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Sachsens Justiz und Putin-PropagandaTrommeln für den Angriffskrieg

Eine Frau, die in Sachsen mit dem „Z“-Symbol ihre Putin-Unterstützung zeigte, blieb zunächst straffrei. Nun muss sie doch vor Gericht.

Ein ukrainischer Soldat sichtet ein „Z“ in einem Kindergarten im zurückeroberten Gebiet Kapitoliwka Foto: Evgeniy Maloletka/AP/dpa

Berlin taz | Sie trommelte für den russischen Angriffskrieg – im doppelten Wortsinn. Ende März hatte sich eine 35-jährige Deutsche beim Corona-Protest in Bautzen das „Z“, das auch an russischen Panzern „für den Sieg“ in der Ukraine wirbt, mit schwarzem Tape an ihre Jacke geklebt, dazu trug sie ein rotes Z an ihrem Helm. Ihr Solidaritätsbekenntnis zu Putins Truppen bei der Kundgebung von rund 500 Leuten unterstrich sie mithilfe einer Trommel. Nun landet sie dafür doch vor Gericht.

Zunächst sah es aus, als bliebe ihr Jubel für den Angriffskrieg in Sachsen straffrei. Richter Ralph Nimphius am Amtsgericht Bautzen lehnte im Juni die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Er hatte keine „Belohnung und Billigung von Straftaten“ nach Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches erkannt. Szene-Anwalt Martin Kohlmann, einer der Anführer der rechtsextremen „Freien Sachsen“, jubelte.

Das letzte Wort ist damit allerdings nicht gesprochen. Zu verdanken ist das einem engagierten Staatsanwalt aus Görlitz: Seine Behörde legte im Juni sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung aus Bautzen ein. Nun hat das Landgericht Görlitz (Aktenzeichen: 3 Qs 111/22) einen Beschluss gefasst, der eine Bestrafung doch möglich macht.

Darin heißt es, für die breite Bevölkerung stehe der Buchstabe Z aktuell „im Zusammenhang mit Kriegsgerät, das im Krieg gegen die Ukraine eingesetzt wird“, und damit für einen „völkerrechtswidrigen Angriff“. Dass es der Demonstrantin nicht um eine bloße Solidarität mit der Russischen Föderation gegangen sei, ergebe sich unter anderem daraus, dass die Frau in der Befragung durch die Polizei erklärt habe, die Nato sei der eigentliche Angreifer und Verbrecher und Putins Aktionen seinen völlig legitim.

Hanebüchene Argumente

Sinngemäß erklärte die Frau, man dürfe bei einer Versammlung ja wohl noch zum Ausdruck bringen, dass man einen „Verteidigungskrieg gegen die Nato“ gut fände. Das Landgericht Görlitz beschloss, dieser Kontext lasse „keine andere Interpretation als die Billigung des russischen Angriffskriegs zu“. Diese sei geeignet gewesen, „den öffentlichen Frieden zu stören“.

Der alte Beschluss vom Juni (Az.: 41 Ds 220 Js 10638/22) hatte einige hanebüchen wirkende Argumente enthalten – etwa, dass Zeichen auch schon vorher „aus ihrem bisherigen Kontext gelöst und in einen neuen Kontext eingefügt“ worden seien. So etwas habe sich „zuletzt bei der Verwendung des gelben Davidsterns bei den Impfgegnern gezeigt“. Richter Nimphius meinte, mit dem Z habe womöglich „nur provoziert“ werden sollen.

Verurteilt ist die Demonstrantin damit noch nicht. Aber die Anklage der Staatsanwaltschaft Görlitz wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren wird wohl wieder Richter Nimphius führen, wie die Direktorin des Amtsgerichts Bautzen, Gesine Tews, der taz sagte. Sollte er stur bleiben und auf Straffreiheit bestehen, bleibt der Staatsanwaltschaft die nächste Instanz – und der Fall landet wieder beim Landgericht.

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40 Kommentare

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    Die Moderation

  • Auch hier geht es letztendlich um die Frage der Meinungsfreiheit, die noch das wichtigste Gut in einer Demokratie zu sein scheint. Es kann nicht angehen, dass die Frau dafür bestraft wird, weil sie die NATO als Verursacher dieses Krieges sieht. Und auch wenn jemand den Nikolaus als Verusacher sieht, ist das durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Z, mit dem die Frau offensichtlich provozieren will, darf nicht als Straftat eingestuft werden, weil momentan ohnehin die Tendenz besteht, dass es gute und falsche Meinungen gibt, Gute und Böse und das Böse, was immer es ist, muss bekämpft werden.

  • „Goebbels war für die freie Meinungsäußerung von Ansichten, die er mochte. Das war Stalin auch. Wenn Sie wirklich für die Meinungsfreiheit sind, dann sind Sie für die Meinungsfreiheit von genau den Ansichten, die Sie verachten. Andernfalls sind Sie nicht für die Meinungsfreiheit.“

    Noam Chomsky

  • Die Karte zum Krieg am Ende des Artikels hat einen merkwürdigen Eintrag. Das Donezk Gebiet (Ostukraine) wird als vor dem 24.2 von Russland besetzt bezeichnet und so der Krim kartographisch gleich gestellt.



    Das stößt mir vom Wording her auf.

  • In einem demokratischen System, das sich die Meinungsfreiheit als eines der höchsten Güter auf die Fahnen schreibt, ist eine Verurteilung aufgrund einer unpopulären Meinung Meinung sehr gefährlich. Auf ein solches Terrain darf sich kein deutscher Richter wagen und ich hoffe sehr, dass der Richter ein weiteres Mal beharrlich dabei bleibt, dass hier kein Straftatbestand vorherrscht!



    Mit der Begründung „könnte den öffentlichen Frieden stören“ könnte so ziemlich jede unpopuläre Haltung zur Straftat erklärt werden. Das kann nicht die Wegrichtung sein, in die wir als Bevölkerung gehen wollen.

    • @Sabrina K.:

      Die "unpopuläre" Haltung ist in diesem Fall - juristisch gesehen - nicht nur unpopulär, sondern die Befürwortung eines Angriffskrieges nebst den einhergehenden Straftaten und Völkerrechtsverletzungen, ergo nur insoweit von der Verfassung geschützt, als ihre Äußerung NICHT zur Störung des öffentlichen Friedens geeignet ist.

      Dass es irgendwelche Theorien dazu gibt, warum Putins Krieg kein Angriffskrieg sei, ändert daran nichts, weil diese Theorien juristisch nicht haltbar sind. Es gibt nunmal einfach keinen völkerrechtlichen Anspruch auf eine exterritoriale Einfluss- oder Pufferzone - auch nicht für Staaten, die sich für eine unter Wert behandelte Weltmacht halten.

  • Die Mittel der Strafgerichtsbarkeit sind ungeeignet, um gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, wie den Querdenker:innen oder Putin Anhänger:innen entgegenwirken zu können. Im Gegenteil, das Strafrecht kann hier zu einer verstärkten Einnahme einer Opferrolle und mehr mit Zulauf für solche Fehlentwicklungen führen.

    • @PolitDiscussion:

      Wann beginnt das grosse Nachdenken, wie man einem Double-Bind Denken wie "entweder ich gewinne die Wahl oder ich wurde um den Sieg betrogen" bzw. "entweder ich darf Massenmördern zujubeln oder die anderen sind unfair" wirksam entgegentreten kann?



      Diese "Logik" wurde längst perfektioniert, die Querdenker gewinnen immer, entweder indem sie ihre verqueren Ideen durchsetzen oder indem sie sich erfolgreich als Opfer präsentieren.



      Das Einzige, das nicht zur Verstärkung der Opferrolle umgedeutet werden würde, wäre ein Sieg Russlands oder der AfD oder Trumps Wiederwahl.

  • Die Provokation scheint über alle Maßen gelungen zu sein.

  • Vor Gericht bekommt man ein Urteil nicht unbedingt Recht ( Juristenargument). In den letzten Jahren erscheint mir immer stärker die öffentliche Meinung über eine Rechtsentwicklung gesetzt. Dann bekommt jede Meinung einen passenden Richter. Es muss auf allen Seiten deutlicher die Abgrenzung zu demokratischem Verhalten gesucht werden. Da kommt heute das Recht von allen Seiten unter die Räder. Es ist erstaunlich wie sich Rechte wie Linke als von der Gesellschaft abgehängte verstehen und zusammen finden.

  • Die Phrase "... geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören“ ist genau wie die berühmte "freiheitlich-demokratische Grundordnung" ein Popanz, der nirgendwo eindeutig definiert ist und in Gesetzen folglich einzig und allein zu dem Zweck steht, Willkürjustiz zugunsten der Herrschenden zu legalisieren - dementsprechend gibt es mit Sicherheit kein einziges Urteil auf der Grundlage dieser Formulierungen, das zu Lasten z.B. von Vertretern der Katholischen Kirche bzw. von Unternehmerverbänden, von Befürwortern der Hartz-IV-Gesetze bzw. ausländerfeindlicher Politik, von Coronaleugnern bzw. militanten Abtreibungsgegnern usw. erlassen wurde, obgleich diese Organisationen bzw. Personengruppen bekanntlich nur selten etwas Anderes tun, als den öffentlichen Frieden zu stören ...

    • @The Real Witzbold:

      Ich verstehe sofort, dass das Z in der Ukraine verboten ist. Aber solange wir nicht Kriegspartei sind...

      Schließlich ist das Hakenkreuz auch nur in Deutschland und Österreich verboten.

  • Gut, aber warum immer diese kleinen Fische.

    Wann sind Vad, Varwick und Precht endlich fällig? Wann verlieren Weidel und Wagenknecht die Immunität und werden vor Gericht gestellt? DAS sind die Hauptapologeten der putinfaschistischen Verbrechen. DA muss man anpacken. "Entnazifizierung wie 1947" taugt nichts, das sollte man in Deutschland doch gelernt haben.

    • @Ajuga:

      "Wann verlieren Weidel und Wagenknecht die Immunität und werden vor Gericht gestellt? DAS sind die Hauptapologeten der putinfaschistischen Verbrechen."

      Da müssen wir noch warten, aber die meisten von denen sind jung genug, dass sie es erleben werden. Wenn in Russland normale Verhältnisse einkehren und tausende Putinisten ihr gesammeltes kompromittierendes Material aus 20 Jahren aus dem Safe holen, um die eigene Haut zu retten, das wird spannend werden.

    • @Ajuga:

      Wofür bitte schön wollen Sie Wagenknecht und den Rest der Genannten vor Gericht stellen? Dafür, dass sie eine andere Meinung haben? Ich frage mich mal wieder, vor wem wir hier eigentlich die Demokratie beschützen müssen...

      • @O.F.:

        Weidel, Wagenknecht & Co. sind im Zweifel gut genug beraten, dass sie auf dem schmalen Grat zwischen der Vertretung von Putins Agenda und öffentlicher Gutheißung seines Angriffskrieges formal einigermaßen sicher wandeln können. Das ist das Privileg der großkopferten Lobbyisten einer an sich illegalen Sache.

        Es sind dann solche "kleinen Leute" an der Basis, die verstehen und glauben, was die Profis an Propaganda von sich geben und dann für IHRE Wiedergabe dieser Propaganda vor dem Kadi landen. Denn sie sind nicht so geschult darin, wie man Putins völker- und menschenrechtswidriges Verhalten unterstützen kann, IHNE dabei in objektiven Konflikt mit dem Strafrecht zu geraten.

        Kurzfassung: Wenn Meinungen nicht nur "anders" sind als der Mainstream sondern sich von diesem insbesondere dadurch unterscheiden, dass sie die Werte unserer Verfassung mit Füßen treten und antidemokratische Despoten unterstützen, dann ist es der Demokratie nur sehr bedingt abträglich, wenn man ihnen die Bühne verweigert.

        • @Normalo:

          Wenn die "kleinen Leute" vor dem Kadi landen, ist das nicht die Schuld Wagenknechts oder Weidels, sondern die einer Justiz, die offensichtlich ihre Rolle in einer demokratischen Gesellschaft missversteht. Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, mit welcher Leichtigkeit ein sich liberal wähnendes Milieu hier in autoritäre Denkmuster verfällt und politischen Dissens mit Gerichtsverfahren beantworten will (und kommen Sie mir hier nicht mit "Werten" - es würde auch niemand vor Gericht gezerrt, der den gleichermaßen illegalen Irak-Krieg befürwortet hat; es geht nicht um Werte, sondern um Interessen). Unserer Demokratie ist es abträglich, wenn ein an seiner eingebildeten moralischen grandezza berauschtes milieu juste der eigenen politischen Meinung Verfassungshand zuspricht und davon träumt, Andersdenkende einzusperren. Solche Einlassungen - und die Selbstverständlichkeit mit der sie hingenommen werden - machen mir allmählich ernsthaft Angst.

      • @O.F.:

        Na @AJUGA bezieht sich hier bestimmt auf gesonderte Straftatbestände wie "Anstiftung ...". Deren perfide Kombination besteht ja gerade darin, nicht selbst die letztendliche Straftat begangen zu haben, mit seinem Handeln jedoch, für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, dazu beigetragen zu haben, dass andere sich ermutigt gesehen haben strafbar zu handeln.

  • Ob das Zeigen des Symbols - unter offensichtlich Gleichgesinnten - geeignet ist „den öffentlichen Frieden zu stören“ dürfte die entscheidende Frage sein. Eindeutig zu beantworten ist das nicht.

    • @hokuspokus666:

      Womöglich ahnen Sie gar nicht, wie Recht Sie haben: der inhaltslose Popanz "... geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören“ steht genau deshalb in gewissen Gesetzen, damit die Staatsmacht freie Hand hat, nach Gutdünken diejenigen zu kriminalisieren, die sie kriminalisieren will, was im Zusammenspiel damit , dass explizit Linke niemals in den Staatsdienst übernommen werden, Ultrarechte und sogar Nazis allerdings in reichlicher Zahl (Sarrazin und Maaßen sind/waren bekanntlich keine Ausnahmen) genau das gewünschte Ergebnis bringt.



      Wenn Sie das nicht glauben, dann forschen Sie doch z.B. mal nach, wie oft er schon gegen katholische Kirchenvertreter bzw. deren Nachbeter angewendet wurde, die jedes Mal eindeutig den öffentlichen Frieden gestört haben und weiterhin stören, wenn sie abtreibende Ärzt:innen als Mörder bezeichnen: garantiert noch nicht öfter als genau null Mal. (Gleiches gilt für Ultrarechte, Sozialdarwinisten, und ähnliche Aufwiegler aus dem erzreaktionären Lager: die haben absolute Meinungsfreiheit. Auf der Gegenseite gilt das genaue Gegenteil. auch dank der schönen Phrase "... geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören“.)

  • Die Anklage begründet sich aber nicht auf den Buchstaben Z, sondern so wie ich es verstehe, auf die Kommentare der Frau. Das ist ein kleiner, aber doch feiner Unterschied.

  • Ich finde es einigermaßen geschmacklos, mit einem Z-Symbol herumzurennen; ich würde mir aber trotzdem mehr Bewusstsein dafür wünschen, wie problematisch das Vorgehen deutscher Behörden hier ist: schließlich gilt die Meinungsffreiheit nicht nur für das Schöne, Wahre und Gute. Der Versuch, hier einen juristischen Vorwand zu finden, ist wenig überzeugend: wir zerren ja auch nicht Menschen vor Gericht, die den amerikanischen Überfall auf den Irak oder die israelische Bsatzungspolitik befürworten. Und der Vorwurf, diese Person hätte den öffentlichen Frieden gestört, ist gegen eine minoritäre Meinung gerichtet besonders gefährlich - bei der taz sollte man doch ein gewisses Verständnis dafür haben, wie wichtig ist es, legal auch provokant gegen den Strom Schwimmen zu dürfen. Ich kann mich nur wiederholen: Hier rutscht eine selbstherrliche Mitte in einen seichten Autoritarismus ab.

    • @O.F.:

      Ich stimme Ihnen da voll zu.

      ... wobei der Überfall auf die Ukraine sehr eindeutig ein Verbrechen ist, während das bei ihren anderen Beispielen nicht so eindeutig ist.

    • @O.F.:

      "Der Versuch, hier einen juristischen Vorwand zu finden, ist wenig überzeugend: wir zerren ja auch nicht Menschen vor Gericht, die den amerikanischen Überfall auf den Irak oder die israelische Bsatzungspolitik befürworten." (Zitat O.F. - - 04.10.2022, 09:25)



      Genau dafür befindet sich in derartigen Gesetzen (auch dem zum Schutz der verfassungswidrigerweise vielerlei rechtliche Sonderrechte genießenden sog. "Amtskirchen" vor deutlicher Kritik) stets die wunderbare Formulierung "... geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören“, die derartig nichtssagend ist, dass jed(e) übergriffige Staatsdiener:in sie nach Gutdünken entsprechend seiner/ihrer persönlichen Gesinnung auslegen kann - was genau so auch gewollt ist.

    • @O.F.:

      Um mal mit Ihrer Logik zu antworten: Sie müssen anerkennen, dass Ihre Vorstellung davon, was Autoritarismus, Meinungsfreiheit oder Seichtheit ist, nicht von allen geteilt wird. Und das haben sie zu respektieren.

      Jetzt langsam verstanden, dass Totalrelativismus in die argumentative Falle führt?

      • @Suryo:

        Nun, um mal mit ihrer Logik zu antworten: Für solche Fragen ist nicht unsere Meinung wichtig, sondern, ganz absolut, das Grundgesetz. Hier gilt Meinungsfreiheit, die im Zweifel gegen andere Güter abgewogen gehört.



        Generell: Die Meinungsfreiheit wird in der Regel (und zu Recht!) besonders hoch gewertet.



        Dies wurde schon bei der Frage der persönlichen Ehre ("Soldaten sind Mörder") und anderen geklärt. Strafbar ist nur, wenn die "Diffamierung im Mittelpunkt steht".



        Von daher dürfte das weit reichen...

        • @Kartöfellchen:

          Die Garantie der Meinungsfreiheit ist nicht nur durch im Fall konkrter Ehrverletzungen eingeschränkt sondern auch bei erheblichen Konflikten mit den sonstigen Werten der Verfassung. Äußerungen, die diese mit Füßen treten,, sind gegebenenfalls verbietbar - insbesondere, wenn es sich um den prpagandistischen Einsatz für Taten handelt, die selbst - auf dem Boden der Verfassung als schewere Straftaten eingestuft werden. Und die öffentliche Unterstützung eines verbrecherischen Eroberungsfeldzuges erfüllt diese Kriterien halt recht unzweifelhaft.

      • @Suryo:

        Relativismus ist kein Vorwurf, weil Ethik nun einmal relativ ist, d.h. nur in bestimmten, historischen und sozialen Bezugssystemen funktioniert (lesen Sie mal MacIntyre). Aber hier habe ich auch gar nicht relativistisch argumentiert, sondern innerhalb eines solchen Bezugssystem: die Meinungsfreiheit, die das GG garantiert, gilt bekanntlich auch für Meinungen, die wenig sympathisch sind. Deshalb dürfen sich hier auch MLPD, AfD und alle andere obskuren Politsekten frei äußern - und das finde ich gut, auch wenn das Geäußerte manchmal ad nauseam ist. Dementsprechend unheimlich ist es aber, wenn mit doch eher gewagten juristischen Konstrukten diese Meinungsfreiheit unterlaufen und Dissens kriminalisiert wird. Ich möchte jedenfalls nicht in einem Staat leben, in dem man vor Gericht landet, weil man einen Krieg anders bewertet als die gegenwärtige Regierung. Wenn mir die Spitze erlaubt ist: wir sind hier in Deutschland, nicht in Russland. Insofern bin es wohl nicht ich, der hier in einer argumentativen Falle gelandet ist.

  • Für einen demokratischen Rechtsstaat, der vor allem nicht alle völkerrechtswidrigen Angriffskriege mit gleichem Maß misst, ganz, ganz dünnes Eis!

    So unerträglich die dargestellte Meinung dieser Verschwörungstheoretikerin auch sein mag, wollen wir wirklich, dass es ein Straftatbestand sein soll? Wo ist dann da die Grenze bzw der Unterschied zu anderen Meinungen, die geeignet sind, "den öffentlichen Frieden zu gefährden" ? Mir fiele da nämlich noch eine ganze Menge mehr ein, ganz abgesehen davon, dass man besser die Finger davon lassen sollte, internationale Verbrechen nur selektiv, zu nationalem deutschen Straftatbestand zu machen, wenn gleiches Recht für alle gelten soll.

    • @Edda:

      Vom GG her betrachtet haben sie zweihundertprozentig Recht.

      Dummerweise ist das GG hierzulande weniger wert als das Papier, auf das es gedruckt wurde, weswegen z.B. das Asylrecht, das in einem der Artikel verbürgt wird, die laut GG in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen, de facto längst abgeschafft wurde.

      Der in Ihrem letzten Halbsatz erwähnte Grundsatz "Gleiches Recht für Alle" hat hierzulande noch nie gegolten und wird wohl auch nie gelten: dass fängt schon bei Bagatellen wie Beleidigungen an, die grundsätzlich nie verfolgt werden, wenn die diesbezüglich Geschädigten keine Staatsdiener:innen, Bonzen, Pfaffen oder dergleichen sind, wobei Gleiches weitestgehend sogar für Üble Nachrede und Verleumdung gilt; und das sind keine Bagatelldelikte, sondern (können zumindest) so ziemlich das Schlimmste sein, was man einem Menschen antun kann: Im Volksmund heißen sie nicht umsonst "Rufmord".

    • @Edda:

      Bei welchen anderen völkerechtwidrigen Kriegen wurde denn auch noch fremdes Staatsgebiet einfach mal so annektiert und das Existenzrecht dieses Staates grundsätzlich infrage gestellt? Und zivile Einrichtungen dermaßen systematisch zerstört?

      • @Suchender:

        Nun, Serbien wurde das Kosovo weggenommen statt an einer föderalen Lösung zu arbeiten. Bombardiert wurden auch Zivilisten.



        Der Irak wurde de facto zu einem bis heute kaputten Failed-State gemacht, dessen Existenz auf Messers Schneide steht. Und dort starben mehr Menschen als in der Ukraine bisher.



        Ach. da war noch Afghanistan. Während die Ausschaltung der Terroristen noch relativ gerechtfertigt war als Gegenangriff zu 9/11, waren wir 20 Jahre Besatzer in Afghanistan.



        Wir haben zehntausende Tote hinterlassen.

  • So unsympathisch mir die Haltung dieser Frau sein mag -- ich kann das Verhalten der Staatsanwaltschaft nur als Justizrepression wahrnehmen.

    • @tomás zerolo:

      So ist es. Die Haltung der Frau ist ekelhaft, aber die Meinungsfreiheit ist ein zu hohes Gut als daß wir sie für Putinistinnen, Quer-"Denkende", Coronaleugner/innen o.ä. opfern sollten.

    • @tomás zerolo:

      Vom GG her betrachtet haben sie zweihundertprozentig Recht.



      Dummerweise ist das GG hierzulande weniger wert als das Papier, auf das es gedruckt wurde, weswegen z.B. das Asylrecht, das in einem der Artikel verbürgt wird, die laut GG in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen, de facto längst abgeschafft wurde.



      Der in Ihrem letzten Halbsatz erwähnte Grundsatz "Gleiches Recht für Alle" hat hierzulande noch nie gegolten und wird wohl auch nie gelten: dass fängt schon bei Bagatellen wie Beleidigungen an, die grundsätzlich nie verfolgt werden, wenn die diesbezüglich Geschädigten keine Staatsdiener:innen, Bonzen, Pfaffen oder dergleichen sind, wobei Gleiches weitestgehend sogar für Üble Nachrede und Verleumdung gilt; und das sind keine Bagatelldelikte, sondern (können zumindest) so ziemlich das Schlimmste sein, was man einem Menschen antun kann: Im Volksmund heißen sie nicht umsonst "Rufmord".

      • @The Real Witzbold:

        Diese Antwort war eigentlich für @Edda (04.10.2022, 09:08) gedacht!

    • @tomás zerolo:

      Ihre Einstellung ist die einzig richtige und Ihre Wahrnehmung beruht eindeutig nicht auf Wahrnehmungsstörungen!



      Diese sind aber vermutlich der Grund dafür, dass die leider allgegenwärtigen Gleichschaltungsbefürworter:innen für vernünftige Argumente nicht zugänglich sind ...

    • @tomás zerolo:

      Dem einen ist es "Justizrepression", den amderen "Wehrhafte Demokratie, die endlich mal den Arsch hochkriegt".

  • Die Frage ist, ob`s hilft. Verwirrte wird es weiterhin nicht davon abhalten von Russlands Verteidigung zu fabulieren... Eine Anklage zementiert noch den Opferstatus... man kann es auch positiv sehen, geistig verwirrte machen sich so öffentlich kenntlich....und nicht erst nach einem längeren Gespräch.