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Patt bei der JustizministerkonferenzKeine Mehrheit für die Herkunfts-Analyse von Tatortspuren

Aus DNA-Spuren von Tatorten die Herkunft der Vorfahren bestimmen? Für den Wunsch aus Bayern und Baden-Württemberg gibt es keine Mehrheit.

DNA-SequenzAnalyse (genetischer Fingerabdruck) im DNA-Labor des Bayerischen Landeskriminalamtes Foto: Sven Hoppe/dpa

Bad Schandau taz | Die Justizministerkonferenz fordert keine Einführung der biogeographischen DNA-Analyse von Tatortspuren. Ein Antrag aus Bayern und Baden-Württemberg führte am Freitag zu einem Patt der 16 Landesjustizminister:innen. Auch die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich skeptisch.

Früher durfte bei Tatortspuren nur der Bereich untersucht werden, der keine Erbinformationen erhält. Daraus wird bis heute ein DNA-Profil erstellt (genetischer Fingerabdruck), das mit den DNA-Profilen von Verdächtigen abgeglichen werden kann und extrem genau ist (wenn im Labor sauber gearbeitet wurde).

Außerdem kann der genetische Fingerabdruck einer Tatortspur mit der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamts abgeglichen werden. Dort sind inzwischen 790.000 DNA-Profile von verurteilten Straftätern gespeichert. Allein im Jahr 2024 konnten auf diesem Wege 24.900 Spuren einer konkreten Person zugeordnet werden.

Zunehmend darf aber auch der sogenannte codierende Bereich der DNA von Tatortspuren untersucht werden. Seit 2003 darf die Polizei erfahren, ob der Spurenleger (und mutmaßliche Täter) ein Mann oder eine Frau war.

Seit 2020 dürfen zusätzlich auch das ungefähre Alter und äußere Merkmale (Haut-, Augen- und Haarfarbe) des Spurenlegers festgestellt werden. Diese erweiterte DNA-Analyse ist aber bei weitem nicht so präzise wie der Vergleich von zwei genetischen Fingerabdrücken. Sehr blasse Haut kann mit 74,4 Prozent Genauigkeit prognostiziert werden, dunkel-schwarze Haut mit 95,8 Prozent.

Praktisch bedeutungslos

Obwohl bei der Einführung mit tausenden Fällen der erweiterten DNA-Analyse pro Jahr gerechnet wurde, hat sich die Technik in der Praxis nicht richtig durchgesetzt. Das Bundeskriminalamt hat als Zentralstelle ganze 27 erweiterte DNA-Analysen gezählt – bundesweit binnen vier Jahren.

Dennoch wollen Bayern und Baden-Württemberg, dass Tatortspuren künftig auch auf die biogeografische Herkunft untersucht werden können. Dann könnte festgestellt werden, in welcher kontinentalen Region die Vorfahren des Spurenlegers gelebt haben. Derzeit können folgende Groß-Regionen unterschieden werden: Europa, Naher Osten, Afrika südlich der Sahara, Südasien, Ostasien, Ozeanien und Amerika. Als Amerikaner gelten danach aber nur die Ureinwohner, was den begrenzten Nutzen andeutet.

Erhebliche Kritik aus der Zivilgesellschaft

Im Vorfeld gab es erhebliche Kritik an dem Vorhaben aus der Zivilgesellschaft. So hält der linke Anwaltsverband RAV das Konzept für „rassistisch“, denn hilfreich sei die Herkunftsangabe nur, wenn sie ein seltenes Merkmal wie etwa afrikanische Herkunft betreffe. Europäische Herkunft sei dagegen für die Polizei uninteressant, weil sie der Normalfall ist.Bei der Justizministerkonferenz, die an diesem Freitag in Bad Schandau (Sachsen) endete, ergab sich ein Patt. Die Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen von CDU und CSU waren für die Einführung der biogeografischen DNA-Analyse, die Mi­nis­te­r:in­nen von SPD, Grünen, Linken und FDP waren dagegen. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußerte sich sehr zurückhaltend. Möglicherweise sei die Technik nur für Einzelfälle relevant. Hubig will auf eine Evaluierung aus der Schweiz warten, wo diese Ermittlungstechnik bereits zugelassen ist. Doch auch dort gab es bis zum Sommer 2024 nur ganze drei Anwendungsfälle.Da der Bund für die Strafprozessordnung zuständig ist, müsste der Bundestag die Änderung beschließen. Von der Justizministerkonferenz ging nun aber kein Rückenwind aus.

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42 Kommentare

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  • Woran erinnert mich das nur? Werden bald auch wieder Köpfe vermessen, um herauszufinden, ob jemand ein notorischer Verbrecher ist?

    Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass die Führer der xxU versuchen, die gesichert rechtsextreme AfD überflüssig zu machen, indem sie selbst die Demokratie abschaffen und den Deutschen extremen Hass gegen sämtliche finanziell schlecht gestellte Bevölkerungsgruppen und besonders gegen Ausländer einreden, statt die faschistoiden Tendenzen zu bekämpfen, die sich durch die massive Hetze in den Medien in die Hirne der Menschen frisst wie eine Krebs-Erkrankung.

    "Ist es Absicht oder absolute Inkopetenz und Dummheit?" ist die einzige Frage, die ich mir noch stelle, wenn ich diese menschenfeindliche (sehr Reiche ausgenommen) Hetze und Diffamierung höre.

  • Naja, erinnert mich i'wie an jene Zeit zu der man geglaubt hat gewisse Charaktereigenschaften würden vererbt...



    Wer weiß: Vielleicht haben die Bayern und die BaWüs einfach nur den D-Day verpennt ...

  • Was ist bei den bundesweit 27 Fällen in 4 Jahren rausgekommen? Die gewaltige Menge zeigt, dass das Verfahren extrem unpopulär ist. Zu teuer, zu ungenau, nicht praxistauglich?

  • Die Argumentation ist schon schwammig.



    Wenn also Europäer rauskommt ist es wenig hilfreich... Ja wirklich?



    Wenn bei einer Vergewaltigung die Spur anzeigt es war ein Mann... Ist diese Aussage ebenfalls wenig hilfreich....



    Wenn man das so begründet, kann man so gut wie alles ablehnen...

  • Zitat:"So hält der linke Anwaltsverband RAV das Konzept für „rassistisch“, denn hilfreich sei die Herkunftsangabe nur, wenn sie ein seltenes Merkmal wie etwa afrikanische Herkunft betreffe. Europäische Herkunft sei dagegen für die Polizei uninteressant, weil sie der Normalfall ist."

    Das ist doch Quark. Wenn die DNA-Spur eine europäische Herkunft hat, kann man alle POCs als Verdächtige gleich ausschließen. Das führt zwar noch nicht gleich zum Tatverdächtigen, aber es spart Zeit. Rassistisch ist daran gar nichts.

  • Wieso spricht heutzutage eigentlich jeder, der über eine Nichteinigung spricht, von enem Patt?



    Es hat offenbar bei der Abstimmung ein Unentschieden gegeben.



    Das ist etwas ganz anderes als ein Patt.

    Wenn Borussia gegen Union 2:2 spielt - dann ist das auch kein Patt.

  • Welchen rationalen Aspekt kann es geben, eine Straftat nicht aufklären zu wollen?

    • @Dirk Osygus:

      Welchen rationalen Aspekt kann es geben einen polemischen Kommentar zu schreiben, der mit dem Kern des Artikels nichts zu tun hat?

  • In Fällen ohne weitere Hinweise kann es sicherlich sinnvoll sein, jedes bisschen aus der DNA zu lesen, was irgendwie geht. Allein aufgrund der Kosten wird es wohl kaum in eine breite Anwendung kommen.

  • Warum sollte die biogeografische DNA-Analyse nicht genutzt werden. Um einen Täter ausfindig zu machen, kann jedes Puzzleteilchen wichtig sein. Also sollte man auch nicht darauf verzichten.

    • @WederLinksNochRechts:

      Weil Rassismus laut Arbeitsplatzbeschreibung (noch) NICHT zu den Pflichten von PolizistInnen gehört.

      • @Truhe:

        Rassistisch ist ned das Erheben von Daten sondern ihre zu erwartende Verwendung.

      • @Truhe:

        Der Ansatz ist nicht rassistisch. Rassistisch ist, wenn Sie denken, dass als Täter immer ein PoC herauskommt.

  • Alles andere als eine Ablehnung dieses Ansinnens ist unerträglich, das Patt ist absolut verstörend. Die Kenntnis der Herkunftsregion des Urgrossvaters nützt für die Aufklärung eines Verbrechens null und nichts und dient lediglich der immer weiter um sich greifenden Normalisierung von Rassismus. Da braucht’s dann wirklich keine Brandmauer gegen rechts mehr.

    • @K.M.:

      Wenn die Herkunftsregion unerheblich ist, wird es ja nicht gemacht. Wie im Beispiel zuvor mit Geschlecht und Hautfarbe

    • @K.M.:

      Alles andere als eine Zustimmung zu diesem Ansinnen ist unerträglich.



      Was kann dagegen sprechen alle vorhandenen Möglichkeiten ein Verbrechen aufzuklären auszunutzen?



      Haben Sie schon mal daran gedacht, dass es auch den Vorteil haben könnte, bestimmte Verdächtige von vornherein auszuschließen und sich damit eben nicht den Rassismus-Vorwurf anhören zu müssen.

  • CDU-Fanboys sollen wissen, dass der Kulturrassismus in Deutschland ein Fakt ist.

    • @Ice-T:

      "Kulturrassismus" bringt sie doch als Begriff nicht weiter.

      Kulturalismus ist extrem weit verbreitet. Da haben Sie recht.

      Ich kenne niemanden, der nicht irgendwo kulturalistisch denkt.

      Den bekämpft man vielleicht aber besser, wenn man ihn nicht gleich extrem labelt.

      Die meisten Leute machen dicht, wenn man sie als "Rassist" oder "Nazi" bezeichnet.

      Hilft nur den echten Rassisten.

  • In der Forensik wird sehr viel mit Wahrscheinlichkeiten gearbeitet, weil das oft die beste oder oft einzige Methode ist um Tätern auf die Spur zu kommen. Beispiel: bei Morden ist die Wahrscheinlichkeit dass Täter und Opfer eine gegenseitig wahrgenommene Beziehung haben über 70%. Das heisst, man sucht zunächst den Töäter im unmittelbaren Umfeld. Wer es heute nicht zulässt dass moderne digitale Ermittlungsmethoden die auf Wahrscheinlichkeiten beruhen verwendet werden, behindert die Arbeit der Ermittler im besten Fall, im Schlimmsten schützt er oder sie den oder die Täter. Und schadet dem Opfer und der Allgemeinheit.

  • “… hilfreich sei die Herkunftsangabe nur, wenn sie ein seltenes Merkmal wie etwa afrikanische Herkunft betreffe”

    Ja. Und? Genau darum gehts doch. Mal davon abgesehen: wenn der Täter Europäer ist, werden dann doch immerhin nicht weiter Menschen anderer Hautfarbe aus rassistischen Vorurteilen heraus verdächtigt.

    Hätte man je von “Dönermorden” gesprochen, wenn eine Untersuchung der DNA der NSU-Uwes gleich ergeben hätte, dass es sich bei ihnen eben nicht um Türken handeln kann?

    • @Suryo:

      Zitat: "Hätte man je von “Dönermorden” gesprochen, wenn eine Untersuchung der DNA der NSU-Uwes gleich ergeben hätte, dass es sich bei ihnen eben nicht um Türken handeln kann?"

      Mit Sicherheit denn solche Indizien hätte die Polizei sehr wahrscheinlich nicht beachtet, da sie ja fest der Meinung waren, dass Morde (an ausländischen Menschen) nur von Ausländern begangen werden können.

      Ist übrigens immer noch so! Hört euch z. B. mal Manuel Ostermann an (*), der spricht nur von Taten ausländischer MitbürgerInnen. Deutsche TäterInnen verschweigt er IMMER!

      (*) Manuel Ostermann ist stellvertretender Vorsitzender der DPolG(ewerkschsaft) (beängstigend: er wurde von PolizistInnen gewählt!!! - Noch Fragen zum strukturellen Rassismus in der Pol.?), fällt ständig durch rassistische und faschistoide Aussagen auf und versucht gerade die Pressefreiheit zu zerstören, indem er fordert Jan Böhmermann Mundtot zu machen, nachdem dieser ein paar der extremistischen Machenschaften von Ostermann in seiner Sendung öffentlich gemacht hat.

      Es gibt bei Campact eine Petition, die noch unterzeichnet werden kann, in der gefordert wird O. aus der Polizei zu entfernen, weil der für den Polizeidienst untragbar ist.

      • @Truhe:

        Ich fasse mal zusammen: weil ein Polizeigewerkschaftler angeblich den Böhmi mundtot machen will, sollen Linke jetzt den Gewerkschaftler mundtot machen...bestechende Logik! Wenn sie sich auf der richtigen Seite wähnen sind Linke also für jeden Mist zu haben. Also auch nicht intelligenter als Rechte.

    • @Suryo:

      Kann man denn Menschen mit Vorfahren aus Anatolien von solchen mit Vorfahren aus Mitteleuropa unterscheiden?

      • @Francesco:

        Es gibt Analyseunternehmen, die das behaupten

        Die sagen Ihnen genau, ob Sie Vorfahren aus Schottland, vom Balkan oder de Baltikum haben.

        Ich glaube das nur nicht so richtig.

        Bestenfalls sind das Wahrscheinlichkeiten.

  • As DNA kann man heutzutage übrigens schon ein Bild vom Gesicht des Täters mehr oder weniger genau rekonstruieren. Einziger Haken: man weiß nicht, wie alt der Täter ist.

    Aber warum sollte man das nicht tun?

    Wo liegt denn eigentlich der fundamentale Unterschied zu einem Bild von einer Sicherheitskamera?

    • @Suryo:

      Was ich vergaß zu schreiben:



      Ihr einziger Haken dürfte für die Methode das Aus sein.



      Wenn das Alter unbekannt ist, nehmen Sie dann das Bild des:r dreijährigen, des:r 13-jährigen, des:r 30-jährigen, des:r 80-jährigen Delinquentin:en für die Fahndung?

      • @0 Substanz:

        Drei Phantombilder unterschiedlichen Alters, wo ist das Problem?

        • @Suryo:

          Null Problemo, Fachleute behaupten übrigens, das Alter der Bösewicht:innen ließe sich auf etwa drei Jahre genau bestimmen.

    • @Suryo:

      Mit mehr oder weniger genauem Phantombild und KI-gestützter Videoüberwachung wird es bestimmt lustig.

  • Dass der Staat auf Informationen verzichtet, um einen Täter zu ermitteln, wird auf Dauer nicht akzeptiert sein.

    Auch wenn es nur um Einzelfälle geht.

    • @rero:

      Also hier wird der Begriff einer „Information“ schon ziemlich vage ausgelegt

      • @Homo Homini Deus:

        Weil es sich explizit nicht nur auf die genetische Analyse zur Herkunft der Vorfahren beziehen soll.

    • @rero:

      Wenn es uneindeutig ist sollte man darauf verzichten. Denn auch bei erwiesenermaßen Unschuld erfolgen ja bei Verfahrenseibstellungen keine expliziten Feststellungen diesbezüglich durch Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wenn man mal soweit sein sollte ein Phantomfoto aus den genetischen Daten zu erzeugen mag das etwas anderes sein.



      Man erinnere sich an die ersten Großfahndungen nach RAF Terroristen, da waren Kriterien ja auch eher "langhaarig" und "Studentenauto", mit Luxuslimousine und HJ-Haarschnitt wären sie wahrscheinlich mit einem Kofferraum voller Waffen durch die Kontrollen gewinkt worden.

      • @Axel Schäfer:

        Eine Genanalyse ist keine Rasterfahndung

      • @Axel Schäfer:

        Ich würde darauf tippen, dass diese Analyse extrem selten für die Ermittlungen relevant sein werden.

        Wegen der Uneindeutigkeit.

        Es hilft selten weiter zu wissen, dass der Täter aus Mitteleuropa stammt.

        Im Zweifelsfall dürfte es eher für die Verdächtigen mit einer außergewöhnlichen Herkunft der Eltern von Vorteil sein.

        • @rero:

          Ermittlungsergebnisse snd immer auch zum Teil uneindeutig. Hilfreich snd sie dennoch.

    • @rero:

      Rassismus in der Polizeiarbeit ist in einer freiheitlichen Demokratie nicht akzeptabel.

    • @rero:

      Oh nein, der Staat verzichtet tatsächlich auf jeden DNA-Strohhalm, um vermeintliche Täter zu schnappen – was für ein Skandal! Wer braucht schon Bürgerrechte, wenn man auch mit vagen Herkunftsangaben wild durchs Raster jagen kann? Diskriminierung und Racial Profiling sind natürlich kleine Kollateralschäden auf dem Weg zur „Sicherheit“. Aber hey, Hauptsache der „Alpha-Staat“ zeigt Muskeln – egal, wie viele Unschuldige darunter zerquetscht werden.

      • @Ice-T:

        Gerade einer rassistischen Polizei würde ja wohl der Wind aus den Segeln genommen, wenn die Analyse zeigt, dass der Täter aus Mitteleuropa kommt und man deswegen eben nicht die Bewohner des nächsten Flüchtlingsheimes zu verdächtigen braucht.

      • @Ice-T:

        ???



        Für mich ist das Thema weder in die eine Richtung noch in die andere ein Skandal.

        Ich glaube nur nicht, dass sich diese Linie durchhalten lässt.

        Irgendwann wird es einen Mord geben, wo es Relevanz haben wird

        Was emotionalisiert sie an meinem Kommentar so?

        Strafverfolgung hat auch was mit Menschenrechten zu tun.

        Auch Opfer haben welche.

      • @Ice-T:

        Wer wird denn diskriminiert, wenn die DNA-Analyse eine bestimmte Herkunft des unbekannten Tatverdächtigen ergibt? Wenn ein Tatzeuge z. B. aussagt, der Täter sei ein Weißer gewesen oder ein Mann oder glatzköpfig oder dick oder groß oder jung, wird auch niemand diskriminiert.