Einigung bei Pflegereform : Vor allem ein Spargesetz
Die Koalition hat sich auf die Pflegereform geeinigt. Belastungen für Pflegebedürftige werden weiter steigen. Das wirft heikle Gerechtigkeitsfragen auf.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
E s war ein Verhandlungsmarathon zwischen Union und SPD, wie man ihn sonst vor allem aus Tarifverhandlungen kennt. Was nun herauskam, ist ein Gesetzentwurf, der im Kern nichts ändert: Die Pflegekassen werden Milliarden an Euro in den nächsten Jahren einsparen und für Pflegebedürftige und deren Familien wird es teurer. Die Begutachtungen werden strenger, Hilfen für den untersten Pflegegrad fallen weg.
Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ist der aktuelle Gesetzentwurf zur Pflege zwar abgemildert, aber Verteilungsfragen werden weiter nicht angegangen, sondern in eine künftige „Kommission“ verschoben. Dies betrifft etwa den SPD-Vorschlag, die Versicherten in den Privatkassen zu einer Art Finanzausgleich mit den gesetzlich Versicherten heranzuziehen.
Die Privatkassen haben besser verdienende und gesündere und damit im Alter weniger Pflegebedürftige unter ihren Mitgliedern, darunter viele Beamte, und müssen für deren Versorgung daher weniger Geld zahlen als die gesetzlichen Kassen. Diese haben statistisch kränkere und gebrechlichere Mitglieder. Hier einen Finanzausgleich zu schaffen, wäre juristisch zwar schwierig, aber fair. Ein solcher Ausgleich zielt allerdings ins Epizentrum aller Verteilungsfragen, das sich in den Mittelschichtmilieus befindet.
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In diesem Epizentrum stehen auch andere heikle Fragen: Schon wieder sollen Kinderlose höhere Beiträge zahlen, um die Pflegekassen zu entlasten. Ist das fair?
Solche Fragen haben Verhetzungspotenzial und man kann sich als Politiker:in mit diesen Debatten sehr unbeliebt machen. Aber vielleicht ließe sich mehr Akzeptanz erreichen, wenn man Kürzungen immer nur im Gleichschritt mit Umverteilungselementen anpeilt, also etwa mit dem Finanzausgleich zwischen den Kassensystemen, mit mehr Steuermitteln in die Pflegekasse. Nur in der Kombination aus Zumutungen und Umverteilungen sind Konsolidierungen der Sozialkassen zu vermitteln. Eine solche Kombination sieht die Pflegereform leider nicht vor.
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