Schutzmasken-Affäre der Union: Die Partei für windige Geschäfte

Das Fehlverhalten zweier Abgeordneter ist kein Ausrutscher. Es passt zur Fraktion, die sich als Schutzmacht zwielichtiger Wirtschaft versteht.

Eine Kamera filmt das CSU-Gebäude in Günzburg

Zwei Unionsabgeordnete haben sich an der Vermittlung von Schutzmasken bereichert Foto: dpa

Es war vielleicht nicht strafbar, aber dennoch skandalös. Die Abgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU) haben für die Vermittlung von Schutzmasken in bedrängter Zeit jeweils sechsstellige Provisionen erhalten. Inzwischen haben beide ihren Rückzug aus dem Bundestag angekündigt.

Es wurde schon mehrfach an die jüngsten Lobbyisten-Affären um Philipp Amthor (CDU, Augustus Intelligence) und Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU, Wirecard) erinnert. Und es passte natürlich dazu, dass es die Union war, die die Einführung eines Lobbyregisters im Bundestag lange blockiert hatte.

Aber das ist längst nicht alles. Auch bei zwei anderen wichtigen rechtspolitischen Projekten spielt die Union wieder ihre Rolle als Schutzmacht zwielichtiger Wirtschaftsinteressen. Das geplante neue Sanktionenrecht sieht grob gesagt vor, dass ein Unternehmen für Delikte seiner Vorstände und Geschäftsführer mitbestraft wird, wenn die Tat eigentlich dem Unternehmen nutzte. Kriminelles Handeln soll sich nicht lohnen. Eine Kultur des organisierten Wegschauens soll beendet werden.

Doch obwohl das Projekt im Koalitionsvertrag detailliert vereinbart war, blockiert es die CDU/CSU-Fraktion. Bisher konnte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf noch nicht einmal im Bundestag zur Diskussion stellen. CDU/CSU-Fraktionschef Ralph Brinkhaus scheint das Projekt generell verhindern zu wollen. Das könnte klappen, im Herbst ist ja schon Bundestagswahl.

Nicht gut für den Ruf

Man hat den Eindruck, dass die CDU/CSU die deutsche Wirtschaft immer vom rechtswidrigen oder zumindest anrüchigen Verhalten her denkt

Nicht völlig verhindern kann die CDU/CSU das geplante Whistleblower-Gesetz, denn dieses beruht auf einer EU-Richtlinie, die umgesetzt werden muss. Dabei will die Union den Schutz von Whistleblowern aber strikt auf solche Missstände beschränken, für die EU-Recht der Maßstab ist. Ein Whistleblower soll nicht einmal dann vor Entlassung geschützt sein, wenn er Verstöße seines Unternehmens gegen deutsches Strafrecht aufdeckt. So stellt sich die Union auf die Seite von Korruption und Betrug.

Während Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) wieder und wieder erklärt, dass es doch vor allem den ehrlichen Unternehmen nützt, wenn man die schwarzen Schafe effektiv angeht, spielt die Unionsfraktion die Schutzmacht der windigen Geschäftemacher. Natürlich warnt die Union nur allgemein vor mehr Belastungen und Bürokratie für die Wirtschaft. Aber es ist doch sehr klar, dass ihre Blockadehaltung vor allem den unsauberen Wettbewerbsteilnehmern nützt.

Man hat den Eindruck, dass die CDU/CSU die deutsche Wirtschaft immer vom rechtswidrigen oder zumindest anrüchigen Verhalten her denkt. Das ist ganz sicher nicht gut für den Ruf der deutschen Unternehmen, die nach den Diesel- und Wirecard-Skandalen besser auf Verantwortlichkeit und Transparenz setzen sollten. Aber es ist wohl auch nicht gut für die CDU/CSU. Denn diese politische Skrupellosigkeit scheint auf das Binnenklima der Fraktion abgefärbt zu haben. Wenn Abgeordnete wie Nüßlein und Löbel Nebengeschäfte machen, scheinen sie sich eben nicht an den Standards des ehrbaren Kaufmanns zu orientieren, sondern eher am Verhalten der dubiosen Unternehmen, die die Union immer wieder protegiert.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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