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WWF-VorschlagVermieter sollten Extraheizkosten tragen

Noch ist unklar, was die Reform des Heizungsgesetzes für Mieter bedeutet. Der WWF will sicherstellen, dass sie nicht alleingelassen werden.

Union und SPD wollen ausdrücklich den Einbau von Gasheizungen wieder erlauben. Der WWF fürchtet: Das geht auf Kosten der Mieter Foto: dpa

dpa | Vermieter sollten nach Ansicht des WWF künftige Extrakosten durch fossile Heizbrennstoffe gänzlich übernehmen müssen. Das verlangt die Umweltschutzorganisation in einem Forderungspapier, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Während Eigentümer, die ihr Gebäude selbst nutzen, sich vor steigenden Kosten durch die Wahl einer klimafreundlichen und im Verbrauch günstigen Heizung schützen könnten, drohten Mietenden enorme Kosten, warnte Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland. „Fehlentscheidungen für fossile Heizungen müssen auch von denen verantwortet werden, die sie treffen.“

Hintergrund ist die von der schwarz-roten Koalition geplante Reform des Heizungsgesetzes, die wieder mehr Möglichkeiten zum Einsatz fossiler Brennstoffe schaffen soll – unklar ist bislang aber, wie Mieter dabei vor Belastungen etwa durch den steigenden CO2-Preis geschützt werden sollen.

Was Vermieter tragen sollen

Sowohl für neue Heizungen als auch für Bestandsanlagen fordert der WWF: Die Kosten durch den nationalen oder den europäischen CO₂-Preis sollen gänzlich von Vermietern und Gebäudeeigentümern übernommen werden. Dies solle auch für Zusatzkosten gelten, die aus Beimischungs- und Beschaffungspflichten für Biobrennstoffe entstünden, die die schwarz-roten Reformpläne vorsehen. Auch die Kosten wegen der zu erwartenden steigenden Netzentgelte in der Gasversorgung sollten aus Sicht des WWF Vermieter beziehungsweise Eigentümer übernehmen.

Nach den Reformplänen von Union und SPD sollen Immobilienbesitzer weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht entfällt, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.

Eine Blaupause für seine Forderungen könnten laut WWF die Vorschläge von Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband sein. Die Verbände hatten einen relativen Heizkostendeckel vorgeschlagen. Die Maximalhöhe entspräche dabei dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption, den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Mehrkosten müssten Vermieter tragen.

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17 Kommentare

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  • Die Älteren hier erinnern sich vielleicht noch an das Wohnungswirtschaftssystem der DDR. Sehr mieterfreundlich staatlich festgesetzte Miethöhe, völlig losgelöst von den laufenden Kosten der Immobilie. Und wenn der Eigentümer dadurch in den Bankrott rutscht? Kein Problem, man darf dem Staat die Immobilie jederzeit für eine kleine Entschädigung überlassen, so man sie davor noch auf eigene Kosten renoviert hat. Ich frage mich also, warum von manchen so getan wird, als würden zurzeit "neue Ideen" erarbeitet werden, wen ln es im Grunde nur um die Rückkehr zu einem altbekannten System ist.

    • @Tränentier:

      Haben Sie auch einen sachdienlichen Kommentar auf Lager, der auf das Problem, um das es im Artikel geht, eingeht? Mieter müssen vor den Entscheidungen Ihrer Vermieter geschützt werden, wenn sie ihnen ansonsten schutzlos ausgeliefert wären.

  • Blöd ist ja nur, dass Vermieter den Einbau einer neuen Heizung samt Dämmung dem Nutzer, also Mieter, nicht adäquat auf die Miete aufschlagen kann. Oder dass das mit der Wärmepumpe in vielen Altbauten auch nach Sanierung eher so semi gut funktioniert. Und wer soll das auf welcher Grundlage für über 40 Millionen Wohnungen berechnen?



    Der WWF sollte sich auf seine Fachgebiete konzentrieren, das Mietrecht gehört nicht dazu.

  • Ich bewundere Eigentümer, die noch vermieten wollen.

    • @Jutta57:

      Ich bewundere Eigentümer, die glauben, die Mieteinnahmen wären zu 100 Prozent als Gewinn anzusehen. Und ich frage mich, wohin das Geld wandert, das in der Miete enthalten ist, um daraus Rücklagen für Sanierung und Instandhaltung zu bilden.

  • "Die Maximalhöhe entspräche dabei dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption, den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Mehrkosten müssten Vermieter tragen."

    Zugrunde liegt dann eine modellhafte Berechnung, keine realen Zahlen. Wer macht die, mit welchen Annahmen? Beste Isolierung, niedrigster Strompreis, effektivste Wärmepumpe am Markt, ohne Wartung und Ersatz? Das kann leicht dazu führen, dass kleine Vermieter sich zurückziehen.

    Man wird über die Kostenverteilung und Förderung zur Umstellung bei großen Mietshäusern reden müssen. Vielleicht auch mit einer Beschränkung des Ertrags durch Vermietung. Ob dass das Hauptfeld des WWFs ist, sei dahin gestellt.

  • Vielleicht wäre es doch sinnvoller mal nach den Gründen zu fragen, statt pauschal auf die „bösen Vermieter“ einzuschlagen. Soll ja auch gar nicht so wenige geben, die schlicht und ergreifend darum sicherheitshalber lieber noch auf „bewährte Technik“ im Bestand setzen, weil sie einfach keine Lust auf eine Auseinandersetzung über mangelnde Heizleistung bzw.. erhöhte Stromkosten an kalten Tagen haben. Denn während der Selbstnutzer in der Regel lieber temporär auf ein bisschen Wärme verzichtet um seinen Geldbeutel zu schonen, kennt wohl jeder Vermieter die Anrufe erboster Mieter nach einem Temperatursturz. Insofern wäre es vielleicht wirklich klug gewesen, gesetzlich die Quote hoch zu setzen und gleich noch eine ökologische Heizleistungsbegrenzung einzufügen. Dann würden, die Vermieter im Zweifelsfall einfach auf die Vorschriften verweisen, die Mieter Kosten sparen und beide könnten sich direkt beim Berliner Bundesbetrieb bedanken.

  • Gilt denn der Vorschlag in beide Richtungen? Meine Tochter ist in Berlin an das extrem teure "klimafreundliche" (fossil beheizte) Fernwärmesystem angeschlossen und würde gern nur die Kosten einer sparsamen Etagenheizung sehen.



    Über jetzt mehrere Jahre sammle ich alle Heizkostenabrechnungen, die ich finden und erbitten kann, und werte sie gebäudeweise aus. Ja, ich selbst zahle hier im fußbodenbeheizten Neubau mit Wärmepumpe wenig. Das liegt aber allein am gut isolierten Gebäude mit nur 33 kWh/m2a Wärmebedarf. Diese Wärme ist mit 116 Euro/MWh sehr teuer, mit Heizöl wären es nur 71 €/MWh, mit Fernwärme 200 €/MWh.



    Das gilt für die Heizung. Beim Warmwasser fällt der Vorteil einer geringen Vorlauftemperatur weg und in gut gedämmten Neubauten macht es mehr als die Hälfte des Gesamtbedarfes aus. Selbst mit tiefen Bodensonden liegt die Jahresarbeitszahl unserer Warmwassererzeugung spürbar unter 3, im Winter, also dann wenn der Kohlendioxidausstoß des deutschen Strommix 600 g/kWh erreicht, fällt sie im Monatsmittel auf 2.3. Damit stößt unsere Warmwasserbereitung dann trotz oder wegen der Wärmepumpe mehr Kohlendioxid aus als eine Gasheizung.

  • Es steht jedem Mieter frei, nur dort zu mieten, wo die Heizungsart genehm ist. Wird eine Wohnung von Gas auf Wärmepumpe umgestellt, so sind meist zusätzliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Fenster, Türen, Außenwände. In Summe werden für eine 3-4 Zimmerwohnung ein mittlerer fünfstelliger Betrag fällig. Wird diese Modernisierungsmassnahme auf den Mieter umgelegt, so sind erhebliche Erhöhungen der Kaltmiete zwangsläufig. Und ein Geheimnis am Rande: Die Wärmepumpe heizt auch nicht kostenfrei.

    • @Puky:

      Das stimmt tatsächlich so nicht. Man kann die Heizung auch ohne all das tauschen. Wenn es um's Sparen geht, sowohl Geld als auch Energie und Emission, dann ist aber alles das erheblich günstiger, wirksamer und effizienter als ein Wechsel der Heizanlage. Tatsächlich sind Gebäude mit WP oft einfach sparsam, pro MWh ist sie eher teurer als anderes.

    • @Puky:

      Ja klar, sehr gute Idee. Die Lage ist z.Zt. völlig entspannt, eine bezahlbare Wohnung findet man im Handumdrehen. Und man kann jederzeit umziehen, sollte der Vermieter auf eine andere Heizung umstellen - kein Problem.

  • Der Vorschlag ist sicherlich sinnvoll, wobei ich mir bei jungen Altanlagen nicht sicher bin. Bestandsanlagen mit einem Alter von rd. 20 Jahren sollten dann wohl eher ausgenommen werden.

    Nur sollte dann bei klimafreundlichen Heizungserneuerungen hinsichtlich der Modernisierungsumlage auch die pauschale Erhaltungsquote (§ 559 a Abs. 2 BGB) und die Kappungsgrenze der Modernisierungsumlage (§ 559a Abs. 3 BGB) gestrichen werden.

    Für eine neue Öl- oder Gasheizung sollte die Modernisierungsumlage dagegen ganz gestrichen werden. Dies sollte dann stets als nicht umlagefähiger Erhaltungsaufwand gelten.

    • @DiMa:

      Natürlich. Mir käme es nie in den Sinn, für reine Reparaturen Geld vom Mieter zu verlangen, auch wenn sie natürlich im Vergleich zum verbrauchten Zustand direkt davor eine klare Verbesserung darstellen. Oft fallen größere Sanierungen allein wegen der unzumutbaren Belastung in einen Mieterwechsel. Dann hoffe ich natürlich schon, daß die Wohnung bei Besichtigungen einen höherwertigen Eindruck hinterläßt.

  • Wir können von Glück sagen, dass die Wärmepumpen nicht so recht in die Pötte kommen. Da haben Netzausbau und Gaskraftwerke noch eine Chance, hinter dem steigenden Strombedarf hinter her zu kommen.

  • Darf dann, nach dieser Logik, ein Vermieter der den höchsten Standard hat (Heizung/Dämmung) und somit unter dem üblichen Kosten bleibt dann mehr verlangen bis zum üblichen Durschnitt ?

  • "Die Maximalhöhe entspräche dabei dem Preis der wirtschaftlichsten Heizungsoption, den Energiekosten für eine effiziente Wärmepumpe. Mehrkosten müssten Vermieter tragen."

    Also uebersetzt: Man will die Heizkosten eines Neubaus und die Miete einer unsanierten Bestandsimmobilie.



    Klar, fordern kann man alles, auch den Porsche zum Preis eines Trabbis. Und in 5 Jahren wundert man sich dann, dass immer weniger Mietwohnungen zur Verfuegung stehen...

    • @elektrozwerg:

      Gut auf den Punkt, Danke.