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Koalitionsstreit über SubventionenEigentlich ampeltauglich

Die Grünen wollen klima- und umweltschädliche Subventionen streichen, um Geld für andere Projekte zu haben. Doch FDP und SPD bleiben verdächtig still.

Steuergeld im Tank? Verkehr am Flughafen Frankfurt am Main Foto: Michael Probst/picture alliance

Bevor am Dienstag die Fraktionssitzung der Grünen beginnt, formuliert Katharina Dröge noch einen Gruß an den Finanzminister. „Es gibt eine lange Liste von umweltschädlichen Subventionen“, sagt die Fraktionschefin vor dem Sitzungsaal im Reichstagsgebäude in die Kameras. „Wir könnten hier kurzfristig mehrere Milliarden Euro realisieren. Wenn man als Koalition knappe Spielräume im Haushalt hat, sollte man das angehen.“

Christian Lindner (FDP) hört das nicht zum ersten Mal von den Grünen. Schon vor Wochen schrieb Vizekanzler Robert Habeck dem Finanzminister einen Brief und forderte Bewegung bei Subventionen, die Klima und Umwelt schaden. In diesen Tagen greifen andere Spitzen-Grüne die Forderung vermehrt auf. Es ist ihr Beitrag zum Haushaltsstreit der Koalition.

Lindner wollte die Eckpunkte des Bundeshaushalts 2024 ursprünglich an diesem Mittwoch vorlegen. Weil sich die Regierung aber nicht einig wurde, musste der Termin verschoben werden. Ein neuer Zeitrahmen wurde nicht gesetzt. Klar ist nur, dass die Finanzlücke groß ist: Die Wünsche aus der Ministerriege kosten in Summe 70 Milliarden Euro mehr, als Lindner auszugeben bereit ist. Der Finanzrahmen ist eng: Ab diesem Jahr gilt wieder die Schuldenbremse, und höhere Steuern schließt der Minister aus.

Der Zeitdruck immerhin ist noch begrenzt. Erst im Sommer muss das Kabinett seinen endgültigen Haushaltsentwurf beschließen und dem Bundestag zuleiten. Dass alle ihre angemeldeten Projekte durchgehen, glauben die Am­pel­mi­nis­te­r*in­nen selber nicht. Gewisse Abstriche bei den Ausgaben sind eingepreist. Bei den Einnahmen könnte sich unter anderem noch etwas tun, weil sich die Konjunktur besser entwickelt als erwartet – es könnte also mehr Steuergeld geben.

Dazu drängen die Grünen jetzt eben auf die Subventionsstreichungen. Sie brächten nicht nur finanziellen Spielraum, sondern würden auch beim Erreichen der Klimaziele helfen. Und: Im Prinzip sind sie sogar ampeltauglich. Schließlich steht die FDP marktverzerrenden Eingriffen und Subventionen generell skeptisch gegenüber. Schon im Koalitionsvertrag einigten sich SPD, Grüne und Liberale darauf, dass „wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen abbauen“.

Das Umweltbundesamt hat vor fünf Jahren einmal zusammengerechnet, was solche Subventionen den Staat jährlich kosten. Die Behörde kam auf mehr als 65 Milliarden Euro. Ihre Liste war aber sehr breit angelegt, aufgeführt waren darin sogar Gelder für den sozialen Wohnungsbau – weil sie die Landschaft kaputt machen.

„Ich sage ganz klar: Diese Gesamtsumme wollen wir so nicht abbauen“, sagt Dröge. Die Pendlerpauschale, das Dienstwagenprivileg und Subventionen für den Flugverkehr nennt sie als Beispiele, wo am ehesten etwas zu holen wäre. Eine konkrete Summe oder ein genaues Maßnahmenpaket nennen die Grünen nicht. Sie wären fürs Erste schon froh, wenn innerhalb der Koalition überhaupt ein ernsthafter Diskussionsprozess in Gang käme.

Lindner wäre als Finanzminister federführend zuständig, von ihm geht dem Vernehmen nach aber keine Initiative aus. Unter Grünen herrscht das Gefühl, die FDP wolle die Sache aussitzen. Aus der SPD heißt es, am Ende werde der Haushaltsstreit wohl durch ein Bündel an Maßnahmen gelöst – inklusive Subventionsstreichungen. Dass die Regierung aktiv an einer Lösung arbeitet, kann man unter So­zi­al­de­mo­kra­t*in­nen aber auch nicht erkennen. Der Kanzler habe den Finanzminister beauftragt, für eine Lösung zu sorgen. Das ist aber auch schon alles. Ob es beim für Ende März geplanten Koalitionsgipfel eine Lösung geben wird? Fraglich. Eine Einigung müsste man schließlich rechtzeitig vorbereiten.

Aus der FDP-Fraktion kommt jetzt der Vorschlag, die Sache auf Ebene des Parlaments zu verlagern, das am Ende ohnehin die Hoheit über den Haushalt hat. „Die Freien Demokraten stehen zum Koalitionsvertrag und befürworten es grundsätzlich, möglichst viele Subventionen abzubauen“, beteuert der klimapolitische Sprecher der Liberalen, Olaf in der Beek. Bislang sei das aber „eine medial geführte Schein­debatte“. Er plädiert für eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, „die einzelnen Subventionen auf ihr Ziel und ihre Wirkung zu prüfen“.

Allerdings lässt der Liberale erkennen, dass eine Einigung auch dort nur mühsam zu erreichen wäre. Die häufig von den Grünen geforderte Abschaffung des Dienstwagenprivilegs lehnt in der Beek zum Beispiel ab. „Ohne Dienstwagenbesteuerung gäbe es weniger Elektroautos auf den Straßen“, ist er überzeugt. „Denn über 42 Prozent der neu zugelassenen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind Dienstwagen.“ Genau so argumentiert der Verband der Automobilindustrie übrigens auch.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch bei der Pendlerpauschale. In der Beek verweist darauf, dass diese für alle Verkehrsmittel gelte: „Bei der Pendlerpauschale ist es egal, ob man mit dem Fahrrad, dem ÖPNV oder mit dem Auto fährt.“ Dazu betont er, dass im ländlichen Raum viele auf das Auto angewiesen seien. Schärfere Töne wählt der FDP-Generalsekretär Bijan Djir Sarai. Er bezeichnet eine Abschaffung der Pendlerpauschale als „Steuererhöhung für die hart arbeitende Mitte in diesem Land“.

Komplett abschaffen wollen die Grünen die Pauschale dabei noch nicht mal. Sie fordern eine Reform, bei der unterschiedliche Verkehrsmittel je nach Klimaschädlichkeit unterschiedlich behandelt werden. Einer „Neuordnung, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt“ hatte vor über einem Jahr in einem Koalitionsausschuss eigentlich auch die FDP schon zugestimmt – allerdings bislang ohne Folgen.

Und auch sonst fällt die FDP vor allem durch Bedenken auf. Mit eigenen Vorschlägen zum Abbau umweltschädlicher Subventionen hält sie sich dagegen zurück. Einen eigenen Vorstoß wagte Christian Lindner zuletzt im Sommer 2022: Er regte damals an, auf Subventionen für Elektroautos zu verzichten.

Drei Rechenbeispiele geben einen Eindruck, was Pendlerpauschale, Dienstwagenprivileg und Subventionen für Kerosin und Diesel bewirken:

1. Pendlerpauschale

Max Mustermann hat einen neuen Job – doch sein Arbeitgeber sitzt leider in der nächstgelegenen Großstadt, die weit entfernt liegt. Max macht sich Sorgen, dass nun hohe Kosten für die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz auf ihn zukommen. Für Leute wie ihn gibt es die Pendlerpauschale. Sie erlaubt es ihm, die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich abzusetzen. Für die ersten 20 Kilometer, die er zur Tätigkeitsstätte fährt, kann er 30 Cent pro Kilometer geltend machen, für jeden weiteren Kilometer 38 Cent – unabhängig davon, ob er mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Der umweltbewusste Max möchte natürlich lieber aufs Auto verzichten. Doch für Bahnfahrten wird höchstens eine Pauschale in Höhe von 4.500 Euro pro Jahr abgerechnet – für Autofahrten gilt diese Grenze nicht.

Wenn Max also an 220 Arbeitstagen 80 Kilometer mit dem Zug zur Arbeit fährt, können ihm nach der Rechnung 220 x 20 x 0,30 + 220 x 60 x 0,38 = 6.336 leider nur 4.500 Euro der Pauschale angerechnet werden – als Autofahrer jedoch die vollen 6.336 Euro. Nur wenn Max real tatsächlich mehr als 4.500 Euro an Kosten für Bahntickets bezahlt, kann er diesen höheren ­Betrag geltend machen. Laut Umweltbundesamt subventioniert der Staat die Pend­lerpauschale mit 6 Milliarden Euro im Jahr. (Dariusch Rimkus)

2. Dienstwagenprivileg

Herr P. will sich ein Auto kaufen. Am liebsten hätte er einen SUV mit Dieselantrieb. Der kostet 50.000 Euro. Den bezahlt Herr P. von seinem Einkommen, welches mit 42 Prozent besteuert wird. Der Staat hat also vorher schon etwa 21.000 Euro von seinem Einkommen als Steuer einbehalten. Viel günstiger ist es für Herrn P., wenn sein Arbeitgeber ihm diese 50.000 Euro nicht als Teil seines Gehalts auszahlt, sondern stattdessen Herrn P. ein Auto als Dienstwagen zur Verfügung stellt. Dann muss Herr P. nur 1 Prozent des Listenpreises für die private Nutzung seines SUV als Einkommen versteuern, also nur auf 500 Euro Steuern zahlen.

Bei einem Steuersatz von 42 Prozent führt er in drei Jahren hochgerechnet etwa 7.560 Euro an das Finanzamt ab, er spart im Vergleich zu den oben genannten 21.000 also 13.440 Euro, weil er seinen SUV nicht selber kauft, sondern diesen als Dienstwagen fährt.

Für E-Autos gilt das Dienstwagenprivileg auch. Hier versteuert Herr P. statt 1 Prozent sogar nur 0,25 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs, bei Plug-in-Hybriden wären es immerhin 0,5 Prozent. Der Staat verzichtet auf diese Weise auf geschätzte 3 Milliarden Euro an Einnahmen, weil er die private Nutzung von Dienst­wagen fördert. (Dariusch Rimkus)

3. Diesel und Kerosin

Wer an der Tankstelle Diesel tankt, zahlt weniger Steuern als auf Benzin. 47 Cent zahlt man derzeit für einen Liter Diesel, 65 Cent für Benzin. Dieselkraftstoff ist damit um 18 Cent pro Liter günstiger. Würde man die Energiesteuer auf das Niveau von Benzin angleichen, würde Diesel deutlich teurer werden. Das Umweltbundesamt möchte das Privileg aber nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise abschaffen. Das Dieselprivileg kostet den Staat laut Umweltbundesamt 8 Milliarden Euro jährlich.

Während Au­to­fah­re­r*in­nen eine Energiesteuer und CO2-Abgabe zahlen müssen, gilt das für den Flugverkehr nicht. Denn Kerosin wird nicht besteuert. Deswegen fordern Umweltverbände schon seit Langem die Einführung einer Kerosinsteuer. Laut Umweltbundesamt kostet die Energiesteuerbefreiung auf Kerosin den Staat 8,36 Milliarden Euro pro Jahr. Etwas Hoffnung besteht hier. Auch die EU-Kommission befürwortet eine schrittweise Einführung einer Kerosinsteuer für innereuropäische Flüge. Und der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, spricht sich ebenfalls für einen umfassenden Subventionsabbau in Deutschland aus: „Eine recht schnell abzubauende Subvention wäre die Steuerbefreiung auf Treibstoff im inländischen Luftverkehr.“ (Jasmin Kalarickal)

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39 Kommentare

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  • Die Abschaffung der Pendlerpauschale wird zu einem erhöhten Druck auf den Wohnungsmarkt in den Metropolen führen. Und dann wird stattdessen der Klimawandel mit Subventionen für Neubauten angeheizt.

  • Im Endeffekt ist gerade die Dienstwagenregelung eine Steuersenkung durch die Hintertür und das in aller Regel auch noch für Einkommensbezieher, welche die Beitragsbemessungsgrenzen schon hinter sich gelassen haben.

    Und wie man zu dem Schluss kommt, dass eine Beendigung der Dienstwagenregelung zu weniger E-Autos führen würde, ist auch aberwitzig, den die Abschaffung der E-Auto-Förderung tut dies mutmaßlich nämlich auch.

    Aber vielleicht würden ohne Dienstwagenregelung ja ganz grundsätzlich weniger Autos verkauft und das wäre nun wirklich auch kein Schaden.

    Zur Pendlerpauschale äußert man sich dann einfach mal undifferenziert.

  • Wenn die Grünen gar keine Abschaffung der Pendlerpauschale fordert, sind die Argumente der FDP (hart arbeitende Mitte wird geschröpft etc) doch schonmal hinfällig.



    Die jetzige Regelung bevorteilt die Autonutzung, was nicht mehr vertretbar ist, bzw. fördert Tricksereien, um Steuern zu sparen, was auch nicht gewollt sein kann.

    Das Argument zum Dienstwagenprivileg - es wären bei Abschaffung weniger E-Autos auf den Straßen- soll das vielleicht heißen, es wären generell weniger Autos auf den Straßen...? Dann gibt es auch da kein stichhaltiges Argument. Aber die gibt es von der FDP eigentlich nie.



    100% unsoziale Klientel-/Lobbypolitik stehen da auf dem Programm.

    • @blutorange:

      "Dann gibt es auch da kein stichhaltiges Argument."

      Sie übersehen in Ihrer Argumentation, dass ein relevanter Anteil des Steueraufkommens und ein nicht unwesentlicher Anteil von Arbeitsplätzen in Deutschland im Zusammenhang mit der Veräußerung und dem Betrieb von Autos steht.

      Eine Abschaffung der angebliche Subvention hätte daher erhebliche Haushaltsnachteile.

      • @DiMa:

        Es kann ja nicht sein, dass "Arbeitsplätze könnten gefährdet sein" immer noch daa Totschlagargument gegen jegliches Kratzen an autofreundlicher Politik sind. Denken Sie mal an den Bergbau. Auch Zechen mussten irgendwann dann doch mal geschlossen werden. Man kann doch nicht immer weiter massenhaft Autos produzieren, damit nur ja kein "Industriestandort" gefährdet ist...



        Möglicherweise gibt es Wichtigeres als die Gewinne der Autobranche, den Arbeitsplatz bei Opel und auch als ein Loch in der Haushaltskasse unseres Wohlstandsstaates.



        Da kommt jetzt sicher das Argument, dass dann auch weniger in Klimaschutz investiert würde. Aber weniger produzieren, konsumieren und weniger mobil sein IST Klimaschutz.



        Dass unser Lebensstil so nicht mehr tragbar ist, muss man auch mal einsehen.

        • @blutorange:

          Für eine geordnete Transition braucht es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Anders sind Investitionen a) weder bezahlbar, b) nicht mehrheitsfähig und c) nicht sozial.

          Klimaschutz mit der Holzhammermethode hilft halt nicht.

  • "die FDP will keine marktverzerrenden Eingriffe"



    Außer, sie kommen der eigenen Klientel zugute. Wie praktisch all die genannten Subventionen...

  • Nanu? Die FDP bei diesem Thema keine Vorreiterin? Könnte das vielleicht mit Industrieinteressen, Renditeversprechungen und Mitnahmeeffekte von Boni für die Wohlhabenderen zusammenhängen? Ist die FDP etwa doch nicht so liberal, wie sie gerne tut, sondern geht es ihr am Ende bloß um die Interessen der Reichen und das die Umverteilung von unten nach oben weiterläuft wie bisher?

  • " nur wenn [] tatsächlich mehr als 4.500 Euro an Kosten für Bahntickets bezahlt, kann er diesen höheren ­Betrag geltend machen."

    Na, so eine Unverschämtheit, man kann nur die realen Kosten absetzen ohne sonstige Geschenke.



    Für 4500 gibt es auch schon die Bahncard 100. Und wenn man nur regional pendelt, kommt man nicht auf den Betrag.

    • 9G
      95820 (Profil gelöscht)
      @fly:

      Bahncard 100. Zweiter Klasse? 😤 🚥

    • @fly:

      Das Ungleichgewicht ist hier eher, dass diese Grenze, ab der nur die tatsächlich anfallenden Kosten abgesetzt werden können, bei anderen Verkehrsmitteln nicht besteht. Reizt auch zu absurder Steuergestaltung an: Findige Menschen fahren Bahn, wo diese günstig ist, setzen aber die Kilometerpauschale ab. Wird wohl kaum kontrolliert. In diesem Fall ist es einfach eine "Dummensteuer", die v.a. Ärmeren zulasten fällt, die keine Steuerberater im Umfeld haben oder sich diese nicht leisten können. Das Steuerrecht gehört ökologisch umgestaltet und auch aus Fairnessgesichtspunkten vereinfacht!

      • @Fratercula:

        Der Einwurf zeugt von wenig Kompetenz, das Ding heißt "Entfernungspauschale" und die fragt nicht nach dem Verkehrsmittel.

      • @Fratercula:

        Beim Auto sind die realen Kosten tendeziell aber einfach proportional zur Strecke. Da greift eben kein Bahncard-Pauschale...



        Deswegen scheint mir dieses Detail im Steuerrecht sogar plausibel. Außer natürlich, wenn der Weg mit einem privat genutztem Dienstwagen gefahren wird...

      • @Fratercula:

        Findige Menschen fahren Bahn, wo diese günstig ist, setzen aber die Kilometerpauschale ab. Wird wohl kaum kontrolliert.

        Muss nicht kontrolliert werden. Ist erlaubt.

  • Zur Pendlerpauschale: Dass die Bahnfahrten bei 4500 EUR gekappt werden ist durchaus nachvollziehbar. Die Bahncard 100 2. Klasse kostet nur etwa 4300 EUR, die man dann auch unbeschränkt privat nutzen kann. Wenn man ohne Reservierungen auskommt bekommt man effektiv die Steuer auf die 200 EUR als Bonus. Ein kleiner Bonus ist sinnvoll wenn das mehr Verkehr auf die Schienen bringt, aber es ist angemessen das nicht unbeschränkt zuzulassen.

    • @Bmit:

      Wäre mir neu, dass die BC100 auch in Bus, Straßen- und U-Bahn gilt.

  • Sorry, so langsam gehen mir diese Ideen aus der Gedankenblase Berlin- Mitte, wo ich von der Haustür in den ÖVNP falle auf den Keks.



    Von berufstätigen Menschen wird verlangt, dass sie mobil sind und auch weit entfernt von Ihrer Wohnstätte ihr versteuertes Einkommen erwirtschaften. Diese sollen jetzt mal wieder gemolken werden?



    Dienstwagen sind übrigens nicht ausschließlich Gehaltszulagen für Angestellte, sondern auch tatsächlich Fahrzeuge die im beruflichen Kontext einfach notwendig sind. Ich denke da mal an Vertriebler, die jeden Werktag zu Ihren Kunden fahren müssen. Wenn dieser Personenkreis den Wagen auch privat fahren darf, finde ich diese Art der Besteuerung ganz in Ordnung.



    Was bei der Diskussion um den verminderten Steuersatz beim Diesel betrifft:



    Hier wird gerne vergessen, dass das meiste Diesel von LKWs, die unsere Waren transportieren verbraucht wird. Dazu fällt mir noch die Landwirtschaft und die Bahn ein.



    Höhere Steuern beim Diesel führen also mal wieder auch zu höheren Verbraucherpreisen für uns alle.

  • "Während Au­to­fah­re­r*in­nen eine Energiesteuer und CO2-Abgabe zahlen müssen, gilt das für den Flugverkehr nicht."....Diese Aussage ist falsch, auch wenn sie gebetsmühlenartig von bestimmten Protagonisten wiederholt wird. Es gibt seit dem 1. Januar 2011 eine bundesgesetzlich geregelte Luftverkehrabgabe mit einer Gebühr von bis zu 60 Euro pro Flugstrecke.

  • "Das Dieselprivileg kostet den Staat laut Umweltbundesamt 8 Milliarden Euro jährlich."



    kleine Spitzfindigkeit am Rande, kostet es dem Staat etwas oder entgehen ihm Einnahmen?



    Nach dieser Denke liesse sich auch berechnen wieviel es den Staat jährlich kostet, dass der Spitzensteuersatz nicht für alle Einkommen gilt... das ist bestimmt sehr viel....

  • Die größten umweltschädlichen Subventionen sind ja gerade erst eingeführt worden in Form der Prämien für Erdgas- und Stromverbraucher.

    • @meerwind7:

      Die sind - zum Glück - befristet.

    • @meerwind7:

      Sollen Einkommensschwache bei Kerzenschein frieren?

  • Es gibt kein Dienstwagenprivileg. Das ist lediglich eine Pauschalsteuer, die die Kosten ganz gut trifft. Lediglich, wenn jemand privat den Dienstwagen übermäßig nutzt, führt das zu einem Vorteil - und aktuell bei E-Autos, bei denen die Pauschale gesenkt wurde. Ich habe keinen Dienstwagen. Ich hätte einen haben können. Nachdem ich es durchgerechnet habe, war schnell klar, dass für mich der Dienstwagen teurer ist - trotz E-Auto. Zugegeben, es war knapp in der Berechnung. Beim Verbrenner wäre da aber nichts mehr knapp gewesen.

    • @Strolch:

      Bei einem nachrangigem privaten Anteil muss man aber nicht die pauschale Besteuerung wählen, sondern kann per Fahrtenbuch die tatsächliche Nutzung nachweisen.

    • @Strolch:

      Gibt es möglicherweise einen Unterschied zwischen Einkommen unterhalb der Beitragsbemesungsgrenzen zur Sozialversicherung, wo sich der Vorteil des Dienstwagens besonders stark auswirkt, und bei höheren Einkommen, wo es "nur" einen Steuererffekt gibt?

      • @meerwind7:

        Für die SV-Beiträge spielt der geldwerte Vorteil keine Rolle.



        Aber: Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen ist der Grenzsteuersatz natürlich weit vom Spitzensteuersatz entfernt, sprich der Abzug ist deutlich geringer.

  • Die Berechnung zu den Autokosten ist leider vollkommen reißerisch.

    - Zunächst erreicht nur ein Bruchteil der Steuerpflichtigen tatsächlich den Spitzensteuersatz. Und selbst wenn das zu versteuernde Einkommen (nicht das Einkommen insgesamt) die Grenze von rund 62.000 Euro bei Ledigen bzw. 124.000 Euro bei Verheirateten übersteigt, wird dieser Steuersatz nicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen fällig, sondern nur auf den Betrag, der darüber liegt. Der durchschnittliche Steuersatz dürfte selbst dann nicht über etwa 30 Prozent liegen!

    - Darüber hinaus wird im Dienstwagenmodell eben nur die Nutzung über drei Jahre versteuert, nicht der Gesamtwert des Fahrzeugs. Zumindest den Restwert bei Verkauf nach drei Jahren müsste man zugunsten der Kauf-Variante herausrechnen.

    Ich bin gegen die Privilegierung von Mobilität als "Werbungskosten" gegenüber der arbeitsplatznahen Wohnortwahl als "Privatvergnügen". Aber die 1-%-Regel ist sicher nicht das Hauptproblem. Das liest sich hier eher wie uninformierter Neid gegenüber Dienstwagennutzern (zu denen ich auch nicht gehöre...)

    • @Alexander Kosubek:

      Spitzensteuersatz: vollkommen richtig, eine Anmerkung dazu: Ein Single brauchte letztes Jahr (58K damals als Grenze) mindestens ~70.000 brutto, um 1€ mit 42% zu versteuern. Für einen Pendler wie Max kämen nochmal 5100 obendrauf.



      Aber mal angenommen, der Kaufpreis wäre komplett aus dem dem Spitzensteuersatz unterliegendem Einkommen angespart (Milchmädchen ad absurdum), läge das notwendige Bruttoeinkommen nur dafür bei >86.000 (über den Ansparzeitraum verteilt) zusätzlich zu den genannten 70K. Hier ist dem Autor die Prozentrechnung durcheinandergekommen, es müssen ja netto 50.000 überbleiben. Andererseits dürfte der Kauf- niedriger als der Listenpreis sein und der Restwert des Vorgängers fehlt auch ...

    • @Alexander Kosubek:

      Vor allem wurde vergessen, dass man die Entfernungskilometer Wohnort-Arbeit ebenfalls versteuern muss und zwar mit 0,03% des Listenpreis je Entfernungskilometer. Wenn wir also den Max mit seinen 80 Entfernungskilometern nehmen muss der gute 2,4% von 50.000 versteuern (=1.200) und das jeden Monat, also EUR 14.400 im Jahr! Jetzt sind 80 km auch ein Extrembeispiel. Aber die zu versteuernden Entfernungskilometer DARF ein Autor nicht vergessen - auch wenn er nur 20 ansetzt, sind das 0,6% und damit 300 Eur.

    • @Alexander Kosubek:

      Nützliche Ergänzung, danke! Dazu aber noch zum Verständnis: Das gilt ja für die zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechneten 0,25-1 Prozent des Listenpreises ebenso, nicht? Die hypothetische Alternative, vor der der Arbeitgeber steht, ist Summe X mehr Gehalt über drei Jahre (im Bsp. 50.000 € minus - absolut richtige Ergänzung - Restwert) oder Dienstwagen, jeweils zusätzlich zum - erneut hypothetisch - bereits vereinbarten Gehalt. Dann ist das Beispiel gar nicht so irreführend, wie Sie andeuten. Den gleichen Steuersatz anzusetzen, ist eher realistisch.



      Zu beachten ist aber auch, dass tendenziell eher Arbeitnehmer mit höherem Einkommen einen Dienstwagen gestellt bekommen (Bsp.: in meinem familiären Umfeld, Arbeiterschaft, kenne ich niemanden!, im akademischen Umfeld drei: Arzt, Chemikerin in größerem Unternehmen und Angestellter in mittelständischem Unternehmen in leitender Funktion, dessen Rolle im Unternehmen ich aber nicht genau kenne) und man den Spitzensteuersatz dann doch recht schnell erreicht.

      • @Fratercula:

        Eine Dienstwagenstellung hängt auch vom Arbeitsumfeld ab: Ein Servicetechniker im Außeneinsatz ist praktisch drauf angewiesen. Und es gibt KMUs, bei denen der Chef der Meinung ist, dass das einfach dazugehört.

        Spitzensteuersatz: gerade in gehobener Position ist das Potential zum Absetzen diverser Ausgaben höher. Da bleiben auch bei deutlich 6stelligem Bruttoverdienst gerne keine 60.000 zu versteuerndes Einkommen über. Und als Paar mit Kindern ist der Spielraum beim Brutto nochmal größer. Grob geschätzt würde ich bei zwei Kindern noch mit 175K brutto sicher davon ausgehen, dass das zvE nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen wird.

    • @Alexander Kosubek:

      "arbeitsplatznahen Wohnortwahl als "Privatvergnügen" "



      die Frage ist doch, ist es tatsächlich ein Privatvergnügen innenstadtnah zu wohnen oder doch eher eine Frage des Geldes, ob man das kann?

      • @nutzer:

        Genau. Diese Mehrkosten können aber halt nicht bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Denn die ganzen anderen (Un-)Annehmlichkeiten, die es mit sich bringt, am Werkstor zu wohnen, werden halt als privat veranlasst gewertet. - Dass aber auch das Wohnen in der Pampa eine private Entscheidung ist - mit der Konsequenz, dass man dann halt zur Arbeit pendeln muss - wird dabei geflissentlich ignoriert. Würde das Pendeln teurer, wäre vielleicht auch der arbeitsplatznahe Wohnort günstiger. Umweltfreundlicher wäre jeder nicht zurückgelegte Kilometer (egal mit welchem Verkehrsmittel) ohnehin.

        • @Alexander Kosubek:

          "Würde das Pendeln teurer, wäre vielleicht auch der arbeitsplatznahe Wohnort günstiger."

          Das erschließt sich mir nicht. Mit etwas Pech würde das eine Lose-Lose-Situation, in der zunächst das Pendeln teurer wird, woraufhin die Nachfrage nach arbeitsnahe Wohnungen steigt und die Preise treibt, so dass sich nach kurzer Zeit pendeln wieder rechnet - nur dass jeder mehr zahlt als vorher.

        • @Alexander Kosubek:

          Bin da auch bei Ihnen.



          Ergänzen wollte ich noch, dass über die Subventionierung des Pendelns hinaus Anreize gesetzt werden, das Auto anderen Verkehrsmitteln vorzuziehen. Denn wenn man die Anschaffungskosten, auch auch wegen der Pauschalversteuerung, kaum berücksichtigen muss, kommt das von den Kosten her an den ÖPV ran oder ist sogar günstiger.



          Ich denke, diese ganze Bevorzugung einer Lebensform - Wohnortwahl, Verkehrsmittel - sollte insgesamt weniger Niederschlag im Einkommensteuerrecht finden. Dann wird's auch einfacher und unbürokratischer. Und weniger anfällig für Lobbyarbeit.

  • Die Angaben zur Pendlerpauschale sind falsch. Wenn diese wegfällt, dann sind die tatsächlichen Kosten zu berechnen. Der bahnfahrende Max Mustermann kann dann zukünftig EUR 540,00 absetzen (12x EUR 45). Der autofahrende Max Mustermann muss dagegen eine lange Rechnung aufmachen (Anschaffungskosten PKW, Steuern, Benzin, Werkstatt, Parkgebühren, usw. und daraus die Quote der beruflichen Nutzung). Das kann mehr sein als heute oder halt weniger.

  • Ich werde die verquere Logik der Grünen nie verstehen, nach der die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer eine böse Subvention ist, die einkommensteuerlichen Betriebsausgaben für Handwerker, Freiberufler..., die zum Mandanten, Montageort..... fahren, aber nicht.

    • @Rechenfix:

      Kenne leider überwiegend Menschen, die das Auto lediglich brauchen um eine Strecke die sie genauso mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können, mit dem Dienstwagen fahren weils bequem ist und das Benzin nix kostet.

    • @Rechenfix:

      Guter Punkt: Man könnte Kosten eines Autos bis z.B. 60.000 Euro Anschaffungskosten als betriebich veranlasst anerkennen, darüber hinausgehende Fahrzeugkosten aber generell dem Luxuskonsum zuordnen.