Patt bei der Justizministerkonferenz: Keine Mehrheit für die Herkunfts-Analyse von Tatortspuren
Aus DNA-Spuren von Tatorten die Herkunft der Vorfahren bestimmen? Für den Wunsch aus Bayern und Baden-Württemberg gibt es keine Mehrheit.

Früher durfte bei Tatortspuren nur der Bereich untersucht werden, der keine Erbinformationen erhält. Daraus wird bis heute ein DNA-Profil erstellt (genetischer Fingerabdruck), das mit den DNA-Profilen von Verdächtigen abgeglichen werden kann und extrem genau ist (wenn im Labor sauber gearbeitet wurde).
Außerdem kann der genetische Fingerabdruck einer Tatortspur mit der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamts abgeglichen werden. Dort sind inzwischen 790.000 DNA-Profile von verurteilten Straftätern gespeichert. Allein im Jahr 2024 konnten auf diesem Wege 24.900 Spuren einer konkreten Person zugeordnet werden.
Zunehmend darf aber auch der sogenannte codierende Bereich der DNA von Tatortspuren untersucht werden. Seit 2003 darf die Polizei erfahren, ob der Spurenleger (und mutmaßliche Täter) ein Mann oder eine Frau war.
Seit 2020 dürfen zusätzlich auch das ungefähre Alter und äußere Merkmale (Haut-, Augen- und Haarfarbe) des Spurenlegers festgestellt werden. Diese erweiterte DNA-Analyse ist aber bei weitem nicht so präzise wie der Vergleich von zwei genetischen Fingerabdrücken. Sehr blasse Haut kann mit 74,4 Prozent Genauigkeit prognostiziert werden, dunkel-schwarze Haut mit 95,8 Prozent.
Praktisch bedeutungslos
Obwohl bei der Einführung mit tausenden Fällen der erweiterten DNA-Analyse pro Jahr gerechnet wurde, hat sich die Technik in der Praxis nicht richtig durchgesetzt. Das Bundeskriminalamt hat als Zentralstelle ganze 27 erweiterte DNA-Analysen gezählt – bundesweit binnen vier Jahren.
Dennoch wollen Bayern und Baden-Württemberg, dass Tatortspuren künftig auch auf die biogeografische Herkunft untersucht werden können. Dann könnte festgestellt werden, in welcher kontinentalen Region die Vorfahren des Spurenlegers gelebt haben. Derzeit können folgende Groß-Regionen unterschieden werden: Europa, Naher Osten, Afrika südlich der Sahara, Südasien, Ostasien, Ozeanien und Amerika. Als Amerikaner gelten danach aber nur die Ureinwohner, was den begrenzten Nutzen andeutet.
Erhebliche Kritik aus der Zivilgesellschaft
Im Vorfeld gab es erhebliche Kritik an dem Vorhaben aus der Zivilgesellschaft. So hält der linke Anwaltsverband RAV das Konzept für „rassistisch“, denn hilfreich sei die Herkunftsangabe nur, wenn sie ein seltenes Merkmal wie etwa afrikanische Herkunft betreffe. Europäische Herkunft sei dagegen für die Polizei uninteressant, weil sie der Normalfall ist.Bei der Justizministerkonferenz, die an diesem Freitag in Bad Schandau (Sachsen) endete, ergab sich ein Patt. Die Justizminister:innen von CDU und CSU waren für die Einführung der biogeografischen DNA-Analyse, die Minister:innen von SPD, Grünen, Linken und FDP waren dagegen. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußerte sich sehr zurückhaltend. Möglicherweise sei die Technik nur für Einzelfälle relevant. Hubig will auf eine Evaluierung aus der Schweiz warten, wo diese Ermittlungstechnik bereits zugelassen ist. Doch auch dort gab es bis zum Sommer 2024 nur ganze drei Anwendungsfälle.Da der Bund für die Strafprozessordnung zuständig ist, müsste der Bundestag die Änderung beschließen. Von der Justizministerkonferenz ging nun aber kein Rückenwind aus.
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