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EU-Sanktionen gegen SchweizerEs gibt kein Recht auf Putin-Propaganda

Nicholas Potter

Kommentar von

Nicholas Potter

„Weltwoche“-Chef Roger Köppel warnt vor der EU als Gefahr für Europa. Doch seine publizistische Nähe zu Putins Propaganda ist die eigentliche Gefahr.

Aus der Rubrik „Dinge, die die Welt nicht braucht“: Matrjoschka mit Putin-Bild Foto: Guillaume Herbaut/Agence VU/laif

G eht es nach Roger Köppel, dann ist die Europäische Union zusehends eine Gefahr für Europa, „eine weit größere Gefahr als China oder Russland“, schrieb er am Mittwoch in einem Gastbeitrag für die Welt.

Die EU sei dabei, „sich in ein autoritäres Gebilde zu verwandeln“. Der Chefredakteur und Herausgeber des Schweizer rechtspopulistischen Alternativmediums Weltwoche warnt vor der „Abwürgung der freien Rede“. „Nur Diktaturen und autokratische Herrscher bestrafen unerwünschte Wortmeldungen“, schreibt er.

Die Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut, das geschützt werden muss. Doch die Meinungsfreiheit bedeutet nicht die Freiheit, unwahre Tatsachenbehauptungen in die Welt zu streuen. Sie bedeutet auch nicht die uneingeschränkte Freiheit, Propaganda auf professionelle Art zu verbreiten, um die Kriegsziele eines autoritären Regimes zu unterstützen. Und die liberale Demokratie muss auch wehrhaft sein.

Köppel nutzt die Meinungsfreiheit gezielt aus, um russische Kriegspropaganda und Verschwörungsideologien zu verbreiten. Seit dem großangelegten russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 positioniert sich seine Weltwoche dezidiert auf Kreml-Linie. Sie zeigt übrigens auch eine seltsame ideologische und finanzielle Nähe zum Regime der Volksrepublik Chinas auf.

Narrative Moskaus

Köppel bewundert Putin, reiste seit Kriegsbeginn mehrmals nach Moskau und traf den russischen Präsidenten höchstpersönlich – zweimal sogar. Sein Magazin zieht regelmäßig und unkritisch russische Staatsmedien als alleinige Quellen heran, um die Narrative Moskaus zu verbreiten.

Die Weltwoche veröffentlichte im April einen ganzen Beitrag des russischen Propagandasenders RT auf der eigenen Startseite mit dem Titel „Was geschah wirklich in Butscha? Über Fakten und die Widersprüche des Westens“. Das von russischen Soldaten angerichtete Massaker in der ukrainischen Kleinstadt sei angeblich „inszeniert“ und „fabriziert“ worden, argumentiert der Autor Petr Lawrenin mit falschen Quellen (der Beitrag wurde anschließend kommentarlos wieder entfernt). Mehr noch: Es gibt bislang nicht mal Belege dafür, dass Lawrenin als Person existiert.

Und nun sieht Köppel ausgerechnet in der EU die größte Gefahr für Europa?

Auslöser war die Sanktionierung des Mitschweizers Jacques Baud neben 13 weiteren prorussischen Personen und Organisationen durch den EU-Rat am 15. Dezember. Dem Schweizer Ex-Oberst und Autor wird vorgeworfen, „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ zu sein, als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ zu fungieren und Verschwörungserzählungen zu verbreiten, „indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten“.

Genauere Angaben macht die EU bislang nicht – und die mangelnde Transparenz ist tatsächlich ein Problem. Klar ist: Bauds Bankkonten sind nun eingefroren, er darf weder Geld noch Zuwendungen erhalten und er hat in der EU ein Ein- und Durchreiseverbot. Er darf also Brüssel, wo er wohnt, offenbar nicht verlassen.

Putins hybride Kriegsführung

Köppel dürfte eine eigene Motivation für die publizistische Intervention haben, über seine Putin-Versteherei hinaus. Es gibt Spekulationen, dass er als nächstes sanktioniert werden könnte – so berichtet es die Schweizer Zeitung Blick. Bestätigen lässt sich das bisher nicht, das Gerücht scheint lediglich auf eine Einschätzung des deutschen Juristen Viktor Winkler zurückzugehen.

Man kann und muss über die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen sprechen, denn sie stellen einen schweren Eingriff in persönliche Freiheitsrechte dar, sie sollen ein allerletztes Mittel sein. Und die Meinungsfreiheit ist eine essenzielle Säule der liberalen Demokratie.

Dass aber sowohl Baud als auch Köppel Russlands Kriegsführung durch die Verbreitung von Desinformation und Propaganda publizistisch unterstützen, steht außer Frage. Mit ihren Texten unterstützen sie einen brutalen Angriffskrieg in der Ukraine samt horrenden Kriegsverbrechen gegen Zivilisten.

Sicher ist ebenfalls: Putins hybride Kriegsführung besteht auch aus Desinformation, Verschwörungsideologien und Medienmanipulation. Zu diesem Zweck investiert der Kreml kräftig – personell sowie finanziell.

Dass der Putin-Freund Köppel für Baud in die Bresche springt, überrascht nicht, dürfte dem ehemaligen Oberst aber vermutlich genauso wenig helfen. Dass Köppel das in der Welt machen darf, wo er die Europäische Union als gefährlicher als Russland und China darstellt – das dürfte seinen kruden Thesen in den Augen einiger Konservativer eine gewisse Legitimität verleihen. Und das ist zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt – es ist aber auch brandgefährlich.

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Nicholas Potter
Redakteur
Nicholas Potter ist Redakteur bei taz zwei (Gesellschaft/Medien). Er wurde für den Theodor-Wolff-Preis und den Deutschen Reporter:innenpreis nominiert. Seine Texte sind auch in The Guardian, Haaretz und Tagesspiegel erschienen. 2025 war er Sylke-Tempel-Fellow des Deutsch-Israelischen Zukunftsforums, 2024 Nahost-Fellow des Internationalen Journalistenprogramms bei der Jerusalem Post. Er ist Mitherausgeber des Buches "Judenhass Underground" (2023). Im März 2026 erscheint sein neues Buch "Die neue autoritäre Linke" bei dtv.
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43 Kommentare

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  • Eine eigene Doktorarbeit wert, diese "abgebogenen" konservativen Lebensläufe zu untersuchen. Ich hoffe auf Enthüllungen, wie zu den Panama-Papers. .. AfD-Verbot jetzt.

  • in einer Demokratie sollten "publizistische Nähe" zu fragwürdiger Propaganda keine Grundlage für Sanktionen darstellen.

    • @yohak yohak:

      Und warum nicht??

  • Ja, die EU, die Demokratien sind in Gefahr, aber genau wegen solcher Leute.

  • "die mangelnde Transparenz ist tatsächlich ein Problem"

    Nein, das ist das Prinzip der vdL EU. Die EU ist mittlerweile leider zum Elitenprojekt degeneriert.

    Gab gerade bei 39C3 einen schönen Beitrag dazu wie im - in dem Fall Internet, dort wo man sich an sich gerne (lacht nicht) ohne Überwachung und Tracking informieren möchte - die Interessen und Rechte der EU-Europäer "unter den Omnibus" geworfen werden.

    Orwellsche Zustände (der das nie als Anleitung sondern Warnung verstand) - dazu braucht es keine Russen-Propaganda. das macht die EU schon selber.

    • @Thorsten Gorch:

      "die mangelnde Transparenz ist tatsächlich ein Problem"



      Wie mir scheint auch in Ihrem Beitrag. Ein paar Andeutungen, aber nichts Konkretes. Ich habe' mir daraufhin mal andere Beiträge von Ihnen angesehen, die verfahren weitgehend nach demselben Prinzip.



      Erklären Sie mir bitte noch, was "vdL" bedeuten soll?

  • Die von der EU verhängten Sanktionen gegen den Schweizer Baud erstrecken sich auf EU-Gebiet, so habe ich das verstanden. Er kann sich innerhalb der EU nicht mehr frei bewegen, und seine Konten in der EU sind eingefroren.



    Das ist keine gerichtlich verhängte Strafe, sondern eine hoheitliche Maßnahme gegen einen Nicht-EU-Bürger, dem man feindliche Handlungen gegen die EU vorwirft.



    Insofern ist die Meinungsfreiheit für EU-Bürger nicht gefährdet.



    Wenn man der EU diese Sanktionierung abspricht, dürfte sie auch keine Sanktionen gegen z.B. die Silowiki und russische Oligarchen verhängen.



    Roger Köppel würde das sicher begrüßen.

  • merci ! Nuanciert, bezieht aber klare Positionen.

  • Die russische Propaganda ist nun wirklich einfach für uns hier in Europa zu durchschauen. Deshalb ist es nur bedingt eine Gefahr. Interessant ist jedoch nicht nur unserer Umgang mit der Meinungsfreiheit, sondern auch unsere eigene PR. Natürlich ist die in keinster Weise mit der russischen zu vergleichen. Das türkische ist aber, dass die Propaganda vielfach von uns als solches gar nicht auffällt.



    Gerne gebe ich ein prominentes Beispiel vom NATO Gipfel 2008:



    "23. Wir kamen heute darüber ein, dass diese Länder (Georgien und Ukraine) Nato-Mitglieder werden."



    nato.diplo.de/reso...-bukarest-data.pdf



    Geframt wurde die Zusage propagandistisch dann als Absage was bei vielen Menschen hängen geblieben.



    Dabei wurde lediglich der Zeitpunkt des Beitritt noch nicht festgelegt, jedoch die Aufnahme beschlossen.

    • @Alexander Schulz:

      “ Die russische Propaganda ist nun wirklich einfach für uns hier in Europa zu durchschauen”

      Wie recht Sie haben, Alexander Schulz. Manches ist wirklich einfach zu durchschauen, auch, wenn es mit windelweichen Worten daherkommt und auf Implizites setzt, oder vermeintliches Selbstdenken über die Alleinschuld Russlands und die Legitimität der Unterstützung der Ukraine.

    • @Alexander Schulz:

      Stellen Sie sich vor, es gibt sogar Foristen die unentwegt die russische Propaganda verbreiten und meinen sie würden das so geschickt tun, dass es keinem auffällt. Zum Glück sind sie dabei viel weniger geschickt als sie meinen; ungefähr so geschickt wie Peskow selbst.

      • @Fran Zose:

        Jetzt sind sogar für Sie schon die offiziellen Verlautbarungen der NATO russische Propaganda. Leider ist es wirklich ein ernsthaftes Problem für unsere Demokratien, dass unangenehme Fakten vorschnell als Fake News oder Propaganda ausländischer Mächte abgetan werden.

  • Über Köppel ist alles bekannt. Was mich an diesem Artikel am meisten besorgt, ist Köppel Publikation in der Welt.



    Zwar ist auch längst bekannt, dass Die Welt mit ihrem neuen Chefredakteur den Pfad eines konservativ-seriösen Blattes verlassen hat und sich mehr als deutlich an die AfD ranwanzt.



    Wenn es aber eine Achse Berliner Zeitung, Weltwoche und Welt (zusammen mit der NZZ) gibt, ist das besorgniserregend. Denn sie alle spielen das Lied der defekten Meinungsfreiheit und finden ihre Echokammern in den Prechts auch zunehmend im ÖRR.

    Zurück zur Welt: Wer nur einmal zwei, drei Tage eine Inhaltsanalyse von Welt online macht, entdeckt nicht nur quantitativ einen Überhang der Themen Migration und AfD. Es sind auch die beiden Themen, mit denen die Welt regelmäßg aufmacht und das bis zum Mittelteil durchzieht. Ein Schelm, wer dabei an Fox denkt. Gell Herr Döpfner!

    • @rakader:

      Die WELT hat parallel zu Köppels Gastbeitrag allerdings auch einen komplett entgegengesetzten Kommentar einer hauseigenen Redakteurin veröffentlicht, der die Sanktionierung von Baud durch die EU rechtfertigt, mit denselben Argumenten wie dieser Taz-Artikel.

  • Es irritiert, von einem scheinbar hoch angesehenen Autor solchen Unsinn zu lesen. Wiewohl es auch Meinungsfreiheit ist, Äußerungen anderer mit wohlfeilen Etiketten zu versehen und zu behaupten, das solle nicht erlaubt sein - es also auf eine Stufe mit Verstößen zu stellen, die sich aus dem Gebot zur Achtung der Grundrechte herleiten. Da wird ein Grundrecht gegen ansdere in Stellung gebracht mit dem "Sachgrund": "das finde ich nicht gut". So wird tendenziell der Rechtsstaat ausgehebelt. Solche Art von Ansicht bestätigt (leider) die (fraglos dämlichen) Auffassungen, die sie scheinbar angreift.Ja: Meinungsfreiheit deckt auch, Unsinn zu äußern (im Rahmen der Achtung div. Individualrechte). Nein, sie gestattet keine "uneingeschränkte Freiheit" (Wer hätte das je behauptet?) Ja, Propaganda auf professionelle Art zu verbreiten, ist hierzulande und im Kapitalisms sowieso Recht, geradezu Pflicht (Werbung!). Und wer Kriegsziele von wem auch immer unterstützt, ist sowieso ein Idiot - aber natürlich hierzulande einer mit gleichen Rechten.



    Der Fehler ist, solchen Idioten soviel "(Geld- und Publikations-)Macht zu überlassen. Der Fehler ist, in der Abwehr das Kind mit dem Bade auszuschütten.

  • Es gibt durchaus ein Recht darauf, den Ukraine-Konflikt und die Rolle Russlands anders zu bewerten als hier mehrheitlich üblich und die Politik europaeischer Regierungen in dieser Frage zu kritisieren. Die Sanktionen gegen Baud werden ja nicht damit begründet, dass er gegen irgendein Gesetz verstoßen hätte, sondern mit eher vagen Vokabeln wie Propaganda oder Desinformation bzw. damit, dass er russischen Medien Interviews gegeben hat (was wiederum völlig legal ist). Hier werden reine Meinungsäußerungen ohne jedes rechtsstaatliche Verfahren in einer Weise sanktioniert werden, die geeignet ist, die Existenz des Betroffenen zu zerstören. Man muss Baud nicht zustimmen, um darin einen Angriff auf demokratische Standards zu sehen (und mit Verlaub: als Journalist so zu argumentieren, ist auch selbstschädigend – man gibt Regierungen hier Mittel in die Hand, publizistischen Dissens zum Schweigen zu bringen).

    • @O.F.:

      Wieso, die Schweizer Baud und Köppel sind nun mal keine Bürger der EU und haben kein Grundrecht darauf, ihre wirtschaftliche Existenz auf die EU-Staaten schädigende Aktivitäten aufzubauen. Es geht hier auch nicht um Meinungen, sondern um staatliche russische Propaganda, die eben garantiert nichts mit Grundrechten zu tun hat, sondern diese wie in Russland selbst zerstören will.

  • Ich springe nur sehr ungern für Herrn Köppel in die Bresche. Aber ich finde, er hat einen Punkt. Dass Herr Baud antiukrainische Propaganda verbreitet haben soll, kann man mit gutem Grund abscheulich finden, es ist aber, anders als Herr Potter meint, von der Meinungsfreiheit gedeckt, zumal ja auch weder die EU noch sonst jemand geltend macht, dass Herr Baud gegen Gesetze verstoßen hat. Trotzdem wird er sanktioniert, de facto also bestraft, und dies ohne ein unabhängiges Gericht, ohne fair trial, ohne rechtliches Gehör. Auch wenn es vermutlich Argumente dafür gibt, dass Sanktionen der EU ohne die üblichen rechtsstaatlichen Verfahrensregeln verhängt werden können, darf man ein ungutes Gefühl schon haben, finde ich, ob man nun Köppel heißt oder sonstwie, zumal es ja gerade die EU ist, die bei jeder Gelegenheit auf die Bedeutung regelbasierter Ordnungen und liberaler Werte hinweist.

    • @Jochen Laun:

      Die von der EU verhängten Sanktionen haben sämtlich eine rechtliche Grundlage und sind in bisher 19 Verordnungen aufgeführt. Darunter fällt auch dieser Fall.

      Bei einer Meinungsäußerung handelt es sich um ein Werturteil, dieses ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

      Bei Propaganda handelt es sich um Tatsachenbehauptungen. Darunter versteht man Äußerungen, die einer objektiven Klärung und damit dem Beweis zugänglich sind. Sie charakterisieren sich durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit und fallen somit nicht grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit. Entscheidend hierbei ist der Wahrheitsgehalt der Äußerungen. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich unzulässig.

      • @Sam Spade:

        Hat Herr Baude unwahre Tatsachen beauptet? Oder ist diese eine Behauptung der EU Burokratie um eine Meinung zu verbieten?

      • @Sam Spade:

        Latürnich, jedoch der Bewegung hervorrufende Angriffspunkt ist, dass die meisten Menschen (leider, oder Gott sei Dank) keine Juristen sind und nicht wegen "jeder" dumm und rechtsnichtwissenschaftlich formulierten Äußerung belangt werden können wollen. Dass man diese fehlende Sorgfalt - oder Denkfaulheit - bei Menschen aber ebenso stichhaltig und deutlich beklagen sollte, empfinde ich selbstverständlich als richtig.

  • Der Witz an der Meinungsfreiheit ist doch, daß sie gerade für Meinungen, die einem nicht gefallen, gelten muss.



    Andererseits ist es natürlich logisch, daß ein Land im Krieg die Meinungsfreiheit einschränken muss, wenn diese dem Feind nutzt.



    Deshalb habe ich vollstes Verständnis für die Ukraine, wenn sie alles, was als russische Propaganda dient, verbietet

    Innerhalb der EU ist das allerdings etwas anderes. Denn meines Wissens befindet sich die EU noch nicht im Krieg mit Russland. Oder doch?

    • @Don Geraldo:

      Russland ist ein totalitärer Staat der nicht nur einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, sondern auch eine Bedrohung für ein freiheitliches Europa ist. Mit dem anderen Möchtegern Diktator aus den USA wollen sie sich Europa aufteilen um es zu autoritären Vasallen Staaten der ein- oder jeweiligen anderen Seite zu machen. Die AFD und propagandistische Fürsprecher wie Herr Köppel oder in Teilen auch der Welt unterstützen diese Absichten in dem sie versuchen Desinformation als freie Meinungsäußerung darzustellen .



      Das kann man nicht durchgehen lassen. Der Kurs des öffentlich rechtlichen Fernsehens besorgt mich ebenfalls, weil dort zunehmend in tagesaktuellen Dingen überwiegend Journalisten von Welt, Table Media, Pioneer und NZZ gehört werden. Kein Wunder dass Konserative und AFD in Deutschland mit ihren Russland-und antidemokratischen Propagandisten so stark werden.

    • @Don Geraldo:

      Meinungsfreiheit ist nirgends völlig uneingeschränkt. Denn sonst würden damit Lüge, Verleumdung, Beleidigung, usw. legal sein.



      Seit der Unterstützung der Ukraine ist die EU sehr wohl indirekt und inoffiziell im Krieg mit Russland. Russland ist gleichfalls im unerklärten Krieg mit dem europäischen Staatenbund. Und inzwischen auch ein wenig direkter: Stichwort Hybride Kriegsführung.

      • @Mustardmaster:

        Bitte etwas sorgfältiger bei der Abwägung bei dem Gebrauch von Begrifflichkeiten sein. Spionage würde wohl bei Ihnen sonst im weitesten Sinne doch auch unter " Hybride Kriegsführung " fallen...



        Hier wird versucht etwas zu suggerieren was in Richtung Indoktrination, Populismus, Meinungsmanipulation, Meinungsmache - sehr zu verurteilen ist.

    • @Don Geraldo:

      Wenn es Meinungen sind, auch wenn sie nicht gefallen, dann muss man die formulieren dürfen, sacxhlich, wahrheitsgemäß. Es ist jedoch etwas völlig anderes (steht auch in dem Beitrag), wenn es Lügen sind, Hetze, Missachtung von Persönlichkeit und dergl. Doch genau das als "Meinungsfreiheit" zu bezeichnen, das ist die Gefahr und eine durchsichtige Masche der Faschisten.

      • @Perkele:

        @Perkele



        👍👍

      • @Perkele:

        Baud argumentiert ja durchaus sachlich. Aber um mich nicht am Einzelfall abzuarbeiten: die Grenzen der Meinungsfreiheit werden durch das Strafrecht festgelegt - Sanktionen sind also entweder überflüssig (weil man die betreffenden Publizisten auch auf rechtsstaatlichen Wege verurteilen könnte) oder antidemokratisch, weil legale Meinungsäußerung bestraft werden. Übrigens: wenn Wahrheit und Sachlichkeit Kriterien für das Recht auf freie Meinungsäußerung sind, hätte Springer seine Redaktion schon längst in den Gefängnishof verlegen müssen... Es geht bei den Sanktionen also offenkundig nur um politische Opportunitaet. Und das stellt elementare demokratische und rechtsstaatlichen Prinzipien in Frage.

        • @O.F.:

          ... und in dem Falle würde ich der Springer-Bande ein TAZ



          Abonnement in den Knast spendieren!

        • @O.F.:

          Springer hätte schon längst entmachtet und enteignet werden müssen.

          Menschen dumm zu machen oder Menschen auf Populismus reinfallen zu lassen ist nicht im Sinne, der Bundesrepublik. Die Demokratie hat verteidigt zu werden. Sonst wird diese genau von solchen Bildzeitungskonsumenten, die AfD wählen, zerstört.

          Nein, ich finde, es ist total konform, Meinungen zu verbieten, die Diktaturen fördern und Demokratien zerstören.

    • @Don Geraldo:

      Ich glaube Sie haben den Artikel nicht verstanden. Es geht um russische Kriegspropaganda, die nachweislich falsch ist und durch die „Weltwoche“ 1 zu 1 wiedergegeben wurde. Bestes Beispiel sind die Kriegsverbrechen von Butscha.



      Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

    • @Don Geraldo:

      Die entscheidende Frage beim Thema Meinungsfreiheit ist, ob falsche Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Bürger eines demokratisch verfassten Staates muss ich jederzeit in der Lage sein, richtige von falschen Informationen zu unterscheiden. Andernfalls wird sich die Demokratie irgendwann auflösen.

      Das, was von der US-amerikanischen Verfassung und von der Universal Declaration of Human Rights geschützt wird, ist jedoch nicht die Meinungsfreiheit, sondern die "freedom of speech". Zwischen der Meinungsfreiheit und der Redefreiheit gibt es subtile Unterschiede.

      • @Aurego:

        Die Redefreiheit ist einer der Grundpfeiler der USA von Anfang an.



        Im gleichen Zeitraum hatte Deutschland zwei Kaiserreiche, zwei Diktaturen , und aktuell läuft der zweite Versuch einer demokratischen Republik.



        Vielleicht sollten wir es wirklich mal mit dem amerikanischen Weg versuchen, der scheint langfristig besser zu funktionieren.

        • @Don Geraldo:

          Der US-amerikanische Weg zu Demokratie war nie wirklich gelungen. Von Anfang an wurden Minderheiten ausgegrenzt. Die Indigenen hatten keine Chance ihre angeblichen Rechte durchzusetzen - bis heute nicht. Die POC sind kaum besser dran und auch weiße Bürger*innen in den US können das nur, wenn sie ausreichend Geld dafür haben. Millionäre und erst recht Milliardäre hingegen haben kein Problem mit dem Recht (des Stärkeren). Was soll an diesem Beispiel "besser" funktionieren?

      • @Aurego:

        Mit den Tatsachenbehauptungen ist das so eine Sache. Gerade in der Politik kommt es häufig darauf an, wie Dinge eingeordnet und interpretiert werden. Und das kann aus verschiedenen Perspektiven erfolgen.

      • @Aurego:

        Btr. Zitat:

        "Die entscheidende Frage beim Thema Meinungsfreiheit ist, ob falsche Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist."

        Die Antwort ist einfach und klar:

        Ja !

        1.) Ja, falsch Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich erstmal immer erlaubt.

        Es gibt einen Kontext in dem Sie das nicht sind -- die Verleumgung anderer Personen StGB 187.



        Aber nur wenn diese falschen Tatsachen-Behauptungen "verächtlich" machen.

        Rechtsstaaten haben kein allgemeins "Lügeverbot".

        2.) Falsche Tatsachenbehauptungen sind Teil der Mediennormalität und der Poltik.

        a.) Das Politier bisweilen über Tatsachen "Lügen" ist eine Binsenweisheit und in der Regel ganz ohne Folgen.

        b.) Im Kontext Russland:



        -- Fast alle deutschen Zeitungen schrieben Aussage wie:



        "Russland muss Minsk-2 umsetzten" oder "Russland hat Minsk-2 nicht umgesetzt".



        Nur ist das objektiv falsch!



        --> Denn Minsk-2 besteht aus 13 Maßnahmen/Punkten davon 12 Maßnahmen/Punkte mit Maßnahme die um-zu-setzen sind.



        Keiner der 12 um-zu-setzenden Punkte betrifft Russland.



        Umzusetzenden Punkte betreffen nur Ukraine und Separatisten.



        Siehe Ergebins google-Suche "UN-Resolution 2202", Minsk-2 ist Teil des Anhangs.

        • @Jörg Heinrich:

          "Ja, falsch Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich erstmal immer erlaubt."

          Wo haben sie das denn gelernt?

          Unwahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich unzulässig und sind nicht von Art 5 Abs 1 GG gedeckt.

          BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982, Az. 1 BvR 1376/79

          Unwahre Tatsachenbehauptungen können einzig in Ausnahmefällen in Kunstwerken im Rahmen der Kunstfreiheit zulässig sein.

          BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007, Az. 1 BvR 1783/05

          • @Sam Spade:

            Btr. Zitat:

            "Wo haben sie das denn gelernt?"

            Vorlesungen

            "Grundlagen des Rechts und Rechtsphilosophie"

            "Einführung in das allgemeine Völkerrecht"

            "Gewerblicher Rechtsschutz und Patenterecht"

            Fortbildung: "Produkthaftungsrecht"

            Das behaupten falschern Tatsachen ist grundsätzlich nicht für sich verboten.

            Ein Rechtsstaat kann es auch nicht völlig verbieten dann oft kann man gar nicht mir Sicherheit wissen was war ist und was falsch.

            Mehr noch.

            Selbst das Behaupten von falschen Tatsachen trotz besserem Wissen ist für sich keine Straftat und nur "nicht erlaubt" im Sinne von zivilerechtlich relevant in Verbindung mit bestimmten weiteren Umständen.

            Die da z.B. sind:

            "Verleumdung" §187 StGB wenn diese Falschbehauptung "Verächtlich machen".

            "Betrug" im Sinne das § 263 StGB, was eine Bereicherungsabsicht voraussetzt.

            "Arglistige Täuschung" im Sinne des § 123 BGB, betrifft aber nur Verträge sprich Willenserklärungen.

            usw usw.

            Als Mit-Gesellschafter einer kleinen Firma der sich um die "rechtlichen" Angelegenheiten kümmert muss ich sagen:

            Das behaupten falscher Tatsachen in Teil der alltäglichen Normalität, leider.

        • @Jörg Heinrich:

          Ganz schlechtes Beispiel. Sie übernehmen hier die russische Propaganda



          Denn bei den sogenannten Separatisten handelte es sich nicht um eine unabhängige Autonomiebewegung, sondern von Beginn an um von Russland gesteuerte und militärisch versorgte Gruppen. Im übrigen ein zentral Konstruktionsfehler von Minsk, dass Russland nicht als das behandelt wurde, was es tatsächlich war, nämlich Kriegspartei.



          Insofern ist es auch objektiv richtig, wenn deutsche Medien schreiben, "Russalnd habe Minsk II nicht umgesetzt".

          • @Schalamow:

            Btr Zitat:

            "m übrigen ein zentral Konstruktionsfehler von Minsk, dass Russland nicht als das behandelt wurde, was es tatsächlich war, nämlich Kriegspartei."

            Zitat OSCe-Generalseketrä Zannier Herbst 2016 in Kiew auf einem PResse-Briefing.

            Seine Antwort auf die Frage nach Russichen Truppen im Donbass:

            "When i am ask about russian troups in donbass, based on the reports of our oberververs [OSCE-Beobachter-Mission] i have to say that there are no such formations.



            ..."

            Nachzulesen z.A. in der Kiew-Post.

            Anmerkung:

            Von Mitte 2014 bis Feb. 2022 habe ich regelmäßig die OSCE-Berichte gelesen.



            --> Es waren sehr sicher keine russichen Truppen dort.

          • @Schalamow:

            "Denn bei den sogenannten Separatisten handelte es sich nicht um eine unabhängige Autonomiebewegung, sondern von Beginn an um von Russland gesteuerte und militärisch versorgte Gruppen"



            Hätten sie zu dieser Behauptung eine Quelle? Ich konnte bisher keine Beweise für diese Aussage finden und hielt es daher für Propaganda. Nach meinen Informationen gab es auch eine unabhänige Autonomiebewegung, die dann von Russland unterstützt wurde.

      • @Aurego:

        "ob falsche Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. "

        Das ist leider das Türkische. Hier wird aber jetzt schon mit zweierlei Mas gemessen. Bei Fakten sollten es nicht relevant sein, ob sie in die jeweilige Stimmungslage passen.

      • @Aurego:

        "Die entscheidende Frage beim Thema Meinungsfreiheit ist, ob falsche Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit gedeckt ist."

        Richtig. Aber das ist eine Frage, die vor Gericht geklaert wird. Die Regierung kann jeder Zeit ueber ihre weisungsgebundene Staatsanwaltschaft den Verdaechtigen verklagen, zB wegen Volksverhetzung oder Unterstuetzung eines Angriffskriegs. Nichts davon ist geschehen. In Anbetracht der Schwere des Eingriffs in die Buergerrechte ist das in einem demokratischen Rechtsstaat nicht tolerierbar.

        Bis zur Verurteilung durch ein Gericht gilt die Unschuldvermutung und Köppel berichtet im Rahmen der Pressefreiheit ueber die Ansichten Russlands. Und ich wie auch Sie haben dank der Informationsfreiheit ein Anrecht darauf, frei von Einschraenkungen des Staates, diese Berichterstattung zu lesen.

        Es geht bei diesen Sanktionen also um ein bissl mehr als Ihre aufgefuehrte Fragestellung. Und immer dann, wenn der Einsatz (Gewaltenteilung, Unschuldsvermutung, Meinungs- Presse- und Informationsfreiheit) in keinem erkennbaren Verhaeltnis zum Ziel (Ruhigstellen von ein paar Einzelpersonen) steht, sollte das jeden Anhaenger des demokratischen Rechtsstaats misstrauisch machen.