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Gesetzentwurf des Berliner EnteignungsbegehrensNicht zum Nulltarif

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt – doch was taugt der tatsächlich?

Transparent am 1. Mai 2021 in Berlin Foto: dpa

D ie Ak­ti­vis­t:in­nen nehmen die Sorgen der Bür­ge­r:in­nen ernst. Niemand will, dass das Land Berlin 36 Milliarden Euro ausgibt, um Wohnungskonzerne zu enteignen – wenn Berlin hinterher das Geld für vieles andere fehlen würde, insbesondere für eine soziale Politik.

Deshalb hat das Team des Volksbegehrens Deutsche Wohnen & Co enteignen jetzt ein „Vergesellschaftungsgesetz“ vorgelegt, das niemand weh tun würde – außer den Wohnungskonzernen. Die Entschädigung wäre auf rund 10 Milliarden Euro begrenzt und müsste auch nicht in bar bezahlt werden, sondern in „Entschädigungsbonds“ mit einer Laufzeit von bis zu 40 Jahren. Die Tilgung würde aus den bis dahin eingenommenen Mieten erwirtschaftet.

Eine Superidee. So kann man kritische Fragen beim Unterschriftensammeln im Keim ersticken. Auswirkung der Enteignung auf öffentliche Haushalte? NULL!!!

Aber geht der Trick wirklich auf? Schwer zu sagen. Denn seit über 70 Jahren steht zwar die Möglichkeit zur Sozialisierung im Grundgesetz, aber es gab keinen einzigen Anwendungsfall. Deshalb musste auch das Bundesverfassungsgericht noch nie klären, welche Entschädigung dann zu zahlen wäre.

Klar ist nur: Der volle Marktwert müsste nicht erstattet werden. Schließlich heißt es im Grundgesetz: „Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“ Im Berliner Fall müsste das Land nach einem erfolgreichen Volksentscheid also keine 36 Milliarden Euro für die Enteignung einplanen.

Doch welchen Abschlag würde Karlsruhe noch akzeptieren? Falls das Land Berlin nur 10 Milliarden Euro Entschädigung zahlt, läge der Sozialrabatt immerhin bei 72 Prozent. Und möglicherweise ist die avisierte Entschädigung sogar noch weniger wert, da sie ja nicht bar, sondern in zinslosen Wertpapieren ausbezahlt wird. Wer weiß schon, wie sich der Kurs für solche Bonds entwickeln würde.

Was beim Unterschriftensammeln hilft, könnte vor dem Bundesverfassungsgericht also eher schaden. Die Vorstellung, dass das Land Berlin die Enteignung durchziehen könnte, ohne einen Cent in die Hand zu nehmen, wäre zwar für die Ber­li­ne­r:in­nen beruhigend, darin dürfte aber wohl nicht je­de:r die vom Grundgesetz geforderte „gerechte Abwägung der Interessen“ sehen.

Was beim Unterschriftensammeln hilft, könnte vor dem Bundesverfassungsgericht also eher schaden

Und dann würden die Rich­te­r:in­nen sicher auch auf den sozialen Nutzen der Enteignungen schauen. Zwar wären Mieten von 4 Euro pro Quadratmeter für die Be­woh­ne­r:in­nen der 240.000 betroffenen Wohnungen toll. Aber die Konzernwohnungen machen nur ein Achtel aller Berliner Wohnstätten aus. Und niemand weiß, wie viele dieser Mie­te­r:in­nen wirklich sozial bedürftig sind. Zugleich würden die Mieten im Rest der Stadt steigen wie gehabt. Noch wirkt die Initiative eher wie eine antikapitalistische Provokation als wie ein überzeugendes sozialpolitisches Konzept.

Allerdings ist der Gesetzentwurf auch gar nicht Gegenstand des Volksbegehrens. Dort geht es nur um eine unverbindliche Aufforderung an den Senat, er solle Maßnahmen zur Vergesellschaftung „einleiten“. Das heißt aber auch: Erst nach einem erfolgreichen Volksentscheid wird es um die konkreten, vermutlich deutlich höheren Entschädigungssummen gehen. Teuer wird es immer erst am Ende.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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54 Kommentare

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  • @GASTNUTZER 42

    Eine interessante Lehre aus der Geschichte ist das Platzen der Blase in Japan 1986-1991 [1]. Wovon sie sich immer noch nicht erholt haben, und die ein Vorbote der Blasen ist, wie wir sie heute kennen und lieben.

    Zu den Bodenpreisentwicklungen, hier ein paar Links:



    RBB, 2008-2018 "teilweise 1000%" [2]; Gross & Klein Immobilien, ditto [3]; Anthje Kapek in der Berliner Zeitung "870% in den letzten 10 Jahren" [4].

    Bitteschön.

    [1] en.wikipedia.org/w...asset_price_bubble

    [2] www.rbb24.de/wirts...stueckspreise.html

    [3] grossklein-immobil...ilienmarkt-berlin/

    [4] www.berliner-zeitu...genwirken-li.40384

    • @tomás zerolo:

      Was man in Berlin oder anderen Metropolen beobachtet, ist keine Immobilienblase. Wohnungen sind dort tatsächlich ein knappes Gut!

      Grund ist die Verdoppelung der Wohnfläche pro Kopf in den letzten Jahrzehnten, der gewaltige Zuzug von Bewohnern, insbesondere aus Ostdeutschland sowie der Mangel an verfügbaren Baugebieten. Dies erklärt die horrenden regionalen Unterschiede in DE: www.presseportal.de/pm/6586/4565061

    • @tomás zerolo:

      Danke für die Links.

      okay - die 1000% sehen solide aus. Aber meiner Meinung nach liegt das eher an einer massiven Unterschätzung in den 2000er Jahren.

      Das Japan Beispiel ist nicht vergleichbar. Die Ursache lag dort in der zu laschen Kreditvergabe und der Marktabschottung bzw. Öffnung.



      Die Voraussetzungen sind bei uns und insbesondere in Berlin andere. Die EU druckt zu viel Geld, es wird zu wenig gegen Schwarzgeld unternommen und in Berlin wollen zu viele Leute wohnen.

  • Seit 1960 ist eine Verdoppelung der Wohnfläche pro Person zu verzeichnen. Bis 2050 wird eine Zunahme von 20 m2 (1960) auf 60 qm pro Kopf prognostiziert. wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/3448

    Es sind nicht die Wohnungsgesellschaften, die für eine Verknappung des Wohnungsangebots in Metropolen mit geringen Flächenresourcen für Neubauten verantwortlich sind.

    Es sind die Bewohner selber.

    "Die absolute Begrenzung des Flächenverbrauchs – ob mit einem eigenen Moratoriumsgesetz oder einem Paragraphen im Baurecht, ob mit oder ohne einen Zertifikatehandel – ist grundsätzlich geeignet den Wettbewerb zwischen Kommunen in zukunftsfähige Bahnen zu lenken" www.bund.net/filea...fizienz_studie.pdf

  • Der Traum ist aus! … aber ich werde alles geben, dass er Wirklichkeit wird.

    Und so wollen wir die Rechtsstaatlichkeit für eine Enteignungsphantasie aufgeben. Wir nehmen den Reichen was weg und verteilen es unter uns. Super, funktioniert nur ein Mal, wie beim seinerzeitigen Verkauf. Und dann sind die Wohnungen in der Hand von wem? Wer entscheidet dann über Ein- oder Auszug? Ein bestechlicher kleiner Kreis von … ?

  • Berlin könnte ja mal eine Prüfung machen wer so alles in Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein wohnt. Ich kenne Kommilitonen mit 5stelligem Monatsgehalt die immer noch in der WBS geförderten Wohnung aus den 90ern wohnen. Dann ginge es allerdings gegen die eigene Wählerschaft....

  • Ein ärgerlicher Artikel. Die juristischen Zweifel an der Umsetzung des vorgelegten Gesetzesentwurf mögen im Einzelnen korrekt sein - aber rechtfertigen sie, das ganze Volksbegehren als bloße "antikapitalistische Provokation" zu verunglimpfen?

    Dass Vergesellschaftung in der Praxis kostspielig ist, bestreitet niemand. Doch egal, welche Entschädigungssumme zuletzt verlangt wird, falls es tatsächlich zu den von "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" angestrebten Enteignungen kommt - es wird allemal günstiger als die derzeitige Rekommunalisierungspolitik, bei der kommunale Wohungsunternehmen Wohnungen, die in den Nuller Jahren zu Spottpreisen an private Investoren verscherbelt wurden, zum Marktpreis zurückkaufen.

    Davon einmal abgesehen: In günstigem Wohnraum in öffentlicher Hand ist Geld gut angelegt - auch hohe Summen! Dies gilt umso mehr, als sich die Enteignungen, anders als im Artikel behauptet, nicht nur auf die Mieten der betroffenen Wohnungen, sondern auch auf den Mietenspiegel und damit indirekt auf die gesamte Mietenentwicklung in Berlin auswirken würden.

    So unwahrscheinlich es ist, dass der von "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" vorgelegte Gesetzesentwurf eins zu eins realisiert wird, so wenig taugt das Totschlagargument "Könnte teuer werden" dazu, das Volksbegehren zu delegitimieren.

    • 8G
      83379 (Profil gelöscht)
      @Karl Kelschebach:

      " es wird allemal günstiger als die derzeitige Rekommunalisierungspolitik, bei der kommunale Wohungsunternehmen Wohnungen, die in den Nuller Jahren zu Spottpreisen an private Investoren verscherbelt wurden, zum Marktpreis zurückkaufen." das bezweifle ich da das Gericht dann auch die Auswirkungen auf Gesamtdeutschland berücksichtigten würde was Attraktvitität für Investoren angeht und Zinsen auf Staatsschulden man wird über Marktpreis (da erzwungen) bezahlen müssen für die Wohnungen.

      Warum nicht auf dem Tempelhofer Feld Wohnungen bauen von dem Geld und wo sonst noch Platz ist?

  • Natürlich ist nicht jeder Mieter in den zu vergesellschafteten Wohnungen bedürftig.



    Aber warum soll das die Vergesellschaftung verhindern? Wer sich Mieten über 4 €uro/m² leisten kann dem kann ja gekündigt werden, und die frei gewordene Wohnung können dann an Bedürftige gehen.



    Das wäre ja mehr oder weniger eine Eigenbedarfskündigung.

    • @Alreech:

      "Wer sich Mieten über 4 €uro/m² leisten kann dem kann ja gekündigt werden..."

      Mal sehen, was das BVerfG DAZU sagen würde. Effektiv hieße das, den Mieterschutz außer Kraft zu setzen - der Staat als kaltschnäuzigster Vermieter überhaupt, der massenhafte Räumungen ohne Ersatzwohnraum durchsetzt. Die Mieten außerhalb des "resolzialisierten" Wohnungskontingents gingen ob dieses Nachfrageanstiegs wahrscheinlich sprunghaft in die Höhe, und die vormaligen Deutsche-Wohnen-Mieter müssten allesamt Zwischenquartier in ihren Tessiner Villen nehmen - außer sie sind dann doch nur normale Menschen, die sowas nicht haben.

      Auch scheint die Unterstellung, 12,5 % der Berliner Bevölkerung wären so arm, dass sie sich nur 4 € leisten können, der Rest aber reich genug, auch ein mehrfaches davon aufzubringen, klingt auch nicht so richtig sattelfest. Wahrscheinlicher wäre ein Zuzug von sozial Schwachen, die die Billigwohnungen kraft höherer Bedürftigkeit füllen. Es würden also nicht die unteren 12,5 der Berliner die Wohnungen bekommen, sondern eher die Schnellsten unter den unteren 5-8% bundesweit.

      • @Normalo:

        Was soll das BVerfG dazu sagen wenn die Stadt Berlin eine Eigenbedarfskündigung ausspricht um für Bedürftige Wohnraum zu schaffen?



        Solche Fälle gab es auch schon anderswo, ohne das sich der bisherige Mieter dagegen vor Gericht wehren konnte.



        Immerhin sind Städte verpflichtet sich um Bedürftige zu kümmern.



        Und was spricht dagegen das Berliner Modell auf andere Städte auszuweiten?



        Ebenso könnte die Basis für die Vergesellschaftung verbreitert werden falls es immer noch Wohnraumknappheit gibt, so könnte man auch Wohnungen im Besitz von Privatpersonen oder Genossenschaften ebenfalls vergesellschaften.

        • @Alreech:

          „Ebenso könnte die Basis für die Vergesellschaftung verbreitert werden falls es immer noch Wohnraumknappheit gibt, so könnte man auch Wohnungen im Besitz von Privatpersonen oder Genossenschaften ebenfalls vergesellschaften.“

          Genau das ist ja der Denkfehler …. Durch Vergesellschaften entsteht nicht mehr Wohnraum. Egal ob Konzerne, Genossenschaften oder Private enteignet werden. Aber es wird offenbar von den Befürwortern des Referendums geglaubt. Und in den Genossenschaften besitzen die Wohnungen tatsächlich die, denen die Wohnungen gehören.

          Und was soll das bedeuten, Berlin hat „Eigenbedarf“. Das ist doch nur eine populistische Parole. Die Wohnungen um die es geht sind doch nicht leer. Wo sollen die „Reichen“ hin, die sich Mieten von mehr als 4 € leisten können. Auch die haben einen eigenen Bedarf.

          • @Britzer:

            "Durch Vergesellschaften entsteht nicht mehr Wohnraum."



            Das ist zwar richtig, aber möglicherweise gar nicht so wichtig. Eine These:



            Das Problem ist gar nicht so sehr zu knapper, sondern zu teurer Wohnraum. Die Preisentwicklung wird dabei aber weniger durch ein zu geringes Angebot, sondern vor Allem durch eine zu große Nachfrage getrieben, die sich nicht nur aus akut Wohnungssuchenden speist, sondern auch durch Investitionskapital und die seit der Finanzkrise von 2008 anhaltenden Flucht ins Betongold. Weil hier mit Kapitalrenditen von nicht selten 6-7% gerechnet wird, schlägt dies nicht nur auf Marktsituation durch, sondern auch auf die Entwicklung der Mieten. Würde die 'unsichtbare Hand' in diesem Markt auch nur ansatzweise funktionieren, hätte sich die Misere am Wohnungsmarkt schon vor Jahren von selbst gelöst.



            Eigentlich ist es ein relativ naheliegender Gedanke, dass es, wenn man die Versorgung eines Grundbedürfnis, kommodifiziert immer dann Probleme entstehen wenn es gegenüber Investitionsmöglichkeiten an anderen Märkten zu sehr an Attraktivität gewinnt. Vergleichbares konnte man in den letzten Jahren etwa beobachten als bestimmte Agrarmärkte von begrenzter Größe (uA für Kakao) gezielt und erfolgreich von einzelnen Akteuren soweit aufgekauft wurden, dass sie einen deutlichen Einfluss auf die Preisbildung erhielten. Zu welchen Krisen es kommen kann, wenn sich derartige Akteure auch an den Märkten für etwa Reis oder Weizen versuchen mag man sich kaum ausmalen.



            Auch wenn eine Vergesellschaftung also noch nicht zu einer selbsttätigen Vermehrung von Wohnraum führt, bedeutet sie dennoch, dass die Beträge die derzeit als Profite in private Taschen fließen dem Gemeinwohl erhalten bleiben und, dass die Versorgung zumindest unabhängiger von den Finanzmärkten wird.

            • @Ingo Bernable:

              "Die Preisentwicklung wird dabei aber weniger durch ein zu geringes Angebot, sondern vor Allem durch eine zu große Nachfrage getrieben, die sich nicht nur aus akut Wohnungssuchenden speist, sondern auch durch Investitionskapital und die seit der Finanzkrise von 2008 anhaltenden Flucht ins Betongold. "

              Wie bringen Sie da das Bevölkerungswachstum von etwa 50.000 Neu-Berlinern sowie die immens gesteigerte Wohnfläche pro Kopf ( epub.wupperinst.or...5878_Bierwirth.pdf ) in ihren Überlegungen unter?

              Allein schon bei der Wohnfläche fällt rein rechnerisch eine von fünf Wohnungen durch die Steigerung der Wohnfläche pro Kopf weg. Zu bedenken ist auch, dass die Steigerungen im Osten, also auch Ostberlin, noch einmal stärker war.

              Der Wohnungsdruck in Berlin ist vor allem durch Zuzug und höherem Flächenbedarf pro Person geprägt. Aufgrund von Flächenknappheit kann in Berlin dieser Bedarf nicht durch Neubauten aufgefangen werden

            • @Ingo Bernable:

              Das Phänomen, das Sie übersehen, ist dass die hohe Nachfrage eben auch zu den "künstlich" überhöhten Preisen existiert. Gegenthese: Tatsächlich haben wir in Deutschland gar kein besonders hohes Mietniveau, und die Bereitschaft, für Wohnraum in gefragter Lage auch entsprechend mehr zu zahlen, ist noch gar nicht ausgereizt.

        • @Alreech:

          1. Wenn man Wohnraum mit dem Ziel enteignet, die Mieter über "Eigenbedarf" rauszuschmeißen, ist das keine normale Eigenbedarfskündigung mehr sondern eine gezielte Umgehung geschützter Rechte - und zwar hier eben nicht irgendwelcher Investmentgesellschaften sondern von Menschen die nicht weniger ein Dach über dem Kopf brauchen als die Leute, die so eine Wohnung stattdessen bekommen sollen. Wie soll man das rechtfertigen?

          2. Was würde denn so eine breite Vergesellschaftung in puncto Wohnungsnot bringen? Dabei wird ja kein Wohnraum geschaffen. Es hieße nur - auch hier: Für jede neu vergebene Wohnung steht eine andere Mietpartei auf der Straße. Wo ziehen Sie die Grenze, ab der solche staatlich verordnete Verdrängung gerecht ist?

          Es gibt kein unbedingtes Recht, genau da wohnen zu können, wo man wohnen will - und schon gar nicht auf Kosten von Mitmenschen, die da schon wohnen und dann umziehen müssten. Denn GÄBE es dieses Recht, hätten diese Menschen es ebenfalls.

          Ergo:

          "Und was spricht dagegen das Berliner Modell auf andere Städte auszuweiten?"

          Dass das Grundgesetz im Zweifel auch in diesen Städten gilt.

          • @Normalo:

            1. Wer in der Lage ist mehr als die 4 €/m² Miete zu zahlen kann sich ja auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung mieten.

            2. Was die Vergesellschaftung bringt: a) das Grundbedürfnis Wohnen ist nicht länger der Profitgier unterworfen.



            b) der knappe Wohnraum wird besser genutzt. Ein besserverdienender Single der eine große Wohnung bewohnt kann nach der Vergesellschaftung dieser Wohnung per Eigenbedarfskündigung dazu ermunter werde sich ein andere Wohnung zu suchen. Die nun freie Wohnung kann z.B. mit eine Familie die sozial benachteiligt ist belegt werden.

            Im Großen und Ganzen muß man das auch unter dem Gesichtpunkten der Verteilungsgerechtigkeit und des Energieverbrauchs sehen.

            • @Alreech:

              1. Und wenn er das nicht will? Hat so ein Mensch keine Rechte? Wie gesagt ist diese "Eigenbedarfskündigung" nur ein sehr begrenzt tragfähiges Konzept - sicher nicht geeignet um aus hunderttausenden Wohnungen systematisch Leute auf die Straße zu setzen. Und nochmal: Als erstes käme im besten Fall mal Zuzug in die freiwerdenden Wohnräume von Leuten, die sich die bishereigen Preise in der Stadt WIRKLICH nicht leisten konnten und deshalb da noch gar nicht wohnten. Der Markt würde sich ganz und gar nicht entspannen -was umso blöder für etwaige "Eigenbedarfs"-gekündigte wäre.

              2a) Es geht hier nicht um Wohnen generell sondern um Wohnen in bestimmten überlaufenen Regionen, Städten oder Lagen. Es gibt ja nicht insgesamt zu wenige Wohnungen, sondern nur da, wo mehr Menschen wohnen MÖCHTEN, als doret wohnen KÖNNEN. Insofern ist die Bezeichnung "Grundbedürfnis" durchaus angreifbar: Letztlich ist der unbedingte Zugang zu einem knappen Gut, das per se nicht Jeder bekommen kann, kein Grundbedürfnis sondern eher Luxus. Und Luxus ist GENAU der Lebensbereich, der nur mit der Profitgier der Anbieter sinnvoll im Zaum zu halten ist.

              2b) Ich halte diese Idealvorstellung des "gerecht" verteilenden Staates für eine Illusion. Zum einen ist jede Gerechtigkeit subjektiv, und die Frage, wer wo wohnen können sollte, viel zu komplex, als dass man dafür einen verlässlichen, unmissverständlich anwendbaren Schlüssel schaffen könnte. Zum Zweiten wäre so eine breite Wohnungsverteilungsbefugnis für große Teile des Wohnraums genau das Übermaß an Macht, das im Zweifel korrumpiert. Am Ende bekämen zuerst die Freunde und Wohltäter der Entscheider die interessanten Wohnungen und dann folgten die Nasenfaktor-Favouriten. Die einschlägigen Regeln werden es hergeben, da seien Sie unbesorgt. Das hat auch damals in der DDR ganz hervorragend geklappt...

              • @Normalo:

                1.) nur weil sich jemand mehr als 4 €uro/m² Miete leisten kann soll dieser mehr Rechte haben als ein bedürftiger Mitmensch?



                Ich sehe auch kein Problem mit dem Zuzug. WIR HABEN PLATZ! er ist nur ungerecht verteilt.



                Das Ziel darf auch nicht sein "den Markt zu entspannen" sondern die Marktlogik und den Kapitalismus zu überwinden.

                2.) was die Überlaufenen Regionen angeht: diese Menschen ziehen ja nicht freiwillig dort hin, sondern weil sie in ihren Heimat nicht am kulturellen Leben teilnehmen können oder als Teil einer Minderheit unterdrückt werden.



                Momentan haben diese Menschen weniger Recht auf eine menschenwürdige Wohnung als ein Besserverdiener. Genauso wie Menschen die wenig Verdienen, sich aber gegen Faschismus und Kapitalismus engagieren.



                Gerade solchen Menschen könnte es helfen eine angemessene Wohung zu finden, wenn die Verteilung der Wohnungen nicht mehr nach neoliberaler Marktlogik sondern nach den Gesichtspunkten der sozialen Gerechtigkeit erfolgt.

                • @Alreech:

                  Wie kommen Sie auf diese Rechtehierarchie? KEIN Mensch hat ein Recht auf eine bestimmte Wohnung, wenn die ihm nicht gehört - unabhängig vom Einkommen. Was Sie konstruieren wollen, ist dagegen ein Vorrecht auf bestimmte Wohnungen, das nur sozial Schwachen zusteht und ihnen erlaubt, Menschen, die das nicht sind, aktiv zu verdrängen.

                  Zum Zweiten: Woher wollen Sie wissen, warum ein beliebiger Mensch in einer angesagten Gegend wohnen will? Nicht mehr als 4€/m² zahlen zu können, ist kein Geisteszustand.

                  Und "Zwang" ist, wenn man jemandem die Wohnung kündigt und ihn auf die Straße setzt (was Sie propagieren), nicht wenn es anderswo angenehmer und lebendiger ist und man da lieber wohnen möchte. Denn eins sollte klar sein: Mit den möglichen Ausnahmen der Ballungsräume München, Stuttgart und Rhein-Main gibt es überall günstigen Wohnraum etwas außerhalb, der immer noch erlaubt, am Stadtleben teilzuhaben.

                  Zum Thema "Es gibt genug Platz." Das wäre zu beweisen. Leerstände machen nur einen kleinen Teil der Wohnfläche aus, und Singles, die in angesagter Lage auf 150 m² wohnen, gibt es auch nur sehr wenige. Was Sie vorschlagen, mag zwar das Mütchen kühlen, aber der absehbare Effekt im Vergleich zum beabsichtigten Eingriff ist völlig unzureichend.

                  Und zuletzt: Den Kapitalismus überwinden Sie, indem Sie die Weltbevölkerung auf "Gemeinsinn" umprogrammieren, nicht mit der lokalen Untergrabung von Mieterrechten und entsprechender staatlicher Repression zur Durchsetzung dieser Untergrabung.

          • @Normalo:

            "Was würde denn so eine breite Vergesellschaftung in puncto Wohnungsnot bringen?"



            Enteignungsbestrebungen auch auf Privatbesitzer (etwa zur Eigennutzung oder Alterssicherung) auszudehnen würde ich unter den derzeitigen Gegebenheiten für so sinnlos wie kontraproduktiv halten. Eine "breite Vergesellschaftung" großer Akteure würde allerdings die Möglichkeit bieten die bereits existierenden Bestände besser und gerechter nutzen zu können. Immerhin gibt es relativ viele Leute die mit alten Verträgen in Wohnungen sitzen die für ihre derzeitige Lebenssituation eigentlich deutlich zu groß sind, die sich den Umzug in eine kleinere Wohnung mit neuem Vertrag nicht leisten können. Mit einem größeren Wohnungsbestand in öffentlicher Hand könnte man für solche Fälle sinnvolle Lösungen finden, etwa Tauschoptionen zu gleichen Bedingungen anbieten und so auch ohne schon Neubau eine immerhin etwas bessere Versorgung gewährleisten.

            • @Ingo Bernable:

              Das klingt natürlich vernünftig, erscheint mir aber als eine sehr breite, extrem eingriffsintensive Strategie zur Verbesserung einer vergleichsweise überschaubaren Fallzahl. Wie hoch schätzen Sie den Anteil an Wohnungen, deren Bewohner solche Angebote begrüßen würden, und wie hoch den, den man enteignen müsste, um diese Fälle alle erfassen und ein entsprechend großes Austauschpotenzial vorhalten zu können?

  • Bereits an anderer Stelle hatte ich angeregt "Karlsruhe" mit Beantwortung der Frage zu betrauen, ob es sein darf, dass - zumindest in nicht unwesentlicher Stärke Markt-mitbestimmend - Wohnungsbauunternehmen (markt-kapitalistisch operierend) auf den WOHN-mietmarkt Einfluss nehmen dürfen???! Sicher ist, dass unsere Mütter und Väter des GG eine solche Entwicklung NICHT in die Artikel des GG vorausahnend mit einbezogen haben. Umso wichtiger ist es daher, das BVerfG mit dieser Frage "intelligent!!" zu betrauen. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass uns "Karlsruhe" diesbezüglich SEHR POSITIV überraschen könnte.

    Vielleicht sollte man also ein solches Verfahren vorziehen, bevor man sich mit dem Entschädigung-wegen-Enteignungs-Thema beschäftigt, welches ja zudem bereits durch das sog. Entschädigungsgesetz hinsichtlich der ggf. zu leistenden Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlungen einen weiteren Anhaltspunkt hinsichtlich der zu erwartenden Höhe gibt.

    ;-)

  • Da wird die Volksgemeinschaft 40 bis 50 Milliarden blechen....



    und keine einzige N E U E WO H N U N G IST GEBAUT WORDEN...



    Unsinn hoch 3 ! Weiter so !

    • @Pace#:

      Wo haben Sie denn die Zahl her? Im Artikel wird doch gerade gegenteiliger Vorschlag geschildert, nämlich dass langfristig Umlegungen der Mietzahlungen als Entschädigung herangezogen werden.



      In Berlin gibt es durchaus Leerstand, auch bei den Wohungskonzernen. Diese Wohnungen könnten wieder vermietet werden.



      Aktuell wird Wohneigentum für Wohlhabende gebaut. Durch die Enteignungen könnten zumindest viele Menschen wohnen bleiben und müssten diese nicht aufgrund hoher Mieten aufgeben. Also Unsinn wäre ein "Weiter-wie-bisher".

    • @Pace#:

      Der Lieblingsspruch aller Neoliberalen laute: "das ist GIFT für die Wirtschaft", wenn es darum geht, dass unser Staat bei den Neoliberalisten abschöpfen will. Doch wieviel Arbeitsplätze und/oder Wohnungen wurden denn infolge der ja SEIT JAHREN stattfindenden NICHTabschöpfung der unanständigen Gewinne z.B. auch bezüglich der neoliberalen Firmen und Wohnungsbaugesellschaften geschaffen? Trotz der STEUERLICH völligen Verschonung!

      Die soziale Schere in Deutschland hat sich weiter massiv entzweit. Medial beklagen wir die armen Ladenbesitzer. Doch realpolitisch zwingen wir die Multimillionäre-Laden-Gebäude-Inhaber NICHT zum (Teil-)Verzicht. Stattdessen pumpt Altmaier und Co. MILLIARDEN "zur Stützung der Wirtschaft", was tatsächlich primär der bloßen BEREICHERUNG der Laden-VERMIETER dient. Das exakt gleiche Spiel wird uns auf dem Wohnungs-MIET-Markt beschert.

      All dies sind nicht zu leugnende Tatsachen, weshalb Ihre Aussage PACE# im Ergebnis allenfalls POPULISTISCH ankommt.

      ;-)

  • Es gibt nichts Richtiges im Falschen, sonst hätte Christian Rath sicher die Gelegenheit ergriffen, ein solches "überzeugendes sozialpolitisches Konzept" hier aufzuschreiben.



    Fakt ist, dass die Gegenseite merklich nervös wird, seitdem die Berliner Mieter*innenbewegung sich eine Aktivität nach der anderen einfallen lässt um das Investitionsklima abzukühlen. Dabei ist vielleicht gar nicht so entscheidend, ob die im Einzelnen so schlau sind.



    Blöd ist nur, wenn innerhalb der Mieter*innenbewegung die Mittelschicht zu dominant wird, und die Tendenz besteht angesichts der anstehenden Entschädigungsdiskussion ja schon. Blöd ist auch, wenn es immer wieder zu so klassistischen /sozialchauvinistischen/ infantilisierenden Auftritten einiger kommt.



    Ansonsten aber ist die Mieter*innenbewegung ja eher eine fortlaufende, und vor allem sehr diverse und breit angelegte Veranstaltung. Es ist einfach noch nicht aller Tage Abend.



    Traurig ist vor allem, wie viele Menschen laufend den Kampf aufgeben müssen und aus Berlin vertrieben werden.

    • @Margit Englert:

      Einfach ein Gesetz erlassen, dass Zuzug verbietet, solange nicht mindestens 3% Leerstand herrschen. Da fallen die Mieten von ganz alleine.

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @Gastnutzer 42:

        Für Berlin oder Deutschland?



        Für Berlin können sie so etwas nicht erlassen.



        Für Deutschland nur für nicht-EU Bürger, aber die meisten die da kommen kommen weil sie gebraucht werden im Pflegesektor und der Industrie.



        Bleiben die Flüchtlinge, die kann man an der Grenze abweisen aber das ist glaube ich nicht was sie meinen (wobei es auch hier ein gute Lösung gäbe, man übernimmt die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Ausbildung und Integration in Italien, Griechenland, Jordanien, Türkei etc.) dann ist abweisen moralisch kein Problem.

        • @83379 (Profil gelöscht):

          Nein für Berlin, bzw. Ballungszentren. Es gibt genug Gegenden in Dtl. in denen man preiswert wohnen kann.

          Und natürlich - @Tazeline - schränkt das die Freiheit einzelner ein - zum Wohl der Mehrheit. Im Gegensatz und Mietendeckel und Enteignung würde es aber funktionieren :)

          Mit dem GG ist nicht von den dreien vereinbar. Aber wir werden noch Monate und Jahre damit zubringen, dies zu diskutieren. Während die Mieten weiter steigen. Weil die ganze Diskussion nur Ablenkung ist.

      • @Gastnutzer 42:

        Netter Gedanke. Nur SICHER nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

        ;-)

  • G
    Gast

    Sehr geehrter Christian Rath,



    ich bin etwas verwundert über Ihren Artikel. Sie erwecken den Eindruck, als ob das vorgeschlagene Vergesellschaftungsgesetz nur dem Zweck dient den Menschen Unterschriften abzujubeln. Ich verfolge die Kampagne "Deutsche Wohnen und Co enteignen" schon seit geraumer Zeit & seit der Sammel Phase sehr intensiv. Es war dabei nie die Rede davon, dass die Stadt über Steuermittel die betroffenen Häuser zurück kauft. Die Idee war bisher ein Kredit, den die, das "Gemeingut Wohnen" verwaltene Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) aufnimmt bei einer Bank, für den die Stadt bzw. die erworbenen 240.000 Wohnungen selbst bürgen. Die AöR würde den Kredit über die Mieten bedienen und abbezahlen. Der neue Vorschlag mit den Entschädigungsbonds könnte ebenfalls direkt verbucht werden bei den Immobilienkonzernen, die von der Vergesellschaftung betroffen sind. Die Bonds könnten dann auch direkt weiterverkauft werden, so wie ich es verstanden habe. Ich sehe nicht, dass der Kurs dieser Bonds am Markt unsicher ist, denn: Menschen müssen Wohnen, dass heißt sie werden zahlen. Wenn dies kein sicheres Geschäftsmodell wäre, würden ja nicht so viele Aktionen und Investitionen spekulativ in diesen Bereich fließen. Der Vorteil der Bonds wäre aber, dass die Konditionen besser wären, weil keine Zinsen (und ggf. Zinseszinsen) bezahlt werden müssten. Das ist aber Aushandlungssache. Die Entschädigungssumme wäre, absolut gesehen, für die Mieter:innen geringer und damit für ganz Berlin besser (geringere Mieten, schneller Geld für Neubau übrig). Ich sehe auch nicht, dass die Entschädigungssumme ungerecht wäre. Die Häuser wurden für einen Apfel & ein Ei gekauft, dann wurde damit viel Gewinn gemacht auf Kosten der Mieter:innen und jetzt bekommen sie noch mehr Geld dafür. Eine Entschädigung, die sich an faire Mieten und ans leistbare orientiert, wäre nur gerecht! Es gab kein besseres sozialpolitisches Programm seit vielen Jahren. Gute Sozialpolitik muss antikapitalistisch sein.

    • @Gast:

      Danke

    • @Gast:

      Zum Einen: Die Immobilien-Multis dafür verantwortlich zu machen, dass das Land Berlin sein immobiles Tafelsilber einst aus der selbstgeschaffenen Not heraus zur Unzeit, hektisch und daher zu einem miserablen Preis verscherbelt hat, lässt auf einen eher interessengeleiteten Gerechtigkeitsbergriff schließen. Die Multis haben nunmal JETZT Wohnungen in ihrem Eigentum, die zig Milliarden wert sind. Und warum Das Land Berlin diese Wohnungen enteigen dürfen soll, die ca. 87%, die Anderen gehören, aber nicht, ist schon allein eine nicht bloß mit dem ideologischen Vorschlaghammer zu klärende Frage.

      Zum Zweiten: "Antikapitalismus" hat sich als Weg zu gesellschaftlichem Wohlstand nicht wirklich bewährt. Und das ist ein Understatement. Insofern wage ich, Ihr diesbezügliches Paradigma anzuzweifeln.

      Sie haben insoweit Recht, dass Herr Rath hier das Ergebnis, nämlich dass das vorgeschlagene Enteignungsgesetz verfassungsrechtlich ein genauso absehbarer Rohrkrepierer würde wie vorher der Mietdeckel, ein wenig vorausnimmt. Da diese Einschätzung aber nur solchen Vertretern der Initiative fremd sein sollte, die kein Problem damit haben, die Rechnung ohne den Wirt zu machen, stellt sich die Frage, warum der Rest sich dafür hergibt. Da kommt dann schnell in den Sinn, dass es wohl erstmal um ein erfolgreiches Volksbegehren geht. Denn viel weiter wird dieses Vorhaben absehbar nicht kommen.

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Selbst wenn der volle Preis bezahlt werden müsste, so hätte das doch eine starke Signalwirkung. Man muss auch nicht den Wohnungsbestand zu 100% zurückkaufen.

    Wir müssen den Wohnungsmarkt uninteressant für diese milliardenschweren Konzerne machen. Das einzige, was die interessiert ist Profit, Profit, Profit.



    Das heißt nicht, dass man gegen jede Investition auf dem Wohnungsmarkt ist.



    Mit den ausländischen Investoren jedoch sollte man anfangen. Das wirkt schon mal!



    In Thailand beispielsweise können Ausländer Immobilien und Land kaufen - aber nur für max. 99 Jahre. Dann fällt die Immobilie an den Staat zurück.



    Warum nicht auch hier?

    Auch sollte es massive Förderungen geben, mit dessen Hilfe die Mietern ein Mietshaus kaufen können - der Kredit dafür müsste über das Land Berlin abgesichert werden. Das ist sowieso längst überfällig, schaut man sich die Eigentumsraten in anderen Ländern der EU an.

    Gleichzeitig brauchen wir Anreize für den sozialen Wohnungsbau.



    Hier ist Fantasie gefragt. Als Kind habe ich beispielsweise in einer sog. "Betriebswohnung" gewohnt. Das war völlig normal.



    Eine Firma wie Tesla müsste einen gewissen Anteil an Betriebswohnungen bauen müssen.



    Das würde die Mitarbeiter auch an die Firma binden.

    Auch einen begrenzten Zuzugsstopp halte ich für ein geeinetes Mittel, solange, bis der Wohnungsmarkt einigermaßen wieder im Lot ist.

    • @17900 (Profil gelöscht):

      Profit ist grundsätzlich gar kein Problem. Die Inflationsrate schon. Verständlich? LG

    • @17900 (Profil gelöscht):

      Ausländische Firmen haben ihren Sitz im EU-Ausland und Ihre schlecht durchdachten Vorschläge verstoßen gegen das EU-Recht.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    „Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.“ Das hieße aber auch die Folgen für die gesamte Bundesrepublik zu berücksichtigen, unter anderem würde die Bereitschaft in Deutschland zu investieren und Zinsen für Bund und Länder könnten durchaus erheblich steigen, weil eine Regierung die unter Marktwert enteignet, zahlt auch mal gerne ihre Schulden nicht zurück. Unter all diesen Aspekten gehe ich wenn von einer Summe über Marktwert 150-200% aus.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      Habe ich schon immer gesagt. Es gibt reichlich Präzedenz aus dem Braunkohlenbergbau - da werden genau diese 150-200% regelmäßig aufgerufen.

  • Nett, "Wohnungen enteignen", aber im Ergebnis scho so a weng Quatsch. Mal bei der Arbeit, zB Sozialabgaben und Löhne, anfangen und am Abend noch einen schönen Mietendeckel knüpfen.

    • 1G
      17900 (Profil gelöscht)
      @Gerhard Krause:

      Bitte verständlich schreiben!

  • “Eine Superidee. So kann man kritische Fragen beim Unterschriftensammeln im Keim ersticken. “



    Ich finde solche das einfach nur peinlich und unredlich!

  • Lieber Herr Rath,



    schade, dass Sie als Jurist nicht darauf eingegangen sind, dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG in der vorliegenden Form gar nicht möglich ist. Art. 15 GG sieht (im Gegensatz zu Art. 14 GG) nur eine Vergesellschaftung "durch Gesetz" vor.

    Der Gesetzesentwurf sieht hingegen eine Vergesellschaftung durch Bescheid vor, was nicht zulässig ist. Karlsruhe würde bei einer Prüfung gar nicht erst bis zur Frage der Höhe der Entschädigung gelangen.

  • Man könnte die „Entschädigung“ auch daran koppeln was denn neue / neu gebaute Wohnungen kosten würden. Denn Sinn macht das Ganze ja nur, wenn danach mehr Wohnungsbau stattfindet.



    Bei neugebauten Wohnungen muss man leider von einen Quadratmeterpreis von ca. 10 Euro ausgehen (Erstellungskosten).



    Dann fangt mal an zu rechnen.

  • "... läge der Sozialrabatt immerhin bei 72 Prozent."

    Naja -- der Sozialrabatt gemessen am hochspekulativen aktuellen "Marktwert". Der sich, je nach Gesetzeslage durchaus nochmal ändern kann.

    Nehmen wir z.B. an, der Bund würde endlich mal ernst machen, und die Deckelung der Mieten an die Kompetenz der Länder geben, dann schmelzen diese 36 Mrd. schnell dahin.

    Zwar nicht so flüchtig wie Bitcoin, aber dass Grund & Boden durchaus gelegentlich drastische Korrekturen erfährt, das lehrt die Geschichte. Warum sollten also sich die Gerichte im gegebenen Fall auf die Maximalforderung von Spekulanten einlassen?

    Speculators gotta... speculate.

    Das gehört (wie das Jammern!) zum Geschäft. Wer Wertsteigerungen von rd. 1000% in zehn Jahren (hier und heute!) einsackt, muss ab und zu auch einen linken Haken einstecken können.

    • @tomás zerolo:

      Haben sie ein paar Quellen für mich? Also zu der Lehre aus der Geschichte und den 1000% in 10 Jahren?

    • 0G
      02854 (Profil gelöscht)
      @tomás zerolo:

      Naja, der Marktwert ist wohl nicht so Spekulativ wie gewünscht.

      Verglichen mit anderen deutschen Städten könnten auch gerne ma 50-60 Milliarden rauskommen für Berlin.

      Die Berliner vergessen gerne, das sie von einem extrem niedrigen Niveau der 2000er Jahre kommen.

      Mit 6,74 Euro Durchschnittsmiete in Berlin lt. Mietspiegel dürfte das immer noch die billigste Hauptstadt West-Europas sein.

      • 1G
        17900 (Profil gelöscht)
        @02854 (Profil gelöscht):

        "Die Berliner vergessen gerne, das sie von einem extrem niedrigen Niveau der 2000er Jahre kommen."

        Was bitte spielt das für eine Rolle, wenn die Wohnungen für die Masse der Bevölkerung nicht bezahlbar ist?



        Wollen sie diesen unsinnigen Vergleich mit London, Paris und NY wieder nennen? Wir leben hier!

        Wenn die Immo-Preise z.B. in London durch die Decken gehen zeigt dies doch nur eines - totales Versagen.



        Das ist übrigens bei den horrenden Kosten für ein Studium in England nicht anders.

        • @17900 (Profil gelöscht):

          Nicht bezahlbar? Das Lohnniveau liegt fast 10 Tausend Euronen höher als Bspw. in Meck.-Pom.

          Berlin ist Boomtown.

          Die Leute kommen dorthin wegen der lukrativen Arbeitsplätze. Die Wirtschafts- und Gewerbepolitik Berlins ist der steuernde verantwortliche Faktor dahinter. Nur die Wohnungspolitik wurde und wird dabei ignoriert. Berlins Politik stampft Arbeitsplätze aus dem Boden, aber keine Wohnungen für die Arbeiter. Man hat wissenden Auges den Wohnungsmarkt heiß laufen lassen..

        • @17900 (Profil gelöscht):

          Franz Freundlich hat sich dazu geäußert ob die 36Mrd wirklich die Obergrenze des Forderbaren sind, nicht dazu was angemessen ist. Und sowohl der Vergleich zu anderen Hauptstädten als auch anderen dt. Metropolen ist angemessen.

      • @02854 (Profil gelöscht):

        Genau, Mieter, freut euch, dass es woanders noch teurer ist, und jammert nicht. Ich fass es nicht.

  • Danke für diesen Artikel, endlich mal kein total populistischer Artikel zu diesem Thema in der taz.



    Dieser total unrealistische Gesetzentwurf wird niemals vor Gericht standhalten. Und mehr Wohnungen gibts dadurch auch nicht. Wieso nimmt man nicht das Geld für die Entschädigung und baut damnit 250T neue Wohnungen und vermietet diese günstig, das würde automatisch alle Mieten in der Stadt senken, damit kann man auch den Markt regulieren...

  • Soll das ein Witz sein: Nur ein Achtel? Daß eine Vergesellschaftung in dieser Größenordnung massive Auswirkungen auf die Stabilität der Mieten hätte (Mietspiegel), dürfte doch wohl kaum zu bestreiten sein.