„Rasse“ im Grundgesetz: Eine rassistische Debatte
Die Grünen fordern, „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu entfernen, nicht alle sind einverstanden. Beschämend, dass wir darüber debattieren müssen.
Es könnten zwei so wichtige Sätze sein: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Eigentlich, würde da nicht das Wort „Rasse“ im dritten Artikel des deutschen Grundgesetzes stehen.
Es ist beschämend, es überhaupt schreiben zu müssen, aber: Es gibt keine „Menschenrassen“! Jahrhundertelang wurden Menschen in gute und schlechte unterteilt, das soziale Konstrukt von Rassifizierung galt als Legitimation für die Sklaverei oder den Kolonialismus, Nazis benutzten es, um Millionen Juden zu ermorden.
Dutzende Male ist der Text des Grundgesetzes in den letzten Jahrzehnten verändert worden, doch das Wort „Rasse“ hat jede Änderung überlebt. Die Grünen wollen das nun – endlich – ändern. Darüber entspinnt sich jetzt jedoch eine Debatte. Eine Debatte, die wie das debattierte Wort selbst von rassistischem Denken geprägt ist.
Viele Politiker:innen haben sich der Forderung nach Streichung des Begriffs angeschlossen. Kritik daran kommt aber nicht nur von den Braunen. Auch SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist dagegen: „Rasse“ sei heute als sprachlicher Anknüpfungspunkt für Rassismus für alle verständlich. Innenminister Horst Seehofer befürchtet „Missverständnisse“, wenn der Begriff gestrichen werde. Und der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, sagt, gerade weil der Begriff nicht „wissenschaftlich korrekt“ sei, sei er besonders wirkkräftig.
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Scheinargumente, mit denen rassistisches Wording erhalten bleiben soll. Dabei gebe es passendere Formulierungen, wie „rassistische Diskriminierung“. Statt langer Debatten, sollte der Begriff sofort gestrichen und ersetzt werden. Und zwar nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im Antidiskriminierungsgesetz, im Strafgesetzbuch und im allgemeinen Sprachgebrauch.
Wie verbreitet das rassistische Wording trotz allem ist, zeigt ein Blick in Berichte der vergangenen Tage: Die FAZ, der Tagesspiegel oder auch die Welt schreiben von „Rassenunruhen“ in den USA. Einerseits eine schlechte Übersetzung von „race riots“, anderseits die Fortschreibung des rassistischen Konzepts von „Rassen“. Dabei ist es so einfach: antirassistischer Protest!
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