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Rechtslage bei BöllerattackenWenn der Schuss nach hinten losgeht

Nach den Angriffen an Silvester wird über Gesetzesverschärfungen diskutiert. Doch vieles ist geregelt – vom Böllerverbot bis zur Bodycam.

Seit 2017 gilt für „tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“ eine eigene Norm im Strafgesetzbuch Foto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa

Berlin taz | Die Vorkommnisse der Silvesternacht sind bereits heute strafbar, das heißt, es gibt keinen rechtsfreien Raum. Diskutiert wird also nur über Verschärfungen.

So ist es heute bereits strafbar, Menschen mit Feuerwerkskörpern zu beschießen. Wenn eine Person dabei absichtlich verletzt wird, gilt dies als „Körperverletzung“ und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert. Der Pyro-Angriff auf Menschen ist auch strafbar, wenn nichts passiert, weil die Raketen das Ziel verfehlen. Dies gilt dann als „versuchte Körperverletzung“. Je nach Einsatz der Böller und Raketen könnte auch eine „gefährliche Körperverletzung“ vorliegen, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer Böller in eine Menschenmenge wirft und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet, kann wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ verurteilt werden, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.

Seit 2017 gilt für „tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“ eine eigene Norm im Strafgesetzbuch, wonach mindestens drei Monate Freiheitsstrafe verhängt werden müssen und Geldstrafe ausgeschlossen ist. Geschützt sind hier zunächst Polizist:innen, durch einen Querverweis aber auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter:innen. Auch damals wurde mit zunehmenden Angriffen auf Einsatzkräfte argumentiert.

Wer mit Feuerwerkskörpern fremdes Eigentum beschädigt (zum Beispiel Fahrräder), begeht eine „Sachbeschädigung“, die Höchststrafe beträgt zwei Jahre. Auch hier ist schon der Versuch strafbar. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wird die „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“ bestraft. Hierzu gehören seit der Einführung des Paragrafen 1986 auch Polizeifahrzeuge. 2011 wurde die Strafnorm auf den Schutz von Feuerwehrautos und Krankenwagen erweitert.

Böllerverbote schon heute in der Sprengstoffverordnung geregelt

Welche Strafe im Einzelfall verhängt wird, entscheidet das Gericht. In der Regel wird der Strafrahmen nicht ausgeschöpft, also nicht die Höchststrafe verhängt. Bei Erst­tä­te­r:in­nen bleibt es meist bei Geldstrafen. Wenn nur Freiheitsstrafen möglich sind, können diese bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden (wobei eine Geldauflage zu bezahlen ist). Für unreife Heranwachsende (bis 21 Jahren) und Betrunkene sind mildere Strafen möglich. Aus Gründen der Generalprävention, also der Abschreckung, kann ein Gericht aber auch betont harte Strafen verhängen.

Böllerverbote sind schon heute in der Sprengstoffverordnung geregelt. Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also Böller und kleinere Raketen, dürfen fast das ganze Jahre nicht benutzt werden. Nur an Silvester und Neujahr ist das Zünden erlaubt – allerdings nur durch Volljährige und nicht „in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“.

Die Sprengstoffverordnung wird vom Innenministerium erlassen und gilt bundesweit. Örtliche Behörden können schon heute in bestimmten Gegenden zum Lärm- oder Brandschutz das Abfeuern von Raketen und Böllern auch an Silvester verbieten.

Der Einsatz von kleinen Kameras an den Fahrzeugen (Dashcams) oder am Körper (Bodycams) von Einsatzkräften gehört zum Recht der Gefahrenabwehr, für das die Bundesländer zuständig sind. Die meisten Bundesländer haben inzwischen entsprechende Regelungen in ihren Polizeigesetzen. In Berlin gibt es bisher nur eine Versuchsklausel, die bis April 2024 befristet ist. Auf dieser Grundlage wurden zunächst nur 30 Bodycams angeschafft und getestet. Seit Dezember 2022 sind 300 Bodycams im Einsatz, davon 250 bei der Berliner Polizei und 50 bei der Feuerwehr. Das Berliner Polizeigesetz (ASOG) würde auch die jetzt geforderte Beschaffung und den Einsatz von Dashcams bei der Feuerwehr zulassen.

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39 Kommentare

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  • Die Verwendung des Wortes "Böllerattacken" ist angesichts der Geschehnisse in der Silversternacht geradezu euphemistisch.

    Die dargestellten Strafrahmen erscheinen allesamt als zu gering, die genannten Höchststrafen sollten zukünftig als Mindeststrafen und auch das Jugendstrafrecht sollte zukünftig nur bis zum Alter von 18 Jahren gelten.

    Im Übrigen brauchen wir eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Polizei; mehr Personal und flächendeckend Bodycams und Taser.

  • Das typische Politgelaber halt. Man setzt Gesetze nicht durch, lügt sich die Probleme weg damit die Kriminalstatistik schön aussieht und wenn's dann irgendwann Überhand nimmt ist das Gejammer groß.

  • Einfach nur kleinere Dinger zulassen. Die Kids haben dann immer noch ihren Spaß und die Gefahr ist weitgehend raus.

  • Ein Trugschluss anzunehmen, dass Verfügbarkeit und Häufigkeit der illegalen Anwendung beim Thema Ballern und Böllern unabhängige Variablen seien. Die Gewaltanwendung mit Feuerwaffen ist diesbezüglich ein transatlantisch allenthalben gut untersuchter Konnex. Wenn die unkontrollierte, teils dilettantische Eigenkonstruktion von Bomben aus Böllern in selbsternannten "Fachkreisen" für Feuerwerk fast alltäglich ist, ist eine rote Linie überschritten. Die jüngst verschärften Verbote der Einfuhr bestimmter Sortimente und Artikel in die Niederlande sollten uns zu denken geben, wo doch dort sonst vieles liberaler abläuft.



    // www.ndr.de/nachric...feuerwerk1256.html



    //

  • Da terrorisieren diese kleinen Looser an Silvester einmal öffentlichkeitswirksam und schon ist der Aufschrei gewaltig.

    Das machen die aber an den anderen 364 Tagen auch. Man lese dazu das Interview mit der Integrationsbeauftragten Güner Balci im Spiegel. »Die Mehrheit der Menschen in Neukölln wünscht sich einen stärkeren Staat«

  • Die deutsche Permissivität geht mir schon seit Jahren auf den Geist, umso mehr, als in Unkenntnis vorhandener Gesetze ständig neue gefordert werden.



    Wie kann es sein, das die taz schreiben muss, was Politiker nicht wissen, nicht wissen wollen oder vorgeben, nicht zu wissen?

  • Wenn ich Untertitel des Artikels richtig verstehe soll es im Artikel um die Angriffe an Silvester gehen. Ich habe Aufnahmen und Bilder gesehen, in denen z.B. ein Feuerlöscher in einen Rettungswagen geworfen wird oder Bushaltestellenglas mit Schuhen kaputt eingetreten wird. Feuerwerk wurde ebenso für Angriffe eingesetzt. Mich wundert jedoch die reduzierte Sichtweise auf "Böller". Ist es nicht ein gesellschaftliches Problem, welches den Angriffen zugrunde liegt? Wird der Problemlösung durch ein Rufen nach Böllerverboten überhaupt Rechnung getragen? Werden derartige kollektiven Angriffe auf Rettungskräfte, die ja auch in Zusammenhängen ohne Silvester gut bekannt sind, verhindert?

    • @Klaus Kuckuck:

      Wenn ich Untertitel des Artikels richtig verstehe soll es im Artikel um die Angriffe an Silvester gehen. Ich habe Aufnahmen und Bilder gesehen, in denen z.B. ein Feuerlöscher in einen Rettungswagen geworfen wird "Mich wundert jedoch die reduzierte Sichtweise auf "Böller". Ist es nicht ein gesellschaftliches Problem, welches den Angriffen zugrunde liegt? Wird der Problemlösung durch ein Rufen nach Böllerverboten überhaupt Rechnung getragen?"

      Natürlich nicht, aber es lenkt ab, man muss nicht über den weißen Elefanten im Raum redeb.

  • Ja. Das Problem sind nicht fehlende Gesetze. Das Problem ist, dass sie nur mangelhaft durchgesetzt werden. Leute, die Einsatzkräfte aus "Gaudi" angreifen, halten den Staat für einen Witz. Er muss dafür sorgen, dass diesen Leuten das Lachen vergeht.

    "Für unreife Heranwachsende (bis 21 Jahren) und Betrunkene sind mildere Strafen möglich."

    Das ist einfach nur lächerlich.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Möglich bedeutet ja nicht zwingend, sondern, dass je nach Fall eben auch die Höchststrafe von 10 Jahren ausgeschöpft werden kann. Wenn das lächerlich ist welches Strafmaß braucht es dann? Genügt Lebenslänglich mit SV oder sollte man vielleicht doch wieder zum Pfählen und Rädern übergehen?

      • @Ingo Bernable:

        Es braucht kein anderes Strafmaß. Die Gerichte müssen das vorhandene allerdings auch ausschöpfen. Und genau da hapert es. Geldstrafen und Bewährung werden leider von den Randalierern als Witz wahrgenommen.

        PS: Wir brauchen keine Gewaltfantasien. Nur eine Justiz, die ihre Arbeit tut.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Gibts für die These harte und reproduzierbare Fakten, oder war da der Stammtisch die Informationsquelle?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Worauf beruht denn die Einschätzung, dass die Justiz ihre Arbeit nicht täte und da auf den Richterstühlen durchweg naive Dummerchen säßen die - ja warum denn eigentlich? - nicht dazu in der Lage wären hart durchzugreifen? Woher kommt dieses beständige Bild von der 'Kuscheljustiz' wo doch Politiker*innen regelmäßig wieder nach der 'ganzen Härte des Rechtsstaates' rufen? Woher der allgemeine, öffentliche Vorwurf der überbordenden Milde bei jeder Strafe die unter dem obersten Limit liegt?



          Der Artikel berichtet von verschiedenen Neuregelungen, Verschärfungen und Ausdehnungen von Straftatbeständen, dennoch ist es offenbar noch immer nicht genug. Auch die Zahl der Sicherungsverwahrten hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt, dennoch muss sich die Justiz Arbeitsverweigerung vorwerfen lassen.



          Eigentlich müsste doch schon der Blick in Staaten mit extrem drakonischer Strafjustiz genügen um zu erkennen, dass das - zumindest bei den allermeisten Deliktarten - eben kein sonderlich erfolgreicher Weg ist um die Delinquenz einzudämmen.

          • @Ingo Bernable:

            "Worauf beruht denn die Einschätzung, dass die Justiz ihre Arbeit nicht täte und da auf den Richterstühlen durchweg naive Dummerchen säßen..."

            Veröffentlichungen über Prozesse in der Presse.

            Übrigens zum 3. Mal. Ich möchte keine Verschärfung der Gesetze. Nur das Richter verstehen, dass man manchen Menschen mit Geldstrafen (die Meisten haben keins) und Bewährung nicht beikommt. Von Sicherungsverwahrung ist keine Rede.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Nur finden sich diese Einschätzungen von zu großer Milde praktisch bei nahezu jedem Prozess der mit einem Urteil unterhalb der Höchststrafe endet. Die Differenzierung die die Rechtsprofis offenbar für angebracht halten scheint also in der Öffentlichkeit schlecht anzukommen. Ebenfalls muss man konstatieren, dass Haftstrafen allzuoft eben auch kein geeignetes Mittel sind um manchen Menschen beizukommen, sondern eher der Schritt um sie endgültig jeder gesellschaftlich integrierten Perspektive zu berauben, die Gesamtbilanz fällt also individuell wie kollektiv negativ aus, während Fragen von Resozialisierung im öffentlichen Diskurs wie im Strafvollzug immer weniger eine Rolle spielen.

              • @Ingo Bernable:

                "Die Differenzierung die die Rechtsprofis offenbar für angebracht halten scheint also in der Öffentlichkeit schlecht anzukommen."

                Differenzierung ist schon richtig. Aber ein Urteil muss auch Wirkung entfalten. Und in manchen Gruppen der Bevölkerung werden Geldstrafen und Bewährungsstrafen nicht als Strafe empfunden. Da lacht man drüber und macht munter weiter. Keine Haft, weil man jemanden im Knast nicht verderben will, ist doch keine Lösung, wenn genau solche Urteile zum Weitermachen animieren.

                In Berlin gibt es allerdings noch ein ganz praktisches Problem. Es gibt zu wenig Platz im Knast. Auch ein Grund für milde Strafen.

                • @warum_denkt_keiner_nach?:

                  Also generell niederschwelliger Haftstrafen verhängen weil - vermeintlich - nur das Eindruck macht?



                  Nur eigenartigerweise sind die Rückfallquoten in Ländern die Straftäter tendenziell seltener und unter besseren Bedingungen einsperren besser als in jenen in denen schneller Haft droht. Etwa Island mit 20%, Dänemark mit 27%, gegenüber den USA mit je nach Straftat 49-80%, obwohl man doch meinen sollte, dass seltenere Inhaftierungen dazu führt, dass dann nur noch die ganz besonders harten Fälle die ohnehin unwiederbringlich auf eine kriminelle Karriere abonniert sind einfahren. Die Idee von Abschreckung und Besserung durch Einsperren scheint, so einleuchtend sie sein mag, irgendwie doch nicht aufzugehen.



                  Nun kann man sicher einwenden, dass man das Justizsystem nicht isoliert von der Gesellschaft betrachten könne, dennoch scheint mir wenig für die Annahme zu sprechen, dass etwa in Island gesellschaftlicher Fortschritte mit Strafrechtsreformen nach Vorbild der USA, Singapur oder Saudi-Arabiens durchführen würde.

                  • @Ingo Bernable:

                    "Also generell..."

                    Nein. Eben nicht. Täter anschauen und dann entscheiden. Der Eindruck, der vermittelt wird, ist nämlich, dass generell die mildesten Strafen verhängt werden. Und die wirken eben nicht bei jedem. Wir sind doch nicht im Streichelzoo.

                    Wir brüsten und gern mit unserem Rechtsstaat. Ein Staat ist aber nur ein Rechtsstaat, wenn er klar macht, dass Recht auch durchgesetzt wird. Recht, das nur auf dem Papier steht, ist nutzlos.

                    PS: Die Unrechtssysteme in den USA, Singapur oder Saudi-Arabien sind kein Maßstab.

                    • @warum_denkt_keiner_nach?:

                      "Täter anschauen und dann entscheiden."



                      Ok, und wie? Woran machen sie als Richter*in fest ob der*die Ersttäter*in die da vor ihnen steht sich einen einmaligen Fehltritt geleistet hat, der sich allein durch den Schock nun vor Gericht zu stehen nicht wiederholen wird oder ob das jemand von denen ist die (vermeintlich) nur durch Haft zu beeindrucken sind?



                      "Der Eindruck, der vermittelt wird, ist nämlich, dass generell die mildesten Strafen verhängt werden."



                      Aber ist das denn wirklich so?



                      "Wir sind doch nicht im Streichelzoo."



                      Nur wo sind die Belege dafür, dass eine rigoros durchgreifende Justiz und drakonische Strafen in der gesamtgesellschaftlichen Bilanz irgendwie besser dastehen oder auch nur die von ihnen versprochenen Effekte tatsächlich erreichen?

                      • @Ingo Bernable:

                        " Woran machen sie als Richter*in fest ob der*die Ersttäter*in die da vor ihnen steht sich einen einmaligen Fehltritt geleistet hat, der sich allein durch den Schock nun vor Gericht zu stehen nicht wiederholen wird oder ob das jemand von denen ist die (vermeintlich) nur durch Haft zu beeindrucken sind?"

                        Macht natürlich ein bisschen Mühe, dem Angeklagten auf den Zahn zu fühlen...

                        • @warum_denkt_keiner_nach?:

                          Würden sie sich denn zutrauen jemandem mit derart hoher Verlässlichkeit "auf den Zahn zu fühlen" um eine solche Entscheidung treffen zu können? Oder soll man für jedes Verfahren an der Schwelle zur Haftstrafe ein umfangreiche psychologische Begutachtung, wie verlässlich die dann ist, sei auch mal dahingestellt, machen lassen?

  • Diese Diskussion geht ja auch am Problem vorbei. Man möchte hier von Seiten der Verantwortlichen zeigen, dass man etwas tun möchte. Bodycams etc. unterstützen die Aufklärung und Böllerverbote sind aus vielerlei Gründen zu begrüßen. Aber die Ursache für die Gewalt lösen sie nicht. Die liegt ganz woanders.

    • @Lars B.:

      OK, aber was ist die Ursache für die Gewalt?

    • @Lars B.:

      Und wo?

  • Und ewig grüßt das Murmeltier

    Und wieder wird ein paar Tage eine Sau durchs Dorf getrieben, und wieder wird es in in wenigen Tagen wieder ruhig um dieses Thema.

    Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen Richter welche das Strafmaß auch ausschöpfen.



    Weil ein paar tausend Durchgeknallte sich kriminell verhalten, sollen schon wieder neue Verbote kommen?



    Dieser Logik folgend müssten auch Fahrräder und Motorräder und Autos verboten werden, weil ein paar Durchgeknallte......



    Nicht immer von Verboten reden, durchgreifen, festnehmen, schnell und hart bestrafen.



    Wer Polizei und Feuerwehr mit Böllern bewirft und mit Raketen beschießt, gehört erst mal eingesperrt bis zur Verhandlung.



    Handeln nicht reden, die Gesetze reichen jetzt schon aus.

    • @Rudi Hamm:

      "Wer Polizei und Feuerwehr mit Böllern bewirft und mit Raketen beschießt, gehört erst mal eingesperrt bis zur Verhandlung."



      Wozu dann noch eine Verhandlung?

      • @Ingo Bernable:

        U-Haft?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Die wird iA nach den Kriterien Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr verhängt. Beides dürfte bei den hier zur Rede stehenden Fällen iA eher unwahrscheinlich sein.

  • "Welche Strafe im Einzelfall verhängt wird, entscheidet das Gericht. In der Regel wird der Strafrahmen nicht ausgeschöpft, also nicht die Höchststrafe verhängt. Bei Erst­tä­te­r:in­nen bleibt es meist bei Geldstrafen. Wenn nur Freiheitsstrafen möglich sind, können diese bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden (wobei eine Geldauflage zu bezahlen ist). Für unreife Heranwachsende (bis 21 Jahren) und Betrunkene sind mildere Strafen möglich."

    Tja — da wäre zukünftig eine ausreichende Ausstattung gefordert: mehr Polizisten und vor allem, eine Justiz, die die vorhandenen, ausreichenden Strafrahmen ausschöpft. Sonst wird das nix.

  • das problem mit dem recht bei pyrotechnik ist die beweisführung. waffen sind, wenn legal, registriert, und zum besitzer zurückzuverfolgen. bei ähnlicher wirkung gilt dassselbe für pyrotechnik nicht. es gibt nur eine lösung: VERKAUFS- bzw. KAUFS- und VERWENDUNGSVERBOT ohne lizenz (für profis, die bei besonderen anlässen großfeuerwerke veranstalten) der unfug an silvester muss ein ende haben.

  • Ist ja alles gut und schön was Herr Rath da aufschreibt, nur hilft es nichts, wenn einige dieser Straftäter bestraft werden.



    Es bleibt der Lärm für Mensch und Tier, die Vermüllung der Straßen und die Kosten der Reinigung, die Gesundheitskosten für Verletzte sowie die Schadstoffbelastung der Umwelt. In einigen Gegenden kann man sich nicht gefahrlos auf die Straße wagen.



    All dass ist nur durch ein Böller- und am besten ein generelles Feuerwerkverbot zu verhindern.



    Die Städte und Gemeinden könnten bei Bedarf ein zentrales Feuerwerk durch Fachkräfte organisieren. Wird in anderen Ländern auch so gemacht. Warum kann sich D nicht mal an positiven Beispielen orientieren. Die PolitikerInnen, die sich dagegen aussprechen, sind m.E. populistisch und schauen nur auf Wählerstimmen.

  • „ ….Betrunkene sind mildere Strafen möglich….“

    Diese Regel ist nach wie vor schleierhaft. Klar, in dem Zustand weiß man nicht genau was man macht. Aber der Zustand wird absichtlich herbeigeführt.



    Bei anderen Rauschmitteln ist die herbeiführung schon strafbar.

    Diese Lex Bayern sollte einfach abgeschafft werden, auch wenn Alkohol erlaubt ist.

    • @fly:

      Exakt das hat sich der Gesetzgeber auch schon gedacht und den § 323a StGB eingeführt:

      (Abs. 1:) "Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist."

      Hintergedanke: Schuldunfähig ist schuldunfähig, da lässt sich nicht dran rütteln. Wenn ich das Konzept einmal akzeptiere, dann muss ich eben unterstellen, dass dem Täter in der Situation genau jene moralische Kontrolle über seine Handlungen NICHT zu Gebote stand, an der das Strafrecht funktionell ansetzt. Anders ausgedrückt: Wer so im wahrsten Sinne des Wortes "jenseits von Gut und Böse" ist, lässt sich auch durch Strafandrohungen nicht mehr positiv beeinflussen.

      Aber DASS jemand sich unverantwortlich in so einen Zustand bringt, kann man bestrafen - nur nicht härter als die später begangene Tat (das steht in Abs. 2) und eben auch nicht härter als für "Sich besaufen " maximal angemessen ist, unabhängig von dem, was später passiert. Das ist konsequent, aber für das Opfer vielleicht nicht immer befriedigend...

      • @Normalo:

        Wie der Vorredner schreibt, führen Betrunkene diesen Zustand absichtlich und freiwillig herbei.

        Dabei ist jedem bewusst, dass das auch mit Kontollverlust einher gehen kann. Dann kann es nach meiner moralischen Kompass keine Entschuldigung sein und mildere Strafen zur Folge haben, dass man aufgrund des Drogenkonsums keine Kontrolle über seinen Handlungen hatte.

        Wenn man in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht, sollte sich die Strafe dann an dem Strafmaß orientieren, dass für diese Straftat vorgesehen ist.

        • @gyakusou:

          IRGENDEIN Kontrollverlust ist absehbar - sähe man das nicht so, wäre konsequenterweise keine Vollrausch-Bestrafung gerechtfertigt (oder allenfalls in krassen Fällen eine bis zur Grenze eines etwaigen Fahrlässigkeitsdeliktes). Aber dass sich der Täter gezielt Einen antrinkt, um dann auch bestimmte(!) Taten im schuldunfähigen Zustand zu begehen, ist nicht ganz so zwingend und im Einzelfall auch schwer nachzuweisen

          (Vergessen Sie bitte nicht, dass unter "Schuldunfähigkeit" nicht derselbse Zustand wie "Fahruntüchtigkeit" zu verstehen ist. Wirklich schuldunfähig ist man kurz vor dem Exitus. Wer sich da noch so in der Hand hat, dass er sich quasi selbst als besoffenes Werkzeug verwenden kann, ist entwder doch noch schuldfähig oder ein seehr seltener Fall).

          Davon abgesehen ist nach meiner Erinnerung der Stand der Wissenschaft, dass es egal ist, ob sich jemand gezielt "Mut antrinkt" oder einfach nur einen über den Durst säuft und dann ungeplant ausfällig wird: In beiden Fällen ist die Schuldfähigkeit im Moment der Tat nicht gegeben und das vorherige Antrinken eben auch nicht kriminologisch mit der Tat selbst auf eine Stufe zu stellen - AUCH und gerade, was den Präventionsgedanken von Strafrecht betrifft. Deshalb ist es so geregelt und die Höchststrafe für Vollrausch bei fünf Jahren gedeckelt.

    • @fly:

      Bis zu einem gewissen Pegel weiß man allerdings noch sehr genau was man macht - darüber hinaus sollte es einem allerdings auch schwer fallen, noch gerade zu stehen. Die Hemmschwelle sinkt bekanntlich dadurch ja auch. Alles keine Entschuldigung für irgendwelche Taten.

    • @fly:

      Stimmt!

    • @fly:

      seh ich genauso!

  • Die Polizei und Staatsanwälte müssten dann aber geltendes Recht, Gesetze und Verordnungen durchsetzen. Notfalls auch rustikal. Das stösst aber gerade in Berlin auf wenig Veständniss.



    Es werden ein paar Streetworker eingestellt und das wars. Gerade unsere Hauptstadt ist ein negatives Beispiel für einen nicht funktionierenden Staat. Wohnungsmarkt, Verwaltung, Verkehr, Problemviertel und auch die die hochgelobten Formen des alternativen Wohnens. Man faselt über Enteignungen ohne zusätzlichen Wohnraum zu schaffen bei einem jährlichen Zuzug von ca. 10.000 Bürgern. Und die Wähler finden das gut.