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Sächsisches Gericht und Propaganda„Z“-Symbol bleibt straffrei

Eine Frau trug auf einem „Spaziergang“ das „Z“-Symbol und solidarisierte sich mit Russland. Nun hat das Amtsgericht Bautzen sie freigesprochen.

Der Buchstabe Z ist das Symbol des russischen Militärs für den Angriffskrieg auf die Ukraine Foto: Bernat Armangue/ap/dpa

Berlin taz | Die Weichen waren gestellt: Auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden teilt grundsätzlich die Auffassung, dass das „Z“-Symbol mutmaßlich als „symbolische Billigung des Vorgehens der russischen Föderation in der Ukraine“ zu sehen ist, mithin des Angriffskrieges. Und auch das russische Verteidigungsministerium hat ja in einem Instagram-Post eindeutig erklärt, „Z“ stehe für „За Победу“, „Za Pobedu“ – übersetzt: „Auf den Sieg“. Aber warum kommt dann eine 35-jährige Deutsche straffrei davon, die das „Z“-Symbol Ende März bei einem Corona-„Spaziergang“ in Bautzen gut sichtbar an ihre gelbe Warnweste und in roter Farbe auf ihren Helm geklebt hatte?

Denn genau so ist es gekommen, ausgerechnet noch in einem Verfahren, in dem der Szene-Anwalt Martin Kohlmann, einer der Anführer der rechtsextremen „Freien Sachsen“ als Verteidiger auftrat: Das Amtsgericht Bautzen lehnte jetzt in einem Beschluss (Aktenzeichen: 41 Ds 220 Js 10638/22) die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Angeschuldigte habe sich nicht strafbar gemacht, insbesondere nicht der Billigung von Straftaten laut Strafgesetzbuch.

Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches verbietet die „Belohnung und Billigung“ von Straftaten. Diese Vorschrift dient dem Schutz des öffentlichen Friedens und soll die Entstehung „eines Klimas verhindern, in dem gleichartige Untaten gedeihen können“.

Nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Paragraf 13) ist ein Angriffskrieg als Straftat zu betrachten. In der polizeilichen Vernehmung hatte die Frau sogar erklärt, dass sie bewusst Russland unterstütze. Es handele sich nicht um einen Angriffskrieg, sagte sie, sondern um einen „Verteidigungskrieg gegen die Nato“. Und: „Da die Nato der eigentliche Angreifer und Verbrecher ist, sind Putins Aktionen völlig legitim.“

Vielleicht wollte sie nur Aufmerksamkeit?

Der Bautzener Amtsrichter Ralph Nimphius argumentiert, die „bloße Verwendung des Buchstabens Z auf Kleidungsstücken einer Person“ führe noch nicht zu einer Störung des öffentlichen Friedens. Wer sich mit Russland solidarisiere, billige nicht gleich den Angriffskrieg. Und: „Bei dem Z handelt es sich nicht um ein verbotenes Symbol.“ Es sei nicht zweifelsfrei belegt, dass „hier die Angeschuldigte das russische Kriegstreiben und die begangenen Verbrechen gutheißt“.

Besonders absurd erscheint eine Passage in der Begründung, in der das Amtsgericht feststellt, möglich sei auch, dass mit dem „Z“ nur provoziert werden solle, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Zeichen seien auch schon vorher „aus ihrem bisherigen Kontext gelöst und in einen neuen Kontext eingefügt“ worden, wie sich „zuletzt bei der Verwendung des gelben Davidsterns bei den Impfgegnern gezeigt“ habe. Dass die Justiz in vielen Bundesländern die „Ungeimpft“-Sterne wegen einer vermuteten Verharmlosung des Holocausts verfolgt, erwähnt Nimphius an dieser Stelle nicht.

An dieser Stelle setzt Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main, mit seiner Kritik an. Er sagt der taz: „Die Begründung des Amtsgerichts ist irritierend. Denn die Verwendung des gelben Davidsterns durch Querdenker und Rechtsextreme darf nicht legitimiert werden.“ Das Amtsgericht ignoriere die Tatsache, dass die Verwendung des Symbols im neuen Kontext „eine Verharmlosung der Shoah und eine Verhöhnung der Opfer bedeutet“.

„Freie Sachsen“ jubeln

Ursprünglich hatte die sächsische Polizei in dem Fall ein beschleunigtes Verfahren angestrebt, das Dezernat Staatsschutz ermittelte. Doch nicht einmal mit diesem Vorhaben konnte sie sich beim Amtsgericht Bautzen durchsetzen. Dort gilt als Pointe: „Die Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und dem freien Diskurs“, auch wenn dabei „sicher viel Unsinn, Dummheit und Provokation“ zu ertragen seien. „Das Strafrecht aber darf nicht missdeutet und missbraucht werden, Unliebsames und Unliebsame in die Schranken zu verweisen.“

Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ jubilierten auf Telegram über den Bautzener Gerichtsbeschluss: Anwalt Kohlmann habe das Alphabet gerettet, die Bürgerin „vorbildlich“ gehandelt.

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61 Kommentare

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  • Das Z steht aus meiner Sicht für Zombies. Seelen - und geistlose Kinder russischer Propaganda.

  • Immer Ärger mit dem Z, schon in der Anfangszeit von Corona gab es Probleme mit



    dem Z. Zorros Markenzeichen, er hinterlässt bei seinen Gegnern ein geritztes „Z“.



    Zorro-Filme ab sofort verboten: „Rächer der Armen“ zu doof für Corona-Maske,



    titelte das Pardon Magazin.



    pardon-magazin.de/...fuer-corona-maske/

  • "Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches verbietet die „Belohnung und Billigung“ von Straftaten. "



    Aber das gilt nur für die Kleine, nicht so cleveren Bürger dieses Landes.

    Im Falle der USA und Assange scheint das ja sehr gut zu klappen. Billigung durch unsere Bundesregierung?

    • @cuba libre:

      Welche Straftat begehen denn die USA?

      • @Jim Hawkins:

        Kriegsverbrechen und verfolgen dann nicht die Täter, sondern den, der diese anprangert.



        Einfach mal nach "Colateral murder" suchen...

      • @Jim Hawkins:

        Die Verfolgung von Journalisten wird zuweilen durchaus als Straftat gesehen.

      • @Jim Hawkins:

        Wie wär's mit Kriegsverbrechen, Guantanamo, menschenunwürdige Haftanstalten etc.pp, alles nicht mit "unseren Werten" und Gesetzen vereinbar.

        • @resto:

          So gesehen OK.

          Nur dürften die Deutschen in Sachen Staatsverbrechen und deren Nichtverfolgung historisch immer noch einsame Spitze sein.

  • "Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ jubilierten auf Telegram über den Bautzener Gerichtsbeschluss: Anwalt Kohlmann habe das Alphabet gerettet, die Bürgerin „vorbildlich“ gehandelt."



    Wären das nicht die ersten, die bei einem Angriffskrieg Putins auf Deutschland "um das Land zu entnazifizieren" die ersten die er wegbomben würde?? Muss man deren Logik verstehen? Ach halt, Rechtsextreme und Afd-Wähler und Logik, das gibts garnicht :D

  • Aus Sachsen hätte ein anderes Urteil überrascht.

  • Die Urteilsbegründung in der hier beschriebenen Form ist alles andere als überzeugend, sondern klingt gewollt beschwichtigend, also politisch. Politische Justiz sollte es nicht geben, schon gar nicht unter der Ägide von "Freien Sachsen" als Pressuregroup.

  • Bezieht sich auf @ernie

  • Ich find's ja schon anmaßend, den armen 'Ernie' so in Misskredit zu bringen.



    Für einen Putinversteher, wie Sie sich immer wieder gebärden, hätte er wohl nur ein müdes Lächeln übrig.

  • In Polen gab es bis gerade eben, noch eine "Richter-Disziplinierungs-Kammer" Wer Urteile fällte, die entgegen der Staatsraison laufen, konnte als Richter entlassen werden. Sprich auch: Die Justiz musste sich von den Regierungsinteressen Mores lehren lassen.



    Scheint so, als gebe es auch hier Viele, die sowas gutheißen möchten.



    Mir persönlich ist dieses "Z" sowas von egal. In dem einen wie in dem anderen Sinne.

    • @Lästige Latte:

      "... Mir persönlich ist dieses "Z" sowas von egal..."

      Ich habe hier mit Leuten aus der Ukraine zu tun, die genau vor denen, die so ein Z zur Schau tragen, geflohen sind.



      Die und ich sehen das anders.



      Für uns ist das tatsächlich das neue Hakenkreuz.

      • @Fezi:

        DIE ZEIT umwirbt mich seit gefühlten Ewigkeiten mit einem GROSSEN



        "Z" als Aufmacher.



        Wäre ein interessanter Gerichtsstreit über die Frage: Kontextmilieu.



        Vermutlich hätten die Gerichte irgendwann keine Lust mehr, sich lächerlich zu machen wegen der Abbildung eines Buchstabens.



        Im übrigen:



        Ein Hakenkreuz ist nunmal kein Buchstabe!

        • @Lästige Latte:

          Und "SS" sind nur zwei Buchstaben? Oder nur ein "scharfes S"?

          • @Suchender:

            Wäre tatsächlich mal interessant (sowas wie die Nagelprobe für den diesbezüglichen Zeitgeist) falls zb eine Zeitung oder sonstwas "Super Sache" hieße. Ich meine das in Ihrem Fall kein bißchen süffisant, sondern habe ein leise ahnendes Gefühl, dass dieser ganze konkrete Sachfragenkomplex -für Juristen ungeahnter Weise- sich doch noch als nicht gefestigt erweisen könnte.



            Grundsatzfragen stehen an!

            • @Lästige Latte:

              Falls irgendwann mal zu viele Buchstaben des lateinischen Alphabets als Symbol für eine Diktatur herhalten mußten könnten wir zur Not ersatzweise keltische Buchstaben einführen. Beim "S" ginge der Schuss diesbezüglich natürlich nach hinten los.

  • Ich finde das Urteil richtig, auch wenn das Z-Symbol in der Tat für einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg steht, zudem für Nationalismus, extremen Konservatismus und entsprechende Vorurteile gegenüber Minderheiten, die aus dem Staat, der glorifiziert wird, ausgegrenzt werden sollen.

    Ich glaube dennoch, dass die strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung auf die allerschlimmsten der schlimmen Symbole beschränkt werden sollte, wie das Hakenkreuz.

    Erstens würde durch eine Durchsetzung solcher Verbote eine zunehmende Solidarisierung und Opferhaltung drohen.

    Zweitens besteht die Gefahr mit jedem Verbot, dass eine Überdehnung stattfindet und immer mehr verboten wird.

    Drittens könnte durch das Verbot von zunehmend mehr Symbolen die tatsächliche Wirksamkeit, die sich auf nur ganz wenige Symbole bezieht, gemindert werden.

    Ich halte typischerweise eine inhaltliche Auseinandersetzung und nur im Extremfall, wo es nicht anders möglich ist, eine strafrechtliche Auseinandersetzung für sinnvoll.

    Es werden aktuell in der Welt mehrere völkerrechtswidrige Angriffskriege geführt. Es müssten dann ja von allen Angreifern die Symbole verboten werden, was mir wenig praktikabel erscheint.

    Wäre der strafrechtliche Verfolgungsversuch unterblieben, würde es nicht mehr bizarre Solidarisierung mit Russland geben, aber der scheinbare "Sieg" dieser sich Solidarisierenden wäre unterblieben, was nach meiner Ansicht besser gewesen wäre.

  • Ist eigentlich vorher schon mal jemand wegen Billigung eines Angriffskrieges verurteilt wurden?

    Ist ja nicht der Erste.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      PS: Der Tatbestand "Verbrechen der Aggression" wurde erst 2016 in das VStGB eingefügt.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Das Völkerstrafgesetzbuch gibt es erst seit 2002.

      • @Francesco:

        Wie praktisch.



        Aber stimmt. Im Westen wurde ja Nürnberg nie anerkannt.

  • "In der polizeilichen Vernehmung hatte die Frau sogar erklärt, dass sie bewusst Russland unterstütze. Es handele sich nicht um einen Angriffskrieg, sagte sie, sondern um einen „Verteidigungskrieg gegen die Nato“. Und: „Da die Nato der eigentliche Angreifer und Verbrecher ist, sind Putins Aktionen völlig legitim.“



    "Wer sich mit Russland solidarisiere, billige nicht gleich den Angriffskrieg. Und: „Bei dem Z handelt es sich nicht um ein verbotenes Symbol.“ Es sei nicht zweifelsfrei belegt, dass „hier die Angeschuldigte das russische Kriegstreiben und die begangenen Verbrechen gutheißt“.

    Lesen Richter eigentlich Vernehmungsprotokolle? Oder braucht man dazu das rechte Auge auf dem man blund ist?

  • Es ist grotesk, dass überhaupt ein Gerichtsurteil nötig ist, um die deutsche Politik daran zu erinnern, dass Meinungsfreiheit nicht nur für sie und ihre Anhänger gilt. An diesen albernen Versuchen, Solidarisierungen mit Russland zu kriminalisieren, zeigt sich aber, wie weit es mit unserer Diskussionskultur gekommen ist - man hat es verlernt, mit Dissens und Kontroversen umzugehen. Stattdessen will man von anderen Meinungen verschont bleiben - notfalls auch per Strafandrohung. Auch die sog. Mitte bringt ihre Extremismen hervor.

    • @O.F.:

      Diskussions"kultur" besteht wohl kaum darin einerseits propagandistische Inhalte als "Meinungsfreiheit" zu verteidigen, der Kritik an einer solchen Position dann aber mit Diffamierungsvorwürfen und Zensur zu begegnen statt mit Reflexion und inhaltlicher Auseinandersetzung wenn die Dinge beim Namen genannt werden.



      "man hat es verlernt, mit Dissens und Kontroversen umzugehen. Stattdessen will man von anderen Meinungen verschont bleiben"



      Der Splitter im Auge der anderen ist ja bekanntermaßen meist besser zu erkennen als der Balken im eigenen.

      • @Ingo Bernable:

        Es ist natürlich bequem, andere Meinungen als "Propaganda" zu disqualifizieren, um ihr dann den Schutz der Meinungsfreiheit zu entziehen und srafrechtlich gegen sie vorzugehen. Ähnliches kennt man im Grunde aus jeder drittklassigen Autokratie; ich bin bisher davon ausgegangen, dass hier höhere Standards gelten.



        Ihr Splitter/Balken-Vorwurf an mich geht also am Punkt vorbei: mein Einwand hat sich nicht gegen Kritik am Tragen des Z-Symbols gerichtet, sondern gegen die strafrechtliche Verfolgung. Sie sehen, dass das ein relevanter Unterschied ist?

        • @O.F.:

          "Es ist natürlich bequem, andere Meinungen als "Propaganda" zu disqualifizieren"



          Kriegsverherrlichende Propagandasymbole sind keine Meinung, sondern nun einmal wirklich Propaganda, genausowenig wie etwa antismitische Darstellungen keine Meinung sind.



          "Ihr Splitter/Balken-Vorwurf an mich geht also am Punkt vorbei"



          Ich halte Taten für relevanter als Behauptungen.



          In einigen Regionen ist es ja derzeit beliebt sich zu Mobs zusammenzurotten, mit Nazis zu marschieren und Nazi-Parolen zu skandieren. Dabei beruft man sich dann auf Demokratie und Meinungsfreiheit. Aber wenn man diese Leute Nazis nennt ist das Verleumdung und Diffamierung weil sie ja doch nur 'besorgte Bürger' sein wollen.



          Und andere meinen eben Antisemitsmus und Kriegshetze seien eine legitime Meinung unter anderen und wähnen sich dafür für distinguierte Intellektuelle, ganz so als könne man tatsächlich in einem vernünftigen Dialog das Für und Wider russischer Kriegsgreuel erörtern. Und wenn man ihnen dann widerspricht, entlarvt der Ruf nach dem Zensor das ganze schöne Gerede von Diskurs und Meinungsfreiheit ganz schnell als hohle Monstranz.

          • @Ingo Bernable:

            Vielleicht lesen Sie meinen Beitrag noch einmal - wie ich wiederholt (!) erklärt habe, ging es mir darum, dass man die Darstellung des Z-Symbols nicht kritisieren dürfte. Ich habe mich explizit auf die strafrechtliche Verfolgung bezogen. Dass Sie mich schinar absichtlich missverstehen und auf Gehässigkeiten statt auf sachliche Einwände setzen, finde ich bedauerlich. Niemand zwingt Sie dazu, mit mir zu diskutieren - wenn Sie sich aber dafür entscheiden, wäre ich dankbar, wenn gewisse Umgangsformen gewahrt werden.

            • @O.F.:

              "Vielleicht lesen Sie meinen Beitrag noch einmal"



              Ich verstehe sie schon ganz richtig und deshalb erlaube ich mir ihnen den Spiegel vorzuhalten. Dass sie das was sie dort erblicken so sehr erbost hat aber letztlich wenig mit meiner Sicht der Dinge zu tun.

              • @Ingo Bernable:

                Sie halten mir keinen Spiegel vor, sondern legen mir lediglich Dinge in den Mund, die ich nicht gesagt habe (und garnieren das ganze mit impliziten und expliziten Unterstellungen, die ich wenig anständig finde). Wie ich mehrfach (!) betont habe: es geht mir nicht darum, Z-Träger vor Kritik zu schützen, sondern lediglich darum, dass ich nicht denke, dass das Strafrecht hier ein angemessen Mittel ist, um Kontroversen auszutragen. Mir ist nicht klar, warum Sie das beharrlich ignorieren und sich lieber an Positionen abarbeiten, die ich gar nicht vertreten habe. Wie gesagt: Sie müssen nicht mit mir diskutieren, aber wenn Sie das versuchen, sollten Sie bei dem bleiben, was ich tatsächlich geschrieben habe.

                • @O.F.:

                  Doch, genau das tue ich, wenn es auch eher ein Monologisieren ist, weil eine Diskussion eben nicht möglich ist, wenn jedes vorgebrachte Argument als bewusstes Missverstehen, Unterstellung oder Diffamierung abgekanzelt und weggewischt wird. "man hat es verlernt, mit Dissens und Kontroversen umzugehen. Stattdessen will man von anderen Meinungen verschont bleiben" Aber gut, darauf doch noch durczudringen hoffe ich ohnehin nicht mehr, meine aber, dass es Positionen gibt die nicht unwidersprochen stehen bleiben dürfen.

                  • @Ingo Bernable:

                    Sie widersprechen aber nicht meiner Position, sondern ignorieren Sie beharrlich - stattdessen arbeiten Sie sich an einem Standpunkt ab, den ich schlichtweg nicht vertreten habe - obwohl ich mehrfach darauf aufmerksam gemacht habe. Und das ist in der Tat diffamierend. Was soll das?

  • Jeder Mensch mit halbwegs juristischem Sachverstand wußte von Anfang an, dass das Verbot eines der 26 Buchstaben des Alphabets am End vor keinem Gericht Bestand haben wird.



    Reine Symbolpolitik. Von beiden Seiten.

    • @Bouncereset:

      Erstens repräsentiert ein einzelnes sächsisches Amtsgericht nicht alle Gerichte, und zweitens sind wir noch nicht am Ende. Dass nur Sie und der bautzener Amtsrichter über halbwegs juristischen Sachverstand verfügen, während Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte und juristische Kommentatoren völlige Laien sind, sei Ihnen jedoch unbenommen.

      Den laienhaften Hinweis, dass es gar nicht um den Buchstaben Z an sich, sondern um die Verwendung des Buchstabens in einem Kontext geht, gestatte ich mir dennoch. Für Spitzenjuristen mag der Kontext allerdings egal sein. Für die ist das nur irgendein Buchstabe.

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Also da kenne ich noch mehr, die sich mit Russland solidarisieren, einschließlich Frau Wagenknecht und ihr Schwarzer Kanal ("Aber die NATO, aber die NATO").



    Auch wenn einem das Ergebnis nicht passt, eine Störung der öffentlichen Ordnung einerseits und eine Straftat andererseits sind - zum Glück - immer noch unterschiedliche Kategorien.

  • Ab der Erwähnung von "Dresden" war mir klar, wohin das geht...

    Welches Gericht kann jetzt so was kassieren?

    • @Mitch Miller:

      Das Landgericht Görlitz.

  • Und wieder mal die typisch sächsische Pose der Widerborstigkeit. Sowohl bei der Z-Trägerin, wie auch bei den Richter*innen.



    Man wird das Gefühl nicht los, dass ein großer Teil der Menschen in diesem Bundesland (ich sage bewusst nicht "Freistaat", denn Freiheit und die damit verbundene Verantwortung haben dort viele leider nicht verstanden) geistig und was die eigene Erregbarkeit angeht dauerhaft auf einem pubertären Niveau verharrt.



    Wer sich so verhält, darf sich dann allerdings nicht über Bevormundung und paternalistische Harablassung ihnen gegenüber aufregen.



    Und versteht mich nicht falsch - ich habe selbst lange dort gewohnt und viele liebenswürdige, vernünftige, weltoffene und einfühlsame Menschen getroffen. Aber das ist halt leider nur die eine Seite der sächsischen Medaille.

    • @Tina Nimby:

      Nur hat die sächsische Widerborstigkeit hier recht. Wir sind hier nicht in Putin-Russland. Bei uns dürfen unbequeme, der Regierungsposition entgegenlaufende, andere empörende Meinungen und Perspektiven geäußert werden. Hinzu kommt hier die Parallelität zu anderen, früheren Kriegen, die bei uns von Medien oder Regierung oder beiden offen propagiert wurden, obwohl sie formal völkerrechtswidrig waren. Ob der Putin'sche Krieg so viel schlimmer und ungerechtfertigter ist als jene, darüber kann und darf es unterschiedliche Meinungen geben. Es kann in einer freiheitlichen Demokratie nicht sein, dass Propaganda für jene früheren Kriege und sogar sie zu führen straffrei bleibt, aber das bloße Zeigen eines Solidaritätssymbols mit dem Putin'schen Krieg strafbar ist. Meinungsfreiheit ist genau das.

      • @Plonitalmonit:

        Seit Corona und der US-Wahl ist dieses "Recht auf Meinungsfreiheit" ein sehr nerviges Gut geworden. Jeder darf/will seine Meinung sagen/schreiben, ob diese Anhand Fakten belegt ist, spielt bei den meisten keine Rolle mehr. Da wird einfach stumpf seine Meinung/gefühl in den Kommentarspalten geschrieben und wenn es dem anderen in sein Weltbild passt, wird diese übernommen. Und wenn sich genügend gefunden haben, ist diese einfache Meinung "die Wahrheit". Siehe Meinungen bzw Fakegeschickten zur Impfung, zur schwere von Corona und dem angeblichen Wahlbetrug bei Trump. Also ih vertraue a ieber wissenschaftlichen Fakten, statt irgendwelchen Meinungen. Scheint bei vielen leider anders zu sein.

        • @chris1985:

          Es liegt in der Natur der Meinungsfreiheit ein " sehr nerviges Gut" zu sein. Geht nicht anders.



          Wissenschaftliche Fakten bzw. das was man dafür hält, nimmt auch jeder für sich in Anspruch.



          Meinung ist nun mal subjektiv. Und wenn es anderer Leute Ansichten zu nervig sind , dann gibt es ein einfaches Mittel: Gar net ignorieren! Einfach nicht mehr den Kommentarteil lesen und schon ist das Problem gelöst.

  • "Wer sich mit Russland solidarisiere, billige nicht gleich den Angriffskrieg"

    Was ist denn das für ein Schwachsinn? Natürlich billigt man damit automatisch den Angriffskrieg. Genau dafür steht das Z in Russland.

    Sachsen.

    • @Suryo:

      Würde man den Gedanken bis zum Ende verfolgen würden Länder die noch immer Gas von dort beziehen den Krieg nicht nur billigen sondern auch noch finanzieren. Da erscheint mir eine einzelne Unterstützerin doch eher harmlos.

    • @Suryo:

      Um ehrlich zu sein, sehe ich allerdings trotzdem keinen Grund, diese Billigung des Angriffskrieges vor ein Gericht zu bringen.



      Dummheit und politische Blindheit sind an sich nicht strafbar. Der Fall wäre eventuell anders gelagert, wenn die BRD direkter Teilnehmer des Krieges wäre.

      • @Kabelbrand Höllenfeuer:

        Russland befindet sich schon lange im Informationskrieg gegen uns.

  • Danke für den guten Artikel.

  • 2G
    29449 (Profil gelöscht)

    ”Eine Frau trug auf einem „Spaziergang“ das „Z“-Symbol und solidarisierte sich mit Russland. Nun hat das Amtsgericht Bautzen sie freigesprochen.”

    Selbstverständlich - solange Rechtsextremisten im Bundestag frei herumlaufen können und sich öffentlich mit Faschisten solidarisieren dann ist das Tragen eines Z-Symbols doch nur eine Lapalie in meinen Augen!

    Beiden ist für mich nur Ausdruck der unbeschreiblichen



    Beschränktheit der betreffenden Person und wie der Volksmund schon so treffend sagte: ”Gegen Dummheit ist bislang noch kein Kraut gewachsen.”