piwik no script img

Kritik an Antisemitismus-ResolutionSo kann man Antisemitismus nicht bekämpfen

Die Kritik an der Resolution von Ampel und Union wird seit Monaten lauter. Über 600 Unterzeichner machen sich jetzt für einen Gegenentwurf stark.

Ist das noch von der Staatsräson gedeckt? Demonstranten in Berlin bei einer Kundgebung gegen den Krieg in Gaza Foto: Jörg Carstensen/dpa

Berlin taz | Ein gutes Jahr lang haben die Ampel-Fraktionen und die Union darüber verhandelt, wie eine gemeinsame Resolution gegen Antisemitismus aussehen könnte. Seit die ersten Entwürfe die Runde machten, wurde die Kritik an dem Vorhaben immer lauter. Ein Kreis von jüdischen und nichtjüdischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern formulierte deshalb jüngst einen Gegenentwurf zu der Resolution, auf die sich die Fraktionsspitzen von Regierung und Union nun am Freitagabend geeinigt haben.

Vor zehn Tagen erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dieser Alternativvorschlag, verfasst von den Juristen Ralf Michaels, Jerzy Montag und Andreas Paulus, den Soziologen Armin Nassehi und Paula-Irene Villa Braslavsky sowie der Historikerin Miriam Rürup. Anders als die Union und die Regierungsparteien, deren Entwurf auf Sanktionen und rechtliche Verschärfungen zielt, stellen sie positive Maßnahmen zur Unterstützung jüdischen Lebens in den Vordergrund.

In einem offenen Brief, der der taz vorliegt, machen sich über 600 Unterzeichner aus Politik, Kultur und Gesellschaft für diesen Gegenentwurf stark. Er zeige, „wie Staat und Zivilgesellschaft jüdisches Leben in Gänze und im Rahmen des Rechts schützen können, ohne Minderheiten gegeneinander auszuspielen“, heißt es darin. Für den Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus brauche es „das pluralistische Selbstverständnis und den Einsatz einer demokratisch gestärkten Zivilgesellschaft“. Rechtliche und moralische Sanktionierung reichten dafür nicht aus.

Unterzeichner aus Politik, Kultur und Wissenschaft

Zu den prominenten Erstunterzeichnern aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft zählen der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit, die Klima-Aktivistin Luisa Neubauer, die ehemalige Verfassungsrichterin Susanne Baer, die Intendantin Amelie Deuflhard von der Kampnagel-Kulturfabrik Hamburg, der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der Fotograf Wolfgang Tillmanns, die Literaturagentin Karin Graf, die Schriftstellerinnen Eva Menasse und Mithu Sanyal, die Philosophin Eva von Redecker sowie die Rektorin des Wissenschaftskollegs Berlin, die Historikerin Barbara Stollberg-Rilinger, um nur einige zu nennen.

Viele Kri­ti­ke­r:in­nen befürchten eine Einschränkung der Meinungs-, Kunst-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit, sollte der Bundestag die von den Fraktionsspitzen von Ampel und Union jetzt vereinbarte Resolution mehrheitlich beschließen. Der Hauptvorwurf: Statt Antisemitismus wirksam zu bekämpfen, werde Kritik an israelischer Politik eingeschränkt und teilweise sogar kriminalisiert.

Dass sich die Resolution zudem in Teilen auf einen angeblich aus dem Nahen Osten „importierten Antisemitismus“ konzentriert, lenke vom einheimischen Antisemitismus ab, der zum deutschen Völkermord an Europas Juden geführt habe. Der Resolutionsentwurf von Ampel und Union fordert, repressive Möglichkeiten insbesondere „im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht“ konsequent auszuschöpfen. Das richte sich bedrohlich deutlich gegen Einwanderer und Asylsuchende. Vielen stößt auch auf, dass die Fraktionsspitzen über den Inhalt der Resolution monatelang hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten – ohne relevante zivilgesellschaftliche Gruppen einzubinden, etwa aus Kultur und Wissenschaft. Dass die Einigung spät an einem Freitagabend öffentlich wurde, verstärkt den Eindruck eines Hinterzimmerdeals.

Kritik kommt von vielen Seiten

Der Entwurf, auf den sich Friedrich Merz (CDU), Rolf Mützenich (SPD), Alexander Dobrindt (CSU), Christian Dürr (FDP), Katharina Dröge und Britta Haßelmann (Grüne) nun geeinigt haben, ähnelt weitgehend der Version, die bereits im Sommer kursierte. Nur wenige Details haben sich geändert. Schon damals meldeten sich hundert jüdische Intellektuelle und Künstler in Deutschland zu Wort. Sie sehen sich durch diese Resolution „zum Schutz jüdischen Lebens“ nicht geschützt, sondern sogar gefährdet, schrieben sie in einem Protestbrief, der im August in der taz erschien.

Auch israelische Menschenrechtsorganisationen übten damals schon scharfe Kritik: Die Resolution sei illiberal und könnte auch auf ihre Arbeit in Israel zurückfallen und dort zu noch mehr Zensur führen. Deutsche Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty und medico international, schlossen sich dieser Kritik an: Sie sehen Grundrechte in Gefahr. Schon jetzt erhielten viele humanitäre Projekte und Entwicklungs-Hilfsorganisationen aufgrund ihrer Kritik an völkerrechtswidrigen Handlungen Israels keine Fördermittel des Auswärtigen Amtes oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mehr. Dafür sorgen fragwürdige „Antisemitismus“-Klauseln, die eine staatliche Förderung aus Deutschland schon jetzt einschränken.

Renommierte Juristinnen und Juristen warnen schon lange vor Gesinnungsprüfungen und Rechtsunsicherheit, sollte die umstrittene Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in deutsches Recht einfließen und zur Grundlage von Gesetzen gemacht werden. Die israelischen Juristen Itamar Mann und Lihi Yona kritisieren jüngst zudem im Fachmedium Verfassungsblog, dass sich die Verfasser der Resolution anmaßen zu entscheiden, welche Juden schutzwürdig seien und welche nicht. Jüdinnen und Juden, die Israels Politik kritisch sähen, wären durch diese Resolution genau so gefährdet wie alle anderen, die der deutschen „Staatsräson“ einer bedingungslosen Solidarität mit dem jüdischen Staat kritisch gegenüber stehen.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Resolution konzentriere sich auf Bereiche, die von staatlicher Förderung abhängig sind – insbesondere auf Bildung, Wissenschaft und Kultur. Nicht, weil Antisemitismus dort virulenter sei als anderswo. Sondern, weil die staatlichen Sanktionsmöglichkeiten dort am größten sind. 


taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

35 Kommentare

 / 
  • Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.                   Die Moderation
  • Wenn aus der Gruppe von Menschen die man schützen will, sich nicht unerheblicher Widerstand regt darüber wie man sie schützen will, sollte man vielleicht mal reflektieren was man da eigentlich macht und wen man tatsächlich schützt. Und vielleicht sollte man die Gruppe auch mal stärker einbeziehen und sie anhören bevor man etwas entscheidet. Mit ihnen entscheiden und nicht über sie. Damit nimmt man ihnen nur wieder die Stimme und Möglichkeit Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen. Und das hatten wir schon mal.



    Selbst die IHRA Definition ist unter jüdischen Menschen total umstritten und die Verfasser weisen immer wieder darauf hin warum die Definition nicht als Vorlage für ein Gesetz genutzt werden sollte und wieso sie dies für problematisch oder gar gefährlich halten. Kenneth S. Stern einer der Verfasser sagte im US-Kongress der Definition rechtlichen Status zu verleihen sei "unconstitutional and unwise". Und ob es hier vor Gericht stand hält ist auch fraglich.



    Und wenn man Menschen abschiebt, weil sie sich antisemitisch äußern, dann schiebt man nur das Problem ab, löst es aber nicht und damit löst man dan Antisemitismus tatsächlich nicht.

  • Die Kritik an der Resolution in ihrer jetzigen Form ist absolut berechtigt.

    Eine Förderung von Projekten nach Gesinnung statt nach Inhalt greift weit in die persönlichen Grundrechte ein.

    Man sollte doch davon ausgehen, dass der Staat die Förderungen sorgfältig prüft und Projekte mit ersichtlicher antisemitischer Ausrichtung generell nicht fördert.

    Da es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, ist damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein falscher Like, ein mehrdeutiger Post würde dann theoretisch schon reichen, um keine Mittel zu erhalten und zwar unabhängig von der Tatsache, ob die getätigte Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

    Zweifel kann auch angebracht sein, ob die Mitarbeiter staatlicher Stellen derart gut geschult wurden um Antisemitismus von politischer Kritik zweifelsfrei zu unterscheiden

    Die Resolution ist rechtlich nicht bindend, damit juristisch auch nicht anfechtbar, ansonsten würde sie umgehend von Gerichten einkassiert.

    Und für die angeblichen Lücken in Gesetzestexten hinsichtlich Einwanderung und Asyl bedarf es dieser Resolution nicht um diese Lücken zu schließen. Wenn solche erkannt wurden, hätten sie schon längst geschlossen werden können.

    • @Sam Spade:

      Eine Förderung ist eine Förderung und daher kein "Eingriff", wenn man sie nicht bekommt. Ein Eingriff wäre, eine erhaltene Förderung zu widerrufen - kein Eingriff ist es, eine Förderung von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, die der Staat erwartet, um förderungswürdig zu sein.

      Ein Beispiel dürfte unumstritten sein, nämlich dass man auf dem Boden des Grundgesetzes operiert und nicht für dessen Abschaffung streitet - so etwas dürfte der Staat kaum fördern, also seine Gegner stärken.

  • Daniel Bax hat in diesem Artikel die wichtigen Kritikpunkte sehr gut zusammengefasst. In der Tat kann man mit der Begriffs-Verwechslung von a) menschenrechtlich motivierter Kritik mit b) antisemitischer Hetze, wie sie in der IHRA-Definition zum Ausdruck kommt keinen Antisemitismus definieren oder bekämpfen. Ohne wissenschaftliche Abgrenzungen von Begriffen werden Dinge vermischt, die sauber zu trennen wären.

    Es fehlt auch die historische Dimension des Antisemitismus anhand derer man überhaupt erst definieren könnte, was Antisemitismus überhaupt ist. Antisemitismus ist jedenfalls keine Staatskritik, sondern hat sehr viel mit christlichen Vorstellungen von bösen und vom Teufel beeinflussten Sündenböcken zu tun. Jeder Antisemitismus leitet sich davon ab.

    Die begriffslose, unwissenschaftliche Resolution von CDU/CSU & co. dient allerdings bei näherem Hinsehen auch gar der Bekämpfung von Antisemitismus, sondern der Einschüchterung der Menschenrechts- und Friedensbewegungen, der Denunziation von Linken und der Markierung arabischer Migranten als - Sündenböcke.

    Es gibt keinen guten Grund, darauf herein zu fallen und die im Artikel zitierten Kritiker:innen denken auch gar nicht daran.

  • Ich möchte auf ein zentrales Problem der bundesdeutschen Antisemitismus-Sicht hinweisen:



    Es gibt de fakto kein "Existenzrecht Israels" in den aktellen Grenzen.

    Die vom Völkerbund seinerzeit zugewiesene Zone ist wesentlich kleiner gewesen, ohne das man auf den fragwürdigen Vorgang eingeht, dass dort bereits andere Völker lebten.



    Der Rest ist erobert und von den langsam aber stetig annektierten Gebieten im Westjordanland muss man erst gar nicht reden.



    Ich sehe nicht, wie sich aus diesen Gewalttaten ein "Anspruch" oder ein "Recht" herleiten lässt das in Deutschland durch Repression verteidigt werden sollte.

    Was ich sehe ist, das sich zwei Völker irgendwann einmal (einigermaßen fair) über die Aufteilung des begrenzten Gebietes einigen müssen - wenn man Frieden haben will und keinen Völkermord.



    Dabei wird das heutige Israel vermutlich annektierte Gebiete wieder abgeben müssen. Nicht aufgrund irgendeines Rechts, sondern weil es nicht anders geht.

    • @Sonntagssegler:

      Beim Existenzrecht geht es schlicht und einfach darum, dass ein Staat namens Israel weiter existieren darf, ein Staat, in dem Juden nach ihren eigenen Regeln leben dürfen, wie übrigens auch 20 Prozent Araber, Drusen u.a. Genau dieses Recht wollen das Mullah-Regime, ihre Proxys und andere Extremisten nicht anerkennen.

    • @Sonntagssegler:

      Im internationalen Recht gibt gibt es kein Gesetz das ein Existenzrecht für irgendeinen Staat festlegt wenn man es genau nimmt. Es gibt nur das Recht auf territoriale Integrität oder aber auch das Recht auf Selbstbestimmung der Völker was natürlich beides Israel zusteht, genauso steht es eben auch den Palestinensern zu und wurde so auch immer wieder von der UN und dem IGH bestätigt.



      Ich möchte da auch mal auf einen Punkt hinweisen den Kenneth S. Stern im amerik. Kongress gemacht hat als es auch darum ging die IHRA-Def, rechtlich zu verankern: "If “Denying the Jewish people their right to selfdetermination, and denying Israel the right to exist” is antisemitism, then shouldn’t “Denying the Palestinian people their right to self-determination, and denying Palestine the right to exist”



      be anti-Palestinianism? Would they then ask administrators to police and possibly punish campus events by pro-Israel groups who oppose the two state solution, or claim the Palestinian people are a myth?



      S.9 in docs.house.gov/mee...ternK-20171107.pdf

  • Ich finde die Eindeutigkeit, mit der sich die meisten Kommentierenden hier pro oder contra die Resolution positionieren erstaunlich. Ich habe versucht, den Original-Entwurf der Resolution zu finden, da mir in diesem Fall Auszüge des Textes oder eine Zusammenfassung nicht ausreichend scheinen, um mir eine Meinung darüber zu bilden. Vielleicht weiß ja jemand, wo ich den Volltext finde?

    • @Klabauta:

      holocaustremembran...ition-antisemitism

      Kann man auf der Webseite runterladen.



      Es ist bezeichnen das sich die "Resolution" auf der Seite der Ersteller dieser als "working" bezeichnet.

      • @Keine Sonne:

        Vielen Dank. Der von Ihnen verlinkte Text ist die Antisemitismus-Definition der IHRA. Diese ist mir bekannt. Ich suche aber nach dem genauen Wortlaut der Resolution gegen Antisemitismus, die im Bundestag verabschiedet werden soll.

        • @Klabauta:

          Die Resolution finden sie auf der Seite "Drucksachen Bundestag". Sie wurde aber bisher noch nicht online eingestellt.

          www.bundestag.de/drs

          • @Sam Spade:

            Dankeschön. Ich werde die Resolution, sobald diese verfügbar ist nachlesen.

  • Es stimmt eben beides. Antisemitismus ist kein importiertes Phänomen, sondern von ganz rechts bis ganz links immer schon und immer noch mehr oder weniger indirekt verbreitet. Und gleichzeitig gibt es auch ganz neue Abgrenzungsnotwendigkeiten gegenüber offen formuliertem Antisemitismus. Wer da zu recht weniger staatliche Vorschrift wünscht, wird nicht umhin können, dieses Problem deutlich stärker wahrzunehmen, statt reflexhaft Boykottaufrufe und deren Organisatoren zu verteidigen.

    • @vieldenker:

      Ich weiß nicht, wo in DIESER Debatte Sie eine reflexhafte Verteidigung von Boykottaufrufen und deren Organisatoren erkennen. Wo diese antisemitisch motiviert sind, muss das so auch klar benannt und abgewiesen werden. Ich persönlich halte Boykottforderungen gegen israelische Institutionen, Bürger und Unternehmen für grundfalsch, übrigens auch dann, wenn der Vorwurf des Antisemitismus gerade NICHT erhoben werden kann.



      Um es auf einen kurzen Nenner zu bringen: den in dem Gegenentwurf zur Bundestags-Resolution formulieren Einwänden kann ich absolut zustimmen - diese Diskussion wird ja nicht erst seit gestern geführt.



      Ich befürchte, in dem Entwurf der Ampelparteien und der Union wird einer Antisemitismus-Definition (der der IHRA) das Wort geredet, die letztlich die Vorstellung dessen, was Antisemitismus wirklich ist, verwässert und so zu einem beliebigen ideologischen Kampfbegriff macht - was wir im kulturpolitischen Bereich ja leider schon erleben können. Dem Kampf gegen Antisemitismus und jegliche anderen Formen von Rassismus wird somit ein Bärendienst erwiesen. Aber das alles ist hier schon gesagt worden.

    • @vieldenker:

      Ihren ersten Teil stimme ich zu und die Art und Weise, wie das jetzt instrumentalisiert wird u.a von der AFD, in deren Partei noch die meisten Antisemiten sind, ist widerlich und entschieden entgegen zu treten.

      Zum Zweiten Teil ihres Kommentares



      Gerade weil ein guter Teil im vermeindlich progressiven Lager, ihren Antisemitismus unsanktioniert und kritisiert äußern möchte, fordert ein teil , weniger staatliche Vorschriften und verlässt sich darauf über Mehrheiten, die entsprechenden Gegenpositionen zu marginalisieren. Also letzlich dass zu machen, was sie den deutschen Staat und der Regierung immer vorwerfen. Nicht bei allen aber bei einen guten Teil steckt da ein rein taktisches Kalkül hinter.

      Was jetzt auf den FAZ artikel und den offenen Brief nicht zutreffen dürfte , aber eben gerade die Leute die den jetzt am lautesten anpreisen und vom bösen repressiven Staat etc reden.



      Sind die Ersten die sich jeden Dialog, Kritik etc verweigern werden.

  • Mir geht persönlich der Anti-Israel-Affekt ab und erst recht die Obsession, mit der sich hier so viele in argumentative Höhen verdrechseln, um Recht zu behalten mit ihrem Affekt. Von daher begrüße ich die jetzige Resolution. Sollen sich die vielen Rumpelstilzchen doch echauffieren. Es wird Winter, Zeit zur Reflexion. Und vielleicht für die ein oder andere Nachhilfestunde.

  • Ich finde es gut, wenn Einwanderer und Asylsuchende sehr deutlich klar gemacht wird, daß Antisemitismus hier ein No go ist und auch den Aufenthaltsstatus gefährdet.

    Wie kommt Herr Bax eigentlich darauf dass ein klares und verpflichtentes Bekenntnis gegen Antisemitismus eine Bedrohung für Asylsuchende soll?

    • @Müller Christian:

      Vielleicht deshalb?

      "Der Resolutionsentwurf von Ampel und Union fordert, repressive Möglichkeiten insbesondere „im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht“ konsequent auszuschöpfen."

      Das Strafrecht wirkt erst spät, aber die anderen Mittel kann man auch schon bei "Verdacht" anwenden und das in erster Linie gegen Asylsuchende und Flüchtlinge.

  • Ich verstehe das Ganze nicht. Aber ich bin da vielleicht zu sehr Verfassungspatriot. Danach gibt es keinen Grund Antisemitismus gesondert zu bekämpfen, das ist in der Flat-Rate der Menschenrechte in Artikel 3 bereits enthalten. Antisemitismus hervorzuheben, widerspricht sogar dem Sinn des Artikels. Jeglicher Glaube (und damit auch der jüdische) ist gleichberechtigt und frei.

    Gegen Antisemitismus (also echten, nicht der Israelkritik, die aktuell immer als Antisemitismus geframt wird) muss genauso etwas getan werden wie gegen Islamophobie und Rassismus! Und wenn man generellen Rassismus bekämpfen möchte, dann sollten nicht alle Fraktionen (außer den Linken) gegen Ausländer hetzen, wie sie es leider tun. Ein Abschiebekanzler steht nicht für Menschlichkeit und Weltoffenheit. Und die Parteien, die sich darin überbieten, die AfD noch rechts zu überholen, wie die CDSU, haben ihren fetten Beitrag an Rassismus und auch Antisemitismus. Die Grünen als Mitläufer.

    Und wenn die Regierung endlich dazu stehen würde, dass Israel Kriegsverbrechen am laufenden Bande begeht und sie nicht noch mit Waffen unterstützen würde dabei, würde es auch viel helfen.

  • Aus der Resolution via SPON:



    "Keine staatliche Förderung von Antisemitismus: »Der Deutsche Bundestag bekräftigt die haushaltsrechtlichen Regelungen für die Mittelvergabe auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für alle Zuwendungsempfänger des Bundes. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss, dass sicherzustellen ist, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten, das Existenzrecht Israels infrage stellen, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen.«"

    Kein Cent Steuergeld mehr fuer Antisemitismus. Endlich.



    Natuerlich war ein Aufschrei zu erwarten, mitsamt den bekannten Abwehrreflexen (angeblich importierter Antisemitmus, Kunstfreiheit, usw) der ueblichen Verdaechtigen.

    • @elektrozwerg:

      Damit wird die israelische Siedlungspolitik bzw. ein Boykott der rechtsextremen bzw. nationalistischen Siedler, die sich aggressiv und mit Gewalt im Westjordanland breit machen, unterbunden und für gut befunden seitens der Bundesregierung.

      Nicht nur gegen antisemitischem Boykott wird ein Zeichen gesetzt, jeglicher Boykott wird damit behindert und Israel (bzw. der jeweiligen Regierung) eine Carte blanche überreicht.

  • So sicher wie das Amen in der Kirche: geht die Regierung gegen den erschreckend offenen Antisemitismus vor, wird Herr Bax einen „Artikel“ schreiben wonach das alles Teufelszeug und sowieso ungerecht ist. Diese Resolution richtet sich nicht wie er schreibt gegen Flüchtlinge oder Einwanderer sondern gegen die Antisemiten unter ihnen. Das ist gut und richtig, es gibt keinen Grund sich zu dem einheimischen Judenhass noch aus Nahost zu importieren. Und auch ist es doch richtig und naheliegend, dass der Staat kein Geld für (kulturelle) Institutionen gibt die einem antisemitischen Weltbild frönen. Warum sollte er? Mit Einschränkung der Meinungsfreiheit hat das wenig zu tun; ich mache mir keine Illusionen dahingehend, dass es diese Krakeler weiterhin geben wird leider. Aber es gibt nun mal kein in der Meinungsfreiheit verankertes Recht bei kruden Positionen gefördert zu werden. Aber Herr Bax kann es einfach nicht lassen; er ist fest gefangen in seinem ideologischen Lager.

    • @Fran Zose:

      Ich verstehe nicht ganz, weshalb Herr Bax hier immer die Haue bekommt, wenn er auf Offensichtliches hinweist. In aller Bescheidenheit verweise ich auf einen Beitrag von Stefan Reinecke zum selben Thema vom August dieses Jahres hier in der taz:



      taz.de/Antisemitis...-zu-vage/!6029653/

  • Die Debatte des letzten Jahres schön zusammengefasst und mit Links versehen. Danke dafür! Drei Aspekte scheinen mir hervorhebenswert: die Selektivität bei der Unterstützung jüdischer Positionen; die Instrumentalisierung des Antisemitismusvorwurfs für eine weitere migrationspolitische Rechtswende plus Pflege eines antimuslimischen Ressentiments; die im letzten Absatz schön beschriebene Kombination von Hilflosigkeit, Naivität und Bequemlichkeit (der Typ, der unter der Laterne nach seinem Schlüssel sucht, weil man da besser sehen kann). Am Ende kommt auch ein - in Zeiten des Rechtspopulismus nicht überraschender - Antiintellektualismus dazu.

    • @My Sharona:

      "die im letzten Absatz schön beschriebene Kombination von Hilflosigkeit, Naivität und Bequemlichkeit (der Typ, der unter der Laterne nach seinem Schlüssel sucht, weil man da besser sehen kann). Am Ende kommt auch ein - in Zeiten des Rechtspopulismus nicht überraschender - Antiintellektualismus dazu." Im Sinne einer gelungennen Spiegelbildlichen Anschuldigung, beschreiben sie hier sehr präzise die sogenannte "Pro Palästina" Bewegung ;)

  • "Projekte und Entwicklungs-Hilfsorganisationen aufgrund ihrer Kritik an völkerrechtswidrigen Handlungen Israels keine Fördermittel des Auswärtigen Amtes oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mehr" Wie gewohnt von Herrn Bax Sachen andeuten ohne konkrete Beispiele zu nennen. Eine Angewohnheit die sich in seinen Beiträgen zum Thema immer wieder zeigt.

    "Zukünftig soll es keine staatliche Förderung mehr für Projekte und Organisationen geben, die Antisemitismus verbreiten oder das Existenzrecht Israels infrage stellen." dazu heißt es im zitierten Brief „Antisemitische Projekte darf der Staat nicht wissentlich fördern. "

    "die Menschenwürde aller Menschen anerkennen, diskriminierte Bevölkerungsgruppen nicht gegeneinander ausspielen und damit einen realen Minderheitenschutz zulassen"



    Das Herr Bax, dies zitiert, obwohl er immer wieder Akteure in Schutz nimmt und eine Bühne bietet, ist schon als dreist zu bezeichnen.



    Die Artikelüberschrift passt als Entgegnung zum Handeln des Autors "So kann man Antisemitismus nicht bekämpfen"

    Dem offenen Brief und FAZbeitrag wird mit diesem Artikel leider viel Unrecht getan.

    • @Rabenbote:

      Kleine Ergänzung "obwohl er immer wieder Aktuere, diegenau dies tun in Schutz nimmt," muss es vollständig heißen

    • @Rabenbote:

      Wo sehen Sie das Problem?

      H. Brax berichtet sehr ausführlich über eine Debatte(!), bei der Dinge befürchtet werden, die noch nicht eingetreten sind aber möglich gemacht werden könnten.

      • @Sonntagssegler:

        Wo ich das Problem sehe habe ich geschrieben. Eben im weglassen von Informationen, auf welche Beispiele bezieht er sich, wie oft kam dies vor und bei wem? . In der Vergangenheit schrieb Herr Bax z.B beim Pro Palästinakongress von Auftrittsverboten, nannte aber nicht die Formulierungen,aufgrund derer das Verbot zustande kam . Zudem ließ er die Behinderung der Journalisten vor Ort einfach unterm Tisch falllen, und suggeriert so dass Bild eines friedlichen Kongresses, der von der Staatsgewalt einfach unterbunden wurde.



        Auch in anderen seiner Kommentaren lässt er die Hälfte weg die ihm nicht passt oder stellt sie maximal verkürzt da. Das ist kein ausführlicher Bericht über eine Diskussion sondern einseitige Meinungsmache.

        "Möglich gemacht werden könnten.." Befürchtungen die legitim wären, aber wenn man wie Herr Bax gleich Meinungsunterdrückung an die Wand malen möchte und zeitgleich Übergriffe gegen Journalisten, wie oben schon beschrieben, einfach unterm Tisch fallen lässt, scheint es mit diesen Befürchtungen auch nicht allzu weither zu sein.

    • @Rabenbote:

      Würde ihnen, und anderen Kommentaren hier Zustimmen. Vom Schreiben her erinnert er auch eher an "fragwürdige" Pressemitteilungen einseitiger NGOs, bisher hat sich m.e. nach auch nicht gezeigt, das da eine Verbesserung bei ihn Eintritt, oder zu Erwarten wäre. Es ist und wäre ja auch ok Berechtigte Kritik zu äußern, wenn man dies in einer Angemessenen Form tut, und sich nicht so verhält wie sie schreiben.

  • Wenn den Israelhassern nichts mehr einfällt, sprechen sie von Zensur, Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit. Die eigentliche Absurdität tritt da zu Tage, wenn Autoren der Taz, wie Herr Bax, die immer noch nicht verstanden haben, dass es linken und importierten Antisemitismus gibt bzw. ihn permanent kleinschreiben und relativieren, auf einmal mit ernsthafter Kritik an der Resolution in Verbindung gebracht werden müssen. Wo sind die Texte von Herr Bax und Co. in denen analysiert wird, dass auf "queers-for-p." Demos Hamas-Symbole gezeigt werden? Wo über die Solidarität der Neuköllner "Linke" mit religiösen Faschisten und die täglichen Angriffe auf Juden, Israelis und israelsolidarische Einrichtungen und Personen berichtet wird? Die Speerspitzen der antiliberalen, "linken" Journallie (und dazu gehören neben der JW leider auch Taz-Schreiber wie Bax und J. Neumann) sind Teil des Problems.

  • Doch so, und nur so kann man Antisemitismus ernsthaft bekämpfen: Indem man - anders als von Bax & Co gewünscht - nicht nur rechtsextremen Antisemitismus entgegentritt, sondern auch antisemitischen Tendenzen aus dem islamistischen Spektrum und solchen, die sich als "links" ausgeben.

  • "Der Resolutionsentwurf von Ampel und Union fordert,repressive Möglichkeiten insbesondere „im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht“ konsequent auszuschöpfen."



    Das befürworte ich.Ich bin der Ansicht,es ist richtig Antisemiten auf allen Ebenen zu motivieren,ihren Antisemitismus allenfalls in Gedanken auszuleben,aber niemals in Handlungen jedwelcher Art münden zu lassen.Diese Motivation kann bei nicht-einheimischen Menschen anders aussehen als bei einheimischen Menschen.

    "..lenke vom einheimischen Antisemitismus ab.."



    Diese Ablenkung sehe ich nicht,da Antisemitismus bei einheimischen ebenso wie bei nicht-einheimischen Menschen unterbunden werden muss.Außerdem gibt es Statistiken,die ja auch regelmäßig in Erinnerung gerufen bzw. von den Medien kommuniziert werden können.

    ".. staatlicher Förderung abhängig .. Bildung,Wissenschaft und Kultur. .. staatlichen Sanktionsmöglichkeiten dort am größten sind."



    Gerade das finde ich besonders wichtig,dass wir Antisemiten nicht durch Steuergelder unterstützen.Ich gehe davon aus,dass die o.g. Fördermittelempfänger ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen,wenn sie recht haben sollten.Das Gericht entscheidet.

    • 6G
      698967 (Profil gelöscht)
      @*Sabine*:

      Da kann ich mich (wieder mal) Ihnen nur anschließen. Ich sehe es genauso wie Sie.