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Streit über Palästina-SolidaritätMinisterium feuert Politaktivistin

Wegen israelkritischer Äußerungen hat Melanie Schweizer ihren Job im Arbeitsministerium verloren. Dagegen wehrt sich die Beamtin auf Probe juristisch.

Melanie Schweizer hat ihren Job im Arbeitsministerium verloren Foto: privat

Berlin taz | Am vergangenen Freitag hat Melanie Schweizer ihr Büro im Arbeitsministerium geräumt und ihre privaten Dinge mitgenommen. „Fürs Erste“, schrieb sie dazu auf Facebook. Denn sie habe Widerspruch gegen ihre Entlassung eingelegt und zuvor schon Widerspruch gegen die negative Zweitbeurteilung ihrer beamtenrechtlichen Bewährung, mit der diese begründet wurde. Die 36-jährige Juristin hofft, vor Gericht nachträglich Recht zu bekommen, dass ihre Entlassung unrechtmäßig war.

Schweizer arbeitete seit Juni 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Referentin im Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“, sie war Beamtin in Probezeit. Darüber hinaus engagiert sie sich für die Kleinpartei Mera25, zur Bundestagswahl trat sie als deren Direktkandidatin in Berlin-Mitte an.

Vor allem aber äußert sich Schweizer in den sozialen Medien sehr aktiv zum Nahostkonflikt. Gaza bezeichnete sie als das „größte Konzentrationslager der Welt“, den Staat Israel als „rassistisches, genozidales Apartheidsystem“. Dem taz-Journalisten Nicholas Potter warf sie „Völkermordpropaganda“ vor und teilte einen diffamierenden Beitrag des prorussischen Propaganda-Portals „Red“, in dem Potter wahrheitswidrig unterstellt wurde, er werde von der israelischen Regierung bezahlt.

Von der Bild-Zeitung an den Pranger gestellt

Ihre Aktivitäten im Netz blieben nicht unbemerkt. Die rechte Pro-Israel-Aktivistin Malca Goldstein-Wolf stieß im vergangenen Jahr auf dem Branchen-Netzwerk LinkedIn auf Schweizers Profil, dem sie ihre Arbeitsstätte entnahm, und schwärzte sie daraufhin bei ihrem Arbeitgeber an. Die Bild-Zeitung sprang auf den Zug und prangerte Schweizer als „Israel-Hasserin“ an.

Das Ministerium distanzierte sich auf Anfrage der Bild von ihren Aussagen und erklärte, man habe sie „mit Bestürzung zur Kenntnis genommen“. Sie stünden „nicht im Einklang mit den Werten unseres Hauses, das sich klar gegen jede Form von Antisemitismus positioniert“. Zudem suspendierte das Ministerium die Juristin vom Dienst. Im März folgte die Entlassung. „Hubertus Heil greift durch“, jubelte das Boulevardblatt.

„Mir war klar, dass es heikel ist, sich bei diesem Thema so deutlich zu positionieren“, sagt Melanie Schweizer der taz. Sie hätte das aber mit ihren Vorgesetzten besprochen – und auch, dass sie sich in ihrer Partei engagiere. Das sei kein Problem gewesen – bis zu dem Bild-Artikel im Dezember.

Verstoß gegen das „Mäßigungsgebot“ für Beamte?

Ihr Fall wirft Fragen auf. Denn einer Beamtin kann man eigentlich nicht kündigen. Man kann sie nur aus dem Beamtenverhältnis entfernen, wenn sie laut Bundesdisziplinargesetz „durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat“.

Aber: Beamte auf Probe können schon dann entlassen werden, wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben. Ein zulässiger Entlassungsgrund ist dabei, wenn sie ihren Dienst- und Treuepflichten nicht nachkommen – sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Zu den Beamtenpflichten gehört das „Mäßigungsgebot“ und das Gebot der Verfassungstreue. Es ist Beamten jedoch nicht untersagt, sich politisch zu engagieren – das gilt auch für jene auf Probe. Wie weit das Engagement gehen darf, das ist Auslegungssache.

Ob Schweizer tatsächlich gegen das Mäßigungsgebot verstoßen hat, wie ihr Arbeitgeber meint, wird nun Gerichte beschäftigen. „Melanie ist kein Einzelfall“, heißt es in einer Mitteilung ihrer Partei von Anfang März. Darin zieht diese Parallelen zum Fall der linken Klimaaktivistin Lisa Poettinger. Die wurde vom bayerischen Kultusministerium nicht zur Lehramtsausbildung zugelassen, weil dem ihr Klimaaktivismus zu radikal war. Poettinger und ihre Mitstreiter sprechen deswegen von einem „Berufsverbot“.

Nicht die Einzige, die ihren Job verloren hat

„Ich bin die erste Beamtin, die in Deutschland aufgrund ihrer Meinungsäußerungen zu diesem Thema entlassen wurde“, sagt Melanie Schweizer. Es gibt aber vergleichbare Fälle, die ebenfalls zum Jobverlust führten: Der Duisburger IT-Fachmann Ahmad Othman arbeitete für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und war in der Gruppe „Palästina Solidarität Duisburg (PSDU)“ aktiv, die vom Innenministerium verboten wurde. Seine Wohnung wurde deswegen durchsucht, und er wurde zunächst vom Dienst suspendiert und anschließend entlassen.

Die Hamburger Juristin Marjam Samadzade wiederum arbeitete als Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration in Schleswig-Holstein. Im Oktober 2023 teilte sie auf Instagram einen Post der Autorin Alice Hasters, in dem diese den Angriff der Hamas verurteilte, aber auch Israels Vorgehen im Gazastreifen und die deutsche Bundesregierung kritisierte. Der Instagram-Post erhielt etwa 23.000 Likes und wurde von bekannten Politikern, Schauspielern und anderen Personen des öffentlichen Lebens kommentiert. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) feuerte Samadzade daraufhin und strengte dazu auch noch ein Disziplinarverfahren gegen ihre ehemalige Mitarbeiterin an. Samadzade wehrt sich bis heute juristisch dagegen, weil sie darin ein „Nachtreten“ und einen „Präzedenzfall“ sieht. Sie arbeitet jetzt aber wieder als Richterin, diesen Job hat sie nicht verloren.

Melanie Schweizer macht sich keine Illusionen, rasch zu einer juristischen Entscheidung zu kommen. „Bis zur ersten Instanz dauert es mindestens zwei Jahre“, sagt sie.

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37 Kommentare

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  • Das BVerwG hat in einer Entscheidung zur Meinungsäußerung von Beamten folgende Feststellung getroffen

    "Ein Verstoß gegen die Beamtengesetze ist regelmäßig aber dann gegeben, wenn die kritische Äußerung in gehässiger, kämpferischer oder agitatorischer Form vorgebracht wird..."

    Diese Kriterien dürfte Frau



    Schweizer mit ihren Äußerungen zweifellos erfüllt haben.

    Das ein Arbeitgeber sich von derartigen Äußerungen distanziert und während der Probezeit von seinem Kündigungsrecht gebrauch macht, ist so außergewöhnlich auch wieder nicht.

  • "Wegen israelkritischer Äußerungen ..."



    "Gaza bezeichnete sie als das „größte Konzentrationslager der Welt“, den Staat Israel als „rassistisches, genozidales Apartheidsystem“. Dem taz-Journalisten Nicholas Potter warf sie „Völkermordpropaganda“ vor und teilte einen diffamierenden Beitrag des prorussischen Propaganda-Portals „Red“, in dem Potter wahrheitswidrig unterstellt wurde, er werde von der israelischen Regierung bezahlt."



    Wer schon immer mal wissen wollte, was diese ominöse "Israelkritik" eigentlich ist: hier werden Sie geholfen!

  • "Gaza bezeichnete sie als das „größte Konzentrationslager der Welt“, den Staat Israel als „rassistisches, genozidales Apartheidsystem“. Dem taz-Journalisten Nicholas Potter warf sie „Völkermordpropaganda“ vor und teilte einen diffamierenden Beitrag des prorussischen Propaganda-Portals „Red“, in dem Potter wahrheitswidrig unterstellt wurde, er werde von der israelischen Regierung bezahlt."



    Tja, da kommt schon was zusammen, Leute.



    Niemand verbietet ihr, diese Meinungen (ob die jetzt den Tatsachen entsprechen oder nicht) zu äußern. Das aber zu tun und gleichzeitig Knete von dem Staat abzukassieren, der die Unterstützung Israels zur Staatsräson erklärt hat, und das aus guten Gründen, ist auch eine Art von Schizophrenie. Und wenn sie selbst nicht in der Lage ist, sich zu entscheiden, machen es dann andere für sie.



    Und: Zu jammern, weil man dann in den Fokus der Springer-Presse gerät, die ihre bekannten Grundsätze zum Thema hat, geht auch nicht. Auch die nehmen nichts anderes als das Recht auf Meinungsfreiheit wahr, auch wenn einem die Meinung nicht passen sollte.

  • Ich bin alt genug, um mich an die Berufsverbotsdebatte in den 70er Jahren zu erinnern. Damals fand es jeder, der kein CDU-Anhänger war, unmöglich, daß der Staat Mitglieder einer Partei, die eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stand, aus dem Staatsdienst fernhalten wollte. Heute scheinen Berufsverbote wegen privater Meinungsäußerungen auch für Menschen aus dem linken Spektrum kein Problem zu sein. Nach dem Artikel ist Frau Schweizer nur vorzuwerfen, daß sie eine Falschinformation, die nicht von ihr stammt, verbreitet hat. Alles andere ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und wird z.T. von internationalen Organisationen vertreten bzw. vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt. Es gibt ein Mäßigungsgebot für Beamte, aber ein Staat, der sich der Meinungsfreiheit verschrieben hat, muß auch Maß halten, inwiefern er sie bei seinen "Dienern" einschränken will, zumal bei Äußerungen, die keine breite Öffentlichkeit gefunden haben und mit dem Dienst in keinem Zusammenhang stehen.

  • Unabhängig vom Inhalt: Ich empfinde die Verwendung des "privaten" Fotos von ihr als unprofessionell. Der Artikel wäre auch ohne das Portraitfoto ausgekommen.

  • Frau Schweizer hat auf Ihrem X-Account deb Holocaust mehrfach relativiert, indem sie u.a. behauptete, Israel würde in Gaza einen "industriellen Massenmord" begehen. Sie vergleicht Israel mit den Nazis und den Krieg gegen Hamas mit dem industriellen Massenmord der europ. Juden durch die Nazis Diese Frau gehört angeklagt!

    • @Elena Levi:

      Bleiben Sie mal auf dem Teppich. Da ist alles furchtbar geschmacklos, aber nicht strafbar.

      Die israelische Armee hat gerade 50.000 Palästinenser getötet, wobei die Hälfte der Bevölkerung unter 18 ist, also wahrscheinlich 25.000 davon.

      Auch wenn Israel gute Gründe auf seiner Seite hat und sich natürlich verteidigen können muss: Dass da die Emotionen hochkochen, ist doch klar.

      Aber man tut niemandem einen Gefallen, wenn man das noch weiter kriminalisiert, das bringt gar nichts.

      • @EH 553:

        Bei aller Kritik an Israel muss von einer Staatsbeamtin mit abgeschlossenem Jurastudium erwartet werden können, dass sie zwischen einem fehlgeleitetem Feldzug gegen einen Angreifer und dem industriell organisierten Völkermord der Nazis unterscheiden kann. Bedauerlich, dass ausgerechnet die Bild-Zeitung das Thema aufwerfen kann.

  • Einige Beiträge von Herrn Potter sind aus meiner Sicht wirklich grenzwertig und in so einer Einseitigkeit außerhalb Deutschlands kaum denkbar (mal die ganzen Alt-Medien, und vielleicht die freien Medien Ungarns, etc ignoriert). Auch wenn man die Beiträge der Taz mit der LeMondeDiplo vergleicht ist zum Thema Nahost eine grosse Diskrepanz in der Qualität feststellbar. In Luxembourg wo Medien aus Frankreich, Benelux und Deutschland zugänglich sind, ist man in vielen privaten Gesprächen schockiert über Deutschland. Auch ist es mir nicht verständlich, wieso die Taz ganz normale Kommentare nicht zulässt. Herr Potter würde mehr Qualität als Journalist beweisen wenn er bereit wäre ausserhalb der deutschen Sicht zu denken. Aber leider zeigen Deutschland und viele seiner Medien einmal mehr eine gewisse Respektlosigkeit gegenüber dem Ausland. Auf lange Sicht denke ich aber schadet das dem Ansehen Deutschlands sehr.

  • Kritik an der Politik Israels muss erlaubt sein; sie wird allerdings durch die aktuelle und auch kommende Regierung ungern gesehen und unterbunden, das ist alsolut zu kritisieren.



    Kritik an der eigenen Regierung üben viele kritische israelische Interlektuelle, Journalist*innen, Bürger*innen, die werden hier übersehen.. Kritik sollte überall und immer möglich und sogar erwünscht sein.

  • Ich bin selbst Beamter in einer Bundesbehörde und habe für diese Entlassung volles Verständnis. Derartige Aussagen im Internet sind mit dem Mäßigungsgebot nicht zu vereinbaren. Es ist auch jenseits aller sachlichen Kritik an der gegenwärtigen israelischen Regierungskoalition wenn man den Staat Israel vollkommen polemisch als "genozidales Apartheidssystem" bezeichnet. Eine derartig hetzerische Darsteinellung ist gleichzusetzen mit einem Aufruf zur Zerstörung des Staates Israel und das kann kein Ministerium einem oder einer Beamtin durchgehen lassen

  • Das die israelische Regierung nicht den Völkerrechts Standarts entspricht kann auch mit der sich selbst zensieren den "Staatsräson" weg diskutiert werden. Allein die Besetzung des Westjordanlands sollte Beweis genug sein. Das Netanjahu selbst im eigenen Land umstritten ist,sollte auch bekannt sein. Das Deutschland zum Sprachrohr der rechtsextremen Regierung Netanjahu verkümmert und sich vorschreiben lässt wer an Holocaust Gedenktag en reden darf und wer nicht,zeugt nicht von einer souveränen eigenständigen Meinung und Politik. Deutschland macht sich zum verlängerten Arm der Regierung Netanjahu,die an der Seite von Orban,Meloni,Le Pen und AFD steht. Viel Spaß mit dieser Scheinheiligkeit

  • Hätte Frau Schweizer die israelische Regierung sachlich kritisiert, wäre nichts passiert. Was sie betrieb und auch noch weiter betreibt, überschreitet jedes Maß und kann nur als Hetze bezeichnet werden.



    Und wenn sogar Daniel Bax feststellt, dass Frau Schweizer über den taz-Jounalisten Nicholas Potter Lügen verbreitet, dann hat sie eineindeutig gezeigt, dass sie nicht zur Beamtin geeignet ist.

  • Zu der Kritik an Frau Schweizers politischer Haltung gegenüber Israel und ihrer Suspendierung vom Staatsdienst will ich mich garnicht äußern - das haben andere hier schon ausführlicher getan.



    Und klar, Frau Schweizer scheint in der Sache den Bogen eindeutig überspannt zu haben.



    Aber: interessant, mal wieder zu sehen, wie „meinungsbildend“ die Springer-Medien hier wieder im öffentlichen Diskurs agieren - nicht nur das, sie scheinen auch unmittelbaren Einfluss auf die Personalpolitik von Bundesbehörden nehmen zu können. Frau Schweizers Arbeitgeber war ihr Engagement bei Mera25 durchaus bekannt - dass das auch eine dezidiert israelkritische Position einschließt, hätte ebenfalls schon bekannt sein können, BEVOR die BILD ins Horn der selbsternannten Antisemitismus-Jäger tutete.

  • Ein Griff ins Klo des Autors, wirft er sogar einen Kollegen unter die Räder:

    “ Dem taz-Journalisten Nicholas Potter warf sie „Völkermordpropaganda“ vor und teilte einen diffamierenden Beitrag des prorussischen Propaganda-Portals „Red“, in dem Potter wahrheitswidrig unterstellt wurde, er werde von der israelischen Regierung bezahlt.”

    Das soll Israel kritisch sein? Nein! Es ist die alte Verschwörung, dass Juden die Presse kontrollieren, antisemitische Propaganda die schon vor 33 geläufig war, dass nur wer bezahlt wird sich einsetzt für Differenzierung.

    Es ist damit auch eine Dämonisierung. Aber auch in der Jerusalemer Erklärung wäre solch eine Unterstellung antisemitisch.

  • Den Post sofort zu löschen, der wahrheitswidrig ist, ist zu verlangen.



    Ihre Wortwahl wäre, so weit hier zitiert, nicht meine.



    Das geht differenzierter und ein Zahnrad kleiner auch.

    Dass da gerade ein stampfender Elefant im Raum steht, das mehrfach völkerrechtswidrige und zunehmend brutalere Vorgehen Netanyahus, das dabei auch.

    Gedankenexperiment I für uns hier:



    Sie hätte nicht Israel, sondern Marokko kritisiert, wegen der Westsahara.



    Gedankenexperiment II: Sie hätte Palästina kritisiert/ einen antimuslim. Post abgesetzt

    Nicht einfach. Universale Lösungen für universale Fragen.



    Nicht sich von den Bild-"Journalisten" treiben lassen, sondern miteinander reden, ggf. abmahnen, aber nicht so etwas. Wie gesagt: sachlich unzutreffende Posts nein danke. Aber dass jemand auf Völkerrecht und Gerechtigkeit auch dort drängt, wäre wohl recht deutlich nicht verwerflich.

    Konzentrieren wir uns doch lieber auf den echten, ja auch breit vorhandenen Antisemitismus, packen den auch an, statt bloße Ersatzhandlungen aus Angst vor der Springerpresse vorzunehmen.

    (Disclaimer: nein, ich bin jetzt _nicht selbst durch Frau Schweizers Profil durch, ich beziehe mich nur auf den Artikel hier)

  • McCarthy grüßt Dunkeldeutschland.

  • Frau Schweizer diffamiert den taz-Journalisten Potter mit wahrheitswidrigen Aussagen. Wenn sie das als Meinungsäußerung einstuft ist das ihr Ding.

    Frau Schweizer scheint allerdings nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein, wenn sie so etwas während ihrer Probezeit als Beamtin macht. Dafür sind Probezeiten da, um festzustellen, ob Menschen ihre Aufgaben bewältigen können.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Über ihre berufliche Tätigkeit steht gar nichts im Artikel.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      "Dafür sind Probezeiten da, um festzustellen, ob Menschen ihre Aufgaben bewältigen können."

      Irgendwelche Posts auf Instagram, Facebook oder was weiß ich sagen aber leider überhaupt nichts über die Fähigkeit aus Aufgaben bewältigen zu können.....

  • Was soll das Bild von ihr? Sympathie erzeugen weil sie eine junge Frau ist?



    Der Vergleich mit Frau Poettinger hinkt ein wenig, da sie erstens keine Staatsangestellte ist, zweitens als Lehrerin nicht einfach woanders arbeiten kann und drittens keine Antisemitsche Propaganda verbreitet hat.

    • @Jesus:

      Wo steht im Artikel etwas über Antisemitismus?

    • @Jesus:

      bitte belegen sie ihren vorwurf des antisemitismus

  • Ich stimme der Bild nur äusserst ungern zu, aber in diesem Fall erscheint "Israelhasserin" ziemlich treffend. Als Staatsangestellte sollten gewisse Mindeststandards erfüllt werden bspw. keine russische Propaganda weiterzuverbreiten oder generell keine Journalisten zu diffamieren. Frau Poettinger hat sich, soweit ich weiss, an diese Standards gehalten.

    • @Claudio M.:

      israelhasserin ist diffamierender bild-zeitungs-sprech.



      wer die regierung netanjahus heute kritisiert, wird als antisemit geframed, das ist aber genau der zweck der tabuisierung. fast ganz deutschland faellt auf diesen trick herein mit dem fazit, dass die schweren voelker- und menschenrechtsverbrechen in den palaestinensischen gebieten kaum thematisiert werden, dabei geschehen dort gerade die schlimmsten greueltaten. wo ist der aufschrei der deutschen gesellschaft und der politik? hier wird gerade recht und ordnung demonitiert, und alle schweigen.

  • Die Äußerungen von Melanie Schweizer sind zweifellos überzogen und polemisch. Doch seitens eines Ministeriums auf "Werte" zu verweisen, das ist zynisch. Sachliche !!! Kritik auch an Israel muss erlaubt sein und bleiben. Es ist ein negativer "Wert" wenn man die Meinungsfreiheit unterbindet, so wie es Marjam Samadzade macht, wie in dem Bericht beschrieben. Egon Bahr hat m.W. mal formuliert: "Wenn jemend anfängt von "Werten" zu fabulieren, dass lerlasse den Raum schnellstens!" Er hatte Recht - meist ist das nur Farce, Tapete über den Mauerrissen....

    • @Perkele:

      Schweizer verbreitet unter dem Deckmantel der Gaza-Solidarität üble Fehlinformationen und damit israelbezogenen Antisemitismus.

    • @Perkele:

      Was ist daran "sachlich", wenn sie z.B. wie oben dokumentiert strafrechtlich relevante Verleumdungen über taz-Journalisten weiterverbreitet?

  • Abgesehen davon, dass Nazis im Staatsdienst nicht so schnell gefeuert werden:



    Eine Beamtin auf Probezeit schafft es nicht, sich nur für diese paar Jahre ganz okay zu verhalten. Sie wird beim flamen im Internet erwischt und nennt es "Politaktivismus". Jetzt hat sie den Zugang zum steuerlichen Futtertrog verloren und ist sauer. Und da soll man jetzt eine Diskriminierung von "Aktivisten" erkennen, nehme ich an? Leute im Internet mit krassen Vorwürfen zu überziehen ist weder mutig noch Aktivismus. Ich würde sogar behaupten, dass es dabei eher um Selbstdarstellung geht als um das Thema.

  • Wer für den Staat arbeitet, muss die Werte des Staates auch vertreten können. Israelfeindlich sein gehört nicht dazu, daher ....

    • @Marcelo:

      Israel kritisieren zu dürfen, schon.

  • Man möchte ja meinen der Art 5 des GG garantiert die Meinungsfreiheit.

    Aber was findet sich weiter unten:



    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze

    Das bedeutet letztlich, dass das GG hier mit Absicht ein Schlupfloch gelassen hat denn "allgemeine Gesetze" können durch einfache Mehrheit im Parlament die Meinungsfreiheit einschränken.

    BTW: Art 10 GG ist ja auch so ein Feigenblatt.



    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich

    Und dann:



    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.



    Also auch hier: Einfache Mehrheit reicht.

  • Mir fehlt das Mitleid.



    Falschinformationen zu verbreiten und im Kern durchaus berechtigte Kritik an Israel derart überspitzt und hetzerisch rüberzubringen muss der Staat seinen Bediensteten nicht durchgehen lassen.



    Würde ein AfD-Hetzer hier genauso gut wegkommen? Würde man ihn oder sie hier zum Aktivisten oder zur Aktivistin schönreden?



    Ist Höcke vielleicht auch nur ein "Aktivist"?

    • @Carsten S.:

      Ja, stimme Ihnen zu, da gibt es wenig Grund für Mitleid. Man weiß doch als Beamter auf Probe auch, dass das Mäßigungsgebot gilt. Aber es hilft trotzdem nichts, auf die Frau weiter einzudreschen, wie die Kommentatoren hier - sie hat doch schon die Verbeamtung verloren.

    • @Carsten S.:

      Naja die AFD Abgeordneten im Bundestag hetzen täglich und hauen in regelmäßigen Abständen Flaschinformationen raus und werden trotzdem vom Staat bzw. vom Steuerzahler bezahlt, der Vergleich hinkt also etwas

    • @Carsten S.:

      Gutes Beispiel!



      Höcke ist weiterhin Beamter, wenn er als Lehrer nach seiner Abgeordnetentätigkeit in die Schule zurückkehrt; genauso wie tausende andere, auch prominente AfDler. Diese Rechten, die sogar der Verfassungsschutz teilweise als gesicherte Verfassungsfeinde einstuft, sind dem Staat als "Staatsdiener" willkommen; auf der linken Seite genügt dagegen schon eine kritische Äußerung, die dem Dienstherrn nicht passt, die aber vollkommen im Rahmen des Grundgesetzes gemacht wird, als Entlassungsgrund aus dem Staatsdienst.



      Das läuft übrigens schon seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts so:



      Linke werden aus dem Staatsdienst entfernt ("Radikalenerlass") und NSDAP-, NPD-Mitglieder und Republikaner blieben nicht nur unbehelligt, sondern konnten auch höchste Ämter im Staatsdienst bekleiden.

    • @Carsten S.:

      Wir erinnern uns daran, dass ein Rechtsextremist in Bayern weiter Lehrer sein darf.

      taz.de/Debatte-um-...n-Bayern/!6066480/

      Und die BILD-"Zeitung" macht auch kein Fass auf deswegen. Aber das ist ja was völlig anderes, gell?