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Die digitale PatientenakteRezept nur per App

Der Bundesrat hat ein Gesetz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Doch Verbraucher- und Patientenschützer sehen diverse Probleme.

Weshalb muss der Hautarzt wissen, was der Zahnarzt festgestellt hat Foto: Imago

Was Susanne Mauersberg am meisten ärgert, ist die Sache mit den Terminals. Solche Geräte, ähnlich wie Geld- oder Fahrkartenautomaten, waren eigentlich mal geplant. Überall in Deutschland hätten sie stehen sollen, in Apotheken oder Krankenhäusern, und jede und jeder ohne Smartphone hätte dort einsehen können, was an Gesundheitsdaten in der eigenen digitalen Patientenakte gespeichert ist. Auch Menschen ohne Smartphone hätten so Teil haben können am neuesten Schritt der Digitialisierung des Gesundheitssystems. Denn, so Mauersberg, Referentin für Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): „Dass Patienten die eigenen Daten anschauen können, ist ein wichtiger Schritt.“

Aber nichts da. Noch in den letzten parlamentarischen Lesungen des Patientendatenschutzgesetzes flogen die Terminals raus. Mauersberg findet das „sehr, sehr unglücklich“.

Das Patientendatenschutzgesetz ist eines der maßgeblichen Gesetzesvorhaben, mit denen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.

Am Freitag hat nun der Bundesrat das Gesetz beschlossen, obwohl Patienten- und Verbraucherschützer:innen etliche Probleme sehen. Denn das Gesetz wird den Umgang mit Gesundheitsdaten, das Arzt-Patienten-Verhältnis, ja selbst das Rezepteinlösen in der Apotheke grundlegend verändern.

taz am wochenende

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Im Kern sind zwei große Änderungen geplant. Erstens: die elektronische Patientenakte (ePA). Man kann sich das vorstellen als digitalen Ordner, in dem von Befunden wie Röntgenbildern und Arztberichten über verordnete Medikamente bis zu Impfausweis und Mutterpass alles liegt, was behandelnde Ärzt:innen interessieren könnte. Auf freiwilliger Basis zwar, noch wird niemand gezwungen, die eigenen Gesundheitsdaten dort digital zu hinterlegen. Doch eine andere Freiwilligkeit gilt, zumindest für die Anfangszeit, nicht: Wer mitmacht, kann in der ersten Phase der ePA nicht entscheiden, welche:r Ärzt:in auf welches Dokument zugreifen darf – oder eben nicht.

Diese Differenzierung soll erst später möglich sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber geht deshalb davon aus, dass das Gesetz in diesem Punkt nicht konform ist mit der Datenschutz-Grundverordnung. Schließlich muss die Physiotherapeutin nicht wissen, was der Urologe gefunden hat, und der wiederum braucht die Röntgenbilder der Zahnärztin nicht.

Die zweite große Änderung: das Rezept per App. Im kommenden Jahr soll die App für das elektronische Rezept fertig sein, ab 2022 müssen verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch verordnet werden. Wenn es nach Spahn und seinem Gesetz geht, ist der Standardweg dann: App auf dem Smartphone installieren, beim Arzt das Rezept in die App gesendet bekommen und damit das Medikament in der Apotheke abholen. Eine App also, in der eine Menge Gesundheitsdaten verarbeitet werden und die viele Menschen benutzen sollen – ein potenziell interessantes Ziel für An­greifer:innen.

Die App für das elektronische Rezept ist Open Source

Immerhin: Die App für das elektronische Rezept wird Open Source sein. Der Quellcode ist also offen einseh- und auf Sicherheitslücken überprüfbar. Bereits in der vergangenen Woche hat die Gematik – das ist die Gesellschaft, die unter anderem hinter der elektronischen Gesundheitskarte steht und die nun auch die Rezept-App erstellt, eine erste Version auf der Entwicklerplattform Github veröffentlicht.

Es stellen sich also drei zentrale Fragen. Erstens: Wie ist es mit der Teilhabe für alle Menschen ohne oder ohne aktuelles Smartphone? Oder für solche, die einfach nicht mit dem Telefon auf Gesundheitsdaten zugreifen wollen? Zweitens: Wie sicher ist das Ganze? Und drittens: Was passiert, wenn die Telematik-Infrastruktur, über die sowohl die ePA als auch das elektronische Rezept laufen, ausfällt?

„Man hat zum Beispiel bei der Corona-Warn-App gesehen, dass viele Leute keine aktuellen Smartphones haben“, sagt vzbv-Referentin Susanne Mauersberg. Das könnte überproportional die Menschen betreffen, die häufiger multiple gesundheitliche Probleme haben und daher eher von der elektronischen Patientenakte profitieren würden, etwa Ältere.

Beim digitalen Rezept ist die Lösung noch einfach: Für Menschen ohne Smartphone soll es laut Gesundheitsministerium einen Barcode auf Papier geben, mit dem man in die Apotheke gehen kann. Das verordnete Medikament stehe dabei und in der Apotheke wird, wie bei der App, der Barcode eingelesen und das Medikament ausgegeben.

Komplizierter wird es bei der elektronischen Patientenakte. Die Terminals, die vorgesehen waren, hätten auch Menschen ohne Smartphone die Teilhabe ermöglicht. Jetzt läuft es laut Mauersberg darauf hinaus: Wer die ePA nutzt, kann mal beim Arzt oder der Ärztin fragen, ob man in die digitalen Dokumente reinschauen kann. Ein unbefangenes Kontrollieren der eigenen Daten sieht anders aus. Als Alternative hat der Gesetzgeber eine Vertreterregelung vorgesehen, mit der beispielsweise Enkel die Akten der Großeltern verwalten könnten. „Problematisch“, sagt Mauersberg dazu. Schließlich könnten Gesundheitsdaten auch bei Familienstreitigkeiten brisant sein – etwa, wenn es um ein Erbe gehe.

Datensicherheit ist nicht gewährleistet

Dann der Punkt Datensicherheit. „Ich würde von einer Nutzung der elektronischen Patientenakte insgesamt abraten, insbesondere aber per Smartphone“, sagt Bernhard Scheffold, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz. Sind Sicherheitslücken im Smart­phone-Betriebssystem, was sogar bei gerade gekauften Geräten vorkommt, könnten sich Dritte unbefugt Zugriff verschaffen. Für Nut­zer:in­nen wäre das kaum zu erkennen und noch schwieriger nachzuweisen.

Und auch bei anders verursachten Datenpannen, etwa wenn sich ein Fehler in der Telematik-Infrastruktur befindet, sieht es schlecht aus für Nut­zer:in­nen. Denn das Gesetz nimmt das Unternehmen hinter der Infrastruktur, die Gematik, aus der Verantwortung. Stattdessen sollen die Ärzt:innen haften – gegebenenfalls für Fehler in einer IT, auf die sie keinen Einfluss haben.

Was das für Folgen haben könnte, lässt sich an einem aktuellen Beispiel sehen, und da kommen wir zum Punkt: Was passiert bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfall der Infrastruktur? So einen gab es im Frühsommer etwa anderthalb Monate lang. Patient:innen dürfte das noch nicht großartig aufgefallen sein, weil momentan nur die Stammdaten, etwa Adressen, über das System abgeglichen werden. Anders sähe es aus, wenn etwa eine Ärztin dringende Befunde nicht einsehen könnte oder ein Patient ein Rezept nicht einlösen kann. „Je mehr über das System abgewickelt wird, desto schlimmer wird ein Ausfall“, sagt Scheffold. Und desto wahrscheinlicher. Denn mit der Komplexität steige immer auch die Anfälligkeit für Fehler.

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf Anfrage die Kritikpunkte zurück. Bei einem Ausfall des Systems könne man immer noch auf die alten Strukturen zurückgreifen – ein Rezept gebe es dann halt wieder auf rosafarbenem Papier. Auch die Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass ein Teil des Gesetzes der Datenschutz-Grundverordnung widerspreche, teile man nicht. Schließlich sei die elektronische Patientenakte freiwillig. Und was das Problem sensibler Gesundheitsdaten auf sicherheitslöchrigen Smartphones angeht, teilt das Ministerium mit: Die Sicherheit der Geräte liege „in der Verantwortung der jeweiligen Versicherten“.

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44 Kommentare

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  • Ich möchte das mal runterbrechen, in der Digitalisierung gibt es, egal was irgendwo als sicher versprochen wird, eine 50%ige paritätische Datensicherheit. Wie sich manche Menschen vlt erinnern besteht die Computerkommunikation aus 0 und 1 ergo geht oder geht nicht, soll heißen Daten werden abgegriffen oder eben nicht. Da läßt sich sicherlich vortrefflich drüber streiten, am Ende bleibt aber genau das übrig. Das heißt für mich, Datensparsamkeit wo es nur geht, kein Konto bei Twitter, Google, Amazon, ebay oder wie sie alle heißen mögen, Linux als BS, kein Smartfone und trotzdem lebe ich. Für mich ist klar daß ich solange wie möglich auf diesen elektronischen Firlefanz verzichten werde. Ich denke die Stasi würde sich grinsend die Hände über Alexis oder Cortana reiben.

  • Der wichtigste und richtigste Satz im Artikel:



    "Schließlich muss die Physiotherapeutin nicht wissen, was der Urologe gefunden hat, und der wiederum braucht die Röntgenbilder der Zahnärztin nicht."

    Und irgendein Betriebsarzt muss es auch nicht wissen.

    In dieser ganzen momentanen gesundheitshysterischen Welt ein vernünftiger Artikel .

    "1984" als Synonym für den totalitären Überwachungsstart wird nicht autoritär eingeführt. Das passiert geschickter und freiwillig, durch vorab installierte Angst.

  • Es gibt schon einige Konstellationen, wo es Sinn macht, dass nicht jeder Arzt die Patientenakte einsehen kann. Der gemeinsame Nenner dabei ist der abgestempelte Patient, der nicht adäquat behandelt wird. Dabei kann es sich um eine psychiatrische Vorgeschichte handeln, Suchterkrankunhen, chronische Erkrankungen usw.



    Verstehe nicht, wie man sowas einfach abtun kann.

    • @Hampelstielz:

      Ja. Es muss unbedingt geregelt werden , dass die Patienten entscheiden können, welche Daten für welche Ärzte sichtbar sind und welche nicht.

  • Die elektronische Gesundheitskarte war schon umstritten, wurde dann aber trotz oder wegen der Kritik "ohne" Befunde zu speichern erstmal doch verpflichtend eingeführt.

    Es war klar, dass der nächste Schritt mit der Zeit folgen sollte. Jetzt gleich eine allumfassende digitale Patientenakte und digitale Rezepte.

    Wie lange soll das freiwillig sein?

    taz.de/Elektronisc...itskarte/!5149590/

    www.deutsche-apoth...ndheitskarte-kommt

    www.krankenkasseni...hlossen-60739.html

  • Nun ja. Es gibt bereits Länder, in denen die elektronische Patientenakte seit Jahren eingeführt ist, z. B. Estland. Von ernsthaften Problemen mit der Datensicherheit dort ist nichts bekannt.

    Überhaupt werden bei jeder Digitalisierung in alter Maschinenstürmer-Manier immer wieder Gefahren für den Datenschutz heraufbeschworen, ohne danach zu fragen, ob der Datenschutz bei den bestehenden Zuständen besser gewährleistet ist. Im Artikel heißt es z. B.: "Als Alternative hat der Gesetzgeber eine Vertreterregelung vorgesehen, mit der beispielsweise Enkel die Akten der Großeltern verwalten könnten. „Problematisch“, sagt Mauersberg dazu. Schließlich könnten Gesundheitsdaten auch bei Familienstreitigkeiten brisant sein – etwa, wenn es um ein Erbe gehe." Aha. Patienten, die selbst nicht handlungsfähig sind, müssen aber nun einmal vertreten werden, z. B. durch Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte. Heute haben diese Vertreter, bei denen es sich häufig um Verwandte der Patienten handelt, Zugriff auf die Papier-Krankenakten der Patienten. Wieso soll das bei Familienstreitigkeiten ums Erbe auf einmal "problematisch" werden, wenn diese Daten statt auf Papier in digitalisierter Form vorliegen? Es sind doch dieselben Daten wie in den heutigen Papierakten.

    • @Budzylein:

      Hier der Beweis des Chaos Computer Clubs. Dieser Beweis wird in der Diskussion meistens verschwiegen. Die Elektronische Gesundheitskarte ist unsicher:



      www.ccc.de/de/upda...esundheitsnetzwerk

      Und noch sind ja kaum relevante Daten auf der Gesundheitskarte drauf - aus guten Gründen! Die Speicherkapazität ist zwar mit Milliarden Krankenkassengeldern geschaffen, aber wird bisher nicht genutzt.

      Weiterer Punkt: Mit Macht drängen Apple, Google, Fakebook & Co. in diesen Datenmarkt. Viel zu viele Naive machen mit. Was wird geschehen, wenn ihnen der Staat eine fertige Datenstruktur vor die Füße wirft?!

      Nicht vergessen: Amazon begann als Buchhändler. Er fand die passende digitale Struktur mit der neuen ISBN bereits vor. Der gesamte Buchhandel hatte sich bereits weltweit vernetzt (alle Verlage, Buchhandlungen, Großhändler), mit "fortschrittlicher" Technik. Amazon hat dazu nichts getan, sondern brauchte diese Digitalisierung nur zu übernehmen.

      Immerhin ist weiter erlaubt, zu Fuß in die Buchhandlung zu gehen. Der Gesetzgeber hat noch nicht vorgeschrieben, dass ich dafür einen Mercedes SUV (= Smartphone) finanzieren und nutzen muss.

      Das wäre eine Refeudalisierung: zusätzliche privatisierte "Fernsehgebühren" als Teilnahmebedingung am Gesundheitswesen verlangt der Staat, die in die Taschen von Steve Jobs Erben fließen.

      • @Rosmarin:

        Danke für den Link. Die Erkenntnisse des CCC sprechen aber nicht gegen die Digitalisierung der Patientenakten an sich, sondern zeigen, dass die Umsetzung mangelhaft ist.

        Dass auf der elektronischen Gesundheitskarte im Grunde nicht mehr Daten gespeichert sind als auf der früheren Versichertenkarte, ist aus meiner Sicht nicht das Resultat einer Planung, sondern die Folge einer politischen Fehlentscheidung. Die Verpflichtung der Krankenkassen, die Versicherten mit der eGK auszustatten, ist vor einigen Jahren im Hau-Ruck-Verfahren ins Gesetz gebracht worden, weil die Politik die ewigen Verzögerungen durch die Träger der Gematik (Krankenkassen und Leistungserbringer) satt hatte und unbedingt wollte, dass das Vorhaben irgendwie vorankommt. M. E. war das schlicht verfrüht, weil die eigentliche Funktion einer eGK noch gar nicht erfüllt werden konnte und bis heute nicht erfüllt werden kann.

    • @Budzylein:

      Dass es damit in Estland keine Probleme gibt, ist ein gern bedienter Mythos. Zum Beispiel entwickelt sich eine Schattenwirtschaft, die unter anderem auf recht bequemen Wegen Geld in Estland wäscht. Es gibt in Estland Menschen ohne Internet, die also Probleme haben sich zu organisieren. Außerdem treten alle allgemein bekannten Probleme mit Algorithmen auf. Wie sollte es auch anders sein.

    • @Budzylein:

      In Estland gibt es aber keine Tradition, dysfunktionale Digitalprodukte verpflichtend einzuführen, initiiert von 2 Parteien bzw 1 Fraktion, die bei näherem Hinschauen eine gewisse "Tradition" aufweisen, sich Produktpromotion im Amt mit kleingestückelten Spenden oder ähnlichen meist legalen aber selten legitimen Zuwendungen vergüten zu lassen.

      Und das nicht erst seit Scheuer. Einigen hier ist vielleicht die "Sonnenschein Kommanditgesellschaft" noch ein Begriff. Sie wissen schon - "was macht der Minister als erstes, wenn er ins Büro kommt? Er erledigt die Post."

  • "Weshalb muss der Hautarzt wissen, was der Zahnarzt festgestellt hat"

    Warum sollte er sich das auch anschauen? Es wäre neu, dass Hausärzte in der Praxis sitzen und aus lange Weile für sie uninteressante Daten anschauen.

    Die elektronische Patientenakte ist grundsätzlich eine Gute Idee. Sie liefert dem Arzt benötigte Informationen und wird auf Dauer doppelte Datenerhebung und doppelte Untersuchungen vermeiden. Und natürlich ist sie auch für Notfälle wichtig.

    Die Umsetzung mit der Konzentration auf das Smartfon ist allerdings sehr schlecht. Nicht nur wegen der Sicherheit, sondern weil auch die Zweiklassenmedizin weiter ausgebaut wird. Nur wer sich ein aktuelles Smartfon leisten kann, kann die neuen Möglichkeiten voll nutzen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen.

      Es kann sinnvoll sein, dass der Hautarzt weiß, was der Zahnarzt festgestellt hat.

      So ein Organismus ist eine ziemliche komplexe Angelegenheit und es gibt Wechselbeziehungen, von denen man als Patient keine Ahnung hat.

      Würde mich der Hautarzt fragen, was der Zahnarzt festgestellt hat, würde ich es ihm ja auch sagen.

      • @Jim Hawkins:

        Der eine versteht nix und der andere denkt nicht nach (warum auch immer).



        Dabei ist klar: je mehr rumliegt, desto mehr kann in die falschen Hände geraten.



        Und natürlich würde jeder dem Zahnarzt Auskunft erteilen auf eine gezielte Frage.Dabei entstehen ja auch keine (elektronisch gespeicherten) Daten. Und nur um die geht es, da sie automatisiert weiterverarbeitet werden können.



        Aber ja, ich hab ja nichts zu verbergen, welcher Zahnarzt liest schon meine psychiatrischen Diagnosen.

        • @albert992:

          "Und natürlich würde jeder dem Zahnarzt Auskunft erteilen auf eine gezielte Frage."

          Und da jeder eine medizinische Ausbildung hat, ist auch jeder in der Lage, eine fachlich fundierte Antwort zu geben :-)

          "...welcher Zahnarzt liest schon meine psychiatrischen Diagnosen."

          Eben. Ärzte haben weder Zeit noch Lust, sich Dinge durchzulesen, die für sie irrelevant sind.

          Natürlich müssen die Daten gegen den Zugriff Dritter (Arbeitgeber, Wirtschaft ect.) gesichert sein. Aber das ist ein allgemeines Problem und trifft auf alle persönlichen Daten zu.

          "Der eine versteht nix und der andere denkt nicht nach (warum auch immer)."

          Gut dass andere dies für die "Unwissenden" tun :-)

        • @albert992:

          "Und natürlich würde jeder dem Zahnarzt Auskunft erteilen auf eine gezielte Frage."

          Und da jeder eine medizinische Ausbildung hat, ist auch jeder in der Lage, eine fachlich fundierte Antwort zu geben :-)

          "...welcher Zahnarzt liest schon meine psychiatrischen Diagnosen."

          Eben. Ärzte haben weder Zeit noch Lust, sich Dinge durchzulesen, die für sie irrelevant sind.

          Natürlich müssen die Daten gegen den Zugriff Dritter (Arbeitgeber, Wirtschaft ect.) gesichert sein. Aber das ist ein allgemeines Problem und trifft auf alle persönlichen Daten zu.

          "Der eine versteht nix und der andere denkt nicht nach (warum auch immer)."

          Gut dass andere dies für die "Unwissenden" tun :-)

        • @albert992:

          Welche falschen Hände wären das denn?

      • @Jim Hawkins:

        Klar. Einer der Gründe für die Einführung ist ja, Querverbindungen leichter zu erkennen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Haha, wer sollte die ganzen Gespräche schon abhören oder die ganzen Aufzeichnungen der Überwachungskameras schon anschauen?

      Für wen was an Daten interessant ist, entscheidet nicht ein viel beschäftigter Arzt, der sich bestenfalls nicht für weiteres an Patientendaten interessiert.

      Zurzeit sind wir in D, was Ärzte und Diagnosen angeht, noch weitestgehend selbst bestimmt. Und das ist auch gut so.

      Wer nicht chronisch krank ist, kann sich kein Bild davon machen, was das bedeutet. Davon bin ich überzeugt.

      Übrigens gehören Behandlungen von Suchterkrankungen oder -diagnosen sicher auch in die ePA. Vielleicht kann kann dann ja mal jede/r sehen, der in die Akte schaut, ob das Häkchen bei regelmäßigem Alkoholkonsum von Kolleg/innen gesetzt wurde. Oder zu Abtreibungen, Schwangerschaftsprobleme etc. lesen.

      Es gibt so viel, was aus triftigen Gründen andere nicht wissen müssen - auch wenn es medizinisch ist. Es bleibt alles menschlich. Nur die Akte wohl nicht. Und da kommt wieder der Mensch ins Spiel mit seiner Neu- und Geldgier.

      • @Hanne:

        "Haha, wer sollte die ganzen Gespräche schon abhören oder die ganzen Aufzeichnungen der Überwachungskameras schon anschauen?"

        Sehr merkwürdige Vorstellungen, was so in einer Patientenakte steht.

        Und wer so alles drauf zugreifen darf.

        PS: Die Information über eine Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit kann für einen Arzt in der Notaufnahme sehr wichtig sein.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Ich verstehe auch nicht, wieso die Daten nicht bei der jeweiligen Krankenkasse oder direkt beim Bundesgesundheitsministerium gespeichert werden. Aber die Antwort steht eigentlich im Text, letzter Satz:

      teilt das Ministerium mit: Die Sicherheit der Geräte liege „in der Verantwortung der jeweiligen Versicherten“.

  • Und irgendwann in der Zukunft gibt es Seite sieben ganz unten an der Seite folgende Meldung: Wie bekannt wurde, konnten aufgrund eines kleinen Programmierfehlers alle Patientenakten frei ausgelesen werden. Die datenführende Behörde versicherte allerdings, daß garantiert nie und nimmer auch nur irgendjemand ein einziges Fitzelchen der Dateien niemals nicht weitergegeben hätte. Oder so ähnlich.

  • Meine Philosophielehrerin schrieb in einer meiner Arbeiten "Hält ihre Träume für die Realität". So ist es auch bei der Bundesregierung: bei e-Autos, bei e-Akte... "Wir wären SO gerne soweit (sind wir aber nicht).

  • Die elektronische Patientenakte ist freiwillig.



    Wozu also die Aufregung?



    Wozu tausende Automaten aufstellen?



    Sie ist nicht mehr als ein weiterer Schritt in die digitalisierte Welt. Und mit der werden sich ja alle, die hier posten, anstatt Leserbriefe zu schreiben, zumindest rudimentär auskennen.

    • @Berliner Berlin:

      Ganz abgesehen vom grundsätzlichen Recht auf Teilhabe an der informationellen Selbstbestimmung wird eine schon aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Digitalisierung der Gesellschaft nur breite Akzeptanz erlangen, wenn alle daran partizipieren und Nutzen haben. Genau das ist der Grund für einen Ansatz diese Geräte viel mehr als nur Patientenakte in für diese Datenschutzklasse erforderlichen Sicherheit zu nutzen und so bei den finanzierenden Institutionen deutlich Kosten zu reduzieren. Über einen sinnvollen Einsatz von Smartphones in diesem Umfeld können wir uns gern bilateral austauschen.

    • @Berliner Berlin:

      „Die elektronische Patientenakte ist freiwillig.“

      Ein wenig glaubhaftes Versprechen, um erstmal Tatsachen zu schaffen. Für Ärzte wird sie von Anfang nicht freiwillig sein, denn die sollen ja haften für ein IT-System, auf dessen Sicherheit sie in der Praxis keinerlei Einfluß haben.

    • @Berliner Berlin:

      Es ist schon ein Unterschied, ob man hier - mehr oder weniger anonym und ganz freiwillig - postet oder ob ganz persönliche und sehr sensible Daten (so die Definition!) mehr oder weniger unkontrolliert und dilettantisch gespeichert und veröffentlicht werden (können).

      Die elektronische Patientenakte mag zu Beginn freiwillig sein, wird es aber in Kürze mit Sicherheit nicht mehr sein. Genausowenig wie die eGK.

      Im Übrigen sehen auch einige Ärzte und Therapeuten diese möglicherweise technisch praktische e-Akte kritisch. Bisher mussten verschließbare Metallschränke herhalten. Nun gehen die Daten ins unübersichtliche Web.

      Vielleicht gehen manche Patienten dann nicht nur wegen eines epidemischen Virus nicht mehr zum Arzt, sondern auch nicht mehr bei bestimmten Krankheitsbildern. Wer hat schon Lust auf veröffentlichbare Diagnosen, die man selbst schon gar nicht haben und hören möchte?

  • Möglichst umfassend ein Chaos anrichten - nicht nur im Gesundheitswesen, scheint das erklärte Ziel vieler Politiker zu sein. Doch wem nützt das alles wirklich außer denen, die dann als Trittbrettfahrer ihre krummen Geschäfte verwirklichen?

    • @wxyz:

      Niemand muss da derzeit mitmachen, es sei denn, er will "als Trittbrettfahrer [seine] krummen Geschäfte verwirklichen. Ergibt irgendwie keinen Sinn, oder?

  • 1G
    15451 (Profil gelöscht)

    Gibts in dieser Regierung eigentlich EINE*N Minister*in welcher sein Handwerk beherrscht und nicht den Einflüsterungen der IT- Agrar- Pharma- Auto- Kohle- "und womit man sonst noch fette Kohle verdienen kann"-Lobby unterliegt???

    • @15451 (Profil gelöscht):

      Wer weiß, was Ihr Handy und der Internetzugang kosten würde, wenn Sie mit Ihren Zahlungen dieses System nicht unterstützen würden.

      • @Berliner Berlin:

        Der Internetzugang jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erheblich weniger.

        Weiter oben führt jemand Estland als Digitalisierungs-Vorbild an. Ja, da kann man auch mal die Internetverfügbarkeit und -kosten mit der Lage in Deutschland vergleichen.

        Ich brauche zB 2 Internetverträge, weil der eine nur IP4 kann, und der IP6-konforme zu niedrige Bandbreite für Videotelefonie bietet.

  • Es wird, wie immer, nicht unerheblich viele Menschen geben, die vermeintlichen Komfort über alles andere stellen und mit machen. Trotzdem wünsche ich diesem Projekt einen Totalreinfall und Herrn Spahn wünsche ich, dass alle seine Daten gehackt und veröffentlicht werden.

    • @Grummelpummel:

      Das wünsche ich Ihnen natürlich für all Ihre freiwillig online gestellten Daten auch. Sie sollen ja schließlich nicht leer ausgehen.

      • @Berliner Berlin:

        Ich übe mich in Datensparsamkeit und hinterlasse nicht überall alles mögliche. Bei mir gibt es keine Standortverfolgung, Tracking ist sinnlos, weil ich immer nur eine Seite besuche und danach den Browser schliesse und Cookies lösche etc.



        Mit privaten Daten melde ich mich nur da an, wo es mir wirklich wichtig ist und die Seite einigermassen vertrauenswürdig ist.



        Mobiltelefon habe ich privat nicht, also auch nicht unzählige Apps, die alles mögliche an Daten einsammeln und auf dem Geschäftshandy (kein sogenanntes "Smart"phone) ist nur das, was ich auch wirklich brauche: Telefonnummern.

  • OMFG. Patientendaten auf dem Smartphone sind so ziemlich das dümmste, was man sich vorstellen kann.

  • Es zeigt sich, dass nicht einmal die IT-Systeme von Unikliniken halbwegs sicher und beherrschbar sind und Herr Spahn möchte trotzdem weiter an der Todgeburt einer digitalen Patientenakte festhalten. Für ihn scheint sich das ja zu lohnen. Für die meisten Patienten ist der Nutzen sehr gering, aber das Risiko sehr hoch und die Kosten lassen dann wieder die Beiträge aller steigen.

    Das wird so laufen wie mit der PKW-Maut. Obwohl alle wissen, dass das Mist ist und keinen rechtlichen Bestand haben kann, werden vorab Blanko-Verträge gemacht und wird jede Menge Kohle abgegriffen. Immer noch nix gelernt, Leute?

    • @Rainer B.:

      Es wäre zu schön, wenn das so laufen würde wie mit der Maut. Aber die Maut hat ja letztendlich die EU ausgehebelt, weil sie ungerecht gegenüber EU-Mitbürger/innen war.

      Für Deutsche Autofahrer/innen wäre sie ja von egal bis gut gewesen.

      Habe vor kurzem von einem jungen IT-Beschäftigten einer Krankenkasse gehört "dass seitdem "der Jens" Minister ist, endlich mal was durchgesetzt wird... vorher ja immer nur so blabla, jetzt geht es endlich los".

      • @Hanne:

        Mit der DSGVO hat die EU ja bereits vorgegeben, dass Gesundheitsdaten grundsätzlich immer nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen gespeichert werden dürfen.



        Wenn Spahn jetzt davon redet, dass die elektronische Patientenakte freiwillig für die Patienten sein soll, überspielt er damit nur, dass dies in der EU ohnehin eine Selbstverständlichkeit zu sein hat.

  • Das brachiale Vorgehen von Jens Spahn ist schon starker Tobak: eine nicht DSGVO-konforme Infrastruktur einfach so "durchzudrücken". Jede*r, der überlegt, dabei mitzumachen sollte wissen, dass vor nicht allzulanger Zeit sämtliche Krankenakten der Norweger in fremde Hände gelangt sind. Aus einem angeblich todsicheren System.



    In der IT gibt es nun einmal keine 100% ige Sicherheit. Schon gar nicht auf Smartphones...

    • @Grenzgänger:

      In Norwegen kann man ja aber anscheinend auch nicht mehr ohne Kreditkarte auf öffentliche Toiletten (= Angabe von Ort und Zeit des Geschehens).

      Die nordischen Ländern sind bzgl. Datenschutz ja anscheinend weniger sensibel. Leider.

      In den Niederlanden kann man z.B. auch kein Ticket mehr im Bus mit Bargeld bezahlen. Alle - auch Touristen - benötigen Karten und Chips.

      Wenn man in D ein Ticket auf dem Smartphone hat, fährt man bei Ausfall des Geräts schwarz. Daher soll man bei Zugreisen immer auch ein ausgedrucktes Ticket dabei haben.

    • @Grenzgänger:

      Ist ja deshalb auch freiwillig.

      • @Berliner Berlin:

        Haha!

        Das wird mit Sicherheit eine Mogelpackung bzw. ein Werbetrick sein.