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Offener Brief zu EU-RichtlinieJa heißt Ja statt Nein heißt Nein

Nicole Opitz
Kommentar von Nicole Opitz

Mehr als 100 Frauen bitten Justizminister Buschmann, eine EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen nicht mehr zu blockieren. Sie wäre ein großer Fortschritt.

Laut der Richtlinie muss jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden: Nur Ja heißt Ja Foto: Daniel Biskup

M arco Buschmann hat Post. Über 100 Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft bitten ihn in einem offenen Brief, seine Blockadehaltung in der EU aufzugeben. Momentan blockiert nämlich das Justizministerium unter dem FDP-Politiker eine EU-weite Richtlinie zum Gewaltschutz. Darin vereinheitlicht werden soll die Definition von digitaler Gewalt, also Cyberstalking und bildbasierter Gewalt, aber auch die Strafbarkeit von Vergewaltigung. Laut der Richtlinie muss jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden: Nur Ja heißt Ja. Damit gäbe es erstmals EU-einheitliche Standards zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Das ist ein längst überfälliger Schritt. Momentan reicht es in einigen EU-Ländern wie Spanien aus, eine Vergewaltigung als solche zu verurteilen, wenn einer sexuellen Handlung nicht explizit zugestimmt wurde, also nach dem Prinzip: Nur Ja heißt Ja. In anderen Ländern, wie Deutschland, muss das Opfer klar Nein sagen – hier gilt die sogenannte „Nein heißt Nein“-Regelung. Und in anderen Ländern, wie in Polen, muss Gewalt nachgewiesen werden – dort ist es quasi egal, was das Opfer sagt. Auch schreien hilft nicht.

Die Unterzeichner_innen des offenen Briefs weisen darauf hin, dass in der EU schätzungsweise 1,5 Millionen Frauen jedes Jahr vergewaltigt werden. Wie die Vergewaltigungen abgeurteilt werden können, ist davon abhängig, wo sie geschehen. Wobei man sich schon fragen kann: Wie kann es sein, dass wir in einer Welt leben, in der die Füllmenge von Flaschen genormt ist, nicht aber die Strafbarkeit von Vergewaltigung?

Neben Ungarn und Frankreich blockiert ausgerechnet Deutschland, vertreten von Justizminister Marco Buschmann, das Vorhaben der Vereinheitlichung. Der begründet seine Blockade formaljuristischen: die EU habe nicht die Kompetenz. Die Erstunterzeichner_innen sehen das anders. Dazu gehören die Politikwissenschaftlerin Kristina Lunz, die Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Journalistin Düzen Tekkal.

Unverständliches Argument

Unterzeichnet haben den Brief aber auch die Juristinnen Asha Hedayati und Christina Clemm, die sich in ihrer Arbeit mit patriarchaler Gewalt auseinandersetzen, sowie die ehemalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Auch der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat den offenen Brief als Organisation unterzeichnet mit der Begründung, dass die rechtlichen Bedenken nicht zutreffen. Die Unterzeichner_innen sehen mit der Blockade den „Schutz von Millionen von Frauen vor Gewalt“ gefährdet.

Unverständlich ist das Argument von Buschmann auch deshalb, weil das Ziel der EU-Richtlinie die Angleichung an internationale Normen ist. Das sind Normen wie die Istanbul-Konvention, die die EU erst im Oktober letzten Jahres unterzeichnet hat. Dieses Übereinkommen soll bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen helfen – es gibt vor, welche Standards bei Gericht und der Polizei gelten sollen, aber auch, wie viele Frauenhausplätze benötigt werden.

Zwar hat auch Deutschland die Istanbul-Konvention unterschrieben, allerdings krankt das Vorhaben bislang daran, dass keine Bundesregierung, sie umfassend umsetzt. Es hat sich also einiges an Wut bei den Erstunterzeichner_innen angestaut. Dabei könnte die Umsetzung der EU-Richtlinie vor allem Vergewaltigungsopfern helfen, die in Ländern wie Italien und Polen leben und darauf angewiesen sind, dass sie Gewalt nachweisen müssen, damit die Vergewaltigung als Straftat anerkannt wird. Das ist komplett realitätsfremd, gerade auch, wenn man sich ansieht, wie hoch die Dunkelziffer ist und wie selten Vergewaltigungen überhaupt angezeigt werden.

In Deutschland, wo das Sexualstrafrecht zuletzt 2016 geändert wurde und wo seitdem „Nein heißt Nein“ gilt, geht der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) davon aus, dass nur etwa 5 bis 15 Prozent der Vergewaltigungen anzeigt werden. Noch seltener kommt es zu einer Verurteilung – weil es schwer nachzuweisen ist, dass ein „Nein“ geäußert wurde, aber auch, weil Schweigen nicht immer Zustimmung ist.

In Schweden gilt deshalb seit 2018 das „samtyckeslag“, das Einwilligungsgesetz. Seither können Täter_innen auch wegen fahrlässiger Vergewaltigung und fahrlässiger sexueller Nötigung belangt werden. „Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will“, sagte Schwedens damaliger Premier Stefan Löfven dazu.

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Nicole Opitz
Redakteurin
Seit 2019 bei der taz. Interessiert sich vor allem für Feminismus, Gesundheit & soziale Ungleichheit. BVHK-Journalismuspreis 2023. Derzeit in Schreibpause.
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21 Kommentare

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  • Meines Erachtens sollte der Fokus ohnehin mehr auf Prävention liegen. Was macht einen Mann zu einem, der vergewaltigt? Was macht eine Frau zu einer, die dazu neigt, siehe sonstige Gewalt in Partnerschaften, auszuharren statt zu gehen? Erstmal waren beide Babys, unschuldig. Zumindest in den Ländern, in denen rechtliche Gleichberechtigung herrscht, sollte man diese Problematiken endlich von den Wurzeln her angehen.

  • Gesetzgebungskompetenz ist nichts formaljuristisches. Es schützt vor Willkür. Das Strafrecht unterliegt aktuell den Mitgliedsstaaten, der wissenschaftliche Dienst der EU sieht das auch so.



    Halte persönlich viele Aspekte für sinnvoll, gleichzeitig ist ein Gesetz, dass gleich wieder einkassiert wird, niemanden nütze.



    Hier muss handwerklich sauber gearbeitet werden.

  • @EDELBERG HACKENBERG

    Genau. Denken Sie dran, vor jedem Date: Kondome (in der Drogerie) und Einvernehmensformulare (im Schreibwarengeschäft).

    Mensch: wenn es für Sie so schwierig ist, zu verstehen, warum "ja heisst ja" wichtig ist, dann sollten Sie's vielleicht mit dem Sex lassen.

  • All die Männer, die hier Angst haben, zukünftig für vermeintlich einvernehmlichen Sex angezeigt zu werden sollten vielleicht mal ihre Gewohnheiten im Schlafzimmer genauer prüfen.



    nein heißt nein oder ja heißt ja macht nur einen unwesentlichen Unterschied. Deswegen ist es ja so ungeheuerlich, dass Deutschland trotzdem gegen eine Änderung stimmen will, die in anderen Ländern eine wesentliche Verbesserung darstellen würde.



    Ja, die juristische Problematik mit der Beweisbarkeit besteht. Doch die soziale Komponente ist nicht zu unterschätzen. Sogar hier im Forum scheinen einige ja zu glauben, dass eine Frau, die ohne blaue Flecke oder schlimmeres aufwacht, nicht vergewaltigt worden sein kann. Seht ihr das wirklich so? Oder seht ihr nur nicht, dass ihr so argumentiert?

    • @Herma Huhn:

      oder sehen Sie nur nicht, dass es einen Unterschied zwischen einer juristisch beweisbaren Vergewaltigung und einer nicht beweisbaren Vergewaltigung gibt?

      Beides ist Vergewaltigung, aber wie soll sie ohne Beweise jenseits von Aussage gegen Aussage nachgewiesen werden?

      • @Ringsle:

        Aber das Problem haben wir in Deutschland doch jetzt schon.



        Und Anwälte, Staatsanwälte und Richter tun ihr bestes um mit der Situation "Aussage gegen Aussage" zurechtzukommen.



        Natürlich ist es schwierig. Natürlich muss man mit sehr viel Sachverstand an die Sache herangehen, um weder die vermeintlichen Opfer noch die vermeintlichen Täter unfair zu behandeln und keinem aufgrund des Geschlechts einen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Genau dies ist aber nur mit Grundsätzen wie "nein heißt nein" oder "nur ja heißt ja" möglich. Welcher der beiden Grundsätze gilt, ist juristisch nicht mehr relevant.



        Aber mit der Forderung, dass Frauen physische Beweise für körperliche Gewalt bringen MÜSSEN, um vor Gericht eine Chance zu haben, wird die Aussage der Frau schon von vorneherein als unglaubwürdig hingestellt.



        (Zuletzt sollte das Gesetz vielleicht noch beinhalten, dass jegliche Verdachtsberichterstattung, egal wie prominent eine oder mehrere beteiligte Personen sind, komplett ausgeschlossen sein muss)

    • @Herma Huhn:

      Nicht Deutschland will die Zustimmung verhindern, es sind rücksichtslose Zeitgenossen, vorwiegend in FDP und Union, denen ein paar (Macho-) Wählerstimmen lieber sind als das Schicksal anderer Menschen. Das kennt man doch schon aus bedeutend geringerem Anlass - siehe Tempolimit...

  • 9G
    94799 (Profil gelöscht)

    Wenn man sich also in einer gemeinsamen erotischen Situation (als Heteros) befindet sollte also in Zukunft der aktivere Partner ein verbales Formular aussprechen, zB. "willst du es auch"? und somit eine Antwort einfordern weil sie/er sonst Gefahr läuft die Partnerin/den Partner in einer erotischen Gefühlslage zu vergewaltigen?! Stellt sich da nicht die Frage wann geht der Austausch von Zärtlichkeiten in die Einleitung von Geschlechtsverkehr oä. über. Bin mal gespannt wie Gerichte dies in Zukunft auseinanderhalten werden - gibt es zu dem Thema schon Gutachterinnen/Gutachter.



    Im Dunstkreis von Gefühlen Regeln aufzustellen - fragwürdig!



    Was nicht gegen Abbruchkonsequenzen spricht wenn eine Person von sich aus sagt "nein ...." - dann heisst es Abbruch - nada mais, nada menos!



    Und was ist mit Umstimmungsversuche danach - emotionale Erpressung? Fragen über Fragen!

    • @94799 (Profil gelöscht):

      Ziemlich sexistisch ihre Meinung. Warum sollten Mitglieder der lgbti keine erotische Beziehung haben. Auch hier gibt es Gewalt und Vergewaltigung

  • Rein inhaltlich stimme ich einem "Ja heißt Ja" zu. Ich bin z.B. der Meinung, dass man von Sex Abstand nehmen sollte, wenn der Andere so betrunken ist, dass er zu keiner klaren Willensäußerung mehr fähig ist: Dh der Betrunkene ist vielleicht außerstande ein klares "Nein" oder "Ja" zu äußern und in dem Fall sollte man keinen Sex haben; also: "Ja heißt Ja".

    NUR: Schon bei der "Nein heißt Nein" Regelung habe ich Bauchschmerzen bekommen; nicht wegen moralischen Überlegungen sondern wegen rein praktischen: Die Beweislage ist bei solchen Fällen doch immer miserabel. Wenn es sich nicht gerade um Gruppensex handelt, dann steht bei so einem Fall immer nur Wort gegen Wort; und irgendein armer Richter muss jetzt entscheiden wem er glaubt.



    Der Richter könnte wahrscheinlich genauso gut würfeln und wäre dabei nicht weniger willkürlich.

    Wenn man das praktisch sinnvoll durchsetzen will, dann müssen alle Beteiligten den Sex mindestens mal per Audio aufnehmen, besser noch gleich alles per Video, damit man danach wenigstens sinnvolles Beweismaterial hat.



    Oder wie schon vorgeschlagen wurde: Man hat eine Handy App bei dem alle Beteiligten ihre Zustimmung schriftlich festhalten.

    Und da ist schon das nächste Problem: Nehmen wir mal an die App wird benutzt und alle stimmen zu.



    Danach geht es trotzdem vor Gericht weil einer nun aussagt er hätte sich gezwungen gefühlt.



    Jetzt ist man wieder am Anfang: Wem soll man glauben.

    Und: Wie oft passiert es, dass man Sex hat und es danach für einen Fehler hält. Ich vermute in so einer Situation fällt es leicht zu sagen: Das "Ja" war eigentlich nicht so gemeint, dh das war gar kein echtes "Ja".

    Ich glaube es gehört auch bei Sex dazu, dass man zu eigenen Fehlern steht: Dh im Nachhinein betrachtet wollte man keinen Sex, hat ihn trotzdem gehabt und dennoch war es keine Vergewaltigung; bei dieser ganzen Diskussion scheint dieser Fall immer ausgeschlossen. Als ob man annimt Sex mit Zustimmung ist immer ein wunderbares Ereignis. Wie naiv...

  • Ich bin nicht sicher, ob Schweden hier ein gutes Beispiel ist. Assange und Beweislastumkehr sind keine echte Werbung.

  • ist es denn nicht genauso schwierig nachzuweisen, ob ein "Ja" geäußert wurde, wie ob ein "Nein" geäußert wurde?

  • Und da wundert sich die EU über Ihre eigene Unbeliebtheit.

    Da soll so eine substanzielle Änderung vorgenommen werden, in einem Lebensbereich, der uns alle betrifft. Und wieviel wurde darüber im Volk debattiert? Gar nicht, weil es gar nicht zur Sprache kam. Es wird mal eben beschlossen. Über alle Köpfe hinweg. Pfui.

    Wenn es um Mindeststandards geht, wäre "nein ist nein" ja völlig ausreichend. Gleich ein "nur ein ja ist ein ja" einzuführen, ohne das einmal durchzudiskutieren, ist eine Frechheit.

    Selbst wenn die EU formal zuständig ist, was offensichtlich strittig ist, richtig ist es nicht, was hier passiert.

  • „Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will“ Gut, aber ich hoffe, das geht auch nonverbal.

  • Dass das Ergebnis gewünscht ist, kann daran, dass die EU nicht zuständig ist, nichts ändern: Vergewaltigung ist keine „sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern“ im Sinne von Art. 83 Abs. 1 UAbs. 2 AEUV und hat keine grenzüberschreitende Bedeutung im Sinne von Art. 83 Abs. 1 UAbs. 1 AEUV, anders als Menschenhandel, Zwangsprostitution und Kinderpornografie. Spräche man Vergewaltigung grenzüberschreitende Bedeutung zu, müsste die EU eher noch Diebstahl harmonisieren können.

  • "Noch seltener kommt es zu einer Verurteilung – weil es schwer nachzuweisen ist, dass ein „Nein“ geäußert wurde, aber auch, weil Schweigen nicht immer Zustimmung ist."



    Wie wollen sie dann nachweisen, dass "kein Ja" geäußert wurde, wo ist da ein Unterschied?



    Ich kann den praktischen Sinn des Gesetzes nicht verstehen, denn es ist trotzdem wieder nur Aussage gegen Aussage. Insofern hat das Gesetz doch nur Symbolwert und nutzt den Frauen leider nichts.



    Mehr nutzen würden viel, viel härtere Strafen im Fall eines klaren Beweises, und leider liegt genau da auch das Problem, welches dieses Gesetz rechtlich sinnlos macht.

  • "Die Erstunterzeichner_innen sehen das anders. Dazu gehören die Politikwissenschaftlerin Kristina Lunz, die Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Journalistin Düzen Tekkal."

    bestimmt alles fachkundige Juristinnen. aber andere Frage. was geschieht denn, wenn gegen die Richtlinie geklagt wird, weil die Gesetzesgebungskompetenz nicht vorliegt und die Klage erfolgreich ist? dann ist das Vorhaben auf mindestens Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte gescheitert.

  • "Noch seltener kommt es zu einer Verurteilung – weil es schwer nachzuweisen ist, dass ein „Nein“ geäußert wurde,..."

    Was genau soll sich daran ändern, wenn man ebenso wenig ein fehlendes "ja" nachweisen kann?

    Das Anliegen, Frauen besser vor Vergewaltigung zu schützen, ist enorm wichtig.



    Die Frage, in wie weit das durch die im Artikel unterstützte Art und Weise erreicht werden kann, bleibt leider offen und wird nicht aufgegriffen.

    Allein aufgrund der Problematik, dass zwischen zwei Menschen geäußerte oder nicht geäußerte Worte ohne Zeugen oder Aufzeichnung keinen Beweischarakter haben können, fällt die reale juristische Aufarbeitung von Vergewaltigungen fast immer auf Spuren von Gewalt zurück.

    Unterm Strich:



    Wenn wir nicht den gläsernen Menschen mit 24/7 Überwachung haben wollen (also immer ein "Dritter" digital anwesend ist), müssen wir uns andere Maßnahmen überlegen, wie wir das Ziel eines besseren Schutzes erreichen.

  • Wen will die FDP hier schützen? Frauen ganz sicher nicht. Es ist wieder mal so ein Spielchen der exPartei FDP zur Profilierung bei Porschefahrern. Zuständig mag der Minister vielleicht sein, kompetent ist er nicht.

  • Die FDP versagt auf der ganzen Linie. Schuldenbremse, Lieferkettengesetz, dann das.

    Für das Geld, gegen die Menschen. Für die etablierte Macht, für die Aufrechterhaltung der Unterdrückung.

    Leute, wie könnt Ihr so etwas nur wählen.

    • @tomás zerolo:

      Ich ärgere mich auch mittlerweile über die FDP Regierung in Deutschland. Schade, dass keine anderen Parteien Teil der Regierung sind.



      Die Macht einzelner Minister wird maßlos überschätzt