Gendergerechte Sprache: Feministin möchte Einzahlerin sein

Eine Kundin einer Sparkasse im Saarland klagt am Bundesgerichtshof gegen Diskriminierung. Sie stört sich an männlichen Formulierungen.

Marlies Krämer vor aufgeschlagenen Aktenordnern

Marlies Krämer gibt nicht auf: Sie kämpft weiter für die weibliche Anrede in Formularen Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Müssen Bankformulare geschlechtsneutral formuliert werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, das höchste deutsche Zivilgericht.

Ausgelöst hat den Rechtsstreit die inzwischen achtzigjährige Feministin Marlies Krämer aus Sulzbach im Saarland. Sie ärgerte sich, weil auf den Formularen und Überweisungsträgern ihrer Sparkasse nur männliche Formulierungen benutzt wurden. Sie wollte aber nicht als „Einzahler“ und „Zahlungsempfänger“ angesprochen werden. „Frauen werden totgeschwiegen und gering geschätzt“, kritisierte sie. Als die Sparkasse nicht nachgab, klagte Krämer durch die Instanzen – bislang erfolglos.

Ihr Anwalt Wendt Nassall berief sich vor dem BGH auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das bestimmte Diskriminierungen im Geschäfts- und Arbeitsleben verbietet. Es sei eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts, wenn Frauen auf Formularen als Männer angesprochen werden. Wenn es zu kompliziert sei oder zu viel Platz benötige, beide Formulierungen zu benutzen, könnten ja separate Formulare für Männer und Frauen gedruckt werden.

Reiner Hall, der Anwalt der Sparkasse, hielt das für unpraktikabel. „Derzeit halten die Sparkassen 800 Formulare vor. Wenn der Vorschlag der Klägerin umgesetzt würde, gäbe es bald ein Vielfaches davon“, so Hall. „Denn wenn mehrere Personen betroffen sind, kann es so viele verschiedene Konstellationen geben – da müssten Banken neue Räume anmieten, um alle diese Formulare zu lagern.“ Sein Kontrahent Nassall ließ das nicht gelten: „Wir leben nicht mehr in den 1960er Jahren, heute gibt es elektronische Datenverarbeitung. Ein Knopfdruck, und das korrekte Formular wird ausgedruckt.“

Sparkassen-Anwalt Hall berief sich auch auf den Gesetzgeber. „Wenn im Gesetz von ‚Darlehensgeber‘ und ‚Darlehensnehmer‘ die Rede ist, sollten Banken doch die gleichen Begriffe verwenden dürfen.“ Banken müssten nicht moderner oder korrekter sein als der Bundestag.

Marlies Krämers Anwalt Nassall billigte dem Gesetzgeber und auch Banken zu, männliche Formulierungen zu benutzen, um damit Männer und Frauen zu erfassen. „Aber sobald ein Formular in den Vertrag mit einer Frau einbezogen wird, geht es nur noch um diese Frau“, so Nasall. Das Urteil wird in einigen Wochen verkündet.

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