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Stark-Watzinger und FördergeldaffäreUnglaubwürdig, unplausibel

Am Mittwoch musste Ministerin Stark-Watzinger in den Bildungsausschuss. Viele Fragen der Abgeordneten zur Affäre um Gaza-Proteste blieben offen.

In der Kritik: Stark-­Watzinger vergangene Woche im Kabinett Foto: Hannibal Hanschke/epa

Berlin taz | Viele Fragen, wenige Antworten: Am Mittwoch stand Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem Bildungsausschuss im Bundestag Rede und Antwort zur Entlassung ihrer Staatssekretärin Sabine Döring. Viele Fragen der Abgeordneten ließ die Ministerin unbeantwortet, stattdessen wiederholte sie Aussagen aus vergangenen Pressekonferenzen und -statements.

Hintergrund der Affäre ist eine Prüfung dienst-, förder- und strafrechtlicher Konsequenzen für Hochschullehrer:innen, die einen offenen Brief unterzeichnet hatten. Dieser hatte sich gegen die Räumung eines propalästinensischen Protestcamps an der Freien Universität Berlin durch die Polizei gerichtet. Der Prüfauftrag wurde am 11. Juni durch Recherchen des NDR bekannt.

In der Befragung am Mittwoch betonte Stark-Watzinger, die Fördermittelaffäre in drei verschiedene Vorgänge einordnen zu wollen. Zuerst habe Staatssekretärin Döring am 13. Mai per Telefon ein Referat beauftragt, den offenen Brief der Wis­sen­schaft­le­r:in­nen juristisch zu prüfen.

Laut Stark-Watzinger ist dieses Telefonat offensichtlich so missverstanden worden, dass Mit­a­bei­te­r:in­nen auch von einer förderrechtlichen Prüfung ausgingen. „Ich habe die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen nicht erteilt und nicht gewollt“, wiederholte Stark-Watzinger ihre Aussage von der Bundespressekonferenz am vergangenen Dienstag.

Vom zweiten Vorgang habe die Ministerin gewusst. Es ging um die Frage, ob der Inhalt des offenen Briefs von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das bejahten die zuständigen Mitarbeiter:innen.

Neue Mailverläufe aus dem Bildungsministerium

Als Letztes sei schließlich der Auftrag ergangen, eine Liste aller Wis­sen­schaft­le­r:in­nen zu erstellen, die den offenen Brief unterschrieben hatten und in Verbindung mit dem Bildungsministerium (BMBF) stehen. Dieser Auftrag wurde am Montag durch die Internetplattform „Frag den Staat“ bekannt.

Sie veröffentlichte interne Mailverläufe, die zudem zeigen, dass Mit­ar­bei­te­r:in­nen des Ministeriums mit der Prüfung nicht einverstanden waren. „Ich möchte Ihnen nicht verhehlen, dass es unter den Kolleginnen und Kollegen großes Unwohlsein ausgelöst hat, Namen in Listen zu markieren“, heißt es in einer Mail.

Stark-Watzinger erklärte nun im Ausschuss, dass die Liste erstellt werden sollte, um Nachfragen der Presse zuvorzukommen. Ihr selbst sei sie nie vorgelegt worden. Weder sie noch der zuständige Abteilungsleiter habe diese Liste in Auftrag gegeben. Wer es stattdessen war, ließ sie offen. Thomas Jarzombek, bildungspolitischer Sprecher der CDU/CSU, bezweifelt die Darstellung.

Datenschutzrechtlich wäre es nicht möglich gewesen, die Namen der Presse zu nennen. „Aus diesem Grund heraus ist das ziemlich wenig plausibel, dass das eine Aktion gewesen sein könnte, um daraus Pressestatements zu generieren“, sagte er der taz. Jarzombek warf Stark-Watzinger vor, seine Fragen bewusst nicht zu beantworten. Auch nach mehreren Nachfragen, wer denn die Liste in Auftrag gegeben hätte, wollte sich Stark-Watzinger nicht äußern. „Es geht um den Schutz von Mitarbeitenden, die jetzt unter Feuer stehen“, sagte sie.

Gohlke (Linke) hält es für unplausibel, dass Stark-Watzinger nur von einem der Prüfaufträge wusste

Zweifel über die Aussagen der Ministerin

Nicole Gohlke (Linke) hält es für unplausibel, dass Stark-Watzinger nur von einem der Prüfaufträge wusste. Im Ausschuss sagte sie: „Es ist unglaubwürdig, dass alle möglichen Mitarbeiter Prüfaufträge zeitgleich aufgegeben haben und Sie davon nichts gewusst haben“, sagte sie.

Mehrere Abgeordnete äußerten zudem Sorgen über einen Vertrauensverlust von Wis­sen­schaft­le­r:in­nen gegenüber dem Ministerium. „Wir haben eine sehr aufgebrachte, aufgewühlte und verunsicherte Wissenschaftscommunity“, sagte Anja Reinalter von den Grünen. Es habe einen gravierenden Vertrauensschaden gegeben.

Auf die Frage von Ali Al-Dailami, Abgeordneter für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), zu Rücktrittsforderungen gegen Stark-Watzinger, antwortete diese: „Ich sehe dazu keine Veranlassung.“ Mittlerweile haben über 3.200 Wis­sen­schaft­le­r:in­nen einen zweiten offenen Brief unterzeichnet, der den Rücktritt der Ministerin fordert.

An ihrer Kritik am ersten Brief hielt Stark-Watzinger weiterhin fest. „Der Brief war ein Meinungsbeitrag, dem habe ich eine Meinung entgegengesetzt. Eine Meinung hat kein Recht auf Zustimmung“, so die Ministerin in der Befragung.

Auch bei der Regierungsbefragung kein Entkommen

Dass Stark-Watzinger auch bei turnusmäßiger Befragung der Regierung am Mittwochnachmittag im Bundestag Rede und Antwort stehen muss, ist Zufall. Anfangs spricht sie über das Startchancen-Programm, Bafög-Reform und Fusionsforschung, dann äußert sie sich zu der Förderaffäre in ihrem Ministerium. Doch neues gab es auch dabei nicht.

Die angeschlagene Ministerin wiederholte, was sie in den vergangenen Tagen bereits häufig selbst sagte oder ihre Sprecherinnen sagen ließ. Sie bleibe bei ihrer Kritik an dem offenen Brief, aber dieser sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Wissenschaftsfreiheit aber sei ebenfalls ein hohes Gut, „ein Schatz“, so Stark-Watzinger. „Im BMBF vergeben wir Fördermittel nach wissenschaftlicher Exzellenz, nicht nach politischer Weltanschauung. Das ist das Kernprinzip von Wissenschaftsfreiheit.“ Dafür stehe sie auch persönlich.

Stark-Watzingers Glück an diesem Nachmittag vor laufenden Kameras: Die Zeit in der Regierungsbefragung ist begrenzt, die Regeln sind streng. Drei CDU-Fachpolitiker:innen versuchten es trotzdem – und erhielten wie am Morgen nur ausweichende Antworten.

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57 Kommentare

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    Die Kommune

  • Ohne diesen Skandal hätte kaum jemand gewusst, daß es diese Doppelnamen-Quotenfrau im Bildungsministerium überhaupt gibt, die als FDP Ministerin eigentlich für die Freiheit eintreten sollte.



    Vielleicht will sie Karriere machen, wenn Lindner abgewirtschaftet hat?



    Da kann Prominenz nicht schaden.

  • Bei allerlei berechtigter Kritik an der Ministerin, der Inhalt dieser Diskussion erschließt sich mir nicht. Eine Staatssekretärin hat in ihrem Ministerium einen Prüfauftrag vergeben, mutmaßlich mit Wissen der Ministerin. Man hat ein erwartbares Ergebnis erhalten und hat den Vorgang nicht weiter verfolgt und sich schon garnicht über (verfassungs-)rechtliche Bedenken hinweggesetzt. Wo ist das Problem? Ist das nicht Aufgabe der Öeitungsebene? Anders herum gefragt, was wäre, wenn angesichts der jüngsten Gewaltverbrechen eine Gruppe Strafrechtsprofessoren die "Remigration" nicht-deutscher Straftäter fordern würde? Wäre eine Prüfung möglicher Konsequenzen für die Professoren dann nicht opportun?

    • @Michas World:

      Ich sehe es genauso.

      Hier wird ein Handeln skandalisiert, das in einem Rechtsstaat normal sein sollte.

    • @Michas World:

      Das Problem ist, dass das Ministerium keinerlei Zuständigkeit und damit auch keine Befugnis zu einer juristischen Prüfung hat.

    • @Michas World:

      Ein Ministerium prüft Handlungsmöglichkeiten nichts aus reiner Neugier, sondern weil eine Handlungsabsicht besteht - und die rührt in diesem Fall an rechtsstaatliche Fundamente - nicht nur, weil ein Brief, in dem an Grundrechte erinnert wird, kaum Anlass zu einer Prüfung sein sollte, sondern auch, weil hier ein Umweg über Fördermittel in Betracht bezogen wurde. Ich habe es unten bereits erklärt: für Fehlverhalten von Wissenschaftlern gibt es normale Anzeigen bzw. Disziplinarverfahren - Fördermittel werden aufgrund fachlicher Kriterium vergeben und nicht als Lohn für politische Gefälligkeiten (das Mäzenatentum haben wir eigentlich hinter uns gelassen). Übrigens, um auf Ihr Beispiel zu kommen: hätten Professoren eine "Remigration" von Straftätern gefördert, wäre ein solches Vorgehen auch skandalös gewesen; man kann Wissenschaftler nicht jenseits straf- und disziplinarrechtlicher Verfahren sanktionieren. Die Bereitschaft, ein staatlicher Durchgreifen jenseits vorgesehener Rechtswege zu akzeptieren oder sogar zu fordern, ist ehrlich gesagt erschreckend.

  • Frage eines einfachen Foristen:

    Hätte die Prüfung auf strafrechtlich relevante Dinge ebensolche ergeben, wäre es dann legitim gewesen, die Förderung der Projekte der betroffenen Personen zu prüfen und gegebenenfalls zu beenden?

    Und: Wie wäre die Party ausgegangen, wenn es bei dem offenen Brief um möglicherweise strafrechtlich relevante rechtsextreme Äußerungen gegangen wäre?

    • @Jim Hawkins:

      🏴‍☠️ da capo - fiktive Fragestellungen - dies wennse wennse beantworte ich nicht! Früh als Richter gelernt!



      & der Altmeister - ja lueg ich denn - hier



      Bundestagswahl 1976: Ernst Dieter "Lüg" Lueg interviewt Herbert "Wöhner" Wehner



      www.youtube.com/watch?v=E4-TfagBv8A



      & darf nicht fehlen =>



      www.spiegel.de/pol...-0000-000013527952

      Bon Appetìt & always at my servíce

    • @Jim Hawkins:

      Der Brief gibt aber nicht den allergeringsten Anlass für so einen Verdacht. Es geht da einfach nur um eine begründete Besorgnis um die Wahrung der Grundrechte von Menschen, die sich über Israels Vorgehen in Nahost empören, und das legitimerweise an ihren Universitäten tun (die ja neben Bildungseinrichtungen auch Selbstverwaltungsräume der Studierenden sind und daher auch politischen Protest vonseiten der Studierenden ermöglichen müssen und keine Privatgelände sind, wo man sowas als Hausherr verbieten kann). Die Ministerin hat völlig scheuklappenmäßig reagiert und dachte offenbar ernsthaft, das Grundgesetz verbiete eine solche Empörung. Ich verstehe nicht, wie man als ernsthafter, gern auch israelfreundlicher Debattenteilnehmer auf die Idee kommen kann, diesen irrationalen Reflex auch noch irgendwie schönzureden oder zu rechtfertigen.



      Schon bevor diese Aktion mit den Fördermitteln bekannt wurde, haben seriöse Beobachter den Kopf geschüttelt und geglaubt, die Ministerin werde sich sicherlich berichtigen, wenn sie bemerkt, was sie da gesagt hat, und sie hätte den Brief wahrscheinlich gar nicht gelesen. Pustekuchen.



      www.deutschlandfun...n-an-unis-100.html

      • @Günter Picart:

        1. Es gibt weder ein Grundrecht auf Beschädigung öffentlichen Eigentums noch ein Grundrecht darauf, zur Intifada aufzurufen.



        2. Es greift nicht in Grundrechte ein, zu prüfen, ob es rechtmäßig wäre, Wissenschaftlern, die ihren Namen auf die Liste der Unterzeichner eines offenen Briefes gesetzt haben, keine Fördermittel zu geben. Schon gar nicht, wenn die Prüfung, wie hier, negativ ausfällt.



        3. Es gibt kein Grundrecht auf staatliche Fördermittel. Die Freiheit der Wissenschaft der Wissenschaftler einer Landesuniversität begründet keinen Anspruch auf Fördermittel des Bundes.



        4. Fördermittel für Wissenschaftler werden seit jeher danach vergeben, ob die Politik, die über die Vergabe der Fördermittel entscheidet, das Forschungsprojekt, dessen Förderung beantragt wird, für förderungswürdig erachtet. Ob es dabei hilfreich ist, wenn dem Entscheider das Forschungsthema und/oder die politische Ausrichtung der antragstellenden Wissenschaftler in den Kram passt, können Wissenschaftler besser beurteilen als ich. Am besten beurteilen können es sicherlich Professoren, die bereits emeritiert sind.

      • @Günter Picart:

        Früher waren FDP-Ministers in der Regel juristisch firmer - schwärmen wir kurz von Maihofer, Baum, Hirsch, Leutheusser-Schnarrenberger und Hamm-Brücher und beklagen wir umso lauter den Ist-Zustand unter dem Asphaltliberalen Lindner.



        Stark-Watzi hätte nicht die Staatssekretärin als Bauernopfer wählen sollen, sondern selbst sich neu orientieren können, dann hätte man auch ein Kabinettsrevirement starten können, mit Wissing woanders.

  • 6G
    615162 (Profil gelöscht)

    In diesem Streit geht es um etwas völlig anderes, nämlich um historisch gewachsene Sonderrechte der Hochschulen ggü. den Rechten des Staates.

    In den offenen Briefen der Profs ging es tatsächlich nie um die Anliegen der Protestierenden, sondern um das grundsätzliche Machtverhältnis zwischen Hochschulen und Staatsgewalt.

    Polizei und Studenten sind schon öfter durchaus heftig aneinander gekracht (68er anyone?), aber nicht auf Hochschulgelände, sondern auf den Straßen.

    Für die Polizei waren Hochschulen mal komplett Tabu, bis in die 90er hinein, sogar bei "Gefahr im Verzug", sogar in Bayern. So ähnlich wie bei den Kirchen. Polizei hatte ohne ausdrückliche Aufforderung seitens der Hochschulleitung grundsätzlich kein Recht, sich auf Hochschulgelände überhaupt aufzuhalten, noch weniger sich durchzusetzen.

    Dieses Recht wurde in den 90ern für "Gefahr im Verzug" bei Straftaten aufgeweicht und soll nun offensichtlich weiter erodiert werden.

    Darüber kann man politisch diskutieren, aber mMn nicht auf die Nebelkerzen werfende "Es geht um Antisemitismus!!!", sachlich falsche und diffamierende Weise, wie Frau Stark-Watzinger das tut.

  • Scheint mir eine ziemlich aufgeblasene Affäre zu sein.

    • @Chris McZott:

      May be. Aber doch a weng negligable & ahnungslos- wa! Wennse als antragstellender Prof hintenrunterfallen - und daran n Blinder mit dem Krückstock dran riechen kann! Woll

  • Na hoffentlich entdeckt sie sich neu, und löst sich von Lindners Pseudoliberalismus wie von Fehlreflexen wie diesem.

    Der gute Teil der bundesdeutschen Tradition ging auf universalistische Rechte, nicht auf Extrawürste für Netanyahu und seine Hardliner.



    Das haben jene Wissenschaftler anders als StaWatzi begriffen.

    • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
      @Janix:

      Der Rechtsstaat ist eher dann gefährdet, wenn die Förderung antisemitischer Gewalt und die Verharmlosung des terroristischen Illiberalismus stillschweigend hingenommen werden.

      • @Michaela Dudley:

        Ich streite gerne Seit' an Seit' wehrhaft mit Ihnen gegen Antisemitismus.

        Aber eben auch gerne gegen Nationalismus und Landraub.

        Und universalistisch auch gegen andere Diskriminierung, aufgrund welcher Eigtenschaften auch immer.

        Das mag jeder für sich entscheiden: bei mir kommt da heraus, auch für palästinensische Rechte gegen Besatzung, entgrenzte Kriegsführung, etc. zu sein wie übrigens auch gegen die Terrorattacke der Hamas.



        Und das kann man nur als verkürzt denkende oder ängstliche Ministerin als "Antisem." darstellen wollen. Sie wird sich einlesen, hoffe ich.

  • Wenn staatliche Stellen ohne jede Rechtsgrundlage "schwarze Listen" anlegen, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Das müsste eigentlich jedem, der in einem Ministerium arbeitet, klar sein.

    • @Kölner Norden:

      Von welcher "schwarzen Liste" schreiben Sie? Mit Ihrer eigenen "Unterschriftenliste" haben sich die Damen und Herren höchst persönlich und freiwillig als Unterstützernetzwerk von antisemitischen Hass- und Angstverbreitern geoutet. Wer sich über die Zustände und dem Gebaren des gegenständlichen "Protestcamps" informiert, verliert jeden Zweifel an der juristischen und moralischen Illegitimität dieser "DemonstrantInnen". Mit "Uni-Protesten" hat das nichts zu tun.

      • @Klaus Kuckuck:

        Ach was! Zum Kuckuck! 👓 verlegt? &

        Nun gauckens hier mal nicht so rum:



        Da sinnse doch: “ „Ich möchte Ihnen nicht verhehlen, dass es unter den Kolleginnen und Kollegen großes Unwohlsein ausgelöst hat, Namen in Listen zu markieren“, heißt es in einer Mail.“ Get it? Fein - always at your servíce! Gelle & one-trick-ponys langweilen doch arg! Newahr.



        Normal Schonn •

        • @Lowandorder:

          Nochmal zu den relevanten Fakten. Die Liste der UnterzeichnerInnen wurde nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht. Die Aussage über "schwarze Listen" die das Ministerium angeblich erstelle, weckt insofern einen falschen Eindruck. Die Debatte über "(Feindes-)Listen" ist ja nun auch noch nicht so lange her und erinnerlich. Dass die betroffenen Damen und Herren, aufgrund ihrer Solidarisierung mit hass- und angstverbreitenden StraftäterInnen, hinsichtlich ihrer Geldquellen aus öffentlichen Mitteln, genauer unter die Lupe genommen werden, ist jetzt nicht so abwegig, wie Sie und einige glauben machen wollen. Stellen Sie sich vor die "Protestler" wären rechte Antisemiten gewesen. Wären Sie dann auch so solidarisch mit ProfessorInnen, die den rechten zur Seite springen? Bisschen mehr Bereitschaft zur Selbstreflexion und Empathie mit den jüdischen Studierenden täte hier wohl ganz gut.

          • @Klaus Kuckuck:

            Hola! s.o. “S 🏴‍☠️ da capo - fiktive Fragestellungen - dies wennse wennse beantworte ich nicht! Früh als Richter gelernt!…“ soll mal reichen! Woll

            • @Lowandorder:

              "soll mal reichen! Woll" Hat man das damals auch "Früh [...] gelernt" ? Glauben Sie mir. Das funktioniert hier jetzt nicht mehr.

    • @Kölner Norden:

      So isset!

      “Als Letztes sei schließlich der Auftrag ergangen, eine Liste aller Wis­sen­schaft­le­r:in­nen zu erstellen, die den offenen Brief unterschrieben hatten und in Verbindung mit dem Bildungsministerium (BMBF) stehen.“

      Erinnert mich an die Zeit der Friedensbewegung. Hatten doch den Aufruf “Juristen für den Frieden“ dank Klinkenputzen in Atnsberg im VG mehr als die Hälfte der Kollegen - im AG/LG aber nur zwei unterzeichnet!



      Dies ging textgemarkert beim AG/LG sofort ans OLG! (Was immer dies da sollte🤥).



      Der Skandal für unseren Präsi war nicht so sehr - daß der OVG-Präsi - der “rote“ Bischof - das abbog! Nein. Daß er mein klandestines nicht mitbekommen hatte und sich im Tennisclub “Sie haben wohl Ihren Laden nicht in Ordnung!“ hochnotpeinlich rechtfertigen mußte! - 🤣 - herrlich trotz alledem.



      (btw - der eine wurde flugs zum BGH abgeordnet!;)) der ARi Eisenfuß - nix! Woll

      • @Lowandorder:

        Nachklapp - colerandi causa - 🙀🥳🧐 -

        Wie verlässlich Administration hirnrissig rechtsinaffin rücksichtslos agiert:



        ZB - Richterblockade Mutlangen -



        Während der gerade vollkriminelle 💴 Häuptling Silberkrücke Lambsdorff “sofort aus dem Dienst entfernen!“ forderte! (koa Wunder net - freiheitliche Partei! FDP ;)) Newahr.



        Bekundeten ca 450 Richter und Staatsanwälte Respekt - via Großanzeige in FAZ & ZEIT.



        Nun begab es sich daß ein über jeden Zweifel erhabener bayerischer LSG Richter für höhere Weihen beim BSG vorturnte. Lief erwartbar prima - bis zur Frage:“ Wir haben mit Interesse bemerkt - daß Sie neuerdings auch literarisch tätig sind!“ “Das wäre mir neu!“



        & Däh! Wurde ihm die FAZ-Anzeige - sein Name textgemarkert vorgehalten!



        Nunja - bei der nächsten Runde hat’s dann geklappt.

        So geht das ©️ Kurt Vonnegut



        “Die Geschichte ist lediglich eine Überraschungsliste. Sie kann uns nur darauf vorbereiten, aufs Neue überrascht zu sein.“



        Du packst dich an die Nase und denkst - hab ich das wirklich erlebt? - ist das wirklich passiert? darf doch in echt gar nicht sein - odr?! Doch - so isset. Newahr.



        Normal

  • "„Wir haben eine sehr aufgebrachte, aufgewühlte und verunsicherte Wissenschaftscommunity“, sagte Anja Reinalter von den Grünen."

    Das scheint mir reichlich übertrieben. Mal ganz abgesehen davon, dass die konkreten Auswirkungen tatsächlich bei Null liegen: Auch unter Wissenschaftlern ist beim Thema Nahost und Antisemitismus schon längst eine deutliche Spaltung zu erkennen, wie die diversen offenen Briefe der letzten Monate erkennen lassen. Von denjenigen, die sich über die Räumung der FU empörten oder über das Vorgehen Stark-Watzingers hat kaum einer dort unterschrieben, wo es um Solidarität mit Israel nach dem 7. Oktober, Ablehnung des Antisemitismus oder Ablehnung eines akademischen Boykotts Israel ging (und umgekehrt). Sehr wohl findet man aber die bekannten Namen, die immer dann zur Stelle waren, wenn es galt, BDS zur Seite zu springen - schon ein bisschen bigott, wenn sich genau diese Leute nun wegen der angeblichen Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit besorgt geben.

    • @Schalamow:

      Wir sind alle erwachsene Menschen und in stressfreien Momenten durchaus in der Lage, aus Schein-Alternativen auszusteigen.



      Man muss nicht alles von Netanyahu dulden, wenn man die Hamas fies findet und umgekehrt.



      Geiselnahme wie Besatzung sind eindeutig falsch. Warum sollte man nicht bei beidem kritisch sein dürfen? Selbst bei einem wäre noch besser als bequem gar nicht.



      Wer die Schein-Alternative bauen würde, man dürfe Netanyahus Israel gerade nicht in seinem Handeln laut kritisieren, um nicht der Hamas in die Karten zu spielen, wäre wohl nicht mehr im wissenschaftlichen Denken.

      • @Janix:

        Das ist aber doch genau der Punkt, den ich meine. Wenn man für Wissenschaftsfreiheit plädiert (was ich nachdrücklich tue), sollte man doch eigentlich keine Probleme haben, etwa auch den Aufruf gegen den akademischen Boykott Israels zu unterzeichnen, der auch von der deutschen Hochschulrektorenkonferenz nachdrücklich unterstützt wurde



        docs.google.com/fo...gwC_PPXHQ/viewform



        www.hrk.de/fileadm..._Letter-Israel.pdf

        Sie werden dort aber kaum einen Namen von denjenigen finden, die nun die Entlassung von Stark-Watzinger fordern und dies mit ihrer Sorge um die Wissenschaftsfreiheit begründen.

        • @Schalamow:

          Für einen Pauschalboykott Israels gerade bei Kunst und Wissenschaft gäbe es sehr wenig Gründe. Gerade an den Unis finden sich oft auch die Leute, die gegen den aktuellen Schiefgang gegenhalten.

          Besatzung wie die Güter, die dort produziert werden, abzulehnen, halte ich hingegen für eher geboten als nicht geboten (daher bin ich auch gegen das BDS-Zerrbild, das manchmal aufploppt)

          Beides, darauf können wir uns einigen.

  • Es gibt und gab keine rechtliche Grundlage dafür, dass das Ministerium den offenen Brief juristisch prüfen lassen wollte. Dafür ist es schlicht nicht zuständig.



    Der einzige Ansatzpunkt wäre tatsächlich gewesen, dass das Ministerium Mittel an die beteiligten Wissenschaftler vergibt.

    • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
      @Francesco:

      Der menschliche Reflex, der in Richtung einer rechtsstaatlichen Prüfung führt, ist per definitionem nicht gesetzeswidrig. Es ginge nicht darum, den Unterzeichnenden ohne Verfahren das Geld zu streichen. Nein, es geht vielmehr um eine legitime Erkundung des Handlungsspielraums.

      Genug Anhaltspunkte für die Prüfung gibt es schon: Die illegale Besetzung des Universitätsgeländes, die verfassungsrechtlich bedenkliche Rhetorik gegen das Existenzrecht Israels, die betont antisemitische Verfolgung jüdischer Studenten, die mangelnde Empathie für die Opfer des Hamas-Terrors.

      Jewish Lives Matter!

      • @Michaela Dudley:

        "Die illegale Besetzung des Universitätsgeländes, die verfassungsrechtlich bedenkliche Rhetorik gegen das Existenzrecht Israels, die betont antisemitische Verfolgung jüdischer Studenten, die mangelnde Empathie für die Opfer des Hamas-Terrors."

        Nichts davon hat mit dem offenen Brief zu tun. Und ob die Protestcamps illegal waren, ist ja gerade der strittige Punkt.

      • @Michaela Dudley:

        Ein wohltuend sachlicher und zutreffender Kommentar. Es gehört schlicht zu den Aufgaben der Leitungsebene eines Ministeriums, ein außergewöhnliches Ereignis zum Anlaß zu nehmen , rechtliche Fragestellungen prüfen zu lassen. Die Leitungsebene hat sich dann entsprechend des Prüfungsergebnisses verhalten. Von daher kann man der Minsterin am ehesten fehlendes Rückrat vorwerfen, dass sie durch die Entlassung der Staatssekretärin bewiesen hat.

        • @Michas World:

          Nein. Weil das Ministerium gar nicht betroffen, gar nicht zuständig ist.

        • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
          @Michas World:

          Danke vielmals!

  • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin

    Am Anfang stand die Entscheidung der Unterzeichner, sich gegen die Räumung eines gesetzeswidrigen Zeltlagers zu äußern, das offenbar als Brutstätte israelfeindlicher Stimmungsmache fungierte. Auf dem Campus wurden verfassungsrechtlich bedenkliche Parolen skandiert. Rote Dreiecke und andere Symbole des Terrors wurden zum Alltag. Jüdische Studenten wurden gezielt bedrängt und eingeschüchtert.

    Hätte es sich bei den „Protestierenden“ um Neonazis gehandelt, hätte man – allerdings zurecht – geprüft, wer da so eine engagierte Fürsprache für sie einlegt hätte. Man hätte es in Erwägung gezogen, den Unterstützern solcher „Demonstrationen“ den Geldhahn zuzudrehen.

    Dass man den Unterzeichnern nun den Heiligenschein aufsetzt und sie als Opfer darstellt, ist besorgniserregend. Warum thematisiert man nicht die fehlende Empathie der Unterzeichner für Juden, deren Menschenrechte durch die performative Solidarität mit Terroristenverstehern und betont antiisraelischen Kräften beeinträchtigt wurden? Anstatt dessen will man den Unterzeichnern Immunität für ihre Empathielosigkeit gewähren. Verkehrte Welt.

    Und dann wundert man sich, warum judenfeindliche Strattaten dramatisch zunehmen.

    • @Michaela Dudley:

      Da Sie gefühlt in jedem dritten Kommentar zum Thema das Verfassungsrecht anführen, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es "die verfassungsrechtlich bedenkliche Rhetorik gegen das Existenzrecht Israels" im deutschen Recht ebensowenig gibt wie "verfassungsrechtlich bedenkliche Parolen skandiert". Ebenso ist das Existenzrecht Israels nicht Gegenstand des Grundgesetzes. Selbst eine Leugnung des Existenzrechtes Israels stellt in Deutschland noch keinen Strafttatbestand dar. Ebenso sind Symboliken und Parolen entweder Verfassungskonform und damit zulässig oder verboten. Aber nicht "bedenklich".

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @Sam Spade:

        Die Causa ist nicht lediglich eine juristische Sache, sondern auch eine politische Angelegenheit.



        Eine, bei der man auch die moralische, historisch begründete Verpflichtung zum Schutz jüdischer Menschen würdigen bzw. wahrnehmen soll.

        Wenn Sie den Streit unbedingt und ausschließlich auf die Frage der Legalität reduzieren wollen, dann müssen Sie in Kauf nehmen, dass die Uni umso früher vom Hausrecht Gebrauch macht und die Terrorversteher-Camps durch die Polizei räumen lässt.

        Hierzulande haben jene, die sich einer Bewegung zur Auslöschung des jüdischen Staates anschließen, keine Vorzugsrechte.

    • @Michaela Dudley:

      Empathielosigkeit ist keine Straftat und auch kein Kriterium für Förderung. Ebenso wie die Wissenschaftler das Recht haben, ihre Meinung zu äußern, hat dies auch die Ministerin. Alles, was darüber hinausgeht, ist nicht in Ordnung. Auf beiden Seiten.

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @BrendanB:

        Einspruch. Auch wenn die Empathielosigkeit kein expliziter Straftatbestand ist, kann sie bei der Bemessung der Sanktionen durchaus strafverschärfend sein.

        Die bloße Unterzeichnung des offenen Briefes, um den es hier geht, stellt immerhin keine Straftat dar. Aber die Causa hat nicht nur eine juristische Dimension. Wo es politisch besetzte Ämter gibt, gibt es nolens volens politischen Spielraum, und ebenda hat die Empathie einen Platz.

        Die Empathie ist eine moralische Verpflichtung. So obliegt es uns, besonders gefährdete Menschen zu schützen. Hier in der Heimat des Holocausts sind Juden nach wie vor Hass und Gewalt ausgesetzt, wie ihre heutigen Erfahrungen auf dem Campus – zum wiederholten Male in der deutschen Geschichte – klar zeigen.

        Wer in einer repräsentativen Demokratie die Macht der Geldbörse innehat, hat auch eine Vorbildfunktion. Diese umfasst die Wertevermittlung und die Förderung eines sozial verantwortlichen Handelns. Professoren, die sich mit „Protestierenden“ solidarisieren und sich gleichzeitig nicht äußern, was den Hamas-Terror oder den immatrikulierten Antisemitismus betrifft, müssten nicht mit bundesdeutschen Steuergeldern gefördert werden.

        • @Michaela Dudley:

          "Wer in einer repräsentativen Demokratie die Macht der Geldbörse innehat, hat auch eine Vorbildfunktion. Diese umfasst die Wertevermittlung und die Förderung eines sozial verantwortlichen Handelns. Professoren, die sich mit „Protestierenden“ solidarisieren und sich gleichzeitig nicht äußern, was den Hamas-Terror oder den immatrikulierten Antisemitismus betrifft, müssten nicht mit bundesdeutschen Steuergeldern gefördert werden."

          Danke für Ihren Beitrag, so und nicht anders!

          • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
            @n-sonic:

            Gerne. Danke vielmals für die freundliche Resonanz.

        • @Michaela Dudley:

          Nein, da gehen Sie einen Schritt zu weit. Förderung sollte nicht nach Meinungen vergeben werden. Ihre Formulierung "sich mit „Protestierenden“ solidarisieren" trifft es auch nicht ganz. Die Wissenschaftler haben sich nicht inhaltlich mit den Protestierenden solidarisiert, sondern formal. Man kann Ihnen Geschmacklosigkeit und Gedankenlosigkeit vorwerfen. Aber um sie finanziell zu sanktionieren und Fördergelder zu streichen, muss da schon etwas mehr passieren als zu sagen "Wir sind der Meinung die sollen protestieren dürfen.".

    • @Michaela Dudley:

      Wie so oft, Frau Dudley, schließe ich mich auch in diesem Fall ihrem Kommentar voll und ganz an.

      Und Sie drücken es noch sehr milde aus.

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @shantivanille:

        Danke vielmals für die solidarische Resonanz!

    • @Michaela Dudley:

      Mmh. Wie erklären Sie die ebenso zu messende Zunahme von Gewalttaten gegen Muslime?



      Vielleicht weil zu viele diese Verengung auf Religion oder auch Ethnie leider mitspielen?

      • @Janix:

        Nennen Sie doch bitte nur ein einziges Beispiel, in welchem von einem Vertreter der proisraelischen Seite ggü. der propalästinensischen Seite auch nur annähernd vergleichbare Drohgebärden und Gewalt entgegen gebracht wird. Solange Sie das nicht können, und Sie können es nicht, dient Ihr Kommentar reiner Verzerrung der Realität

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @Janix:

        Kriminelle Gewalt, ob physisch oder psychisch, ob aus rassistischen oder religiösen, ist zu verurteilen. Ich thematisiere die antisemitische Gewalt, weil sie meines Erachtens stillschweigend geduldet oder sogar süffisant gerechtfertigt wird. Seit dem 7. Oktober tragen viele Menschen ihren einst verschleierten Antisemitismus wie eine Monstranz vor sich her. Dass muslimische Menschen auch vermehrt angegriffen werden, will ich nicht leugnen, geschweige denn gut heißen. Hass ist Hass.

        Seit 2018 betreue ich vereinzelte Queere palästinensischer Herkunft ehrenamtlich mit. Das, was sie dort überlebt haben, ist entsetzlich. Selbst Amnesty International dokumentiert:

        » Am 9.Juli 2022 sahen die Sicherheitskräfte tatenlos zu, wie eine aufgebrachte Menschenmenge auf Kinder und Jugendliche losging, die an einer vom Ashtar-Theater in Ramallah organisierten Parade mit Regenbogenflaggen teilnahmen. Der Angriff erfolgte vor dem Hintergrund massiver Aufstachelungen zu Gewalt und Hassreden gegen LGBTI+ und Feministinnen, denen die Behörden nicht nachgingen. «

        Und hier in der BRD will man ihnen eintrichtern, die Hamas führe einen Widerstandskampf. Auch das ist anti--muslimische Gewalt.

    • @Michaela Dudley:

      Ob das Zeltlager gesetzeswidrig war, ist eben gerade die Frage, in der die Unterzeichner anderer Ansicht sind.

      • Michaela Dudley , Autorin , Journalistin/Kabarettistin
        @Francesco:

        Nochmals: Dass Schlachtparolen wie "From the River ..." und "Globalize the Intifada!" in dem gegebenen Kontext verfassungsrechtlich bedenklich sind, kann nicht glaubwürdig geleugnet werden.

        • @Michaela Dudley:

          Anscheinend schon. Diese Tage hat in München das Gericht die Parole "From the river..." im Rahmen einer Pro-Palästinenser Demonstration zugelassen. Das ist nunmal so im Föderalismus, Gerichte bewerten unterschiedlich und solange keine übergeordnete Distanz die Parole für verfassungsfeindlich erklärt und sie verbietet, gibt es kein verallgmeinerndes "verfassungsrechtlich bedenklich" ausserhalb des eigenen Bezugsrahmens.

    • @Michaela Dudley:

      Ich bilde mir ein, es schon einmal erklärt zu haben, wiederhole mich aber gerne: hier wird niemand "ein Heiligenschein aufgesetzt" und auch keine "Immunität" gefordert, sondern es geht schlichtweg um rechtsstaatliche Verfahren - man kann den Wissenschaftler, denen nichts straf- oder disziplinarrechtlich Relevantes vorzuwerfen ist, nicht durch den Entzug von Fördermitteln (über deren Vergabe anhand fachlicher Kriterien entschieden wird) sanktionieren. Es würde den Neo-Schmittianern im Forum nicht schaden, ihre eigene Radikalisierung zu überdenken.

      • @O.F.:

        "man kann den Wissenschaftler, denen nichts straf- oder disziplinarrechtlich Relevantes vorzuwerfen ist, nicht durch den Entzug von Fördermitteln (über deren Vergabe anhand fachlicher Kriterien entschieden wird) sanktionieren."

        Es geht nicht um strafrechtliche Sanktionen, vielmehr gilt im vorliegenden Fall das, was Michaela Dudley ausgeführt hat: "Wo es politisch besetzte Ämter gibt, gibt es nolens volens politischen Spielraum, und ebenda hat die Empathie einen Platz (...) Diese umfasst die Wertevermittlung und die Förderung eines sozial verantwortlichen Handelns. Professoren, die sich mit „Protestierenden“ solidarisieren und sich gleichzeitig nicht äußern, was den Hamas-Terror oder den immatrikulierten Antisemitismus betrifft, müssten nicht mit bundesdeutschen Steuergeldern gefördert werden."

        • @n-sonic:

          Professuren werden nicht "politisch besetzt", Fördermittel ebenfalls anhand fachlicher Kriterien. Solange sich Wissenschaftlicher nicht straf- oder disziplinarrechtlich relevant verhalten, kann sie nicht sanktionieren, auch nicht auf dem Umweg über Fördermittel. Das ist eigentlich ein rechtsstaatlicher Minimalkonsens und ich finde es erschreckend, darauf jedesmal neu hinweisen zu müssen. Dass der NO-Konflikt immer wieder die Emotionen hochkochen lässt, ist bekannt - umso wichtiger wäre es, ab und einmal tief durchzuatmen und sich zu überlegen, was man da eigentlich gerade fordert.

      • @O.F.:

        Oh doch, den propalästinensischen "Israelkritikern" wird durchaus eine Art Heiligenschein aufgesetzt. Die Wissenschaftler (und viele andere natürlich auch) sollten mal in sich gehen und hinterfragen, wem genau sie da das Recht auf Hausfriedensbruch und Verbreitung von Hass und Hetze gestatten. Das Vorgehen des Ministeriums ist trotzdem indiskutabel. Die Meinung der Ministerin als solche ist hingegen völlig legitim.

        • @BrendanB:

          Die Rechte von Anderen - auch von Andersdenkenden - anzuerkennen, hat nichts mit einen Heiligsprechung zu tun, sondern ist ein Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaat. Es war bis vor kurzem noch linker und liberaler Konsens, dass man selbst den Rechtsextremismus nicht bekämpft, indem man Grundrechte einschränkt. Die Frage, mit wem und womit man sich da solidarisiert, sollten sich übrigens mit Blick auf den NO-Konflikt alle Seiten stellen.

          • @O.F.:

            Man kann sich durchaus explizit gegen den exterminatorischen Antisemtismus auf palästinensischer Seite positionieren, ohne sich mit Netanjahu zu solidarisieren.

            "Es war bis vor kurzem noch linker und liberaler Konsens, dass man selbst den Rechtsextremismus nicht bekämpft, indem man Grundrechte einschränkt."

            Ich halte Naziaufmärsche für genauso unerträglich wie Kalifats- und Hamasdemos - getarnt als "Israelkritik" oder "propalästinensisch". Aber ich sehe: da wächst zusammen, was zusammen gehört.