Justizministerin zur DNA-Strafverfolgung: „Das ist keine Stigmatisierung!“

Die Polizei soll aus genetischen Tatortspuren auch die Hautfarbe des Täters prognostizieren. Die Justizminiserin Christine Lambrecht sieht darin kein Problem.

Im LKA wird ein Spurenträger von zwei Laborantinnen untersucht

Hier wird die DNA vom Beweismittel extrahiert und für eine Analyse vorbereitet Foto: Imago Images / Jochen Tack

taz: Frau Lambrecht, können wir aus Tatortspuren bald ein vollständiges Fahndungsbild des Täters anfertigen?

Christine Lambrecht: Nein. Es wäre zwar sehr hilfreich, wenn man nur eine Spur auswerten müsste und schon wüsste, wie der mutmaßliche Täter aussieht. Aber so weit ist die Wissenschaft noch nicht. Sie kann zum Beispiel noch nicht mit der für das Strafverfahren ausreichenden Sicherheit sagen, wie die Stirn-, Wangen- oder Kinnpartie des Täters aussieht, es kann also kein Gesicht dargestellt werden.

Was kann die Wissenschaft bereits?

Wenn am Tatort beispielsweise eine Blut- oder Sperma-Spur gefunden wurde, dann kann eine DNA-Analyse ausreichend sichere Hinweise auf die Haar-, Augen- und Hautfarbe des Täters geben und auch auf das Alter.

Und das wollen Sie der Polizei künftig erlauben?

Ja. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in der Ressort-Abstimmung der Bundesregierung. Aber das war nicht meine persönliche Initiative. Die erweiterte DNA-Analyse steht schon im Koalitionsvertrag.

54, ist seit Juni 2019 als Nachfolgerin von Katarina Barley neue Bundesjustizministerin. Zuvor war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Finanzministerium. Seit 1998 ist Lambrecht Bundestagsabgeordnete, meist mit dem Schwerpunkt Rechtspolitik. Von Beruf ist sie Rechtsanwältin.

Würden Sie als SPD-Justizministerin dieses Projekt denn auch dann verfolgen, wenn es nicht im Koalitionsvertrag stünde?

Warum nicht? Die Polizei soll moderne Ermittlungsmethoden nutzen können. Es hilft den Ermittlern, wenn sie mit der erweiterten DNA-Analyse den Täterkreis eingrenzen können.

Ist es sozialdemokratisch, wenn die Polizei künftig nach einem schwarzen Täter suchen kann, weil Tatortspuren nun auch auf die Hautfarbe untersucht werden dürfen?

Wenn ein Zeuge sagt, der Täter war dunkelhäutig, dann fahndet die Polizei selbstverständlich auch heute schon nach einem dunkelhäutigen Täter. Die erweiterte DNA-Analyse stellt nur äußere Merkmale fest, die auch ein Zeuge beschreiben könnte.

Hier wird nur der nicht codierende Bereich des Erbmaterials untersucht. Das dabei festgestellte Muster gilt als individuelles Merkmal. Wie ein normaler Fingerabdruck dient das DNA-Profil lediglich der Identifizierung und sagt nichts über das Aussehen aus. Diese Untersuchung ist schon seit den 1990er Jahren erlaubt.

Das DNA-Profil einer Tatortspur kann verglichen werden mit dem DNA-Profil von Verdächtigen, mit den 1,2 Millionen Datensätzen in der DNA-Datei des Bundeskriminalamts oder mit den Proben aus einem Massengentest.

Da dunkle Hautfarbe in Deutschland viel seltener ist als helle Hautfarbe, wird die Polizei nur Hinweise auf dunkle Hautfarbe für Fahndungszwecke benutzen. Ist das nicht stigmatisierend?

Nein. Ein seltenes Merkmal ist für die Polizei immer nützlicher als ein häufiges Merkmal. Das ist doch keine Stigmatisierung. Auch bei einer Zeugenaussage engt der Hinweis auf einen dunkelhäutigen Täter den Täterkreis weiter ein als der Hinweis auf einen hellhäutigen Täter. Ähnlich wäre es auch, wenn es Aufnahmen einer Kamera gäbe.

Die erweiterte DNA-Analyse ist also eine Technik, mit der man vor allem Dunkelhäutige effizienter verfolgen kann?

Man kann Dunkelhäutige auch entlasten – wenn die Analyse ergibt, dass der Täter hellhäutig war. Und das wird, wie Sie richtig sagen, viel häufiger der Fall sein.

Wenn die DNA-Auswertung ergibt, dass der Täter vermutlich dunkelhäutig war, könnte die Polizei einen Massen-Gentest an allen Dunkelhäutigen der Stadt vornehmen, so der Gesetzentwurf. Wäre das nicht stigmatisierend, wenn regelmäßig die Dunkelhäutigen zum Speicheltest gerufen werden?

Deshalb gibt es für Massen-Gentests schon bisher einen Richtervorbehalt und weitere Voraussetzungen, die die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme gewährleisten. Die Richter werden verhindern, dass so etwas inflationär vorkommt. Die Teilnahme an so einem Test kann übrigens nicht angeordnet werden, sie ist immer freiwillig.

Wird der Täterkreis bei der erweiterten DNA-Analyse wirklich zuverlässig eingegrenzt? Die Technik ist ja eher ungenau.

Die Technik ist nicht exakt und das weiß die Polizei auch. Es geht immer nur um Wahrscheinlichkeiten. Wie bei der Zeugenaussage auch. Ein Zeuge kann sich irren oder falsch erinnern. Dennoch käme niemand auf die Idee, Zeugenaussagen zu verbieten.

Die erweiterte DNA-Analyse kann auch in die Irre führen. Wenn der Test blaue Augen anzeigt und der Täter braun gefärbte Kontaktlinsen trägt …

Das wird die Polizei alles in Rechnung stellen, auch die noch viel größeren Ungenauigkeiten bei Mischformen in der Augen- oder in der Hautfarbe. Viele Beweismethoden der Polizei sind nicht 100-prozentig genau. Es kommt immer auf das Gesamtbild an.

Von der Gentechnik sind Polizei und Öffentlichkeit aber eine extrem hohe Genauigkeit gewohnt. Beim genetischen Fingerabdruck, der nur zur Identifizierung benutzt wird, liegt die Gefahr einer Falschverdächtigung bei etwa eins zu zehn Milliarden. Dagegen liegt die Fehlerrate bei der Feststellung blonder Haarfarbe etwa bei 30 Prozent. Das heißt, in einem von drei Fällen ist der Täter gar nicht blond, sondern braun- oder schwarzhaarig.

Aber das weiß die Polizei doch alles. Die Ermittler sind es gewohnt, unterschiedlichste Beweismethoden anzuwenden, und alle haben sie unterschiedliche Genauigkeiten.

Aus einer Tatortspur können künftig Merkmale des Täters mit unterschiedlicher Genauigkeit prognostiziert werden. Die Prozentzahl gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass die Prognose richtig ist.

Hautfarbe: weiß 98 %, schwarz 95 %, gemischt 84 %

Haarfarbe: schwarz 87 %, blond 70 %

Augenfarbe: blau 95–98 %, braun 95–98 %, Mischfarben geringer

Herkunft der Vorfahren: 99,9 %

Alter: 4–5 Jahre Abweichung

Quelle: Spurenkommission

Warum steht aber im Gesetzentwurf, es dürften „Feststellungen“ zum Beispiel über die Haarfarbe gemacht werden. Eine „Feststellung“ ist doch eine Tatsachenbehauptung. Lädt der Gesetzentwurf damit nicht zu Missverständnissen ein?

Nein. Festgestellt wird ja nicht die Eigenschaft, sondern eine bestimmte Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Eigenschaft vorliegt. In der Begründung wird auf die Vorhersagegenauigkeit der einzelnen Merkmale verwiesen. Das Alter des Täters kann zum Beispiel in einem Korridor von plus oder minus fünf Jahren festgestellt werden. Das ist doch besser als nichts.

Wird die erweiterte DNA-Analyse bald zehntausendfach genutzt werden wie etwa die Überwachung von Telefonen?

Das ist nicht zu erwarten. Die erweiterte DNA-Analyse ist in der Regel nur das letzte Mittel der Ermittler – zumal man dafür auch eine gewisse Menge DNA braucht, die nicht verunreinigt sein darf. Wenn die Polizei einen Augenzeugen hat, dann braucht sie keine DNA-Analyse, um äußere Merkmale des Täters festzustellen. Ebenso wenig, wenn sie Videoaufnahmen hat. Auch ein Vergleich der Tatortspur mit den gespeicherten genetischen Fingerabdrücken beim Bundeskriminalamt hat Vorrang.

Warum haben Sie das nicht in den Gesetzentwurf geschrieben?

Weil es selbstverständlich ist. Eine DNA-Auswertung der Tatortspur ist teuer und zeitaufwendig. Das macht die Polizei nur, wenn es wirklich nötig ist.

Warum haben Sie keinen Richtervorbehalt vorgesehen, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sicherzustellen?

Weil es hier nur um die Feststellung äußerer Merkmale geht, die ohnehin jeder sehen kann. Eine Zeugenaussage muss ja auch nicht vorab von einem Richter genehmigt werden.

Und aus diesem Grund ist die erweiterte DNA-Analyse auch nicht auf schwere Straftaten beschränkt?

Genau.

Wenn alles so harmlos ist: Warum haben Sie dann nicht auch die Ermittlung der Herkunft in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen? Sie verzichten ausgerechnet auf das Merkmal, das nach Angaben von Wissenschaftlern am genauesten festgestellt werden kann, nämlich mit 99,9 Prozent Wahrscheinlichkeit.

Dagegen habe ich mich bewusst entschieden, das ist mir wichtig. Die „biogeografische Herkunft“ trifft Aussagen darüber, von welchem Kontinent jemand kommt oder seine Vorfahren stammen. Das hilft ermittlungstaktisch nicht weiter. Es kann aber dazu führen, dass größere Gruppen an den Pranger gestellt werden, etwa alle Afrikaner oder alle Asiaten. Hier fände ich den Vorwurf der Diskriminierung angebracht.

Wo ist der Unterschied? Sie wollen die Fahndung nach einem vermutlich Dunkelhäutigen zulassen, aber nicht die Fahndung nach einem Afrikaner?

Ich will die Feststellung äußerer Merkmale erlauben, aber nicht die Ermittlung sonstiger Tatsachen. Woher jemand – oder seine Familie – kommt, kann man nicht sehen, wie er aussieht, hingegen schon.

Ist das Vorhaben nicht ein ethischer Dammbruch? Was kommt als Nächstes? Die Untersuchung auf bestimmte Krankheiten?

Nein. Zum einen ist eine inhaltliche Auswertung der DNA nicht völlig neu. Das Geschlecht darf bei einer Tatortspur schon seit 2003 festgestellt werden. Informationen über Erbkrankheiten will aber wirklich niemand erheben. Es wäre nach meiner Einschätzung auch verfassungswidrig, wenn die Polizei Erbkrankheiten des Täters herausfindet, von denen er vielleicht selbst noch nichts weiß. Denn das betrifft den Kernbereich der Persönlichkeit, anders als das Aussehen.

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