Gesetzentwurf zur Religionsfreiheit: Teilweises Burka-Verbot in Bayern

Lehrerin, Erzieherin, Wählerin: In Bayern soll keine von ihnen mehr eine Burka tragen. Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf dazu beschlossen.

Vollverschleierte Frau geht über Platz

Darf so nicht als Lehrerin arbeiten: Vollverschleierte am Münchner Odeonsplatz Foto: dpa

MÜNCHEN epd | Die bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zum sogenannten Burka-Verbot für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens beschlossen. Gesichtsverhüllung soll im öffentlichen Dienst, in Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten werden, wie die Staatskanzlei am Dienstag nach der Ministerratssitzung in München mitteilte.

Bereits im Dezember hatte das Bundeskabinett ein Gesetz für ein Burka-Verbot im Beamtenrecht auf den Weg gebracht. Damit soll Bundesbeamten und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten „mit unmittelbarem Dienstbezug“ eine Verhüllung des Gesichts verboten werden. Unter den Bundesländern herrscht größtenteils Zurückhaltung, analog dazu für deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Verbote der muslimischen Vollverschleierung in Form von Burka oder Nikab zu beschließen.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, dass gerade Beamte sowie Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet seien. Im Bereich der allgemeinen Sicherheit und bei Wahlen sei es erforderlich, die Identität festzustellen. Eine Gesichtsverhüllung widerspreche außerdem dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertagesstätten und Schulen.

Herrmann sagte, zu einem freiheitlich-demokratischen Werteverständnis christlich-abendländischer Prägung gehöre eine Kultur der offenen Kommunikation. Diese finde nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. „Eine Verhüllung des Gesichts widerspricht dieser Kommunikationskultur“, sagte der CSU-Politiker.

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