Deutsche Wohnen & Co enteignen: Abstimmung am Wahltag
Der Volksentscheid über die Vergesellschaftung der Wohnungskonzerne kommt. Abgestimmt wird parallel zu den Wahlen am 26. September.
Berlin taz | Der von Deutsche Wohnen & Co enteignen initiierte Volksentscheid über die Vergesellschaftung der Bestände der großen Immobilienkonzerne wird am 26. September parallel zu den Bundestags-, Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen stattfinden. Das entschied der Berliner Senat am Dienstag. Die Festlegung auf den Wahltermin war zuvor erwartet worden. Möglich wäre jedoch auch die Bestimmung eines eigenständigen Termins gewesen.
Bedingung für den Volksentscheid war der Erfolg des Volksbegehrens, der seit vergangenen Donnerstag feststeht. Die Landeswahlleiterin hatte an dem Tag bekannt gegeben, dass die Initiative das erforderliche Quorum von 171.783 gültigen Unterschriften übersprungen hat. Ausgezählt hatten die Bezirksämter 272.941 von insgesamt 359.063 eingereichten Unterschriften. Die Quote der ungültigen Stimmen lag bei 32,7 Prozent.
Abstimmungsberechtigt für den Volksentscheid sind per Gesetz all jene, die auch an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen dürfen, also deutsche Staatsbürger*innen, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben. Für den Erfolg des Entscheids genügt eine Mehrheit an Ja-Stimmen. Das Mindestquorum von 25 Prozent von Wahlberechtigten – mindestens 613.000 Stimmen – wird angesichts der parallel stattfindenden Wahlen keine Hürde sein.
Innerhalb der Initiative war viel darüber diskutiert worden, ob ein Termin am Wahltag die Erfolgschancen erhöht oder schmälert. Anders als bei einem eigenständigen Termin, der vor allem die Befürworter*innen mobilisiert, werden an diesem Tag auch die Wähler*innen jener Parteien über die Vergesellschaftung abstimmen, die das Vorhaben ablehnen. Bei einer Umfrage Ende April hatten sich allerdings auch 33 Prozent der potenziellen CDU-Wähler*innen für die Enteignung ausgesprochen. Sicher ist: Ein Ergebnis mit größtmöglicher Beteiligung bringt auch die größtmögliche demokratische Legitimation.
Leser*innenkommentare
Ha-Jo
Oh, ein Strohmann-Argument, wie originell!
Sie behaupten, dass das Vorhaben
"nicht bezahlbar ist" , aber dafür solle man
"Oder einfach 30 Milliarden in die Hand nehmen"
Verblüffende Stringenz!
"kaum Chancen hat vor dem Verfassungsgericht stand zu halten."
1 Meinung, 0 Argumente!
Bernd Meier
Mal abgesehen das diese Initiative keinen neuen Wohnraum schafft, nicht bezahlbar ist und auch kaum Chancen hat vor dem Verfassungsgericht stand zu halten. Hoffe ich das die Mehrheit der Menschen nicht auf diesen in meinen Augen populistischen Blödsinn reinfallen (...) .Eine Entschädigung für die Enteignung wird zwischen 30 -35 Milliarden kosten. Das ist die realistische Summe welche bei einer Entschädigung fällig wird, bei jeder Enteignung durch den Staat in Deutschland (Autobahnen, Kohle etc..) wurde bisher der Marktwert oder höher bezahlt und das ist der ist der Maßstab an welchem man auch in diesem hypothetischen Fall orientieren muss. Ich weiss das passt nicht in die Träume der Linkspopulisten aber am Ende leben wir Gott sei Dank noch in einem demokratischen Staat.
Ich versteh nicht wieso man nicht versucht vernünftige linke Politik im Wohnungsbau zu betreiben, z.B Grundstücksspekulationen verbieten, regulierter Neubau wie in den Niederlanden mit mindestens 50% sozial Anteil der Wohnungen etc... Oder einfach 30 Milliarden in die Hand nehmen und mit einem Erbbaurechtmodell über 300.000 neue Wohnungen bauen und für 6-8 € Miete auf den Markt bringen dann würden die Mieten der restlichen Wohnungen automatisch sinken - nennt sich Logik.
Als Mensch der in dieser Stadt eine neue Wohnung sucht wenn z.B persönliche Veränderungen anstehen Trennung , Kinder etc.. hat man keine Chance ein bezahlbare Wohnung zu finden daran ändert auch eine Enteignung nichts... Aber Hauptsache ich kann weiter alleine für 300€ in meiner 100qm Wohnung in Berlin Mitte wohnen.
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