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FAQ zur Lage im GazastreifenVölkerrecht ist nicht immer menschlich

Darf Israel Kliniken angreifen? Stellt die Zerstörung von Gaza mit tausenden zivilen Opfern ein Kriegsverbrechen dar? Ein Blick ins Völkerrecht.

Zerstörte Gebäude in Gaza am 17. November Foto: Alexander Ermochenko/reuters

Dass Krieg und Töten legal sein sollen, ist per se ein wenig menschlicher Gedanke. Dennoch, es gibt Regeln für den Krieg. Das „humanitäre Völkerrecht“ soll Menschen schützen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, lässt aber unter bestimmten Umständen zivile Opfer zu. „Es handelt sich dabei streng genommen um einen Euphemismus“, sagt Robert Stendel vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Treffender sei der Begriff „Recht des bewaffneten Konflikts“, denn selbst unter Einhaltung der „humanitären“ Regeln sei ein beachtliches Maß an menschlichem Leid zulässig.

Darf Israel Kliniken einnehmen?

Vor allem Krankenhäuser sind im Gaza­krieg in der vergangenen Woche zwischen die Fronten geraten. Obwohl sie zuletzt zu den letzten Zufluchtsorten für zehntausende Zivilisten im Norden des Küstenstreifens wurden, drangen in der vergangenen Woche Soldaten auch in die Kliniken ein. Besonders unter dem größten Krankenhaus, der Al-Shifa-Klinik, vermutet die israelische Armee Hamas-Kommandostellen. Krankenhäuser genießen im Krieg besonderen Schutz. Sie können diesen aber verlieren, wenn sie so genutzt werden, dass sie der Gegenseite militärisch schaden.

„Eine Lagerung von Waffen oder die Nutzung als Kommandozentrale gehören dazu“, sagt Leon Seidl, ebenfalls Referent am Max-Planck-Institut. Nicht jede Kleinwaffe oder gar die Behandlung von verletzten Kämpfern aber würden den Schutzstatus einer Klinik aufheben. Bisher seien die von Israel veröffentlichten Belege, die unter anderem Sturmgewehre, Sprengsätze und Uniformen zeigen, nicht ausreichend für eine abschließende Bewertung. Zudem müsse auch bei einem Verlust des besonderen Schutzes vor einem Angriff genügend Zeit für eine Evakuierung eingeräumt werden, sagt Seidl.

wochentaz

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Zivilisten, Verletzte und medizinisches Personal müssten weiterhin geschützt werden. „Berichte, denen zufolge israelische Soldaten die Al-Shifa-Gebäude von außerhalb unter Beschuss genommen haben, sind in dieser Hinsicht besorgniserregend.“ Andererseits aber scheine die Operation innerhalb der Klinik nach allem, was bisher bekannt sei, gezielt und verhältnismäßig durchgeführt worden zu sein. Laut der Armee liefen die Durchsuchungen in Zusammenarbeit mit medizinischen Teams und unter Begleitung arabischsprachiger Soldaten.

Verstößt die Gaza-Blockade gegen Völkerrecht?

Seit dem Überfall der Hamas hat Israel den Gazastreifen weitgehend von der Grundversorgung mit Wasser, Lebensmitteln, Strom und Medikamenten abgeschnitten. Aktuell warnen UNO-Organisationen angesichts der rund 1,5 Millionen Vertriebenen vor einer humanitären Katastrophe. Das alleine reiche aber laut Stendel noch nicht für einen Völkerrechtsverstoß.

Dass Israel Hilfslieferungen zumindest in begrenztem Rahmen zulasse, sei ein Hinweis, dass es seiner humanitären Verpflichtung nachkomme. Treibstoff weitgehend auszunehmen, sei trotz der dramatischen Folgen für die Menschen in Gaza wegen des möglichen Missbrauchs durch die Hamas zumindest begründbar. Letztlich müsse mit Blick aufs Völkerrecht abgewogen werden: Erst wenn das Leid der Zivilisten erheblich den militärischen Nutzen überwiege, sei eine Blockade rechtswidrig.

Darf Israel Massenevakuierungen in Gaza erzwingen?

Seit dem Beginn des Krieges mussten rund drei Viertel der Bevölkerung von Gaza ihr Zuhause verlassen. Viele Palästinenser sprechen von einer zweiten „Nakba“, wie die Massenflucht und -vertreibung bei der Staatsgründung Israels 1948 genannt wird. Die Aufrufe zur Evakuierung seien laut Stendel wegen der dichten Besiedlung des Gazastreifens völkerrechtlich sogar geboten.

Andererseits gingen mit diesen Aufrufen auch Pflichten einher, etwa bezüglich der Versorgung und des Schutzes der Geflüchteten. Zahlreiche UN-Organisationen haben etwa mit Blick auf die humanitäre Situation angekündigt, die jüngst verbreiteten Aufrufe, auch Teile des südlichen Gazastreifens zu räumen, nicht mitzutragen. Unabhängig davon dürfe eine Massenevakuierung nicht zu einer dauerhaften Vertreibung führen, sagte Stendel. Andernfalls verstieße Israel gegen diverse menschenrechtliche Verpflichtungen.

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37 Kommentare

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  • Nach Human Rights Watch begehen die Hamas und Israel Kriegsverbrechen wegen Verletzung des Humanitären Völkerrechts ( z.B. Kollektivstrafe durch wahllose Bombardierungen, Blockierung von Wasser und Stromerzeugung) zur Anklage vor dem Intern. Strafgerichtshof in Den Haag gebracht werden muss, um Straflosigkeit und damit erneute Kriegsverbrechen zu verhindern.

  • Für die Menschlichkeit haben wir die Menschenrechte. Und wie es um diese bestellt ist in der Region, ist seit Jahrzehnten hervorragend dokumentiert. Da besteht seit Jahrzehnten bei allen Regierungen auf allen Seiten ein erheblicher Verbesserungsbedarf! An den Menschenrechten orientiere Rechtsstaatlichkeit muss immer noch für alle Menschen gelten!

    • @Hannah Remark:

      Es ist etwas einfach Menschenrechte ja oder nein zu sagen. Die Erwartung entsprechend der Menschenrechte behandelt zu werden, kann nur erfüllt werden, wenn man die Menschenrechte der Anderen akzeptiert. Es ist leider eine Illusion, das man dem Bruch der Menschenrechte Menschrechtskonform begegnen kann. Wilhelm Busch konnte das schondarstellen: " Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt".

  • Krieg und Recht kann man nur schwer in einen Zusammenhang bringen. Es ist eine Perversion die speziell Menschen schaffen. Leider geht am Anfang eines Krieges als erstes die Wahrheit verloren, wer weiß wirklich, was an Details im Gazastreifen geschieht. Die Hamas hat mit Ihrem Überfall auf Israel bewiesen, dass Sie den Begriff Humanität nicht kennt. Daher bleibt nur die Chance täglich an Israel zu appelieren, trotz der anhaltenden Angriffe auf Israel auf die Zivilisten Rücksicht zu nehmen. Israels Problem ist aber doch auch, dass die Hamas Kämpfer nicht klar von Zivilisten unterscheidbar sind. Bei der aktuellen Lage durch die Hamas die speziell durch den Iran angefeuert wird, kann ich mir kaum eine Lösung vorstellen.Soll sich Israel aus Gaza zurückziehen, damit Hamas die Bombardierung von Israel wieder aufnehmen und den nächsten Überfall vorbereiten kann. Alle die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, verhindern mit diesem Standpunkt jede Verhandlung.

  • Wo sind die Bilder von den Tunnel unter dem Krankenhaus, das vor ein paar Tagen eingenommen wurde?

  • jetzt verstehe ich, weshalb der chefankläger vons ICC nicht in den gazastreifen einreisen darf. der ist für die untersuchung, ob+wer kriegsverbrechen beging/begeht, überqualifiziert.

    • @christine rölke-sommer:

      Wer verhindert die Einreise, der Gazastreifen kann auch über den Seeweg oder Ägypten erreicht werden. war er schon in Israel um den Ausgangspunkt des aktuellen Konfliktes zu bewerten?

      • @jogi19:

        nach israel wird er erst recht nicht reingelassen. und darüber, wer oder was ihn in rafah nicht reinläßt, werden noch wetten angenommen.

  • Ich bin fasziniert, wie raffiniert das Vökerrecht konstruiert ist, so dass Israel gegen selbiges gerade nicht verstösst.

  • Nach dem Lesen des Artikels und der Kommentare bin ich nicht “schlauer”, was die Einschätzung des Vorgehens der israelischen Armee in Gaza betrifft. Selbst Juristen scheinen in dieser Hinsicht ja auf dem “Schlauch zu stehen”.



    Also alles nur eine Frage der persönlichen/politisch-ideologischen Bewertung und wir können uns beruhigt ins Sofakissen zurücklehnen, bestätigt in unserer jeweiligen Meinung?



    Mir scheint, die Diskussion um das, was völkerrechtlich erlaubt ist, ist lediglich eine Neuauflage der alten Legitimation des “gerechten Krieges”. Wenn man sich gedanklich erst einmal darauf eingestellt hat oder erwägt, dass es so etwas wie gerechte Kriege geben könne, ist man auch schnell bei der Hand, die Untaten der eigenen Seite zu relativieren und die Verantwortung für Kriegsverbrechen ausschließlich der anderen zuzuschieben. Und am Ende werden die Täter zu Opfern.



    Vielleicht sollte man es einfach dabei belassen, das Recht von Staaten, sich gegen militärische oder terroristische Angriffe zu verteidigen - und die Frage ist, ob das immer mit militärischen Mitteln nötig ist -, nüchtern anzuerkennen, jedoch ohne es mit irgendeinem Glorienschein zu umgeben oder zu behaupten, es ginge dabei um einen Kampf des Guten gegen das Böse. Das wird nämlich immer falsch, sobald der Kriegsfall eintritt.

  • Fehlt jetzt nur noch eine Madeleine Albright II, die später beteuert, es hätte sich gelohnt.

    Dieser Krieg gegen den Terror, der als einzig mögliche Methode der Verteidigung gepriesen wird, kann man auch als Irak II bezeichnen.

    • @Uns Uwe:

      Albright hat vom Embargo gegen den Irak gesprochen, nicht vom Irakkrieg.

  • Mein Herz blutet, mein Herz pocht wenn ich die maßlose Zerstörung ziviler Infrastruktur in Ost Gaza sehe.

    Die unfassbare Selbstverständlichkeit, daß militärische Operationen tausende Tote, mit einem großen Anteil von Kinder, als ( nur teilweise, wäre schlimm genug) mit dem Völkerrecht vereinbar sind, unfassbare Experten Gedankenspiele.



    Die Zerstörungen von ziviler Infrastruktur, die Inkaufnahme von Kollateralschäden mit tausenden ziviler Opfer....kann nicht vom Völkerrecht gedeckt sein...sonst verdient es den Namen Recht nicht.

    Das kein Missverständnis aufkommt...der Hamas Angriff eine militärische Aktion,.



    das Abschlachten von Zivilisten ist und bleibt eine unmenschliche und barbarische Tat der Hamas.

    Der israelische militärische Gegenschlag, eine Zwangsläufigkeit.

    Die Zerstörungen, die vermeidbaren Zivilenopfer sind vom Völkerrecht nicht gedeckt. brutaler militärischer Zynismus und ein brutaler Racheakt...sind unmenschlich

    • @Peace85:

      Scheinbar haben sie den Artikel nicht gelesen, es ist nicht klar erkennbar ob und wie das Völkerrecht gebrochen wird. Isreal begeht keinen Racheakt, sondern versucht die ständige Bedrohung Israels aus dem Gazastreifen zu unterbinden. Wo erkennen sie den brutalen militärischen Zynismus? Die Hamas hat durch ihren barbarischen, terroristischen Akt diesen Krieg begonnen. Der Krieg an sich ist zynisch und wurde Israel aufgedrängt sich zu schützen.

    • @Peace85:

      "...brutaler militärischer Zynismus und ein brutaler Racheakt...sind unmenschlich."

      Meiner Meinung nach wäre Flächenbombardement ein brutaler Racheakt. Das "Anklopfen", bevor Häuser beschossen werden, die Warnung, bestimmte Gebiete zu meiden und in den Süden (jetzt in den Westen) zu gehen, die, wenn auch nur minimale Versorgung der Zivilisten (die man in dem Fall ja nicht von den Kämpfern unterscheiden kann), das Mitbringen von medizinischem Material und Inkubatoren in die Kliniken, die durchsucht werden, ist aus meiner Sicht kein Zynismus oder brutaler Racheakt.

      Wie so oft die Frage, wie Israel auf andere Weise der Hamas habhaft werden soll, wenn diese sich nicht stellt und die Bevölkerung sie nicht ausliefert.

      • @*Sabine*:

        Ich stimme Ihnen zu, aber machen wir uns nichts vor: die militärischen Aktionen der israelischen Streitkräfte werden eine neue Generation palästinensischer Hassender und Gewaltbereiter hervorbringen, ob mit oder ohne Hamas. Es werden neue Terrorstrukturen folgen, wenn nicht auf politischer Ebene Lösungen gefunden werden, zumindest die Bereitschaft zu Gesprächen auf beiden Seiten.



        Es ist also zu früh, die aktuelle Gewalteskalation als Chance, als eine Art Katharsis zu begreifen - an sich schon eine zynische Vorstellung - zu Frieden und Sicherheit für die Menschen auf beiden Seiten zu kommen. Nichts wäre wünschenswerter, aber zugleich scheint es unerreichbar entfernt.

  • die wichtigste frage freilich wurde nicht gestellt: kann ein terrorakt einen krieg begründen? antwort: nein! das sagt das völkerrecht auch.

    • @Mohammed Wasiri:

      Die Bedrohung eines Staates von außen muß ein Staat abwehren können. Sie verdrehen hier das Recht soweit, dass keine Basis für eine rechtliche beurteilung der Situation bleibt..

    • @Mohammed Wasiri:

      Und deshalb führt Israel auch keinen Krieg, sondern militärische Sondereinsätze. Problem gelöst.

    • @Mohammed Wasiri:

      Die Antwort auf die wichtigste Frage ist offensichtlich. Ja, er kann es, der Terrorakt.

    • @Mohammed Wasiri:

      Sie machen sich das aber sehr einfach. 1.700 Tote, eingeäscherte Kibbuze sind 1 - in Worten ein - Terrorakt?

      Die Hamas tötet seit Jahren durch Beschuss Juden. Das sind permanente Angriffe auf Israel und seine Bevölkerung.

    • @Mohammed Wasiri:

      Das Völkerrecht sagt das nicht, das Völkerrecht schweigt zu dem Thema, da Terrorismus nichts anderes als Angriffe sind die sich halt primär gegen Zivilisten richten kann man sich daran orientieren was das Völkerrecht bei Nagriffen sagt und da sagt es das sich Israel wehren darf und die Gefahr ausschalten.

      • @Machiavelli:

        Das Völkerrecht gibt Unterdrückten aber auch ein Recht, sich notfalls mit Gewalt gegen die Unterdrückung zu wehren.



        Und ob bewaffnete Angriffe von einzelnen Gruppen ein kriegerischer Akt sind und somit militärisch nach den Regeln des Kriegs bekämpft werden dürfen, ist durchaus umstritten.

        • @Francesco:

          "Das Völkerrecht gibt Unterdrückten aber auch ein Recht, sich notfalls mit Gewalt gegen die Unterdrückung zu wehren. " Ja und wer Massaker an Zivilisten verübt kann sich darauf nicht berufen.

          " Und ob bewaffnete Angriffe von einzelnen Gruppen ein kriegerischer Akt sind und somit militärisch nach den Regeln des Kriegs bekämpft werden dürfen, ist durchaus umstritten." Nun ist Hamas nicht eine einzelne Gruppe, das ist nicht wie bei Tschetschenien wo eine einzelne Gruppe in Dagestan einfiel. Hamas ist die de facto Autorität in Gaza also de facto Regierung, sie wird in jeder anderen Hinsicht ja auch so behandelt. Von daher darf man gegen sie auch Krieg führen.

          Die Idee das Staaten auf massive terroristische Angriffe nicht militärisch antworten dürfen, ist etwas was man sich zwar im akademischen Elfenbeinturm ausdenken kann aber komplett illusorisch das das Völkerrecht wird. Sonst hätte man den IS auch nicht bekämpfen dürfen.

  • Zu diesem Thema hat ein leider viel zu früh verstorbener Freund eines der Standardwerke schlechthin verfasst: "Law on the Battlefield" [manchesteruniversi...uk/9780719082184/]



    Als ausgesprochenes Fachbuch für Juristen und Militärs verfasst kann es leider niemals ein Bestseller werden.



    Ich weiß nicht, ob die israelischen Militärs über das humanitäre Völkerrecht und das "Recht auf dem Schlachtfeld" ausreichend oder gar umfassend informiert sind und sich daran halten, kann es nur inständig hoffen.



    Die Hamas, die den Status eines Militär verweigert, wird sich kaum bis gar nicht dafür interessieren. Deren Angriff am 7.10. würde im Strafrecht eher den Tatbestand Mord erfüllen, wobei gewiss "eine besondere Schwere der Schuld" festgestellt werden würde.

    Gerne hätte ich Tony noch vieles zu den aktuelleren Konflikten gefragt, aber leider ist er vor 10 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben. Immerhin konnte er noch eine aktualisierte Auflage des Buchs fertig stellen.

  • Das Völkerrecht sind unverbindliche Absichtserklärungen. Einklagen kann man das nicht.

    • @Martin Sauer:

      Mit Andreas Rebers - helfe gern -



      Art. 25 GG lautet: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.



      www.bundestag.de/r...20-16-pdf-data.pdf

      Wenn ich aber lese - daß sowohl der geschätzte Robert Misik und unlängst le petit cheflereporter Peter vande 🌑fahrt



      Meinen - aus einem verfassungs&völkerrechtlichen Krieg - Schland Kriegspartei via BW/NATO - Kosovo-Bombardierung - ihren Honig saugen zu können! Weiß ich’s auch nicht mehr! Newahr



      Sowas nennt sich Bellizismus!



      Normal Schonn.

      unterm —-Robert Misik —- ja wie?? -



      “Ich will das nicht denunzieren; die Interventio­nen in Bosnien (die das Dayton-Abkommen zur Folge hatten) und die im Kosovo waren sicherlich besser als die Nicht-Interventionen in Ruanda. Ich neige nur dazu, mir grübelnd die Frage zu stellen: Was handeln wir uns ein, was kriegen wir zum Richtigen dazu, was wir gar nicht haben wollten?…“



      taz.de/Verstoerend.../!5969770&s=Misik/



      & Peter Unfried => + Lovando



      taz.de/Ueber-respe...enkultur/!5901628/



      “kurz - Keine eine eine Frage! Gellewelle.



      unterm——Unser Mitglied der IV. Gewalt - die ja die drei Staatsgewalten kontrollieren sollen & ich dachte der Wahrheit & Recht&Gesetz verpflichtet seien -



      Peter Unfried bekundet: “Ich denke, dass auch Joschka Fischer schon in den 90ern richtig damit lagen, dass die EU angegriffenen Europäern aus menschenrechtlichen und auch geopolitischen Gründen helfen muss, dass sie nicht Opfer eines Völkermordes werden. Mit Waffen und im äußersten Fall auch mit einem Nato-Einsatz.“



      dort ausführlicher Lovando => ab in die Tonne •



      & na Lesens selbst =>



      de.wikipedia.org/wiki/Bellizismus

      kurz - Journaille’Ismus - pur! Woll



      “Wenig Ahnung - Viel Meinung!“



      Nich to glöben & Rein tonn katolsch warrn! Hol wiss un lot mi an Lann •

  • Danke für die juristische Aufarbeitung.



    Krieg ist immer eine dreckige Sache, egal auf welcher Seite man steht. Den "gerechten" Krieg gibt es nicht.

  • Lieber Felix Wellisch,

    ein unsaeglicher, grob irrefuehrender Artikel u.a. aus folgenden Gruenden:

    -beide "Experten" haben laut eigenem Lebenslauf keine Expertise zu humanitaerem Voelkerrecht oder Kriegsrecht



    -am besten zuerst schauen, was UN, Amnesty oder Human Rights Watch sagen. UN Menschenrechtskommissar Tuerk sagt Hamas und Israel haben Kriegsverbrechen begangen. Zitat: “The collective punishment by Israel of Palestinian civilians is also a war crime, as is unlawful forcible evacuation of civilians,”

    Quelle: news.un.org/en/story/2023/11/1143362

    • @kaipatm:

      "... was UN, Amnesty oder Human Rights Watch sagen."

      Die von Ihnen angeführten Institutionen halte ich, seit dem 07.10., nicht mehr für vertrauenswürdig.

    • @kaipatm:

      "... beide "Experten" haben laut eigenem Lebenslauf keine Expertise zu humanitaerem Voelkerrecht oder Kriegsrecht"

      Wie kommen Sie zu dieser offenkundig falschen Behauptung?

      Beide haben mit Schwerpunkt Völkerrecht studiert und arbeiten bei einer Wissenschaftseinrichtung mit genau dieser Ausrichtung



      www.mpil.de/de/pub...reich/rstendel.cfm



      www.mpil.de/de/pub...bereich/lseidl.cfm

      • @Schalamow:

        Völkerrecht ja, aber nicht "Recht des bewaffneten Konflikts".

  • Schön, dass die taz in diesen schwierigen Zusammenhängen für Klarheit sorgt.



    Leider werden Begriffe wie Genozid und Völkerrecht inflationär zitiert, doch selten juristisch belegt.



    Sich per Zeitung weiterbilden zu können, betrachte ich als Privileg.



    Danke!

  • Also Kurzfassung: Laut Völkerrecht zulässsig?

    • @Arne Babenhauserheide:

      Das wäre zu einfach. Das Völkerrecht versucht selbst im Krieg ein "maßvolles" Handeln zu erreichen. Daher ist jede Aktion nach Völkerrecht zu bewerten, dass können aber sehr schwierige Abwägungen werden. Es gibt da keinen Massstab für, es kann sein das in vielen Jahren ein internationales Gericht ein Urteil fällt. Das bringt aber wenig solange Hamas das Existenzrecht Israels bestreitet.

  • Zitat: "Erst wenn das Leid der Zivilisten erheblich den militärischen Nutzen überwiege, sei eine Blockade rechtswidrig."



    Wenn 11.000 Zivilisten innerhalb kurzer Zeit als "Kollateralschaden" auftreten, kann wohl an der Verhältnismässigkeit des militärischen Vorgehens Israels gezweifelt werden. Wenn dann zusätzlich die Bevölkerung in einem Ghetto, wie dem Gaza, erst von Nord nach Süd und dann wieder im Süden unter Bombardierungen vertrieben wird, kann auch dieses scheinbar willkürliche Vorgehen Israels als unverhältnismässig gelten.



    Wenn das Wasser abgestellt wird und somit eine Kollektivstrafe vorliegt, kann bei bestem Willen nicht mehr von einer militärischenn Notwendigkeit der israelischen Armee geredet werden.



    Wenn Israel Interesse wirklich die Bekämpfung des Terrors und der Hamas ist, passiert im Moment genau das Falsche. Israel produziert die Bilder, die Tausende von neuen Hamas-Kämpfern produziert und die Weltöffentlichkeit gegen Israel einnimmt.

  • Danke für die Klarstellungen