Wegen getöteter Polizist:innen: Razzia für ein „Like“
Razzia bei einer Person aus Hamburg – der Grund: Ein Like für einen Tweet, der die Tötung von Polizist*innen gebilligt haben soll.
Der Vorfall erinnert ein wenig an die Pimmelgate-Affäre um Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Dieser hatte im vergangenen Jahr eine Hausdurchsuchung angezettelt, weil er bei Twitter mit dem Satz „du bist so 1 Pimmel“ beleidigt worden war. Ein*e Hamburger*in musste am frühen Montagmorgen auch der Polizei die Tür öffnen, ebenfalls wegen eines Tweets.
Genauer: Wegen eines Likes. Dieses soll die betroffene Person vor eineinhalb Jahren unter folgenden Tweet gesetzt haben, der eine etwas andere Hausnummer war als der Pimmel-Tweet: „Wo sind eigentlich die Schweigeminuten für Ahmed Ahmad, für Giorgos Zantioinis, für Oury Jalloh, für all die Menschen die die Polizei ermordet hat? Ich trauere wenn unschuldige sterben, nicht wenn die killer selber mal dran glauben müssen“. Das Handy der betroffenen Person wurde beschlagnahmt, schreibt der Ermittlungsausschuss Hamburg (EA), der Aktivist*innen unterstützt.
Die Durchsuchung war Teil einer bundesweiten Razzia. In 15 Bundesländern wurden rund 80 Menschen aufgesucht. Die Maßnahmen beruhen auf Erkenntnissen der Ermittlungsgruppe Hate Speech des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz. Diese sei „als Reaktion auf zahlreiche Hasskommentierungen nach der Tötung der beiden Polizeibeamten im Landkreis Kusel am 31.01.2022“ eingerichtet worden, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.
Bundesweit 150 Beschuldigte
Die Gruppe bearbeite Fälle unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft, gehe Hinweisen nach und suche „proaktiv nach solchen“, heißt es beim Innenministerium Rheinland-Pfalz. „Insgesamt wird 150 Personen vorgeworfen, für 172 strafrechtlich relevante Kommentare und 18 Likes verantwortlich zu sein.“ Mit der Razzia habe man nun „erstmals gemeinsam mit allen Bundesländern das Ziel verfolgt, bei den Tatverdächtigen weitere für die Strafverfolgung dienliche Beweise zu sichern“, wird der LKA-Vizepräsident zitiert.
Am Dienstag begann der Prozess um die zwei getöteten Polizist*innen. Gerade vor dem Hintergrund bewertet der EA die Razzia am Tag zuvor als „reine PR-Aktion“ im eigenen Interesse. Ein Aktivist des EA, der seinen Namen nicht nennen möchte, hält die Durchsuchung in Hamburg zudem für unverhältnismäßig. „Dass Likes verfolgt werden, ist ziemlich absurd. Da ist jegliches Maß verloren.“ Außerdem stelle sich ihm die Frage, welche zusätzlichen Beweise ein Handy liefern sollte, wenn der richterliche Beschluss zur Durchsuchung schon darauf beruhe, zu wissen, wer das Like unter den Tweet gesetzt haben soll.
Er setzt das Handeln der Polizei auch ins Verhältnis zu Erkenntnissen, die der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann vor rund einem Monat in einer investigativen Recherche gesammelt hatte: Sein Team hatte sieben strafrechtlich relevante Hassnachrichten in allen 16 Bundesländern angezeigt – und dann dokumentiert, wie träge die Polizei dazu teils ermittelte. „Das hat mit Verhältnismäßigkeit überhaupt nichts mehr zu tun“, so der Aktivist, zumal die Beleidigungen viel härter gewesen seien. „Wenn es um Kolleg*innen geht, wird direkt die Generalstaatsanwaltschaft eingebunden.“
Die Rechtslage ist bislang unklar
Die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss war laut dem Aktivisten: Der Tweet, der kurz nach der Tötung der beiden Polizist*innen abgesetzt worden sein soll, beziehungsweise das Liken, soll ihr Andenken verunglimpft und die Tat gebilligt haben. Für beide Straftaten kann eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden.
Ein Hamburger Rechtsanwalt aus dem Umfeld des EA glaubt jedoch nicht, dass allein ein Like oder ein Retweet dazu reicht, diese Tatbestände zu erfüllen. „Es ist eher ein Versuch, diese Hasskriminalität zu bekämpfen, allerdings mit sehr starken Mitteln.“ Aufgrund fehlender Rechtsprechung gebe es dazu noch viele unterschiedliche juristische Ansichten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte, dass die Durchsuchung „wegen des Verdachts einer Straftat nach § 140 und § 189 StGB durch Liken eines Twitterbeitrages“ erfolgte. Fragen nach der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung beantwortete die Sprecherin „aufgrund der andauernden Ermittlungen“ nicht. Unter Hasskriminalität könne aber „ganz allgemein auch eine Tathandlung wie das ‚Liken‘ und damit ‚Gutheißen‘ eines Hasskommentars fallen“.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Autoritäre Auswüchse beim BSW
Lenin lässt grüßen
Prozess zum Messerangriff in England
Schauriger Triumph für Rechte
Rückgabe von Kulturgütern
Nofretete will zurück nach Hause
BSW in Thüringen auf Koalitionskurs
Wagenknecht lässt ihre Getreuen auf Wolf los
Nahostkonflikt in der Literatur
Literarischer Israel-Boykott
Kamala Harris’ „Abschlussplädoyer“
Ihr bestes Argument