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Haftbefehle gegen Hamas und Netanjahu„Widerstand“ war Kriegsverbrechen

Kommentar von Lisa Schneider

Gegen die Führung der Hamas und auch gegen Netanjahu und Galant hat der IStGh Haftbefehle beantragt. Die Hamas wird sich nicht ändern – Israel schon.

Der ICC sieht Kriegsverbrechen auf beiden Seiten Foto: Peter Dejong/dpa

D er Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGh) beantragt Haftbefehle für fünf Schlüsselfiguren des Krieges in Gaza. Drei davon betreffen die Führungsriege der Hamas: Jahia Sinwar, Anführer der Terrorgruppe im Gazastreifen, Mohammad Deif, Kopf des bewaffneten Flügels, und Ismael Hanijeh, Chef des Hamas-Politbüros. Die anderen beiden gelten Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie Verteidigungsminister Joav Galant.

Die Begründung für die Haftbefehle gegen die drei Hamas-Köpfe ist wenig überraschend: Der Chefankläger wirft ihnen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor: für das „Ausrotten“ und Ermorden von Hunderten Zivilisten in Israel am 7. Oktober, für die Geiselnahme von mindestens 245 Personen nach Gaza und für von den Kämpfern der Hamas begangene sexuelle Gewalt sowie die Folter von Geiseln.

Das scheint im Umkehrschluss zu bedeuten: Während immer wieder – etwa auch bei den Protesten an Elite-Unis in USA und Europa – angezweifelt wird, dass die Kämpfer der Hamas ihren Opfern auch sexuelle Gewalt angetan haben, hält der ICC diese Berichte für ausreichend glaubhaft. Und dass der „Widerstand“ der Hamas, wie manche in den Protestcamps und auf Straßendemos es nennen, die Kriterien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen erfüllt.

Netanjahu und Galant wirft der Chefankläger hingegen unter anderem vor, dass sie „willentlich das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung“ genutzt und den Menschen in Gaza „zum Überleben dringend notwendige Güter“ systematisch vorenthalten hätten. Als Beispiele nennt der Chefankläger etwa die Unterbrechung der Wasserzufuhr von Israel nach Gaza unmittelbar nach dem 7. Oktober.

Internationales Wohlwollen im Interesse Israels

Damit scheint Israel nun auf die Füße zu fallen, wovor auch westliche Verbündete wie die USA und Deutschland immer wieder warnen: Während kaum einer von ihnen das Recht auf Selbstverteidigung Israels ernsthaft infrage stellte, war der unzureichende Schutz von Zivilisten in Gaza und die lückenhafte Lieferung von Hilfsgütern ein wiederkehrender Streitpunkt.

Die Hamas hat wohl kein Interesse daran, ihren Umgang mit den Geiseln zu verändern. Die vom IStGh beschriebenen Verbrechen sind teils Inhalt ihrer Charta. Doch Israel könnte seine Kriegsführung anpassen – und hat das bereits getan. Das ändert zwar nichts an den beantragten Haftbefehlen, aber sehr wohl daran, wie auf Israel geblickt wird – zumindest seitens seiner Verbündeten. Im Angesicht internationaler Haftbefehle müsste es an deren Wohlwollen hohes Interesse haben.

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37 Kommentare

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  • Käptn Blaubär , Moderator*in

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  • Es gibt eine erhebliche Opposition in Israel gegen den Krieg, insbesondere gegen die konkrete Art, wie dieser geführt wird. Man lese einmal Haaretz. Die eigentlichen Opfer, die Angehörigen der Getöteten und der Geiseln, werden täglich verhöhnt und tätlich angegriffen. Der Krieg dient Netanyahu zum Schutz vor Strafverfolgung im Innern und den Ultrarechten zum Landgewinn. Dies wird offen geäußert. Wer diese Dinge nicht einbezieht, kann nichts verstehen.

  • Strafbefehl wäre konsequent und ein gutes Zeichen dafür, dass wir die Doppelstandards überwunden haben.

    Es kann nicht sein dass westlichen Gewalttätern oder Verbündeten immer einen Persilschein zugestanden wird, nur weil sie sich auf einer vermeintlich "richtigen Seite" befinden.

    Verbrechen bleiben Verbrechen, egal von wem!

    • @Thomas Müller:

      In einer Zeitung wie der taz, die immer so viel Wert auf sensiblen Umgang mit Sprache legt, ist es ein wenig irritierend, wenn mit Bezug auf Israel von der Erteilung eines "Persilscheins" gesprochen wird. Zur Erinnerung: als "Persilschein", abgeleitet vom Namen des populären Waschmittels "Persil", wurde nach 1945 ein entlastendes Zeugnis für im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens wegen ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP und anderen NS-Organisationen als "belastet" geltende Personen bezeichnet.

    • @Thomas Müller:

      Karim Khan führt hier "Doppelstandards" ein. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Hamas währen seit inzwischen acht Monaten an. Sie sind bewiesen und zweifellos auf die gesamte Führungshierachie der Hamas zurückzuführen. Was hat Karin Khan so lange gemacht? Die angeblichen "Kriegsverbrechen " Israels sind aufgrund der auf den maximalen Verlust eigener Zivilisten geführten Krieg der Hamas nicht ohne Weiteres und schon gar nicht allein der israelischen Führung anzulasten. Hier wären zunächst außerordentlich gründliche und differenzierte Ermittlungen von Nöten. Diese Differenziertheit überspringt Karim Khan. Damit entwertet er seine eigenen Vorwürfe und somit tragischerweise auch die Reputation des IStGH.

  • Die Empörung, dass Israels politische Akteure beim Kampf gegen die Hamas die weitgehende Zerstörung Gazas und die Konsequenzen daraus zur Verantwortung gezogen werden könnten, ist überzogen. Schließlich muss jeder im Berufsleben für Entscheidungen, die er trifft, Verantwortung übernehmen.



    Im ewigen Israel-Palestina-Konflikt wurde so viel beiderseitiger Hass gesäht, dass der Konflikt immer unlösbarer wird. Generell gilt, wer Entscheidungen über Leben und Tod von Menschen trifft, muss sich auch für diese verantworten egal auf welcher Seite. Damit wird weder das Recht Israels auf Selbstverteidigung noch das Existenzrecht der palestinensischen Bevölkerung infrage gestellt.



    Wenn die Anklagen zugelassen werden, dann dürfte sich herausstellen, wo Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Dazu ist genau dieses Gericht installiert worden. Da gab es auch Freisprüche. Warum also solch eine Aufschreireaktion. Ein Gericht hat nun mal die Aufgabe, zu urteilen, ob Unrecht vorliegt. Wenn keine Verbrechen begangen wurden, haben die ggf. Angeklagten nichts zu befürchten.

  • Auch ich bin der Meinung, dass es falsch war, die Haftbefehle alle gleichzeitig auszustellen, zumal die Haftbefehle für die Täter und Organisatoren des 07.10.23 schon vor Wochen oder Monaten hätten ausgestellt werden können.

    Die Gleichzeitigkeit ist wohl kaum Zufall, insofern frage ich mich, was Herrn Khan dazu bewogen hat. "Eigentlich" möchte ich ihm auf Grund seines Amtes keine Sympathie für eine der beiden Kriegsparteien unterstellen, die in seine Handlungen einfließt, weiß aber nicht, welche Beweggründe er sonst gehabt haben könnte.

    Ich schließe mich den Vorrednern an, die den IStGH spätestens jetzt beschädigt sehen.

    Ebenso bedauere ich es für Israel, seine Bürger und die jüdischen Menschen hier in Deutschland und überall, dass die Gräuel der gegnerischen Kriegspartei dadurch erneut relativiert werden.

    • @*Sabine*:

      1. Ihre Argumentation ist falsch: "Gleichzeitigkeit" ist nicht gleichbedeutend mit "Relativierung".

      2. Sie selbst relativieren: Die angebliche "Verspätung" des Haftbefehls (laut Ihnen: im einen Fall) mindert nicht die Substanz (laut Ihnen: im anderen Fall). Zumal die Vergehen etwa gleich alt sind. Woher wissen Sie, dass der Haftbefehl gegen die Hamas-Leute schon vor "Monaten" hätte ausgestellt werden können?

      3. Ihr Spekulieren über die wahren "Beweggründe" und "Sympathien" der Strafverfolgung trägt selbst Teil zur "Beschädigung" des IStGh bei, die Sie "spätestens jetzt" beklagen. Warum?

      4. Wenn Sie den IStGh wegen Netanyahu und Galant beschädigen bzw. beschädigt sehen - wie können Sie dann über Ihre eigene "Meinung" hinaus rechtlich und moralisch begründen, dass der IStGh seine Arbeit tun und Anklage gegen die Hamas-Leute erheben solle?

      5. Wieso können Sie nicht akzeptieren, dass der Chefankläger des IStGh für unterschiedliche Vergehen zuständig ist und auch entsprechend handelt?

      6. Wieso können Sie die Anklage gegen Netanyahu und Galant nur durch das Prisma einer Un/Gleichbehandlung von Juden "hier und überall" sehen?

    • @*Sabine*:

      Es gibt noch keinen Haftbefehl, nur Anträge dazu. Über die Hamas-Haftbefehle könnte das Gericht durchaus schneller entscheiden.

    • @*Sabine*:

      Ich finde eher, dass Sie in fast jedem ihrer Kommentare, den Wert von zehntausenden palästinensischer Leben, im Verhältnis zum Wert israelischen Lebens relativieren, denn seit Monaten behaupten sie nichts anderes, dass das Leben von 1000 israelischen Zivilisten wertvoller, ungleich wertvoller ist, als das Leben von 25.000 palästinensischen Zivilisten, die sie lapidar, immer wieder als unvermeidbar und gerechtfertigt bzw Kriegsgeschehen erklären.



      Würden Sie auch so schreiben, wenn die Lager umgekehrt wären, wenn es ein muslimisches Land wäre, das Israel dermaßen angreift, nach dem sagen wir mal, eine jüdische Terrortruppe ein Massaker in einem muslimischen Nachbarland, z. B. dem Libanon angerichtet hat (durchaus denkbares Szenario, besonders, wenn man mal an 1982 denkt)?



      Jedes Leben und jede getötete ist gleich wert, ist gleich zu bedauern und hat gleich bemüht zu werden, um das Sterben zu vermeiden. Es ist für mich nicht mehr nachvollziehbar, dass manche immer noch das sterben von tausenden seit Monaten jeden Tag damit rechtfertigen und relativieren das letztes Jahr ein grauenhaftes Massaker an Israelis durch eine Terrortruppe angerichtet wurde, deren geplante Aktivitäten der israelischen Regierung im übrigen bekannt waren und vermeidbar gewesen wären.

      Im übrigen muss auch mal gesagt werden zu verhältnismäßigen Einordnung des Hamas Terrors, da diese r ja als einzigartiger Angriff auf Zivilisten genannt wird, haben jüdische Radikale und nationalistische Israelis in der Vergangenheit weitaus mehr Massakern gegen die palästinensische Zivilbevölkerung mit insgesamt weitaus mehr Opfern als des 7. Oktobers, begangen.



      Auf israelische Zivilisten war es der verheerendste und einziger Angriff dieser Art seitdem Holocaust, das ist richtig.



      Das palästinensische Volk musste solche Angriffe seitens Juden, die selbst in religiöse Mission handelten oder rechtsradikalen Israelis, in seiner Geschichte schon oft erleiden. Es gibt Chroniken dazu!

    • 6G
      608196 (Profil gelöscht)
      @*Sabine*:

      Ich verstehe ihre Sicht der Anträge für Haftbefehle nicht.



      Was ändert ein zeitlicher Abstand zwischen den beiden Anträgen an der Rechtslage?



      Verstehe ich Sie richtig, dass Sie anführen, der Haftbefehl der zuerst beantragt würde, wäre ein Zeichen, dass diese Täter zweifelsfreier als zu Recht angeklagt gelten würden?



      Haftbefehle werden ausgestellt, wo ein hinreichender Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegt und die Gefahr von Flucht sowie Verschleierung der Tathergänge zu erwarten wäre.



      Nach Festsetzung der mutmasslichen Täter wird weiter ermittelt und wo Das erfolgreich abgeschlossen, wird Klage erhoben.



      Also ist ihre Sichtweise eine rein emotional geprägte und sehr individuelle Interpretation von Strafrecht.

  • Um es mal klar zu sagen: Jeder Krieg ist ein Verbrechen! Kriegsrecht ist für mich das Unwort schlechthin, denn es gibt kein Recht im Unrecht! Es sind alle gleich, eine Unterscheidung von Militär und Zivilisten ist im modernen Krieg praktisch nicht möglich und sinnlos. Alle können die Rolle von Täter und Opfer haben, manchmal sogar gleichzeitig!

  • 1.200 Menschen abzuschlachten, davon die meisten gerade solche, die sich für den Frieden engagieren, Frauen, Männer und Kinder zu vergewaltigen und von hunderte, von Alten bis Säuglingen, als Geiseln zu verschleppen, ist niemals „Widerstand“.

    • @Suryo:

      Stimme ich ihnen zu. Und Hunderttausende auszuhungern und zehntausende Zivilisten ohne jeden Respekt für Proportionalität zu zerbombem niemals legitime Kriegsführung. Darum werden beide Seiten nach Den Haag eingeladen.

      • @EinHistoriker:

        Wer war schuld daran, dass tausende deutsche Kinder bei den Bombardements im Weltkrieg starben?

        Die Alliierten? Nein, die Deutschen.

      • @EinHistoriker:

        Der eine wegen erwiesenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der andere wegen "Kriegsverbrechen", die im Einzelnen auf erwiesenen systematischen Kriegsverbrechen (Stichwort: Zivilisten als Schutzschilde) zurück geführt werden müssten. Die Unterschied in der juristischen Qualität der Vorwürfe sowie die Unterschiede im Status der Ermittlungsstände sowie die völlig unterschiedlichen Tatzeiträume sind erheblich. Genauso gut könnte Karim Khan ein Kasperletheater veranstalten, indem er den Kriegsverbrecher Putin und den Kriegsverteidiger Selensky in einem Abwasch vor den IStGH zerrt. Die ganze Aktion ist an Undifferenziertheit nicht zu überbieten und läutet den Anfang vom Ende der Integrität des IStGH ein. Das ist fatal und bedeutet eine weitere nachhaltige und nicht gut zu machende Beschädigung internationalen Völkerrechts mit weitreichenden Folgen.

  • Karim Khan schafft mit seinen zeitlich synchron orchestrierten Anträgen auf Haftbefehle gegen Schwerstverbrecher wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie gegen die Führung Israels wegen qualitativ völlig anders gelagerter möglicher Kriegsverbrechen eine Gleichsetzung in der öffentlichen Wahrnehmung zwischen Hamas und israelischer Regierung. Dieser symbolträchtige Akt ist verheerend und mit ihm macht sich der IStGH unglaubwürdig. Kaum Beachtung findet indes mehr der Umstand, dass Israels Führung, im Gegensatz zur Hamas nicht Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern "nur" Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Es gibt wohl keinen Krieg, in welchem keine Kriegsverbrechen von beiden Seiten begangen werden. Diese der israelischen Regierung anzulasten und zu beweisen, ist unter den Umständen, dass Israel eine durch die Bevölkerung unterstützte Steinzeitterrorgruppe zu bekämpfen hat, ein waghalsiges Umterfangen. Hier hätte Karim Khan differenziert vorgehen müssen. Zeitlich und inhaltlich klar trennen müssen. So wird der IStGH seiner Verantwortung und seiner Bedeutung nicht gerecht werden können.

    • 6G
      608196 (Profil gelöscht)
      @Klaus Kuckuck:

      Strafrecht hat mit moralischem, rein emotionalen individuellen Emofinden und Interpretationen nichts gemein.



      Gar nichts.



      Wie bei jedem Ereignis in diesem unappettlichen Wettstreit um Grausamkeit zwischen Israel und den Terrororganisationen die Israel gegenüber stehen, wäre es weise, sich von Emotionen weitgehend frei zu machen.



      Das ist angesichts der Bilder von der Terrorattacke ebenso schwer, wie angesichts des Grauens in Gaza und Westbank.



      Aber Emotionen befeuern diesen Konflikt seit Jahrzehnten.



      Nur ein nüchterner Blick auf die Fakten kannnirgendwann zu einer befriedenden Lösung führen.

  • ..."Selbstverteidigung" anscheinend aber auch.

  • Es wäre diesbezüglich interessant zu wissen wie viele Leute in Gaza tatsächlich verhungert oder verdurstet sind?

    Oder ob ein tatsächliches Eintreten einer solchen Gefahr nach den Statuten des IstGH überhaupt nötig ist, oder ob bereits die von der UN konstatierte "akute Gefahr" ausreicht.

    Begrüßenswert aufjedenfall, dass die Drei Stippenzieher der Hamas auch beantragt wurden, in diesem Fall ist die Beweislage ja erdrückend.

    Für Bibi habe ich persönlich auch nichts dagegen dass er noch mehr druck bekommt. Bezüglich Galant scheint möglich, dass das Gericht sich vom jüngsten "pro-Palästinensische-Autonomie" Vorschlag Galants, milde stimmen lassen wird.

  • Mal unabhängig davon, wie sinnhaft die Beantragung von Haftbefehlen beim IStGH grundsätzlich ist, halte ich die aktuellen Anträge in der vorliegenden Form zumindest für ein wichtiges Signal.

    Es geht nicht darum die Gräueltaten der Hamas Terroristen zu relativieren oder gegen das menschenverachtende Verhalten der Israelischen Regierung aufzurechnen bzw. beides miteinander zu vergleichen.

    Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Apelle, Ermahnungen und Bitten (auch der Verbündeten) bisher offenbar spurlos an der Israelischen Regierung vorbeigehen, schafft das Vorgehen des Chefanklägers gegen Israel zumindest Klarheit.

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen Verbrechen genannt werden, egal von wem sie begangen werden.

    Sollte künftig bei der juristischen Verfolgung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht mehr mit zweierlei Maß gemessen werden, könnte die Liste der mit Haftbefehl gesuchten Regierungschefs allerdings sehr lang werden...

    • @Bürger L.:

      "Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Apelle, Ermahnungen und Bitten (auch der Verbündeten) bisher offenbar spurlos an der Israelischen Regierung vorbeigehen, schafft das Vorgehen des Chefanklägers gegen Israel zumindest Klarheit."

      Ist schlicht Antisemitismus.

      "bisher offenbar spurlos"

      Israel hat enorm viel getan um Vorwürfe zu behandeln. Sei es mit mehr Checkpoints, mit mehr Gütern, mit mehr Zeit für Safe Zones etc.

      Sollte mehr getan werden? In meinen Augen ja, aber diese Leugnung des Aufwands Israels, der IDF und Zivilgesellschaft ist falsch.

  • beantragt, ist noch nicht erlassen. MAl sehen wie das ausgeht.



    Mag sein, dass Netanjahu davon nicht beeindruckt sein könnte (glaub ich aber nicht) und selbst wenn, die Politik in Israel wird es verändern.



    Netanjahu ist dann ein gesuchter Verbrecher, dass Israel von einem solchen regiert wird, das werden andere Parteien nicht so einfach mittragen...

  • Der Internationale Strafgerichtshof ist ein Papiertiger, der zwar laut brüllt - aber dessen Beschlüsse nicht umgesetzt werden, zumal er von Israel nicht anerkannt wird.

    • 6G
      608196 (Profil gelöscht)
      @Lars Sommer:

      Aber von allen Partnern Israels, ausser den USA, wird der IStGh anerkannt.



      Das heisst Hausarrest für Bibi, will Er nicht verhaftet werden.



      Jeder Staat muss sich gut überlegen, ob Er den Internationalen Haftbefehl ignoriert, sollte Bibi zu Besuch kommen. So die Staaten denn möchten, das ihre Interessen an Strafverfolgung von Kriminellen international anerkannt werden sollen.

  • 6G
    608196 (Profil gelöscht)

    Da die Richter in der Regel den Anträgen des Chefanklägers folgen, gehe ich davon aus, dass auch der IStGh - so gibt es ja auch die Begründung des Chefanklägers wieder - es anerkennt, dass Staaten und deren Ressortchefs anderen Regeln, Gesetzen und int. Vereinbarungen nach z.B. dem Völkerrecht und Menschenrechten, unterliegen als Terrororganisationen.



    Diese werden strafrechtlich und im Fall der Hamas als militärisch auftretende Kampfeinheit völkerrechtlich verfolgt.



    Die Empörung über Anträge gegen die Israelischen Ressortchefs kann sich die internationale Staatengemeinschaft sparen. Diejenigen, die derzeit die lautstärkste Empörung ausdrücken, verdienen ja auch prächtig an ebenden Waffen, die die IDF benutzt um die Infrastruktur in Gaza zu zerstören, ganze Stadtviertel einzuebnen und über 35.000 Zivilisten (gegenüber von der IDF kolportierten ca. 4.000 getöteten Hamas Kämpfern) zu töten.



    Von Landraub, systematischer Zerstörung von Hilfsgütern durch Siedler und deren paramilitärische Jugensorganisationen (zu sehen auf Euronews und Arte) unter Schutz der IDF nicht zu sprechen.



    Zeit, der Realität auf beiden Seiten der Verbrechen gg. die Menschlichkeit und Menschenrechte in das hässliche Gesicht zu sehen.



    Und nur Das kann am Ende eines langen Prozesses der Übernahme von Verantwortung auf beiden Seiten und seitens der inernationalen Gemeinschaft zu einer Zwei-Staaten-Lösung und friedlicher Koexistenz führen.

    • @608196 (Profil gelöscht):

      Ich stimme Ihnen zu, ergänzenswert wäre die reflexhafte Verteidigung der Politik Israels durch USA und D (im Gegensatz zu zB B). Unter Freunden sollte man sich klar äußern, denn auch dieser Eiertanz verursacht Politikmüdigkeit und verprellt Teile der Gesellschaft. Das ist ein falsches Verständnis von Staatsräson.

  • Ich gebe dem Kommentator ELMA Recht. Es ist zumindest ein Zeichen in die richtige Richtung und ein Beweis, dass es gerechte Gerichte gibt.

  • Das ist halt der Unterschied. Für die Hamas und ihre Unterstützer ist es eine Auszeichnung, für Israel eine Aufforderung.

    • @vieldenker:

      Die erste Reaktion der Hamas deutet nicht auf Stolz hin. Es scheint beide Seiten ähnlich bestürzt zu haben.

  • Israel ändert sich doch nicht wegen diesem Gericht, sondern weil Joe Biden aktuell massiven Druck macht.

    Abgesehen davon wird es in Israel erst dann zu einer wirklichen Änderung kommen, wenn jemand Benjamin Netanyahu als Premierminister ablöst.

  • Es liegt ein Antrag des Chefermittlers vor, dieser kann vom Gericht auch abgelehnt werden.



    Also ist die wesentliche Prüfinstanz das Gericht, nicht die Anklagebehörde.



    /



    "Richter müssen nun entscheiden, ob die beantragten internationalen Haftbefehle erlassen werden, müssen nun die Richter des IStGH entscheiden. Der Chefankläger muss die Haftbefehle bei einem aus drei Richtern bestehenden Voruntersuchungsausschuss beantragen, der durchschnittlich zwei Monate braucht, um die Beweislage zu prüfen und zu entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt werden kann."



    Quelle tagesschau.de

  • Ob die Haftbefehle Netanjahu und Gallant beeindrucken werden oder gar diese jetzt anders vorgehen, bezweifle ich. Die Hamas wird es ebenfalls wenig beeindrucken.



    Gemeinsam beschweren sie sich. Das sagt vieles aus.

  • Das sind super Nachrichten—wenn sie denn auch wirklich verhaftet werden und vor Gericht kommen.

    • @elma:

      Das ist nicht super, das ist UNVERSCHÄMT !!!

      • @dizzy:

        Ja," Staatsmänner " dürfen alles, denn sie stehen über dem Recht. Jede Anklage wird als politisches Komplott abgetan. Solange sie Amt sind, sind sie sakrosant!

    • @elma:

      Was sie nicht werden, jedenfalls die Israelis nicht. Israel erkennt den IStGH ebensowenig an wie Russland oder die USA.



      Aber sollte der Haftbefehl durchgehen und Netanjahu eine Reise nach Deutschland ankuendigen wird in Berlin so mancher schwitzen und den IStGH insgeheim verfluchen.