19-Jähriger verdrängt Rentnerin: Verrückt nach Eigenbedarf
Eine 68-Jährige muss aus ihrer Wohnung in Kreuzberg ausziehen, damit ein Nachwuchsgrüner aus München einziehen kann. Der hat große Pläne.
Klingt absurd und eher nach einem Jungen Liberalen, hat sich aber so zugetragen: Eine 68-Jährige muss ihre Wohnung, in der sie seit 37 Jahren wohnt, bis Ende des Jahres wegen Eigenbedarfs räumen.
Das ist das Ergebnis einer Güteverhandlung am Donnerstag, in der sie noch versuchte, dagegen vorzugehen. Dass es um mehr als nur ihren Fall, sondern die Ungerechtigkeit der Sache geht, zeigt die Unterstützung der Initiative GloReiche Nachbarschaft.
Sie versammelten sich mit einem Transparent und Schildern mit den Schriftzügen „Eigentum macht hässlich“ und „Verrückt nach Eigenbedarf“ vor dem Amtsgericht Kreuzberg. Das Engagement lobt auch die Richterin und gibt zu: „Diese Verhandlungen sind immer ganz schwierig, wir machen das auch nicht so gerne.“
Der Vermieter kaufte die Wohnung für seinen Sohn
Der Hintergrund macht es nicht weniger spannend. Ein bekannter Fernsehfilmproduzent kaufte im März 2021 die Wohnung in der Manteuffelstraße und schickte der Rentnerin im Juni 2021 die Kündigung. Sein 19-jähriger Sohn wolle von München nach Berlin ziehen, studieren und Politiker werden. Er sei Mitglied der Grünen und aktiv bei Fridays for Future, so die Klageschrift.
Ein so detailliertes Schreiben ist nicht ungewöhnlich. Eigentümer:innen müssen beweisen, dass tatsächlich Bedarf besteht und das Kind nicht nur ein Vorwand ist. Benjamin Hersch, der Anwalt der Mieterin, zweifelt an den Plänen des Sohnes, aber es sei schwer, dahinterzukommen. Nur in einem Gerichtsprozess, der auf die Güteverhandlung hätte folgen können, könnte der Sohn als Zeuge vorgeladen werden. Verhandelt hat am Donnerstag ein Anwalt des Vaters.
Mit ihrer Situation ist die 68-Jährige nicht allein. Ein Nachbar ist ebenfalls dabei, er lebt seit 2001 in seiner Wohnung. Vor drei Monaten kündigte seine Vermieterin Eigenbedarf an. „Es ist einfach schrecklich, die Angst, dass man dann auf der Straße sitzt“, sagt er sichtlich aufgewühlt gegenüber der taz. Eine andere Wohnung kann auch er sich nicht leisten.
„Moralisch unter aller Kanone“
Am Ende hilft die ganze Unterstützung aber nichts. Die Rentnerin muss ihre Wohnung bis zum Jahresende verlassen. Sie bekommt 30.000 Euro vom Kläger. Ein wirklicher Gewinn ist das aber nicht. „Wir haben das Beste rausgeholt“, sagt der Anwalt. „Moralisch ist es aber unter aller Kanone, dass jemand das durchzieht im Wissen, dass jemand anderes seine Wohnung verliert.“
Für den aufstrebenden Jungpolitiker hat Papi die Wohnung gesichert. Den anderen Hausbewohner:innen muss er sich dann wohl nicht mehr vorstellen.
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