Deutsche Vorschriften für Windenergie: Energiewende auf Abstand
Es gäbe genug Platz für Windräder. Dass sie nicht gebaut werden, liegt auch am Regelwerk. Eine interaktive Karte zeigt Unterschiede.
Ein komplexes Geflecht aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen steht dem weiteren Ausbau im Weg. Wie wirkmächtig allein unterschiedliche Abstandsregeln für Windräder sind, macht diese Karte greifbar. In der interaktiven Anwendung kann man erkunden, wie viel Platz für Windkraft noch übrig wäre, wenn strenge Abstandsregeln wie in Bayern in ganz Deutschland gelten würden. Oder wo umgekehrt in Bayern Raum für Windräder entstehen könnte, wenn Regeln vereinfacht würden.
So wenig Fläche bleibt für Windkraft bei verschiedenen Abstandsregeln
Empfohlener externer Inhalt
Verschieben Sie den Regler: So sähe es aus, wenn dieser Abstand zwischen Windrad und Wohngebäude überall gelten würde. Die roten Flächen zeigen, wo nach dieser Regel kein Windrad stehen dürfte.
In den vergangenen Jahren ist der Ausbau der Windenergie in Deutschland nur schleppend vorangekommen – denn der frühere Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat ihn eher gebremst als forciert. Sein Nachfolger Robert Habeck (Grüne) hat den massiven Ausbau angekündigt. Das Ziel: Bis 2030 sollen Anlagen mit einer Kapazität von 115 Gigawatt Leistung aufgebaut werden. Zur Zeit sind es etwa 57 Gigawatt. „Wir brauchen bereits ab 2024 einen Zubau von 9 bis 10 Gigawatt im Jahr, um die Ausbauziele zu erreichen“, sagt Energieexperte Thorsten Lenck. In den vergangenen Jahren waren es weniger als 2 Gigawatt.
Im ersten Halbjahr 2022 gingen nur 238 neue Anlagen in Betrieb, 82 Windanlagen wurden stillgelegt. Dem Halbjahresbericht des Beratungsunternehmens Deutsche WindGuard zufolge produzierten zum 30. Juni 2022 insgesamt 28.287 Anlagen Strom. Dabei geht es nur um Windräder an Land.
Die interaktive Karte
Der Datenjournalist Michael Kreil hat viele Abstandsregeln in die interaktive Karte auf dieser Seite übertragen. Er berücksichtigt dabei unter anderem Wohn-, Gewerbe-, Erholungsgebiete, Campingplätze, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete, Bahnstrecken, Freileitungen und Gewässer. Mit der Anwendung lässt sich erkunden, was verschiedene Windradabstände konkret bedeuten würden. Die Karte zieht dafür entsprechende Umkreise um jedes Gebäude. Um die geografischen Daten, die Michael Kreil für die Anwendung nutzt, gibt es Streit. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt deswegen gemeinsam mit Kreil gegen den Freistaat Bayern. Ziel ist die gerichtliche Feststellung, dass Kreil die Daten für diese Veröffentlichung nutzen darf. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung und Vermessung hatte Strafanzeige gegen den Journalisten gestellt. Mehrere andere Bundesländer stellen solche Daten für ihre Gebiete bereits heute offen zur Verfügung. (lus)
Die Abstandsregeln
Wo dürfen in Deutschland Windräder gebaut werden und wo nicht? Was nach einer einfachen Frage klingt, ist im Detail schwer zu beantworten und offenbart einen Bremser der Energiewende: Den Verordnungswust des Föderalismus. Einige Vorgaben für Abstände gelten bundesweit, etwa zu Straßen. Wichtig ist das Immissionsschutzgesetz, wo es um Geräusche und Erschütterungen geht. Obwohl es keine Zahl nennt, wird daraus ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnhäusern abgeleitet. Den Ländern bleibt darüber hinaus viel Spielraum – welcher genau, ist eine Wissenschaft für sich. Die Vorgaben stehen verstreut in Entwicklungsplänen, Leitfäden, Ministeriums-Rundschreiben oder Erlassen, die zum Teil gar nicht mehr gelten und trotzdem angewandt werden. Oft sind es Empfehlungen, von denen im Einzelfall auch abgewichen werden kann. Selbst die Fachagentur Windenergie an Land weist in einer Zusammenstellung von Regeln darauf hin, dass die Angaben nicht vergleichbar seien. (se)
Reichen die neuen Gesetze?
Die Bundesregierung hat nun Schritte für einen beschleunigten Ausbau auf den Weg gebracht, etwa die Änderung des Naturschutzgesetzes. Damit gelten einheitliche Standards für die Prüfung beim Artenschutz. Um Genehmigungen zu erleichtern, wurde gesetzlich klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Aber reicht das?
Die Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung ist skeptisch, dass die Maßnahmen der Regierung genügen, um die Ausbauziele für die Windenergie zu erreichen. „Das wird schwer“, sagt sie. Bis 2030 müssten jedes Jahr 2.500 Windenergieanlagen gebaut werden. Nach dem verschleppten Ausbau der Vorgängerregierungen habe die Ampel zwar die richtige Richtung eingeschlagen. „Aber mir fehlt das Tempo“, sagt sie.
Im kommenden Jahr soll sich nun etwas ändern: Das „Windenergie an Land“-Gesetz tritt im Februar in Kraft. Es sieht vor, dass die Bundesländer bis 2032 2 Prozent ihrer Fläche für Windkraft ausweisen müssen. Zur Zeit sind nur 0,8 Prozent ausgewiesen. Ein Knackpunkt: Wie die Länder das Ziel erreichen, bleibt ihnen überlassen. Verfehlen sie es, sollen länderspezifische Abstandsregeln für die Mindestdistanz zwischen Windrädern und Gebäuden außer Kraft treten.
Die Bundesländer haben 2020 vom Bund die Möglichkeit bekommen, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden vorzuschreiben. In Bayern gilt die sogenannte 10-H-Regel: der Abstand eines Windrads zum nächsten Wohnhaus mindestens zehnmal so groß sein wie die Höhe des Windrads. Bei einer durchschnittlichen Höhe neuer Anlagen von 200 Metern kommt man da auf 2 Kilometer Abstand.
Für Windenergieanlagen geeignete Flächen sind genug vorhanden, sagt Energieexperte Thorsten Lenck. Das neue Gesetz sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eines stehe allerdings schon fest: Um die Ausbauziele zu erreichen, kommen die Zielvorgaben für die Flächenausweisung zu spät. „Die Flächen müssen früher bereitstehen und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden“, fordert er.
Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.
Denn bis ein anvisiertes Windrad steht, dauert es Jahre. Der Bau geht mit rund 18 Monaten vergleichsweise schnell. Aber der beginnt erst, wenn sämtliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind – und die gelten nur für einen bestimmten Windradtyp. Erst wenn die Genehmigung da ist, wird das Windrad bestellt. Gibt es dann einen Lieferengpass, kann der Bauherr nicht einfach auf eine andere Firma umschwenken. Eine Lösung wäre, wenn die Behörden eine Genehmigung für mehrere Anlagenvarianten ausstellen würden, sagt Lenck. Auch ein Baubeginn bei absehbar erfolgreicher Genehmigung, mit dem etwa die Tesla-Fabrik in Brandenburg im Schnelltempo errichtet wurde, würde für eine Beschleunigung sorgen.
Bei LNG-Terminals war Tempo möglich
Bislang dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren im Schnitt 7 Jahre. Die Bundesregierung will das auf drei Jahre verkürzen. Das ist immer noch zu lang, sagt Energieexpertin Kemfert. „Das darf maximal ein Jahr dauern.“ Die Genehmigung neuer LNG-Terminals ging in wenigen Monaten über die Bühne. Diese Geschwindigkeit muss auch bei Windenergieanlagen erreicht werden, fordert sie.
Damit Windräder bei den Bürger:innen vor Ort akzeptiert werden, ist es wichtig, sie früh in ein Projekt einzubeziehen, sagt Kemfert. Wenn möglich, ist auch eine finanzielle Beteiligung sinnvoll, etwa in Form günstiger Strompreise. In Mecklenburg-Vorpommern geschieht das bereits. Die Ökonomin plädiert dafür, solche Regeln bundesweit einheitlich einzuführen, damit sie rechtssicher sind. Eine stärkere Vereinheitlichung der vielen unterschiedlichen regionalen Vorschriften würde ihrer Auffassung nach dem Ausbau generell einen großen Schub geben. Dafür müsste die Bundesregierung aber sehr viel mehr Vorgaben machen als bisher.
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