Klage für Tierrechte: Grundrechte für Affen
Eine Initiative fordert Grundrechte auch für andere Primaten als den Menschen. Die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt darf bald darüber abstimmen.
Diese seien „hochintelligent“, heißt es zur Begründung der Initiative, sie „können mit Menschen in Zeichensprache kommunizieren, sind leidensfähig, empfinden Empathie für andere und können sich sowohl an vergangene Ereignisse erinnern als auch in die Zukunft blicken“.
Alle rund 300 Primaten-Arten hätten ein großes Gehirn, komplexe Sozialstrukturen und eine hohe körperliche und psychische Leidensfähigkeit – was sie leider auch für Tierversuche besonders interessant mache. Urheber der Initiative ist der Verein Sentience. Die Zoohaltung von Affen soll zwar auch künftig möglich sein, ebenso die Nutzung zu Forschungszwecken. Allerdings sollen die Primaten dann nicht leiden müssen und auch sonst „keine Belastung“ erfahren.
Das Basler Parlament, der Große Rat, hatte die Initiative 2018 zunächst als unzulässig abgelehnt. Eine solche Verfassungsänderung auf kantonaler Ebene verstoße gegen Schweizer Bundesrecht. Das sah nun das Schweizer Bundesgericht anders. Kantone dürften über den in der Bundesverfassung verbürgten Schutz hinausgehen. Die Initiative darf also zur Abstimmung gestellt werden.
In Deutschland klagt Peta für Tierrechte
Auch in Deutschland gibt es eine Diskussion über die Grundrechte von Tieren. So hat die Tierschutzorganisation Peta im November vorigen Jahres Verfassungsbeschwerde im Namen der Ferkel erhoben, genauer: für alle „männlichen Schweine, die betäubungslos kastriert werden“. Ziel ist eine beschleunigte Abschaffung dieser umstrittenen, aber bislang üblichen Praxis, die einen strengen Geruch von Eberfleisch verhindern soll.
Die Klage geht also noch weit über die Basler Initiative hinaus. Zum einen will Peta Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit für Tiere nicht erst durch eine Verfassungsänderung einführen, sondern nimmt an, dass sie schon heute gelten. Zum anderen beschränkt sich Peta auch nicht auf – im weiteren Sinne menschenähnliche – Primaten.
Wenn auch für Schweine, Kühe und Hühner das Recht auf Leben und Freiheit gälte, wären Fleischverzehr, Tierhaltung und Schlachtung nur noch schwer zu rechtfertigen. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die Peta-Klage entschieden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Einigung zwischen Union und SPD
Vorgezogene Neuwahlen am 23. Februar
Debatte um Termin für Bundestagswahl
Vor März wird das nichts
Berliner Kurator verurteilt
Er verbreitete Hass-Collagen nach dem 7. Oktober
SPD nach Ampel-Aus
It’s soziale Sicherheit, stupid
Bewertung aus dem Bundesinnenministerium
Auch Hamas-Dreiecke nun verboten
Wirbel um Berichterstattung in Amsterdam
Medien zeigen falsches Hetz-Video