Kompromiss im Heizungsgesetz: Neue Gasrechnung für Vermieter:innen
Bestimmte Verbrauchskosten neuer Gasheizungen werden zwischen Vermietern und Mietern geteilt. Das hat die schwarz-rote Koalition nun vereinbart.
Mieter:innen und Vermieter:innen sollen künftig jeweils die Hälfte der Verbrauchskosten neuer Gasheizungen tragen. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Bisher zahlen die Mietenden die Heizkosten mehr oder weniger alleine.
Der Kompromiss bildet einen Teil der Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieses soll das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) der Ampelregierung ändern, vor allem auf Wunsch der Union. Wesentliche Punkte: Die Pflicht fällt weg, dass neue Gebäudeheizungen mit 65 Prozent erneuerbarer, klimaneutraler Energie betrieben werden müssen. Auch neue fossile Öl- und Gasheizungen sind damit weiter möglich.
Diese dürfen dann noch lange Erdöl und Erdgas verfeuern, allerdings vermischt mit zunehmenden Anteilen von Brennstoffen wie Biogas aus der Landwirtschaft. Nach Einschätzung der SPD, des Mieterbundes und vieler Fachleute werden jedoch die Verbrauchskosten solcher Heizungen in den kommenden Jahrzehnten deutlich wachsen – durch die steigenden Preise für Kohlendioxid, Erdöl und Erdgas, aber auch für Biobrennstoffe, die vermutlich knapp bleiben. Deshalb will die SPD die Vermietenden an den Verbrauchskosten beteiligen, wenn sie weiter fossile Brenner einbauen.
Die Einigung sieht nun so aus: Ab 2028 beziehungsweise 2029 tragen Mieter:innen und Vermieter:innen jeweils die Hälfte des steigenden Kohlendioxidpreises auf fossile Brennstoffe im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Das Gleiche gilt für die wahrscheinlich wachsenden Kostenbestandteile für das Gasnetz in den Rechnungen der Privathaushalte. Und auch die Preise für die Biobrennstoffe sollen sich die Vermieter:innen und Mieter:innen teilen. Alleine bezahlen werden die Mietenden allerdings weiterhin das Gas und Öl an sich.
Lob vom Mieterbund
„Aus Sicht der Mieterinnen und Mieter stellt der Kompromiss eine deutliche Verbesserung dar“, sagte SPD-Energiepolitiker Helmut Kleebank, „sie tragen nur noch die Hälfte des Risikos neuer, teurer Gasheizungen.“ Für Vermieter wirke die Regelung „als Anreiz, günstigere Lösungen wie Fernwärme oder Wärmepumpen zu bevorzugen“. Einen „wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness“ sah auch Melanie Weber-Moritz, die Präsidentin des Mieterbundes. „Vermieterinnen und Vermieter werden stärker an den Folgekosten ihrer Investitionsentscheidungen beteiligt.“
Haus und Grund, der Verband der Immobilienbesitzenden, kritisierte die Einigung dagegen. „Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat: CO2-Preis, explodierende Netzentgelte und alternative Brennstoffe“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Die zuständigen Ministerien und die Fraktionsspitzen beider Seiten bestätigten den Kompromiss. „Der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei“, erklärte CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, „im Zentrum steht Technologieoffenheit im Heizungskeller ohne neue Verbote“. Gleichzeitig stärke man „den Schutz der Mieterinnen und Mieter beim Heizungstausch“. SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sagte: „Vermieterinnen und Vermieter haben Wahlfreiheit, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung geht – diese Wahlfreiheit wird aber nicht zulasten von Mieterinnen und Mietern gehen.“
Till Irmisch vom Umweltinstitut München kritisierte dagegen: „Die Regierung verkündet eine Einigung für ein Problem, das sie selbst geschaffen hat.“ Trotz der Halbierung drohe „sowohl Vermietenden als auch Mietenden eine Kostenfalle“, weil die Aufwendungen für Gas- und Ölheizungen absehbar stiegen.
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