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Vorwürfe gegen Grünen-PolitikerWendung in der Causa Stefan Gelbhaar

Die eidesstattliche Versicherung zu Belästigungsvorwürfen soll falsch gewesen sein. Offenbar prüfte der RBB die Identität der Informantin nicht.

Abgestraft: Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar wurde durch eine andere Direktkandidatin ersetzt Foto: Jörg Carstensen

Berlin taz | Die Vorwürfe gegen den Berliner Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar sind teilweise in sich zusammengebrochen. Laut Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte eine Frau unter falschem Namen dem Sender gegenüber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die Grundlage für Berichte über sexuelle Belästigung wurde. Einem Parteiausschluss, den die Grünen deshalb angekündigt hatten, kam die Frau, eine Berliner Bezirkspolitikerin, durch Parteiaustritt am Samstag zuvor. Der RBB erstattete nach eigenen Angaben Strafanzeige.

Für Gelbhaar, der eine taz-Anfrage am Sonntag unbeantwortet ließ, kommt die neue Lage zu spät: Die Grünen in seinem Wahlkreis Pankow, den er 2021 gewann – als einziger Grüner in einem Ost-Wahlkreis –, haben ihn am 8. Januar durch eine neue Kandidatin ersetzt. Mitte November noch hatten sie Gelbhaar mit über 98 Prozent Zustimmung erneut zum Direktkandidaten gemacht. Eine nochmalige Änderung ist zeitlich nicht möglich, weil die Parteien ihre Kandidaten bis zum 20. Januar bei der Wahlleitung einreichen müssen.

Seine Bewerbung für die Landesliste der Berliner Grünen hatte Gelbhaar Mitte Dezember unmittelbar vor Beginn jenes Parteitags zurückgezogen, der über die Listenbesetzung entschied. „In den letzten Tagen sind Vorwürfe gegen mich erhoben worden. Das muss parteiintern geklärt werden und das will ich jetzt erst klären“, schrieb Gelbhaar damals in einer E-Mail an die taz und andere Medien. Gelbhaar hatte in dieser Mail auf die Ombudsstelle bei der Grünen-Bundesgeschäftsstelle verwiesen. Die aber hat in den seither vergangenen fünf Wochen keine Ergebnisse öffentlich gemacht. Laut Selbstbeschreibung auf der Grünen-Internetseite untersucht diese Stelle nicht grundsätzlich neutral: „Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend“, heißt es dort.

Gelbhaar kannte die konkreten Vorwürfe nach eigenen Angaben zeitweise nur über die Darstellung von Journalisten. Auf seiner Internetseite argumentierte er teils mittels detaillierter Zeitabläufe, warum die Beschuldigungen aus seiner Sicht nicht stimmen konnten. Gelbhaar nannte sie „gelogen“ und „frei erfunden“. Dennoch hatte ihn der Pankower Grünen-Kreisvorstand Anfang Januar zum Rücktritt von der Kandidatur aufgefordert. Landes- und Bundesvorsitzende der Partei schlossen sich an.

Umkämpfte Plätze

Die Bundes-CDU zieht eine Verbindung zwischen der Angelegenheit und Grünen-Spitzenkandidat Robert Habeck. Von einem „brutalen Hauen und Stechen“ in dessen direktem Umfeld sprach CDU-Vize-Generalsekretärin Christina Stumpp gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Der Hintergrund: Habecks Wahlkampfleiter Andreas Audretsch stand vor dem Berliner Listen-Parteitag im Dezember vor einem Duell mit Gelbhaar um Listenplatz 2, der einem sicheren Bundestagseinzug gleichkommt. Audretschs Chancen auf einen eigenen Sieg in seinem Wahlkreis in Berlin-Neukölln gelten als gering.

Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher seiner Bundestagsfraktion, hatte schon 2021 auf Platz 2 kandidiert und gegenüber der taz in seiner erneuten Kandidatur auch ein klares Zeichen für den Osten der Stadt gesehen. Audretsch, anders als Gelbhaar ein Parteilinker, wäre angesichts linker Delegiertenmehrheit zwar ohnehin gewählt worden. Den Berliner Grünen hätte aber eine Ost-West-Debatte drohen können. Audretsch erklärte am Samstag gegenüber der dpa: „Ich weiß nicht, welche Frauen Vorwürfe erhoben haben, und habe mit dem gesamten Vorgang nichts zu tun.“

Für Diskussionen sorgte am Wochenende auch die Frage, wie der RBB seine Berichterstattung auf die Aussage einer Frau stützen konnte, deren Identität er nicht prüfte. Angeblich erfolgte der Kontakt sogar bloß telefonisch. Andere Aussagen sollen nur per E-Mail vorgelegen haben. Dass die eidesstattliche Versicherung nun eine Falschaussage sein soll, heißt für den RBB nach eigenen Worten: „Nicht alle Vorwürfe, über die wir berichtet haben, sind damit automatisch nichtig – ein wesentlicher Vorwurf allerdings schon.“ Man habe sich deshalb entschieden, „sämtliche Beiträge, in denen es um konkrete Vorwürfe geht, aus dem Netz zu nehmen“.

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54 Kommentare

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  • @Bolzkopf und andere:



    Seit(!) wann wissen Sie, wer da agiert hat?



    Es könnte doch jemand sein, dex nicht zu B90/Die Grünen gehört aber dieser Partei schaden will...

    • @starsheep:

      Die Frau war in der Grünen Jugend gut vernetzt und mit Sicherheit keien "Rechte", die den Grünen schaden wollte.

      • @Dr. McSchreck:

        May be! But so what!

        Verweise auf meinen Beitrag unten



        Lowandorder gestern, 17:17 Uhr

        unterm——- nur zB! Woll



        Zu der causa Kachelmann & deren Gemengelage &den menschlich-desaströsen Untiefen - via 🦻WDR-Flurfunk.



        No commen •

  • Weil ja in solchen Fällen oft das Thema Gestz und Moral aufrollt wird. Moralisches Handeln bedingt am Ende halt auch immer, dass man auch wirklich unvoreingenommen nach der Wahrheit sucht und nicht nach eigenem Schema F abheftet. Ohne Fakten einer Seite bedingungslos zu glauben und daraus Konsequenzen zu ziehen, die der anderen Seite massiv schaden (können) ist das genaue Gegenteil von Moral. Es ist schlicht Willkür.

  • Es ist bereits alles von allen anderen gesagt, fassungslos steht man dabei und bekommt die ganze Affaire tatsächlich ein widerliches Geschmäckle, da Kontrahent Andreas Audretsch auch für den RBB tätig war. Widerlich weil die Reputation eines Mannes zerstört wurde, auch ich war voreingenommen und noch widerlicher weil wirklich ECHTEN Opfern von sexualisierter Gewalt ein massiver Bärendienst erwiesen wurde.

  • Der RBB hat sich wirklich nicht mit Ruhm bekleckert.



    Anonyme "eidesstattliche" Erklärungen von frei erfundenen Personen...



    Dafür wird eine Karriere zerstört und der Ruf eines Menschen ruiniert.



    Etwas mehr Sorgfalt bitte!



    Für solchen Revolver-"Journalismus" braucht es wirklich keinen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das können irgendwelche Hetzblätter genau so gut.

  • Der rbb, war das wirklich Schludrigkeit? Ich würde erwarten, dass man sich im Zuge einer eidesstattlichen Erklärung doch den Ausweis der Person zeigen lässt? Zumal bei so einer schwerwiegenden Sache.



    Das ist doch nicht nur journalistisch unsauber, sondern auch menschlich ein Fehlverhalten.

  • Eigentlich könnte Gelbhaar nun doch als unabhängiger Kandidat im Wahlkreis 75 antreten. Und falls er gewinnt, was mir durchaus nicht unwahrscheinlich scheint, müsste seine Partei ihm gegenüber Buße tun, damit er sich ihrer Fraktion wieder anschließt und nicht einer anderen ... (Wäre aber auch gut verständlich, wenn er nach der Sache von Parteipolitik die Schnauze voll hat.)

  • Wo steht denn eigentlich die B90DG-Führung? Völlig abgetaucht und leider dadurch mega unglaubwürdig geworden

  • Eine erwartbare Wendung, lag doch außer unbelegten Behauptungen nichts vor. Witzigerweise sind es ja gerade auch die Grünen, die individuelle Verantwortung gerne auf rassistische, chauvinistische, klassizistische etc. Strukturen abwälzen. Sobald aber die selbst geschaffenen Strukuren solch ein Ergebnis produzieren, sind ganz plötzlich wieder Einzelpersonen schuld.



    In diesem Fall: Kein Mitleid mit niemanden.

    • @Samvim:

      Naja doch, definitiv Mitleid mit Herrn Gelbhaar. Hoffe das er rehabilitiert und entschädigt wird.

      Ansonsten zeigen die Grünen, dass sie im Grunde eine Unwählbare Partei sind, da sie wirklich die Könige und Königinnen der Doppelmoral sind.



      Mit den Grünen und dem RBB darf man hier kein Mitleid haben.



      Und das die Grünen um Habeck und Audretsch (welche involviert und profitiert haben) sich jetzt davon stehlen und schweigen ist die Kirsche auf der Torte.

      • @Walterismus:

        Warum macht es die Grünen unwählbar? Wie hätten sie denn auf diese Aktion anders reagieren sollen? Ich denke dass die Partei absolut optimal, so gut es eben ging, gehandelt hat.

        • @Klassenkleinste:

          Die Grünen haben optimal gehandelt? Ich glaube nicht. Wenn die interne Schiedsstelle grundsätzlich aus Opferperspektive handelt und urteilt (ohne erstmal zu prüfen, ob es überhaupt ein Opfer gibt), sagt dass alles über Rechtstaatlichkeit bei den Grünen. Das nennen Sie optimal?



          Weiterhin ohne jeden validen Beweis der Schuldigkeit eine Wahl neu anzusetzen und einen Kandidaten rauszukegeln ist ebenfalls schmuddlig. Unter einem Optimum stellen sich viele vermutlich auch hier etwas anderes vor.

  • Denunziantitis

    Zitat: „Die eidesstattliche Versicherung zu Belästigungsvorwürfen soll falsch gewesen sein. Offenbar prüfte der RBB die Identität der Informantin nicht.“

    Das führt zu der Frage, wo hier die viel gepriesenen ARD-Faktenchecker geblieben sind, abgesehen von der unprofessionellen Négligence der Chefredaktion, auf angebliche „eidesstattliche Erklärungen“ hereinzufallen, zu deren Entgegennahme eine Rundfunkanstalt gar nicht befugt ist.

    Anonyme Denunziationen riechen per se gegen den Wind nach Intrige und zweckgerichteten Manövern. Elementare rechtsstaatliche Grundsätze des Persönlichkeitsschutzes, der Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen juristischen Klärung usw. wurden gröblichst ignoriert. Da braucht man sich über den sinkflugartigen Vertrauensverlust in die “Corporate Media“ (BernieSanders) nicht zu wundern.

    Die Kultur der anonymen Denunziation greift auch hierzulande immer mehr um sich und hat nachgerade epidemische Ausmaße angenommen. “Externe Meldestellen“, anonyme Hinweisgeberportale usw. schießen wie Pilze aus dem Boden.

    Man sollte niemals vergessen:

    „Der größte Lump im ganzen Land,




    das ist und bleibt der Denunziant.“ (Hoffmann v. Fallersleben)

    • @Reinhardt Gutsche:

      Im Gegensatz zu anderen Medien werden in der "Corporate Media" Fehler zumindest zugegeben und aufgearbeitet. Bei RT oder Telegramm werden Falschmeldungen jedenfalls nicht korrigiert.

      Meldestellen und Hinweisgeberportale sind natürlich weiterhin wichtig und seit wann darf eine Medienanstalt keine eidesstattliche Versicherungen annehmen?

      • @tgl:

        Barscheleien

        Zitat @tgl: „Seit wann darf eine Medienanstalt keine eidesstattliche Versicherungen annehmen?“

        Die Zuständigkeit einer Behörde für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt setzt eine besondere Befugnis der Behörde zur Abnahme voraus. Für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor einer Verwaltungsbehörde gilt §27 VwVfG bzw. die entsprechende Ländernorm bzw. §23 SGB X. Eine Rundfunkanstalt ist keine „zuständige Behörde" im Sinne des VwVfG.

        Eine Eidesstattliche Versicherung, die nicht vor einer solchen hierzu bemächtigten Behörde abgegeben wird, ist rechtlich genauso unbeachtlich wie ein öffentlich abgegebenes "Ehrenwort" und unterliegt nicht der Strafandrohung des §156 StGB, ist also so viel wert wie einst das Ehrenwort von Uwe Barschel.

        • @Reinhardt Gutsche:

          ".. ist rechtlich genauso unbeachtlich wie ein öffentlich abgegebenes "Ehrenwort"

          Ganz so unbedeutend im rechtlichen Sinne, ist die Abgabe der Versicherung gegenüber einer Medienanstalt nun auch wieder nicht.

          Bei der Abgabe handelt es sich um eine Willenserklärung. Wurde diese vorsätzlich und wider besseres Wissen abgegeben, handelt es sich in diesem Fall um eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB.

          Zur Anwendung käme hier u.a. Abs 2



          Die Aufstellung von falschen Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind ein behördliches Verfahren oder ein behördliche Maßnahme gegen eine andere Person einzuleiten.

          Der Strafrahmen für die falsche Verdächtigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

      • @tgl:

        Nun ja, inwieweit der RBB seine Fehler in dieser Affäre aufarbeitet und welche personellen oder rechtlichen Konsequenzen daraus gezogen werden, bleibt abzuwarten.

        Angesichts des angerichteten Schadens wäre aus meiner Sicht ein bloßes Zugeben des Fehlers ein bisschen wenig.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Bravo, Mr Gutsche. Das Zitat ist eines meiner Favorites.

  • Die Grünen müssen sich jetzt fragen: Cui Bono? Wem nützt es? Und zum RBB: Wenn dies eine "verantwortungsvolle" Recherche war, wer soll dem RBB (und damit auch dem gesamten öffentlichen-rechtlichen Rundfunk) dann noch glauben? Das erinnert doch eher an Fox-(Fake)-News, denen die Wahrheit auch egal ist, solange es nur Mr. Trump und seinen Freunden nützt. Allerdings müssen die Amerikaner für ihr Fernsehen keine Zwangsgebühren zahlen, wir in Deutschland schon.

  • „Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend“

    Diese Maxime ist richtig und muss im Sinne aller Opfer von sexuellen Übergriffen und Gewalt auch beibehalten werden.

    Daran darf auch ein Missbrauch, der mutmaßlich mit einem hohen Aufwand an krimineller Energie betrieben wurde, nichts ändern.

    Der Grüne Landes- und Bundesvorstand muss sich jedoch die Kritik gefallen lassen, dass er jenseits der obigen Maxime die Unschuldsvermutung komplett ausser acht gelassen hat. Der ausgeübte Druck der Landesspitze auf einen Kandidaturverzicht verträgt sich nur schlecht mit dem "Frei und ohne Zwang" Grundsatz demokratischer Parteien hinsichtlich ihrer Mitglieder.

    Da es sich bis dato ausschließlich um unbewiesene Vorwürfe handelte, wäre es aus Gründen der Fairness geboten gewesen, die Kandidatur zu gewährleisten und die Mitglieder des Kreisverbands Pankow in erneuter Abstimmung darüber entscheiden zu lassen.

    Bleibt noch die Rolle des RBB in dieser Angelegenheit, sie ist derart unterirdisch, dass es schwer fällt an einen Zufall zu glauben.

    Das nährt natürlich den Boden für Spekulationen, dass der ehemalige RBB Mitarbeiter Andreas Audretsch in die Angelegenheit involviert sei.

    • @Sam Spade:

      Die Perspektive der Betroffenen kann nur dann handlungsleitend sein, wenn man denn genau wüsste, wer tatsächlich betroffen (und von was).

    • @Sam Spade:

      Na dann schlagen Sie doch mal vor, wie man in der Praxis die von Ihnen so hochgehaltene Maxime mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung vereint…

      • @Kawabunga:

        Was meinen sie mit in der Praxis? Strafrechtlich? Bei der Unschuldsvermutung handelt es sich um ein rechtliches Prinzip.

        Mein Kommentar behandelte die moralische Komponente dieses Prinzips. Das ist eine ganz andere Ebene. Und meine Antwort darauf, können sie diesen Fall betreffend dem Kommentar entnehmen.

        • @Sam Spade:

          Wenn Sie die „Betroffenen-Perspektive“ als handlungsleitend betrachten, bedeutet das „Wir glauben/unterstützen erst einmal alles, was die nach eigener Aussage betroffene Person sagt“. Das ist nicht vereinbar mit dem Prinzip der (außergerichtlichen) Unschuldsvermutung. „Ja du, liebe betroffene Person, natürlich glauben wir dir! Aber gleichzeitig ist die von dir beschuldigte Person natürlich Unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde [wie?] und wird von uns deshalb weiterhin als Spitzenkandidat aufgestellt!“

          Das beißt sich, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen sein sollte.

          • @Kawabunga:

            "Das ist nicht vereinbar mit dem Prinzip der (außergerichtlichen) Unschuldsvermutung."

            Das ist sogar mit dem juristischen Prinzip vereinbar. Bei Indizien und dazu gehören auch Aussagen, ist die Glaubwürdigkeit der Betroffenen das entscheidende Kriterium, ob ein von der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren auch zu einer Anklage führt oder eingestellt wird. Der Erfolg der Klage erweist sich dann im Gerichtsverfahren und hier gilt immer noch der Grundsatz "in dubio pro reo". Eine Beweislastumkehr findet in diesem Sinne also nicht statt.

      • @Kawabunga:

        Im Grunde genau so wie unser Rechtsstaat in solchen Situationen umgeht. Er geht den Tatvorwürfen nach und ermittelt, ohne Vorverurteilung.



        Und dann geht es eben vor Gericht darum zu beweisen, das die Angeklagte Person schuldig ist, wobei dem Angeklagten auch die Möglichkeit gegeben wird sich zu verteidigen.

        Ja Blöd, aber wenn man die Rechte des Angeklagten schützen will, was zwingend geboten ist, wie der Fall zeigt, dann geht es nur so.



        Aus Anklagen ohne Beweisen und anonymen Quellen/Hinweisgebern kann lediglich eine Ermittlung aufgenommen werden, nicht jedoch eine Handlung zu Ungunsten des Angeklagten.

        • @Walterismus:

          Aber die Vorverurteilung steckt in der Leitmaxime, nach der die Ombudsstelle der Grünen arbeitet, und die @SamSpade ja gerne hochhalten möchte, ja eben drin. Diese lautet letztlich "Believe women/victims/survivors". Wie wollen sie einem angeblichen Opfer eines Übergriffs explizit glauben, und es gleichzeitig so handhaben, als wäre der angebliche Täter (noch) unschuldig und ihn entsprechend nicht sanktionieren?

          In einem rechtsstaatlichen Verfahren - bzw. wenn man das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung, bis die Schuld bewiesen ist, als allgemeines Prinzip überträgt, wird ja eben keine Vorverurteilung vorgenommen.

          Wie gesagt, es passt einfach nicht zusammen.

  • Spannend ist, wie die Profiteure des von Gelbhaar durch Intrigen erzwungenen Rückzugs reagieren, sie müßten Ihre zu Unrecht



    erhaltenen Positionen eigentlich wieder räumen.

    • @behr Behr:

      Sehe ich auch so. Das gebührt der Anstand.

  • Welche Peinlichkeit. Habecks Wahlkampfmanager rutschte durch diesen noch undurchsichtigen Vorgang auf den sicheren zweiten Platz der Landesliste. Nur wenige Stunden ist es her, da sollte die BILD zum Schuldigen gemacht werden. Dabei waren sie, wenn auch nicht sehr appetitlich, nur die Boten. Dem RBB gebührt aber die Krone der Peinlichkeit, hat er sich doch, ohne jeglichen Anstand, zur politischen Vernichtung Gelbhaars hergegeben.

  • Absolut unwählbar diese Partei!



    Männer, seit stark !



    Männer, seit hart !

    Wer mit solchen Mitteln agiert hat keine einzige Stimme verdient !!!

    • @Bolzkopf:

      Da hat einer den Namen nicht umsonst.

    • @Bolzkopf:

      Ich stehe nun nicht im Verdacht, der Fahrradfahrer-FDP sonderlich gewogen zu sein - aber das ist doch Mummpitz, die gesamte Partei für diese Intrige in Haftung zu nehmen. Es sei denn, sie glauben dem CDU-Geraune…

      • @Kawabunga:

        Fahrradfahrer - FDP... der war gut.



        Nun komme ich ins Grübeln, was ich wählen soll.

  • Was ist das nur für fürchterlicher Sender, dieser RBB. Der Ruf ist ruiniert. Und bitter ist es für die anständigen Journalisten und Journalistinnen im Funkhaus. Und auch ein Geschenk für die Fakeschleudern im Umkreis der AFD. Traurig, das Ganze. Ich hoffe, dass die Grüne Partei Stefan Gelbhaar nun in aller Form rehabilitieren. Wenn nicht, wünsche ich ein wunderschönes Wahldesaster.

    • @Franz Koch:

      Bitte nicht ablenken. Der RBB hat ganz sicher grob fahrlässig gearbeitet, aber es gibt hier keinen RBB-Skandal sondern einen Grünen-Skandal. Diesen gilt es zeitnah aufzuklären und aufzuarbeiten - auch juristisch.

      • @Thomas Müller:

        Wieso ist eine einzelne Lügnerin, die ihrem Rauswurf durch Flucht nur knapp zuvorkam, ein Parteiproblem? Der wirkmächtige Haupttäter war der RBB. Die ÖR werden vor allem deshalb besonders gefördert, damit der Bürger absolut vertrauenswürdige und geprüfte Information erhält und nicht auf zweifelhafte Kanäle angewiesen ist.

      • @Thomas Müller:

        Ich finde, es gibt zwei Skandale: Die nachlässige, unprofessionelle Recherche des RBB und das Verhalten der Grünen.

        Beides ist aufzuarbeiten, eventuell auch beides juristisch.

        Selbst wenn es für Sie nur einen Skandal bei den Grünen gibt, Franz Koch hat mit seiner Einschätzung absolut recht. Die Rechten werden diesen Fall immer wieder aufgreifen, um gegen den ÖRR zu stänkern und zu hetzen - und unkritisch jede Behauptung in den "alternativen Medien" glauben, solange die nur ihre Vorurteile bestätigt.

        Vermutlich sitzen Reichelt, Reitschuster und Tichy schon an den entsprechenden Kommentaren, nachdem sie eine Pulle "für besondere Gelegenheiten" geleert haben.

  • Es ist ja nicht der erste Skandal beim RBB, es wäre Zeit das es da mal einen unabhängigen Untersuchungsausschuss gibt und anschließend reihenweise Entlassungen der Verantwortlichen und eine Umstruktuierung. Das kann man dann als Testprojekt nutzen auch die rechtlichen ÖRR neuzustrukturieren und kostengünstiger aufzustellen und mehr Fokus auf guten Journalismus zu legen.

  • Jetzt steht bei den Grünen wohl eine Restaurierung des Verhältnisses zu Gelbhaar und eine Inventur des Verfahrens an ...

  • Die Bundes-CDU zieht eine Verbindung zwischen der Angelegenheit und Grünen-Spitzenkandidat Robert Habeck…

    Ehrlich Her Alberti? Hat es diese Info bei dem Thema gebraucht? CDU als Quelle und Habeck als Drahtzieher … Ich frag ja nur …

    • @Karl Drit:

      Man muss blind und taubstumm sein, um nicht zu erkennen, dass der Hauptprofiteur Andreas Audretsch ist - ob er nun davon wusste oder nicht.



      Die CDU zu erwähnen, dient nur dazu, das abzumildern...

  • Ungern - aber ich kann mich auch hier nur wiederholen!

    Ausiß “… eine hambuger Strafrichterin(Jugend wie Erwachsene berichtete beim Richterratschlag ua im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Relevanz/Auswirkungen von #metoo - es sei erschreckend in welcher Höhe (an die 70 % ihrer Fälle im Zuge) sich während der mündlichen Verhandlungen sich die Anwürfe als unhaltbar herausstellten - einschließlich der Bandbreite der dahinterstehenden Motive.



    Und das alles trotz “Vorfilter“ von Polizei StA & RAs.



    &



    Beim Kongress der KritJur in Ffm -



    Stimmte die RAin Burgsmüller - feministisches Urgestein “ab jetzt vertretenen wir nur noch Frauen“ - stimmte RA “Plotte“ Ruppert v. Plotznitz (vormals RAF-Anwalt & JuMi Hessen)



    “#me too ist für mich moderner Pranger!“ zu.



    Und fuhr fort “Ich kann es meinen Geschlechtsgenossinnen nicht ersparen:



    Aber derzeit besteht meine Arbeit in gut 50 % der Fälle darin - Anzeigen Klagen etc auszureden! Weil die vorgebrachten Anschuldigen vorne & hinten nicht stimmen!“



    &btw



    Alice aussem Bayenturm vande Emma:



    “Beweislastumkehr/ in dubio pro reo“ sollen da nicht mehr gelten - verweis ich nur auf die geradezu grassierenden Vorverurteilungen - auch ihre - Kachelmann •

  • Auch wenn es um Frauen als Anklägerinnen und sexuelle Belästigung geht: Bitte vorher erst genau prüfen! Auch Frauen sind nicht per se unschuldig. Vielen Dank.

  • Habeck versucht jeglichen Anfragen bezüglich des Themas aus dem Weg zu gehen, gestern am Samstag verließ er gar die Wahlkampfveranstaltung in München durch den Hinterausgang - nachdem es zu Beginn der Veranstaltung noch hieß, er stünde der Presse hinterher zur Verfügung...



    Da sieht man schon wohin die Reise gehen soll - das Thema hat enorme Sprengkraft.



    Allein aussitzen wird ihm kaum gelingen, bis zur Wahl ist es noch über ein Monat - und mit Ausnahme der Medien die es mit den Grünen halten wird der Druck grenzenlos werden.



    Was auch immer die Intension hinter den Anschuldigungen war, die Affäre hat das Potential Habeck alle Chancen auf ein schwarz-grünes Bündnis zu vermasseln.

  • Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Barschel 1987. Seit dem ist doch niemandem zu trauen.

  • Es wäre schon eine qualifizierte Recherche aufschlussreich, was da bei der Generation Y bei den Grünen los ist.



    Es scheint eine/r gewissenloser zu sein als der andere. Beispel die Bundestagsabgeordnete aus Mannheim - Sekmen - wechselt zu einer Partei, die nichts aber auch garnichts mit grünen Themen am Hut hat zur CDSU und grinst nun frech von den Wahlplakaten auf die verarschten Wähler. Schwerpunkt jetzt: reaktionärer Neoliberalismus pur.



    Was Frau ALB vor der letzten Wahl aufgeführt hat, verjährt - bei den Iranerinnen, die sie lange im warsten Sinne des Wortes hat unkommentert hängen lassen eher nicht.

  • Da sind andere aber schon deutlich weiter: www.zdf.de/nachric...in-kresse-100.html

    • @Kanuka:

      Da steht ja nun auch nicht mehr ...

    • @Kanuka:

      Ja, und die Grünen-Spitze übt sich weiter im Vertuschen. "Sobald die Person, gegen die sich dieser schwere Verdacht richtet, uns namentlich bekannt wird und der schwerwiegende Verdacht nicht unverzüglich ausgeräumt wird ...", dabei wird er gerade überall veröffentlicht.

      • @Manfred Peter:

        Das von Ihnen angesprochene Zitat der Grünen-Bundesführung ist mindestens von Gestern, bevor die (vermutlich) Verantwortliche zurück- und ausgetreten ist.

  • Wenn man allein die "Betroffenenperspektive" zur Handlungsmaxime erhebt und auf Neutralität verzichtet, dann kann, ohne das außer einem vagen Tatvorwurf nichts da ist, die Karriere eines männlichen Politikers zerstört werden, ggf. sogar sein Leben.



    Das kann man mit guter Begründung auch als "brutales Hauen und Stechen" bezeichnen.

  • Der Umgang mit dem Ganzen zeigt Vieles.