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Verurteilung zweier TierschützerDon’t shoot the messenger

Jost Maurin
Kommentar von Jost Maurin

Das Urteil gegen zwei Tierrechtler wegen Videos aus einem Schlachthof ist unverhältnismäßig – ihre Aufnahmen zeigen furchtbare Tierqualen.

In Schlachthöfen erleiden die Tiere oft einen qualvollen Todeskampf Foto: Antje Lindert-Rottke/imago

D as Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen zwei Tierrechtler wegen heimlicher Aufnahmen in einem Schlachthof ist unangemessen. Die Videos haben der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie qualvoll die meisten Schweine in Deutschland vor der Tötung betäubt werden. Damit haben die Aktivisten auf einen eklatanten Missstand aufmerksam gemacht. Um solche Tierquälerei sollte sich die Justiz kümmern, statt jetzt die Überbringer der schlechten Nachricht mit Zahlungen an den Schlachthof zu bestrafen.

In dem Fall aus Niedersachsen geht es um die Betäubung mit Kohlendioxid: Die Tiere fahren in „Gondeln“ genannten Käfigen in eine Grube mit mindestens 80 Prozent CO2. Sie haben Forschern zufolge das Gefühl, zu ersticken, geraten in Panik, reißen die Schnauzen nach oben, knallen gegen die Gitterstäbe, schreien. Auf den Schleimhäuten bildet das Gas Kohlensäure und verursacht schwerste Schmerzen. Diesen Todeskampf dokumentieren die Bilder der Aktivisten eindrucksvoll.

Die Videos wurden im Fernsehen gezeigt. Das ist nötig, damit die Öffentlichkeit sich eine Meinung bilden kann über die Zustände in vielen Schlachthöfen. Die Aktion der Tierrechtler ist auch eine Reaktion auf die fehlende Transparenz der Fleischbranche. Die taz und andere Medien hatten immer wieder Schlachtunternehmen gebeten, die CO2-Betäubung sehen zu können. Und immer wieder gab es Absagen.

Der Grund ist offensichtlich: Die Firmen wissen, dass viele Menschen diese Tierqualen abscheulich finden würden, wenn sie denn von ihnen wüssten. Die Unternehmen wollen auch nicht in tierfreundlichere Alternativen etwa mit dem Gas Argon investieren. Fachkreisen ist all das seit Jahren bekannt, aber das reicht nicht, um genügend politischen Druck für Reformen aufzubauen.

Das Gericht hätte die Videos als wichtigen Beitrag zu einer öffentlichen Debatte anerkennen können, der kaum auf anderem Wege hätte entstehen können. Die Aktivisten haben wohlgemerkt keine Gewalt angewendet, um in den Schlachthof einzudringen. Diese Argumente sollten eine Korrektur des Urteils ermöglichen.

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Jost Maurin
Redakteur für Wirtschaft und Umwelt
Jahrgang 1974. Er schreibt vor allem zu Ernährungsfragen – etwa über Agrarpolitik, Gentechnik und die Lebensmittelindustrie. Journalistenpreis "Faire Milch" 2024 des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter. 2018, 2017 und 2014 gewann er den Preis "Grüne Reportage" des Verbands Deutscher Agrarjournalisten. 2015 "Bester Zweiter" beim Deutschen Journalistenpreis. 2022 nominiert für den Deutschen Reporter:innen-Preis (Essay "Mein Krieg mit der Waffe"), 2013 für den "Langen Atem". Bevor er zur taz kam, war er Redakteur bei der Nachrichtenagentur Reuters und Volontär bei der Süddeutschen Zeitung.
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46 Kommentare

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  • "Das Urteil gegen zwei Tierrechtler wegen Videos aus einem Schlachthof ist unverhältnismäßig"

    Welcher Schaden ist hinzunehmen bei Aktivisten, wenn völlig im Rahmen des Gesetzes arbeitet oder lebt?

    Und dürfen dann auch Hausbewohner (Versiegelung), Stahlarbeiter (CO2) oder Zeitungen (Papierverschwendung) geschädigt werden ohne Schadensersatz zu bekommen?

  • Das eigentliche Problem ist der Anthropozentrismus.

    Trotz der ungeheuerlichen Zerstörung dieser Welt, 5000 Kriegen in 3000 Jahren, unfassbar viel Blut, Leid und Tod, glauben wir immer noch der Mittelpunkt der Welt zu sein. Oder gar der Mittelpunkt des Universums.

    Die meisten haben immer noch nicht mitgekriegt, dass wir auf einem der mittleren Arme einer unglaublich durchschnittlichen Spiralgalaxie mit 100 Milliarden Sternen und Billionen Planeten leben.

    Dieses Universum beherbergt aktuell etwa 1,5 Billionen Galaxien. Gehen wir mal davon aus, dass es nicht die einzige ist.

    Und der Mensch hält sich für nobel und die Krone der Schöpfung?

    Soll er mal in ein Schlachthaus gehen, dann wird er schnallen wie albern das ist.

    Tierrechtler zu verurteilen, dass sie darauf aufmerksam machen, sorry, diese Rechtsprechung ist ihren Namen nicht wert, diese Gesetzbücher kann man getrost ins Altpapier geben.

    Menschen haben keinerlei Recht ein Tier zu töten. Sie können auch ohne optimal leben. Wer stellt einen Mensch über ein Tier?

    Machet euch die Erde untertan. Der schlimmste Satz der Weltgeschichte.

  • Habe meinen Fleischkonsum stark reduziert. Keine Kochwürste, keine Leberwurst, Teewurst seit 06.24. Ist bestimmt auch für die Gesundheit besser.

  • taz: *Um solche Tierquälerei sollte sich die Justiz kümmern, statt jetzt die Überbringer der schlechten Nachricht mit Zahlungen an den Schlachthof zu bestrafen.*

    Das sollte die Justiz machen, macht sie aber nicht. In diesem Staat ist so einiges im Argen, besonders wenn man sich anschaut, dass solche "Schlachthöfe" sogar mit dem 'Tierwohl-Label' ausgezeichnet wurden.

    "Haltungsform-Kennzeichnungen und Tierwohl-Label sollen Auskunft über eine artgerechte Haltung etwa in Schweineställen geben. Doch laut Tierschutz-Aktivisten sieht die Realität auch in Niedersachsen teilweise anders aus." [NDR - Mai 2025]

    Und was macht die Politik? "Das Landwirtschaftsministerium ordnet Kontrolle an", schreibt der NDR. Hat staatliche 'Kontrolle' schon einmal etwas bewirkt oder solche Missstände sogar zum Guten geändert, wenn es um die mächtige Fleischindustrie geht?

    Und wer ist eigentlich der momentane Minister für Landwirtschaft und Ernährung? - Das ist der Metzgermeister Alois Rainer (CSU), der auch die Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleischprodukte ablehnt.

  • Moralisch mag das alles gerechtfertigt sein, aber das Gericht muss schließlich nach Recht und Gesetz entscheiden.



    Falls die „Aktivisten“ was Ungesetzliches gefunden hätten, dann hätte das Gericht das auch berücksichtigt. Es haben viele Gerichte schon Einbrüche und Filmaufnahmen durchgewunken, falls auch nur ansatzweise etwas gefunden wurde was möglicherweise illegal war.



    Aber in diesem Fall wurden die geltenden Gesetze eingehalten und die Verurteilung ist die logische Konsequenz.



    Ist etwas schwierig nüchtern und sachlich über das Thema zu sprechen, aber so muss ein Gericht das halt machen.

  • Zunächst mal Lob und Anerkennung dafür, dass das Urteil verlinkt wurde, so dass man sich selbst ein Bild machen kann. Wenn man das tut, so stellt man allerdings fest, dass die Tierschützer nicht etwa für ihre Aktion verurteilt wurden, sondern es um einen (erstaunlich niedrigen) Schadensersatz geht. Warum der anfällt wurde gut und nachvollziehbar begründet. Die Kritik am Gericht und dem Urteil ist absolut nicht nachvollziehbar, ebensowenig wie die scheinbare Rechts- und Moralauffassung, dass sich aus vermeintlichem Fehlverhalten des einen ein Straflosigkeitsanspruch für den anderen ergäbe.

    • @Samvim:

      Mit etwas Sachverstand stellt man vorallem fest, dass es sich um eine klassische Form der Slapp Klage handelt, deren Ziel vorrangig ist die Weiterverarbeitung des Bildmaterials zu verhindern.

      Gehen sie ruhig davon aus, dass die Anklagevertreter der Aktivistin im Vorfeld einen außergerichtlichen Vergleich angeboten haben.

      Bei Abgabe einer freiwilligen Unterlassungserklärung zur Verbreitung des Bildmaterials, Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Damit verbunden, bei Ablehnung des Vergleichs persönliche Haftbarmachung der Aktivistin hinsichtlich der Schadensersatzansprüche.

      Zu ihrem Einwand der Straflosigkeit nur soviel, das Eindringen in den Betrieb stellt einen Hausfriedensbruch dar, der soweit mir bekannt von den Aktivisten auch nicht bestritten wird. Und wenn sie auf die Moral verweisen können sie meine obige Schilderung einmal kategorisieren. Mir fällt dazu nur ein Wort ein, hat zehn Buchstaben und fängt mit "Erp......." an.

      Und warum der Schadensersatz aus ihrer Sicht, bei der Dokumentation eines nicht rechtswidrigen und angeblich gängigen Vorgangs, zu niedrig angesetzt wurde, dürfte sich nur ihnen erschließen.

      • @Sam Spade:

        Ich verstehe sie nicht ganz. Ich habe nicht behauptet, dass die Aktivisten straflos bleiben, sondern dass es in diesem Urteil um Schadensersatz ging (und nicht um Bestrafung wie der Kommentar den Eindruck zu erwecken sucht). Und ja, vergleicht man ähnliche Sachverhalte der Vergangenheit sind die Summen ziemlich gering. Und nein, das ist keine Slapp-Klage. Und zum 253 StGb können sie sich gerne nochmal belesen.

        • @Samvim:

          Fangen wir lieber von vorne an.

          Slapp ist ein Akronym und steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation.

          Bei dieser Form werden Klagen oder Schadensersatzforderungen systematisch eingesetzt um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen.

          Denn die Androhungen hoher Schadensersatzforderungen dienen rein als Einschüchterungspotential um derartige Berichte zu unterbinden.

          Gemäß dem vom BGH festgelegten rechtlichen Bestimmungen des Verbreitungsprivilegs hätte der Kläger sich auch an Animal Rights Watch als Verbreiter des Materials schadlos halten können und an diese NGO die Schadensersatzansprüche stellen können. Stattdessen wurde eine Privatperson in Haftung genommen.

          Ganz schlechte Strategie wenn es einzig ums Geld geht. Ein erfahrener Anwalt hält sich immer an die, bei denen es etwas zu holen gibt.

          Daher ist ihr Argument, dass es einzig um Schadensersatzansprüche ging, nicht sehr einleuchtend. Vordergündig ging es den Klägern um Unterlassung.

          Das sie dazu noch meinen moralischen Einwand zu diesem Vorgehen dem juristische Feld des StGB zuordnen, bestätigt nur meine Vermutung, dass sie den Sachverhalt nicht richtig überblickt haben.

  • Wie werden die Aktivist:innen diese inneren Horrorbilder wieder los?

    So etwas Entsetzliches möchte man nicht sein Leben lang herumschleppen.

    Mir hat es schon total gereicht als ich mal in einen Stall geschaut habe wo Kühe in Anbindehaltung (1,14 Millionen in Deutschland!) standen. Das ist über 20 Jahre her und dennoch tauchen diese Albtraumbilder immer wieder auf.

    Lieben, vielen Dank, liebe Aktivist:innen, ihr habt einen großartigen Job für die Tiere und die Gesellschaft gemacht.

    Jetzt wird es Zeit für euch selbst zu sorgen.

    • @shantivanille:

      Ich wohne auf dem Land und gehe gerne in die Ställe meiner Nachbarn, weil es immer wieder schön ist kräftige, gesunde Tiere zu sehen. Was mich immer wieder abschreckt ist wenn Tiere bei jedem Wetter irgendwo, auf Resten einer Weide, notdürftig rumstehen und das ganze dann als Tierwohl verkauft wird. Aber ich bin ja aus keiner Stadt, was weis ich schon.

  • Systematischer Massenmord wird benötigt, um Menschen zu füttern. Auflehnungen dagegen werden bestraft.

    Wird Zeit folgende, moralische Weisheit zu einem unwichtigen Kalenderspruch zu degradieren:



    "Eine Zivilisation kann man danach beurteilen, wie sie ihre Tiere behandelt"



    (Zitat v. Mahatma Gandhi)

    • @Troll Eulenspiegel:

      Wie würden Sie denn Indien beurteilen? Dort werden Rinder besser behandelt als manche Menschen.

      • @Stazi :

        Damit haben Sie Recht aber sie sollten mal sehen wie die Inder mit anderen Tieren (Hunde, Katzen, Elefanten, Ziegen) umgehen.

      • @Stazi :

        Und in Indien werden Hühner, Schweine und Ziegen grausam behandelt.

        Während hier in Deutschland mancher Hund besser behandelt wird, als Mitmenschen.

        Beurteilung erfolgt, warte immernoch auf ein Argument.

  • Das Urteil passt zu Niedersachsen und ganz besonders zum Gülledreieck.



    Wenn es um noch so marginale zusätzliche Gewinnmargen geht, ist alles egal - auch unser Trinkwasser:



    www.umweltbundesam...nd-trinkwasser#--2



    ... und wenn selbst das nicht interessiert, fällt Tierwohl hinten runter.



    Das Gericht hat sich am alten Testament orientiert: „Der Überbringer schlechter Nachrichten wird geköpft."

    • @e2h:

      "Wenn es um noch so marginale zusätzliche Gewinnmargen geht, ist alles egal - auch unser Trinkwasser:"

      Wann wird die Linke endlich höhere Steuern auf Ramschpreislebensmittel fordern damit hochwertige ökolgisch erzeugte pflanzliche Lebensmittel gezielt subventioniert werden können

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Betäubungsmethode zwar umstritten, allerdings rechtlich zulässig.

    Es ist ein verbreiteter Irrglaube, man könne durch das Einschalten der Warnblinkanlage die Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzen. Ebenso wenig erlaubt mir das Deckmäntelchen "Aktivist", mich über rechtsstaatliche Mechanismen hinwegzusetzen.

    Falls sich jemand bemüßigt fühlt, dies als formale "Law & Order"-Position zu brandmarken: es geht den Aktivisten ebenfalls um "Law & Order. Allerdings im Hinblick auf noch nicht erlassene Normen.

    • @Jan Schubert:

      Sklaverei war rechtsstaatlich in Ordnung.



      Kindesmisshandlung zur Ertüchtigung war rechtsstaatlich in Ordnung.



      Judenverfolgung war rechtsstaatlich in Ordnung.



      Die "Jan Schuberts" haben sich ja zu allen Zeiten gemütlich zurückgelehnt und gesagt: "nee, kannste nix machen, ist doch alles rechtstaatlich in Ordnung!"

      • @will mitreden:

        Mal eben eine Holocaustvergleich eingebaut. Wirklich Unterste Schublade

        • @Choronyme:

          Quatsch!

    • @Jan Schubert:

      Sorry, es war zu allen möglichen Zeiten schon alles mögliche erlaubt. Das möchte man hier lieber nicht aufführen.

      Wer erlaubt diese monströse Tierquälerei?

      • @shantivanille:

        Ich denke mir wir alle erlauben es. Wir wissen das. Wollen es natürlich nicht graphisch sehen.

      • @shantivanille:

        Wer erlaubt diese monströse Tierquälerei?

        Nun die bestehenden Gesetzte. In anderen Ländern ist die CO2 Betäubung zum Beispiel Pflicht.



        So konnte in der CO2 Krise 2018 in NL und GB nicht geschlachtet werden.



        Das Problem ist das Sie vermutlich als Vegetarier oder Veganer, beides sei Ihnen freigestellt, das Schlachten per se ablehnen und für Argumente nicht empfänglich sind. Zum Glück sieht das die Mehrheit der Menschen anders, bzw. richtig.

        • @weather2018:

          Wie sie „vermutlich“ annehmen jemand sei Veganer oder Vegetarier nur weil er/ sie die Frage nach den Verantwortlichen für diese Tierquälerei stellt, ist schon unglaublich engstirnig. Wie kann man als Fleischesser solch Leiden dulden?

        • @weather2018:

          In keinem EU Land gibt es eine Pflicht die CO2 Betäubung anzuwenden, sie ist nur gängige Praxis, zeit- und kostensparender als die Elektrobetäubung.

          Es braucht auch keinen Veganer- oder Vegetariernachweis, sondern bloss gesunden Menschenverstand um zu erkennen, dass ein mehrminütiger Erstickungstod einem Lebewesen nicht zuzumuten ist.

          Ich denke auch nicht, dass in Bezug auf Tierquälerei ihre Aussage "Zum Glück sieht das die Mehrheit der Menschen anders, bzw. richtig" zutrifft.

          Die Aussage dürfte wohl eher auf Unkenntnis der Ereignisse basieren oder aufgrund von Empathielosigkeit erfolgt sein.

        • @weather2018:

          "Zum Glück sieht das die Mehrheit der Menschen anders, bzw. richtig."

          Schön, dass man Sie mit dem Schlachten von Tieren glücklich machen kann.

          Ich empfehle ein Happy-Weekend-Trip all inclusive zu zweit im Schlachthof Ihrer Wahl.

        • @weather2018:

          „Zum Glück sieht das die Mehrheit der Menschen anders, bzw. richtig.“



          „In anderen Ländern ist die CO2 Betäubung zum Beispiel Pflicht.“



          Nette Falsch-Behauptungen, die du da aufstellst ...

          Richtig ist, dass die in Rede stehende Betäubungsart mit CO2 sich wahrscheinlich nicht mit § 1 TierSchG verträgt.

          Und der Gesetzgeber könnte entsprechend § 4b TierSchG jederzeit das Betäubungsverfahren neu regeln, neu vorschreiben, neu zulassen oder verbieten.

          Und die Wissenschaft ist da bereits weiter und eindeutig:



          www.fli.de/fileadm..._A4_interaktiv.pdf

          Nur die verdammte Fleischlobby blockiert, weil dann Fleisch um unverschämte 1 Cent/kg teurer würde ...

  • Die Belange der Industrie (shareholder value) haben immer Vorrang vor denen des Menschen. Von Tieren ganz zu schweigen. Der Kapitalismus heisst nicht umsonst so.

    • @Resistor:

      100% - bin oft überrascht wie viele Mitmenschen das überrascht.

  • Legales Handeln muss nicht legitim sein, und illegales Handeln muss nicht illegitim sein.

  • Ganz richtig, die durch die Aufnahmen dokumentierten unerträglichen Zustände sollten Konsequenzen haben, nicht das Erstellen dieser Videos.

  • Wir sind alle Kohlenstoffbasiertes Leben, dass sich nur in unterschiedliche Richtungen entwickelt hat. Statt jedes einzelnen Schweines könnte jede*r von uns in diesen Tötungsmaschinen stehen.

    Go vegan, meine lieben Mitmenschen. 🌱

    • @bonus bonus:

      Auch Pflanzen sind Lebewesen. Und Raubtiere sind jetzt auch nicht so zimperlich mit ihrem Futter.

      • @Luftfahrer:

        Und? Sind wir Raubtiere?

      • @Luftfahrer:

        Immer wenn jemand nichts mehr einfällt, kommt dieser Platte Spruch.



        Also: "Augen und Ohren zu und guten Appetit" :/

    • @bonus bonus:

      Go vegan!

  • Es ist nicht auszuschließen, das der Richter und der Schlachthofbetreiber, vielleicht auch mit einigen großen Schweinemästern zusammen Golf spielen.



    Anders kann ich mir dieses Urteil nicht erklären.

    • @Manzdi:

      In der Gegend geht man eher gemeinsam zur Jagd, ansonsten stimme ich zu.

  • Dieses Urteil ist eine Katastrophe, in was für einer beschämenden Welt leben wir eigentlich?

    • @Aleksandar Lukic:

      Genau- wir leben in dieser Welt in der wir das Leiden anderer Wesen in Kauf nehmen. Das Ganze ist doch nichts Neues! Dieser qualvolle Tod ist doch nur das Ende eines Lebens in Folter. Hauptsache unser Fleisch ist billig und im Überfluss. Warum können wir nicht zurück zu einer begrenzten Fleischernährung? Wäre doch völlig ok einmal in der Woche, oder? Und dann nur hochwertiges Fleisch.

  • Warum ist so eine Erstickungsprovokation im Schlachthof für die Schweine gestetzlich erlaubt? Wenn ja, warum wurde das auf welcher Info Basis von welcher Regierung so entschieden?



    Die Infos hätte ich mir gewünscht.

  • Die Betäubung mit CO2 bei Schweinen in Deutschland ist gesetzlich erlaubt, obwohl die Tiere durch das stechende Gas und einen elenden Erstickungskampf Qualen erleiden. Die Schlachtindustrie toleriert das, die Betäubung mit CO2 ermöglicht maximale Schlachtgeschwindigkeiten, wenig Personaleinsatz und ist somit billig. Die schrecklichen Bilder von ARIWA vom Schlachtbetrieb gehören in die Öffentlichkeit, nur so kann der Verbraucher überhaupt Kenntniss gewinnen, wie brutal diese Betäubung für die Tiere ist. Hoffentlich kassiert ein Richter dieses Fehlurteil bald wieder ein. Tierschutz braucht Transparenz und keine Einschüchterungsversuchen der mächtigen Schlachtlobby gegen Aktivisten, die sich auch mal trauen Tierquälerei in Schlachthöfen ans Licht zu bringen.

  • Aldi, die "Mutter des Billigfleischs", Lidl und wie sie alle heißen mit ihren riesigen Fleischtruhen, auf die die Leute wie in Trance zugehen, wenn sie billig, billig, billig sehen, sollten gesetzlich dazu gezwungen werden diese furchtbaren Tierquälvideos auf Großleinwänden vor den Fleischtheken in voller Lautstärke zu zeigen.

    Dieser Tierquälalbtraum ist in modernen Gesellschaften einfach nicht mehr möglich. Wie können Menschen nur so etwas tun?

    Eine Gesellschaft kann sich nicht zivilisiert nennen, wenn sie so etwas furchtbares und dann noch in riesigen Mengen zulässt.

    750 Millionen "Nutztiere" im Jahr. Deutschland ist ein Schlachthaus!

    Es ist unerträglich!

  • Nein, das Urteil ist nicht «unangemessen», es ist skandalös.

    • @K.M.:

      Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Es ist gut das es weiter in die Berufung gehen wird.



      Es kann doch nicht sein, dass wenn einmal das Deckmäntelchen der Fleischindustrie gelupft wird, dies so vehement "bekämpft wird.



      Wo bleibt hier der garantierte Tierschutz?



      Hier ist überhaupt nicht abgewogen worden.