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19-Jähriger verdrängt RentnerinVerrückt nach Eigenbedarf

Eine 68-Jährige muss aus ihrer Wohnung in Kreuzberg ausziehen, damit ein Nachwuchsgrüner aus München einziehen kann. Der hat große Pläne.

Auf eine glorreiche Nachbarschaft. Von ihrem neuen Nachbarn sind die Ak­ti­vis­t:in­nen nicht begeistert Foto: Laura Mielke

Berlin taz | So man­che:r Po­li­ti­ke­r:in hat bestimmt die ein oder andere Geschichte, die sie oder er lieber verschweigen würde. Aber wie wäre es mal mit: „Mein Vater hat eine Rentnerin aus einer Wohnung geklagt, damit ich nach dem Abi dort einziehen kann“ – von einem Grünen?

Klingt absurd und eher nach einem Jungen Liberalen, hat sich aber so zugetragen: Eine 68-Jährige muss ihre Wohnung, in der sie seit 37 Jahren wohnt, bis Ende des Jahres wegen Eigenbedarfs räumen.

Das ist das Ergebnis einer Güteverhandlung am Donnerstag, in der sie noch versuchte, dagegen vorzugehen. Dass es um mehr als nur ihren Fall, sondern die Ungerechtigkeit der Sache geht, zeigt die Unterstützung der Initiative GloReiche Nachbarschaft.

Sie versammelten sich mit einem Transparent und Schildern mit den Schriftzügen „Eigentum macht hässlich“ und „Verrückt nach Eigenbedarf“ vor dem Amtsgericht Kreuzberg. Das Engagement lobt auch die Richterin und gibt zu: „Diese Verhandlungen sind immer ganz schwierig, wir machen das auch nicht so gerne.“

Der Vermieter kaufte die Wohnung für seinen Sohn

Der Hintergrund macht es nicht weniger spannend. Ein bekannter Fernsehfilmproduzent kaufte im März 2021 die Wohnung in der Manteuffelstraße und schickte der Rentnerin im Juni 2021 die Kündigung. Sein 19-jähriger Sohn wolle von München nach Berlin ziehen, studieren und Politiker werden. Er sei Mitglied der Grünen und aktiv bei Fridays for Future, so die Klageschrift.

Ein so detailliertes Schreiben ist nicht ungewöhnlich. Ei­gen­tü­me­r:in­nen müssen beweisen, dass tatsächlich Bedarf besteht und das Kind nicht nur ein Vorwand ist. Benjamin Hersch, der Anwalt der Mieterin, zweifelt an den Plänen des Sohnes, aber es sei schwer, dahinterzukommen. Nur in einem Gerichtsprozess, der auf die Güteverhandlung hätte folgen können, könnte der Sohn als Zeuge vorgeladen werden. Verhandelt hat am Donnerstag ein Anwalt des Vaters.

Mit ihrer Situation ist die 68-Jährige nicht allein. Ein Nachbar ist ebenfalls dabei, er lebt seit 2001 in seiner Wohnung. Vor drei Monaten kündigte seine Vermieterin Eigenbedarf an. „Es ist einfach schrecklich, die Angst, dass man dann auf der Straße sitzt“, sagt er sichtlich aufgewühlt gegenüber der taz. Eine andere Wohnung kann auch er sich nicht leisten.

„Moralisch unter aller Kanone“

Am Ende hilft die ganze Unterstützung aber nichts. Die Rentnerin muss ihre Wohnung bis zum Jahresende verlassen. Sie bekommt 30.000 Euro vom Kläger. Ein wirklicher Gewinn ist das aber nicht. „Wir haben das Beste rausgeholt“, sagt der Anwalt. „Moralisch ist es aber unter aller Kanone, dass jemand das durchzieht im Wissen, dass jemand anderes seine Wohnung verliert.“

Für den aufstrebenden Jungpolitiker hat Papi die Wohnung gesichert. Den anderen Haus­be­woh­ne­r:in­nen muss er sich dann wohl nicht mehr vorstellen.

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36 Kommentare

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  • Das passt zu einem Artikel im"Spiegel"



    Dort ist zu lesen, wie linke Journalisten und /innen Reibach machen mit einem Haus in Kreuzberg. Sie nehmen ihre Mieter nach Strich und Faden aus.



    Ist ein Irrglaube, Grüne und Linke wären die besseren Menschen.

  • Es wäre besser, sich die Ursache des Problems anzuschauen, als sich moralisch zu entrüsten. Das zugrunde liegenden Problem ist der Mangel an Wohnungen und der muss behoben werden, schließlich braucht der Nachwuchspolitiker am Ende genau so eine Wohnung, wie die ältere Dame. Wenn Leute bewohnte Eigentumswohnungen kaufen und dann viel Geld und Zeit (und wahrscheinlich auch ein schlechtes Gewissen) dafür aufwenden, die Mieter rauszuklagen, dann zeigt das, dass die Nachfrage nach Eigentumswohnungen genau so unbefriedigt ist, wie die nach Sozial- und anderen Mietwohnungen. Also müssen auch Eigentumswohnungen gebaut werden. Es ist schließlich auch sozial sinnvoll, wenn Eigentumswohnungen auf einem Preisniveau sind, auf dem man in etwa in Höhe der Miete tilgen kann und so das Geld selbst behält.

  • Zugegeben, die Grünen, bzw. ein Teil ihres Wälerklientels ist oft ziemlich moralisierend unterwegs. Und klar, werden da auch höhere Erwartungen geweckt.

    Aber so langsam hab ich das Gefühl, man erwartet von ihnen, dass sie in jeder Hinsicht auch moralischer handeln und all die Probleme lösen müssen, die unsere Gesellschaft so hat. Am Besten sofort.

    Gentrifizierung und Eigensbedarfskündigungen sind leider Alltag in unserem Land. In diesem einen von zigtausenden Fällen auf Alter und politisches Engagement zu verweisen halte ich für schwierig. Zumal es ja der Vater ist, der diese Eigenbedarfskündigung ausgespochen hat.

  • Daran krankt es doch in der grünen Politik.



    Im Bundestag nur gut situierte Leute.



    Die wissen doch gar nicht wie es an der Basis rumort.

    PS: ersetze grün durch beliebige politische Farbe.

  • Der Eigentumsbegriff ist auch bei anderen 'Grünen' sakrosankt. Da erinnere ich mich an einen Herrn Dr. Rober Habeck oder eine Frau Mona Neubaur, die ebenfalls mit dem Verweis auf 'Eigentum des Klimakillers RWE' Polizei in Gang setzen wollte, um damit zuzulassen, dass weiter munter CO² in die Atmosphäre verblasen werden darf.



    Raffen auf der einen Seite und sei es mit Wohnraum, der einfach nur als Vorrat gekauft wird zur weiteren persönlichen Bereicherung und Rausschmeissen, wenn die Kuh nicht mehr genug Milch hergibt. Für ein solidarisches Miteinander müssen wir Eigentum (das 'unser' Staat ja schützen soll) und Vererbungen neu regeln, bevor eine zu große Gruppe nur noch mit dem Bettelstab auf dem 'Bürger'steig übernachten muß. 'Grün' steht -oft in Kooperation mit einer CDU- für ein 'weiter so'.

  • Ich finde das nicht unfair.

    Es kann mir keiner erzählen, dass ein bekannter Filmproduzent wirklich keine andere Wahl hatte, als eine BEWOHNTE Wohnung günstig in Kreuzberg 36 aufzukaufen und nun dort "ganz dringend" seinen Sohn reinsetzen muss - ungeachtet dessen, dass eine ältere, finanziell schwach aufgestellte Dame dadurch ihren Wohnsitz und ihr komplettes Lebensumfeld verliert.

    Selbst WENN der Sohn da tatsächlich einzieht (was ich stark bezweifeln würde) mein Mitleid hält sich da bzgl. des Käufers absolut in Grenzen.

    "Das Problem ist die Gesetzeslage"... und nicht der, der sie ausnützt...? - Gut, legal ist das natürlich. Wie das moralisch aussieht ist eine andere Sache.

    Morallosigkeit, die auch noch durch "Ist doch im Rahmen des Gesetzes!" (völlig wurscht, wie groß und absurd die Gesetzeslücken sind) legitimiert wird - m.E. eines der größten Problem in diesem Land.

    Leider interessiert später niemanden mehr, ob die Person, wegen der "Eigenbedarf" angemeldet wurde, auch wirklich einziehen wird. Missbrauch ist also wieder mal Tür und Tor geöffnet.

    "Tja, ich hab halt mehr Geld als Du - Tschööö! Wohnste halt auf der Straße!"



    Stark verkürzt aber so ist es leider.

  • Eigentum ist Diebstahl rostfrei

  • Was habt ihr erwartet?



    Dass Grüne grüner sind oder Linke linker, wenn es um die eigenen Interessen geht?



    Träumt weiter!

  • Was ist an diesem Vorgang so besonders, dass es einen Artikel in der Taz wert ist? Das passiert in Rest-Deutschland jeden Tag mehrfach.

    • @Dirk Osygus:

      Der erste Kointakt mit einem Ostdeutschen hatte ich 1991 in Sizilien-Originalton: "Ihr Wessis seid selbst schuld an Euren Problemen, weil ihr alles in die Zeitung schreibt"... Diese Diskussion hat mich für mein Restleben geprägt, und es scheint als wäre dieser Mann nicht alleine gewesen.....

    • @Dirk Osygus:

      Obwohl es so ist, geht es immer noch regelmäßig unter. Gut dass das jetzt einmal anders ist.

    • @Dirk Osygus:

      ...und weil es in Rest-Deutschland jeden Tag passiert, darf man nicht mehr darauf hinweisen, wenn (ältere) Menschen aus ihrem Lebensumfeld geworfen werden und ihnen nun schlimmstenfalls Obdachlosigkeit droht? Nur weil ein wohlhabender Mensch unbedingt eine bewohnte Wohnung aufkaufen und genau dort (angeblich) seinen Sohn unterbringen muss... Sagen Sie z.B. auch bei Artikeln über Gewalt: "Passiert doch jeden Tag in Deutschland, ist keinen Artikel wert?"

      • @Evita:

        Meiner Meinung nach tragen Sie aber etwas zu dick auf. Natürlich kann man auf einen Einzelfall hinweisen, aber weder Vater noch Sohn haben in irgendeiner Weise unlauter gehandelt. Ich finde es sogar recht großzügig, eine Summe von €30000 zu zahlen. Es ist also alles andere, als ein Skandal.

      • @Evita:

        Miete ist nicht Eigentum, sondern Wohnen auf Zeit. Mieter sind vom Mietrecht ganz gut geschützt, sollten aber im Hinterkopf haben, dass sie eben Mieter sind.

  • "Anklageschrift"? "Vorgeladen"? Es geht hier nicht um einen Strafprozess, sondern um ein privatrechtliches Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs, und es heißt "Klageschrift" und "geladen". In einer solchen Klageschrift muss begründet werden, warum der Rechtsweg überhaupt nötig ist, den bestehenden Anspruch auf Räumung der Wohnung durchzusetzen.

    Man kann mit Sicherheit im Einzelfall hinterfragen, ob der Eigenbedarf nicht nur vorgeschoben ist, aber hier will der Sohn des Eigentümers ja nun wirklich einziehen. Das ist also nicht das Problem.

    Das Problem liegt im System, dass leistbaren Mietwohnraum verhindert, weil einerseits zu wenig Eigentum in öffentlicher Hand (auch außerhalb der Sozialbindung) oder gemeinnütziger Hand ist, weil andererseits viele Renten, besonders von gerade verrenteten Frauen, auch nicht zum Leben ausreichen. Das Problem ist, mal wieder, der Neoliberalismus!

    Wer unterstützt DW enteignen? Wer fordert eine neue Wohnraumgemeinnützigkeit? Wer setzt sich für höhere Mindestlöhne ein, für bessere Verdienstmöglichkeiten gerade für Frauen mit schlechterer Ausbildung und für ein höheres Rentenniveau? Die Unterstützer solcher Forderungen müsste man in die Parlamente wählen, wenn man etwas ändern wollte. (Aber davon bitte nicht diejenigen, die durch Verständnis für Putins Krieg das Geld in Militär und fossile Energieerzeugung fließen lassen.)

  • Ganz großes Kino! Bitte den Namen des Jungpolitikers (oder des Vaters) veröffentlichen, damit jede/r weiß, wen sie nicht wählt. Öffentliches Interesse vorausgesetzt.

  • „Anklageschrift“ - die gibt es nur im Strafrecht, nicht in einem hier wohl vorliegendem



    Zivilprozeß.



    Fragwürdige Eigenbedarfskündigungen gibt es nach meinen Erfahrungen in jedem



    politischen Milieu, warum die Autorin sie insbesondere in der Anhängerschaft der



    Liberale vermutet, bleibt ihr Geheimnis. Die gut situierten bürgerlichen Stadtviertel,



    in denen am ehesten Wohnungseigentümer vermutet werden können, wählen



    im übrigen - jedenfalls bei uns - grün.

  • Gibt es nicht eine Schonfrist für Eigenbedarfskündigung nach Erwerb einer Eigentumswohnung? In Berlin meines Wissens nach 10 Jahre.



    Und warum wurden 30000 Euro gezahlt? Hört sich für mich nach Einigung an...? Sonst hätte doch gar kein Geld fließen müssen.

    Bitte erhellen Sie uns! Oder habe ich hier falsche Informationen?

    Das moralische Thema bzgl FFF oder Grünen - geschenkt... oder überrascht das wirklich jemanden?

    • @Ringsle:

      Die Sperrfrist gilt nur bei der ersten Aufteilung in Einzelwohneigentum. War also die Wohnung der Mieterin schon vor dem Kauf durch den jetzigen Besitzer in Einzelbesitz, existiert keine Sperrfrist.

    • @Ringsle:

      Die 10 Jahre Sperrfrist beziehen sich auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen, nicht um den Kauf.



      Die 30000€ sind vermutlich eine Auflage aufgrund des Härtefalls.



      In Härtefällen (z.b. Alte oder kranke Mieter ...) Kann es sein dass die Eigenbedarfs Kündigung nur gegen Auflagen erlaubt wird. Das sind z.b. wie hier Geldzahlungen oder dass der Vermieter eine gleichwertige Wohnung zur Verfügung stellen muss.

    • @Ringsle:

      einfach noch mal lesen:

      "Das ist das Ergebnis einer Güteverhandlung am Donnerstag"

      • @Diana Klingelstein:

        Danke. Mir war dieser Begriff nicht im Detail bekannt.



        Gerade selbst nochmal nachrecherchiert:

        Der verlängerte Kündigungsschutz für Mieter*innen gilt nur bei erstmaligem Verkauf nach Umwidmung in Eigentumswohnung.

  • Ist es nicht gerade das Fridays for Future Klientel,



    dass sich gegen Besitz wendet und sich selbst im Besitz der einzig seligmachenden Moral ansieht?

  • Der Bericht ist unfair. Das Problem ist die Gesetzeslage. Von jemandem den Verzicht auf seine Rechte zu verlangen, weil nur er sich politisch grün orientiert, finde ich unfair, sozusagen unter der Gürtellinie. Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, müssen die angegriffen und geändert werden, Einzelpersonen anprangern für ein Verhalten, das man jedem anderen Kapitalisten durchgehen lässt, mag den Druck auf die Seite des Rechtsvorteils erhöhen, ist aber auch kein fairer Umgang.

    • @Chpf:

      Spieß umgedreht: Wer die Rechtslage in eine bestimmte Richtung ändern will, aber selbst schon nicht bereit ist, diese Änderung freiwillig vorwegzunehmen, sollte sich fragen, ob es so sinnvoll ist, den im Zweifel noch unwilligeren Rest der Bevölkerung dazu zu zwingen.

    • @Chpf:

      Oh, wer hat denn nun die lieben Mitmenschen dazu gezwungen, diese Gesetzesluecke auszunutzen,hm?

    • @Chpf:

      "Von jemandem den Verzicht auf seine Rechte zu verlangen, weil nur er sich politisch grün orientiert, finde ich unfair, sozusagen unter der Gürtellinie. "

      Ist es nicht auch "unter der Gürtellinie"von einem vielen Menschen Arbeitsplätze garantierenden Unternehmen wie RWE zu verlangen auf seine Eigentumsrechte zu verzichten?



      :-P ;-)



      Wer Mitglied der Grünen und aktiv bei Fridays for Future ist und mal Politiker werden möchte,sollte schon mit 19 anfangen sich daran zu gewöhnen das sein Verhalten unter erhöhter Beobachtung steht. Fair oder nicht ,so ist das nun mal.Wenn ein bestimmter prominenter Politiker mit dem Privatflugzeug zur Luxushochzeit eines anderen prominenten Politikers anreist,wird dieses ja auch als nachrichtenwürdig angesehen und kritisiert.



      Zudem gibt es einen Unterschied zwischen "juristisch legal" und "moralisch korrekt". Das Gespür dafür war bei den Grünen auch mal stärker ausgeprägt. Früher! Wär mal die Frage wie das so die FFF-Mitstreiter sehen.

  • Ich verstehe die Empörung nicht: ein Vater kauft ein Wohnung für seinen Sohn und meldet Eigenbedarf bei der aktuellen Mieterin an.

    Genau dafür ist der Eigenbedarf ja gemacht! Es geht um ihn (= Eigen) und sein Sohn zieht von München nach Berlin zum Studieren um (= Bedarf). Und?

    • @GregTheCrack:

      Die Empörung kommt spätestens wenn man selbst betroffen ist. Die Wohnung wurde gekauft weil der Käufer wusste das es keinen Schutz für die ältere Dame gab. Nur weil es erlaubt ist, ist es noch lange nicht moralisch korrekt.

    • @GregTheCrack:

      Ganz einfach: Wenn ich für meinen Sohn oder Tochter eine Wohnung kaufen will, damit er oder sie dort einziehen kann, dann kaufe ich eine leerstehende Wohnung, die wird es in Berlin ja geben. Alles andere ist moralisch schlicht widerlich

    • @GregTheCrack:

      Ernsthaft? Es ist also völlig in Ordnung, eine ältere Dame aus ihrer Wohnung zu werfen, die dort seit fast 40 Jahren lebt und fest verwurzelt ist (und die vermutlich in Berlin keine Wohnung mehr finden wird) nur weil die Gesetzeslage es zulässt?

      Haben Sie darüber hinaus schon mal davon gehört, dass Eigenbedarf angemeldet werden kann und der Vermieter üblicherweise damit durch kommt, es aber niemanden mehr interessiert, wer am Ende wirklich dort einzieht?

      Leider ist es nicht strafbar, wenn der wohlhabende Herr Filmproduzent die Wohnung nun sanieren lässt und für das 5-fache an irgendeine Person vermietet oder möbliert für 1000 € pro Woche anbietet. Was höchstwahrscheinlich so kommen wird, weil das Vorgehen nur allzu bekannt ist.

      Also MEIN Blut gerät da in Wallung. Das Leben anderer Menschen wissentlich zerstören für die eigene Gelddruck-Maschine. Nur noch ekelerregend.

      • @Evita:

        "Ernsthaft? Es ist also völlig in Ordnung, eine ältere Dame aus ihrer Wohnung zu werfen, die dort seit fast 40 Jahren lebt und fest verwurzelt ist (und die vermutlich in Berlin keine Wohnung mehr finden wird) nur weil die Gesetzeslage es zulässt?"

        Die Gesetzeslage kommt nicht von ungefähr.

        Der eigentliche Grund für dien Lauf der Dinge ist, dass die Dame lieber fast 40 Jahre lang Miete gezahlt hat, statt sich von dem Geld die Wohnung selbst zu kaufen. Sie wollte halt im Zweifel das Risiko nicht eingehen, sich nicht so stark binden etc..

        Das ist sehr verständlich, aber eben auch eine Entscheidung mit Konsequenzen. Die Kehrseite dieser Unverbindlichkeit ist nämlich, dass die Wohnung heute NICHT ihr Eigentum ist und sie deshalb auch keine eigentümergleiche Verfügungsgewalt darüber geltend machen kann. Nichts anderes wäre es, wenn es ihr zustünde, dem Eigentümer zu diktieren, wann er selbst mal an seine Wohnung herandarf.

        Ob der Eigenbedarf nur vorgeschützt ist, ist eine andere Frage. Hier wäre es in der Tat sinnvoll, den vormaligen Vermieter für etwaige Schäden (Umzugskosten, Differenz zur Miete der neuen Wohnung, etc., vielleicht auch Schmerzensgeld) haften zu lkassen, wenn ihm nachträglich ein Missbrauch der Eigenbedarfskündigung nachgewiesen werden kann. Aber deshalb von vornherein zu unterstellen, Eigenbedarfskündigungen seien IMMER vorgeschützt und müssten deshalb unzulässig sein, wäre nicht rechtsstaatlich.

      • 6G
        659428 (Profil gelöscht)
        @Evita:

        Ist ja vor allem nicht so, als hätte er die Wohnung schon besessen und nach 20 Jahren musste die Frau ausziehen.



        Die Story passt allerdings gut zu dem, was ich den Grünen an Empathie für sozial Schwache zutraue

      • @Evita:

        Bei solchen Dingen lohnt es sich häufig, mal die Perspektive umzudrehen. Stellen Sie sich vor, Sie wären (wie auch immer, meinetwegen Geschenk), zum Eigentum an dieser Wohnung gekommen.



        Sie würden auch dort leben wollen, aber die Wohnung wäre von einer Rentnerin gemietet.



        Was würden Sie sagen, wenn Ihnen ein Gericht verbieten würde, in Ihre eigene Wohnung einzuziehen?

      • @Evita:

        "Eine ältere Dame aus ihrer Wohnung zu werfen, die dort seit fast 40 Jahren lebt..."

        Warum ist das eigentlich überhaupt relevant? Warum sollten die Alten, die seit Jahrzehnten in denselben Wohnungen leben mehr Rechte haben, als die Jungen oder diejenigen, die vielleicht aus einer anderen Stadt kommen, deren Leben nicht so verlaufen ist, dass sie immer in der gleichen Wohnung bleiben konnten? Die haben es doch genau so schwer. Da einen Unterschied zu machen ist reine Besitzstandswahrung, aber hat nichts mit sozial oder moralisch zu tun.

        Die Dame hat einen Vergleich geschlossen, bei dem sie 30.000 Euro rausholen konnte. Es gibt sicher unangenehmer Schicksale auf dem Berliner Wohnungsmarkt .