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Strafbarkeit von StraßenblockadenKeine Erpressung mit Nötigung

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Auch Dringliches erlaubt in einer Demokratie keine Straftaten. Das ist leichter zu verstehen, wenn es um weniger Dringliches geht als den Klimaschutz.

Straßenblockade der Letzten Generation in München im Mai Foto: Aaron Karasek/aal.photo/imago

S tellen wir uns vor, die „Aktion Lebensschutz für alle“ nimmt sich ein Beispiel an der „Letzten Generation“ und beginnt nun ebenfalls mit Sitzblockaden auf den Hauptverkehrsstraßen. Diese Le­bens­schüt­ze­r:in­nen setzen sich aber nicht für mehr Klimaschutz ein, sondern für ein strengeres Abtreibungsrecht. Es könne nicht sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt Jahr für Jahr hunderttausend ungeborene Kinder im Mutterleib zerstückelt werden. Das sei ein Massenmord an künftigen Generationen, ein Zivilisationsbruch von unglaublichen Dimensionen.

Die Forderung, so das Gedankenspiel, ist eindeutig: Die „Aktion Lebensschutz für alle“ werde das öffentliche Leben so lange massiv stören, bis der jüngst von der Ampel abgeschaffte Paragraf 219a im Strafgesetzbuch wieder eingeführt wird. Es sei unerträglich, dass über mörderische Schwangerschaftsabbrüche im Internet informiert werden darf, als ginge es um eine Zahnreinigung.

Und natürlich berufen sich die Le­bens­schüt­ze­r:in­nen nicht nur auf Gott, sondern auch auf das Bundesverfassungsgericht, das schließlich schon zweimal entschieden habe, dass Abtreibungen rechtswidrig sind und dass Frauen eine Pflicht zum Austragen von Kindern haben. Die Nötigung von Au­to­fah­re­r:in­nen sei deshalb nicht verwerflich, wenn sie dem Lebensschutz diene. Außerdem bestehe ein rechtfertigender Notstand, weil die Straßenblockaden die einzig erfolgversprechende Aktionsform sind, um Millionen ungeborener Kinder besser zu schützen.

Wie gut, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) auch in diesem Gedankenspiel darauf hinweist, dass sich eine Demokratie nicht erpressen lassen darf. Ein noch so dringliches Anliegen könne es nicht rechtfertigen, dass Straftaten zur Durchsetzung politischer Ziele genutzt werden. Sonst könne schließlich jeder sein Anliegen zum allerdringlichsten erklären und nun ebenfalls die maximale Störung des öffentlichen Lebens propagieren.

Recht hat er. Es fällt aber natürlich viel leichter, das einzusehen, wenn man das Anliegen der Klimaschützer nicht teilt. Klimaschutz ist wirklich sehr dringlich.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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37 Kommentare

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  • Straftat Noetigung?

    § 240



    Nötigung



    (1) (...)



    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    Wirklich?

    • @Charlie Foxtrot:

      anschließe mich -

      Wie schon mal mit Bernhard Schlink für Politiker ausgeführt: Journallisten sind keine Juristen! Auch wenn sie über zwei Staatsexamen verfügen; gar wenn sie sich mit kaum verhohlener Schnappatmung ins Stammtisch- & OberlehrerNiveau “…da könnte ja jeder…“ versteigen & vor allem versteifen!



      &



      Zum aufgeblähten Pappkameraden:



      Nur soviel - als Praktiker habe ich früh gelernt - “Nichts zu theoretischen Belegbeispielen! Das vernebelt & führt in die Irre - wie hier“ •

      kurz - “: Keine Erpressung mit Nötigung“



      Mehr braucht‘s zum: “abwegig“ nicht!



      Die flensburger Richter & die Handvoll berliner Kollegen ham sich zu recht nen Kopp gemacht! Und das ist auch gut so & ihr Job. Recht ist in die Zeit hin offen.



      @PitpitPat hat seinem Hinweis auf meinen - zeitlich leicht;) versetzten Mitschüler - Gustav Radbruch völlig recht.



      de.wikipedia.org/w...adbruchsche_Formel



      &



      de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Radbruch



      “Die Radbruchsche Formel ist eine erstmals 1946 formulierte These des deutschen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch (1878–1949). Dieser These zufolge hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem positiven (gesetzten) Recht und der Gerechtigkeit immer dann – und nur dann – gegen das Gesetz und stattdessen für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das fragliche Gesetz

      als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist oder



      die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten „bewusst verleugnet“.“



      Genau da - beginnt! aufgegebenes verantwortungsvolles richterliches Denken & Entscheiden im Sinne der Anforderungen des Grundgesetzes - von Recht & Gesetz. But.



      Stammtisch & Oberlehrer negligable - mit Verlaub - kann jeder •

      • @Lowandorder:

        Sorry - ERRATA -

        “…flensburger Richterin …“ muß es zutreffend heißen.

  • Interessant wäre doch mal eine Beurteilung, wie die Wahl des Protestortes rechtlich zu werten ist.

    So wie die Orte oftmals gewählt worden sind, hat man den Eindruck, dass es tatsächlich darum geht, möglichst vielen Leuten durch den Protest zu schaden und nicht nur wahrgenommen zu werden.

    Warum kleben sich die Aktivisten nicht an den Beginn der Autobahnauffahrten? Warum müssen es die Abfahrten sein?



    Würde ich die Auffahrten blockieren würde ich eine leere Autobahn bekommen mit Bildern wie zu Zeiten der Ölkrise in den 70ern. Auf den Ausweichrouten wäre mehr Stau als sonst aber kein Autofahrer wäre alternativlos festgesetzt.



    Stattdessen klebt man sich aber auf die Autobahnabfahrt, was eine maximale Anzahl an Autos festsetzt. Das erhöht nicht nur den Spritverbrauch und sorgt für eine volle Autobahn mit vielen Abgasen, sondern hier kalkuliert man offensichtlich bewusst damit, möglichst viele Autofahrer alternativlos festzusetzen und damit diesen Personen zu schaden.

  • Ich bin dafür, dass wir alle gemeinsam etwas für Klimaverbesserungen tun, das machen viele noch nicht oder zu wenig; aber deswegen können wir die Regeln des Zusammenlebens (Bestimmungen + Gesetze) nicht einfach mißachten - das wäre Anarchie, und die führt zu nichts gutem.



    Wie, "keiner macht was er soll, jeder nur was er will, und alle machen mit" - das sorgt zwar für Aufsehen, aber bringt uns dem Ziel nicht näher, sondern eher davon ab, weil die meisten Menschen mit Gesetzlosen nichts zu tun haben wollen.

    Wenn ich lese, die eine Aktivistin macht Pause im Studium, die andere bricht das Abi deswegen ab, denen gehts zu gut, hoffentlich haben sie wenigststens das Fliegen aufgegeben.

    • @felix :

      Keine Ahnung woher die Vorstellung kommt dass die über Klimazerstörung lästernd im SUV zum Flughafen fahren um im Billigflieger nach Berlin auf die Klima Demo zu fliegen?! Diese Leute haben oft keinen Führerschein, bzw kein Auto (mehr), fliegen nicht, leben sehr sparsam und sehr bescheiden. Darum können sie es sich auch leisten wenig zu arbeiten um mehr zu demonstrieren. Auf dem Campingplatz brauche ich zurzeit unter 200 Euro warm, zahle keine Kfz Steuer, keine Autoversicherung und habe keine Sprit Kosten. Essen rette ich viel, auch aus Müllcontainern, es bleibt sehr viel mehr als genug übrig, ...keine Ahnung warum das weggeworfen wird statt an die Tafel zu gehen... Wenn man aufhört zu verschwenden und in absurd bequemen Überfluss zu baden als gäbe es kein Morgen, muss man nur noch wenig Geld ranschaffen und hat plötzlich sehr viel Zeit und Muße. Da geht es einem tatsächlich fast zu gut, es gibt tatsächlich kein richtiges Leben im Falschen und "richtig" fühlt sich 10x besser an als Zentralheizung und Flachbildschirm.

      • @Eva Kern:

        Ich kenne Sie nicht, wenn Sie eine legale Aktivistin sind, meine ich Sie so wenig wie alle anderen legalen Aktivist*innen die nicht mehr fliegen, Ihnen und den anderen muss man dankbar sein - Ihre Selbstdarstellung weckt in mir aber die Hoffnung, dass Sie es mit Sich und Ihrer Gesundheit nicht "übertreiben" - denn wir Menschen werden vielleicht besser weiter existieren als vorher, aber wir müssen weltweit mehr dafür tun und einiges ändern.

        Zu Ihrer Eingangsfrage, vor ca. einem Jahr habe ich eine Doku über Aktivist*innen im öffentlich rechtlichen Fernsehen gesehen, da wurden Schülerinnen auch nach ihrer Fliegerei befragt, die zum Teil bestätigten, am Freitag demonstrieren sie für das Klima, und in Urlaub fliegen sie mit den Eltern um die Welt, noch sagten manche (als ein Beispiel).

        Alles Gute

    • 1G
      14397 (Profil gelöscht)
      @felix :

      @FELIX



      "... deswegen können wir die Regeln des Zusammenlebens (Bestimmungen + Gesetze) nicht einfach mißachten - das wäre Anarchie ..."







      Dass jeden Tag zehntausende PKW-Führer*innen aus Ignoranz, Rücksichtslosikeit oder Bequemlichkeit Rad- und Gehwege blockieren ist unpolitisch und daher etwas ganz anderes und hinzunehmen?

      Autofahrerlogik.

      • @14397 (Profil gelöscht):

        natürlich nicht, ich bin mein Leben lang, zeitweise mehr, zeitweise weniger, Rad gefahren, ich kenne das - jetzt bin ich Rentner und kann, seit einem dummen Unfall und einer schlechten OP einen Arm zum Radfahren nicht mehr genug bewegen, leider.

        Gegen die von Ihnen beschriebenen Zustände wird auch demonstriert, mehr wäre vielleicht sinnvoll, genauso wie auch mit der Gemeinde eine Besserung zu erreichen, im Frieden und gutem Miteinander geht alles besser - ich kenne das alles, ich hatte auch einen kleineren Fahrradladen.



        Viel Erfolg und Alles Gute



        PS :



        Autofahrer*innen sind aber sehr häufig auch Radfahrer*innen.

      • @14397 (Profil gelöscht):

        Ne. Dafür gibt es eine Geldstrafe und evtl. Abschleppen.

        Und die Tage wurde Jemandem der FS wegen zu vielen Parkverstößen (glaube 113) sogar, entzogen.

        Da wird also sanktioniert.

        • @Ruhrpott-ler:

          Ja klar. In homöopathischen Dosen. Es ist doch so: Je mehr Leute im Auto sitzen umso weniger taugt das Auto als Fortbewegungsmittel, weil Straßen verstopft. Die größten Feinde der Autofahrer*innen sind sie selber, nur richtig blöd ist, dass sie damit auch denen zu Fuß und auf dem Rad das Leben schwer machen, sowie auch auch Rettungswagen und Feuerwehr. Und damit viel zu oft durchkommen.

  • Um auf den humpelnden Vergleich im Artikel zurückzukommen: wenn die sog. "Lebensschützer" auf die Strasse kleben, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, dann würde ich mich über die ärgern [1], weil ich mich immer über die ärgere, weil ich sie für einen heuchlerischen Haufen halte.

    Ich würde mir aber auch wünschen, dass sie nicht mit dem Bayerischen PAG beworfen werden, dass sie Ziel polizeilicher Repression werden oder dass sonst Rache an sie verübt werde.

    Auch das ganze hässliche Gerufe (auch in diesen Spalten hier -- sag' mal: seid Ihr von allen guten Geistern verlassen?) würde ich mir nicht für sie wünschen.

    Auch nicht die Sondergesetze, wie sie jetzt in Grossbritannien ausgebrtet werden (die zerlegen sich ohne Not eine der ältesten Demokratien des modernen Europas. Was ist hier los?)

    Sondern dass es ganz einfach als die harmlose Ordnungswidrigkeit behandelt wird, die es ist.

    Eine besonders intelligente Richterin möge auch noch hehre Motive darin erkennen und das Strafmass ggf. anpassen, falls das überhaupt vor Gericht kommt.

    Was kommt als nächstes? "Rübe ab!"?

    Geht's noch.

    [1] Nicht arg doll, weil ich sowieso nicht Auto fahre.

  • Herr Rath, weniger radebrechen, mehr Radbruch wagen!

    Ansonsten: Üb' immer Treu und Redlichkeit

    • @pitpit pat:

      Fein gesagt - anschließe mich



      Bis zur Kenntlichkeit entstellt. Gellewelle.

  • 0G
    04405 (Profil gelöscht)

    Kleiner aber feiner Unterschied: Nicht die Einsicht wird erschwert, sondern die eigene Akzeptanz. Das ist eine ist zu verstehen, wie die Rechtsordnung funktioniert, das andere ist, damit einverstanden zu sein.

    Das letztere fällt wohl auch darum besonders schwer, weil viele sich daran gewöhnt haben, sich einfach eigene Regeln zu geben, falls die bestehenden doof sind. Stichwort "Selbstermächtigung". Jedes sein eigenes Staatsanwalt, Richter und Bundeskabinett.

  • Im guten Miteinander Kritik zu üben halte ich für den besseren Weg zu Verbesserungen oder Veränderungen; Blockaden des öffentlichen Lebens nicht, da wären vielleicht Kurse gegen Bezahlung für besseres Benehmen sinnvoll.

  • Chapeau Christian,



    deine Parabel beschreibt das Problem der "Straßenkleberei" perfekt.

    Ich würde es noch drastischer ausdrücken: Wenn jeder der sich im Recht fühlt, meint Gesetze beliebig brechen zu können, würde die Anarchie ausbrechen.

  • Ungeachtet der Dringlichkeit eine bestimmten Themas braucht es für eine die Strafbarkeit ausschließen Rechtfertigung einer Straftat halt auch immer eine Geeignetheit und die Unmittelbarkeit. Beides ist bei den Blockierern nicht gegeben, da sich durch die Blockaden nichts am Klima ändert

  • Nun wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Blockade keine Straftat ist; ich würde ergänzend auch gerne daran erinnern, dass das deutsche Recht auch die Verhältnismäßigkeit als Maßstab kennt - was die law&oder-Fraktion in Politik und Medien gerne übersieht und damit selbst einen wichtigen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit vergisst (Rechtsstaatlichkeit heißt eben nicht nur, dass der Staat Rechte durchsetzt, sondern auch, dass Bürger Rechte haben, die geschützt werden, sogar dann, wenn sie selbst gegen Gesetze verstoßen). Das gilt übrigens für Klimaschützer genauso wie für Abtreibungsgegner.

    • @O.F.:

      Und hier kommt dann das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Blockierer und Blockiertem in Spiel:

      Spoiler: Der Blockierer ist im Unrecht

  • Keine Erpressung mit Nötigung



    Ich dachte zuerst es geht ums Bürgergeld.



    Aber nein,es geht um ein paar Staukilometer,an denen die Republik zugrunde geht. 450.000 Staukilometer allein in NRW pro Jahr gegen wieviel?



    Wie relevant ist das denn? Wird die Demo angemeldet,wird Sie wie bei Trinity verboten. Na danke für nichts. Aber immer schön ans Gesetz halten.



    Dann waren die Demos der 80er an den Bauzäunen wohl der eskalierte Bürgerkrieg.



    Für die Zukunft:



    Demos bitte nur auf einem Brachgelände vor der Stadt von 9- 11 und von 14-16 Uhr Werktags.

  • Bei den Blockaden der Atommüllzüge haben sich die Aktivisten doch auch an Gleise geketten und einbetoniert. Wieso also diese Debatte nun wiederholen.



    Was damals galt, gilt heute doch genauso. Der Erfolg der Proteste von Damals gibt den heute jungen Aktivisten doch recht. Oder nicht?



    Oder ist das für den Atommüll richtig, aber fürs Klima nicht?

  • Habe ich irgendwas nicht mitbekommen?



    Es wird hier unterstellt, dass das Behindern des Verkehrs eine Straftat sei. Wenn ich es richtig verstanden habe, bewegen wir uns bisher eher im Rahmen Ordnungswidrigkeit. Außerdem nehmen die AktivistInnen es durchaus in Kauf, zu Strafen durch ein Gericht nach ordentlichem Prozess verurteilt zu werden.



    Vorverurteilungen oder gar "Präventivgewahrsam" ohne vorherigen Prozess und objektiver Betrachtung, was denn hier überhaupt zu ahnden wäre, sind definitiv nicht akzeptabel!

    • @Life is Life:

      Es geht nicht um Vorverurteilung, sondern darum, bereits zweifelsfrei überführte Täter von weiteren gleichartigen Taten abzuhalten, wenn diese ausdrücklich angekündigt wurden.

    • 0G
      04405 (Profil gelöscht)
      @Life is Life:

      Behindern des Verkehrs kann eine Straftat sein, "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Die bisherigen Protestaktionen sind höchstens Ordnungswidrigkeiten, und der Ruf nach eigenen Straftatbeständen dafür ist Rechtspopulismus.

      Zur Erinnerung: Die, die sowas fordern, haben sich gerade ein Polizeiaufgabengesetz nah an der faschistischen Beugehaft gegeben.

    • @Life is Life:

      Ja, sie haben etwas nicht mitbekommen. Ganz überwiegend werden die Blockierer werden Nötigung abgeurteilt und es laufen noch mehr als 700 Ermittlungsverfahren wegen dieser Straftat alleine in Berlin.

      Nötigung ist gerade keine Ordnungswidrigkeit.

  • Illegal ist illegal und das ist auch gut so. Legitim kann der Protest aber trotzdem sein. Es gibt eben auch Werte, die über dem Gesetz stehen. Der Protest gewinnt auch dadurch, dass die Protestierenden bereit sind Nachteile in Kauf zu nehmen. Das ist Idealismus. Und Idealismus, selbst der von Lebensschützern, sogar selbstgerechter, verdient nicht nur Respekt sondern bringt die Gesellschaft auch weiter.

    • @Benedikt Bräutigam:

      "dass die Protestierenden bereit sind Nachteile in Kauf zu nehmen."

      Meinen 'Sie solche Nachteile, wie auf Bildung zu verzichten wie Lina Eichler, die extra dafür die Schule abgebrochen hat?



      Das nenne ich nicht Idealismus - jedenfalls nicht im positiven Sinne und wie das die Gesellschaft weiterbringen soll .... naja ...

    • @Benedikt Bräutigam:

      Danke!

    • @Benedikt Bräutigam:

      Welche Werte stehen denn über dem Gesetz? Wer legt fest was über dem Gesetz steht ? Sie bewegen sich auf dünnem Eis. Dann wollen wir mal hoffen das sog. Lebensschützer das nicht für sich in Anspruch nehmen.



      Aber es geht noch schlimmer. Rechtsradikale könnten auch höhere Werte für gesetzwidrige Aktionen in Anspruch nehmen. Die Weimarer Republik lässt grüßen.

    • 3G
      31841 (Profil gelöscht)
      @Benedikt Bräutigam:

      Diese Protestform versteht sich nicht als über dem Gesetz stehend, sondern benutzt bewusst die öffentliche Konfrontation mit dem Gesetz dazu sich geltend zumachen und nimmt dabei die rechtlichen Folgen in Kauf. Von Entzug vor Strafverfolgung etc. keine Rede, im Gegenteil.

  • Insbesondere fällt es leichter, das zu akzeptieren, wenn derjenige, der verlangt, das Recht dürfe nicht gebrochen werden, nicht selbst ein verfassungsfeindlicher Rechtsbrecher ist.

    Seine Blockade vom Klimaschutz, seine klare Ansage "Wir machen Klimaschutz mit Fantasietechnologie, von der wir hoffen, dass sie irgendwann vom Himmel fällt", das ist klarer Verfassungsbruch. Urteile des BVerfG sind KEINE Verhandlungssache.



    Und "Verfassungsbruch" bedeutet nicht "ich bin anderer Ansicht" sondern "Er ist ein Verfassungsfeind, und bspw. die Parlamente von Bund und Ländern haben das Recht, vor dem Verfassungsgericht auf die Aberkennung seines passiven Wahlrechts zu klagen."

    Ist schon ein wenig lächerlich, wenn einer, der die deutsche Verfassungsordnung für nichts weiter als ein nerviges Hindernis hält, sich über den furchtbaren Rechtsbruch von Straßenblockierern aufregt.

    Warum der Minister wirklich so dünnhäutig reagiert? Simpel: Er weiß genau, dass er in geradezu verbrecherischer Weise lebensraumzerstörend agiert, und es stört ihn, dass die Demonstranten ihm das unter die Nase reiben.



    "Lasst mich gefälligst in Ruhe euren Lebensraum zerstören" - mehr ist das nicht, was er da sagt.

    • @kleinalex:

      Hmmm… Sie haben schon gelesen, was Herr Rath geschrieben hat? Gerade auch im Hinblick auf Urteile des BVerfG? Zudem bin ich Ihnen dankbar, dass Sie in einen Satz ein klaren Verfassungsbruch nennen können. Wofür die [Kommentar gekürzt, bitte halten Sie sich an die Netiquette] vom Bundesverfassungsgericht 20, 30 auch mal 100 Seiten mit viel Abwägung brauchen.

  • "Es fällt aber natürlich viel leichter, das einzusehen, wenn man das Anliegen der Klimaschützer nicht teilt."

    Ich teile das Anliegen der Klimaschützer, sehe aber, dass die Blockanden nicht zielführend sind, sondern der Sache eher schaden und damit den Klimawandelleugnern nützen.

    • 3G
      31841 (Profil gelöscht)
      @Jörg Schulz:

      Wer hat denn erwartet, dass es in kommenden so zugehen wird, dass ALLE es für wohl gesittet erachten werden?



      Wenn Menschen aus schon direkt von massiven Klimaschäden betroffenen Regionen hierher kämen und die Straße blockieren würden, was wäre dann?

      • @31841 (Profil gelöscht):

        Da hilft ein Blick ins Grundgesetz:



        Das Versammlungsrecht ist ein sog. "Deutschenrecht" was an die Staatsangehörigkeit gekoppelt ist.

        D.h., Ausländer können sich darauf nicht berufen.



        (De facto lassen die Versammlungsgesetze der Länder aber auch Demos von Ausländern zu, müssten das aber nicht.



        -Ausnahme zum Beispiel Bayern und Berlin, wo es jew. ein allgemeines Grundrecht (,,Jeder") in der Landes-Verf. ist

        Das wird allerdings von den Zuständigkeiten des Bundes (Aufenthaltsgesetz) ggf. überlagert: Dort kann politische Betätigung (in D) nämlich ein Grund für die Versagung des Aufenthaltes sein.



        [Wurde schon bei Erdogan-Ministern angewandt]

  • Das ist richtig. Wenn auf alle oder viele Anliegen mit Verstößen oder Straftaten vorgegangen und aufmerksam gemacht würde, wäre unsere Demeokratie, unsere Art zu streiten, am Ende. Es ist für den Klimaschutz überhaupt nicht hilfreich, dass jetzt mehr über die Art und Weise, wie dieses wichtige Thema in die Öffentlichkeit gebracht und diskutiert wird, als über den Klimaschutz selbst.