Solange Patient*innen nicht aktiv widersprechen, sollen ihre Behandlungsdaten Forscher*innen zur Verfügung stehen. Bislang ist Zustimmung nötig.
Der Bundesrat hat ein Gesetz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Doch Verbraucher- und Patientenschützer sehen diverse Probleme.
Von Patienten „gespendete“ Daten und Biomaterialien sollen für Forschungsprojekte genutzt werden. Doch über die Ziele erfährt der Patient nichts.
Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ weicht den Datenschutz für Krankenversicherte auf. Krankenkassen sollen Daten zur Verfügung stellen.
Krankenkassen wollen per App Gesundheitsdaten austauschen. Rena Tangens sagt, dass zentrale Problem dabei ist, dass dafür Smartphones verwendet werden.
Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz beschlossen: Ab 2018 sollen Daten über Allergien und Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein.
Bundesdatenschutzbeauftragte rügt, dass Patientendaten widerrechtlich an Krankenkassen gehen. Hamburgs Aufsicht aber mag nicht einschreiten.
Der Medizinrechtler und Bioethiker Nils Hoppe meint, wir sollten uns damit abfinden, dass es keinen allumfassenden Datenschutz gibt.
Beim Datenschutz in Kliniken besteht Nachholbedarf. Patientendaten könnten für immer verloren gehen und auch die Vertraulichkeit ist oftmals nicht gewährleistet.
Der Jurist Thilo Weichert spricht angesichts des Handels mit Patientendaten vom größten Skandal mit medizinischen Informationen in der Nachkriegszeit.
An der Uniklinik Leipzig wurden Patienten mit unlauteren Mitteln Spenderlebern verschafft. Zur Arbeitsweise der Behörden gibt es verschiedene Meinungen.