EuGH-Urteil zu Trassenpreisen: Wird der ÖPNV noch teurer?
Bisher wird der Nahverkehr bei der Schienenmaut besonders geschützt. Warum der Europäische Gerichtshof die strengen Vorgaben jetzt beanstandet hat.
Die Berechnung der Trassenpreise für den Eisenbahnverkehr in Deutschland verstößt gegen EU-Recht, die politischen Vorgaben sind zu rigide. Das stellte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest – und befeuerte damit die Diskussionen über eine ohnehin geplante Reform der Trassenpreise.
Das Schienennetz in Deutschland wird überwiegend von der DB Infrago betrieben. Sie berechnet anhand ihrer Kosten die Trassenpreise, die von den Unternehmen des Fernverkehrs, des Nahverkehrs und des Güterverkehrs zu bezahlen sind. Die Trassenpreise machen je nach Unternehmen 10 bis 40 Prozent der Verkehrskosten aus.
Seit 2016 ist der Anstieg der Trassenpreise für den Nahverkehr allerdings auf 1,8 Prozent pro Jahr gedeckelt. Ab 2026 gilt ein Deckel von 3 Prozent. Diese Deckelung haben die Länder durchgesetzt, die den Nahverkehr stark subventionieren. Wenn die Kosten der DB Infrago steigen, müssen Fernverkehr und Güterverkehr entsprechend mehr bezahlen.
Der konkrete Rechtsstreit drehte sich um die Erhöhung der Trassenpreise für das Jahr 2025: Die Trassenentgelte für Fern- und Güterverkehr sollten um rund 17 Prozent steigen, damit die Kosten für den Nahverkehr einigermaßen stabil bleiben.
Reform des Trassenpreissystems erwartet
Dagegen klagten aber nicht die betroffenen DB Fernverkehr und DB Cargo, sondern die DB Infrago als Netzbetreiber. Sie berief sich auf eine EU-Richtlinie von 2016 zur „Verwaltung der Eisenbahn-Infrastruktur“. Danach wird dem Infrastrukturbetreiber in wesentlichen Fragen Unabhängigkeit zugesichert. Die fehle aber, wenn die Preise durch politische Vorgaben quasi feststehen.
Koalitionsvertrag der Bundesregierung (CDU/CSU und SPD)
Das Verwaltungsgericht Köln legte den Streit dem EuGH vor, weil es im Kern um die Auslegung von EU-Recht geht. Und der EuGH schloss sich jetzt der Rechtsauffassung der DB Infrago an: Die deutschen Regeln für die Trassenpreise verstoßen gegen EU-Recht.
Der EuGH machte aber keine Vorgaben, welche Regeln in Deutschland zukünftig gelten sollen. Wenn sich nichts ändert, droht also eine deftige Erhöhung der Trassenpreise im Schienennahverkehr – was eigentlich dem Ziel widerspricht, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, auch um die deutschen Klimaziele einhalten zu können.
Allerdings heißt es im schwarz-roten Koalitionsvertrag ohnehin: „Das Trassenpreissystem reformieren wir.“ Pläne der Bundesregierung werden bis zum Sommer erwartet. Eine kleine Reform gab es schon im November: Im „Gesetz zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs“ beschloss der Bundestag, dass der garantierte Gewinn der DB Infrago von 5,2 Prozent auf 1,9 Prozent reduziert wird. Für die große Reform fordern Schienenverbände, etwa die Allianz pro Schiene, eine Abkehr vom Vollkostenprinzip; die Unternehmen sollen nur noch die Kosten der jeweiligen Fahrt – Grenzkosten – tragen.
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