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Maja T. beendet HungerstreikVon der deutschen Regierung im Stich gelassen

Konrad Litschko
Kommentar von Konrad Litschko

Außenminister Wadephul muss handeln. Im Fall Maja T. sollten mindestens Hausarrest und ein fairer Prozess in Ungarn möglich sein.

Wo ist die deutsche Regierung? Un­ter­stüt­ze­r:in­nen von Maja T. vor dem Stadtgericht in Budapest im Juni 2025 Foto: Samuel Winter/dpa

B is zuletzt befand sich Maja T. in Isolationshaft. Auch noch im Haftkrankenhaus an der ungarischen Grenze, hinter Stacheldraht, wohin T. wegen des kritischen Gesundheitszustands verlegt wurde. Auch als T.s Herzfrequenz nur noch bei 30 Schlägen pro Minute lag. Als 14 Kilogramm Körpergewicht verloren waren, die Blutwerte kritisch. Als Ärzte mit der Implantation eines Herzschrittmachers drohten.

Es ist daher richtig, dass sich die Thüringer An­ti­fa­schis­t*in am Montag nach 40 Tagen für ein Ende des Hungerstreiks entschieden hat – und für das Leben. Aber die Isolationshaft für Maja T. besteht fort. Und ebenso der Prozess, der T. in Ketten vorführt und mit maßlosen 24 Jahren Haft droht. Und das ist ein Skandal.

Selbstverständlich sind es schwere Vorwürfe, die im Raum stehen. T. soll mit anderen Linken vor zwei Jahren Rechtsextreme in Budapest angegriffen haben, die teils schwer verletzt wurden. Natürlich gehört diese Gewalt aufgeklärt – und im Fall eines Tatnachweises verurteilt. Dieser Nachweis aber ist bis heute nicht erbracht. Der Prozess in Budapest belässt es bei einer oberflächlichen Beweiswürdigung – was den Geruch einer Vorverurteilung nährt.

Zur Erinnerung: Einen Rechtsstaat kennzeichnet, dass über Vorwürfe in einem fairen, ergebnisoffenen Prozess verhandelt wird. Dass bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung gilt. Dass auch Inhaftierte menschenwürdig behandelt werden. Stattdessen wirkt Maja T. dort wie eine politische Geisel, die als nonbinäre, antifaschistische Person perfekt in das Feindbild der rechtsautoritären Orbán-Regierung passt.

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Sogar Italien kümmert sich mehr

Es ist Deutschland, das Maja T. in diese Lage brachte, mit einer Auslieferung, die das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärte. Und das danach nichts tat, um dieses Unrecht zu beheben. Dabei zeigt ausgerechnet das postfaschistische Italien, das es anders geht: Für eine italie­nische Antifaschistin, der ebenso die Angriffe in Budapest vorgeworfen werden, setzte sich Ministerpräsidentin Georgia Meloni persönlich ein – und sorgte dafür, dass sie in Ungarn in einen Hausarrest kam. Auch Frankreich lehnte die Auslieferung eines Beschuldigten nach Ungarn ab. Deutschland schaute der Lage von Maja T. dagegen weitgehend zu.

Die deutsche Regierung und Außenminister Johann Wadephul müssen die politische Einstellung von Maja T. nicht teilen. Aber sie haben eine Verantwortung dafür, ihre Staatsbürger vor Rechtsbeugung und Schauprozessen zu schützen, sie nicht in Isolationshaft versauern zu lassen. Wenn Wadephul nun eine Delegation nach Ungarn schickt, um sich für Maja T. einzusetzen, ist das überfällig. Besser noch wäre es, er würde selbst hinfahren. Und dann dafür sorgen, dass die rechtswidrige Auslieferung korrigiert wird – oder mindestens ein Hausarrest und fairer Prozess in Ungarn möglich wird. Alles andere ist fortgesetzte politische Verantwortungslosigkeit.

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Konrad Litschko
Redaktion Inland
Ressort Reportage und Recherche. Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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34 Kommentare

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  • >Der Prozess in Budapest belässt es bei einer oberflächlichen Beweiswürdigung<

    Ist das so? Es soll ja Videos geben. Ist Maja darauf eindeutig erkennbar? Wenn nein - dann ist sie zu unrecht in Haft. Sonst wohl eher nicht.

    Als Nonbinäre kann sie nicht erwarten in Ungarn als Nonbinäre behandelt zu werden da Ungarn so etwas offiziell noch nicht kennt. Andere Länder - andere Sitten. Weiß man bei der Einreise.

    Die hygiene in Ungarischen Haftanstalten wird den hygienischen Standards in den meisten Haftanstalten der Welt entsprechen. Möglicherweise ist es in Deutschland besser. Saubere Matratze und Bettwäsche sollte sich über das AA regeln lassen.

    • @A. Müllermilch:

      "Es soll ja Videos geben. Ist Maja darauf eindeutig erkennbar?"



      Es gibt mehrere Videos. Die liefen im ungarischen Staatsfernsehen rauf und runter nach der Tat.



      Die Täter waren bei der Attacke vermummt. Die Aufnahmen sind aber relativ gut. Die Täter flüchteten, immer noch vermummt.



      Ein anderes Video zeigt an einer vermeintlich geschützten Ecke Personen, die auf den Aufnahmen einer Kamera von schräg oben zu sehen sind (mutmaßlich eine Außenkamera eines Geschäfts). Diese Personen stehen im Kreis an die Wand gedrückt und entledigen sich Kopfbedeckungen, Tüchern/Schals/Handschuhen und Sonnenbrillen in dem Video.



      Die Personen auf den beiden Videos stimmen in Anzahl und äußerem Erscheinen überein. Ob es weitere Aufnahmen gibt weiß ich nicht.



      Sollte nachgewiesen werden können, dass es sich um die gleichen Personen handelt, könnte man sehr wahrscheinlich auch einzelne Handlungen während der Attacke bestimmten Personen genau zuordnen...

  • Zur Zeit der Auslieferung war Frau Naerbock Außenministerin. Solche Auslieferungen gehen nicht am Außenministerium vorbei. Herr Wadepuhl in dieser Situation verantworlich zu machen, wenn das Problem nicht mehr rückgängig zu machen ist, finde ich schon abenteuerlich. So Nacht und Nebel kann die Auslieferung nicht gewesen sein und das ausswärtige Amt muss eingebunden sein. Ohne die geht eine Auslieferung nicht.

    • @jogi19:

      Es war schon ziemlich "Nacht und Nebel", und die europäischen Justiz- und Exekutivapparate sind untereinander gut genug vernetzt, dass auch Landesbehörden so eine Auslieferung organisiert bekommen, ohne das Außenministerium zu involvieren.

    • @jogi19:

      Das lässt sich auch zeitlich einordnen: Wadephul ist seit dem 6.5.25 Außenminister, davor hatte Baerbock das Amt inne.



      .



      Das Auswärtige Amt hat am 28.6.24 von der Auslieferung Maja Ts erfahren www.bundestag.de/p...zmeldungen-1017302 - es wäre also durchaus auch interessant zu erfahren, was Baerbock in den immerhin 10 Monaten unternommen und erreicht hat, in denen die Angelegenheit in ihrer Zuständigkeit lag.



      .



      》Wenn Wadephul nun eine Delegation nach Ungarn schickt, um sich für Maja T. einzusetzen, ist das überfällig.《



      .



      Der ist nun gerade mal 2½ Monate im Amt, die "Überfälligkeit" sollte also schon eher auf dem Konto Baerbock verbucht werden.

    • @jogi19:

      Doch, doch. Man muss die Person, mit dem "richtigen" Parteibuch verantwortlich machen. Das ist immer so in der Politik.

  • Mir würde schon reichen, wenn es endlich zum Prozess in Ungarn käme.

    • @Trabantus:

      Der Prozess läuft doch bereits seit Februar 2025.

    • @Trabantus:

      Man muss auch prozessfaehig sein. Ich befuerchte, der Hungerstreik hat den Prozess nicht beschleunigt und damit die Zeit in Ungarn verlaengert.

    • @Trabantus:

      Der Prozess gegen Maja läuft schon. Und zwar so, wie er befürchtet wurde: Einseitig und parteiisch.

    • @Trabantus:

      Der Prozeß läuft seit dem 21.2. Und Maja T. lehnt ein Geständenis ab. Das bei dieser Beweislage ist sehr unklug, soll aber von mir keine Vorverurteilung sein. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat schon mutmaßliche Beweise wie Videos und Zeugenaussagen gesammelt. Ein deutscher Haftrichter hat dann Aufgrund des Materials U Haft angeordnet. Danach erst hat Ungarn die Überstellung beantragt. Das Gericht in Budapest hat jetzt die Zeugenvernehmungen und Videos aus Deutschland und vernimmt noch selbst die Zeugen aus Ungarn. Desweiteren liegen deutsche Dokumente der Statsanwaltschaft über Vorstrafen vor. Das sieht alles düster für Maja T. aus

      rsw.beck.de/aktuel...uslieferung-ungarn

  • "Zur Erinnerung: Einen Rechtsstaat kennzeichnet, dass über Vorwürfe in einem fairen, ergebnisoffenen Prozess verhandelt wird. Dass bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung gilt."

    Im Prinzip völlig richtig. Nur hab ich durchaus meine Zweifel, ob dieser Maßstab hier wirklich immer und für jeden so unumstößlich gilt.

    • @Deep South:

      Da stimme ich Ihnen zu.



      Das gilt jedoch nicht nur für Ungarn und andere Länder sondern auch für Deutschland.

    • @Deep South:

      Das Gericht in Ungarn bezieht sich erst einmal aus Akten der Statsanwaltschaft in Deutschland. Diese hat mutmaßliche Beweise erhoben und dann beim zuständigen deutschen Gericht U Haft beantragt. Das Gericht hat dann aufgrund der mutmaßlichen Beweise U Haft erlassen. Danach hat Ungarn einen Überstellungsantrag gestellt.

      Dann das Vefahren ist öffentlich. Und bei versuchtem Mord Zb, ist in Ungarn die 2 - 24 Jahre, in Deutschland aber lebenslänglich. Und lebenslänglich heisst hier nicht 15 Jahre sondern kann länger dauern. Aktuell sitzt jemand sei 33 Jahren ein, und ein anderer 54 Jahre bis zu seinem Tod. Aber Ungarn hat einen falschen Maßstab bei versuchtem Mord?

      Deutschland de.wikipedia.org/w...Mord_(Deutschland)



      Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel.

      Ungarn www.mdr.de/nachric...tsextreme-100.html



      Diese Verbrechen können zusammen mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei und 24 Jahren bestraft werden", erklärt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft MDR Investigativ.

      • @Martin Sauer:

        Mir gings hier nicht um ein irgendein Strafmaß oder wie in welchem Land geurteilt wird. Sondern allgemein um den Umgang mit Verdächtigen und Beschuldigten. Und das nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Presse. Und wenn man in diesem Fall mahnend auf die Prinzipien des Rechtsstaats verweißt, dann ist das eben der Maßstab den man immer anlegen sollte.

  • Was soll Wadephul denn machen? Ungarn hält sich nicht einmal an EU-Gesetze. Deutschland hat keine Druckmittel.

  • Nicht nur von der Regierung im Stich gelassen, sondern von deutschen Behörden böswillig und rechtswidrig nach Ungarn überstellt.

    • @Flix:

      Nicht von personenlosen 'Behörden' wurde sie 'böswillig und rechtswidrig nach Ungarn überstellt' sondern von Rechtsbeugern mit Namen und Dienstgrad.

      • @Fritz Lang:

        Sicher, und die werden sich in „bester“ deutscher Tradition auf Pflichterfüllung usw. herausreden. Im Zweifel verschwinden halt auch ein paar Akten oder Daten werden gelöscht.

    • @Flix:

      Nein, das OLG Berlin hat die Überstellung als rechtmäßig anerkannt. Dagegen hätte der Rechtsanwalt innerhalb von 30 Tagen Rechtsmittel einlegen können, und dann nach noch einmal 30 Tagen die Begründung schriftlich nachreichen. Die Überstellung wäre dann erst einmal ausgesetzt worden.

      Er hat aber erst das Bundesverfassungsgericht angerufen als Maja T. schon im Hubschrauber saß. Die vorläufige Entscheidung kam aber erst als Maja T. schon in Ungarn im Gefängnis saß. Wieso jetzt die Justiz böswilig oder rechtswidrig gehandelt hat verstehe ich nicht.

      • @Martin Sauer:

        Dass das BVerfG kein Verfahren eröffnen und keine Entscheidung treffen konnte ist doch der Tatsache geschuldet, dass die nachmittags auch mal Feierabend machen. Und wenn da nachts jemand anruft, geht halt der Anrufbeantworter ran.



        Grundsätzlich bewusst rechtswidrig scheinen die Beteiligten zum Zeitpunkt der Auslieferung tatsächlich nicht gehaldelt zu haben, wobei laut LTO hier wohl eine rechtliche Lücke zu bestehen scheint, unter deren Ausnutzung die Rechte betroffener Personen erheblich beschränkt werden können (wie hier geschehen).

        Böswilligkeit kann man jedoch schon unterstellen. Die Behörden haben hier einen störungsfreien Auslieferungsprozess über den individuellen Rechtsschutz gestellt. In einer idealen Welt, wäre diese Abwägungsentscheidung nicht möglich gewesen. Da sich hier aber aus bekannten Gründen eine solche ergab, hat man in krassem Missverhältnis entschieden und das kann man durchaus als Böswilligkeit bezeichnen.

        • @drum:

          So ist es. Das Berliner Kammergericht war hier die letzte Instanz des ordentlichen Rechtswegs. Damit war sein Beschluss sofort rechtskräftig und legal vollstreckbar.

          Dass Maja T. dagegen noch eine Verfassungsbeschwerde einlegen konnte, hatte - im Gegensatz zu einer regulären nächsten Instanz - an sich keine aufschiebende Wirkung auf die Vollstreckbarkeit. Die WÄRE durch den Eilentscheid des BVerfG eingetreten, aber der kam halt ein paar Stunden zu spät.

          Insofern durfte die Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt der Übergabe von Maja T. an die österreichische Polizei (ab der sie faktisch in ungarischen Händen war, weil die Österreicher an Weisungen der Ungarn gebunden handelten) rein formal(!) noch davon ausgehen, rechtmäßig zu handeln. Aber dass sie effektiv damit den Verfassungsrechtsweg unterlief, dürfte ihr klar gewesen, und das so offenkundig gezielt zu machen, ist NICHT rechtsstaatlich.

    • @Flix:

      Das ist nicht richtig. Als Karlsruhe entschieden hat, war Maja bereits außer Landes.



      Die Verlegung bei Nacht und Nebel drängt natürlich den Verdacht auf, dass hier Tatsachen geschaffen werden sollten, nichtsdestotrotz war im Moment der Überstellung kein Entscheid vorhanden.

      • @Saskia Brehn:

        Die Personen welche die Überstellung vollzogen haben, haben sich strafbar gemacht und haben bis heute keine Konsequenzen zu tragen. Dagegen leidet T. unter der Rechtsbeugung der deutschen Verwaltungsmitarbeiter.

        • @Sonnenhaus:

          Maja T. wurde aufgrund eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Auslieferungsbeschlusses nach Ungarn überstellt. Formal ist das völlig legal. Dafür ist "Rechtskraft" da, und die gibt es eben auch schon, BEVOR eine etwaige Verfassungsbeschwerde eingelegt nd über e entschieden wird.

          Dass das Verfassungsgericht noch angerufen werden konnte und gegebenenfalls die Auslieferung stoppen würde, waren die Handelnden Personen vielleicht rechtsstaatlich verpflichtet gewesen zu berücksichtigen, hätten also unrechtmäßig gehandelt. Aber für strafbare Rechtsbeugung bräuchte es dann schon einen etwas mehr dem Buchstaben des Gesetzes entnehmbaren Rechtsverstoß.

        • @Sonnenhaus:

          Lassen Sie mich raten: Bei Maja T. Unschuldsvermutung. Bei den Richtern steht aber die Rechtsbeugung fest?

      • @Saskia Brehn:

        Ihr Argument würde aber bedeuten, dass jegliche Überstellung immer vom Verfassungsgericht geprüft sein müsste. Diese Entscheidung kann die zuständige Verwaltung schon selbst treffen, aber sollte nach gültiger Rechtslage getroffen werden. Solange aber in der Verwaltung auch verdeckte Rechtnationale ihr Unwesen treiebn und mit keinen Konsequenzen zu rechnen haben, wird es weiterhin zu Rechtsbeugung im Amt kommen, und der Minister wird dagegen nichts unternehmen, denn er ist ja abhängig von seinen Leuten in der Verwaltung.



        Eine Möglichkeit wäre doch T. in Abstimmung mit Budapest in die Schweiz zu verlegen und den Prozess in Abwesenheit fortzuführen. Dann wäre T auf neutralem Boden und Orban kann sein Unrechtsgehabe inseinem Land durchziehen und bekommt von der EU weiterhin Milliarden Unterstützung. Das wäre doch zumindest eine humanitäre Lösung für T., damit T. eine Chance zum Überleben hat. Aber vermutlich erwarte ich hier schon wiedermal viel zu viel von CDSU geführten Ministerien, deren Minister ihre Moral letzten Sonntag in der Kirche abgegeben haben, aber die Namensbezeichnung weiterhin nutzen dürfen. Wann wird die Kirche hier endlich einschreiten?

        • @Sonnenhaus:

          "Eine Möglichkeit wäre doch T. in Abstimmung mit Budapest in die Schweiz zu verlegen und den Prozess in Abwesenheit fortzuführen."



          Die Abstimmung mit Budapest würde in einem simplen Nein enden, möchte ich behaupten. Etwas realitätsfremd, oder?



          "Wann wird die Kirche hier endlich einschreiten?"



          Soll die Schweizergarde in Ungarn einmarschieren, oder was?

      • @Saskia Brehn:

        Das ist doch Blödsinn. Die Überstellung war rechtswidrig, das hat das BVerfg (Beschl. v. 24.01.2025, Az. 2 BvR 1103/24) festgestellt. Dass der Beschluss zum Zeitpunkt der Überstellung noch nicht vorlag, ändert nichts an der Rechtwidrigkeit der Überstellung.

        Davon abgesehen wäre es unschädlich gewesen, die Entscheidung des BVerfgs abzuwarten, die Anrufung war den Behörden angekündigt worden.

        • @Flix:

          Aber die Staatsanwaltschaft ist halt nicht das BVerfG. Nur dieses kann einen letztlinstanzlichen Gerichtsentscheid kippen. Solange es das nicht tut, ist der Gerichtsentscheid gütlig, rechtskräfig und und für die StA verbindlich.

          Die später vom BVerfG erkannte Rechtswidrigkeit eigenmächtig festzustellen, stand der StA dagegen NICHT zu. Sie hätte allenfalls zuwarten können, hat aber das Gegenteil getan (also eine für deutsche Gefangenentransporte völlig unübliche Stringenz an den Tag gelegt). @Saskia Brehn hat völlig Recht, dass das den Verdacht naheliegt, dass hier bewusst Fakten geschaffen wurden, bevor dasBVerfG eingreifen konnte, und DAS ist zu hinterfragen.

        • @Flix:

          Im Nacherein als Rechtsungültig entschieden.



          Zum Zeitpunkt der "Tat" jedoch nicht.

          Im Nacherein kann man vieles als ungültig entscheiden (zum gutem oder schlechten das bleibt offen).

          • @Keine Sonne:

            Das BVerfg entscheidet in den allermeisten Fällen im Nachhinein. Das ändert aber nichts am Sachverhalt, hier die Rechtswidrigkeit der Überstellung. Das lässt sich auch nicht mittels irgendwelcher, von rechts an den Haaren herbeigezogenen Argumenten ändern.

      • @Saskia Brehn:

        Die Verlegung solte eigentlich in einem Kleinbus der Justiz passieren. Maja T. und anderen Zb. dem Rechtsanwalt war der Termin bekannt. Diesen Termin hat irgendeine unbekannte Person weiter gegeben. Aktivisten wollten dann die Überstellung verhindern. Darauf hat dann die Polizei Maja T. per Hubschrauber ausgeflogen

        Und zu dem Zeitpunkt als Maja T. ausgeflogen wurde wusste noch niemand das der Rechtsanwalt Beschwerde in Karlsruhe einlegt. Das hätte er schon nach dem Urteil des OLG Berlin machen müsssen. Wieso er das erst nachdem Abflug gemacht verstehe ich nicht.

        www.olg-koeln.nrw....revision/index.php

        • @Martin Sauer:

          Herr Sauer, Sie scheinen andere Informationen zu haben. An folgenden Punkten unterscheidet sich zumindest meine Rekapitulation der Ereignisse von Ihrer: A) "Maja T. und anderen Zb. dem Rechtsanwalt war der Termin bekannt." Am Tag der Gerichtsentscheidung ist die Info am Nachmittag an den Anwalt kommuniziert worden. Quellen, die Ihre Version der Geschehnisse stützen (dass Anwalt und Maja T. zuvor schon die Nacht von 27. auf den 28. als Auslieferungszeitpunkt gekannt hätten habe ich nicht gefunden. B) "zu dem Zeitpunkt als Maja T. ausgeflogen wurde wusste noch niemand das der Rechtsanwalt Beschwerde in Karlsruhe einlegt" dieser Schilderung hat der Anwalt widersprochen. Laut ihm hat er dies beim sächsischen LKA angekündigt, die haben daraufhin die Berliner Generalstaatsanwaltschaft angerufen. Hintererher sagen sie, sie hätten ihn vermutlich missverstanden und nur allgemein "Beschwerde" verstanden.



          C) "Das hätte er schon nach dem Urteil des OLG Berlin machen müsssen." Die Chancen wären doch eher gering gewesen, da das Urteil ja noch ausstand und man zu dem Zeitpunkt ja nicht hätte ahnen können, dass danach eine solche Nacht-und-Nebel-Aktion folgen würde.