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Streit um „Wimmelwurm“-MusterDa ist der Wurm drin

Die Berliner Verkehrsbetriebe wollen dem Designer des Musters ihrer Sitzpolster kein Geld bezahlen: Es sei zu hässlich, um Kunst zu sein.

Um Sprayer abzuschrecken, setzten die Berliner Verkehrsbetriebe viele Jahre auf dieses Muster Foto: Sabine Gudath/imago

Berlin taz | Was ist blau, rot, schwarz und macht ’ne Menge Ärger? Es sind die Polster der Berliner Verkehrsbetriebe BVG. Seit nun mehr als dreißig Jahren schmücken bunte Wimmelwürmer die Sitzschalen in Berlins Bussen und Bahnen. „Urban Jungle“ heißt das Muster, das keiner wirklich schön findet, das aber trotzdem irgendwie Kultstatus erlangt hat.

Die BVG wusste das für sich zu nutzen: Unter „das-muster-kennen-wir.de“ verkaufte sie Brustbeutel, Seidenkrawatten, Regenschirme und andere Fanartikel mit dem bunten Aufdruck. Die frühere BVG-Chefin Sigrid Evelyn Nikutta trat öffentlich stets mit Wimmelwürmer-Halstuch auf. Und für einen limitierten Schuh mit „Urban Jungle“-Print, der gleichzeitig als BVG-Jahresabo diente, kampierten Ber­li­ne­r*in­nen 2018 sogar vor der Adidas-Filiale in Berlin-Mitte.

Doch mit diesem Rummel um die Wimmelwürmer ist jetzt Schluss: Der Designer des Musters, Herbert Lindinger, hat kürzlich vor dem Hamburger Landgericht erstritten, dass die BVG das Muster nicht mehr nutzen darf. Außerdem muss sie nachträglich Lizenzgebühren zahlen.

Beigelegt ist der Streit damit jedoch nicht. Die BVG hat Ende 2021 Berufung eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg geht der Streit jetzt in die zweite Runde.

Der Fall wirft Fragen auf: Warum macht die BVG jahrelang Werbung mit einem Design, das ihr scheinbar gar nicht gehört? Und wieso kann Lindinger nicht Gnade walten lassen, jetzt, da ihm Schadensersatz zusteht?

Keine Rechte mehr für Polster im Serienfahrzeugvertrag?

Um den Streit zu verstehen, hilft ein Blick in die Vergangenheit: Von 1984 bis 1994 betrieb die BVG auch die Berliner S-Bahn. Weil die von der Deutschen Reichsbahn übernommenen Züge überaltert waren, gab die BVG damals die Baureihe 480 in Auftrag. Die künstlerische Gestaltung der Züge übernahm der Industriedesigner Herbert Lindinger. Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe entwarf der damals vier Bahnmodelle – und sicherte sich die Rechte daran vertraglich, auch an den Sitzpolstern.

Diese Prototypen seien jedoch noch verändert worden: Die Serienfahrzeuge bekamen später nicht besonders schöne, dafür aber vandalismusresistente Polster im „Urban Jungle“-Print. Die Theorie: Je wilder das Muster und je schriller die Farben, desto unwahrscheinlicher, dass sich jemand darauf schmierend verewigt.

Bei der BVG meint man sich zu erinnern, dass Lindinger sich für die Polster im Serienfahrzeugvertrag keine Rechte mehr gesichert habe, so ihr Sprecher. Wäre dem so, würden den Verkehrsbetrieben die Rechte an dem Muster zustehen – zumindest für die Nutzung in anderen Fahrzeugen. 1994 ging die Berliner S-Bahn dann an die Deutsche Bahn – den „Urban Jungle“ nutzte die BVG weiterhin für Busse und Bahnen, später dann auch für ihr Merchandise.

Die Wimmelwürmer sind seitdem fester Bestandteil der Marketingstrategie der BVG, die mit ihrer selbstironischen Öffentlichkeitsarbeit zum wohl beliebtesten – und bekanntesten – Verkehrsbetrieb Deutschlands wurde. 2018 wandte sich Lindinger das erste Mal wegen fehlender Lizenzzahlungen an die BVG, 24 Jahre nach dem Eigentümerwechsel bei der Berliner S-Bahn. Laut seinem Anwalt Christian Donle will Lindinger vom Rummel um die Wimmelwürmer lange nichts mitbekommen haben, sowohl die Sitzpolster in den Berliner U-Bahnen als auch die vielen Werbemaßnahmen mit seinem Design seien an ihm vorbeigegangen. Schließlich lebe der mittlerweile 88-Jährige nicht in Berlin, sondern in Hamburg.

Hässlichkeit ist kein Argument

Müssten alle Sitze mit dem Muster ausgetauscht werden, würde das den Berliner Nahverkehr ganz erheblich beeinträchtigen, befand das Hamburger Landgericht

Die BVG stritt 2018 wie heute jeglichen Anspruch des Designers ab, deshalb reichte Lindinger Klage ein. Am 9. November urteilte das Landgericht Hamburg, dass „Urban Jungle“ als Werk der angewandten Kunst „urheberrechtlich geschützt“ sei. Damit widersprach es der BVG, die versucht hatte, das Urheberrecht durch vermeintlich fehlende ästhetische Ansprüche des Musters auszuhebeln: Die Wimmelwürmer seien schlicht nicht schön, daher könnten auch keine Nutzungsgebühren anfallen. Das Gericht sah das anders: Zwar sei die ästhetische Wirkung eine „möglicherweise künstlerisch umstrittene“. „Hässlichkeit“ sei aber „eine bloße Geschmacksfrage und daher kein Argument für oder gegen die Urheberrechtsfähigkeit“.

Die BVG darf seither das Muster nicht mehr verbreiten und muss alle Fan-Produkte vernichten, „das-muster-kennen-wir.de“ ist seit Mitte Dezember offline. Außerdem hat das Gericht das landeseigene Unternehmen verpflichtet, für den Zeitraum nach 2008 aufzulisten, wie viele Sitze mit „Urban Jungle“ bezogen waren, wie viele Fahrgäste darauf befördert wurden und wie viel Umsatz und Gewinn sie mit den Fan-Artikeln gemacht hat. Damit werde dann die Höhe der Schadensersatzsumme bestimmt, die die BVG an Lindinger zahlen muss.

Einen kleinen Sieg konnte die BVG dennoch einfahren: Zwar darf sie beschädigte Wimmelwürmer-Sitze nicht mehr ersetzen, alle bestehenden Polster dürfen jedoch bleiben. Müssten alle Sitze mit dem Muster ausgetauscht werden, würde das den Berliner Nahverkehr „ganz erheblich beeinträchtigen“, befand das Hamburger Landgericht. Das Interesse der BVG und der „gesamten Berliner Öffentlichkeit“ wiege in dieser Hinsicht schwerer. Lindinger hatte gefordert, dass die BVG zusätzlich zur Schadensersatzzahlung umgehend alle Sitze mit dem Print entferne.

„Wimmelwurm-Aus“ schon längst beschlossene Sache

In den kommenden Monaten geht der Rechtsstreit in die nächste Runde, weil beide Parteien Berufung eingelegt haben. Ein Termin für die Verhandlungen stehe allerdings noch nicht fest, so die Sprecherin des Gerichts.

Die BVG will ihre Absichten wegen des laufenden Verfahrens auf Anfrage nicht kommentieren. Um einen Einspruch gegen das Wimmelwurm-Aus wird es ihr jedoch vermutlich nicht gehen. Die BVG wollte das Muster ohnehin auslaufen lassen, das „Urban-Jungle“-Design habe sich „schlicht überlebt“. Bereits jetzt kriegen alle neuen Fahrzeuge Polster im sogenannten Nachtlinien-Print: ebenso wuselig, aber in Schwarz-Grau etwas schlichter. Der Verkehrsbetrieb will also vermutlich die Schadensersatzansprüche anfechten. Damit könnte die BVG Erfolg haben, wenn Lindinger sich die Rechte an „Urban Jungle“ damals tatsächlich nur im Prototypvertrag gesichert hat.

Wo der Vertrag abgeblieben ist, weiß bei der BVG jedoch niemand. In einer internen Nachricht habe sie nun ihre Mit­ar­bei­te­r*inn­en gebeten, sie bei der Suche zu unterstützen, bestätigte der Sprecher der BVG.

Lindinger hingegen reichen die noch nicht errechneten Entschädigungszahlungen nicht. Der Schaden werde schließlich „nur in Teilen“ ersetzt, so sein Anwalt. Der Grafiker fordert weiterhin, dass die BVG alle Sitzbezüge mit seinem Design sofort entfernt. Daran, dass die BVG die Polster ohnehin ersetzen will, glaubt Lindingers Anwalt nicht. Er ist sich jedoch sicher, dass das Oberlandesgericht die Verhältnismäßigkeit anders einschätzt – das sage ihm seine juristische Erfahrung.

Bis das Oberlandesgericht in Hamburg entschieden hat, könnte es bis zu zwei Jahre dauern. Lindinger wäre dann 90 Jahre alt. Vielleicht hat die BVG bis dahin ohnehin alle Wimmelwürmer ausgetauscht.

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32 Kommentare

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  • @HUNKY DORY

    Sie haben diesen interessanten Aspekt eingebracht, verkürzt "Geistiges Eigentum" -> "Einnahmen" -> "Steuern".

    Meine Antwort war, dass /gerade/ bei Einnahmen aus "geistigem Eigentum" der zweite Pfeil so gut wie entfällt.

    Aber ja, das ist nicht mein Hauptargument gegen die perverse Idee des geistigen Eigentums.

    Ich habe nie etwas gegen Urheberrecht, auch nicht gegen (zeitlich begrenzte!) Verwertungsrechte, die sich daraus ableiten mögen.

    Aber dass jemensch eine Idee "besitzen" kann, wie seine Armbanuhr oder ihr Fahrrad ist... krank. Bei einem Unternehmen hört es endgültig auf.

  • @HUNKY DORY

    Steuern ist ein gutes Stichwort in diesem Kontext.

    Um mal einen fall in der EU zu nennen: warum meinen Sie nur, dass die meisten Weltkonzerne ihren Bunker für geistigen Eigentum in den Niederlanden [1] haben?

    [1] en.wikipedia.org/w...duit_and_Sink_OFCs

    • @tomás zerolo:

      Wollen Sie das Thema wechseln? Ihre Aussage war : " Geistiges Eigentum: die dümmste Erfindung seit der des Eigentums."

      darauf habe ich geantwortet. Ihre Aussage wird nicht dadurch richtiger, dass es Steuerschlupflöcher gibt.

      Bin ich gegen Steuerschlupflöcher?, auf jeden Fall! Aber das ist ein anderes Thema als geistiges Eigentum.

  • Hm. Hier gibt es ja einige, die sich darüber wundern, dass Herr Lindinger fordert, dass das Design entfernt werden müsse.

    Vielleicht ist der Mann einfach auch nur tief verletzt und sinnt auf Rache. Ich könnte das gut nachvollziehen – die BVG hat ja, wenn ich die Berichterstattung über die Zeit richtig erinnere, von Anfang an eine gütliche Einigung verweigert.

    Natürlich kann man sagen, dass ohne die BVG das Design keinen Wert erhalten hätte. Aber andererseits hatte das Design doch so viel ästhetischen Wert, dass man es selbstironisch vermarkten konnte.

    Anstatt nun aber den Gestalter am Zufallstreffer teilhaben zu lassen (und sei es auch nur durch Anerkennung), war man von Anfang an konfrontativ. Und macht nun auch noch das Werk verächtlich, das doch jahrelang gut genug für die Züge und für's Marketing war. Ich wäre da auch sauer.

    Und die Leute, die hier immer wieder von mangelnder Schöpfungshöhe reden: Hinterher hat immer alles jeder selber gekonnt. Befreundete Architekten und Gestalter erzählen immer wieder Geschichten davon, wie sie Angebote machten, abgelehnt wurden und später dann ihre leicht abgewandelten Entwürfe umgesetzt sahen.

    Gestaltung ist Arbeit, die nur leicht aussieht.

  • Wenn sich das Gericht für die Zahl der Fahrgäste interessiert, sollte es auch eine repräsentative Umfrage machen zu der Frage "Welchen Anteil hatte das Muster der Sitze an Ihrer Entscheidung, heute die Bahn zu nehmen?"

    • @yul:

      Oder auch daran, nicht die Bahn zu nehmen.



      ;-)

  • "Die künstlerische Gestaltung der Züge übernahm der Industriedesigner Herbert Lindinger. Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe entwarf der damals vier Bahnmodelle – und sicherte sich die Rechte daran vertraglich, auch an den Sitzpolstern."

    Schon sehr komisch. Normal wäre dass so ein Vertrag natürlich eine Zahlung an den Designer vorsieht, auch mit Prämie wenn das Design dann auch benutzt wird, aber dass sich das ÖPNV-Unternehmen selbstverständlich alle Nutzungsrechte sichert...

    • @Christian Schmidt:

      Es ist eher selten, dass sich der Kunde ALLE Nutzungsrechte sichert, gerade wenn noch niemand ahnt, dass man mit dem Entwurf später auch noch Brustbeutel und Turnschuhe bedrucken will. Typischer ist eigentlich, dass die Nutzungsdauer und der Nutzungsaufwand mit ein bisschen Spielraum an das angepasst sind, was man aktuell plant, weil man ja nicht zu viel bezahlen will.

  • Na, da will der Herr Senior-Designer wohl noch ein bisschen Geld für die Erbmasse rausschlagen. Oder geht es da um altersrenitente Über-Egos (davon hatte ich auch so ein, zwei im Familienkreise)?

    Schadenersatzzahlung (in noch zu bestimmender Höhe) ist ihm also per se nicht genug, deswegen sollen alle Sitzbezüge vernichtet werden? Wahnsinn...

    • @Kawabunga:

      Naja, diese "Dinge" sind die Lebensleistung dieser Leute.

      Wem da Millionen zustehen, möchte sie auch bekommen. Das würde sie doch auch machen, oder?

  • Leider ist aus dem Artikel nicht ersichtlich, ob der Designer das Würmerdesign designt hat oder nicht. Für mich die spannendsten Frage.

    • @planb:

      Indeed.

  • Gibt es nicht den Begriff "Schöpfungshöhe", also das Muster muss ja gar nicht hässlich sein, es reicht doch, wenn es einfach so wenig kreativ ist, dass man es eigentlich gar nicht schützen lassen kann. Also tatsächlich klagen, gegen den "Urheber" und vielleicht eine Spendenaktion initiieren, Freiheit für die BVG, Kampf den sophistischen Arschlxxxern!

    • @rolf -berlin:

      Dagegen spricht aber schon die Webadresse, die die BVG laut Artikel für den Fanartikelshop verwendet haben: „Das-Muster-kennen-wir.de“ – wenn es also typisch und wiedererkennbar ist, ist es eben nicht austauschbar, sondern eine kreative eigenständige Entwicklung.

  • Ein Hoch auf den lachenden Dritten in diesem Streit: Der Sprayer. Er wird auch mit vermeintlich vandalismusresistenten, bunten Sitzbezügen weiter machen wie bisher.

  • Dann hat ja die BVG jahrelang mit nicht schönen Brustbeutel, Seidenkrawatten, Regenschirme und andere Fanartikel, inkl. des Wimmelwürmer-Halstuch, mit dem sich die frühere BVG-Chefin Sigrid Evelyn Nikutta schmückte, Werbung gemacht. Punk is not Dead!

  • 4G
    47202 (Profil gelöscht)

    Bitte damit sofort zum Bundesverfassungsgericht!

  • Geistiges Eigentum: die dümmste Erfindung seit der des Eigentums.

    • 1G
      14231 (Profil gelöscht)
      @tomás zerolo:

      Geistiges Eigentum bedeutet: ich erfinde etwas und kann es anderen zu meinen Bedingungen zur Verfügung stellen, wenn ich beispielsweise bestimmte Formen der Nutzung ausschließen möchte. Ergebnis: jeder har etwas davon, sofern er sich an meine Bedingungen hält.

      Gibt es diesen Schutz nicht, besteht meine einzige Möglichkeit darin, die Erfindung jedem Menschen vorzuenthalten, wenn ich sicher gehen möchte, dass sie nur nach meinen Vorstellungen genutzt wird. Ergebnis: niemand hat etwas davon. Davon abgesehen, würde die Erfindung vielleicht auch nie zustandekommen, da man es sich leisten können muss, eine Erfindung zu realisieren, ohne Einkünfte daraus generieren zu können.

      Geistiges Eigentum ist eine sehr gute Erfindung, davon zeugt schon der enorme Innovationsschub, der mit der Entwicklung des Patentrechts einhergeht.

    • @tomás zerolo:

      bei Ihren Beiträgen hat man immer den Eindruck, dass Steuern keine Rolle spielen. Ich kann nur Mutmaßungen anstellen, warum das bei Ihnen so ist.

      Mit der Verwertung geistigen Eigentums werden Einkünfte erzielt. Diese werden versteuert und der Staat verdient kräftig mit. Damit wird unser Zusammenleben finanziert, ist also nichts schlechtes oder?

    • @tomás zerolo:

      sowas kann natürlich nur von jemandem kommen,der noch nie mit seinen Ideen Geld verdienen musste.Das Urheberrechtsschurzgesetz ist ein hervorragendes Vehikel zum Schutz von Künstlern.Sie können ja in Zukunft auf geistiges Eigentum anderer verzichten:keine Musik,keine Kunst,kein Design.

      • @pippilotta_viktualia:

        Weil es vor der Erfindung des Rechtskonstrukts des "Geistigen Eigentums" keine Musik, keine Kunst und kein Design gab? Die Museen lehren uns anderes.

    • @tomás zerolo:

      Der Vollständigkeit halber sei in der Liste der dummen Erfindungen rund um den Eigentumsbegriff noch derjenige des Volkseigentums à la DDR aufgeführt. Seine geistigen Eigentümer Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl erfanden eine Eigentumsform mit 40 Jahren Haltbarkeitsdauer. Damals war die Idee der Nachhaltigkeit eben noch nicht so en vogue wie heute.

    • @tomás zerolo:

      Besonders, wenn man selbst über keins verfügt. Mit den Ideen anderer Geld verdienen ist nun mal parasitär.

  • Das Landgericht Hamburg ... Fefe hat eine lange, sehr lange OMG-Liste zu den Entscheidungen des Landgerichts Hamburg in Urheberrechtsdingen:

    blog.fefe.de/?q=Landgericht

    • @Hanno Homie:

      Nicht nur in Urheberrechtsdingen, die Presserechtskammer ist genauso schlimm. Allerdings werden solche Entscheidungen vielfach vom OLG HH bestätigt. Daran sollte sich auch nichts ändern. In dem Blog steht, dass die Richter des Landgerichts Hamburg inzwischen beim Oberlandesgericht Hamburg arbeiten.

  • "Und wieso kann Lindinger nicht Gnade walten lassen, jetzt, da ihm Schadensersatz zusteht?" -

    die Antwort hierauf würde einen interessieren. Weigern sich der Designer bzw. sein Anwalt, hierauf zu antworten ?

    • @bk:

      Sicherlich haben die Anwälte eine Abteilung, die sich nur damit beschäftigt, Fragen in Publikationen zu beantworten.

  • Wenn mir die S-Bahnen zu hässlich sind, muss ich dann die Fahrt auch nicht mehr bezahlen? 😅

  • "Keiner muss Angst haben, dass das Muster morgen nicht mehr da ist."



    Das ist so schön doppeldeutig!



    Das Bild hier ist besser:



    www.sueddeutsche.d...zbezuege-1.5296582



    Je schlimmer ein Sitz im öffentlichen Personennahverkehr aussieht, desto sauberer bleibt er.



    Man hat sich an das"Berliner Burberry" gewöhnt.



    Guter Beitrag.

  • Wohl wieder einen Vergabefehler gemacht - wat?



    "Wo der Vertrag abgeblieben ist, weiß bei der BVG jedoch niemand." sagt doch alles. Höchtgrade an Wurschtelei.

    • @Sonnenhaus:

      Hat denn jemand den Herrn Lindinger nach seinem Exemplar des Vertrags gefragt? Ob Kauf-, Miet- oder Arbeitsvertrag: Bisher kenne ich es nur so, dass beide Parteien ein vollständig unterzeichnetes Exemplar bekommen.