Begriff „Rasse“ im Grundgesetz muss weg: Rassismus verbieten, aber wie?
Der falsche Begriff „Rasse“ soll aus dem Grundgesetz verschwinden. Die Suche nach einer sinnvollen Alternative dauert jedoch an.
Freiburg taz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Diskriminierungen „aus rassistischen Gründen“ im Grundgesetz verbieten. Zugleich soll in Artikel 3 der anrüchige Begriff „Rasse“ gestrichen werden. Kritiker befürchten jedoch, dass die geplante Änderung das Schutzniveau senken könnte.
Derzeit heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Doch seit über zehn Jahren wird in Deutschland diskutiert, den Begriff „Rasse“ hier zu streichen. Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es schließlich keine menschlichen „Rassen“. Die Diskussion gewann aber erst ab Februar 2020 nach den rassistischen Morden von Hanau eine gewisse Dynamik.
Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von Grünen und Linken. Sie wollen in Artikel 3 statt von „Rasse“ von „rassistischer“ Benachteiligung sprechen. Das Gleiche schlägt ein gemeinsamer Bundesratsentwurf von Hamburg und Thüringen vor. In der Bundesregierung einigten sich Justizministerin Lambrecht und Innenminister Horst Seehofer (CSU) im Oktober, dass der Begriff im Grundgesetz ersetzt werden soll. Offen blieb, welche neue Formulierung die Bundesregierung vorschlägt.
Zentralrat der Juden warnt vor Verschlechterung durch eine neue Formulierung
Vorige Woche hat Lambrecht nun einen „Diskussionsentwurf“ zur Streichung des Begriffs aus Artikel 3 vorgelegt. Damit werde klargestellt, dass dem Grundgesetz keine auch nur indirekte Bestätigung eines Konzepts von menschlichen „Rassen“ entnommen werden könne. Stattdessen soll künftig die Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ verboten sein, so das Ministerium, wie es bereits in den Landesverfassungen von Brandenburg und Sachsen-Anhalt formuliert wird.
Lambrecht gab zahlreichen Verbänden und Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme – und setzt eine Frist von nur drei Tagen. Eine Stichprobe der taz bei wichtigen Akteuren ergab, dass zumindest der Zentralrat der Muslime und der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) den Vorschlag der Ministerin unterstützen.
Andere befürchten dagegen, dass Lambrechts Vorschlag das Schutzniveau sogar absenke, so der Zentralrat der Sinti und Roma, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und das Deutsche Institut für Menschenrechte. Lambrechts Formulierung „aus rassistischen Gründen“ klinge so, als ob eine rassistische Intention erforderlich sei. Unbewusste Benachteiligungen seien dann – anders als bisher – vielleicht nicht mehr erfasst.
Auch mittelbare Diskriminierung durch scheinbar neutrale Anforderungen (etwa an die Muttersprache) wären möglicherweise nicht mehr verboten. Das Justizministerium weist die Kritik zurück. Es gehe um rassistische „Gründe“, nicht um rassistische „Beweggründe“.
Dennoch plädieren das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma für eine andere Formulierung. Sie wollen lieber von „rassistischen“ Benachteiligungen sprechen, so wie es auch Grüne und Linke vorschlagen. Die Antidiskriminierungsstelle will zudem die Formulierung „rassistische Zuschreibung“ in Betracht ziehen.
Ein Schritt in die falsche Richtung?
Für den Zentralrat der Juden hatte dessen Präsident Josef Schuster im letzten Juni die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ noch begrüßt. Zu Denken gab ihm dann aber die Warnung von Stephan Harbarth, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Grundgesetzänderung die rechtliche Lage „durchaus zum Schlechteren verkehren“ könne.
Deshalb plädiert der Zentralrat der Juden nun vor allem für Vorsicht und gegen übereilte Beschlüsse. Es bedürfe „weiterer fundierter juristischer Gutachten“, um die Folgen einer Änderung abschätzen zu können, heißt es in der Stellungnahme des Zentralrats.
Auch das Bundesinnenministerium (BMI) hatte sich vorige Woche über das Vorpreschen von Lambrecht geärgert. Der Vorschlag sei dem BMI nicht bekannt gewesen. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung dauerten noch an.
Leser*innenkommentare
N Archie
Einfach "zugewiesene Rasse", denn genauso ist es. Rassen existieren zwar biologisch nicht, aber es ist eine Tatsache, dass jeder Mensch immernoch eine von der Gesellschaft zugewiesen bekommt und entprechend behandelt wird. Ausserdem sollte dann "Diskriminierung aufgrund der kulturellen und ethnischen Hekunft" extra aufgeführt werden, da das zwei völlig verschiedene Dinge sind - zwar gibt es bei den meisten Kulturen und Ethnien eine allgemein verbreitete Vorstellung, wie deren Mitglieder auszusehen hätten, aber immer auch jede Menge individuelle Ausnahmen.
Running Man
Wie wäre es mit: "... Hautfarbe und anderer ethnischer Merkmale ..."?
rero
@Running Man Es gibt keine objektiv feststellbaren ethnischen Merkmale.
Die Ethnie, zu deutsch "Volk", ist eine fiktive (!) Gemeinschaft, deren Merkmale meist nur relativ sind.
Hautfarbe gehört fast nie dazu, auch wenn die Hautfarbe in vielen Ethnien sehr homogen ist.
Jossi Blum
@Running Man Warum muss man auf irgendeine "andere" Hautfarbe oder "andere" ethnische Merkmale hinweisen? "Andere" bedeutet letztendlich eine Abweichung von der "Norm". Menschen kommen in allen möglichen Varationen vor - sowohl ihr Aussehen, ihre Geschlechter, ihre geschlechtliche Identität, etc. pp
Running Man
@Jossi Blum Es ist zwar nicht so gemeint, wie Sie es interpretieren, aber man kann es auch umformulieren: "Niemand darf aufgrund ethnischer Merkmale (z. B. Hautfarbe) benachteiligt oder bevorzugt werden". Das Wort "Hautfarbe" würde ich ausdrücklich nennen, weil dieses Merkmal ein häufiger Auslöser von Diskriminierung war und ist.
Jossi Blum
Wenn der Begriff "Rasse" für die Menschen gestrichen wird, was ich okay finde, dann bitte auch für Tiere. Dann gibt es auch keine "Hunderassen" und auch keine "Rassekatzen" mehr, sondern nur noch Hunde und Katzen. Und den Begriff "rassig" (= feurig) auch gleich vom Duden streichen.
Suchender
@Jossi Blum Genau, die Argumentation den Begriff "Rasse" für Menschen zu streichen ist die, daß alle Menschen von einer kleinen Menschenschar aus Ostafrika abstammen.
Aber dies ist bei Hunden, Katzen und Pferden auch so, sie stammen alle vom Wolf, von der Falbkatze und vom Urpferd ab.
Solange Menschen unterschiedlich aussehen wird es Rassismus geben welche Begrifflichkeiten auch immer verwendet werden.
Lowandorder
@Jossi Blum An letzteres hatte ich auch schon gedacht - aber doch nicht ganz!
Da langt ja das - Streichen eines!
Buchstabens - r - vollunjanz.
kurz - “echt assig.“ Werner Brösel - seiner Zeit mal wieder weit voraus.
Röhrig teert das Dach - 😂 -
m.youtube.com/watch?v=pJg8MypPv2E
Tjaja - da kann nich ein dscheden mit um - 🤪 -
fly
In den Kommentaren und implizit auch im Gesetzentwurf wird das Wort "rassistisch" genutzt, um Benachteilungen aufgrund eines äußern Merkmals, typischerweise der Hautfarbe, auszuschliessen.
Ferner wird es genutzt, weil es von dem Wort "Rasse" abgekoppelt wurde, für den Vorgang der Benachteilung, bzw. Zuschreibung.
Aber der Wortstamm wird noch lange zu Unklarheiten führen.
Man könnte sich auf die Intention beziehen: "Niemand darf aufgrund äußerlicher Merkmale,....., benachteiligt werden."
Dann ist auch ein schiefe Nase inkludiert.
Sven Günther
Hallo Herr Rath,
eine kurze Frage, das Wort race kommt in einigen internationalen Abkommen, der die Bundesrepublik angehört, vor.
Zum Beispiel in der Antirassismus-Konvention der UN.
"for the achievement of one of the purposes of the United Nations which is to promote and encourage universal respect for and observance of human rights and fundamental freedoms for all, without distinction as to race, sex, language or religion,"
www.ohchr.org/EN/P...st/Pages/CERD.aspx
Wenn Deutschland ein anderes Wort nutzt, führt das nicht zu Problemen?
Lowandorder
@Sven Günther Er nu wieder - aus der Hüfte - noch vor Mame-WE - Gelle! - 🤫 -
kurz - Wie heißt es so schön in dem bekannten Märchen? =>
“Das hat dir der Teufel gesagt!“
Aber bitte nicht gleich in alter Übung binär in zwei Teile zerreißen! Newahr. - 🍷 - 🍷 -
Die Welt wäre echt ärmer & noch kälter!
unterm—-Überbrückungsdarlehn - z.B. -
www.bundestag.de/r...60-06-pdf-data.pdf - servíce
Lowandorder
Ok. Ok. “Juristen sind konservativ“ - stellte gerade postjob Thomas Fischer kurz&bündig fest - anschließe mich!;)
Wie schön “ Juristen Welterklärer, Problemerfinder, Bedenkenträger“ - 🥳 -
www.spiegel.de/pan...-9782-b171e6e44e03
Fragt sich zunächst mal:
“ Was gelangt wann und warum in eine Verfassung, was wird warum nicht in ihren Text aufgenommen? Gibt es notwendige Verfassungsinhalte?…“
& Däh =>
“ Josef Isensee stellt bündig fest: „Es gibt keine vorstaatliche Norm, die vorschriebe, was in einem Staatsgrundgesetz stehen müsse und dürfe und was nicht.“3 Hermann Heller führte in seiner Staatslehre 1934 aus: „Die Verfassungsurkunden enthalten zwar typische Inhalte; theoretische Grundsätze für einen Vorbehalt des Verfassungsgesetzes existieren aber nicht. Darüber, was die Verfassungsurkunde regelt, ent- scheiden, wie beim allgemeinen Gesetzesvorbehalt, die Tradition, die politische Zweckmäßigkeit, die Machtlage und das Rechtsbewußt- sein.“
Der von mir eher nicht geschätze Josef Isensee hat recht. Hermann Heller aber weist wie immer über den Text hinaus in Richtung “Sein & Sollen“ & damit auch zu Änderungen.
(Zitate => intr2dok.vifa-rech...-3-8452-7807-0.pdf -
&
“Durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz etwa in der Präambel oder Artikel 146 verändert. Das Grundgesetz ist seit der Ausfertigung am 23. Mai 1949 rund 60 Mal geändert worden. 1949 bestand es aus der Präambel und 146 Artikeln.“
& Übersicht =>
grundgesetz.wordpr...erungen-seit-1949/
&
“ Das Grundgesetz wurde schon erstaunlich oft geändert“ 21.05.2019 Sven Felix Kellerhoff Leitender Redakteur Geschichte
www.welt.de/geschi...ab-es-bereits.html (sorry;)(
kurz - Hermann Heller hat sich - “Staatslehre“ - noch dezidierter geäußert. Lasset •
Nobodys Hero
Es werden immernoch Menschen aus Ihrer neuen Heimat abgeschoben. Seenotretter werden kriminalisiert, die Umwelt hat mit Plastik und Klimaerwärming zu kämpfen, rechte Terroristen treiben ihr Unwesen und wir glauben wirklich mit einem Begriff im Grundgesetz etwas besser machen zu können. Ich finde es gut wenn der Begriff ersetzt wird, aber man sollte sich nicht zu lange damit aufhalten. Ersetzt es oder lasst es, aber schafft was...!
ichier
"Niemand darf benachteiligt werden."
Fertig.
Was soll dieser exklusive Scheiß? Wo ist z.B. das Alter? (Siehe Wahlrecht.)
Meinetwegen noch: "Ausnahmen regelt das Gesetz."
Horstl Fambacher
@ichier Danke! Das spricht mich sehr an.
Kurz, direkt, allumfassend, punkt.
Jetzt grübel ich die ganze Zeit welche Ausnahmen denn gesondert geregelt werden müssten, mir fällt immer noch nix ein.
Ändern, umsetzen, loslos liebe Vertreter*innen!
Suchender
@ichier Wenn jemand bei einer Bewerbung wegen schlechterer Zeugnisse benachteiligt wird soll das auch verboten sein? Oder soll das dann auch näher geregelt werden?
Oder wenn ein Bewerber nicht genommen wird weil er dem Personnalchef einfach nur unsympatisch ist? Auch verboten?
Nein, so geht das leider nicht.
rero
@ichier Ist Ihnen bewusst, was Sie dann alles gesetzlich regeln müssten?
Eine Legislaturperiode würde dafür bestimmt nicht reichen.
Linksman
Lösung:
Tausche "Rasse" gegen "Ethnie" - fertig.
Gern geschehen!
Ein alter Kauz
@Linksman Natürlich ist "Rasse" ein inhaltlich falscher und "Ethnie" ein inhaltlich schwammiger Begriff. Unabhängig davon sind die beiden Begriffe aber auch an unterschiedlichen Kriterien festgemacht:
"Rasse" ist ein Begriff, der davon ausgeht, man könnte die Menschheit aufgrund biologischer Unterschiede in klar umrissene Kategorien einteilen. Der Begriff der Ethnie geht nicht unbedingt nur von vermeintlichen biologischen, sondern auch und speziell von kulturellen Kriterien aus. Ein konsequenter Rassist, der etwa Italiener in eine "romanische Rasse" einordnen würde, würde ein italienisch aufgewachsenes Adoptivkind mit deutschen leiblichen Eltern nicht mit derselben Rasse-Zuschreibung wie seine Adoptiveltern versehen, obwohl er es aufgrund seiner kulturellen Prägung vielleicht als "italienischer Ethnizität" einordnen würde.
Das obige Beispiel geht natürlich davon aus, dass auch krude Ideologien von manchen Leuten in pedantischer Art und Weise vertreten werden. Davon muss aber auch das Grundgesetz ausgehen und diese Leute gezielt ansprechen und in die Schranken verweisen. Deshalb muss es - obwohl aus wissenschaftlicher Sicht die genetische Diversität der Menschheit nicht sinnvoll mit dem Rassebegriff beschrieben werden kann - trotzdem davon ausgehen, dass Leute mit dem Rassebegriff operieren. Und es muss wirksam verbieten, dass die fälschliche Annahme menschlicher Rassen zur Diskriminierung vermeintlich rassefremder Personen führt.
Suchender
@Linksman Tausche Rassist gegen Ethniesist.
Same procedure.
01349 (Profil gelöscht)
Gast
@Linksman Tausche "Rasse" gegen "Abstammung".
4813 (Profil gelöscht)
Gast
@Linksman Gott sei Dank dürfen sie das Grundgesetz nicht umschreiben.
Rudolf Fissner
@Linksman Zu welcher Ethnie gehört denn ein in Deutschland aufgewachsener Deutscher mit dunkler Hautfarbe?
rero
@Linksman Wo ist da die Lösung?
HopeDrone
Ich halte den Begriff der Rasse lediglich für überholt und im allgemeinen durch Ethnie abgelöst. Mich wundert, dass rassistisch und Rassismus dagegen kein Problem darstellen, was nach meiner Sprachlogik aber dann auch so sein müsste.
Was den Artikel 3 angeht frage ich mich, weshalb die Rasse nicht einfach gestrichen wird, was eine Ethnie ausmacht lässt sich m. E. bereits von Sprache, Heimat, Herkunft, Abstammung und Glauben ableiten. Bedarf es da noch dem Einschub der "Rasse" / Ethnie oder Volksgruppenzugehörigkeit (... whatever...) im Gesetzestext?
Ein alter Kauz
@HopeDrone Der Rassebegriff ist durchaus von anderer Art als "Sprache", "Heimat", "Herkunft", "Abstammung" und "Glaube". Der Begriff der Abstammung kommt vielleicht nahe dran, kann aber auch uneindeutig sein, wenn es um adoptierte Personen geht:
Man halte sich folgendes Beispiel vor Augen: Jemand der im Prinzip ein typischer Deutscher ist, also deutschsprachig, in Deutschland geboren und aufgewachsen, einer der beiden großen christlichen Konfessionen angehörig und in einer durch und durch deutschstämmigen Familie aufgewachsen, kann doch, wenn er adoptiert ist, seiner leiblichen Abstammung nach in andere rassistische Schubladen gesteckt werden als seiner kulturellen Abstammung nach. Was ist, wenn eine solche Person zum Beispiel ihrer leiblichen Abstammung wegen aussieht, wie üblicherweise Leute aus Äthiopien und Eritrea aussehen, obwohl sie aufgrund ihrer Adoptiv-Familie nach weder äthiopischer / eritreischer Abstammung, Herkunft oder Heimat ist, noch mit den dort üblicherweise gesprochenen Sprachen und praktizierten Religionen / Konfessionen zu tun hat? Trotzdem lebt diese Person mit dem Risiko, von rassistisch eingestellten Mitbürgern mit dem Label "Äthiopier" oder "Eritreer" versehen und abgewertet zu werden, allein wegen des Aussehens. Da muss das Grundgesetz einen Riegel vorschieben.
Rudolf Fissner
@HopeDrone Ethnien sind Menschengruppen mit einheitlichen Kulturen und geographischen Bezug. Hautfarbe dabei nicht von Bedeutung, bei Rassismus aber sehr häufig. Ethnie taugt daher nicht als Ersatzbegriff.
Smaragd
@HopeDrone Das Wort "Rasse" impliziert, dass Menschen aufgrund von unveränderlichen, biologischen Merkmalen zu einer bestimmten Gruppe gehören. Dies ist erwiesenermaßen falsch.
Das Wort "Rassismus" bezeichnet hingegen ein sehr reales Machtverhältnis zwischen unterschiedlichen Gruppen. Es prägt unser Denken und Handeln, ob wir das wollen oder nicht. Deshalb muss es Worte geben, um dieses Problem zu benennen -- anders lassen sich Probleme nicht lösen.
Wie wäre es mit dem Ausdruck "aufgrund von rassistischen Zuschreibungen" für den Gesetzestext? Er macht deutlich, dass es sich hier lediglich um Konstrukte in unseren Köpfen handelt, nicht um biologische Fakten.
Das Wort "Gründe" hat an sich schon etwas Legitimierendes, was ich hier unpassend finde.
Budzylein
@Smaragd Ich schließe mich Ihrem Vorschlag an.
Waage69
@HopeDrone Mir sind nahezu die gleichen Gedanken durch den Kopf gegangen, auch das man mit dem Ersetzen von Rasse durch rassistisch doch eigentlich vom Regen in die Traufe käme.
Sprache, Heimat, Herkunft, Abstammung und Glauben decken in dieser Richtung doch nun wirlich alles ab.
Budzylein
@Waage69 Wirklich? Wird ein schwarzer in Deutschland geborener Staatsbürger, dessen Eltern ebenfalls deutsche Staatsbürger sind, dessen Muttersprache Deutsch ist und der der Evangelischen Kirche angehört, von weißen Deutschen wegen seiner Hautfarbe diskriminiert, dann ist das eine rassistische Diskriminierung und nicht eine wegen Sprache, Heimat, Herkunft, Abstammung oder Glauben.
4813 (Profil gelöscht)
Gast
@Waage69 Abstammung ist noch schlimmer, da nicht nur nach "Rasse" selektiert wird, zusätzlich auch noch nach dem Stamm.
Rudolf Fissner
@Waage69 Die Begriffe decken Rassismus eben nicht ab.
Ein "Schwarzer" ein "Weißer" mit gleicher Sprache, Heimat, Herkunft, Abstammung und Glauben unterscheiden sich im Umgang mit ihnen vor allem durch den Rassismus gegenüber dem "Schwarzen".
Natürlich muss daher Rassismus im GG behandelt werden!
Holger Westermann
Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es schließlich keine menschlichen „Rassen“.
Das ist eine steile These. In den letzten Jahren diskutiert man in der Anthropologie, inwiefern sich die Hybridisierung von Homo sapiens mit Neandertalern (in der europäischen Population) und mit Denisova-Menschen (bei asiatischen Populationen) sowie von Neandertaler und noch zumindest zwei weiteren Menschen-typen sowie umhybridisierte Formen unter afrikanischen Populationen auswirkt. Dass die aktuellen Populationen solche unterschiedlichen Hybridisierungen repräsentieren ist unstrittig, was sie bedeuten wird aktuell diskutiert. Zudem ist nicht zu leugnen, dass es unter den Menschen unterschiedliche Ökotypen gibt, die an sehr unterschiedliche Lebensräume angepasst sind - und häufig kann man die physiognomischen Effekte dieser Anpassung a prima vista erkennen. Muss man das Rasse nennen? Nein! Aber jeder andere Begriff wird sehr ähnliches meinen. Eine biologische Realität verschwindet nicht, wenn man das Etikett ändert. Wichtig ist doch, dass (offensichtliche) Unterschiede keine Hierarchisierung rechtfertigen.
Ein alter Kauz
@Holger Westermann Natürlich hat die Menschheit einen großen Genpool, in dem unterschiedliche Typen regional präsenter oder weniger präsent sind. "Rasse" ist aber kein geeigneter Begriff, der Mensch nunmal eine sehr mobile Art ist, das heißt, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft und Genetik nicht völlig und auch nicht annähernd isoliert voneinander sind, sondern oft Nachkommen miteinander zeugen.
Natürlich könnte man das für eine rein akademische Spitzfindigkeit halten, aber der (falsche) Rassebegriff wird nunmal außerhalb der akademischen Diskussion de facto politisch von Leuten instrumentalisiert, die eine bislang nicht gegebene Isolation zwischen den vermeintlichen "Rassen" herbeiführen wollen und das durchaus mit einer Abwertung andersartiger Personen rechtfertigen zu können meinen.
Genau da muss das Grundgesetz gegenhalten. Wie man jemandem, der von einem Rassebegriff ausgeht, erklären will, dass er diesen nicht zur Abwertung / Hierarchisierung verwenden darf, ohne den Begriff selbst zu verwenden, ist natürlich eine schwierige Frage.
nutzer
@Holger Westermann eine Rasse, ist eine Fortpflanzungsgemeinschaft, die obwohl sie könnte nur untereinander Nachkommen hervorbringt.
Genau das ist beim Menschen nicht so. Die Übergänge von allem zu allem sind fließend und waren es auch immer, selbst physiognomische Merkmale sind fließend und häufig nebeneinander auftretend. Es gibt keine abgegrenzten menschlichen Ökotypen (wie immer man das nennen will)
der genetische Abstand von Neandertaler, Denisova und ANM (anatomisch moderner Mensch) war wesentlich größer als heutzutage zwischen jedem x-beliebigen Menschen auf diesem Planeten. Auch eine frühe Vermischung dieser Menschenformen begründet keine Abgrenzung heutiger vermeintlicher Menschentypen.
Das Erbgut von Neandertalern findet sich nicht abgegrenzt nur bei Europäern auch bei Asiaten und neuerdings wurde es auch in Afrika nachgewiesen. Selbst Europäer stammen nicht zu x-Prozent vom Neandertaler ab, sondern bei jedem Europäer variiert der Anteil von X bis Y.
Dass, was wir als Rasse bezeichnen sind äußerliche Merkmale, die bei genauerer Hinsicht nicht einmal eindeutig definierbar sind. Es ist ein Kontinuum.
Rasse gibt es nur bei Haustieren, da wo der Mensch darauf achtet, das es keine Vermischung gibt.
Kaboom
@Holger Westermann Das ist überhaupt keine "steile Tese" sondern vor mehr als 10 Jahren durch das Human Genome Project bewiesen worden. Und der Rest Ihres Beitrages beweist, dass es auch hier - wie meist - hilfreich ist, wenigstens Basiskenntnisse über die Themen zu besitzen, zu denen man Kommentare schreibt.
Holger Westermann
@Kaboom Genau; Basiskenntnisse sind zwingend nötig: www.scinexx.de/new...me-der-menschheit/
cazzimma
@Kaboom Allerdings. Grundsätzliches Problem in Kommentarspalten.
Lowandorder
@Kaboom Klar - wie schon einst sein Lehrer sagte:
“Waas? Dein Vater sagt mit Darwin - der Mensch stamme vom 🦧 🦍 🐒 ab?!
Also er vllt - Ich nicht!“ - 😂 -
unterm—— btw Im Zoo =>
“Wat de Lüü all maakt!“ - sä de Buur.
As hei 'n Aapen säh!“ - servíce - 🥳 -