Mögliche Legalisierung von Cannabis: Kifferrepublik Deutschland?
Endlich geht das Gesundheitsministerium die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel an. Der deutsche Weg könnte eine Blaupause für andere werden.
Es wirkt, als gewinne der Prozess nun an Fahrt: Am Dienstag hat im Bundesgesundheitsministerium die Expertenanhörung zur Legalisierung von Cannabis begonnen. Thema der nichtöffentlichen ersten Runde sollen Gesundheits- und Verbraucherschutz sein. Wenn da alles klappt, könnte Deutschland bald Vorreiter in Sachen Kiffen werden: beim Anbau, beim Handel, beim Konsum. Endlich!
Denn auch wenn Burkhard Blienert (SPD), Drogenbeauftragter der Bundesregierung, den Beginn der Anhörung als einen „erfreulichen Augenblick“bezeichnet, mussten er und viele andere jahrelang darauf hinarbeiten, dass in Deutschland womöglich endlich die Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aufhört und der Staat stattdessen mit einer modernen, gesundheitsorientierten Cannabispolitik beginnt. Kommt jetzt also Geschwindigkeit in die Sache?
Zumindest ist ein rascher Ablauf geplant. Nach der ersten Anhörung kommen bis Ende Juni noch vier weitere zu den Themen Jugendschutz und Prävention, Lieferketten, ökologische und wirtschaftliche Fragen. Außerdem soll es um Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und die Lizenzierung gehen und um internationale Erfahrungen. Wenn die mehr als 200 Experten und Expertinnen aus Suchtmedizin, Suchthilfe, Rechtswissenschaften, Wirtschaft und Verbänden sowie Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen dann durch sind mit ihrem Programm, soll auf dieser Basis ein Eckpunktepapier des Drogenbeauftragten und der Bundesministerien folgen, das als Grundlage für den geplanten Gesetzentwurf genutzt werden kann.
Das alles zeigt: Zumindest im zuständigen Ministerium ist nach einer weitgehenden Pause wegen Pandemie und Ukrainekrieg endlich wieder die im Koalitionsvertrag vereinbarte „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ ein Thema. Selbst Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, lange Zeit nach eigenem Bekenntnis ein Gegner des Vorhabens, drückt jetzt auf die Tube: Hatte er im Februar noch in einem Interview erklärt, dass die Legalisierung dieses Jahr nicht auf der Vorhabenliste seines Ministeriums stehe, so ruderte er zuletzt zurück: Noch in der zweiten Jahreshälfte werde ein Gesetzentwurf vorgelegt, erklärte er. Er habe seine Meinung zur Legalisierung mittlerweile geändert.
Großes Umschwenken
Zuletzt bekam Lauterbach auch fachlicherseits überraschende Unterstützung. Denn unerwartet hat sich sogar die Bundespsychotherapeutenkammer für die Freigabe von Cannabis ausgesprochen. In der Vergangenheit hatten Ärzte und Wissenschaftler dagegen immer wieder vor den Gefahren von Cannabiskonsum, insbesondere bei Heranwachsenden, gewarnt. Trotz des neuerlichen Richtungswechsels: Gleichzeitig betonte der Verband die Gefahren von Cannabis und Alkohol, beide Substanzen sollten zukünftig nur noch in lizenzierten Fachgeschäften vertrieben werden.
Aber selbst wenn sich nun die Beurteilung einer Legalisierung durch Fachleute langsam dreht und die Bundesregierung mit ihren Anhörungen vorprescht – die Hürden bleiben riesig. Anbau, Lieferung und Verkauf, all das erfordert ein groß angelegtes und reguliertes System, das auch für das Vorbild Kanada bei der Einführung erhebliche Probleme mit sich brachte. Zunächst gab es etwa zu wenige Geschäfte, in denen die psychotropen Hanfprodukte an die Kund*innen gebracht wurden. Das, wie auch die hohen Preise sorgten in Kanada dafür, dass der Schwarzmarkt weiter florierte.
Auch die Frage des angemessenen Preises und der Besteuerung ist in Deutschland bisher nicht geklärt. Zudem fordern Aktivisten wie der Deutsche Hanfverband bis heute, dass – damit der Rausch erschwinglich bleibt – zumindest eine gewisse Anzahl von Hanfpflanzen auch auf dem heimischen Balkon erlaubt sein müsse, was weiteren Diskussionsstoff mit sich bringt. Denn es ist ein Widerspruch zu einem regulierten Markt, bei dem die Produkte besteuert werden.
Ebenso dürfte es verkehrsrechtlich noch zahlreiche Hürden geben. Bis heute werden Konsumenten, obwohl sie lange nüchtern sind, mit verkehrs- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen belegt. Doch die Diskussion darüber, was ein angemessener Höchstwert für den Cannabiswirkstoff THC im Straßenverkehr ist, ist noch lange nicht beendet. Zuletzt forderte Helmut Trentmann, Präsident des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, eine 0-Nanogramm-Regel für Cannabis. Allerdings fordert er auch 0.0 Promille für Alkohol im Straßenverkehr. Realistisch ist das sicher nicht.
Doch vor allem stünde eine Legalisierung von Cannabis im Widerspruch zum europäischen wie internationalen Recht. Sollte es gelingen, sich zügig auf einen Gesetzentwurf zu einigen, so wäre Deutschland rechtlich weitgehend ein Vorreiter. Im internationalen Recht gibt es derzeit immerhin ein Beispiel für einen Staat, der psychotrope Substanzen mit einer sauberen juristischen Lösung legalisierte, anders als Kanada, das internationales Recht gebrochen hat und dafür mehrfach gerügt worden ist: Bolivien hat das 2012/2013 mit den Kokablättern getan.
Doch in Europa ist das anders. Selbst in Holland ist Cannabis nicht legal. Es wird geduldet im Rahmen eines Modells, von dem Experten sagen, dass es die Drogen- und Bandenkriminalität fördert, weil es eben nicht legal und damit kontrolliert ist.
Vorreiter Deutschland
In Luxemburg, Malta oder Italien existieren ebenfalls Modelle, die keine wirkliche Legalisierung bedeuten. Als Vorlage für den juristischen Weg, den Deutschland auf EU-Ebene einschlagen könnte, gilt der Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes von 2017, von den Grünen eingebracht, von der Linken unterstützt, aber mit der Mehrheit von Union und SPD abgelehnt.
Das deutsche Vorgehen könnte zu einer Blaupause für andere europäische Länder werden. Es geht dabei um die Auslegung und Neubewertung einzelner Paragrafen, aber auch um die Frage, inwieweit spezifisch nationale Sonderlösungen möglich sind. Dieser Prozess dürfte allerdings nach Einschätzung von Juristen viele Monate dauern, womöglich Jahre.
Vorreiter in Europa wäre Deutschland – wenn die legalen Hürden dann erst einmal überwunden sind – aber auch bei der Distribution. Geplant ist ein lückenloses System, das vom frischen Keimling bis zum Joint in der Hand der Endkonsument*in alles kontrolliert.
Mit einem Aspekt des Kiffens dürfte es angesichts absehbar gründlicher deutscher Regulierungen aber endgültig vorbei sein: Anarchisch ist es dann nicht mehr so wirklich, sich einen Joint anzuzünden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen