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Rentenpläne der BundesregierungDas neue Rentenpaket

Der derzeitige Streit bei der Rente wirkt kompliziert. Es geht um viel Geld, daher lohnt es sich zu verstehen, was Sache ist.

Der Mann hat recht. Um mehr Gerechtigkeit innerhalb der Generationen zu schaffen, müsste das Rentenpaket aber anderswo ansetzen Foto: Ipon/imago

Was hat es mit dem Streit um die Rente auf sich?

Am Montag berät der Arbeitsausschuss des Bundestags über das neue Rentengesetz. In der öffentlichen Anhörung dürfte es heiß hergehen, weil bei der FDP eine interne Auseinandersetzung um das Thema tobt. Die Bundesregierung hatte nach einer Einigung zwischen Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits Ende Mai den Gesetzentwurf zum Rentenpaket auf den Weg gebracht. Liberale kritisierten den Kompromiss schon damals. Ihr Vorwurf: Der geplante Anstieg der Rentenbeiträge von derzeit 18,6 Prozent auf etwa 22,3 Prozent im Jahr 2035 würde Angestellte und Firmen, die sich diesen Beitrag teilen, zu stark belasten.

Dass die FDP meckert, kennt man doch.

Ja, aber diesmal geht es um extrem viel Geld. Fast 133 Milliarden Euro plant die Bundesregierung laut ihrem Haushaltsentwurf allein im Jahr 2025 als Zuschuss für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter. Dieses Geld, das mehr als einem Viertel des gesamten Bundeshaushalts entspricht, fließt in den Rententopf, um die Bezüge der Se­nio­r*in­nen stabil zu halten.

Warum braucht es überhaupt eine Rentenreform?

Ein System, das im Gros darauf aufbaut, dass arbeitende Menschen mit ihren Beiträgen die Rente der Älteren finanzieren, funktioniert in einer alternden Gesellschaft nur bedingt. Derzeit kommen 37 Menschen im Ruhestand auf 100 Menschen im Erwerbsalter. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht davon aus, dass sich dieser sogenannte Altenquotient im Jahr 2040 auf 43,4 erhöht. Sprich: Bleibt alles wie ist, müssen kommende Generationen eine wachsende Zahl von älteren Menschen finanzieren. Schon jetzt schießt der Staat jedes Jahr mehr Geld zur Rente zu.

Und was plant die Bundesregierung?

Kern des Rentenpaket II ist, das derzeitige Rentenniveau bis zum Jahr 2039 zu garantieren. Dafür sollen wie bereits beschrieben die Beiträge steigen. Zudem soll auf Wunsch der FDP der Staat jedes Jahr 12 Milliarden Schulden aufnehmen und dieses Geld in Aktien investieren. Die erhofften Erträge aus diesem Generationenkapital genannten Programm sollen künftig ebenfalls in die Rentenkasse einfließen und so die Bei­trags­zah­le­r*in­nen entlasten.

Der Kapitalmarkt-Plan klingt doch ganz nach FDP. Was stört die Liberalen an dem Entwurf?

Die FDP feiert den Einstieg in die Aktienrente tatsächlich als politischen Meilenstein, auch wenn dessen Effekt erst mal überschaubar bleiben wird. „Ein nennenswerter Kapitalaufbau und damit auch eine spürbare Entlastung ist bei diesem Zeitraum kaum zu erwarten“, heißt es sogar in einem Statement der DRV zum Generationenkapital. So sieht es auch die FDP-Fraktion um den Parlamentarischen Geschäftsführer Johannes Vogel, der sich bei der Aktienrente einen größeren Wurf wünscht und versucht, seinen Parteichef vor sich herzutreiben. Lindner erklärte das Rentenpaket II zuletzt für „ausverhandelt“, hatte früher jedoch selbst mit der Verhandlungsmacht der FDP-Fraktion bei dem Thema kokettiert: Im Gespräch mit der taz etwa hatte er zu der Rentengesetzgebung angemahnt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlasse, wie es reingekommen sei.

Was bedeutet das alles?

Es ist möglich, dass Linder und Vogel in abgekarteter Good-Cop-bad-Cop-Manier versuchen, das Rentenpaket stärker nach Gusto der FDP auszugestalten, also die geplanten Beitragssteigerungen abzusenken. Genauso möglich ist jedoch, dass sich erstmals nennenswerter Widerstand gegen Lindner bei den Liberalen bildet: Er war es, der immer wieder angedeutet hatte, dass die aktuelle Reform nur ein erster Schritt bei der Rentengesetzgebung sein könne und dass es bald ein drittes und viertes Rentenpaket brauchen werde.

Ist eine Lösung bei diesem Streit in Sicht?

Nach den miserablen Ergebnissen bei den Landtagswahlen sieht es danach aus, dass der FDP die Diskussion bei der Rente zu heiß wird. Fraktionschef Christian Dürr sagte in einem Interview mit dem Handelsblatt, an dem Gesetz werde die Koalition nicht scheitern und sprach lediglich von „technischen Änderungen“, die bei dem Rentenpaket noch notwendig seien. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Liberalen im Bundestag, Pascal Kober, erklärte gegenüber der Wochentaz, dass die Fachpolitiker der Koalition derzeit „Lösungen erarbeiten und diskutieren“. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rosemann, kann die Auseinandersetzung bei dem Gesetz nicht nachvollziehen. „Die Alternative zum Rentenpaket II wäre, dass jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höhere Beiträge zahlen, immer länger arbeiten und am Ende niedrigere Renten hätten. Das ist gerade nicht generationengerecht“, sagte er der Wochentaz.

Was ist denn mit „generationengerecht“ gemeint?

Das Rentenniveau beschreibt, wie sich die Bezüge im Vergleich zu den Löhnen entwickeln. Das derzeit geltende Recht besagt, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent eines Durchschnittslohns fallen darf. Diese sogenannte Haltelinie soll mit dem Rentenpaket II bis zum Jahr 2039 festgeschrieben werden. Damit mehr Geld in die Rentenkasse kommt, soll der Beitragssatz dann steigen. Dieser liegt seit 2018 bei 18,6 Prozent und wird wie gesagt jeweils zur Hälfte von Ar­beit­ge­be­r*in­nen und Ar­beit­neh­me­r*in­nen getragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dieser Beitrag bis zum Jahr 2027 unverändert bleibt. Ab 2028 soll es voraussichtlich einen Anstieg auf 20 Prozent geben, ab 2035 dann 22,3 Prozent. Mit den Erträgen des Generationenkapitals, soll dieser dann bis 2045 stabil bleiben.

Warum braucht es überhaupt diese Aktienrente?

Für die FDP handelt es sich bei dem Generationenkapital, das von einer gleichnamigen Stiftung verwaltet werden soll, um einen ersten Schritt in die Richtung einer verstärkten Kapitalmarktdeckung der Altersvorsorge. Doch selbst die Regierung geht davon aus, dass die erhofften Aktien-Erträge nur eine äußerst geringe Wirkung haben werden. Den Plänen nach sollen ab dem Jahr 2036 jährlich 10 Milliarden Euro vom Generationenkapital in die Rente fließen. Die Regierung rechnet damit, dass sich damit der Rentenbeitrag um das Jahr 2040 herum um 0,3 Prozentpunkte reduzieren lässt: Von 22,6 Prozent auf 22,3 Prozent. Jedes Jahr sollen dafür mindestens 12 Milliarden Euro an Krediten an der Schuldenbremse vorbei aufgenommen werden, bis im Jahr 2036 dann ein Kapitalstock von 200 Milliarden Euro steht.

Wow, ließe sich mit dem Geld nicht noch mwehr Gerechtigkeit finanzieren?

Ja, man könnte zum Beispiel aus einem solidarischen Gedanken heraus kleine Renten viel stärker bezuschussen, denn Altersarmut ist ein reales Problem.

Was könnte man noch tun?

Die, die gut verdienen, könnten stärker in das Rentensystem einzahlen. Momentan liegt zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze bei etwa 7.500 Euro. Das heißt: Wer 14.000 Euro im Monat verdient, zahlt den selben Beitrag in die Kasse wie ein Angestellter, der 7.500 Euro verdient.

Für wen gibt es noch Ausnahmen?

Der Kreis der Einzahlenden in die Rentenkasse ließe sich erweitern, indem man etwa Beamte, Bundestagsabgeordnete oder Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufnimmt.

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53 Kommentare

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  • Das Rentensystem muss jeden erfassen und dort muss es einen Solidargedanken geben. Die Rente ließe sich schon sichern, dazu müsste das System geändert werden.

    Aktien und Kapitalmarktideen reichen nicht aus, sondern sind Augenwischerei. Der Staat entwickelt sich dadurch zum Großinvestor und wird danach trachten, Renditen zu erwirtschaften, wobei er dann den politischen Rahmen auch noch selber vorgeben kann.

    Das sichert die Rente dann nur marginal. Wichtig wäre, Riester und Rürup zu ersetzen. Zusatzrenten dürfen nicht zu Profitmaschinen der Finanzindustrie verkommen. Bislang bringen private Vorsorgeinstrumente viel zu wenig, bzw. eigentlich lohnt das nur für junge Arbeitnehmer mit hohem Einkommen. Nicht für einen 40-jährigem mit Mindestlohn. Gerade hier muss aber was passieren. Solche Arbeitnehmer müssen mit 67 aufhören können und zwar ohne Zusatzleistungen von der Grundsicherung. Und das leistet die neue Idee der Politik aber nicht. Deswegen bleiben die Grundprobleme der Rente bestehen. Immerhin ist die Leitidee aber gut, nur eben nicht nachhaltig.

    • @Andreas_2020:

      Ihre Ausführungen sind nur zum Teil richtig. Eine private Altersvorsorge in Form eines Ansparplanes lohnt sich eigentlich nur für junge Leute, allerdings auch schon für Geringverdiener. Durch den Zinseszinseffekt kann ein z.B. 18 jähriger mit 50 € monatlichem Beitrag genau so viel erreichen wie z.B. ein 40 jähriger, der 200,00 € im Monat investiert.

      Das private Vorsorgeinstrumente "zu wenig" bringen ist allerdings eine Pauschalaussage ohne Wert. Das hängt wirklich sehr von der Anlageform und der Laufzeit ab. Ich z.B. erziele mit meinem Mix aus Sparplänen und Beteiligungen eine Durchschnittsrendite von 7 Prozent p.a. nach Steuern bei inzwischen 25 Jahren Investitionszeit.

      Richtig ist aber auch, das eine private Altersvorsorge nicht die gesetzliche Rente ersetzen darf. Diese sicher zu stellen ist Aufgabe des Staates.

      • @Tom Tailor:

        Wenn sie in einer öffentlichen Kita in HH 30 Stunden die Woche arbeiten, müssen sie da mit 18 oder 20 anfangen, sonst erhalten sie nach 15 Jahren irgendwas zwischen 60 und 80 Euro und jetzt reden wir über einen Betrieb, der ein Angebot macht, was mit Verdi u. GEW abgestimmt ist.



        Na schön, private Vorsorgeinstrumente sollte man nutzen, da gehe ich mit, aber wie soll jemand, der bei Amazon arbeiten mit dem Mindestlohn eine private Vorsorge betreiben? Und vielleicht in einem Vorort von München wohnt oder in Düsseldorf. Und nehmen sie mal an, dass so ein Mensch vielleicht kaum bis wenig Deutsch kann, wie soll der sich informieren? Damit er auf ihre 7 Prozent p.a. nach Steuern kommt?



        Walter Riester und Franz Müntefering haben damals versichert, dass ein Urlaub weniger pro Jahr auf Mallorca ausreicht, um das alte Rentenniveau zu behalten. Schröder hat sich für das momentane Rentensystem gelobt, laut dieser Sicht kann man das Niveau von bis 2001 halten. W e i l es Riester Rürup und Betriebsrenten gibt, bislang hat keine Bundesregierung dem widersprochen.



        = Und deswegen sage ich Pauschal: Damit behält man nicht das alte Rentenniveau. Das geht gar nicht. Stimmen Sie mir zu?

  • Ich lese immer nur über Rente und was sie den Steuerzahler kostet.



    Man beantworte mir doch mal die Frage was die Altersversorgung von Beamten kostet.



    Bitte die Zahlen doch mal in Vergleich setzen.

    Vielleicht auch mal Zahlen nennen, wie es wäre wenn alle, etwa Beamte, Bundestagsabgeordnete oder Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen würden?

    • @Maxe:

      Der von Ihnen angesprochene Personenkreis zahlt längst in die Rentenkasse ein und zwar über Steuern. 100 Milliarden pro Jahr, Tendenz steigend. Und das, ohne einen Cent aus der Rentenkasse ausgezahlt zu bekommen. Dieses System abzuschaffen und durch eines zu ersetzen, in das jeder einzahlt und etwas ausgezahlt bekommt, wird sich die Politik gut überlegen.

    • @Maxe:

      "Vielleicht auch mal Zahlen nennen, wie es wäre wenn alle, etwa Beamte, Bundestagsabgeordnete oder Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen würden?"



      Man kann zumindest schon mal festhalten, dass die Rentenversicherung dann die Beamtenpensionen zusätzlich zahlen müsste.



      Seltsam, dass das in diesem Kontext meist nicht erwähnt wird.

  • Beitragsbemessungsgrenzen streichen, Rentenhöhe deckeln. Alle zahlen in die gesetzliche KV, wer mehr will, schließt eine private Zusatzversicherung ab. Parallel den sozialen Wohnungsbau reformieren, eine Sozialwohnung bleibt auch nach x Jahren eine Sozialwohnung und wird kein Spekulationsobjekt. Mit der FDP nicht zu machen.

    • @Jörg Lodemann:

      Ersteres ist möglich zweiteres nein.

  • "Derzeit kommen 37 Menschen im Ruhestand auf 100 Menschen im Erwerbsalter."

    Dafür kammen früher bei weniger Menschen im Ruhestand auf 100 Menschen im Erwerbsalter noch 10 Kinder und der Ehepartner, also roundabout 1000 Personen statt heute 50 (1. Kind, 2. Erwerbstätige)

    Die Ausgaben verschieben sich nur von Kindern hin zu Rentnern.

    • @Rudolf Fissner:

      So ist es. Aber diese Tatsachen werden von interessierter Seite gern unter den Tisch gekehrt.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ich bin auch erst vor kurzem über diesen Zusammenhang gestolpert. Ich denke er kommt einfach nicht häufig genug auf den Tisch, dass der geldwerte Effekt von Kinderlosigkeit mit betrachtet werden muss.

  • Wenn Beamte und Selbständige auch einzahlen, stehen diesen Gruppen auch Leistungen aus der Rentenkasse zu, hätte also nur einen kurzfristigen Effekt.



    Es müssen endlich Kapitalerträge mit zur Finanzierung der Sozialsysteme einbezogen werden.

  • "ließe sich mit dem Geld nicht noch mwehr Gerechtigkeit finanzieren?"

    Gerechtigkeit und Solidarität sind in diesem Kontext eher Gegensätze.



    Die Förderung von Kleinstrenten wäre eine zusätzliche Sozialleistung, die in der GRV nicht nur systemwidrig wäre, sondern die ungerechte Belastung der Jüngeren noch einmal verschärfen würde.

    Keine Frage, die Aktienrente taugt nichts.



    Das große Problem jedoch, das jeder kennt und versteht, ist das Missverhältnis zwischen Beiträgen und Rentenzahlungen. Die Regierung macht nicht einmal einen ernsthaften Versuch, es zu lösen.

    Wenn ohnehin jedes Jahr ein Bundeszuschuss nötig ist, warum muss immer wieder neu darüber entschieden werden? Richtig wäre es, ihn zu institutionalisieren, also z.B. die Rentenversicherungsbeiträge als einen festen Anteil der Einkommen- und Körperschaftssteuereinnahmen zu definieren. Das hatten SPD-Linke bereits vor 50 Jahren vorgeschlagen, die Argumente sind ähnlich geblieben.

    Wenn man natürlich weiterhin, wie bereits vor 30 Jahren üblich, Politik für die Rentner und gegen die Jungen macht, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die sich von den Regierungsparteien abwenden.

  • Es dürfte bekannt sein, dass die Bank in einem Casino immer gewinnt. Die Banken sind in privaten Händen, nicht in den Händen der Regierungen, wie wir aus zahlreichen Finanzkrisen und Bankenrettungen wissen.



    Milliarden auf Gewinnerwartungen in der Zukunft zu setzen, statt mit vorhandenen Optionen in der Gegenwart die Renten zu sichern, ist unverantwortlich. Bei einem absehbaren Scheitern werden die sozialen und gesellschaftlichen Konflikte weiter anwachsen.



    Die Realwirtschaft ist heute bereits kaum in der Lage, die Renditen zu erwirtschaften, die für Finanzwirtschaft für erforderlich sind, um nicht zusammenzubrechen. Die zusätzlichen Milliarden für die Aktienrente sollen sie stützen. Wen interessiert schon, ob die Versprechungen für das Jahr 2039 eingehalten werden können. Die heutige Regierung ist dann vermutlich nicht mehr in der Verantwortung.

  • „ Der Kreis der Einzahlenden in die Rentenkasse ließe sich erweitern, indem man etwa Beamte, Bundestagsabgeordnete oder Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufnimmt.“

    Das würde auch automatisch den Kreis derer erweitern, die dann Ansprüche aus der Rentenversicherung haben. Den Einzahlerkreis zu erweitern, ist somit eine Milchmädchenrechnung.

    • @GuruMeditationError:

      Wenn man sehr Leistungsfähige Einzahler dazu nimmt nicht 😁

      Aber die Behauptung taucht immer wieder von der Seite auf, die sich um Einzahlungen drücken will.

      Nebenbei wäre es natürlich auch möglich, Renten zu deckeln. Funktioniert in anderen Ländern recht gut.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Die Renten sind gedeckelt.

        • @QuerBeetLeser:

          Ich glaube, aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich rechnerisch ein maximaler Rentenbetrag (derzeit gut 3400 Euro brutto). Wenn man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen oder aufheben würde, müsste aber auch der maximale Rentenbetrag steigen.

          • @sàmi2:

            Eben.

          • @sàmi2:

            "aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich rechnerisch ein maximaler Rentenbetrag"

            Jein. Man kann pro Jahr max ~2 Rentenpunkte erwerben, da deckelt die BBG. In 45 Jahren Erwerbsleben kommen dann 90 Punkte * 39,32€/Pkt =3538,80€ zusammen. Aber es können eben auch mehr als 45 Jahre sein, und bei Rentenbeginn nach dem Regelalter gibt es auch noch Zuschläge. Würde ich die Rente erst mit 70 planen, käme bei bis dahin relativ zur BBG gleichbleibendem Verdienst nach derzeitiger Berechnung über 4000 brutto raus.

            "Wenn man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen oder aufheben würde, müsste aber auch der maximale Rentenbetrag steigen."

            Tut er auch. Maximale Rentenpunktzahl (Jahr)=BBG(Jahr)/Durchschnittsverdienst(Jahr)



            Das nicht immer zwei dabei rauskommt, liegt daran, dass die BBG zu Jahresbeginn feststeht, der Durchschnitt aber erst im Folgejahr ermittelt wird.

  • ich will einfach nicht verstehen das seit jahrzehnten an einem defekten Rentensystem herumgewurschtelt wird, obwohl es funktionierende Systeme auf dieser Welt gibt. Man könnte sie einfach kopieren. Schweiz, ein perfektes Beispiel.



    Im Bericht wurde eingeworfen das der Staat jedes Jahr mit Zuschüssen die Rente stützt. Das ist nur bedingt richtig, da der Staat etwa das Doppelte aus der Rentenkasse bezahlt was eigentlich mit Steuergeldern finanziert werden müsste( Thüringer erklärt es besser).



    Die Vorstellung ein von Beamten dominierter Bundestag würde das Rentensystem für Arbeiter gesundreformieren, der träumt. Für all die, die das zu entscheiden haben, ist das kein Problem. Warum sollten sie ihren eigenen Geldbeutel schröpfen?

  • Fragen:



    Was sind das für Aktien, in die das Generationenkapital investiert wird? Gibt es dazu Leitlinien oder Grunsätze im Rentenpaket?



    Anpassung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze: Geht es mit der Aktienrente nicht genau darum, die gesetzliche Rente OHNE Umverteilung zu stabilisieren?



    Die Beamtenpensionen sind sehr komfortabel. Würde die Einbeziehung der Beamten die gesetzliche Rente nicht zusätzlich belasten? Oder sinken die Pensionen dann auch von 70 auf knapp 50% des Einkommens?



    Wäre auch eine Mindest-und eine Höchstrente für alle (Beamte, Selbständige, Angestellte) denkbar? Wenn mensch sich dann zusätzlich noch privat absichern kann, wäre es gerecht gegenüber denen, die das nicht können.

  • Bisheriges Rentenmodell basiert dynamisiert auf Wachstumserwartungen der Bevölkerung, subventioniert exportorientierter Wirtschaft nach 1945 zunächst zugunsten inzwischen zulasten Mehrheitsbinnenkaufkraft imittlerweile gegen EU-; IWF-, WTO-Regeln, allein finanziert durch paritätische Arbeitnehmer-, Arbeitgeberbeiträge in Rentenkasse betrieblicher und staatlicher Gesetzgebung, unter Ausschluss Beamter, Freiberuflern, MdBs, zulasten Klima, Pflanzen--, Tierweltdiversität, Umwelt Das war das ist nicht mehr seit Klimawandel von Menschenhand über fossilbefeuerte Industrialisierung durch CO2 Emissionen in die Atmosphäre mehr Gefahr für Leib, Leben auf Erden bewirkt als mindert. Da scheint im Rentensystem kapitalbasiert zusätzliche Säule zugunsten Binnenkaufkraft als Motor für klimaneutrale Kreislaufwirtschaft naheliegend, wenn, dann aber nur, wenn die durch die Allgemeinheit über Steuern durch inflationsmindernde Überhangkaufkraft Abschöpfung Vermögender und nicht inflationstreibend über staatliche Neuverschuldung 12 Milliarden €/anno finanziert wird, den Zugang Miete, Preise treibend zu Vermögenswerten Immobilien, Grund, Boden, Aktien für breite Schichten unerschwinglich macht

  • Wenn man Beamte in das gesetzliche System übernimmt, kann man denen nicht einfach zusätzlich 18,6 Prozent vom Lohn abziehen. Wahrscheinlich hätte man dann bald keine Polizisten, Soldaten, Finanzbeamten usw. mehr. Gut, der Arbeitgeber, hier der Staat, müsste ja die Hälfte übernehmen, also nur 9,3 Prozent weniger, auch dann wird es Probleme geben, den öffentlichen Dienst für gut qualifizierten Nachwuchs attraktiv zu halten. Also wird der Staat erst mal die Gehälter der neuen Beamten entsprechend aufstocken müssen. In jedem Fall wird es teuer für die öffentlichen Haushalte.



    Das Problem wurde seit Jahrzehnten von einer Regierung zur nächsten verschoben, keiner hat sich da dran getraut. Auch weil Beamte für den Staat erst mal billiger sind wie Angestellte.



    Sorry, das Problem ist so komplex, da bräuchte es schon etwas mehr Raum, als einen relativ kurzen Artikel um es umfassend darzustellen zu können.

    Mir fällt als Lösung eigentlich nur Migration ein, bringt Beitragszahler und wenn man die Leute entsprechend ausbildet auch Fachkräfte. Kostet aber auch erst mal Geld, könnte aber ein Chance sein das Rentensystem allmählich umzubauen.

  • Die Beitragsbemessungsgrenzen sind eine extreme Ungerechtigkeit bei allen Sozialversicherungen.

    • @KnorkeM:

      Bitte erläutern Sie warum das eine extreme Ungerechtigkeit ist.

      Beispiel gesetzliche KV. Jemand der den höchsten Satz bezahlt bekommt bekommt auch keine besseren Leistungen.



      Also man/frau zahlen 1000€ mehr und sitzen im selben vollen Wartezimmer.



      Auch würde das die Abschaffung der privaten KV für gutverdienende Arbeitnehmer bedeuten.



      Also die PKV nur noch für Beamte und Selbständige? Das kann auch nicht die Lösung sein.



      Das gleiche bei der Rente, da auch dort irgendwann die Maximalrente erreicht würde.



      Auch hier würden die gutbezahlten Arbeitnehmer benachteiligt werden.

      Anders sehe ich es bei den Steuern, da sehe ich es als gerecht an, dass die die mehr verdienen, auch mehr Steuern bezahlen.

      • @Whatever1984:

        Es gibt keine Maximalrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Natürlich kann man nicht mehr Rentenanwartschaften erwerben, als wenn man im gesamten Erwerbsleben durchgehend ein beitragspflichtiges Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielt (dann liegt die Rente brutto etwa bei 3.500 Euro). Aber wenn es keine Beitragsbemessungsgrenze mehr gäbe, könnte man theoretisch unbegrenzte Rentenansprüche erwerben.

    • @KnorkeM:

      In der Schweiz zahlen selbst Millionäre 10 % ohne entsprechende Ansprüche. Kann man machen, nur sind dort die Steuern wesentlich niedriger. Deswegen wird das akzeptiert. Bei Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze entstehen auch höhere Ansprüche, ein Nullsummenspiel

  • Altersarmut ganz oder teilweise zu verhindern, das findet grundsätzlich jegliche Unterstützung. Im vorliegenden Fall, jedoch nicht nur hier, generell, müssen (ebenfalls) die umgebenden Umstände berücksichtigt werden. Eines dieser Umstände ist Abhängigkeit. Sollte sich nämlich beispielsweise die Wirtschaft nicht ändern, hin zu "Grün", und sich das Politische als mächtigste Instanz aus der Rente (unter Verweis auf den Kapitalmarkt) zurückziehen, dann hängt die Altersvorsorge an den neoliberalen Konzepten, die auch bereits heute (zB Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik) politisiert und gegen die Menschen gerichtet werden. Es gibt auch eine Kurzform aus einem anderen Blickwinkel: an der Attraktivität der AfD wird sich so nichts ändern.

  • Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist und mehr als die monatliche Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt jetzt schon "den selben" Beitrag wie jemand, dessen Einkommen so hoch ist wie diese Grenze. Gemeint ist offenbar die Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen, sodass das gesamte Einkommen beitragspflichtig ist. Kann man machen, aber dann erhöhen sich auch die daraus resultierenden Rentenansprüche entsprechend. Und die Erweiterung der Personengruppen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, bringt ebenfalls eine Erhöhung der Ausgaben der Rentenversicherung mit sich, weil diese weiteren Einzahler dann auch entsprechende Rentenansprüche erwerben. Es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Beitragspflichten ohne entsprechende Leistungsansprüche der Beitragszahler.

  • Schade, daß selbst von Journalisten der taz, die für sich in Anspruch nehmen, ehrlich und objektiv zu berichten, "vergessen" wird, die Zweckentfremdung von Rentenbeiträgen der Beitragszahler für "versicherungsfremde" zu erwähnen !!!!!



    ***Unterm Strich machen die Bundeszuschüsse aber nicht wett, dass die Sozialversicherungen für Leistungen aufkommen, die eigentlich von der Allgemeinheit getragen werden müssten, also aus Steuermitteln. 83,7 Milliarden Euro blieben 2002 als versicherungsfremde Leistungen übrig Kein Pappenstiel: Die fehlfinanzierten 83,7 Milliarden Euro entsprechen laut DIW einem "Aufkommen von gut neun Beitragspunkten". Selbst bei der engen Definition bleibe immer noch ein Aufkommen von knapp vier Beitragspunkten. Um diese Größenordnung ließen sich die Beiträge also senken, wenn die Ausgaben der Sozialversicherung richtig finanziert würden.***



    ***Hans Böckler Stiftung /DIW aus 2005 !



    Seit vielen Jahren wird diese Falschfinanzierung nicht mehr erhoben und publiziert (paßt ja auch nicht in die Diskussion um Rentenminderung und ... länger arbeiten etc.)



    PS: Betrifft ja auch nur die gesetzliche Rentenversicherung !

    • @Thüringer:

      Wenn in 2015 133 Milliarden aus dem Bundeshaushalt - also aus Steuermitteln - zugeschossen werden, dann ja gerade um diese "versicherungsfremden" Leistungen zu kompensieren.



      Es ist sicherlich nicht sonderlich effektiv, diese Leistungen aus der Rentenversicherung herauszunehmen, den Bundeszuschuss zu reduzieren, um sie den Berechtigten dann als gesonderte Leistung auf verschiedenen anderen Wegen zukommen zu lassen, oder?

    • @Thüringer:

      Bei einer Steuererhöhung für das s.g. Obere Prozent bin ich dabei.

    • @Thüringer:

      Von welchen "versicherungsfremden" Leistungen sprechen wir konkret?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Fremd-, Mütter-, Hinterbliebenenrente, vorgezogene Renten.



        Im Prinzip alle Leistungen, denen keine oder nur anteilige eigene Beiträge gegenüberstehen. Die hat der Gesetzgeber der RV sozusagen reingedrückt, weil der Auszahlmechanismus bereits definiert ist und keinen weiteren bürokratischen Aufwand benötigt.

        Was nicht erfolgt, ist die Aufstellung dieser Anteile. Dann würde deutlich werden, welche Sozialleistungen der Bund über die RV auszahlt - und eben nicht die Rentenkasse finanziert.

    • @Thüringer:

      Und Ihre Lösung das fehlende Geld woanders einzutreiben (am langen Ende wäre das ja so) wäre welche? Das habe ich gerade nicht verstanden irgendwie.



      Mehr Eigenleistung? Dann ist das Geld ja auch weg für den Einzelnen.



      Bei allem was ich so aus der Ecke höre geht es eigentlich immer darum die gleichteilige Finanzierung auszuhöhlen.



      Damit der mit den 14000 Euro aus dem Beispiel im Artikel NOCH mehr übrig hat was natürlich irgendwo herkommt. Indem man es dem mit 3000 Euro wegnimmt.



      Soll der Pöbel doch Kuchen essen?

  • Ein Quadratur des Kreises. Die Alten sollen geschont werden bei alledem. Und die Jungen, für die in 40 Jahren Schmalhans der Küchenmeister ist? Das ist die eigentliche Schieflage. Im Sinne der Generationenbalance müsste das Eintrittsalter rauf, das wäre ausgleichende Gerechtigkeit. Da traut sich aber keiner ran. Verantwortliche Politik handelt, selbst auf die Gefahr hin, dafür abgestraft zu werden. Das nennt man politische Größe. Der letzte aus diesem Holz war Schröder mit seiner Agenda. Seitdem Populismus pur.

    • @Schö51:

      Genauso habe ich in der 80ern auch geredet.



      Was Sie nun gerne vergessen, dass viele heute viel später mit dem arbeiten beginnen, und mehr Geld in den Konsum, stecken.

      Ich hatte mit 15 eine Ausbildung begonnen und schon ab da begonnen einen kleinen, dynamische Lebensversicherung, Teil fürs Alter anzusparen. Und ich war nicht da nicht die Ausnahme.

      Also wenn ich in Rente gehe habe ich etwa 50Jahre gearbeitet.



      Das reicht definitiv und da können Sie einen späteren Renteneintritt fordern wie Sie wollen.

      Wie wäre es also damit früher anfangen zu arbeiten und sich mehr Gedanken ums Alter, als ums neuste Iphone zu machen.

  • // Der Kreis der Einzahlenden in die Rentenkasse ließe sich erweitern, indem man etwa Beamte, Bundestagsabgeordnete oder Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufnimmt. //

    Wer bezahlt bei Selbstständigen den Arbeitgeberanteil? Im Grunde heißt das, Selbstständige zahlen alles oder eben nur die Hälfte und haben dann auch nur einen halben Anspruch.



    700 Bundestagsabgeordnete machen den Bock aber auch nicht fett.



    Bei Beamten müsste der Staat aber die Beamtenbezüge drastisch erhöhen wenn diese in die Rentenversicherung einbezahlen sollen.

    Ich geben zu keine Lösung zu haben.

    • @Der Cleo Patra:

      "Bei Beamten müsste der Staat aber die Beamtenbezüge drastisch erhöhen wenn diese in die Rentenversicherung einbezahlen sollen."

      Warum zur Hölle denen noch mehr Geld schenken? Vergleichen Sie doch bitte die Besoldungstabelle Bund und den TVöD Bund. Ein Beispiel: A13 derzeit 5046, E13 4653 (oder so). Der Bund behält also etwa die 9% AG-Anteil ein, die Angestellten zahlen noch Mal 9% und die Beamten jammen, dass sie in der "Wirtschaft" viel mehr verdienen würden, bevor sie pünktlich um 15:45 Feierabend machen.

      • @Wurstprofessor:

        "Warum zur Hölle denen noch mehr Geld schenken?" Ich erkläre es Ihnen an einem Zahlenbeispiel:

        Beamte: A13 (Bund) 5046.30 € brutto -> 3907.97 € netto

        Wenn Sie die Beamten in die Sozialversicherung überführen wollen, dann sollte für die Beamten am Ende ja das gleiche Netto rauskommen. Ansonsten wird das schwierig mit der Personalrekrutierung (angestellt sein ist ja meist nur ein Übergang zum Berufseinstieg).

        Um ein Netto von 3900 € zu erhalten müsste das Arbeitgeberbrutto bei 6500 € oder so liegen.



        Die Differenz von 5000 € (Brutto alt) zu 6500 € (Brutto neu) wäre dann vom Staat zusätzlich draufzulegen.

        Kurzfristig bis mittelfristig sind Beamte für den Staat günstiger, weil der Saat keine Sozialabgaben leisten muss. Nicht beachtet werden dabei natürlich die (langfristigen) Pensionslasten. Diese werden aber tw. am Kapitalmarkt durch langfristige Anlagen erwirtschaftet anders als beim Umlageverfahren.

        • @Chris McZott:

          Sie gehen davon aus, dass die eklatante Besserstellung der Beamten, jedenfalls gegenüber den TVöD-Angestellten, die in gleicher Funktion arbeiten, in jedem Fall erhalten werden muss. Ich frage Sie: warum?

          • @Wurstprofessor:

            Obwohl ich auch mal Beamter war, bin ich kein absoluter Verfechter der finanziellen Sonderstellung der Beamten. Man kann, bis auf die hoheitlichen Verpflichtungen (Streikverbot etc) die Privilegien abschaffen.

            Nur wird man für eine lumpige E 13 TVöD (oder gar TVL) keine gesuchten Fachkräfte rekrutieren können oder jemanden für den anstrengenden Lehrer- oder Polizeiberuf begeistern.



            Angestellte Führungskräfte, bei denen die Verbeamtung z.B. altersbedingt nicht mehr möglich war, haben daher auch einen AT-Vertrag.

            Dass Angestellte und Beamte flächendeckend in gleicher Funktion arbeiten ist eigentlich eher die Ausnahme. Üblicherweise starten Berufsanfänger (v.a. im höheren Dienst) als Angestellte mit der Perspektive auf Verbeamtung ("Kommt Zeit kommt Rat..")

            Es gibt natürlich die Fälle wo das alters- oder gesundheitsbedingt nicht klappt (die haben dann wirklich Pech) oder generelle Sondersituationen wie nach der Wende in den ostdeutschen Ländern, wo z.B. Lehrer gar nicht verbeamtet wurden, was bis heute zu vielen "Altfällen" dort führt.

            Sonderlocken wie PKV/Beihilfe und Pension müssen nicht unbedingt sein. Eine deutlich höhere Bezahlung als der TVL hingegen schon.

    • @Der Cleo Patra:

      // Wer bezahlt bei Selbstständigen den Arbeitgeberanteil? //



      Wer bezahlt bei Arbeitnehmern den AG-Anteil? Der AG rechnet diesen Anteil selbstverständlich zu den Personalkosten, genauso wie die gesetzliche Unfallversicherung etc. Erwirtschaftet werden muss der aber trotzdem vom AN.

  • Eine aktienbasierte Teilfinanzierung funktioniert in anderen Ländern gut. Darum kann es , sofern der Aktienpool eine Balance zw. Risiko und Chance hat und regelmäßig gepflegt wird, auch in D funktionieren.

    Im Übrigen sollte sich das Rentenaufkommen am individuell eingezahlten Kapital in die Rentenkasse orientieren. Dafür muss jeder/jede selbst sorgen. Das ist schlicht Eigenverantwortung. Wer nicht genug verdient, einfach den Job wechseln; Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es genug. Wenn dann niemand mehr Pakete ausfahren will, weil die Bezahlung skandalös niedrig ist, gibts eben keine Pakete mehr oder die Zustellerunternehmen müssen die Löhne raufsetzen und die Kunden mehr zahlen. Wer die größte Zeit seiner Erwerbsbiographie im Niedriglohnsektor oder mit Tätigkeiten verbringt, die keine ausreichende Vorsorge zulassen, ist selbst schuld.

  • Bezüglich der höheren Bemessungsgrenze: Wer mehr einzahlt, bekommt auch mehr Rentenpunkte und bekommt somit am Ende auch mehr ausgezahlt. Eine höhere Bemessungsgrenze verlagert also nur das Problem in die Zukunft, löst es aber nicht.



    Ähnlich sieht es bei Selbstständigen aus: Aktuell zahlen diese indirekt >25% ihrer Steuern mit in die Rentenkasse ein („Rentenzuschuss“), bekommen dafür aber keine Rentenpunkte. Wenn man sie jetzt dazu verpflichtet in dieses Umlagesystem zusätzlich für Rentenpunkte einzuzahlen, hat man zwar erstmal mehr Geld zur Verfügung, das verteilt werden kann. Dieser Vorteil verpufft aber, sobald auch die Selbstständigen beginnen in Rente zu gehen. Sprich: Ja, man kann Selbstständige dazu nötigen in diesen maroden Mist einzuzahlen, aber nein, daraus ergibt sich kein großer Vorteil.



    Wo man tatsächlich Kosten optimieren kann, ist bei den Beamten, indem man sie aus der Pension in die Rente holt und die staatlichen Pensionszahlungen gleichverteilt in die Rentenkasse umlenkt. Auch die massiv subventionierte Privatkrankenkassenversicherung für Beamte (2/3 der Krankenkosten zahlt der Staat) sollte aufhören und Beamte sollten in die GKV übergeben werden.

    • @Vae Victis:

      Schlechterstellung der Beamten in der Beamten-Republik Deutschland? Eher kommt die sozialistische Weltrevolution

  • Wenn die Ampel Koalition an irgendetwas zerbrechen sollte, dann wird es diese Rentenreform sein.

    Meine steile These:



    Nur die CDU konnte einen Atomausstieg wirksam beschließen, nur die SPD konnte den Sozialstaat reformieren (Hartz IV), nur die CDU wird eine Energiewende wirklich durchsetzen können- aber das macht sie bisher nicht.



    Die Rentenreform der SPD mit steigenden Beitragssätzen wird aber der Sargnagel der Koalition.

    Anstatt bestehende Steuern für Reiche und multinationale Firmen einzutreiben, die Rentenbeiträge der Arbeiterinnen und Arbeiter anzuheben ist schreiend ungerecht und niemandem zu vermitteln.



    etzt kämpft ausgerechnet die FDP, unter falschem Vorwand, für sinkende Rentenbeiträge der ArbeitnehmerInnen.



    Die Welt ist verkehrt und kaputt.

  • Wenn ich noch einmal höre, dass ArbeitgeberInnen und Arbeitnehmer sich den Rentenbeitrag teilen, drehe ich durch.

    Er ist Teil des Bruttolohns!!!

    Ich kann nicht mehr.

    • @So,so:

      Ist er nicht. Oder bekommen sie eine Lohnerhöhung, wenn die Sozialversicherungsbeiträge erhöht werden und ihr Arbeitgeber mehr zahlen muss? Nein, natürlich nicht. Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber steigen, ihr Bruttolohn bleibt gleich. Ist doch nicht so schwer zu verstehen.

  • Mehr Rente für Leute die viel gearbeitet haben!

  • "Fast 133 Milliarden Euro plant die Bundesregierung laut ihrem Haushaltsentwurf allein im Jahr 2025 als Zuschuss für die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter." Davon allerdings der weitaus größte Teil für Versicherungsfremde Leistungen.