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SchwangerschaftsabbrücheKliniken haben kein Recht auf „Gewissensfreiheit“

Kommentar von

Amelie Sittenauer

Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf Abtreibungen durchführen. Trotzdem bleibt: Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafrecht.

Joachim Volz bei einer Demonstration in Hamm in Westfalen. Mehrere hundert Menschen protestierten dort „gegen das katholische Abtreibungsverbot“ am Klinikum Lippstadt Foto: Max Lametz/dpa

E s ist ein kleiner Sieg: Der Chefarzt des katholischen Klinikums Lippstadt, Joachim Volz, darf wieder Schwangerschaftsabbrüche durchführen – als ambulante, kassenärztliche Nebentätigkeit. So befand am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen. Volz hatte gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Das christliche Klinikum hatte dem Gynäkologen zuvor untersagt, medizinisch indizierte und damit rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.

Das Gericht machte aber klar: Volz' Erfolg beziehe sich nur auf seine Nebentätigkeit, das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung. Damit dürfen Kliniken ihren Angestellten auch weiterhin vorgeben, ob sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht. Grundlage dafür sei die unternehmerische Freiheit. In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere. Das ist krass.

Während Kliniken, katholisch oder nicht, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen – medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sind Kassenleistungen –, berufen sie sich in bestimmten Fällen auf ihr Gewissen und behalten es sich vor, auszuwählen, welche Leistungen sie anbieten wollen. Der Mediziner Volz hat Recht, wenn er sagt: „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten.“

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Ärztliches Handeln muss eine klar definierte und umfassende reproduktive Gesundheitsversorgung beinhalten. Also müssen auch die über 100.000 jährlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland abgesichert sein – rechtlich und in der Versorgung. Kliniken sollten sich künftig nicht mehr auf eine für Unternehmen zweifelhafte „Gewissensfreiheit“ berufen können. Die Grünen im Bundestag hat bereits angekündigt, dazu einen Antrag einzubringen. Letztendlich geht es um eines: Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafrecht.

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40 Kommentare

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  • Die Dienstanweisung im Klinikum Lippstadt bleibt jedoch bestehen. Heißt: Die Leitung kann weiter Schwangerschaftsabbrüche bis auf wenige Ausnahmen verbieten. Daran muss sich Volz halten, wenn er als Chefarzt der Gynäkologie handelt. Die strengen Auflagen der Klinik gelten zum Beispiel, wenn eine Schwangere mit einer Einweisung kommt.

    Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Dienstanweisung am Klinikum Lippstadt nicht gegen das Gesetz.

    www.tagesschau.de/...ngsverbot-100.html

  • Wir wissen nicht, ab wann ein Mensch ein Mensch ist. Diese Frage kann man nicht objektiv beantworten.



    Dementsprechend kann man auch nicht objektiv beantworten, ob eine Abtreibung die Tötung - ggf sogar Ermordung - eines Menschen ist.

    Und wenn ein Arzt für sich entscheidet, dass eine Abtreibung die Tötung eines Menschen ist, oder auch nur, dass sie es sein könnte, dann kann man ihn nicht dazu zwingen, sie vorzunehmen.

    • @Suryo:

      @Suryo



      Um ein menschliches Wesen soll es sich laut Definition der Wissenschaft, 3 Monate nach Befruchtung der Eizelle und entsprechender Entwicklung der Zellklumpen von drei monatiger Dauer, handeln.

      • @Alex_der_Wunderer:

        Das ist eine reine Annahme. Tatsache ist, dass es eben nicht klar ist und auch nie sein wird, wann ein Mensch ein Mensch ist und damit eben auch Rechte hat, zuvörderst das Recht auf Leben.

        Mir geht‘s hier nur darum, dass nicht so getan werden kann, als sei es überhaupt kein Problem, einen Arzt zur Vornahme einer Abtreibung zu verpflichten. Wenn der Betreffende das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, dann ist das in diesem Fall eben nicht einfach nur irgendeine Lappalie.

        Man darf ja auch nicht gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Wenn das schon ein Recht mit Verfassungsrang ist, dann auch das Recht, selbst keine Abtreibung gegen sein Gewissen vornehmen zu müssen.

    • @Suryo:

      Wer zwingt hier wen wozu?



      Ich finde es nicht akzeptabel, diesesThema als Gegenstand von zufallsmotivierten Einzelmeinungen zu betrachten. Es gehört in die Hände von Gremien, die in der Lage sind, sie mit ethischer Sachkenntnis, wissenschaftlich anerkannten Erkenntnissen und Erfahrungen und unter Berücksichtigung der Verfassungmäßigkeit zu behandeln.

      • @Christine_Winterabend:

        Und genau das ist passiert, als das Bundesverfassungsgericht sich zuletzt des Themas angenommen hat. Daran, dass wir dies dreißig Jahre später trotzdem immer noch diskutieren, sieht man, dass es eben damit nicht getan ist.

        • @Agarack:

          Das Bundesverfaasungsgericht ist kein Ersatzgesetzgeber. Das kann zwar dazu auffordernn Gesetze zu ändern, aber niemand kann Zb. 51 % der Abgeordneten befehlen eine Gesetzesänderung durchzusetzen. Und schon gar nicht kann man diese bestrafen.



          Vor drei Jahren hat das Bundeserfassungsgericht entschieden das das Gesetz zur gewerblichen Sterbehilfe geändet werden muss. Da noch keine Abgeordneten ein Antrag auf Gesetzesändeung eingebracht haben ist also noch nicht einmal über eine Änderung entschieden worden.Und jetzt??

      • @Christine_Winterabend:

        Sehen Sie, und mir erscheint die Vorstellung, ein Gremium könne entscheiden, wann ein Mensch ein Mensch ist, grauenhaft und dystopisch.

        Im Übrigen passt das rein logisch nicht zur individuellen Gewissensfreiheit der Frau, die sich fragt, ob sie abtreiben soll. Die Entscheidung wird ja wohl auch nicht von einem Gremium getroffen.

        Das ist hier nun mal nicht die Art Entscheidung, die einem abgenommen werden kann.

  • "In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere."



    Und das ist auch richtig so - darum heißt es ja unternehmerische FREIHEIT...🤷



    Das Problem ist doch nicht die Klinik. Das Problem ist, dass Deutschland seine Krankenhäuser privatisiert hat. Kliniken gehören in Staatshände, damit eine gleiche Behandlungsvielfalt flächendeckend gegeben ist.



    Wie üblich wird hier der falsche Baum angebellt. Das ein katholischer Träger keine Abtreibungen vornehmen will ist nur logisch, dass hingegen die Kirchen Krankenhäuser betreiben 'müssen', weil die drittgrößte Wirtschaftsmacht der Welt es nicht für nötig hält, sich um die medizinische Grundversorgung ihrer Bürger selbst zu kümmern - das ist der Skandal.



    Einmal mehr wird hier ein Staatsversagen ausgeblendet und das Einzelinteresse des Unternehmers skandalisiert - obwohl das im Grundgesetz Art.12(1) durch die Berufsfreiheit und im UStG §2 "...der Unternehmer (ist) frei in der Entscheidung über Art und Weise der Leistungserbringung" klar gesetzlich legitimiert ist.

    • @Antje1971:

      Genau das muss klar ausgesprochen werden.



      Und auch, wohin diese Mißstände letzendlich führen, nämlich dazu, dass in einem angeblich demokratischen Land Menschen gezwungen werden können, ihre eigenen Überzeugungen aufzugeben, wenn diese weder nach demokratischen noch verfassungsmäßigen Grundsätzen als falsch anerkannt sind. Und ebenso krass finde ich, dass menschliche Selbstbestimmung der unternehmerischen Freiheit auf Anweisung und auf Gerichtsbeschluss untergeordnet werden soll. Und parallel dazu den mittelalterlichen Ideen von Leuten, die dadurch legitimiert werden, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen weiterhin zu ignorieren.

      • @Christine_Winterabend:

        Abtreiben ist indessen nach unseren verfassungsmäßigen Regeln falsch. Es wird nur geduldet. Und die unternehmerische Freiheit ist, wie fast alle Grundrechte, nur gegen den Staat gerichtet. Ein Unternehmen kann daher das Selbstbestimmungsrecht daher egal sein. Die Frau wiederum hat ihre Ansprüche auch nur gegen den Staat, nicht Krankenhaus.

  • "Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere."

    Das ist doch nur ein Beispiel dafür, wie asymmetrisch zu Gunsten der "Großen" viele Gesetze in Deutschland sind.



    Nehmen wir nur mal Immobilien- oder auch Versicherungskonzerne.



    Schauen wir mal auf die Arbeitgeberlobby oder auf die Großindustrie.

    In all diesen Bereichen hat sich der Gesetzgeber vor den Karren der Habenden und der Herrschenden spannen lassen.

    Warum gibt es den wohl kein Unternehmensstrafrecht in D ?



    Warum ist Abgeordnetenbestechung in weiten Grenzen legal ?

    Doch nicht, weil der "kleine Mann" das ausnutzen könnte.

    Oder die nach wie vor funktionierenden Cum-Ex-Strukturen.

    Aber seien sie versichert: Es wird sich nichts daran ändern. Es leben nämlich zu viele bestens davon.

    • @Bolzkopf:

      @Blozkopf



      ...& die davon nicht bestens leben können, sterben halt...

  • Selbst wenn Abtreibung, wie von vielen gewünscht, entgrenzt würde, muss eine Klinik diese "Leistung" ebenso wie andere Leistungen nicht anbieten. In der Konsequenz würden, sollte dies ein Gesetzgeber vorschreiben, kath. Kliniken ihre gynäkolog. Fachbereiche schließen.



    Darüber hinaus halte ich die Wortwahl, eine Abtreibung als "Gesundheitsleistung" zu bezeichnen, für einen Euphemismus. 1) ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, die irgendwie "geheilt" werden müsste, der "Abbruch" also bestenfalls ein "medizinischer Eingriff". 2) würde selbst bei einer "Entkriminalisierung" des Abbruchs weiterhin ein Fötus getötet, egal wie man sein Nein zum Lebensrecht dessen begründet.

    • @Vigoleis:

      "... sollte dies ein Gesetzgeber vorschreiben, kath. Kliniken ihre gynäkolog. Fachbereiche schließen."

      Das ist für mich ein gangbarer "Mittelweg". Wer sich aussuchen will, in welchen Notsituationen er Frauen helfen möchte und in welchen nicht, sollte keine gynäkologischen Fachbereiche zu verantworten haben. Ich gehe davon aus, dass die gynäkologische Versorgung von Mitbewerbern übernommen werden kann.

    • @Vigoleis:

      Solange Klinken der öffentlichen Gesundheitsfürsorge dienen können die nicht einfach Betten abbauen oder Fachbereiche schließen. Bei der Krankenhausplanung haben die Bundesländer m.E. ein Wörtchen mitzureden.

      • @Optimist:

        Natürlich können Kliniken das.

        Sind ja keine Behörden.

      • @Optimist:

        Wie sich das konkret auf die Krankenhausplanung eines BL auswirken würde, weiß ich nicht. Sicher ist aber, dass kein kath. KH eine Abtreibung ohne medizinische Indikation vornehmen wird.

  • Zitat: "Das Gericht machte aber klar: Volz' Erfolg beziehe sich nur auf seine Nebentätigkeit, das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung. Damit dürfren Kliniken ihren Angestellten auch weiterhin vorgeben, ob sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht. Grundlage dafür sei die unternehmerische Freiheit. In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere. Das ist krass."

    Gerichte sind für Fragen der Sicherstellung stationärer Versorgung der Bevölkerung (Krankenhausplanung) die falschen Ansprechpartner. Die ist Sache der Landesgesundheitsministerien.

    Krass ist es, wenn die Kliniken alle privatisiert sind, die Länder Vorgaben nicht mehr durchsetzen können, nicht wollen oder aus vorauseilender Machtaufgabe erst gar keine machen.

    • @dtx:

      Gerichte sind genau der richtige Ort, um Entscheidungen der Verwaltung prüfen zu lassen.

  • Das hieße aber im Umkehrschluss ein Arzt kann dazu gezwungen werden einen Abbruch durchzuführen? Diese angeblich zweifelhafte Gewissensfreiheit auf die sich laut Artikel ja nur die bösen Kliniken beufen würden, ist ja die Gewissensfreiheit der Beschäftigten derselben. Das ist ja im Prinzip die selbe Frage wie kann ich Mitarbeiter eines Pflegeheims dazu zwingen, bei einem selbstgewähltem Suizid zu assistieren, selbst wenn diese das aus religiösen oder moralischen Gründen ablehnen. Katholische Einrichtungen hätten dann aber Probleme noch wirklich katholische Mitarbeiter zu beschäftigen vermutlich.

    • @Šarru-kīnu:

      Genau das ist das Argument des Mediziners: dass die Gewissensfreiheit für Individuen gilt, nicht für Organisationen. Es soll keiner gezwungen werden einen Abbruch durchzuführen, es soll aber auch nicht verhindert werden.

    • @Šarru-kīnu:

      "... Das ist ja im Prinzip die selbe Frage wie kann ich Mitarbeiter eines Pflegeheims dazu zwingen, ..."

      Nein ist es nicht. Denn bei einem medizinisch indizierten Abort geht es darum das Leben der Mutter zu retten - und das Leben des Kindes aufzugeben.

      Der umgekehrte Fall wird selten diskutiert - denn in der Vergangenheit stellte sich oft die Frage "Sterben beide - oder nur die Mutter" und so wurde das Ungeborene getrettet und das Leben der Mutter aufgegeben.

      Wo ist moralisch der Unterschied ?

  • «In der Konsequenz heißt das: Die unternehmerische Freiheit von Kliniken ist in Deutschland besser geschützt als eine grundlegende Gesundheitsleistung für Schwangere.»



    Nein, konsequent zu ende gedacht heisst das, dass ein Spital aus unternehmerischer Freiheit _jeden_ Patienten ablehnen kann, solange er oder sie sich nicht in akuter Lebensgefahr befindet. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Gericht dieser Tragweite seines Urteil bewusst war.

    • @K.M.:

      Jeder stationäre Haus- oder Facharzt darf Patienten die nicht in Lebensgefahr sind ablehnen. Besonders Ärzte die nur Privatpatienten versorgen lehnen geseztlich Versicherte ab. Mit dem Gerichtsurteil hat das gar nichts zu tun.

      www.praktischarzt....Behandlungspflicht



      In Deutschland existiert keine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht. Daher kann es durchaus vorkommen, dass ein Patient von einem Arzt abgewiesen und die Behandlung verweigert wird. Eine Ausnahme besteht unter anderem, wenn ein Notfall vorliegt.

    • @K.M.:

      Weshalb sollte sich ein Arbeitsgericht in einen arbeitsrechtlichen Verfahren solche Gedanken machen? Das ist doch abstrus.

  • Jeder Eingriff in das Leben (egal ob Abtreibung oder baldigst auch aktive Sterbehilfe) ist eine Gewissensentscheidung und jedes Krankenhaus muss für sich entscheiden, ob es eine solche Dienstleistung anbieten möchte oder nicht. Wer diese Lesitung am Ende bezahlt ist vollkommen unerheblich.

    Es geht dabei ja gerade nicht um einen Eingriff zwecks Heilung.

    Daher ist die Entscheidung am Ende auch richtig.

    • @DiMa:

      Solange die Krankenhäuser über die Krankenkassen (also von uns!) finanziert werden sollen die gefälligst auch alle Kassenleistungen anbieten.

      • @Optimist:

        Abtreibung ist in der keine Klassenleistung. Außer, sie ist medizinisch notwendig (Lebensgefahr der Mutter z. B.). Also macht das Krankenhaus aus Ihrer Sicht alles richtig.

        • @Peter Rabe:

          Ja, und das ist das Problem. Im Sinne einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung müssen Schwangerschaftsabbrüche eben eine Kassenleistung werden. Dann gibt es keine Rosinenpicken für einzelne Kliniken mehr.

          • @Life is Life:

            Schwangerschaft ist keine Krankheit. Und Straftaten können keine Kassenleistungen werden.

  • Der Gesetzgeber hat mir der jetzigen gesetzlichen Lösung einen praktikablen Kompromiss gefunden: einen Ausgleich zwischen dem Recht der Schwangeren und dem Wert/Recht des (werdenden) menschlichen Lebens.

    Beide Seiten kann ich gut verstehen, beide wertebasierte Meinungen sollte mus man respektieren. Deshalb ist es völlig legitim, dass ein kirchliches Krankenhaus keine Abtreibungen anbietet. Bei anderen Krankenhäusern sehe ich das kritischer. Hier sollten Abtreibungen zum Pflichtangebot gehören, wenn man nicht gerade eine Augenklinik ist. Im Zweifel muss der Staat für eine angemessene Versorgung sorgen. Die persönliche Gewissensentscheidung des Arztes muss davon unberührt sein.

    Das Schwangerschaftsabbrüche im Strafrecht geregelt sind, halte ich für sinnvoll. Es geht in erster Linie um (werdendes) menschliches Leben. Dieses muss besonders geschützt werden. Eine völlige Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen würde diesen Wert ad absurdum führen.

  • Christliche Krankenhäuser sind sowieso ein Diskriminierungszustand, denn oft decken sie als einzige den medizinischen Bedarf einer Region ab. Es sind aber gar nicht alle Bürger Christen. Ich finde diese seltsame Sonderstellung einfach langsam nicht mehr in Ordnung.

    • @Schatten:

      Katholische (und evangelische) Kirchen in Deutschland erhalten jährlich über 600 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen von den Bundesländern. Diese Zahlungen, die auf historischen Enteignungen im 19. Jahrhundert basieren, sind nicht zweckgebunden und dienen unter anderem der Finanzierung von Personal und Gebäuden.

      Zusätzlich zu diesen direkten Zahlungen zieht der Staat für die Kirchen die Kirchensteuer ein. Ebenfalls erhalten kirchliche Einrichtungen (Kitas, Schulen, ...) öffentliche Zuschüsse, die jedoch im Rahmen von Leistungsverträgen und nicht als direkte Zahlung an die Kirche fließen.

      Vielleicht sollte man das alles mal einstellen und auch sämtliche christliche Krankenhäuser (aber auch private Krankenhäuser) in die Hand des Staates zurückholen, denn da gehören Krankenhäuser hin.

      Wenn die katholische Kirche immer noch im Mittelalter leben möchte, dann soll sie sich eine Zeitmaschine bauen und 'Zurück in die Vergangenheit' reisen.

      • @Ricky-13:

        Der Verweis auf das Mittelalter geht daneben. Bis ins 19.Jhdt. hatte die Kirche eine Art Fristenlösung, die Beseelung nahm man nach 3-5 Monaten an, erst danach war es Kindsmord. Ab 1870 sah man das strenger.



        en.wikipedia.org/w...istory_of_abortion

        • @Descartes:

          **Der Verweis auf das Mittelalter geht daneben.**

          Ob das nun 'daneben, darüber oder darunter' geht, ist mir vollkommen egal. Es kann jedenfalls nicht angehen, dass ein paar christliche Betbrüder und Betschwestern in einem freien demokratischen Land ihre altertümlichen "Ansichten" hier frech weiterhin zum Besten geben wollen und Frauen immer noch im 21. Jahrhundert etwas vorschreiben möchten.

    • @Schatten:

      „Es sind aber nicht alle Bürger Christen.“ Ist schon interessant: Normalerweise wird in unserer hyperindividualisierten Gesellschaft in moralischen Fragen dem Selbstentscheidungsrecht des Einzelnen höchste Priorität eingeräumt, selbst gegen große gesellschaftliche Meinungen, aber in einer zumindestens für kath. Christen oft wichtigen Gewissensfrage scheint dies dann nicht mehr zu gelten. Sie sollen sich dann gefälligst der Mehrheit untersortieren.

      • @Vigoleis:

        @ Vigoleis



        Wie jetzt ? Wo sehen Sie denn bei Christen ein Gewissen ? Abbitte und Beichte , seien doch wohl vor einem Gewissen...

      • @Vigoleis:

        Haben Sie meinen Kommentar richtig gelesen??

        Mir ist es total egal ob da noch ein christliches Krankenhaus on top vorhanden ist.

        Aber diese Einrichtungen decken oft den medizinischen Bedarf einer Region allein vollends ab. Und das ist nicht in Ordnung.

        Medizin ist eine Spezialwissenschaft - das ist nicht einfach nur Bio -, die noch nie frei von Weltanschauung gewesen ist. Abtreibung ist da nur ein sichtbares Beispiel.

        Aber was ist zum Beispiel mit Psychiatrien? Kann eine Behandlung überhaupt Erfolg haben, wenn Patient und Arzt eine konträre Weltanschauung haben?

        Was haben vor allem Christliche Akteure Homosexuellen oder Transpersonen angetan? Thema "Konversationstherapie"? Noch eines von vielen Beispielen.

        Gibt viele Gründe, warum christliche Krankenhäuser gegenüber erheblichen Bevölkerungsanteilen diskriminierend sind. Jeder Bürger hat aber ein Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung vor Ort.

        • @Schatten:

          Aber wie Sie hier mit dem Begriffen "Weltanschauung" oder "Diskriminierung" argumentativ umgehen, zeigt doch nur, dass mein Einwand stimmt. Alles ist moralisch zulässig, nur das Christentum darf moralisch diskreditiert werden.