Vorschlag für ein Mobilitätsgesetz: Gleichberechtigung auf dem Asphalt
Der Verkehrsclub Deutschland legt einen Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz vor. Das Neue: die Gleichstellung aller Arten der Fortbewegung.
„Bisher fehlt der Verkehrspolitik ein Kompass, auch deshalb warten wir vergeblich auf Fortschritte beim Klimaschutz“, sagte die VCD-Vorsitzende Kerstin Haarmann bei einer digitalen Konferenz des Verbands. „Ohne das Bundesmobilitätsgesetz wird es kaum möglich sein, die gerade beschlossene Verschärfung der Klimaschutzziele für den Verkehr umzusetzen“, sagte sie. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Emissionen im Verkehr bis 2030 um mindestens 42 Prozent sinken.
Der VCD will eine völlig neue Logik im Verkehrsrecht einführen. Verkehrspolitische Entscheidungen folgten heute keinem übergeordneten Ziel, kritisierte Haarmann. „Wir planen auf Projektebene.“ Damit sich das ändert, soll das Gesetz Ziele für die Verkehrspolitik festlegen, etwa dass Mobilität flächensparsam organisiert wird. Bislang orientierten sich Planungen häufig an veralteten Prognosen und oft verzerrten Nutzen-Kosten-Analysen, so Haarmann.
Das Verkehrsministerium soll das Recht erhalten, selbst Klimaziele und zum Beispiel einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien für einen Bereich zu bestimmen. Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen verpflichtet werden, zusammenzuarbeiten. Heute ist die Zuständigkeit für den Verkehr zersplittert, was übergreifende Planungen erschwert. Außerdem soll das Gesetz allen Bürger:innen eine alltagstaugliche Mobilität garantieren.
Ein Bundesmobilitätgesetz sei ein wichtiger Beitrag für eine tiefgreifende Verkehrswende, sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth (SPD). Sein Haus hat die Arbeit des VCD an dem Vorschlag finanziell gefördert. Es gebe kaum einen Bereich mit einem so großen Reformstau wie im Verkehrssektor, sagte er.
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