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70 Jahre KPD-UrteilWas sich aus dem KPD-Verbot für die Gegenwart lernen lässt

Vor 70 Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Anders als die AfD war sie auf dem Weg in die Irrelevanz.

Am Morgen des 17. August 1956 verkündete Josef Wintrich, damaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das folgende Urteil: „1. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig. 2. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst. 3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.“

Direkt im Anschluss begann die „Aktion Holzwurm“. Die Polizei schloss rund 200 KPD-Parteibüros und verhaftete 33 führende Mitglieder der Partei. Der Parteivorsitzende Max Reimann hatte sich bereits in die DDR abgesetzt. Erst 1968 konnte sich mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) eine Nachfolgepartei gründen.

Das KPD-Verbot war das zweite und bisher letzte Parteiverbot in Deutschland. Zuvor war 1952 die rechtsextremistische SRP (Sozialistische Reichspartei) verboten worden. Zwei Verbotsverfahren gegen die ebenfalls rechtsextremistische NPD scheiterten. 2003 saßen zu viele staatliche V-Leute in den Gremien der NPD, 2017 war sie für ein Verbot zu irrelevant.

Heute wird über ein Verbot der AfD diskutiert. Die Rahmenbedingungen sind aber ganz anders als 1956.

Die KPD war 1956 eine Partei im Niedergang. Nachdem sie 1949 noch mit 5,7 Prozent der Stimmen den Einzug in den Bundestag schaffte, scheiterte sie bei der nächsten Wahl 1953 mit 2,2 Prozent an der 5-Prozent-Hürde. Zum Zeitpunkt des Verbots war sie nur noch in Bremen und Niedersachsen parlamentarisch vertreten. Politisch war sie mit ihrer DDR-hörigen Politik isoliert. Nur im Kampf gegen die „Remilitarisierung“ (die Einführung der Bundeswehr) hatte sie Einfluss.

Die USA unterstützten das KPD-Verbot

Dagegen kommt die AfD in aktuellen Umfragen auf 28 Prozent, 8 Prozentpunkte vor der CDU/CSU. Ein Verbot der AfD dürfte in der Gesellschaft also auf viel weniger Akzeptanz stoßen, als vor 70 Jahren das Verbot der KPD, gegen das es kaum Widerstand gab.

Auch die USA, der mächtigste deutsche Verbündete, würde auf ein AfD-Verbot ganz anders reagieren als damals auf das KPD-Verbot. 1956 entsprach das KPD-Verbot dem Antikommunismus der US-amerikanischen McCarthy-Ära und stützte die Westintegration der Bundesrepublik. Dagegen sympathisiert die aktuelle US-Regierung unter Donald Trump mit der AfD und könnte im Falle eines Verbotsantrags mit Sonderzöllen und anderen Sanktionen drohen.

Es lohnt auch ein Blick auf die Abläufe der 1950er-Jahre. Bereits 1951 hatte die Adenauer-Regierung einen Verbotsantrag gegen die KPD gestellt und drängte das Verfassungsgericht mehrfach zu einer schnellen Entscheidung. Dass es dennoch fünf Jahre dauerte, bis das Verbot verkündet wurde, zeigt einerseits einen gewissen Unwillen der Verfassungsrichter, so massiv in die demokratische Willensbildung einzugreifen, andererseits belegt die lange Dauer aber auch die Komplexität solcher Verfahren.

Ein AfD-Verbot dürfte dabei eher schwieriger zu begründen sein, als einst das KPD-Verbot. Zwar bekannte sich die KPD (wie heute die AfD) zum Grundgesetz. Allerdings benannte sie als Fernziel offen die „Diktatur des Proletariats“, die durch eine gewaltsame Revolution durchgesetzt werden soll. Solche diktatorischen Fernziele hat die AfD bisher nicht geäußert. Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD müsste deshalb durch ein aufwendiges Puzzle aus Einzeläußerungen belegt werden.

All diese Unterschiede zu den 1950er-Jahren dürften mitursächlich dafür sein, dass es bis heute keinen Antrag von Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat auf ein AfD-Verbot gibt.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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12 Kommentare

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  • Plewka Jürgen

    "Es kommt nicht auf die Jahreszahl an, nur darauf , dass im Land das Auge in Richtung rechts schon immer blinder war als in Richtung links

    Ein Staat, der nach Jahrzehnten eine Greisin vor Gericht zieht (die als Jugendliche Schreibkraft an tödlicher Stelle war) während er Drahtzieher der Nazis jahrzehntelang die Geschicke des Landes bestimmen ließ, ist der „…fruchtbare Schoß, aus dem es kroch …“.

    Die Undifferenziertheit der linken Mitstreiter lässt mich oft mehr verzweifeln als die Ausflüsse mancher Rechtspolitiker (AfD ausgenommen). Bei aller Kritik an der Adenauerschen Innenpolitik ... es ist natürlich blühender Unsinn, dass "Drahtzieher der Nazis jahrzehntelang die Geschicke des Landes bestimmten." Und tatsächlich war lange Jahre der Antikommunismus stärker wirksam in der Bundesrepublik als der Antifaschismus. Aber bitte: Gleichzeitig mit dem Verbotsantrag wurde ein Verbotsantrag gegen die neonazizistische SRP gestellt. Und natürlich ließen sich in den 50er Jahren - auch für einen demokratischen Sozialisten - genug Gründe für ein Verbot der KPD finden, eine Partei, die Wahlkämpfe führte unter der Überschrift "Sturz des Adenauer Regimes (!)", finanziert aus dem Ausland.

  • hedele

    Hat schon einmal irgendjemand darüber nachgedacht, dass ein Verfahren, dass, wie bei der KPD, 5 Jahre vor dem Bundesverfassungsgericht andauern würde, einen wesentlich disziplierenderen Einfluss auf die extreme Rechte hätte - und gleichzeitig sehr viel zur Aufklärung über die Ansprüche unserer Verfassung beitragen würde - als es ein bloßes schnelles Verbot jemals könnte?



    Das Verfahren ist also, anders als überall kolportiert wird, selbst wenn es am Ende negativ ausgeht, ein enormer Gewinn für die Demokratie.

  • Martin Sauer

    Ja, SPD und Grüne haben bis Mai 25 ca. 4 Monate ohne die FDP regiert. Als Bundesregierung hätten sie ganz alleine einen Verbotsantrag beim Bundesverfasungsgericht einreichen können.

    Jede Fraktion, Zb. die Linke oder Grüne können Antrage im Bundestag einbringen .Nur würde das bei den folgenden Landtagswahlen Stimmen kosten.

    Berlin und Hamburg planen das seit längerem im Bundesrat.

    Frau Esken, Herr Stegner, Herr Klingbeil (SPD), oder Herr Banaszak, Frau Lang (grüne) erzählen schon seit Monaten das sie jetzt einen AfD Vebotsantrag voran treiben wollen.

    Und im Gegensatz zu 1956 hat jetzt auch der europäische Geichtshof für Menschenrechte bei Partei Verboten mit zu reden. Dabei geht es um die europäische Menschenrechtskonvetion "Vereinigungsfreiheit" In der Türkei hat der Gerichtshof schon zwei Verbote wieder aufgehoben. Beim 2. abgelehnten NPD Verbotsverfahren hat das Bundesvesverfasungsgericht beim Menschengerichtshof um rechtliche Hilfe gebeten. Der Gerichtshof sieht Schwierigkeiten darin das gewählte Parteien aus Parlamenten gehen müssten. Das sei gegen den Wählerwille. Die AfD ist im Bundestag, 18 Ländern und hunderten Kommunen vertreten.

  • Janix

    Die Kommunisten waren als erste in den KZs, zusammen mit Gewerkschaftern und Sozialisten. Sie waren auch unter den Hartnäckigsten unter den Widerständlern, bis die meisten Gruppen niedergeknüppelt und zerfoltert waren in den Kellern der Gestapo.



    Das war das Kapital der KPD und zugleich die Garantie, dass sie niemals bedeutend werden würde, solange die schweigende Mehrheit das noch wusste.



    Die KPD hatte durch den 17. Juni weiter an Ansehen mitverloren und war anders etwa als ihre italienische Schwester viel zu nah an Moskau.



    Nazis waren das im Regelfall keine. Was bei der AfD nicht so sicher scheint.

  • rero

    Ein Artikel, der notwendig war, wie Leserkommentare zu vorangegangenen Artikeln zu einem möglichen AfD-Verbot zeigten.

    • Martin Sauer

      @rero:

      Also ich benötige weder eine "Einordnung" durch die TAZ noch durch irgendwelche andere Medien um hier meine Meinung zu schreiben. Ich brauche auch niemanden der Leserkommentare "einordnet". Ich fühle mich reif genug dazu selbst zu entscheiden was ich denke und schreibe

      • rero

        @Martin Sauer:

        Ich brauche Einordnungen auch nicht.

        Herr Rath erklärt hier die juristische Problematik.

        Verschiedenen Leserkommentaren zu diversen Artikeln ist zu entnehmen, dass den Autoren nicht bewusst ist, wie wage die Belege für ein Verbot sind.

        Herr Rath liefert hier Wissensvermittlung.

      • Lowandorder

        @Martin Sauer:

        …anschließe mich - rerorisiert in alter Gewohnheit so vor sich hin 🙀



        🛖🛖🛖 die Hunde bellen - aber die



        🐪🐪🐪🐪 zieht weiter -

  • snowgoose

    Das passt(e) alles ins Bild, wie auch die damaligen Berufsverbote völlig harmloser „linker“ Menschen. Während man einflussreiche Drahtzieher und Verantwortliche der Nazizeit wieder in einflussreichen Positionen schalten und walten ließ und damit den Grundstein für das Heranwachsen der „neuen Nationalen“ legte, baute man wieder ein Feindbild zu links auf.



    Das „Niewieder“ war schon damals eine Farce.



    Und die Amerikaner, die den Deutschen demokratisches Agieren beibringen wollten, zeigen, wie atemberaubend schnell eine Demokratie hinweg gefegt werden kann.

    • Franz Hofer

      @snowgoose:

      Nur zur Einordnung: das, was gemeinhin als Berufsverbote bezeichnet wird, passierte erst ab 1972 mit dem sogenannten, auch unter Mitwirkung von Willy Brand, verkündeten Radikalenerlass.



      Ich bezweifle, dass der Verbleib von Drahtziehern aus der Nazizeit in hohen Ämtern einen Grundstein für den Aufstieg der AfD gebildet hat.



      Der Staat muss sich vor dem Eindringen verfassungsfeindlicher Personen in den Staatsdienst schützen, ganz gleich ob sie mit dem linken oder rechten Ohr auf die Stimme Moskaus hören.

      • snowgoose

        @Franz Hofer:

        Es kommt nicht auf die Jahreszahl an, nur darauf , dass im Land das Auge in Richtung rechts schon immer blinder war als in Richtung links (wo sogar harmlose Postzusteller in Verruf gerieten). Und natürlich wurzelt eine erstarkte Rechte in dem Umstand, dass Juristen, Politiker und weitere „Eliten“ (selbst mit schlimmster Vergangenheit) den Boden düngten.



        Ein Staat, der nach Jahrzehnten eine Greisin vor Gericht zieht (die als Jugendliche Schreibkraft an tödlicher Stelle war) während er Drahtzieher der Nazis jahrzehntelang die Geschicke des Landes bestimmen ließ, ist der „…fruchtbare Schoß, aus dem es kroch …“.



        Spätestens als die Wasserwerfer sich auf mich richteten (und die Polizei mich mit anderen auf einem Platz einkesselte) weil ich mit normalen Bürgern meine Meinung gegen einen Nazimarsch kundtat, ging meine naiv blauäugige Sichtweise flöten.



        Wer mit Ü70 noch nicht an Geschichte und Gegenwart verzweifelt, kann gut verdrängen.

        • uwe

          @snowgoose:

          bzgl. "schon immer" und "kommt nicht auf die Jahreszahl an".







          Die Jahreszahl 1972 hilft durchaus bei der Einordnung des Radikalenerlasses. Das damalige politische Klima war massiv geprägt u.a. durch die RAF. Also bitte kein Opfer-Getue für Linksradikale.