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Polizeieinsatz am HauptbahnhofLadendiebin in die Hand geschossen

Festnahme eskaliert: Eine Jugendliche und mutmaßliche Ladendiebin soll ein Messer gezückt haben, ein Polizist schießt ihr in die Hand.

Polizisten sichern am Hauptbahnhof, wo ein Bundespolizist auf eine mutmaßliche Ladendiebin schoss Foto: dpa

Berlin taz | Reisende bekamen von dem Vorfall vermutlich kaum etwas mit. Am Samstag haben Beamte der Bundespolizei in einem Drogeriemarkt des Berliner Hauptbahnhofs auf eine 15-jährige* mutmaßliche Ladendiebin geschossen. Die Jugendliche wurde an der Hand getroffen. Der Vorfall ereignete sich kurz nach 14 Uhr in einem Nebenraum des Geschäfts. Die Jugendliche befand sich am Sonntag nach Informationen der taz noch im Krankenhaus.

Die Pressestelle der Polizei Berlin bestätigte den Vorfall nur insoweit, dass die Mordkommission – wie bei Schusswaffengebrauch üblich – ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten eingeleitet hat. Weitere Fragen seien an die für den Hauptbahnhof zuständige Bundespolizei zu richten.

Nach Angaben von Bundespolizei-Sprecher Michael Spieß erreichte die Bundespolizei am Samstag gegen 14 Uhr ein Anruf des Drogeriemarktes Rossmann, der sich im Untergeschoss des Hauptbahnhofs befindet. Ein Ladendetektiv habe eine Diebin „gestellt“; bei der Jugendlichen seien mehrere Messer gefunden worden, man halte sie in einem Nebenraum des Geschäfts fest, so der Anrufer.

Die vor Ort eingetroffenen Bundespolizisten hätten dann am Gürtel der Jugendlichen ein weiteres Messer gesehen, so Spieß. Der Aufforderung, das Messer abzulegen, sei sie nicht nachgekommen. Die Beamten hätten daraufhin angedroht, Pfefferspray und Schusswaffe einzusetzen. Beides sei dann auch erfolgt. Spieß begründete das damit, die Jugendliche sei auf die Einsatzkräfte „losgerannt“ und habe „versucht sie mit dem Messer anzugreifen“.

Geschäft abgesperrt

Die Frage, wie oft geschossen wurde, beantwortete Spieß nicht. Ebenso wenig, wie viele Beamte an dem Einsatz beteiligt waren. Die 15-Jährige sei zur Versorgung der Verletzung in ein Krankenhaus gebracht worden. Kundschaft des Drogeriemarktes sei nicht betroffen gewesen. Das Geschäft war mehrere Stunden mit einem rot-weißen Flatterband abgesperrt.

Was die Jugendliche gestohlen haben soll, wurde bislang nicht bekannt. Hauptbahnhöfe seien grundsätzlich ein Anziehungspunkt für Taschendiebe und Ladendiebe, sagte der Chef des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen am Sonntag zur taz. „Es gibt ein hohes Maß an Diebstählen.“ Klagen über eine Zunahme hätten ihn in letzter Zeit aber nicht erreicht.

Den aktuellen Vorfall kenne er nur aus den Medien, sagte der Handelsverbandschef. Dass der Drogeriemarkt im Hauptbahnhof einen Ladendetektiv beschäftige, sei aber als Indiz für ein hohes Diebstahlsaufkommen in dem Geschäft zu werten. Nur selten komme es aber vor, dass sich festgenommene Ladendiebe zur Wehr setzten. „Es handelt sich um eine ganz kleine Gruppe.“

In einem Geschäft am Ku’damm habe ein festgehaltener Dieb mal einem Detektiv eine Spritze in den Arm gerammt, erinnert sich Busch-Petersen. Der Mann habe wochenlang mit Bangen auf sein Testergebnis gewartet. Er weigere sich, eine zunehmende Verarmung für Ladendiebstähle verantwortlich zu machen, sagte Busch-Petersen. Das Phänomen ziehe sich durch die gesamte Gesellschaft. Die reiche Wilmersdorfer Witwe klaue genauso, wie es Gymnasiasten oder Realschüler als Mutprobe täten.

*In der ersten Fassung des Textes wurde das Alter irrtümlich mit 14 angegeben.

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42 Kommentare

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  • Paula , Moderatorin

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.

  • Law and Order ist deplatziert. Das Mädchen ist 14!



    Nein, die Hysterie ist unangebracht, hier kommt kein ausgebildeter Soldat mit Messer angerauscht, es ist fast noch ein Kind. Da muss man a priori von mehreren erwachsenen Polizisten in Schutzkleidung mit mannigfaltigen Instrumenten mehr erwarten dürfen als einen scharfen Schuß. Dazu noch das hier meistgelesene Argument, mit dem so unglaublich gefährlichen Messer: Es gehört einiges dazu, damit zu töten z.b. Überraschung, Wehrlosigkeit, Tötungsabsicht und Stärke des Angreifers - zumindest ein Konglomerat dieser Dinge - und hier in Verbindung mit dem obigen Argument der relativen Stärke der Beamten ist nach dem was im Text steht fast nichts davon gegeben.

    Die eine Sache, die es noch gerade erträglich macht, ist daß das Mädchen wohl nicht lebensgefährlich verletzt ist. Wäre es das, handelte es sich für mich klar um eine inakzeptable Gewaltanwendung.

    Und man merke auf: Weit vom Alter 13 Jahre ist das Mädchen nicht entfernt. Und dort hat die Exekutive schwerst versagt, wenn sie ein Leben schwer beeinträchtigt. Es ist immer auch eine Frage des Kontexts selbst mit schwierigen Menschen.

    • @JK83:

      Es gehört einiges dazu jemanden mit einem Messer tödlich zu verletzen? Das ist absoluter Nonsens. Wie unten schon gesagt, kann ein 5 Jähriger mit einem Messer töten. Und die Schutzausrüstung der Polizei umfasst normalerweise keine stichsicheren Westen. Wobei auch wenn, gerade im Bereich der Oberschenkel sind tödliche Messerverletzungen nicht unüblich

    • @JK83:

      Jede 14 jährige mit einem Messer kann jemanden töten! Gerade diese unsägliche Verharmlosung von brutaler Gewalt mit immer neuen Entschuldigungen erzeugt diese mit. In jeder Gelegenheit kann so was eskalieren und es gibt Tote, dann kommt das Gejammer, wie das passieren konnte.



      Eine 14 jährige die was klaut, was sollte der in D außer einem Angebot für sozialpädagogische Betreuung denn passieren ? Aber wenn sie ein tödliches Messer mitnimmt, hat sie die Folgen zu tragen, auch wenn man natürlich immer versuchen muß die Schäden für die zu minimieren. Warum hatte sie ein Messer dabei ? eben ! Die Verharmloser übersehen auch, daß früher Schulhofschlägereien natürlich auch vorgekommen sind, aber tödliche Waffen fast nie vorgekommen sind, aber heute immer mehr Konflikte unter Jugendlichen durch solchen Irrsinn tödlich enden.

  • Mögliches Szenario: Die bewaffnete Person drohte, Polizisten mit ihrer Waffe zu verletzen. Was bei einem Messer tödliche Folgen haben kann.



    Nun ist es zweitrangig, das möglicherweise falsche Vorgehen der Polizei zu beklagen. Egal wie sie in die Bredouille gerieten, sie müssen sich schützen.



    Gut, dass keiner von ihnen zu Schaden gekommen ist. Ich bin auch froh, dass die mutmaßliche Täterin überlebt hat!

    Und jetzt warten wir einfach, bis sich die Shitstürme gelegt haben und dann wird hoffentlich seriös aufgeklärt, wie das geschehen konnte.



    Da hat man natürlich seine Zweifel.

  • Sicher alles bedenkenswert. But.

    Sach salopp mal so:

    Wer auf ein aus einem Nebenraum zu fliehen suchendes 14jähriges Kind - die Rechtsverletzung Diebstahl ist beendet! - Schießt! - muß mit Verlaub - “nen Schuß in der Mütze“ haben •

    kurz - da fehlt‘s scheint’s - “an allem!“

    • @Lowandorder:

      Kann einen eine Minderjährige mit einem Messer nicht töten?

    • @Lowandorder:

      "Wer auf ein aus einem Nebenraum zu fliehen suchendes 14jähriges Kind - die Rechtsverletzung Diebstahl ist beendet!"

      Kein einziges Wort im ganzen Text weist auf einen Fluchtversuch der 15 jährigen hin, es steht eindeutig geschrieben, dass sie die Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Zum Glück klärt das Disziplinarverfahren ob der Einsatz der Schusswaffe nötig war und nicht Leute wie du......

    • @Lowandorder:

      Der Colt sitzt immer lockerer.

      Im Grunde hat die Kleine noch Glück gehabt, dass nur die Hand getroffen wurde.

      Die Foristen scheinen allerdings der Auffassung zu sein, dass die Polizei immer recht hat, ob sie nun prügelt oder schießt.

      • @Jim Hawkins:

        Les jetzt 15. Ok & dann schaugnmermal wie der Hausdetektiv n “Messer am Gürtel“ übersehen haben kann & sich hoffentlich der - nicht der pro domo vom lediglich von den involvierten Beamten gebrieften Vorgesetzten der BuPol behauptete - der tatsächliche Geschehensablauf war. Gellewelle.



        Dortmund läßt Grüßen. Woll.



        & nochmals



        Alles! Nachdem die Rechtsverletzung Diebstahl lange beendet war.

        • @Lowandorder:

          War der Diebstahl wirklich beendet? Dazu lässt sich aus dem Artikel nichts entnehmen. Wenn die mutmaßliche Täterin noch etwaiges Diebesgut bei sich getragen haben sollte, dann war der Diebstahl mangels gewisser Sicherung und Festigung nicht beendet.

          Selbst wenn der Diebstahl bereits beendet gewesen sein sollte, dann gilt ja noch immer das Festnahmerecht aus § 127 StPO sowie aus ASOG.

          Bei lebensnaher Betrachtung wird ein Ladendetektiv sicherlich auch keine vollständige Visitation in einem Nebenraum an einem minderjährigen Mädchen vornehmen.

      • @Jim Hawkins:

        Wieso schreiben Sie "die Kleine"? Wissen Sie deren Größe. Mit 14 ist man heutzutage größer als noch zu Ihrer Jugend.

        • @resto:

          Danke an die Sprachpolizei für den Hinweis.

    • @Lowandorder:

      Ich weiß nicht, ob es meinen Bauch groß interessieren würde, wie alt der Mensch war, der "im Vorbeilaufen" ein Messer in ihn reingesteckt hat. Ist Ihr Bauch da sensibler?

    • @Lowandorder:

      ...vor allem an ein paar Rechtsverletzungen, die Sie so charmant unter den Teppich lügen.

      • @Herbert Statler:

        🤥 und die wären? Klären Sie mich auf.



        Dank im Voraus

        • @Lowandorder:

          "versucht sie mit dem Messer anzugreifen" .. na kommen sie

    • @Lowandorder:

      Es gibt einen kleinen Unterschied zwischen einem fliegenden Mädchen und einer Jugendlichen die mit einem Messer bewaffnet auf Polizisten zuläuft.

      Wer nicht begreift, dass selbst ein 5 Jähriger dich mit einem Messer tödlich verletzen kann ist einfach vollkommen weltfremd.

      Die Polizisten sind Menschen mit Familien zu denen Sie nach Ihrer Arbeit zurück kehren wollen. Daher ist der Gebrauch der Schusswaffe in Fällen in denen das eigene oder das Leben anderer in Gefahr ist absolut gerechtfertigt.

    • @Lowandorder:

      Nur

      „versucht sie mit dem Messer anzugreifen“

      ist halt nicht fliehen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Notwehrlage vorlag oder halt nicht.

      Im Übrigen handelt es sich wegen der Mitführung von Messern bereits um Diebstahl mit Waffen (§ 244). Das ist nicht ohne.

    • @Lowandorder:

      Bei "zu fliehen versucht" wäre ich bei Ihnen aber zu lesen war "die Jugendliche sei auf die Einsatzkräfte „losgerannt“ und habe „versucht sie mit dem Messer anzugreifen.“ Wie sieht es da mit der Mütze aus?

      • @Lars B.:

        s.o. - ein Dritter - der Chef - bekundet etwas vom Schützen = Tatbestand schwere Körperverletzung - behauptetes. Get it? Fein.

  • Warmgetränk trinken und Ermittlungen abwarten. Wenn eine Notwehrlage vorlag ist alles gut, ansonsten nicht.

    • @DiMa:

      So siehts aus. Mehr gibts dazu auch nicht zu sagen. Wer hier schon wieder alles weiß, was genau passiert ist, wer Schuld hat und wie genau wer zu handeln hat. Schlimm isses zumindest, dass eine 14jährige überhaupt in dieser Situation ist.

  • @FRONK

    Weil dies hier eine seriöse Zeitung ist und nicht die "BILD".

  • Vor ein paar Jahren hat die Bupo am Hbf einem unbewaffneten Wohnungslosen die Hand zerschossen: www.tagesspiegel.d...nn-an-2929756.html



    Nun die Hand eines Mädchens :-(

    Wenn ein unbewaffneter Ladendetektiv ein Mädchen unter Kontrolle halten kann, wieso ist die BuPo damit überfordert?



    Was hat der Detektiv richtig und die Polizei falsch gemacht?

    • @stadtlandmensch:

      Das weiss ich nicht.

      Grundsätzlich sind Messer gefäßöffnend und damit hochgefährlich.

      Wenn nicht unmittelbar bei einem Messer auf die Anweisungen gehört wird, würde ich persönlich auch zum Schusswaffengebrauch neigen…

      • @Andi S:

        Das würde jeder Mensch mit Überlebenswillen tun.

    • @stadtlandmensch:

      Ein unbewaffneter Ladendetektiv kann auch zwei Runden Russisch Roulette spielen ohne dabei zu Schaden zu kommen, ich würde niemandem (auch keinem professionellen Glücksspieler) empfehlen den Stunt nachzumachen. Nur weil eine Handlung gut ausgeht muss sie nicht richtig und/oder klug gewesen sein

      Fakt ist: Ein Messerangriff endet schnell tödlich. Schneller als sich die meisten Menschen (und auch viele Menschen die ein Messer bei sich tragen) bewußt sind. Wenn ich mit einem Messer in eine Konfrontation gehe, dann steht für den anderen das Leben auf dem Spiel - völlig egal ob das mir, dem Gegenüber oder überhaupt irgendwem bewußt ist.

      Polizisten wissen sehr genau wie gefährlich ein Messer ist und wie unkontrollierbar dies in einer direkten Konfrontation ist. Und deshalb handeln sie bei einem Messer entsprechend drastisch.

      Wichtig ist hier die Frage ob eine Bedrohungslage vorlag und ob der Schuss im Rahmen dieser abgegeben wurde. Ich gehe erstmal davon aus, aber wenn es da Zweifel gibt muss das ermittelt werden.

  • Mein erster Gedanke:



    Uff, in den USA wäre das Mädchen jetzt tot.

    • @Sonntagssegler:

      Mein erster Gedanke war: Ich hätte kein Messer zücken können, weil ich nie eines dabei habe. Und schon gar nicht, wenn ich einen Bahnhof betrete.

      • @Budzylein:

        Das ist vernünftig.

  • Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

    Die Moderation

    • @Heidi Dettinger:

      Wohin die Polizist*innen gezielt haben ist nicht bekannt. Es wurde die Hand getroffen - das steht fest.

  • Warum lautet die Überschrift nicht „Ladendiebin greift Polizisten mit Messer an“?

    • @Fronk:

      Danke, bitte noch mehr hohlen Populismus reininjizieren hier. Wasn da eigentlich los, wie kann man übersehen dass eine 14-jährige ggü. in Gewalt ausgebildeten Beamten in der Überzahl doch wohl kaum eine Chance haben sollte - wie kann da überhaupt eine Schusswaffe zum Einsatz kommen?

    • @Fronk:

      Selber schon mal Polizeigewalt erlebt? Ist immer das selbe, wenn Polizisten zur Waffe greifen ist das Opfer Schuld. Immer.



      Man könnte zumindest feststellen, dass die Darstellung erhebliche Fragen aufwirft. Nachdem sich das Mädchen vom Ladendetektiv allein hat festsetzen und entwaffnen lassen und nachdem Polizei eingetroffen ist, sie sich nun also mindestens drei Personen gegenüber sieht und nachdem(!) Pfefferspray und Schusswaffengebrauch angedroht sind entschließt sie sich zum Angriff?



      Weiter könnte man feststellen, dass wenn mehrere ausgebildete Sicherheitsprofis wie Polizisten die ja durchaus auch für den Umgang mit weitaus gefährlicher Klientel wie der OK ausgebildet sind eine Situation mit einer Minderjährigen derart eskalieren lassen, dass Schüsse fallen, definitv etwas falsch gelaufen ist. Immer.

      • @Ingo Bernable:

        Sie haben in Ihrem Alltag nicht viel mit pubertierenden Jugendlichen zu tun, nicht wahr? Es geht bei so manchen manchmal höchst emotional und nicht rational zu. Das sich in Rage reden und sich aufregen Potential scheint manchmal auch endlos zu sein, aus geringen Anläßen, wie ich aus eigenen Erfahrungen weiß. Ich vermag mir durchaus vorzustellen, wie so etwas eskalieren mag - alles eine Frage der Tagesform, des Temperaments und noch so einiger Faktoren. Da geschehen dann Dinge, die man rational nicht für möglich halten würde...

      • @Ingo Bernable:

        Keine Ahnung aber gute Ratschläge. Bekannter von mir ist Ausbider bei der Polizei. Auf Nachfrage sagte er: Wenn eine Person mit Messer auf einen Polizisten los geht soll die Schusswaffe und kein Pfefferspray oder Taser benutzt werden. In so einer Situation steht die Sicherheit und Unverletzlichkeit des Beamten im Vordergrund. Habe mir auch ein paar Bodycam Videos aus den USA angeschaut wo Polizisten durch zu zögerliche Anwendung von Schusswaffen schwer verletzt oder sogar getötet wurden.

      • @Ingo Bernable:

        Man könnte auch feststellen, dass das Gewaltmonopol bei der Exekutive liegt. Und das ist letztlich auch gut so.

      • @Ingo Bernable:

        Der Fachmann spricht.

      • @Ingo Bernable:

        Wir waren nicht dabei. So eine Situation ist sicher höchst dynamisch. Die Fragen die sie stellen verdienen eine Antwort. Aber eine Person mit Messer ist höchstgefährlich, auch wenn man eine Schusswaffe hat.

        Nochmal. Keiner von uns war dabei, und wer nicht dabei war sollte sich mit Anschuldigungen zurückhalten, erst recht wenn man keine Ahnung hat, wie gefährlich ein Mensch mit Messer sein kann, Jugendliche hin oder her.

        Die Ermittler müssen ihren Job machen, Zeugen befragen, Spuren sichern und dann wird schon rauskommen wie es abgelaufen ist.

        • @Garrakus:

          sehr richtig, die meisten Foristen hier haben aber wohl anscheinend nie einen Kurs zur Selbstverteidigung gemacht und daher wissen sie nicht wie gefährlich ein Messer als Waffe ist.

          Ein Stich in eine Arterie am Arm oder Bein = akute Lebensgefahr. Stich ins Auge, Verlust des Auges, ... Stich in die Lunge, akute Lebensgefahr, Stich in den Unterkörper ditto, Stich ins Herz ...



          Man kann einem mit Messer bewaffneten Angreifer nur mit einer eigenen Waffe begegnen, ansonsten sollte man Abstand halten bzw das Weite suchen. Letzteres ist aber für Polizisten keine Option.