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Gewalttaten in DeutschlandDie Frage des politischen Motivs

In Thüringen ist ein 52-Jähriger von zwei Männern als Pädophiler bezeichnet und umgebracht worden. Über die Schwierigkeit, solche Taten zu bestimmen.

Die Justiz mochte bei der Tat keinen homophoben Hintergrund erkennen Foto: Jan Woitas/dpa

Harald Tscherner wird plastisch. „Wie ein Stück rohes Fleisch“ sei Mario K. misshandelt worden, sagt der Richter. „Er wurde kaputtgetreten, kaputtgeschlagen.“ Mit ungeheurer Wucht hätten die beiden Angeklagten immer wieder auf den 52-Jährigen eingeprügelt, ihm eine ganze Zahnreihe ausgetreten, Rippenbrüche, einen Schädelbruch und schließlich einen Halswirbelbruch verpasst, der zur Atemlähmung führte. Und selbst dann habe einer der Angeklagten, Sven N., nicht aufgehört, sondern noch ein Messer geholt und versucht, Mario K. die Kehle durchzuschneiden. Das misslang. Aber das Opfer war schon zuvor tödlich verletzt.

Die beiden Angeklagten, Sven N. und Tony S. – 19 und 24 Jahre alt, kurze Haare, kräftige Oberarme – lassen die Ausführungen des Richters am Montagmittag im Saal 103 des Landgerichts Gera regungslos an sich vorüberziehen. In ihren letzten Worten hatten sie noch in kurzen Sätzen beteuert, die Tat tue ihnen leid, sie würden sie gerne rückgängig machen. Der Staatsanwalt vermochte dagegen keine aufrichtige Reue erkennen.

Nun, beim Urteilsspruch, starren die beiden Männer nur noch vor sich hin, den Blick weggewendet vom Richter. Der verurteilt Sven N. und Tony S. zu Haftstrafen von acht sowie sechs Jahren und vier Monaten. Mario K. sei mit einer „unwahrscheinlichen Kaltblütigkeit“ umgebracht worden, sagt Tscherner. Gerade bei dem Haupttäter Sven N. blicke man „in Abgründe“.

Aber war das alles nur brutale und sinnlose Gewalt? Hatten die Verurteilten ihr Opfer nicht auch als „Kinderficker“ geschmäht und ihm einen Denkzettel verpassen wollen? Sympathisierte nicht zumindest einer der Angeklagten auch mit rechtem Gedankengut? Gab es vielleicht auch ein politisches Motiv? Hierzu sagt Richter Harald Tscherner nichts.

Opferauswahl, Tatbegehung und die rechte Einstellung eines Täters sprechen klar dafür, dass die Angreifer schwulenfeindlich gehandelt haben. Für uns liegt ein politisches Motiv auf der Hand. Das nicht zu benennen, macht diesen Hass unsichtbar

Frank Zobel, Projektkoordinator des Thüringer Vereins ezra

Franz Zobel hätte sich das anders gewünscht. „Für uns liegt ein politisches Motiv bei dieser Tat auf der Hand“, sagt der Projektkoordinator des Thüringer Vereins ezra, der Opfer rechtsradikaler Gewalttaten betreut. „Die Opferauswahl, die Tatbegehung und die rechte Einstellung eines Täters spricht klar dafür, dass die Angreifer schwulenfeindlich handelten. Und so eine Tat zielt immer auch auf eine ganze Gruppe, hier Homosexuelle. Das nicht zu benennen, ist erschreckend und macht diesen Hass unsichtbar.“

Für ezra und andere Verbände ist der Fall Mario K. – neben den neun Todesopfern des Hanauer Anschlags – bundesweit der einzige rechtsradikal motivierte Tötungsfall im vergangenen Jahr. Außerdem gab es die tödliche Messerattacke eines Islamisten auf einen Homosexuellen in Dresden.

Die Sicherheitsbehörden sehen den Fall Mario K. dagegen nicht so klar und ordnen ihn bisher nicht als politisch motiviert ein. Im Thüringer Innenministerium verweist man auf die Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft Gera, die ein solches Motiv nicht als erwiesen betrachtet. Es ist nicht das erste Mal, dass Behörden und Opferverbände bei der Einordnung einer Tat auseinanderliegen. Die Verbände sehen darin ein Problem.

Elf Tage tot in der Wohnung gelegen

Im Fall Mario K. hatte die Polizei die malträtierte Leiche am 23. Februar 2020 in dessen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der thüringischen Kreisstadt Altenburg gefunden. Elf Tage lang hatte sie dort bereits gelegen. Die Täter hatten ihr Opfer dort überfallen und waren danach einfach gegangen.

Viel bekannt ist zu Mario K. nicht: 52 Jahre wurde er alt, er war erwerbslos, einigen galt er offenbar als Sonderling. Seine Biografie sei im Prozess „untergegangen“, sagt am Ende auch Richter Tscherner. Eine Nebenklage von Familienmitgliedern gab es nicht. Bei der Urteilsverkündung sitzen zwei Angehörige unter den Zuhörern. Mit Medien sprechen wollen sie nicht.

Ausgeleuchet wurden in dem Prozess dagegen die beiden Angeklagten Sven N. und Tony S., zwei Freunde. Beide kommen aus schwierigen Elternhäusern, beide sind erwerbslos. Tony S. hat ein Drogen- und Alkoholproblem, ist vorbestraft wegen Drogendelikten und einer Körperverletzung. Auch Sven N. neigt zur Gewalt, er boxt, brach Ausbildungen ab, half manchmal in einem Jugendcafé aus. Zeugen nannten ihn rechts eingestellt. Ermittler fanden auf seinem Handy eine Reichskriegsfahne, er selbst räumte ein, Rechtsrock zu hören, aber auch linke Bands. Er sei unpolitisch, behauptete der 19-Jährige.

Der Täter führt die Polizei auf seine Spur

Es war Sven N. selbst, der die Ermittler auf die Spur brachte. Nach der Tötung sagte er einem Bekannten, er habe einen „Kinderficker“ niedergestochen, der nun tot in seiner Wohnung liege. Über Umwege landete dieses Bekenntnis bei der Polizei – die schließlich die Leiche von Mario K. fand und Sven N. festnahm. Gleichzeitig wurde auch Tony S. verhaftet, der im selben Haus wie das Opfer lebte, ein Stockwerk über dessen Wohnung.

Nach Angaben der beiden Männer soll sie Mario K. am Abend des 12. Februar 2020 an einer Tankstelle nahe dem Wohnhaus angesprochen haben, ob sie gegen Geld mit ihm sexuelle Handlungen vornähmen – was Tony S. und Sven N. empört abgelehnt hätten. Vor der Haustür wären sie erneut auf Mario K. getroffen und mit ihm in Streit geraten, dieser habe Tony S. gegen einen Briefkasten gedrückt. Schon hier sollen die Angeklagten das spätere Opfer als „Kinderficker“ geschmäht haben – ein Gerücht, das angeblich in der Nachbarschaft kursierte, laut Staatsanwaltschaft aber haltlos ist.

Überprüfen lassen sich diese Schilderungen nicht, es gibt zu den Vorgängen keine weiteren Zeugen. Und was danach folgte, dazu widersprachen sich die Angeklagten im Prozess. Beide beschuldigten sich gegenseitig, den Angriff auf Mario K. angeführt und zum Messer gegriffen zu haben. Klar aber ist: Es folgte äußerste Brutalität, an deren Ende Mario K. tot dalag.

Für Richter Tscherner waren beide Angeklagten nach dem Streit mit Mario K. entschlossen, diesem eine „Abreibung“ zu verpassen. Vom Treppenhaus aus seien sie in die Wohnung des 52-Jährigen gestürmt. Sven N., der geübte Boxer, habe ihn niedergeschlagen. Dann hätten beide Männer auf ihn eingeprügelt. Als Mario K. nur noch röchelnd auf dem Boden lag, habe Sven N. noch ein Messer aus der Küche geholt und damit auf dessen Hals eingestochen.

Diese Kaltblütigkeit habe sich auch nach der Tat fortgesetzt, betont der Richter – als sich die Angeklagten später in Handynachrichten locker austauschten, dass die Leiche schon bis in den Hausflur stinke, man müsse wohl Raumspray einsetzen. Und als Sven N. nur vier Tage nach der Tat in dem Jugendcafé erneut einen Gast von einem Tresenhocker zog, niederschlug und mit einem Messer bedrohte – dieser Angegriffene aber fliehen konnte.

Richter Tscherner wertet die Tötung von Mario K. letztlich nicht, wie angeklagt, als Mord, sondern als gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, weil die Tat spontan geschehen sei und es an Mordmerkmalen wie Heimtücke fehle. Bei Sven N. komme ein versuchter Totschlag hinzu, wegen der Messerattacke – da diese nicht tödlich gewesen sei, bleibe es beim Versuch. Dem 19-Jährigen gewährt das Gericht eine Jugendstrafe. Tony S. bekommt einen Strafrabatt, weil er bei der Tat stark alkoholisiert und damit erheblich vermindert schuldfähig gewesen sei.

Ein politisches Motiv aber thematisiert Tscherner nicht. Staatsanwalt Jens Wörmann erwähnt in seinem Plädoyer immerhin den Vorwurf der Pädophilie, den die Angeklagten gegen Mario K. erhoben. Ein explizit politisches Motiv sieht aber auch er nicht. Dies wäre zu sehr „reininterpretiert“, sagt Wörmann auf Nachfrage. Entscheidend sei die als unmoralisch empfundene Offerte von Mario K. gewesen.

Als Homosexuellen markiert

Franz Zobel von der Opferberatungsstelle ezra sieht das anders. „Die Täter haben Mario K. als homosexuellen Menschen markiert und aus einer rechten Ideologie heraus mit Pädophilie in Verbindung gebracht, um dann Selbstjustiz walten zu lassen“, ist er überzeugt. Zobel betont, dass pädophile Zuschreibungen und eine damit einhergehende legitimierte Selbstjustiz ein verbindendes Element der extremen Rechten sei. „Dazu kommt diese völlig hemmungslose Gewalt und Entmenschlichung des Opfers. All das zusammen spricht deutlich für ein homofeindliches und sozialdarwinistisches Motiv.“

Die Thüringer Sicherheitsbehörden aber ordnen den Fall weiter nicht als politisch ein – und nach dem Urteilsspruch dürfte sich das auch nicht ändern. Die Divergenz zwischen den Behörden und der Verbände für Opfer rechter Gewalt ist nicht neu. Seit Jahren liegen die Zahlen beider Seiten auseinander.

So zählt das Bundeskriminalamt für 2020 insgesamt 1.092 rechtsextreme Gewalttaten in Deutschland. Die Opferverbände kommen dagegen allein in Ostdeutschland, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – dort, wo entsprechende Beratungsstellen existieren – auf 1.322 Fälle. Judith Porath vom Dachverband der Beratungsstellen kritisiert die Erfassung rechter Gewalttaten durch Polizei und Justiz als „lücken- und mangelhaft“. „Das verschleiert das Ausmaß der tödlichen Dimension rechter Gewalt und lässt die Betroffenen im Stich.“

Explizit homophobe Gewalt erfasst das BKA nicht, aber es führt ein Deliktfeld „sexuelle Orientierung“. Bundesweit 114 Gewalttaten wurden dort 2020 erfasst. Es sind eindeutige Angriffe, bei denen die Opfer zuvor etwa homo- oder transphob beschimpft wurden. Aber auch hier kommen die Opferverbände auf mehr Taten: Sie zählen im vergangenen Jahr 118 Gewaltdelikte aufgrund der sexuellen Orientierung der Opfer allein in den acht Ländern, in denen sie Zahlen erheben.

Mario K. ist kein Einzelfall. Schon 2018 wurde im sächsischen Aue der 27-jährige homosexuelle Christopher W. von drei rechten Bekannten brutal ermordet. Auch hier gab es ein Ringen um das Motiv. Opferverbände hielten dieses für homophob, das sächsische Landeskriminalamt ebenfalls. Das Gericht indes sprach nur von einem „Motivbündel“, das nicht aufgeklärt werden konnte, und verhängte Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. Das LKA blieb letztlich dennoch bei seiner Einstufung.

Im Fall Mario K. wiederholt sich nun die Diskussion. Nur kommen hier die verurteilten Täter weit glimpflicher davon als im Fall Christopher W. „Ich will keinen von Ihnen hier wiedersehen“, ermahnt Richter Tscherner die beiden am Ende. „Das wäre für Sie sonst sehr schlecht.“ Bei guter Führung können die Verurteilten dagegen in wenigen Jahren wieder auf Bewährung in Freiheit sein.

Der Mann, der in dem Prozess so unsichtbar blieb, aber wird nicht wiederkommen: Mario K.

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19 Kommentare

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  • "Entscheidend sei die als unmoralisch empfundene Offerte von Mario K. gewesen."



    Was soll das heißen? Haben wir damit endlich die deutsche Variante der Gay panic defence? Dass man schon mal eben ganz spontan einen Menschen zu Brei schlägt, weil man dessen Avancen als unmoralisch empfindet?



    Ich kann immer noch nicht glauben, dass ich das da oben eben gelesen habe.

    • @mats:

      Was können Sie daran nicht glauben?

      Es ist eine sachliche Formulierung, die inhaltlich vermutlich zutrifft.

      Eine objektive Rechtfertigung der Tat ist in der Formulierung nicht enthalten.

      • @rero:

        Es geht um den politischen Hintergrund, s. Beitrag. Dieser wird mit bewusstem Satz weggeredet, denn er verkauft die Aversion und Aggression auf Grundlage eines Unmoralisch-Findens als Alltäglichkeit, die frei von Einstellung, Wertung und Überzeugung sei. Genau diese Argumentation wird in der Gay panic defence benutzt, um Hate crimes wegzuplädieren.

  • Politisch motiviert oder nicht, hier sind zwei völlig verrohte Täter, die keinen Zweifel daran lassen auch weiterhin bis zur Tötung zu ihrer extremen Gewaltätigkeit zu stehen. Keine echte Reue, statt dessen wird mit den Taten angegeben, weitere Angriffe folgten.



    Was macht den Richter glauben, dass diese beiden Gewalttäter nach der Haftentlassung nicht wieder Menschen angreifen und töten werden?



    Die Haftzeiten sind zu kurz um eine wirksame Änderung bei den Tätern zu erreichen, besser wäre es gewesen eine besondere Schwere der Schuld festzustellen und eine zukünftige Haftentlassung von der Teilnahme an Therapien im Vollzug abhängig zu machen, und einer psychologisch positiven Bewertung.

    Die Gesellschaft hat ein Recht darauf vor solchen Personen effektiv geschützt zu werden. Eine relativ kurze Verwahrung erfüllt keinen Zweck, zukünftige Taten sind so vorprogrammiert. Entweder lebenslänglich wegsperren, oder sicherstellen, dass sie bei Entlassung keine Gefahr mehr darstellen.

    Alles andere ist nur ein hohler Verwaltungsakt.

    • @hup:

      Ja, die Tat ist unfassbar grausam und brutal.



      Aber irgendwie ist es auch ein bemerkenswert auffälliges Muster, dass sich unter praktisch jedem Artikel über Urteile zu Tötungsdelikten jede Menge juristische Laien zu Wort melden, die nachdem sie sich geschätzt 10 Minuten mit dem Fall befasst haben meinen besser als das Gericht, das idR tage- und wochenlang verhandelt hat, zu wissen welcher Tatbestand (Mord natürlich) und welches Strafmaß (Lebenslänglich natürlich, mindestens!) angemessen wären.

      • @Ingo Bernable:

        Da haben sie recht.

        Ich bin auch immer schwer beeindruckt von denjenigen, die meinen, aufgrund eines Zeitungsartikels und damit Informationen aus zweiter oder dritter Hand den Sachverhalt besser beurteilen zu können als ein Richter, der Zeugen und Täter selbst befragt hat und sich intensiv mit der Akte auseinandergesetzt hat.

  • Wieso das Gericht bei der geschilderten brutalen Begehungsweise nicht das Mordmerkmal der Grausamkeit für gegeben hielt, wird leider nicht erklärt. So werden die beiden, wenn sie sich in der Haft nicht allzu blöd anstellen, rauskommen, bevor sie dreißig sind - und haben gelernt, wie wenig ein Menschenleben in der deutschen Strafjustiz wert ist.

  • Eine lächerliche Strafe nach einem Mord aus niederen Beweggründen. Verhöhnung des Opfers noch Tage danach, ebenso eine weitere Gewalttat und vermutlich ein knapp gescheiterter weiterer Mord. Die Typen sind tickende Zeitbomben und werden nach vier Jahren wieder auf die Gesellschaft losgelassen. Danke deutsche Nachkriegsjustiz, Nazis werden weiter geschützt.

    • @Dorian Müller:

      „Danke, deutsche Nachkriegsjustiz“

      „Nachkriegsjustiz“? - was wäre denn angebrachter? NS-Justiz? Die Justiz im Kaiserreich?

  • 2G
    20226 (Profil gelöscht)

    Deutsche Justiz. Das ist echt ein Fall für sich. Die Relationen im Strafmaß sind logisch absolut nicht nachvollziehbar.



    Es gibt bestimmte Taten, die werden sehr hart bestraft, wie Drogendelikte oder Betrug, andere Taten, wie schwere Körperverletzung, Vergewaltigung oder Totschlag, führen dann auf einmal zu z.B. 6 Jahren für ein Menschenleben, auch wenn es hier Jugendstrafrecht ist.

    Wäre das Opfer ein hiesiger Fabrikant gewesen, dann wäre das wohl ein anderes Urteil geworden.

    Nun ja, in Spanien kann man ins Gefängnis kommen, wenn man den König beleidigt.

    Europa ist dann vielleicht schlicht doch nicht die Hochkultur, als die es sich verkauft. Man muss ja nur hinter die Fassade blicken, dann sieht dann doch schon einiges anders aus.

  • 2G
    20226 (Profil gelöscht)

    Die Strafe ist ein Witz.

  • Zunächst einmal ist das ein seltener Fall, in dem ich auch als Jurist & ehem. Strafverteidiger finde, dass das Urteil zu milde ausgefallen ist & klar auf Mord hätte lauten müssen. Mordmerkmale sind auch Grausamkeit & natürlich die "niedrigen Beweggründe" der Täter. Was diese praktizierte Menschenverachtung angeht, der wohl zuzutrauen scheint, dass sie "schwul" & "Kinderficker", etc., iW als austauschbare Abwertungsbegriffe gebraucht, störe ich mich aber zugleich an der Einordnung als "rechts" & "ideologisch". Das hat nichts damit zu tun, irgendetwas zu verharmlosen oder in irgendeiner Weise als "weniger schlimm" zu kategorisieren, vielmehr geht es mir um das rechte Verstehen. Es ist der aufgeklärten Erkenntnis wenig förderlich, wenn versucht wird, alle diese Gesinnungselemente in einer pauschale Zuschreibung angeblicher politischer Ideologie zu einem homogenen Amalgam zu verkleben. Menschen, die solche Taten begehen, sind - das ist die gute Nachricht - nie "ganz normale" Menschen, selbst wenn sie manchmal vielen Umfeldern so erschienen sein mögen. Aber sie brauchen im Gegenzug auch leider keineswegs eine ideologische Aufladung in irgendeinem Sinne, um zu solchen Taten zu schreiten.

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  • Ich bin auch fassungslos ob der milden Urteile. Wie kann so eine Tat nicht als Mord geahndet werden.

    • @Gostav:

      Das verstehe ich auch nicht. Ich würde ja hoffen, dass jemand in Berufung geht — nur wer :-(

  • "Im Thüringer Innenministerium verweist man auf die Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft Gera..."

    Moment, Staatsanwaltschaft Gera? Einschätzung?



    Da Klingelt doch was....

    Die hatte doch mal den "Realen Irrsinn der Woche" fabriziert, und das war doch ebenfalls ein "Wegschauen" bei Straftaten aus verdächtig rechter Ecke:

    www.youtube.com/watch?v=ZBlkB6i7314

    Das ist natürlich nicht vergleichbar, hat aber schon ein "Gschmäckle".

  • Ich kann mir die milden Urteilssprüche nicht anders erklären, als dass die Richter womöglich große persönliche Angst haben. Ob Sie speziell bedroht wurden, oder die Angst in Gera vor rechter Rache schon allgegenwärtig ist ...?



    Die geschilderten unfassbaren Taten mit diesen wenigen Jahren Haft abzutun ... Völlig unverhältnismässig.



    Da lebt der Täter 11 Tage über der Wohnung seines Opfers ... So schrecklich.

    • @Meinung 7:

      Bevor Sie ins Blaue hinein spekulieren, lohnt es sich, dass Urteil nachzulesen.

    • @Meinung 7:

      Sechs und acht Jahre Haft sind ein Witz.