Streit über Palästina-Solidarität: Ministerium feuert Politaktivistin
Wegen israelkritischer Äußerungen hat Melanie Schweizer ihren Job im Arbeitsministerium verloren. Dagegen wehrt sich die Beamtin auf Probe juristisch.
Schweizer arbeitete seit Juni 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Referentin im Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“, sie war Beamtin in Probezeit. Darüber hinaus engagiert sie sich für die Kleinpartei Mera25, zur Bundestagswahl trat sie als deren Direktkandidatin in Berlin-Mitte an.
Vor allem aber äußert sich Schweizer in den sozialen Medien sehr aktiv zum Nahostkonflikt. Gaza bezeichnete sie als das „größte Konzentrationslager der Welt“, den Staat Israel als „rassistisches, genozidales Apartheidsystem“. Dem taz-Journalisten Nicholas Potter warf sie „Völkermordpropaganda“ vor und teilte einen diffamierenden Beitrag des prorussischen Propaganda-Portals „Red“, in dem Potter wahrheitswidrig unterstellt wurde, er werde von der israelischen Regierung bezahlt.
Von der Bild-Zeitung an den Pranger gestellt
Ihre Aktivitäten im Netz blieben nicht unbemerkt. Die rechte Pro-Israel-Aktivistin Malca Goldstein-Wolf stieß im vergangenen Jahr auf dem Branchen-Netzwerk LinkedIn auf Schweizers Profil, dem sie ihre Arbeitsstätte entnahm, und schwärzte sie daraufhin bei ihrem Arbeitgeber an. Die Bild-Zeitung sprang auf den Zug und prangerte Schweizer als „Israel-Hasserin“ an.
Das Ministerium distanzierte sich auf Anfrage der Bild von ihren Aussagen und erklärte, man habe sie „mit Bestürzung zur Kenntnis genommen“. Sie stünden „nicht im Einklang mit den Werten unseres Hauses, das sich klar gegen jede Form von Antisemitismus positioniert“. Zudem suspendierte das Ministerium die Juristin vom Dienst. Im März folgte die Entlassung. „Hubertus Heil greift durch“, jubelte das Boulevardblatt.
„Mir war klar, dass es heikel ist, sich bei diesem Thema so deutlich zu positionieren“, sagt Melanie Schweizer der taz. Sie hätte das aber mit ihren Vorgesetzten besprochen – und auch, dass sie sich in ihrer Partei engagiere. Das sei kein Problem gewesen – bis zu dem Bild-Artikel im Dezember.
Verstoß gegen das „Mäßigungsgebot“ für Beamte?
Ihr Fall wirft Fragen auf. Denn einer Beamtin kann man eigentlich nicht kündigen. Man kann sie nur aus dem Beamtenverhältnis entfernen, wenn sie laut Bundesdisziplinargesetz „durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat“.
Aber: Beamte auf Probe können schon dann entlassen werden, wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben. Ein zulässiger Entlassungsgrund ist dabei, wenn sie ihren Dienst- und Treuepflichten nicht nachkommen – sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Zu den Beamtenpflichten gehört das „Mäßigungsgebot“ und das Gebot der Verfassungstreue. Es ist Beamten jedoch nicht untersagt, sich politisch zu engagieren – das gilt auch für jene auf Probe. Wie weit das Engagement gehen darf, das ist Auslegungssache.
Ob Schweizer tatsächlich gegen das Mäßigungsgebot verstoßen hat, wie ihr Arbeitgeber meint, wird nun Gerichte beschäftigen. „Melanie ist kein Einzelfall“, heißt es in einer Mitteilung ihrer Partei von Anfang März. Darin zieht diese Parallelen zum Fall der linken Klimaaktivistin Lisa Poettinger. Die wurde vom bayerischen Kultusministerium nicht zur Lehramtsausbildung zugelassen, weil dem ihr Klimaaktivismus zu radikal war. Poettinger und ihre Mitstreiter sprechen deswegen von einem „Berufsverbot“.
Nicht die Einzige, die ihren Job verloren hat
„Ich bin die erste Beamtin, die in Deutschland aufgrund ihrer Meinungsäußerungen zu diesem Thema entlassen wurde“, sagt Melanie Schweizer. Es gibt aber vergleichbare Fälle, die ebenfalls zum Jobverlust führten: Der Duisburger IT-Fachmann Ahmad Othman arbeitete für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und war in der Gruppe „Palästina Solidarität Duisburg (PSDU)“ aktiv, die vom Innenministerium verboten wurde. Seine Wohnung wurde deswegen durchsucht, und er wurde zunächst vom Dienst suspendiert und anschließend entlassen.
Die Hamburger Juristin Marjam Samadzade wiederum arbeitete als Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration in Schleswig-Holstein. Im Oktober 2023 teilte sie auf Instagram einen Post der Autorin Alice Hasters, in dem diese den Angriff der Hamas verurteilte, aber auch Israels Vorgehen im Gazastreifen und die deutsche Bundesregierung kritisierte. Der Instagram-Post erhielt etwa 23.000 Likes und wurde von bekannten Politikern, Schauspielern und anderen Personen des öffentlichen Lebens kommentiert. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) feuerte Samadzade daraufhin und strengte dazu auch noch ein Disziplinarverfahren gegen ihre ehemalige Mitarbeiterin an. Samadzade wehrt sich bis heute juristisch dagegen, weil sie darin ein „Nachtreten“ und einen „Präzedenzfall“ sieht. Sie arbeitet jetzt aber wieder als Richterin, diesen Job hat sie nicht verloren.
Melanie Schweizer macht sich keine Illusionen, rasch zu einer juristischen Entscheidung zu kommen. „Bis zur ersten Instanz dauert es mindestens zwei Jahre“, sagt sie.
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