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Abschiebungen nach BehördenterminIn Leer wird die Ausländerbehörde zur Abschiebebehörde

Nadine Conti

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Nadine Conti

Der Landkreis Leer verschärft seine Abschiebepolitik. Betroffen sind vor allem Westafrikaner. Die Community ist alarmiert.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Leer setzt Abschiebungen mit allen Mitteln durch Foto: Wolfgang Kumm/dpa

K urz vor Weihnachten, am 22. Dezember, standen sie wieder da. Vor der Ausländerbehörde des Landkreises Leer demonstrierten Aktivisten von der Afrikanische Diaspora Ostfriesland, den Omas gegen rechts und des Offenen Antifaschistischen Treffens Nordwest. Nicht zum ersten Mal. Vermutlich auch nicht zum letzten. Denn im Landkreis Leer, so lautet ihr Vorwurf, entwickelt sich die Ausländerbehörde zunehmend zur Abschiebebehörde – vor allem, wenn es um Geflüchtete aus Westafrika geht.

Im Dezember gab es erneut zwei Fälle, die den Flüchtlingsrat Niedersachsen alarmiert haben. Da war zunächst Onyemaechi M. aus Nigeria – der überrascht feststellen musste, dass sein Härtefallantrag abgelehnt wurde, weil die Sozialarbeiter des Landkreises ihn am 1. Dezember tagsüber nicht in der Unterkunft angetroffen und von Amts wegen abgemeldet hatten.

Er dachte zunächst, das sei ein Irrtum – immerhin hatte er gerade noch eine Bescheinigung seines künftigen Arbeitgebers besorgt und große Hoffnung, damit seine Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt zu steigern. Allerdings hatte er früher schon einmal gegen seine Wohnsitzauflage verstoßen und sich bei Freunden im Raum Oldenburg aufgehalten. Das reichte der Behörde.

Die Angst vor Behördenterminen wächst

Bei einem Termin „zur Klärung seiner aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten“ wurde er in der Ausländerbehörde festgenommen und inhaftiert. So ähnlich war es auch Moussa D. aus der Elfenbeinküste schon zehn Tage vorher gegangen. Er wurde sogar körperlich überwältigt, ein Sachbearbeiter und der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes überwältigten ihn – angeblich habe er sich aggressiv geäußert. Seinen Dolmetscher hatte man allerdings vorher ausdrücklich gebeten, draußen zu warten.

In der Community haben diese Abschiebungen nach Behördenterminen große Angst ausgelöst, sagen Ali und Annabel Kone vom Diaspora-Verein. Selbst Menschen, deren Aufenthalt eigentlich gesichert sei, hätten Angst in der Ausländerbehörde auch nur irgendwelche Papiere abzugeben.

Für sie reiht sich dieses brachiale Vorgehen ein in eine lange Reihe von Vorfällen, in denen die Behörde ihren Ermessensspielraum oft zuungunsten der Geflüchteten genutzt hat. Im Februar hatte der Landkreis schon einmal für großen Wirbel gesorgt, weil er die „Wege ins Bleiberecht“ mit eigenwilligen und intransparenten Gesinnungsprüfungen zu „Wegen in die Abschiebung“ umfunktioniert hatte.

Landrat weist Kritik zurück

Auf die Kritik daran reagierte der SPD-Landrat Matthias Groote vor allem deshalb verschnupft, weil darin das Wort „Rassismus“ vorkam. So etwas verbitte er sich, die Mitarbeiter hätten stets nach Recht und Gesetz gehandelt.

Genauso argumentiert auch die Pressestelle des Landkreises. Der Flüchtlingsrat solle doch einmal seine aggressive Wortwahl überprüfen. Allen Abschiebungen gehe grundsätzlich ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Rechtmäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung unabhängig überprüft wird.

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Mitarbeitende einer Behörde, die harte Maßnahmen zulasten von Ausländern umsetzen müssen, weil das Gesetz es so vorsieht, mit dem Vorwurf des strukturellen Rassismus zu diskreditieren, zeige, dass emotional und nicht aufgrund der Gesetze argumentiert und agiert werde.

Was der Landkreis Leer allerdings nicht tut, ist, das Handeln seiner Behörde transparent zu machen. Auch auf mehrfache Nachfrage sowohl aus der Politik als auch von Medien rückt er keine detaillierten Zahlen zu Abschiebungen oder dem Chancen-Aufenthaltsrecht heraus, an denen sich nachvollziehen ließe, ob es Westafrikaner hier tatsächlich schwerer haben als anderswo. Schuld hat wie immer der Datenschutz.

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Nadine Conti
Niedersachsen-Korrespondentin der taz in Hannover seit 2020
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1 Kommentar

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  • Da ich als Vermieter auch an Ausländer vermiete - und dies auch sehr gerne - möchte ich wissen, warum die Ausländerbehörden meinen, uns Vermietern mit diesen Maßnahmen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen zu dürfen. Es handelt sich schließlich oft um Menschen, die in Deutschland arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Wer soll denn die Arbeit der Abgeschobenen erledigen? Wer zahlt mir die Miete, wenn meine Mieter aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen abgeschoben werden sollten?