Einführung des Bürgergelds: Weiter ein Almosen
Hartz IV wird bald Geschichte sein, verspricht die Ampelkoalition. Doch trotz deutlicher Verbesserungen ist das neue Bürgergeld kein Systemwechsel.
S o zufrieden mit sich selbst erlebt man die Ampelkoalition in diesen Tagen selten. Als am vergangenen Donnerstag der Bundestag in erster Lesung über das von der Bundesregierung eingebrachte „Bürgergeld-Gesetz“ beraten hat, klopften sich vor allem die Abgeordneten der SPD und der Grünen kräftig selbst auf die Schultern. Das ist verständlich. Schließlich soll zum 1. Januar 2023 Hartz IV, jene Chiffre für Armut und Ausgrenzung, die insbesondere den Sozialdemokrat:innen so viele Scherereien bereitet hat, Geschichte sein. Für sie ist das ohne Zweifel ein Grund zum Jubeln. Aber auch für die Betroffenen?
Zumindest die Abgeordneten der Ampel scheinen davon überzeugt zu sein. Von einem „echten Kulturwandel“ war im Bundestag die Rede, von einer „grundlegenden Reform unseres sozialen Sicherheitssystems“, die für „mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Sicherheit“ sorgen werde. „Es ist gut, dass wir Hartz IV endlich überwinden“, freute sich die grüne Rednerin. Und ihr SPD-Kollege sekundierte: „Deswegen ist es ein guter Tag, weil die Menschen wieder Vertrauen in den Sozialstaat fassen können.“
Schon im Vorfeld hatte SPD-Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil von nicht weniger als der „größten Sozialstaatsreform seit 20 Jahren“ geschwärmt. Wird jetzt also alles wieder gut?
Die Ummodelung des übel beleumundeten Arbeitslosengeldes II zum wohlklingenderen „Bürgergeld“ ist eines der zentralen Vorhaben, auf das sich SPD, Grüne und FDP nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr haben verständigen können. Das zentrale Versprechen: Das neue Bürgergeld soll „die Würde des und der Einzelnen achten“ und „zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen“. Ein hehrer Anspruch.
Der sich eng am Koalitionsvertrag entlanghangelnde Gesetzentwurf aus dem Heil-Ministerium enthält nun tatsächlich etliche Verbesserungen für erwerbslose Menschen im Leistungsbezug. Offensichtlich ist das Bemühen, dass sie nicht mehr ganz so sehr drangsaliert werden sollen. Es geht also schon um mehr als eine bloße Umetikettierung. Gleichwohl ist es ziemlich übertrieben, wenn SPD und Grüne nun behaupten, dass das Hartz-IV-System damit überwunden werde.
Was war das „Revolutionäre“ an Hartz IV? Das war die Transformation der alten Arbeitslosenhilfe von einer Versicherungsleistung zu einem staatlichen Almosen, und zwar finanziell auf das deutlich niedrigere Sozialhilfeniveau. Die gesellschaftlichen Verwerfungen, die dieses von der damaligen rot-grünen Regierung Gerhard Schröders durchgesetzte neue Arbeitslosengeld II ausgelöst hat, waren weniger in dem elendig niedrigen Regelsatz begründet, mit dem schon zuvor Sozialhilfeempfänger:innen auskommen mussten, ohne dass dies zu Massenprotesten geführt hätte.
Die tiefe Erschütterung speziell in der klassischen Wähler:innenklientel der SPD lag vielmehr in der beängstigenden Vorstellung, dass mit dem Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform auch einem gutverdienenden Facharbeiter im Fall der Erwerbslosigkeit drohte, nach nur einem Jahr Bezug von Arbeitslosengeld I alles zu verlieren, was er für sich, seine Familie und seine Nachkommen über Jahrzehnte erarbeitet hat. Denn das Arbeitslosengeld II bekommt nur, wer vorher fast vollständig seine finanziellen Reserven aufgebraucht hat.
Anders als vor Hartz IV gibt es also für stolze Malocher:innen keinen dauerhaften Schutz mehr vor dem Sturz in die Armut. Entsprechend waren und sind nicht nur die praktischen Auswirkungen von Hartz IV fatal, sondern auch die psychologischen.
Modifiziertes Sanktionsregime
Dieses Grundproblem wird mit dem jetzt vorgestellten Bürgergeld nicht beseitigt, aber wenigstens abgemildert. Nach einem Jahr Arbeitslosengeld I soll es künftig weitere zwei Jahre geben, in denen das Vermögen des oder der Leistungsempfangenden und die „Angemessenheit“ seiner oder ihrer Wohnung nicht überprüft werden. Anschließend ist ein etwas höheres Schonvermögen als bisher vorgesehen. Auch Rücklagen für die Altersvorsorge sollen besser geschützt werden. Das ist sicherlich ein Fortschritt. Aber wird das schon reichen, um das neue Bürgergeld als nicht mehr so bedrohlich erscheinen zu lassen?
Nicht abgeschafft, sondern nur modifiziert werden soll auch das Sanktionsregime, mit dem die Jobcenter unbotmäßige Erwerbslose schikanieren können. Zwar soll für die ersten sechs Monate im Bürgergeldbezug eine „Vertrauenszeit“ gelten, in der keine Leistungsminderungen mehr stattfinden können. Anschließend werden aber weiterhin Sanktionen bei sogenannten Pflichtverletzungen möglich sein, wobei der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Rahmen, der Kürzungen von höchstens 30 Prozent des Regelsatzes erlaubt, voll ausgeschöpft werden kann.
Und dann ist da noch ebendieser Regelsatz. Der Grundbetrag für einen alleinstehenden Menschen soll zum Jahreswechsel von derzeit 449 Euro auf 502 Euro steigen. Doch auch wenn eine prozentuale Steigerung um 11,8 Prozent nach viel klingt: 53 Euro mehr sind weit weniger, als es nicht nur die Linkspartei, sondern auch die Sozialverbände aus gutem Grund fordern.
Der Geist Schröders ist noch da
Berechnungen der Forschungsstelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands zufolge müsste der Regelsatz bereits derzeit mindestens 678 Euro pro Monat betragen, um – wie vom Bundesverfassungsgericht in mittlerweile ständiger Rechtsprechung gefordert – das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Aber dazu hat sich die Ampelkoalition nicht durchringen wollen.
Damit jedoch bleibt auch das neue Bürgergeld im Kern ein staatliches Almosen, das zwar auf der Basis von Armut und Verzicht einigermaßen das Überleben sichert, aber eben keine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Es gehe, so verkündet Heil, um einen „Sozialstaat auf der Höhe der Zeit“. Dafür müsste der jedoch wenigstens an die Zeiten Helmut Kohls heranreichen. Der Geist Gerhard Schröders ist auch sozialpolitisch noch nicht vollends vertrieben.
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