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Russen in LettlandTausenden droht die Abschiebung

Rund 20.000 russische Bür­ge­r*in­nen sollen einen Sprachtest machen. Etwa 5.000 haben die Aufforderung ignoriert. Das hat Konsequenzen.

Protest gegen die Abschaffung der russischen Sprache in Riga, Oktober 2019 Foto: Victor Lisitsyn/picture alliance

Berlin taz | Lettlands Behörden machen Ernst: Tausende Staats­bür­ge­r*in­nen der Russischen Föderation könnten im September Briefe von der Migrationsbehörde erhalten, in denen sie zur Ausreise aufgefordert werden. Das berichtet das Webportal rus.lsm.lv. Dabei handelt es sich um Personen, die sich nicht zur lettischen Sprachprüfung angemeldet und keine Unterlagen zur Verlängerung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eingereicht haben. Die neue gesetzliche Regelung wurde im April verabschiedet.

Ingmar Lidaka, Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Staatsbürgerschaft, Migration und sozialen Zusammenhalt sowie Abgeordneter der Regierungspartei „Vereinigte Liste“, bezifferte die Anzahl der Betroffenen auf 5.000 bis 6.000. Sie hätten auf eine Aufforderung nicht reagiert und seien offenkundig weder an der Prüfung noch an einer Aufenthaltserlaubnis interessiert.

Das Innenministerium bestätigte die Information. Die Menschen hätten nach der Aufforderung drei Monate Zeit, Lettland zu verlassen. Wer sich dennoch weiter im Land aufhalte, könne mit einer Geldstrafe belegt werden. Auch staatliche Leistungen könnten wegfallen. So würden beispielsweise Renten nicht mehr gezahlt. Aus dem Innenministerium hieß es dazu, die Menschen hätten das Recht, sich um ein Visum oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu bemühen, sofern es hierfür eine Grundlage gebe.

Der Abgeordnete Lidaka befürchtet, dass es zu Abschiebungen kommen könnte. Auch wenn Po­li­ti­ke­r*in­nen abwiegeln und sagen, dass das nicht passieren werde – das Gesetz sieht Ausweisungen vor. Sie hoffen nun, dass sich die Gesetzgebung noch ändert. „Aber ich befürchte, dass dies nicht vor dem 1. September passiert“, sagt Lidaka. Laut Grenzschutz müsse das Gesetz durchgesetzt werden, zitiert ihn rus.lsm.lv.

Lettland hat rund 1,9 Millio­nen Einwohner*innen, rund ein Viertel sind russische Mut­ter­sprach­le­r*in­nen. Bei ihnen handelt es sich mehrheitlich um zwischen 1940 und 1990 eingewanderte Personen beziehungsweise deren Nachkommen. Ein Teil hat sich nicht einbürgern lassen (dafür ist ein Sprachtest für Lettisch Voraussetzung) und den Status Nichtbürger*in. Dieser ist häufig mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel verbunden.

Es wächst Kritik an dem neuen Gesetz

Nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 wurden die Aufenthaltsregelungen für Rus­s*in­nen verschärft. Jetzt müssen Kenntnisse der lettischen Sprache auf dem Niveau A2 nachgewiesen werden. Passiert dies nicht, wird die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Lettland annulliert. Die betroffene Person erhält eine befristete Aufenthaltserlaubnis und ein Jahr Zeit, um die Sprache zu lernen. Wer die Prüfung nicht vor dem 1. September bestanden hat, kann sie bis zum 30. November auf Antrag noch einmal nachholen. Nach Angaben der lettischen Behörden gelten die neuen Anforderungen für rund 20.000 russische Staats­bür­ge­r*in­nen mit ständigem Wohnsitz im Lettland im Alter von 17 bis 74 Jahren.

Derweil wächst die Kritik an dem neuen Gesetz. „Wir glauben, dass jeder Fall individuell behandelt werden sollte. Wir müssen verstehen, warum diese Menschen die Sprache nicht beherrschen, die Prüfung nicht bestehen und was wir tun können, um sicherzustellen, dass sie die Sprache lernen“, sagt Martin Lewuschkan, Vorsitzender der Bürgerbewegung „Russische Stimme für Lettland“. Derzeit könne der Staat pro Jahr nur noch 400 Personen Lettisch-Sprachkurse anbieten.

Auch bei Lettlands Nachbarn Estland – von knapp 1,3 Millionen Ein­woh­ne­r*in­nen gehören 25 Prozent der russischen Minderheit an – ist Sprache derzeit wieder Thema. Laut einem Gesetz von 2022 soll Estnisch in Schulen perspektivisch zur einzigen Unterrichtssprache werden. Um dieses Ziel in allen Klassenstufen zu erreichen, ist eine mehrjährige Übergangsphase vorgesehen. Ab dem 1. August 2023 müssen Schulen jedoch mit einer Geldstrafe von knapp 10.000 Euro rechnen, wenn ihre Leh­re­r*in­nen nicht über ausreichend gute estnische Sprachkenntnisse verfügen. Angaben der estnischen Sprachaufsichtsbehörde zufolge betreffe das rund 2.500 Pädagog*innen.

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62 Kommentare

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  • Der Konflikt ist real und besteht seit Jahrzehnten. Die baltischen Staaten wurden durch die Sowjetunion okkupiert und besetzt. Die baltische Kultur und Sprache wurde unterdrückt und russifiziert. Dazu wurden unter Stalin hunderttausende Sowjetrussen dort angesiedelt und Balten nach Sibirien verschleppt. Diese angesiedelten Sowjetmenschen hätten 1990 ausreisen müssen, zurück nach Russland, dem offiziell erklärten Nachfolgestaat der Sowjetunion. Das ist nicht passiert. Viele Sowjetrussen blieben Vorort und lebten dort als Russen weiter, also in fremden Staaten, als russische Fremdkörper in einer baltischen Nation.



    Diese Fremdheit wurde dadurch verstärkt, dass die russische Minderheit kein Interesse zeigte, die baltische(n) Sprache(n) und Kultur anzunehmen. Das gilt für Lettland und Estland, weniger für Litauen, denn Litauen hat viel weniger Russen und diese faktisch auch nur in einem Gebiet (Ignalina). In Lettland und Estland ist das Problem hingegen real. Eine Ausweisung der Russen ist gerechtfertigt und keine Zumutung. Sie dient der Erhaltung des Friedens. Russland hat wiederholt erklärt, "Russland sei überall dort, wo Russen leben." Und überall dort wird man im Zweifel auch Russland verteidigen. Das bedeutet Kriegsgefahr für die baltischen Staaten, solange dort eine nennenswerte Zahl von Russen leben. Das ist nicht hinnehmbar. Die Ausweisung löst das Problem und befriedet nach innen. Japan ist nicht umsonst so stabil, weil dort eben nur Japaner leben. Die Probleme mit aggressiven Minderheiten stellt sich nur dort, wo es diese Minderheiten gibt.

  • Voll ok die Ausweisung.

  • Sich nicht einbürgern zu lassen, war und ist seit fast dreißig Jahren eine bewusste Entscheidung der Nichtbürger:innen, denn ca. 150.000 von ihnen haben inzwischen die lettische Staatsbürgerschaft erworben. Die heute Achtzigjährigen können sich auch kaum noch mit ihrem hohen Alter herausreden, denn sie haben das Verfahren schon mit fünfzig Jahren, also ihr halbes Erwachsenenleben lang, verweigert. Die Hauptgründe sind die erleichterte Einreise für russische Staatsbürger in die Russische Föderation und die Ablehnung des lettischen Staates (selbst wenn das auf Gegenseitigkeit beruht). So gesehen ist Mitleid fehl am Platz, Lettland sollte (und möchte) die Zwei-Klassen-Bürgerschaft beenden, die russischen Staatsbürger in Lettland dürfen frei entscheiden, ob sie Letten werden oder nach Russland übersiedeln wollen; das erscheint mir fair und legitim.

  • Verlängerung eines unbefristeten Aufenthaltstitels.



    Mehr gibt es da doch gar nicht zu sagen.

    • @Tripler Tobias:

      „Unbefristet“ bedeutet ja nur, dass er nicht durch Zeitablauf endet. Die Verlängerung soll offenbar nur mit einem befristeten Titel geschehen, weil der Status des „Nichtbürgers“ – man ist zugleich russischer Staatsbürger mit vollen Rechten und lettischer Bürger mit nur geringen Einschränkungen im Sicherheitsbereich – aufgegeben werden soll. Dieser ist aber mit dem unbefristeten Aufenthalt verbunden. Wer sich für die russische und damit gegen die lettische Staatsbürgerschaft entscheidet, muss dann eben den „normalen“ befristeten Aufenthaltstitel beantragen. Klingt paradox, ist aber völlig logisch.

  • [...]

    Kommentar bearbeitet. Bitte beachten Sie die Netiquette.

    Jede Gemeinschaft und jeder Staat ist darauf angewiesen, das die Mitglieder miteinander kommunizieren können. Es überfordert die Gesellschaft, wenn sich manche dieser sinnvollen Erwartung der Gesellschaft verweigern. Da müssen aus meiner Sicht die Rechte des einzelnen untergeordnet werden. Es ist natürlich wichtig dies maßvoll zu lösen. Wir sollten bei den Menschenrechten auch §2 des GG einbeziehen.

    • @jogi19:

      "Ich kann diesen universellen Menschenrechten wenig abgewinnen" = Ich stehe nicht auf dem Boden der Verfassung dieses Landes.

  • @MACHIAVELLI

    Die Frage ist natürlich, wie kompatibel das mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel (im Kontext eines rechtsstaatlichen Gebildes) ist.

    • @tomás zerolo:

      Schaut man sich die Entwicklung insgesamt an, dann lässt sich doch problemlos konstatieren, dass Rechtsstaatsprinzipien allenthalben längst ausgehölt wenn nicht gar glattweg ausgehebelt sind. Der Krieg heiligt eben die Mittel.

  • Auch wenn ich finde, dass ein Minimum an Sprachkenntnissen von jedem der in einem Land lebt erwartet werden kann, ist die baltische Politik, die gegen EU Minderheitsrechte verstößt, kritisch zu zu bewerten. Übrigens sind Diskriminierung von Minderheiten im Baltikum nicht erst seit der Russophobie im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg an der Tagesordnung:

    www.spiegel.de/pol...eit-a-1169422.html

    Ich persönlich wäre dafür, dass EU Vorgaben auch verbindlich umgesetzt werden müssen.

    Ich sehe die Entwicklung, dass Länder wie Polen, Umgarn, Litauen, Estland usw. nach ihren eigenen Regeln handeln ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen sehr kritisch.

  • Ich stelle mir gerade vor wie die 85-jährige Oma den Sprachkurs nicht bestanden hat und ausgewiesen wird.



    Mir geht der Russenhass schon langsam auf die Nerven.

  • Die Ansiedlung von Zivilisten in besetzten Gebieten ist nach dem Völkerrecht verboten, die baltischen Staaten waren 1940-91 besetzt. Das jetzt minimale Sprachkenntnisse für einen weiteren Aufenthalt vorausgesetzt werden ist nicht zuviel verlangt.

    • @Machiavelli:

      Hinter diesem Ansiedlungsverbot kann man sich gut verschanzen, aber es hilft nicht weiter.

      Die sowjetische Version war, die baltischen Staaten seien der Sowjetunion beigetreten. Die Menschen sind zu Sowjetzeiten arglos nach Estland, Lettland oder Litauen gegangen. Die Russischsprachigen, die heute dort leben sind Opfer einer Situation für die sie nichts können.

      Nach der Unabhängigkeit waren sie in Lettland und Estland plötzlich Menschen zweiter Klasse ohne Staatsbürgerschaft, selbst wenn sie dort geboren waren, weil sie 1940 nicht Letten/Esten waren. Den Test in der Landessprache zur Erlangung der Staatsbürgerschaft empfinden viele als Zumutung, selbst wenn sie die Sprache beherrschen.

      Mit einer sprachlichen Minderheit so umzugehen, ist für mich als Schweizerin, die in einem viersprachigen Land lebt, eines demokratischen Staates unwürdig, egal was das Völkerrecht sagt.

      Die meisten Russischsprachigen wollten nie etwas mit Russland zu tun haben und sind heute Staatsbürger, aber sie fühlen sich weiterhin benachteiligt. Zu Recht.



      Solange dieser Krieg dauert, wird der Graben zwischen Esten/ Letten und ihrer russischsprachigen Minderheit wohl noch tiefer. Da hätte man in den 90-er Jahren umsichtiger sein sollen.

      Litauen hat das gemacht, das Ansiedlungsgsverbot ignoriert und allen bei der Unabhängigkeit Ansässigen die Staatsbürgerschaft verliehen.

      • @ecox lucius:

        Für Litauen war das auch einfacher, in Estland und vor allem Lettland hatte die Russifizierung und die Zerstörung der einheimischen Kultur zum Zeitpunkt der Befreiung vom sowjetischen Joch bereits viel schlimmere Ausmaße angenommen.



        Ich stimme Ihnen zu, dass die lettische Regierung in Teilen überzogen hat. Aber das Mitleid mit jenen russischstämmigen Einwohnern Lettlands, die einfach nicht einsehen wollen, dass sie dort nicht mehr die Herrenrasse sind, ist bei mir nicht vorhanden.

    • @Machiavelli:

      "...die baltischen Staaten waren 1940-91 besetzt."

      Die Grenzen der UdSSR waren völkerrechtlich anerkannt.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Offiziell war die Sowjetunion auch eine Union unabhängiger Republiken.

        Faktisch war sie das russische Kaiserreich in rot. Zehntausende Balten wurden deportiert und ermordet und ihre Sprache und Kultur in den Bereich der Folklore gedrängt, zugunsten der Sprache der neuen Herren.

        • @Suryo:

          "Faktisch war sie das russische Kaiserreich in rot."

          Mit georgischen und ukrainischen Herrschern...

          Im russischen Kaiserreich gab es im Baltikum übrigens sehr viele Herren mit deutschen und schwedischen Wurzeln. Die sie bildenten einen sehr großen Teil der Oberschicht und dienten treu den Zaren.

          Geschichte ist eben kompliziert...

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Und dennoch wurde Russisch und die russische Kultur als der Höhepunkt menschlicher Zivilisation propagiert.

            Das merkt man doch bis heute. Viele Russen halten die ukrainische Sprache nach wie vor für eine Art bäuerliches Russisch.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Die baltischen Staaten definieren das so was ihr gutes Recht is und historisch akkurat. Anerkennung ist juristisch bedeutungslos. Man kann ein Verbrechen tolerieren aber das macht es nicht zu recht.

        • @Machiavelli:

          "Die baltischen Staaten definieren das so..."

          Wenn jeder Staat Völkerrecht neuerdings selbst definieren kann, wird sich Putin freuen 😁

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Ich stimme Ihnen voll zu!

            Leider messen hier im Forum viele User mit zweierlei Maß. Im Grunde genommen spiegelt das gut die Doppelmoral wieder die bei uns im Westen im ausgeprägter wird.



            Leider geht die Fähigkeit zu Selbstkritik mehr und mehr zurück.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Spätestens mit der Unabhängigkeit haben diese Staaten aber ihre volle Souveränität wiedererlangt und damit auch das Recht, selbst zu definieren, wer Staatsbürger ist.



            Da Russland selbst den Russen in Lettland sofort die Staatsbürgerschaft gab und gibt, hat Lettland keinerlei Pflicht, sie in Lettland zu behalten. Wie gesagt, sie werden nicht staatenlos.

  • Nach dem ganzen nationalistischen Gedöns aus Russland, die jeden, der russisch spricht, auch als Russen ansehen, der im Zweifelsfall "gerettet" werden musd, ist die Maßnahme verständlich. Man muss auch bedenken, dass die Leute dort mehr als dreißig Jahre seit der Unabhängigkeit Zeit hatten, die Landessprache zu lernen. Wer sich selbst nicht mit dem Land identifizieren möchte, kann dann dich besser heim ins Reich gehen. Putin freut jeder Beuterusse, den er in die Finger kriegen kann.

  • In wie weit ist das alles mit EU Recht vereinbar?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Wenn diese Menschen tatsächlich die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation haben, kann man sie grundsätzlich auch dahin abschieben. Warum sollte das mit EU-Recht unvereinbar sein? Sie werden ja nicht staatenlos.

      • @Suryo:

        Sind das wirklich Staatsbürger der Russischen Föderation oder sind sie nicht eher staatenlos?

        • @Francesco:

          Steht doch im Artikel. Es handelt sich um Bürger Russlands.

          • @Suryo:

            Stimmt. Habe ich übersehen.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Leuten eine Staatsangehörigkeitooder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nicht zu geben, wenn sie die Landessprache nicht rudimentär beherrschen, ist sehr gut mit EU-Recht vereinbar.

      Wird allgemein in den westlichen EU-Staaten praktiziert.

      In Deutschland wurde da schon vor vielen Jahren nachgebessert.

      • @rero:

        Menschen, die in D geboren worden, müssen Sprachprüfungen bestehen, um bleiben zu können???

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          In Deutschland gibt es glücklicherweise keine Schulen, an denen der Unterricht komplett in nichtdeutscher Sprache stattfindet und die Schüler am Ende ihrer Schulzeit nicht mal A2-Niveau in Deutsch schaffen.

          Für eine unbefristete Aufenthatserlaubnis brauchen Sie nämlich solche Sprachkenntnisse auch in Deutschland.

          Wer hier zur Schule geht, hat die aber und kann sie mit dem Schulzeugnis auch entsprechend nachweisen.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Nein, aber hier geht es ja auch um Lettland.

          • @Suryo:

            RERO sagte:

            "Wird allgemein in den westlichen EU-Staaten praktiziert."

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Mit gewissen Ausnahmen stimmt das ja auch. Prinzipiell hat kein Nicht-EU-Staatsbürger ein Grundrecht auf Anwesenheit in Deutschland. Das kann Deutschland nun mal an Bedingungen knüpfen. Es gab ja selbst mal die Pflicht für Ehepartner von Deutschen, vor Einreise Deutschkenntnisse nachzuweisen. Das wurde nur aufgrund des Schutzes von Ehe und Familie gekippt. Nicht, weil das Erfordernis an sich unrecht wäre.

  • Nun muss man ja sagen, dass das Sprachniveau A 2 nicht besonders hoch ist.

    • @rero:

      Es geht nicht um das Niveau, das übrigens sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund hier in Deutschland auch nicht erreichen, sondern im Kern darum, dass entgegen jeglicher Rechtsprinzipien Menschen auf Grund ihrer Herkunft anders behandelt werden, als andere.



      Darüber hinaus ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel genau eines, unbefristet und maximal dann zurückzihbar, wenn Verwirkungsgründe wie Verurteilungen dagegen stehen. In den allermeisten Fällen aber noch nicht einmal das.

  • Das wird Putin gar nicht gerne sehen.

  • Sagen wir mal so:

    Im Gegensatz zur Ukraine befindet sich Lettland nicht im Krieg und man kann für diese Gesetze keine Ausmahmesituation als Argument heranziehen.

    Dieses Vorgehen muss also irgendwie den allgemeinen (europäischen) Menschenrechtsstandards entsprechen.

    Und da habe ich so meine Probleme.

    Diese Leute sind ja oft in Lettland geboren oder leben da bereits über 30 Jahre.



    Da jetzt - im Nachhinein - die bislang unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Nachgang sehr kurzfristig an bestimmte Fähigkeiten zu knüpfen ist schon fragwürdig.

  • Protest mit Sowjetfahne - da hilft auch kein Französisch ...

    • @lesnmachtdumm:

      Sowjetunion = Russland?



      - die Gleichsetzung von Russen und Sowjetunion ist fragwürdig. Ukrainer z.B. haben zu allen Zeiten großen Einfluss in der Sowjetunion gehabt, Breschnew, Chruschtschow, Podgorny u.v.a.m. haben die Geschicke der Union, schon zu Stalins (auch kein Russe) Zeiten maßgeblich bestimmt.

    • @lesnmachtdumm:

      Da ist kein Hammer und Sichel drauf... insofern ist es keine Sowjetfahne

      • @LesMankov:

        @ beide, GUZMAN und LESMANKOV



        Ob da Hammersichelsonstwas drauf is, kann ich nicht erkennen. Wer aber - in einem grad von der Sowjetherrschaft befreiten Land - für seine Bürgerrechte demonstriert, indem er das überwundene Imperium (oder desssen Staatsideologie - rote Fahne) wieder herbeiruft, schneidet sich gewaltig in den eigenen Arsch. Das ist ideologische Verbohrtheit. Und angesichts derer haben ja nu nicht nur die Esten ganzundgar zu Recht erhebliche Vorbehalte.

  • "Personen, die sich nicht zur lettischen Sprachprüfung angemeldet und keine Unterlagen zur Verlängerung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eingereicht haben."

    Wo ist das Problem?

    • @Suryo:

      Ich sehe das Problem auch nicht. Wahrscheinlich wieder ein Fall misslungener Integration. Zeit genug, um die ukrainische Sprache zu lernen gab es ja wohl. Ein A2 Sprachtest ist zudem wirklich keine unüberwindbare Herausforderung...es geht dabei um grundlegende Kenntnisse.

    • @Suryo:

      Das Problem ist, dass hier Personen mit der "falschen" Muttersprache staatsbürgerliche Rechte vorenthalten werden. Personen, die u.U. schon vor 1991 in Lettland gelebt haben... Es gibt Bezirke in Lettland, wo um und bei die Hälfte der Bevölkerung russischsprachig ist. Da kann man nicht mal mehr von einer "Minderheit" sprechen...

      • @Django:

        Aus Sicht der baltischen Staaten sind die dort lebenden Russen Zivilisten der sowjetischen Besatzungsmacht, die völkerrechtlich illegal im Land angesiedelt wurden.

        Und seit 1991 nicht einmal Grundkenntnisse des Estnischen gelernt zu haben, ist nun wirklich nicht nachvollziehbar. Ebensowenig, wie sich nicht um eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bemüht zu haben.

        • @Suryo:

          Sorry, lettisch, nicht estnisch.

    • @Suryo:

      Ich weiß es auch nicht aber nach dem Wortlaut des Artikels müsste man dem Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis wohl den Nachweis einer bestandenen lettischen Sprachprüfung beilegen.

      Mach das mal mit über 70...

      Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Rentner das einfach aussitzen wollen und die Brisanz nicht erkennen.

    • @Suryo:

      Dass die Familien zu Sowjetzeiten sich niedergelassen haben, als dort russisch gesprochen wurde.



      Und sie jetzt, obwohl sie ihr ganzes Leben dort verbracht haben, ausgegrenzt und vertrieben werden.

      • @TeeTS:

        Falsch.



        Die Familien haben sich in den von der Sowjetunion annektierten lettischen Gebieten niedergelassen und dadurch die russische Sprache verbreitet.



        Erst nach der Annektion würden die Gebiete russischsprachig gemacht.

        Deshalb ist es durchaus legitim, den Erwerb der Landessprache für den weiteren Verbleib im Land vorauszusetzen.

        • @MeineMeinungX:

          Wieder falsch. Die baltischen Staaten waren Bestandteile des russischen Reiches. Schon im 19. Jahrhundert und sogar früher wurde schon dort russisch gesprochen.

          • @Bescheidener Kunsthandwerker:

            Stimmt nicht. Vor der Unabhängigkeit war die Sprache der baltischen Eliten deutsch.

            • @Suryo:

              Sie haben es gesagt: die baltischen Eliten sprachen deutsch, aber es gab auch russisch sprechende Beamten und russisch sprechende Beamtenfamilien, die sich dort niedergelassen haben und somit für zwei- oder sogar dreisprachligkeit gesorgt haben. Was den baltischen Eliten betrifft, sie sind in den Werken von Tolstoi oder Dostojewski zu finden (darf man sie wieder lesen oder immer noch nicht?): der Arzt oder Militär der manchmal fehlerhaft russisch spricht, aber hocheffizient und dogmatisch ist.

              • @Bescheidener Kunsthandwerker:

                Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit der baltischen Staaten lebten dort so gut wie keine Russen mehr. Unter anderem, weil Russland sich die Gebiete, in denen signifikante russische Minderheiten existierten, bereits einverleibt hatte. Nachdem die Deutschbalten im Zuge des Hitler-Stalin-Paktes das Baltikum verlassen hatten, waren diese Länder ethnisch so homogen wie kaum je zuvor.

      • @TeeTS:

        Dass in den baltischen Staaten "russisch gesprochen wurde" war Teil einer umfassenden Russifizierung, die mit einer Marginalisierung der Landessprache und -kultur einherging. Die Esten, Letten und Litauer sollten in jeder Hinsicht zu einer Minderheit im eigenen Land gemacht werden.

      • @TeeTS:

        Die "Sowjetzeit" ist aus Sicht der baltischen Staaten eine Besatzung gewesen.

        Eine Besatzungsmacht darf keine Zivilisten im Besatzungsgebiet ansiedeln.

        • @Suryo:

          "...ist aus Sicht der baltischen Staaten..."

          Eben. Aus Sicht der baltischen Staaten. Völkerrechtlich sieht es anders aus.

          Der "Liebenswerte" an den Nachfolgestaaten der UdSSR ist, dass sie so ausufernd nationalistisch sind...

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Aus Sicht des Völkerrechts waren die baltischen Staaten besetzt, sah und sieht auch der Großteil aller Staaten so.

            • @Machiavelli:

              Das ist schlicht falsch. Die Westmächte haben später wieder ihre Meinung geändert. 45 haben sie die Grenzen anerkannt.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Falsch weder UK noch USA noch Frankreich haben das anerkannt. Die souveränen Staaten die es anerkannt haben sind Schweden, Japan, Niederlande, Österreich, Argentinien und Paraguay. Die USA haben es explizit nie anerkannt.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Angesichts des russischen Imperialismus mehr als verständlich. Zumal Russland ja gern mal die Anwesenheit von Staatsbürgern zum Vorwand für einen Angriff nimmt.