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HeizungsgesetzSchwarz-Rot vereinbart Kostenbremse für Mieter

Mieter sollen bei den Heizkosten künftig entlastet werden. Vermieter sollen sich beteiligen, wenn sie weiterhin auf eine fossile Heizung setzen.

Künftig sollen Vermieter die Kosten mittragen, wenn sie fossil heizen Foto: Fernando Gutierrez-Jua/dpa

epd | Bei der geplanten Reform des Heizungsgesetzes hat sich die Regierungskoalition auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Vermieter sollen sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen, wenn sie sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, wie aus dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

„Vermieterinnen und Vermieter haben Wahlfreiheit, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung geht. Diese Wahlfreiheit wird aber nicht zulasten von Mieterinnen und Mietern gehen“, erklärte Justizminsterin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag. Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieter werden.

Hubig spricht von einer „fairen Lösung“

Vermieter müssen dem Entwurf zufolge in Zukunft die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen. Hubig sprach von einer „fairen Lösung“, die die richtigen Anreize setze. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit.“

Zuvor vereinbarte Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für die Reform sehen vor, die Vorgabe von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energieträgern bei Heizungen in Neubauten abzuschaffen. Stattdessen soll für neue Öl- und Gasheizungen vorgeschrieben werden, dass sie einen wachsenden Anteil an Biogas oder synthetischen Treibstoffen verbrennen.

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