Volksbegehren Deutsche Wohnen Enteignen: Berlin stimmt über Enteignung ab

Der Volksentscheid kommt: Laut offiziellem Endergebnis ist das Quorum erreicht. Der Senat hat nun 15 Tage Zeit, um den Abstimmungstermin festzulegen.

Viele Personen in lila Westen stehen fahnen schwenkend vor der Berliner Innenverwaltung. Vor ihnen Postkisten, in denen Unterschriftenlisten liegen

Bei der Übergabe der letzten Unterschriften gab es eine kleine Party vor der Innenverwaltung Foto: Christophe Gateau/dpa

BERLIN taz | Nun ist es offiziell: Das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen hat die für einen Volksentscheid erforderlichen rund 172.000 Unterschriften locker erreicht. Am Donnerstagmorgen gab die Landeswahlleitung das endgültige Ergebnis der Unterschriftensammlung bekannt: Insgesamt wurden 359.063 Unterschriften eingereicht. Auf Gültigkeit überprüft wurden 272.941. Bereits davon waren mehr als genug gültig, nämlich genau 183.711. Ungültig waren 89.230, ein Anteil von 32,7 Prozent. Damit dürfte am 26. September in Berlin darüber abgestimmt werden, ob private Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen per Gesetz vergesellschaftet werden sollen.

Nach dem Landeswahlgesetz müssen die übrigen Stimmen nicht mehr überprüft werden, wenn ohnehin klar ist, dass ein Volksbegehren die Hürde bereits genommen hat. Die Landesabstimmungsleiterin Petra Michaelis sagte: „Das Volksbegehren der Trägerin Deutsche Wohnen & Co enteignen ist zustande gekommen.“ Alle Vorschriften seien eingehalten worden. Sie bedanke sich bei den Bezirkswahlämtern, welche die Unterschriften geprüft hätten.

Michaelis lobte, dass es „trotz der erheblichen Einschränkungen durch die Coronapandemie“ und der enormen Arbeitsbelastung bei der Vorbereitung der Superwahl im September gelungen sei, das Ergebnis des Volksbegehrens in nur drei Arbeitstagen nach dem Ende des Volksbegehrens festzustellen.

Nicht weniger erstaunlich dürfte dabei auch sein, dass die Hürde am Ende trotz Pandemie und Lockdown durch die Aktiven des Volksbegehrens so deutlich genommen wurde. Laut Deutsche Wohnen enteignen beteiligen sich insgesamt mehr als 2.000 Personen an Sammlungen, Treffen und Vorbereitungen für den Volksentscheid.

Termin wird wohl der 26. September

Mit dem offiziellen Endergebnis liegt der Ball nun beim Senat: Der muss nun innerhalb von 15 Tagen den Abstimmungstermin für den Volksentscheid festlegen. Der Wahltermin muss innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung des Gesamtergebnisses stattfinden. Findet in diesem Zeitraum eine Wahl statt, wie es in diesem Jahr mit der Bundestagswahl und der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus der Fall ist, wird der Volksentscheid in der Regel auf diesen Termin gelegt.

Das Volksbegehren hatte diesen Termin ohnehin angepeilt – knapp wurde es allerdings, weil die Innenverwaltung von Andreas Geisel (SPD) länger als ein Jahr brauchte, um das verfassungsrechtlich eigentlich unstrittige Anliegen zu überprüfen.

Details veröffentlichte die Landeswahlleitung auch zu den ungültigen Stimmen: bei 73.444 von 89.230 ungültigen Unterschriften sei auch der Grund für die Ungültigkeit gespeichert worden. Einige Bezirke hätten keine Ungültigkeitsgründe angegeben, wenn die Eintragung unleserlich gewesen sei oder der Wohnort außerhalb Berlins lag.

Der häufigste Grund für die Ungültigkeit ist demnach eine fehlende deutsche Staatsangehörigkeit: 56,6 Prozent. Gefolgt von der fehlenden Wohnsitzvoraussetzung (13,9 Prozent), falschen Angaben wie einem falschen Geburtsdatum (10,1 Prozent), Mehrfachunterschriften (7,5 Prozent), unleserlichen Angaben (5,8 Prozent), fehlenden Angaben (1,8 Prozent) und sonstiges (4,3 Prozent).

Das Volksbegehren hatte immer wieder kritisiert, dass Ber­li­ne­r*in­nen ohne deutsche Staatsbürgerschaft von demokratischen Grundrechten ausgeschlossen seien und bewusst alle hier lebenden Menschen dazu aufgefordert für den Volksentscheid zu unterschreiben. In anderen EU-Ländern, unter anderem in Portugal, Spanien, Schweden, den Niederlanden und Ungarn, ist es durchaus üblich, dass sich dort lebende Personen auch ohne Einbürgerung oder EU-Bürgerschaft an bestimmten Abstimmungen und Wahlen beteiligen dürfen.

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