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Letzte Generation vor Gericht„Verwerflich“ oder nicht?

Sind die Sitzblockaden der Letzten Generation Nötigung und damit strafbar gewesen? Die Justiz ist sich da uneinig. Untere Gerichte urteilen liberaler.

Dresden, April 2024: Nötigung oder nicht? Foto: Daniel Schäfer / dpa

D ie Aktionen der Letzten Generation, bei denen sie Straßen blockierten, um auf eine andere Klimapolitik zu drängen, polarisierten die bundesdeutsche Öffentlichkeit. Ein Recht auf Notwehr für Autofahrer sowie härtere Strafen für Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen wurden gefordert und die Strafbarkeit ihrer Aktionen diskutiert. Im Fokus steht die Frage, ob – und wenn ja, wie – es strafbar ist, eine Straße durch das Verweilen oder das Ankleben auf der Fahrbahn zu blockieren.

Franziska Drohsel

promovierte Rechtsanwältin in Berlin, ist Autorin unserer Rubrik „law and order“ und beschäftigt sich auf diesem Platz regel­mäßig mit juristischen und rechts­politischen Debatten. Sie war von 2007 bis 2010 Bundesvorsitzende der Jusos.

Das Blockieren von Straßenkreuzungen hat eine lange Tradition in der bundesdeutschen Protestkultur. Kaum eine Demonstration in der Innenstadt wird ohne Einschränkungen im Straßenverkehr stattfinden können. Dennoch lösten die Aktionen der Letzten Generation eine Diskussion über die rechtliche Einordnung derartiger Protestmittel aus. Mittlerweile liegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte vor, und es zeichnet sich ab, dass sich die Zerrissenheit der bundesdeutschen Öffentlichkeit auch in der Rechtsprechung spiegelt. Dies ist beispielhaft in Baden-Württemberg zu beobachten, wo sich die Einschätzung des Oberlandesgerichts und zumindest eines Amtsgerichts deutlich widersprechen.

So gibt es aktuell eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2 ORs 35 Ss 120/23). In dieser hob das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg (24 Cs 450 Js 18098/22) auf. Das Amtsgericht hatte einen Klimaaktivisten freigesprochen. Dieser hatte zusammen mit anderen Ak­ti­vis­t*in­nen dreimal eine Sitzblockade für klimapolitische Belange auf einer Straße abgehalten, wodurch er Autofahrende zum Anhalten zwang. Es kam zu Verzögerungen im Verkehr. Das Amtsgericht urteilte, dass der Aktivist sich nicht strafbar gemacht hat.

Das Amtsgericht prüfte, ob eine Nötigung nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs durch Sitzen auf der Straße verwirklicht worden ist. Nötigen setzt den Einsatz von Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel voraus. Wenn Straßenblockierende – wie im vorliegenden Fall – nicht anderen Menschen eine Körperverletzung oder den Tod androhen, sondern einfach nur dort mit einem Transparent sitzen, kommt nur in Betracht, dass sie Autofahrende „mit Gewalt“ zum Anhalten nötigen. Gewalt setzt aber eine unmittelbare körperliche Zwangswirkung beim Opfer voraus. Eine Demonstrantin, die lediglich auf der Straße sitzt, wirkt unmittelbar nicht auf den Körper anderer Menschen ein.

Es bleibt zu hoffen, dass sich noch viele Amtsgerichte von der allgemeinen Hysterie nicht beeindrucken lassen

Dennoch bejaht der Bundesgerichtshof eine Nötigung mit Gewalt, und zwar mit folgendem Trick: In Bezug auf die erste autofahrende Person, die vor der Demonstrantin anhält, liegt lediglich eine psychische Hinderung vor – das Hindernis kann ja theoretisch umfahren werden. Für alle weiteren Autofahrende besteht aber ein echtes physisches Hindernis durch das erste Auto, und dieses physische Hindernis ist der Demonstrantin zuzurechnen. Das Amtsgericht wendete diese Rechtsprechung an und sah den Tatbestand der Nötigung in allen drei Fällen.

Allerdings kommt bei der Nötigung hinzu, dass diese verwerflich sein muss. Der Einsatz von Gewalt ist dann verwerflich, wenn im Rahmen einer Abwägung ein erhöhter Grad sozialethischer Missbilligung des für das Ziel angewendeten Nötigungsmittels vorliegt. Dabei sind das Mittel und das Ziel in Verhältnis zu setzen. Das Amtsgericht hat dabei den Zweck, eine höhere Aufmerksamkeit für den Klimaschutz zu schaffen, ins Verhältnis zum Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit gesetzt. Es erkannte einen direkten Sachbezug an, da die Protestierenden den Autofahrenden die Verkehrsbelastung und den CO2-Ausstoß durch das Fahren von Autos vor Augen führen wollten.

Auch verwies es auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 20 a Grundgesetz, wonach das Gewicht der Freiheitsbetätigung bei einem weiter fortschreitenden Klimawandel mehr und mehr zurücktritt. Im Ergebnis sah das Amtsgericht die Straßenblockade als nicht verwerflich an und sprach den Klimaaktivisten frei.

Oberlandesgericht will nicht Farbe bekennen

Anders das Oberlandesgericht Karlsruhe: Es hob die Entscheidung auf und verwies sie an das Amtsgericht zurück. Dabei wählte das Oberlandesgericht einen unorthodoxen Weg: In der Strafprozessordnung ist vorgesehen, dass im Falle von Rechtsfehlern das Oberlandesgericht selbst entscheidet. Hat die Entscheidung tatsächliche Lücken, weil das Amtsgericht den Sachverhalt nicht vollständig ermittelt hat, kann das Oberlandesgerichts an das Amtsgericht zurückverweisen, damit diese Lücken geschlossen werden.

Das Oberlandesgericht führte aus, dass „die Verneinung der Verwerflichkeit eher fernliegen dürfte“. Es geht augenscheinlich davon aus, dass das Amtsgericht mit seinen Darlegungen zur Verwerflichkeit einen Rechtsfehler begangen hat. Dennoch hat es aber nicht selbst in der Sache entschieden, sondern wegen vermeintlicher Lücken mit Blick auf unter anderem die Länge der Verkehrsunterbrechung zurückverwiesen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass das Oberlandesgericht dem Freispruch etwas entgegensetzen und gleichzeitig doch nicht Farbe bekennen wollte, wie es mit einer eigenen Entscheidung zur Verwerflichkeit einer friedlichen Sitzblockade erfolgt wäre.

Es bleibt zu hoffen, dass sich noch viele Amtsgerichte und hoffentlich auch – anders als das Oberlandesgericht Karlsruhe – viele Oberlandesgerichte von der allgemeinen Hysterie rund um die Rufe nach Strafschärfung nicht beeindrucken lassen, sondern bei dem bleiben, was unsere Rechtsordnung mittlerweile nach einigen Jahrzehnten an Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sitzblockaden kennzeichnet: ein starkes Bekenntnis zur Demokratie, in der die Versammlungsfreiheit unwiderruflich ein elementarer Pfeiler ist. Dies zu konterkarieren, indem der Tatbestand der Nötigung über den Wortlaut hinaus so stark überdehnt wird, dass dieser Pfeiler Stück für Stück angebrochen wird, widerspricht dem Grundgesetz.

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55 Kommentare

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  • Es ist offenbar deutsche, bürgerliche Art, einseitig Gesetzesverstöße zu kritisieren und so zuzuspitzen, dass sie einen gewaltvollen und undemokratischen Eindruck erwecken sollen. Die Beschreibung wie kleinkariert fällt mir dazu ein. Aus dem Fokus gerät dabei das aggressive Vorgehen mancher blockierter KFZ-Fahrer*innen, sowie die zerstörerische-verschwenderische Lebensweise vieler Menschen hier sowie die Politik und Industrie, die das alles am Laufen hält bzw. befeuert. Das würde ich dann als ignorant und fatal (für Menschen des globalen Südens und generell die jüngeren Menschen, aber auch für viele Tiere) einordnen.

  • Die Entscheidung der Gerichte zeigt wieder einmal auf, dass Paragraf 240 einer dringenden Überarbeitung und Modernisierung bedarf, bei der auch der Aspekt der psychischen Gewalt als Tatbestand der Nötigung berücksichtigt wird.

    • @Sam Spade:

      Daß auch psychische Gewalt "Gewalt" ist, ergibt sich aus dem Wortlaut und ist auch in der Rechtsprechung hinreichend etabliert. Was hingegen psychische Gewalt genau IST und wie man sie z. B. von bloßer moralischer Druckausübung zu unterscheiden hat - einschließlich solch passiv-aggressiver Spielarten wie den Klebeblockaden -, hat aus meiner Sicht im Gesetzestext nichts zu suchen. Das ist richtigerweise Fallfrage.

      • @Normalo:

        Nun ja, ich versuche es einfach zu halten.



        Paragraf 240 stellt ebenso wie 253 einen "offenen Tatbestand" dar. Es geht mir speziell um den sogenannten "vergeistigten Gewaltbegriff" wonach auch bei ausschließlich psychisch wirkendem Zwang Gewalt vorliegen sollte. Dieses wurde vom BGH als das entscheidende Kriterium für den Gewaltbegriff angesehen.

        Das Bundesverfassungsgericht hat dann in einer grundlegenden Entscheidung zur Rechtsprechung des BGH Stellung genommen (BVerfGE 92, 1.) und deutlich gemacht, dass der entmaterialisierte Gewaltbegriff des BGH gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG verstoße. Danach könne Gewalt nicht angenommen werden, wenn die Kraftentfaltung auf Seiten des Täters nur gering ist und lediglich in der körperlichen Anwesenheit besteht und gleichzeitig die Zwangswirkung auf das Opfer nur psychischer Natur ist.

        Seitdem gibt es bei obigen Paragrafen quasi eine "Lücke" in der Auslegung, der BGH hat dann versucht mit einer Reihe von Entscheidungen die Bindungswirkung zu umgehen.

        Darin liegt das Problem begründet und darauf bezog sich mein Kommentar.

        Ich hoffe meine Ausführungen waren aufgrund des Platzmangels dennoch einigermaßen verständlich für sie.

  • Zunächst gilt mal "Ober sticht Unter": Wenn also ein OLG einen Freispruch eines Amtsgerichts aufhebt und zurückverweist, dann ist die Rechtssprechung nicht "zerstritten", sondern das erstinstanzliche Urteil ist "kassiert" (=untergebuttert), und der zuständige erstinstanzliche Richter hat die Wahl, ob er seine Spruchpraxis ändert oder immer wieder Urteile kassiert bekommt. "Streit" erfordert etwas mehr Augenhöhe.

    Daneben sehe ich einen nicht unerheblichen Widerspruch in der Deutung des AG Freiburg zu den Verlautbarungen der LG-Aktivisten, was ihre Aktionen eigentlich sollen: Nach meinem Verständnis ging es ihnen nie darum, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für den Klimaschutz zu steigern, sondern durch die systematische Störung des Straßenverkehrs Druck auf Legistlative und Exekutive auszuüben, bestimmte, konkret benannte klimapolitische Maßnahmen (für's Erste Tempolimit und Klimaticket) umzusetzen. Und DAS ist sehr wohl "verwerflich" im Sinne des § 240 StGB. Denn zum Einen richtet sich die Nötigungshandlung sehr viel konkreter gegen Menschen, die die keinerlei direkten Einfluss auf das verfolgte hehre Ziel haben, zum Zweiten ist höchst umstritten, ob diese Maßnahmen einen hinreichend erheblichen klimaschützenden Effekt haben, um die Freiheitsbeschränkung der Betroffenen zu rechtfertigen, und zum Dritten ist eine derartige Druckausübung auf die Staatsgewalt am demokratischen Prozess vorbei verfassungsfeindlich.

    Ich unterstelle mal, dass dien LG-Aktivisten jemand zwischenzeitlich erklärt hat, dass sie mit "öffentlicher Aufmerksamkeit" als Motiv deutlich besser fahren. aber besonders ehrlich finde ich das nicht.

    ps Liebe Frau Drohsel, ich hoffe, Sie gehen nicht so hart mit den diversen Erweiterungen des Gewaltbegriffs auf psychische Druckausübung ins Gericht, wenn es um deren Hauptspielfelder geht, die da wären Nötigung am Arbeitsplatz und sexuelle Nötigung - und sagen dann auch B, wenn Sie schon A gesagt haben...

    • @Normalo:

      In einem Rechtsstaat ist wohl kaum beweisbar, welches der "wahre" Beweggrund gewesen ist. Im Übrigen geht es um den Charakter der Sache; wenn der Beschuldigte meint, wohl eher "Druck" auf Entscheidungsträger auszuüben, kann er sich im Irrtum befinden (hier sehe ich zusätzlich eine ggf zeitlich begrenzte "Hirnverirrung", womöglich im Einzelfall mit Krankheitswert). Vielmehr ist das (objektive) Ziel tatsächlich die Aufmerksamkeit der Menschen auf den Klimawandel und die erwiesene Schädlichkeit des Autofahrens zu lenken. Die Person des durchschnittlichen Politikers lässt sich durch Sitzblockaden nicht bestimmen. Selbst Hungerstreik führt bislang nicht zu einer kausalen messbaren Änderung der Politik. Und "Wir" fahren noch immer erlaubt wie die "Bekloppten" Auto. Ferner gilt dies im Ergebnis selbst so für den "Hintermann" in der zum Stehen kommenden Fahrzeugschlange.

      • @Gerhard Krause:

        Der Zweck der Nötigungshandlungen ist nicht rein objektiv zu bestimmen. Natürlich kommt es massiv darauf an, was die Täter beabsichtigten. Und dazu gibt es Äußerungen derselben, die man auswerten kann. Behaupten sie heute, Ziel sei die Erregung von allgemein-öffentlicher Aufmerksamkeit gewesen, steht das gegebenenfalls im Widerspruch zu Aussagen während der Blockaden, es ginge um eine gezielte Disruption des öffentlichen Lebens, um die Politik zum Handeln zu bewegen. Auf der Grundlage welcher Aussage dann ein Urteil gefällt wird, ist eine Frage der Beweiswürdigung, also Strafrichters täglich Brot. Eine solche Aktion in realer und symbolischer Wirkung nachträglich umdeuten zu können, lässt jedenfalls nicht die Verwerflichkeit der ursprünglichen Handlung entfallen.

        • @Normalo:

          Es geht um die Verwerflichkeit. Es ist in den vorliegenden Fällen letztlich gar nicht möglich, die Tat nachzuweisen. Ich, das kann selbstverständlich allein einen Mangel bei mir darstellen, kenne die von Ihnen umzeichneten 'Aussagen während der (s.g.) Blockaden' nicht. Der eine oder andere Betroffene mag sogar nicht (voll) schuldfähig sein.

    • @Normalo:

      "Denn zum Einen richtet sich die Nötigungshandlung sehr viel konkreter gegen Menschen, die die keinerlei direkten Einfluss auf das verfolgte hehre Ziel haben, ..."

      Würde das bedeuten, dass das Nötigen von einzelnen Politikern wie kürzlich geschehen bei Katrin Göring-Eckardt etwa weniger verwerflich wäre?

      Ich denke nicht, halte ihre Einschränkung auf "Menschen, die keinerlei direkten Einfluss auf das verfolgte hehre Ziel haben", für gefährlich. Der Schutz vor Nötigungen muss gelten unabhängig vom Einfluss, den eine Person hat.

      • @Rudolf Fissner:

        Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Es war einer von drei(!) Gründen, aus denen ich die Verwerflichkeit in DIESER konkreten Fallkonstellation trotz nobler Zielsetzung bejahen würde. Die sind nicht voneinander abhängig. Wenn also dieser eine Grund in einer ANDEREN Konstellation nicht gegeben ist, heißt das noch lange nicht, dass er hier irrelevant wäre oder da dann auch alle anderen möglichen Gründe flachfallen.

  • Wir haben funktionierende demokratische Strukturen, wer demonstriert darf das erst mal, so wie Pegida, letze Generation usw., daß dann jeweils verschiedenste Gründe oder Vorwände als Grund genutzt werden ist doch erst mal egal.



    Bei Behinderung der Allgemeinheit oder anderen strafrechtlichen Strukturen wird ein unabhängiger Richter entscheiden welche Sanktionen gesetzlich möglich sind.

  • "Autofahrende zum Anhalten zwang"



    Hier könnte man ruhig das traditionelle Wort "Autofahrer" benutzen, selbst nach der neueren Dudenlogik wäre das richtiger, denn es sind ja praktisch nur Männer gewesen, die zu verbaler und tätlicher Gewalt gegen Demonstrierende schritten.

    • @Günter Picart:

      Genötigt werden ALLE von der Klebeaktion betroffenen "Autofahrenden" - auch die, die sich NICHT wehren. Davon abgesehen würden in der Genderlogik durch "Autofahrer" gerade jene nicht-männlichen Außnahmen von der Regel, die sich hinter Ihrer Einschränkung "praktisch" verstecken, frevelhaft exkludiert.

  • taz: *Ein Recht auf Notwehr für Autofahrer sowie härtere Strafen für Klimaaktivist*in­nen wurden gefordert und die Strafbarkeit ihrer Aktionen diskutiert.*

    „Schätzungsweise 35 Milliarden Euro Schäden entstanden durch Hitze und Dürre in den Jahren 2018 und 2019. Die Folgekosten der Sturzfluten und Überschwemmungen im Juli 2021 summieren sich auf mehr als 40 Milliarden Euro. Weitere Schäden in Höhe von rund 5 Milliarden Euro wurden durch vereinzelte Sturm- und Hagelereignisse verursacht.“ [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – 18.07.2022]

    Der CO2-Gehalt steigt immer mehr an (siehe die Seite der Messstation auf dem Mauna Loa, Hawaii) und ist ein wesentlicher Auslöser der Erderwärmung. Momentan haben wir schon 420 ppm CO2 in der Atmosphäre, und das CO2 steigt und steigt. Aber der "Schornstein" des klimaschädlichen Wirtschaftswachstum soll weiter "rauchen", deshalb werden Klimaschützer ja auch seit Jahren 'kriminalisiert'. Im Gegensatz zu harmlosen und friedlich demonstrierenden Klimaschützern - die sich nur auf die Straße setzen, weil ihre Zukunft durch den ausufernden und klimaschädlichen Wirtschaftswachstumswahn immer mehr in Gefahr gerät - hatten wir es vor Kurzem in Deutschland mit einem aufgebrachten 'Bauern-Mob' zu tun, der mit Mistgabeln bewaffnet sogar den grünen Minister Habeck bedrohte, aber da hat sich merkwürdigerweise keiner aufgeregt und nach harten Strafen gerufen.

    ***Klima-Kleber: Die brutalsten Verbrecher unserer Zeit | Browser Ballett*** www.youtube.com/watch?v=IIg4-Rz7J3I

    • @Ricky-13:

      "Notwehr" würde nicht mal gegen die Autofahrer greifen, da der Angriff auf intakte Umwelt, Leben und Gesundheit dummerweise nicht rechtswidrig ist - ausgenommen bei Lärmen und Rasen, und selbst da wirkt Justizias Augenbinde



      für Industrie und rücksichtslose Selbstdarsteller zufriedenstellend.

    • @Ricky-13:

      Nuja, und wenn ich jetzt dem Schmitzens Plaat, den ich zufällig nicht leiden kann, ordentlich eine klebe und erkläre, das wäre gut für's Klima, und im Vergleich zu den Klimaschäden solle er sich doch nicht über eine rote Wange beschweren, bin ich durch dieses beeindruckende Faktensammelsurium dann auch gerechtfertigt, oder wo liegt die Schwelle?

      • @Normalo:

        Sie vergleichen an der Straße abkleben mit körperlicher Gewalt? Ernsthaft?

        Ich würde da die Grenze ziehen, bei dauerhafter privater Sachbeschädigung habe ich Bauchschmerzen, körperliche Gewalt ist ein klares. No Go.

        Ich weiß Sie hassen die letzte Generation mit Passion ...aber wir sollten doch bitte sachlich bleiben.

        private Autos sind Teil des Problems, Sitzblockaden dieser sind somit bereits legitim, weil hier sehr wohl ein Teil der Verursacher:innen direkt angesprochen wird, ohne Gewalt.

        Was auf den Plakaten steht ist abgesehen von direkten Aufrufen zu Gewalt eigentlich ziemlich schnurz... Die Forderung der LG waren zu keinem Zeitpunkt unerfüllbar, eher das Gegenteil. Und es ging auch nie um diese Forderung selbst, das hat die Gruppe ja öffentlich thematisiert...

        Weil wenn Sie das als "Nötigung" bestrafen möchten dann gilt das ja auch für einen Mob mit "Merkel muss weck" schildern die den Verkehr behindern, weil diese über die Straße marschieren, oder wo ziehen sie da die Grenze?

        • @sociajizzm:

          *Sie vergleichen an der Straße abkleben mit körperlicher Gewalt?*

          Die „Freunde des ausufernden Kapitalismus“ konstruieren solche "Gedankengänge" immer sehr gerne, besonders wenn sie keine vernünftigen Argumente mehr haben. Klimaschutzaktivisten sollen dann mit der ganzen Härte des Gesetzes in die "rechtsstaatliche Realität" zurückgebracht werden, damit dem Kapitalismus auch ja kein 'Schaden' zugefügt wird. Das wäre ja schließlich auch noch schöner, wenn junge Klimaaktivisten die Verursacher des Klimawandels beim Geldverdienen stören würden - also soll man die Aktivisten einfach wegsperren.

          Wenn man auf der Titanic ist, dann ist es allerdings vollkommen egal, ob man Passagier der 1. Klasse oder Passagier der 2. oder sogar der 3. Klasse ist, aber diesen logischen Gedankensprung bekommen viele „Freunde des ausufernden Kapitalismus“ und auch viele Politiker wohl immer noch nicht hin.

        • @sociajizzm:

          Wie in dem Artikel ausgeführt ist, wird bei der Nötigung physische mit psychischer Gewalt nicht etwa "verglichen" sondern gleichbehandelt. Das hat nichts mit Hass zu tun sondern ist schlicht konsequente Anwendung der geltenden Auslegung des Strafgesetzbuchs, und die ist halt im Idealfall blind dafür, ob die jeweiligen Delinquenten nun von einer bestimmten Warte aus die "Guten" sind.

          Gleichermaßen emotionslos betrachtet, ist die Vorgehensweise der LG auch weiterhin nicht gegen die gerichtet, die ihre Forderungen erfüllen könnten. Denn dass die Autos haben, macht sie noch nicht zu Entscheidern über Tempolimits und ihre Blockaden damit auch nicht RELEVANT für solche Entscheidungen. Es ist eben nicht so dass ein Mittel wirklich hilft, und vielleicht das eine ode

      • @Normalo:

        Was ist denn mit Ihnen los? "Schwächeln" Sie heute etwas? Von Ihnen bin ich sonst ein anderes Kaliber gewöhnt. Mal davon abgesehen, wissen Sie ganz genau was ich mit meinem Kommentar aussagen wollte. Eine 'Zwei-Klassen-Justiz' möchten Sie sicherlich auch nicht, oder wie würden Sie das nennen (?), dass der 'Bauern-Mob' machen darf was er will und Klimaschützer (viele von denen sind ja noch halbe Kinder) wegen harmlosen Straßenblockaden wie Schwerverbrecher behandelt werden.

        Im April 2021 wurde am Mauna-Loa-Observatorium auf Hawaii erstmals eine CO2-Konzentration von mehr als 420 ppm gemessen. Vor der vorindustriellen Epoche, also bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts, lag dieser Wert noch im Bereich von 280 ppm. In ein paar Jahren werden 430 ppm CO2 erreicht sein und dann ist der weitere Anstieg der CO2-Konzentration nicht mehr aufzuhalten. Wie es ausschaut ist das den Politikern (weltweit) aber total egal. Klimaaktivisten sollen anscheinend mit hohen Strafen 'mundtot' gemacht werden, damit das klimaschädliche Monopolyspiel 'Wirtschaftswachstum' ungebremst weitergehen kann.

        • @Ricky-13:

          Ich HABE ja genau darauf hinaugewollt, dass es kein Zwei-Klassen-Justiz geben darf. Allerdings hatten die Bauernproteste damit nichts zu tun. Die zwei Klassen, gegen die ich mich wende, sind die der politisch "richtig" motivierten Täter, die meinen IHR Zweck heilige die Mittel, und die Täter, die das nicht sind. Sie meinen offenbar, ein vorgebrachtes Ziel muss nur wichtig genug sein, dann darf man jeden Blödsinn dafür anstellen.

          Ich sehe es anders (und wählte dafür ein bewusst saloppes Beispiel): Wer eine zur Erreichung eines bestimmten Ziels UNGEEIGNETE Aktion gezielt zulasten von Individuen ausführt, die das besagte Ziel auch NICHT ERREICHEN können, der kann sich in meinen Augen eben NICHT damit rechtfertigen, dass das Ziel aber doch so dringend ist - Mauna Loa hin oder her. Ich werde ein Geiseldrama nicht beenden, indem ich den neben mir stehenden Schaulustigen erschieße, und eben auch nicht das Klima retten, indem ich punktuell irgendwelche armen Sch.... daran hindere, morgens zur Arbeit zu fahren.

          Und wer wählen kann, ist kein Kind mehr, und Schwerverbrecher werden auf Jahre eingebuchtet. Halten auch Sie bitte den Maßstab.

          • @Normalo:

            "Ich HABE ja genau darauf hinaugewollt, dass es kein Zwei-Klassen-Justiz geben darf "

            Auch Ihnen sei dieses Buch ans Herz gelegt. Es ist auch anders als man es vom Untertitel her erwarten würde. Die Probleme unseres Rechtssystems sind massiv tiefgehender, als dass einfach einige mehr Geld haben für z.B. Anwälte als andere. Ich gehe schon immer vom Schlimmsten aus und war an dieser Stelle dennoch ernsthaft schockiert.

        • @Ricky-13:

          "Eine 'Zwei-Klassen-Justiz' möchten Sie sicherlich auch nicht ..."

          Die gibt es schon. Genau so. Ich empfehle folgendes Buch:

          www.piper.de/buech...-978-3-8270-1415-3

          Das Ding ist wirklich schockierend.

          • @Einfach-Jemand:

            "Die Regierung schafft es nicht, angemessenen Klimaschutz zu machen, geht dann aber gegen die Zivilgesellschaft vor, die sich für Klimaschutz einsetzt", kritisierte die Sprecherin von Fridays for Future (Luisa Neubauer).

            *In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.* (Kurt Tucholsky, Gesellschaftskritiker, Journalist und Schriftsteller, 1890-1935) – Auch im 21. Jahrhundert hat sich daran in Deutschland noch nichts geändert.

            Statt sich endlich einmal mit den berechtigten Sorgen der Klimaschützer auseinanderzusetzen, reden unsere "Volksvertreter" lieber mit der Autoindustrie oder mit Kohlekonzernen, die Wälder abholzen und Dörfer platt machen lassen, damit man die darunterliegende klimaschädliche Kohle aus der Karbonzeit für das Wirtschaftswachstum auch noch verfeuern kann. Unser Planet gleicht immer mehr einer Müllhalde, die Meere sind voller Plastikmüll, abgeholzte oder verbrannte Wälder und ein Klimawandel der immer mehr anwächst. Dass der ausufernde Kapitalismus mit seinem Wirtschaftswachstumswahn nicht nur viele Menschen 'kaputt' macht, sondern auch den Planeten Erde, sollte ja wohl bekannt sein. Soziale Gerechtigkeit, Klima- und Naturschutz müsste eigentlich auf der Agenda aller Politiker stehen, aber Politiker kennen nur das Wort 'Wirtschaftswachstum' Es geht Politikern nämlich nie wirklich um Umwelt- und Klimaschutz, sondern nur um die Fortführung des klimaschädlichen Monopolyspiels der Reichen und Mächtigen.

            Ausbeutung des Planeten + Ausbeutung der kleinen Arbeiter = Maximale Gewinne der Wirtschaft

            • @Ricky-13:

              Ich denke Sie machen es sich zu leicht: "die" Politiker sprechen durchaus mit den "Klimaschützern" über ihre Sorgen. Aber sie sind ihnen nicht höher verpflichtet als ihren Wählern, die zu 85 Prozent die Forderungen und die Protestaktionen in ihrer Radikalität ablehnen. Darüber hinaus hat der Wähler durchaus die Wahl, kapitalismuskritische Parteien zu wählen, die die Systemfrage stellen. Nur scheint dies nicht im größeren Maßstab stattzufinden.

  • Sitzblockaden zum Druck auf die Regierungspolitik im Epochenvergleich

    Zitat: „Die Aktionen der Letzten Generation, bei denen sie Straßen blockierten, um auf eine andere Klimapolitik zu drängen, polarisierten die bundesdeutsche Öffentlichkeit.“

    Vor 30 Jahren wurde mit den Aktionen der Friedensbewegung die Kasernen-Zugänge von Mutlangen blockiert, um auf eine andere Sicherheitspolitik zu drängen. Die damaligen Slogans waren den jetzigen nicht unähnlich: Auch die damaligen Protestierer wähnten ich als womöglich „letzte Generation“, sollte es zu einem Einsatz der Pershing-Raketen als Reaktion auf die Staionierung der sowjetischen SS-20 kommen: „Dieser Weg bringt uns todsicher den letzten Frieden.“, so war auf den Plakaten zu lesen. Allerdings dürften es keine auch nur annähernde Vergleichbarkeit der realen Gefahrenpotentiale beider Protestanlässe geben: Der damalige war ungleich virulenter als der jetzige.

    Um so bemerkenswerter ein andere Unterschied, der der allgemeinen politischen und juristischen Reaktion in der bundesdeutschen Öffentlichkeit: Bei der Bewertung der Sitzblockaden von Mutlangen gab es keinerlei juristische Zweifel, im Gegensatz zu heute.

    Finde den Unterschied.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Sie lassen mal wieder aus, wie die Geschichte weitergegangen ist. Glücklicherweise ließen sich weder Helmut Schmidt noch die Nato von den Blockierern beeindrucken. Der Beschluss, die Pershing zu stationieren, führte zum einzig mir bekannten Abrüstungsabkommen, dass die modernste Waffengeneration abgeschaftt hat. Einen solchen Abrüstungserfolg hat es weder vorher noch nachher gegeben. Wer hat versucht, das zu verhindern? Die Helden von Mutlangen, die bis heute stolz sind auf ihre friedensgefährdenden Aktionen.

    • @Reinhardt Gutsche:

      Also die Verurteilungen in Mutlangen wurden vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben, es habe keine Nötigung vorgelegen.



      Und damals ging es um Strafen in Höhe von 20 Tagessätzen, heute werden die Demonstranten schon mal ohne einen Richter zusehen mehrere Tage inhaftiert.



      Die juristischen Zweifel heute beziehen sich also eher auf das Vorgehen der Justiz als auf das Vorgehen der Demonstranten.

  • Das Kommentariat ist mal wieder sehr erhellend. Inklusive Falschaussagen wie "unangemeldete" Demos seien nicht zulässig -- das kommt vielleicht noch, aber so weit sind wir zum Glück nicht.

    Behaltet Eure Ressentiments für Euch.

    • @tomás zerolo:

      "Falschaussagen wie "unangemeldete" Demos seien nicht zulässig"

      Wenn sie schon Kommunarden abwerten und ihnen Falschaussagen unterstellen, bitte erst die Hausaufgaben erledigen.

      Kurze Nachhilfe in Rechtskunde, speziell für sie.

      Paragraf 14 VersammlG schreibt für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel eine Anmeldepflicht vor. Die Versammlung muss 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe der zuständigen Behörde gemeldet werden.

      Die Teilnahme an einer solchen Versammlung ist straffrei. Wer als Leiter oder Veranstalter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstaltet, ohne diese anzumelden, riskiert nach § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe

    • @tomás zerolo:

      Erzählen Sie einem Franzosen mal, dass man in Deutschland "Demos" anmelden soll/muss. Der wird zunächst gar nicht begreifen was Sie da erzählen. Wenn er es dann begriffen hat, dann wird er in abgewandelter Form das sagen, was schon Obelix immer über die Römer sagte: "Die spinnen, die Deutschen".

      Der Deutsche war aber schon immer obrigkeitshörig. Selbst wenn es um die Zukunft der eigenen Kinder und Kindeskinder geht, sagt der Deutsche: "Ja, aber es gibt doch schließlich Gesetze und unsere Volksvertreter haben sich bestimmt etwas dabei gedacht, als sie Gesetze schufen, die besonders die Reichen und Mächtigen beim Geldverdienen schützen."

      Schon lustig, denn als 5000 aufgebrachte Bauern mit ihren Landmaschinen die Straßen von Berlin (und auch andere Straßen in Deutschland) lahmlegten, wurde nicht sofort nach dem Staatsanwalt und dem Strafgesetzbuch gerufen, aber wenn junge Klimaschützer ein paar Straßen blockieren, weil sie Angst um ihre Zukunft haben, dann will man sie sofort wegsperren und sie sogar als 'kriminelle Vereinigung' hinstellen. Wie gesagt, der Deutsche liebt es obrigkeitshörig zu sein, auch wenn er/sie die Zukunft der eigenen Kinder dafür opfert.

  • Nötigung war doch das klar kommunizierte Ziel, absurd das darüber überhaupt diskutiert wird.



    Man stelle sich mal vor 10 AFD Demonstranten umzingeln eine Grünen Politikerin und knien sich dann stundenlang hin so das sie nicht wegkann.



    Keine Gewalt usw, und das soll dann keine Nötigung sein?

    • @Notizen aus Taiwan:

      Ein Fußgänger vor einem Auto hat für Sie also den gleichen Gewaltgrad, wie zehn Männer rund um eine Frau?



      Denken Sie nochmal nach, und diesmal bitte über Ihren eigenen Tellerrand hinaus.

      • @Herma Huhn:

        Äh ja, denn die Männer scheinen ja in dem Beispiel nichts gemacht zu haben, außer die Frau am weitergehen zu hindern.



        Der Unterschied ist hier lediglich das Person 1 fährt und Person 2 geht. Die Rechtslage tangiert das allerdings nicht.



        Natürlich ist klar worauf hier hinausgewollt ist, dennoch ist rechtlich kein anderer Tatsbestand vorliegend.

        • @Walterismus:

          Dann überlegen Sie jetzt nochmal, wie zehn Männer es schaffen eine Frau am weitergehen zu hindern, ohne hierfür eine Drohkulisse aufzubauen.



          Der Fußgänger, der auf der Straße steht ist in keiner Weise für den im Auto sitzenden Menschen bedrohlich. Das Auto fährt nicht weiter, weil der Fahrer den Fußgänger nicht verletzen will.



          Die Frau im anderen Beispiel geht nicht weiter, weil sie Angst vor der Reaktion der Männer hat.



          Wie weiter unten schon erwähnt: Am Fähranleger zu stehen und dort einfach nur die Beine ins Wasser zu hängen, damit die Fähre nicht anlegen kann, ist ebenso unbedrohlich.



          Am Anleger zu stehen und zu drohen, einen der Passagiere zu töten ist etwas anderes. Genauso wäre es etwas anderes als Klimademonstrant mit dem Vorschlaghammer an der Kreuzung zu stehen oder Böller zu werfen.

          • @Herma Huhn:

            Sie haben schon gelesen, oder: KNIEENDE Männer - eine Drohkulisse? Ich hab ja viel Verständnis für alle möglichen Sensibilitäten, aber das ist nicht realistisch. In der Praxis gehe ich davon aus, dass die Politikerin schneller an den Knieenden vorbei wäre, als die "Volksschädling" sagen können, und kein Hahn danach krähen würde, wenn der eine oder andere von ihnen dabei ordentlich einen Absatz in die Wade gekriegt hätte...

            ps Wäre es was Anderes, wenn die AfD-Demonstranten weiblich wären?

            • @Normalo:

              Die Situation lautete: So dass die Politikerin NICHT vorbei laufen kann.



              Die zehn Personen müssten also einen Ring bilden, durch den die Frau nicht mal eben durchsteigen kann.



              Da ist es egal, ob die Männer stehen oder knien. Die Frau wird eingekesselt. Da bekäme ich auch Angst, wenn es Frauen sind, die mich nicht vorbeilassen.



              Sie scheinen in dem Szenario zu vergessen, wie es zu einer solchen Situation kommen kann. Die Demonstranten setzen sich ja nicht einfahc in einen Kreis und "Huch, da steht ja eine Politikerin in der Mitte"



              Ein Fußgänger muss aktiv eingefangen werden, um ihr Szenario zu erreichen.

              • @Herma Huhn:

                Sie konstruieren die Situation aggressiv-einkesselnder, als der Vergleich gemeint war. Ohne Wortklauberei ist doch die relevante Frage, ob es - unabhängig von der jeweiligen Rollenverteilung - als Gewalt zu empfinden ist, jemandem indirekt die Bewegungsfreiheit zu nehmen, indem man ihn - ohne ihn zu berühren oder damit zu drohen - vor die Wahl stellt, entweder stehenzubleiben oder seinerseits mit Gewalt die Blockade zu durchbrechen.

                Natürlich müssten die Blockierer bei einer Fußgängerin eng zusammenrücken, damit sie nicht OHNE Gewalt entkommen kann. Aber solange sie sich wirklich nur "friedlich" passiv hinknien, ist das keine andere Dimension von Drohung, als was bei den Klebeaktionen passiert: Die Aussage ist: "Du kommst hier nicht weg, außer über mich/uns drüber."

                Lösen Sie Sich vielleicht mal von der Vorstellung, dass Rechte IMMER bedrohliche aggressive Schlägertypen sind (wären sie das, wäre es deutlich leichter, mit ihnen politisch fertig zu werden).

  • "...Sitzblockaden kennzeichnet: ein starkes Bekenntnis zur Demokratie, in der die Versammlungsfreiheit unwiderruflich ein elementarer Pfeiler ist. ..."



    Die Sitzblockaden waren unangemeldete, ergo nicht zugelassene Demos. Die selbsterklärend Demonstranten zu Verurteilen hat nichts mit mangelndem Bekenntnis zu Demokratie und Versammlungsfreiheit zu tun. Die Freiheit des einen hört dort auf, wo sie die Freiheit des anderen einschränkt. Letztendlich sind die LG diejenigen, die sich um die demokratischen Spielregeln in unserem Land einen Dreck scheren und in einer hochnaesigen, selbstherrlichen Art und Weise den anderen Menschen das Leben schwer machen. Dabei wird völlig verkannt, dass die Zielgruppe der extremen CO2 Produzenten mit diesen Aktionen überhaupt nicht adressiert wird. Ganz Deutschland ist mit 2% an der Welt CO2 Produktion beteiligt. Ein Großteil davon fällt bei der Erzeugung von Exportprodukten an.



    China, Russland, Indien, USA u.a. wären die richtigen Ansprechpartner. Nur werden die Demonstranten dort garantiert nicht mit Speiseöl vom Straßenbelag weg massiert.

    • @maxwaldo:

      Getroffene Hunde bellen.

    • @maxwaldo:

      Wie sollen deutsche Demonstranten denn China und Russland ansprechen, wenn selbst vor der eigenen Tür noch nicht gekehrt wurde?



      Und man kann es nicht oft genug wiederholen: Deutschland macht nur 1% der Weltbevölkerung aus.

      • @Herma Huhn:

        Sie tun es nicht, weil es bequem ist in Deutschland den Helden zu spielen und im Vergleich zu den genannten Hauptverursacherländern praktisch keine Konsequenzen zu erwarten sind.

        "... Deutschland macht nur 1% der Weltbevölkerung aus ..." . und produziert auch nur ca. 1% CO2 ( für den Zinnenverbrauch)

        • @maxwaldo:

          Das mit "nur 1 % CO2-Produktion ziehe ich stark in Zweifel, ich berücksichtige aber den Dreck, der in anderen Ländern FÜR D produziert wird.

          • @Erfahrungssammler:

            Knapp die Hälfte des BIPs der BRD gehen in den Export (statista). Die gesamte CO2 Produktion der BRD beträgt 2% der Gesamtausstosses (statista). Do the math. Beispiel: der größte Teil der brasilianischen Kaffeeproduktion geht grün ins Ausland um dort, hauptsächlich in D und auch CH mit erheblichem Energieaufwand = CO2 Produktion, geröstet zu werden. Danach geht ein nicht unerheblicher Anteil wieder zurück in nach Brasilien um konsumiert zu werden.

          • @Erfahrungssammler:

            Im Umkehrschluss aber ebenfalls: Als Exportnation No. 1 produziert D jede Menge Dreck für die Importländer.

    • @maxwaldo:

      Sie schließen sich hier leider unsinnigen (und gerne von Klimawandelleugnern genutzten) Argumenten an. Beginnen muss man nämlich damit, dass das CO2-Molekül keine Grenzen kennt. Im Anschluss an diese Erkenntnis ist es auch für den Anteil Deutschlands an der Belastung unausweichlich, die absoluten Zahlen zur Kenntnis zu nehmen, und zwar etwas die pro Kopf. Den mehreren Tonnen pro Kopf CO2-Belastung in Deutschland stehen mehrere 100Kg pro Kopf beispielsweise in Afrika gegenüber.

      • @Gerhard Krause:

        Klar kennt das CO2 Molekül keine Grenzen. Genau das sollte eben berücksichtigt werden. Beim Versuch zu verstehen was ich geschrieben habe wäre das klar geworden. Etwa die Hälfte der deutschen Industrieproduktion gehen in den Export. Ergo entsteht in Deutschland CO2 als Beiprodukt dieser Exportproduktion z. Bsp. für Afrika. Länder mit Importüberschuss sonnen sich als die "good boys" in der Klimadiskussion.

  • Mein Gerechtigkeitsempfinden verlangt jedenfalls, dass an Sitzblokaden vor grünen Politikern der gleiche Maßstab angelegt wird.

    Dass die einen kriminalisiert werden, während die anderen die Helden sein sollen, kann nicht angehen.

    • @rero:

      Eine Fähre am Anlegen zu hindern kann durchaus mit dem Kleben auf Kreuzungen gleichgesetzt werden.



      Die Insassen von Autos oder Fähre zu beschimpfen und mit Mord zu drohen, sind andere Tatbestände.

      • @Herma Huhn:

        Richtig. Also ist BEIDES Nötigung - und nicht Heldentat.

  • Ist es echt jetzt eine Frage, ob Nötigung strafbar ist?

    • @Lars Sommer:

      Nein, die Frage ist, ob man ohne Gewalt nötigen kann.

      • @Herma Huhn:

        Der Gewaltbegriff im deutschen Strafrecht ist deutlich weiter, als Frau Drohsel das glauben machen möchte. Insbesondere zum Schtutz von Frauen, die mit psychischem Druck willfährig gemacht werden sollen, ist psychische Gewalt - sogar abstrakte - längst eine gängige Verwirklichungsform. Ich fände es ehrlich gesagt auch in einer zivilisierten Gesellschaft eher rückständig zu behaupten, Jemanden durch seine physische Anwesenheit vor die Wahl zu stellen, ob er sich der Blockafde unterwirft oder den Blockierer über den Haufen fährt, sei KEINE Form von Gewalt.

  • "...es zeichnet sich ab, dass sich die Zerrissenheit der bundesdeutschen Öffentlichkeit auch in der Rechtsprechung spiegelt."



    Welche Zerrissenheit in der bundesdeutschen Öffentlichkeit? 85% lehnen klipp und klar die Blockaden ab und dieser Wert war relativ konstant, wurde in diversen Artikeln und Umfragen zum Thema immer wieder von unterschiedlichen Medien festgestellt - zum Beispiel hier:



    www.tagesschau.de/...eneration-100.html

  • Es dauert halt immer ein paar Jahre, bis neue Sachverhalte höchstrichterlich entschieden sind. Ist doch ganz normal.