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Willkür von ArbeitgebernSie machen, was sie wollen

Bernd Kramer

Kommentar von

Bernd Kramer

Manche Arbeitgeber enthalten Lohn vor, kündigen nach Lust und Laune, verbieten Betriebsräte. Und die Arbeitnehmer? Fühlen sich machtlos.

Kontrolle der Arbeitsbedingungen auf dem Oktoberfest 2024 in München – im Schnitt wird ein Unternehmen alle 100 Jahre inspiziert Foto: Wolfgang Maria Weber/imago

S ie kommen einfach damit durch, immer und immer wieder. Als schreckten keine Strafen, als gälten keine Regeln. Ein Beispiel: Der Zoll, notorisch im Rückstand mit der Prüfung von Mindestlohnverstößen, nahm sich vor ein paar Jahren einen Transportunternehmer aus dem Raum Hof in Oberfranken vor. Der Unternehmer, stellten die Kontrolleure fest, hatte seinen Fahrern nicht das bezahlt, was ihnen zusteht, 64.000 Euro soll er ihnen vorenthalten haben. Der Zoll verhängte ein Bußgeld wegen des Mindestlohnverstoßes, und der Unternehmer gelobte – keine Besserung. Als die Beamten wenig später erneut kontrollierten, stellten sie das nächste Vergehen fest, verhängten wieder ein Bußgeld, 1.500 Euro, plus 1.500 Euro für unbelehrbares Verhalten. Und der Arbeitgeber? Hat es womöglich schulterzuckend als kurzfristige Mehrausgabe verbucht.

Wen kümmern schon Gesetze? Für manche Arbeitgeber haben sie regelmäßig den Charakter unverbindlicher Empfehlungen. 850.000 Menschen bekamen nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes im vorigen Jahr weniger als den Mindestlohn. Und nicht nur beim Mindestlohn machen Chefs einfach, was sie wollen: Nach Hochrechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes leisteten Beschäftigte in Deutschland 2024 gut 638 Millionen Überstunden – ohne dafür bezahlt zu werden. Ähnlich straffrei kommen Chefs davon, die ihre Mitarbeiter daran hindern, einen Betriebsrat zu gründen, obwohl dann sogar Gefängnis droht. Auf 50 Ermittlungsverfahren, hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung vor einigen Jahren recherchiert, kommt gerade einmal ein Urteil. Und auf 50 Ermittlungsverfahren kommen wiederum unzählige Fälle, die nie angezeigt wurden.

Bild: privat
Bernd Kramer

Jahrgang 1984, hat VWL, Politik und Soziologie studiert und die Kölner Journalistenschule besucht. War von 2012 bis 2013 bei der taz im Inlandsressort zuständig für Schul- und Hochschulthemen.

Wohin man auch schaut: In der Arbeitswelt wird das Gesetz regelmäßig gebrochen, so oft, so systematisch und so erschreckend folgenlos wie in wenigen anderen Bereichen der Gesellschaft. Selbst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich damit abgefunden, dass ihre verbrieften Ansprüche von den Chefs als lediglich optional betrachtet werden. Der Hamburger Politikwissenschaftler Nikolai Huke attestiert eine „Selbstjustiz der Arbeitgeber“, die in manchen Bereichen nahezu epidemisch ist – aber viel zu selten so klar benannt wird. Vielleicht auch, weil das Klischee von Deutschland als Land mit außerordentlich gutem Arbeitnehmerschutz so fest in den Köpfen sitzt. Dabei kann man zu diesem Schluss nur kommen, wenn man sich von den Paragrafen blenden und außer Acht lässt, wie wenig davon in der Arbeitswirklichkeit ankommt. Das Gesetz scheitert in der Praxis an eben jenem Machtgefälle zwischen Beschäftigten und Unternehmen, das es eigentlich ausgleichen will. Ihr Recht hat eine Arbeitnehmerin in aller Regel nämlich selbst einzufordern – obwohl der Chef sie faktisch in der Hand hat. Die Abhängigkeit im Arbeitsleben ist in die eine Richtung sehr viel größer als in die andere.

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Im Arbeitsleben gibt es zwar Betriebsräte, die über die Spielregeln wachen sollen. Faktisch haben sie kaum Einfluss: Selbst die hierzulande angeblich so mächtigen Arbeitnehmervertreter können im Zweifel oft bloß ein ernstes Wörtchen mit dem Chef reden – das so ernst wiederum nicht ausfallen wird, wenn ein Betriebsrat nach Ende der Wahlperiode auf eine Karriere im Unternehmen spekuliert. Dieser ohnehin oft symbolische Schutz fehlt zudem für immer mehr Beschäftigte vollkommen: Nur noch 36 Prozent aller Angestellten arbeiten in einem Betrieb, in dem es eine Arbeitnehmervertretung gibt. Mitte der 1990er Jahre war es noch gut die Hälfte. Warum der Rückgang? Vielleicht hat sich unter den Chefs herumgesprochen, dass die Gefängnisdrohung im Gesetz nur juristischer Theaterdonner ist und sie wenig zu befürchten haben, wenn sie nach Kräften Betriebsräte herausekeln.

Selbst im Extremfall verzichten überraschend viele Beschäftigte auf ihre Rechte, wenn ihnen beispielsweise eine Kündigung droht. Wobei diese Rechte Millionen Menschen von vornherein verwehrt sind, weil Kleinbetriebe mit maximal zehn Beschäftigten nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Wer also in einem Handwerksbetrieb oder beim Bäcker arbeitet, ist schon jetzt im Arbeitnehmerparadies Deutschland unter Hire-and-Fire-Bedingungen angestellt. Diejenigen, die in größeren Betrieben tätig sind und den Schutz des Gesetzes genießen, nutzen ihn dagegen kaum. Verschwindende 12 Prozent klagen gegen ihre Kündigung, wie die Hans-Böckler-Stiftung erhoben hat.

Es sind gar nicht mal die mangelnden Erfolgsaussichten, die Betroffene vom Gang zum Gericht abhalten. Die Chancen sind oft nämlich sehr gut. Es ist eher eine Art erlernter Hilflosigkeit, wie die Arbeitsrechtlerin Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) einmal ausführte. Angestellte haben verinnerlicht, dass ihre Arbeitgeber mit allem durchkommen – und wehren sich selbst dann nicht, wenn deren Willkür und Skrupellosigkeit für sie existenziell wird.

Das Machtgefälle ganz auszugleichen, dürfte schwer sein. Aber der Staat könnte den Beschäftigten zumindest ein wenig Mut machen, ihre Rechte wahrzunehmen, indem er selbst hart und entschlossen vorangeht, indem er seine Kontrolleure nicht durch die Hintertür schickt, sondern offensiv in den Betrieben aufmarschieren lässt. Er könnte delinquente Unternehmen viel drastischer anprangern und öffentlich bloßstellen. Vor allem müssten die Kontrolleure viel öfter vorbeischauen.

Bisher zum Beispiel muss ein Unternehmen bislang im Schnitt nur alle 100 Jahre damit rechnen, dass die Aufsichtsbehörden den Arbeitsschutz im Betrieb inspizieren. Immerhin soll die Kontrollquote ab dem kommenden Jahr deutlich erhöht werden. Dann stünden die Kontrolleure im Schnitt schon alle 20 Jahre auf der Matte. Der Fortschritt ist eine Schnecke und den Arbeitgebern ist bestimmt schon angst und bange.

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11 Kommentare

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  • " Nach Hochrechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes leisteten Beschäftigte in Deutschland 2024 gut 638 Millionen Überstunden – ohne dafür bezahlt zu werden. "



    Und unser Kanzler u.a. jammern herum, dass in diesem Land zu wenig gearbeitet würde.

  • Nun ja, das ist D anno 2026. Zum Glück haben wir ja die politische Vertretung der Arbeitnehmer*innen mit in der Regierung sitzen, denn die sPD lässt sowas nicht zu und kämpft mit allen Mitteln für...... ja, für was eigentlich?

  • Ein Kommentar zu einem wichtigen Thema. Leider verabschieden sich viele Arbeitgeber vom doch für alle Seiten erfolgreichen Modell der Sozialpartnerschaft. Die Rücksichtslosigkeit politischer Autokratie findet an Unternehmensspitzen Gefallen, so dass auch hier ein "Management per Dekret" Einzug gehalten hat. Angriffe auf oder Missachtung der Mitbestimmung sind eine Konsequenz davon. Mich ärgert am vorliegenden Kommentar allerdings, wie despektierlich der Autor mit Betriebsräten umgeht. Bei Überstunden kann der Betriebsrat durchaus mehr als "ein ernstes Wörtchen" mit dem Chef reden - und tun dies in der Regel auch. Die These, dass sie sich dem "Chef" gegenüber zurückhalten, weil sie auf eine Karriere im Unternehmen spekulieren, ist respektlos und beleidigt die vielen Betriebsrät:innen, die sich bis an - und nicht selten über - die Grenzen ihrer körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit engagieren. Die Frage der Vereinbarkeit von Mitbestimmung mit beruflicher Karriere ist in der Tat ein wichtige - Simone Hocke und ich haben dazu eine umfangreiche Studie vorgelegt. So flapsig kann und sollte man nicht damit umgehen. Schon gar nicht in der TAZ!

  • Neoliberalismus, freie ökonomische Handlungen. Die Geldstrafen sind einfach lächerlich. Für manche Unternehmen sind es Peanuts und werden es doch zuviele Strafen, geht es ab ins Ausland. Strafsteuern erheben, ab ins Ausland. Enteignung, ab ins Ausland.

    Schön, wenn es No Borders No Nations weltweit gäbe. Dann könnten die Unternehmer auch auf den Jungferninseln festgenommen werden. Aber der Arbeitnehmer will das nicht, lieber auf ewig ausgebeutet werden und Arbeitgeber machen lassen, bevor Flüchtlinge kommen. "Ist halt das Leben" und "kann man nix machen" als Weisheiten, die man den Kindern mit auf den Weg gibt.

  • Ein anderer kaum thematisierter Punkt: Es gibt Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, am Rand der Gesetze oder sogar unter Gesetzesbruch missliebige Mitarbeiter aus Firmen zu drängen.



    Diese Kanzleien werben in Teilen sogar damit. Spielt in der öffentlichen Diskussion keine Rolle. Wie das ganze Thema keine Rolle spielt.



    Spannend auch, dass diesen Leuten offenkundig kein Entzug der Zulassung als Anwalt droht. Warum eigentlich nicht?

  • Ich finde dieses pauschale Arbeitgeber Bashing mittlerweile sehr anstrengend. Wenn 2% der Arbeitnehmer unter Mindestlohn arbeiten muss dagegen vorgegangen werden. Aber es sin eben nur 2%. Daher sind diese Rundumschläge unnötig.

  • Ein Problem ist aber auch, dass sich die Arbeitnehmer entsoldidarisiert haben. Die Gewerkschaften können davon ein Lied singen, dort sind die Mitgliedszahlen stark rückläufig. In meinem Betrieb sind von 58 Beschäftigten unter 25 Jahren genau 2 in der Gewerkschaft.

  • Dazu die Worte der Politiker: die Menschen arbeiten zu wenig.



    Gerade diese benötigen Unterstützung, wieso können Arbeitgeber sich das leisten?



    Warum werden Unterhaltsschulden nicht zurück gefordert? Das sind nochmal Millionen.?

  • Die Hüter von Recht und Gesetz, unsere Regierung und das Parlament, machen es ihnen ja auch vor. Oder hält sich ein Dobrindt an Gesetze oder Gerichtsurteile?



    Gibt's eigentlich was Neues zum Untersuchungsausschuss wegen Spahns Maskenaffäre?



    Aber momentan ist der Club Deutscher Unternehmer ja mit fortgesetzter Hetze gegen eben die ArbeitnehmerInnen beschäftigt, um die es auch in dem Artikel geht.



    Sollen sie doch Kuchen fressen.

  • Es stimmt was nicht. Laut TAZ beträgt das Strafmaß 3.000 Euro und die Quelle berichtet von 204.000 Euro.

  • Nur noch die Hälfte der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag, der auf einem Tarifvertrag von Gewerkschaften basiert. Und nur noch 43 Prozent der Arbeitnehmer haben überhaupt einen Betriebsrat.



    Dazu kommt, dass in Deutschland eine Elbogenmentalität der höheren Leitungsebenen, der Unternehmer, Manager und Kapitalbesitzer zunimmt. Es ist heute nur wichtig, dass ein Arbeitnehmer den Profit mehrt, dass er funktioniert. Es ist selten, dass Unternehmer freiwillig einen Tarifvertrag übernehmen oder sich daran anlehnen. Oftmals schreiben das auch Unternehmen und meinen damit dann abgesenkte Tarife.



    Dann werden Arbeitnehmer psychisch sehr unter Druck gesetzt, dass sie das oder dies machen müssen, viele Arbeitnehmer glauben, dass ihre Arbeitszeit erst dann anfängt, wenn sie arbeiten und schreiben sich weniger Stunden auf oder rechnen bewusst zugunsten der Arbeitgeber ab, mit der Folge, dass auf der anderen Seite die Hemmungen sinken.



    Und dann die Nebelkerze Krankheit (AUB): Das ist nur Stimmungsmache um die Arbeitnehmer weiter zu schwächen. Deutschland verfügt auch 2026 über die qualifiziertesten und produktivsten Arbeitnehmer auf der Welt.